eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete75/3

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2006
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Behindert in Europa

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2006
Inken Tremel
Anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003 stellte die Europäische Kommission den Versuch an, die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten auf statistisch-empirischer Ebene zu bilanzieren. Anhand der beiden zentralen Studien Disability and social participation in Europe (European Commission/Eurostat 2001) und Definition des Begriffs „Behinderung“ in Europa: Eine vergleichende Analyse (Europäische Kommission 2002) wird der Diskussions- und Forschungsstand zu vergleichenden Daten über Menschen mit Behinderung in Europa nachgezeichnet. Dabei werden Datenbestand und Datenbedarf über behinderte Frauen und behinderte Männer in Europa einer kritischen Betrachtung bzgl. der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips unterzogen. Ein Fazit dieser Darstellung ist, dass die unterschiedlichen sozialpolitischen Bestimmungen von Behinderung eine Vergleichbarkeit der länderspezifischen Daten (noch) nicht zulassen.
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239 Problemaufriss Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichungsprozesse auf den unterschiedlichsten Ebenen erhält auch das Thema Behinderung sozialpolitische Aufmerksamkeit. Es war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003, welches durch Aufklärungskampagnen von Betroffenen selbst, von Verbänden und Institutionen den behinderten Menschen in Europa eine Stimme gab und in diesem Zuge auf die unterschiedlichen Lebensbedingungen dieser Bevölkerungsgruppe in den einzelnen Ländern Europas aufmerksam zu machen versuchte. Die Europäische Union (EU) unterstützte das Anliegen, indem sie zu diesem Anlass eine empirisch-statistische Bilanz der Situation behinderter Menschen in den EU-Mitgliedsstaaten vorlegte. Dem Vergleich liegen folgende Daten zugrunde: Fachbeitrag VHN, 75. Jg., S. 239 -249 (2006) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Behindert in Europa Eine kritische Bestandsaufnahme europäischer behinderungsspezifischer Statistiken und Analysen unter besonderer Berücksichtigung geschlechterdifferenziert ausgewiesener Daten Inken Tremel Universität Dortmund ■ Zusammenfassung: Anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003 stellte die Europäische Kommission den Versuch an, die Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten auf statistisch-empirischer Ebene zu bilanzieren. Anhand der beiden zentralen Studien Disability and social participation in Europe (European Commission/ Eurostat 2001) und Definition des Begriffs „Behinderung“ in Europa: Eine vergleichende Analyse (Europäische Kommission 2002) wird der Diskussions- und Forschungsstand zu vergleichenden Daten über Menschen mit Behinderung in Europa nachgezeichnet. Dabei werden Datenbestand und Datenbedarf über behinderte Frauen und behinderte Männer in Europa einer kritischen Betrachtung bzgl. der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips unterzogen. Ein Fazit dieser Darstellung ist, dass die unterschiedlichen sozialpolitischen Bestimmungen von Behinderung eine Vergleichbarkeit der länderspezifischen Daten (noch) nicht zulassen. Schlüsselbegriffe: Behinderung, Europa, Statistik, Gender Mainstreaming ■ Handicapped in Europe A Critical Survey of European Disability Statistics and Analyses with Special Regard to Gender Differences Summary: On the occasion of the European year for people with disabilities 2003, the European Commission made an attempt to make up a balance of the current situation of people with disabilities in the European Union on a statistical-empirical level. On the basis of the two central studies Disability and social participation in Europe (European Commission/ Eurostat 2001) and Definition of disability in Europe: a comparative analysis (European Commission 2002) the author traces the state of discussion and research concerning comparative data on people with disabilities in Europe. She analyses the current and the required data on disabled women and men in European countries with regard to the implementation of gender mainstreaming principles. She comes to the conclusion that due to the unequal socio-political regulations and definitions of disability it is not (yet) possible to compare the specific data of the different European countries. Keywords: Disability, Europe, statistics, gender mainstreaming - Verwaltungsdaten (in Deutschland zum Beispiel sind dies die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und die Schwerbehindertenstatistik), - Umfragedaten (in Deutschland sind dies die Mikrozensus-[Zusatz]Erhebungen des Statistischen Bundesamtes; vgl. dazu Pfaff 2002) sowie - nationale Berichte über behinderte Menschen (in Deutschland sind dies vor allem die seit 1984 erscheinenden Berichte der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation [vgl. Deutscher Bundestag 1984, 1989; BMAS 1994, 1998; Deutscher Bundestag 2004]). Auch wenn die Anstrengungen der Europäischen Kommission, die Lage behinderter Menschen der EU-Mitgliedsstaaten zu bilanzieren, an den Unterschieden der statistischen Erfassung behinderter Menschen in den einzelnen Mitgliedsstaaten - oder genauer: an der Frage, was in den einzelnen EU-Ländern unter Behinderung verstanden wird - weitgehend scheiterten (vgl. Europäische Kommission 2002), richtet sich der Fokus dieses Artikels auf die Darstellung des aktuellen Forschungsbzw. Diskussionsstandes. Auf der Basis dieser Analyse werden Konsequenzen gezogen bzw. Ideen für zukünftige Maßnahmen entwickelt. In Kapitel 1 steht das Verständnis von Behinderung in den sozialpolitischen Bestimmungen der einzelnen EU-Länder im Vordergrund. Ausgewertet wird die Studie Definitionen des Begriffes „Behinderung“ in Europa, welche die Europäische Kommission anlässlich des Behinderten-Jahres 2003 bei der Universität Brunel in Auftrag gab (vgl. Europäische Kommission 2002). Hier werden die Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit von Verwaltungsdaten im EU- Ländervergleich anhand der sozialpolitischen Auslegung von Behinderung dargestellt und zum Teil am Beispiel der deutschen Sozialstatistik ausgeführt. Kapitel 2 stellt die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Datenberichtes Disability and social participation in Europe (European Commission/ Eurostat 2001) vor, der ebenfalls im Hinblick auf das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 durchgeführt wurde, hier allerdings mittels Umfragedaten des Europäischen Haushaltspanels (ECHP). Der vorliegende Artikel greift gezielt solche Vergleichsdaten auf, die geschlechterdifferenziert ausgewiesen sind, um dem europaweit beschlossenen Prinzip des Gender Mainstreaming nachzukommen. 1 Auf der Grundlage dieser Analyse erfolgt in Kapitel 3 eine kritische Einschätzung zu Bestand und Bedarf vergleichender Statistiken über behinderte Frauen und Männer in Europa. Diskutiert wird auch das für die Zukunft geplante statistische Verfahren der Statistischen Ämter der EU, das die Vergleichbarkeit der statistischen Daten verbessern soll. Schließlich stellt sich die Frage, welche Rolle die vergleichenden Statistiken für die faktischen Lebensbedingungen behinderter Menschen spielen und ob sie einer antidiskriminierenden und geschlechtergerechten Behindertenpolitik den Weg ebnen können. 1 Behinderung in Europa In der EU leben offiziell ca. 38 Millionen Menschen mit Behinderung (d. h. etwa 10 % der europäischen Gesamtbevölkerung, vgl. Europäische Kommission 2005). Die Quote beträgt zwischen 5,8 % (Rumänien) und 32,2 % (Finnland) an den Gesamtbevölkerungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten (vgl. Eurostat 2003, 1). Es ist davon auszugehen, dass unterschiedliche Kriterien herangezogen werden, um Behinderungen (in Deutschland: Schwerbehinderung) offiziell festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die im Folgenden vorgestellte Studie von großem Interesse. Die Studie Definitionen des Begriffs „Behinderung“ in Europa: Eine vergleichende Analyse der Universität Brunel, Großbritannien, wurde im Inken Tremel 240 VHN 3/ 2006 Auftrag der Europäischen Kommission angefertigt (vgl. Europäische Kommission 2002). Sie vergleicht die Behinderungsdefinitionen der EU-Mitgliedsstaaten und Norwegens, die deren jeweiligen nationalen Verwaltungsdaten zugrunde liegen, und sie ermittelt die folgenden drei sozialpolitisch relevanten Bestimmungsaspekte von Behinderung: a. Unterstützung bei grundlegenden Alltagshandlungen und Förderung des selbstständigen Lebens, b. Maßnahmen zur Einkommenssicherung und Einkommensbeihilfe, c. Beschäftigungsmaßnahmen. Zu a: Auf Unterstützung bei grundlegenden Alltagshandlungen und Förderung des selbstständigen Lebens haben im Allgemeinen solche Personen Anspruch, die nicht über die Grundfähigkeiten der Selbstversorgung (Bewegungsabläufe des Aufstehens, sich Hinlegens etc., Körperpflege, Ankleiden und Nahrungsaufnahme) verfügen. Bereits auf dieser Ebene erfolgt in den EU-Mitgliedsstaaten eine unterschiedliche Handhabung. Einzelne erkennen diesen Bestimmungsaspekt von Behinderung nur an, wenn die betreffenden Personen bereits einkommenssichernde Unterstützung oder Leistungen aufgrund von Arbeitsunfällen und/ oder Berufskrankheiten beziehen. Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass sich Unfähigkeit bei der Ausführung von Alltagshandlungen und Erwerbsunfähigkeit bedingen, was jedoch nicht immer der Realität entspricht. Andere Länder gewähren diese Unterstützung unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit. Allerdings weichen die Definitionen grundlegender Alltagshandlungen in den einzelnen Ländern deutlich voneinander ab. Dies betrifft vor allem die Kriterien Mobilität, Hausarbeit, Kommunikation und soziale Partizipation, aber auch die unterschiedliche Handhabung von Altersgrenzen (vgl. exemplarisch Dänemarks so genannte Gesamtlebensperspektive) sowie die Unterstützung von Alltagshandlungen, die nicht behinderungsbezogen ist. Hauptproblem bei der Erfassung, Beurteilung und Gewährung der Unterstützung alltäglicher Handlungen ist die Festlegung der Bedürfnisbzw. Bedarfskategorien; berücksichtigt werden müssen vor allem die spezifischen Zusammenhänge von Alter, Geschlecht, sozialen Netzwerken usw., aber auch die Motivation, bestimmte Unterstützungsangebote zu nutzen (vgl. Europäische Kommission 2002, 39ff). Aus diesen Gründen schätzt das Gutachten der Brunel University den hier vorgestellten Bestimmungsaspekt a. folgendermaßen ein: „Je breiter das Spektrum an Bedürfnissen, das unter die Maßnahmen zur Unterstützung bei grundlegenden und instrumentellen Alltagshandlungen fällt, desto schwieriger die Grenzziehung. Es kann jemand Probleme bei der Verrichtung instrumenteller Alltagshandlungen haben, die nicht direkt einem erkennbaren medizinischen Problem zugeschrieben werden können“ (a. a. O., 45). Zu b: Auf Maßnahmen der Einkommenssicherung und Einkommensbeihilfe haben solche Personen Anspruch, die aufgrund einer festgestellten Behinderung erwerbsunfähig sind. Innerhalb der EU geschieht die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit aber mittels dreier unterschiedlicher Verfahren: Der so genannte verfahrenstechnische Ansatz, der sich überwiegend auf die Feststellung von Berufsunfähigkeit (und nicht Erwerbsunfähigkeit) bezieht und rehabilitative Maßnahmen anstrebt, die zu einer Wiederaufnahme von Arbeit befähigen sollen, endet nicht zwangsläufig mit der Feststellung einer Behinderung, oft ist aber eine Berentung das Ergebnis (a. a. O., 46ff). Das zweite Verfahren, die Ermittlung von Fähigkeitsprofilen - welches ausschließlich in Großbritannien, den Niederlanden und in Irland praktiziert wird -, untersucht vor allem die Fragen: Warum ist eine Person nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und deckt sich das Fähigkeitsprofil der Person mit dem Bedarf am Arbeitsmarkt? Das Procedere der Feststellung verläuft über die Bewertung der zur Erwerbstätigkeit benötigten Fähigkeiten anhand vorgeschriebener Kriterien Behindert in Europa 241 VHN 3/ 2006 (a.a.O., 48ff). Das dritte Verfahren ist der so genannte schädigungsspezifische Ansatz, der ohne Berücksichtigung der Erwerbsbefähigung die Funktionsfähigkeit des Menschen anhand von Richtwerttabellen beurteilt. In Deutschland sind dies die Grade der Behinderung von 20 bis 100. Bei diesen Messverfahren werden oft der Grad der Schädigung und mögliche behindernde Folgen kombiniert, ohne Letztere jedoch adäquat voraussehen und einschätzen zu können (a. a. O., 50ff). Zu c: Beschäftigungsmaßnahmen als Bestimmungsaspekt von Behinderung umfassen schließlich Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeit in Werkstätten für Behinderte und Arbeitsplatzanpassungen als spezifische behinderungsbezogene Maßnahmen. Zugang haben oft nur - durch medizinische Feststellungsverfahren attestiert - amtlich anerkannte Behinderte. Die jeweiligen Einrichtungen sind darüber hinaus auch häufig nach Schädigungsart konzipiert (z. B. spezielle Angebote für Blinde, Gehörlose etc.) und nehmen nur Personen mit dem jeweiligen Schädigungsbild auf. Bei der Beschäftigung in Behindertenwerkstätten wird in vielen Ländern Behinderung nur sehr vage oder gar nicht definiert, bei Arbeitsplatzanpassungsmaßnahmen dagegen ist eine amtsärztliche Feststellung der Behinderung notwendig (a. a. O., 55ff). Vor diesem Hintergrund lautet das Fazit des Gutachtens zu den Bestimmungsaspekten von Behinderung in den europäischen Staaten: „Es gibt keine ideale Methode, in der Sozialpolitik Grenzen zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen zu ziehen. Die Systeme, die weniger Wert auf medizinische Beweise legen, messen dem Kriterium der sozialpolitischen Relevanz viel Bedeutung bei. Die stärker medizinisch ausgerichteten Systeme hingegen können sich größerer Legitimation erfreuen, insbesondere wenn Ärzte ein entsprechendes Ansehen genießen und das System offene Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ärzten zu verhindern weiß“ (Europäische Kommission 2002, 70). Aus dem zentralen Gegenstand der Studie, dass nämlich die Definitionen von Behinderung in den 15 Mitgliedsstaaten deutlich voneinander abweichen, resultiert, „dass Verwirrung und mangelnde Klarheit bei dem Grundbegriff Behinderung ein großes Hemmnis sind für die Erstellung vergleichender Analysen und die Bewertung der Behindertenpolitik und -programme der Europäischen Union“ (a. a. O., 3f)… „In unserer Analyse der bei Beschäftigungsmaßnahmen angewandten Definitionen der Behinderung stellten wir fest, dass die Zahl der als behindert klassifizierten Personen von den verfügbaren Maßnahmen sowie von den persönlichen und institutionellen Anreizen, die Klassifikation zu verwenden, abhängt. Das hat u. a. zur Folge, dass man keine logischen Zusammenhänge zwischen den in den einzelnen Ländern verwendeten Definitionen herstellen kann, anhand derer wir sagen könnten, dass eine Maßnahme eine andere einschließe oder auf eine größere Zahl beschäftigungsfähiger Personen zutreffe als eine andere. Diese unüberwindlichen Probleme finden ihren Niederschlag in der Empfehlung der Europäischen Expertenkommission für Behindertenbeschäftigung, die EU sollte die Erwerbsquote eher anhand von Umfragedaten als von Verwaltungsdaten überwachen“ (a. a. O., 96). Vor dem Hintergrund dieser zusammenfassenden Einschätzung erhält die Auswertung von Umfragedaten, die vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erhoben und bereits im Jahr 2001, also ein Jahr vor der eben angegebenen Studie, publiziert wurde, eine besondere Aufmerksamkeit. 2 Statistische Daten über behinderte Menschen in Europa Im Auftrag der Europäischen Kommission werden regelmäßig vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und den nationalen statistischen Ämtern der Mitgliedsstaaten Erhebungen zur Abbildung der Lebens- Inken Tremel 242 VHN 3/ 2006 und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa durchgeführt. Die mittels Haushaltsumfragen erhobenen Daten stellen die Basis des Datensatzes des Europäischen Haushaltspanels (ECHP) dar. 2 Auf diesen Umfragedaten basiert auch die Studie Disability and social participation in Europe (European Commission/ Eurostat 2001), die der Frage nachgeht: „What is the degree of participation in the main areas of life, such as marriage, family, education, work and social contacts, of persons with disabilities? “ (a. a. O., 5). Berücksichtigt wurden dabei die Aussagen der 16bis 64-jährigen Bevölkerung (60.000 Haushalte/ 130.000 Personen) der 15 EU-Länder außer Schweden, die in Privathaushalten leben. Die Intention der Europäischen Kommission bestand vor allem in Folgendem: “It aims to respond to the growing demand of Member States and the European Commission for internationally comparable statistics on the social situation of people with disabilities … Similarly, comparable data and information on the social integration of people with disabilities will particularly be required for guiding actions under the forthcoming ‘European Year of People with disabilities’ in 2003, for which the European Commission has recently made a proposal. Aiming to respond to information needs on the situation of people with disabilities throughout Europe, this pocketbook contains comparisons on the social situation and participation of three population groups: people with severe disabilities, people with moderate disabilities, people without disabilities, as defined by a ‘global disability question’ in the European Community Household Panel” (a. a. O., 1). Die wesentlichen Fragen lauten: “Q 158: Do you have any chronic physical or mental health problem, illness or disability? Q 159: Are you hampered in your daily activities by this chronic physical or mental health problem, illness or disability? ” (European Commission/ Eurostat 2001, 5). Anhand von Selbstauskünften wurden die von den statistischen Ämtern Befragten zunächst in Nichtbehinderte sowie Personengruppen mit Behinderungen schwersten Grades oder mittleren Grades eingeteilt, d. h. Ausgangspunkt waren die jeweiligen Gesamtbevölkerungen. Das ECHP bezieht sich auf keine vorgegebenen Behinderungsdefinitionen, etwa die WHO- Klassifikation (2001), sondern - wie zum Beispiel in Deutschland die Mikrozensus-Untersuchungen - ausschließlich auf subjektive Einschätzungen der einzelnen befragten Personen, unabhängig von amtlicher Registrierung und ähnlichen formalen Kriterien. Eine geschlechterdifferenzierende Auswertung der Daten unternahm Eurostat, entgegen dem Prinzip des Gender Mainstreaming, nur bei den allgemeinen Angaben über die Anzahl der behinderten Frauen/ Männer in Europa und im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, nicht aber bei allen weiteren untersuchten Aspekten (Ehestatus, Bildungsniveau, Berufsklassen, Krankengeld, Zufriedenheit mit dem Beruf, sozialer Kontakt zu Freunden und Verwandten, eigene Wahrnehmung der Gesundheit). Aus diesem Grunde werden für die folgende exemplarische Ergebnisdarstellung nur die Bereiche ausgewählt, die den Anforderungen des Gender Mainstreaming nachkommen. Die Untersuchung kommt zu folgenden - exemplarischen - Ergebnissen: a. Eine Behinderung gaben insgesamt 14,0 % aller befragten Männer an (4,7 % mit schwerstem, 9,3 % mit mittlerem Grad) und 14,9 % aller befragten Frauen (4,3 % mit schwerstem, 10,6 % mit mittlerem Grad). Europaweit ist also der Gesamtanteil der Frauen, die von Behinderungen schwersten und mittleren Grades berichten, etwas höher als bei den Männern, die allerdings etwas häufiger von Behinderungen schwersten Grades berichten (vgl. European Commission/ Eurostat 2001, 12). Dabei ergeben sich für die einzelnen EU-Länder erhebliche Differenzen: Während besonders viele Männer in Polen (6,7 %), Finnland (6,7 %), Großbritannien (6,4 %) und Frankreich (6,0 %) von Behindert in Europa 243 VHN 3/ 2006 Inken Tremel 244 VHN 3/ 2006 Behinderungen schwersten Grades berichten, finden sich die meisten Frauen dieser Kategorie ebenfalls in Polen (8,2 %), außerdem in den Niederlanden (6,8 %) und in Frankreich (6,0 %). In Italien (2,1 %/ 2,4 %) und Irland (2,7 % / 2,2 %) liegen die Angaben bei Männern und Frauen mit Behinderungen schwersten Grades am niedrigsten. Von Behinderungen mittleren Grades berichten am meisten Männer in Finnland (15,0 %), Deutschland (12,4 %) und Luxemburg (12,9 %), die meisten Frauen ebenfalls in Finnland (18,4 %), außerdem in Dänemark (15,4 %), Großbritannien (14,5 %) und den Niederlanden (14,0 %). In Griechenland (4,2 %/ 5,5 %) und Italien (5,4 %/ 5,7 %) berichten im Vergleich zu allen anderen EU-Mitgliedsstaaten die wenigsten Männer/ Frauen von Behinderungen mittleren Grades (vgl. a. a. O., 13f). Wenn sich also in Italien oder Griechenland mehr als 90 % der Befragten als nicht behindert verstehen, in Finnland aber nur zwischen 75 und 80 %, dann ist zu vermuten, dass das Ausgangsverständnis von chronischer Krankheit und Behinderung (und vor allem dieser Kombination) sehr unterschiedlich ist, und dass außerdem auch die nationalen Unterstützungssysteme und -maßnahmen die Selbsteinschätzungen beeinflussen. b. Auch der Beschäftigungsstatus (Erwerbsarbeit) weist erhebliche Differenzen auf: Von den Männern mit Behinderungen schwersten Grades sind insgesamt 55 % nicht erwerbstätig, 34 % erwerbstätig und 11 % arbeitslos, von den Frauen mit Behinderungen schwersten Grades sind 67 % nicht erwerbstätig, 25 % erwerbstätig und 8 % arbeitslos. Bei den Personen mit Behinderungen mittleren Grades verhält sich der Prozentsatz bzgl. der Arbeitslosen gleich, 69 % erwerbstätigen Männern stehen jedoch 44 % erwerbstätige Frauen gegenüber. Und während Tab. 1: Prozentsatz der 16bis 64-jährigen Bevölkerung, die von Behinderungen schweren und mittleren Grades sowie keinen Behinderungen berichten (nach Ländern und Geschlecht) Männer Frauen Grad der Behinderung Grad der Behinderung schwer mittel keine schwer mittel keine B 5,0 7,9 87,1 4,2 8,7 87,1 DK 4,6 10,1 85,3 4,8 15,4 79,8 D 5,2 12,4 82,4 4,0 12,9 83,1 EL 3,5 4,2 92,4 3,2 5,5 91,3 E 3,6 6,2 90,3 3,0 7,0 90,0 F 6,0 8,8 85,2 6,0 9,8 84,3 IRL 2,7 8,1 89,3 2,2 8,8 89,0 I 2,1 5,4 92,5 2,4 5,7 91,9 L 4,6 12,9 82,5 4,1 11,4 84,6 NL 4,7 11,4 83,9 6,8 14,0 79,2 A 3,1 10,1 86,8 3,4 8,5 88,2 P 6,7 9,9 83,4 8,2 11,9 80,0 FIN 6,7 15,0 78,3 5,8 18,4 75,9 UK 6,4 11,6 82,0 5,1 14,5 80,5 EU-14 4,7 9,3 86,0 4,3 10,6 85,1 (Quelle: European Commission/ Eurostat 2001, 13) Behindert in Europa 245 VHN 3/ 2006 anteilig 20 % der Männer dieser Gruppe nicht erwerbstätig sind, sind das in der Gruppe der Frauen 48 % (vgl. a. a. O., 33f). Die meisten erwerbstätigen Männer mit Behinderungen schwersten Grades sind in Frankreich (45,4 %), den Niederlanden (36,0 %), Luxemburg (35,6 %) und Polen (34,7 %) zu finden, die meisten erwerbstätigen Frauen dieser Kategorie in Frankreich (28,5 %), Polen (27,7 %) und Österreich (25,3 %). In Spanien (16,6 %), Irland (15,2 %) und Dänemark (15,0 %) sind die wenigsten Männer und in Spanien (9,0 %) und Irland (11,8 %) die wenigsten Frauen dieser Gruppe erwerbstätig (vgl. a. a. O., 37). Von der Europäischen Kommission bzw. Eurostat werden die Ergebnisse folgendermaßen bewertet: “Differences in the systems of education, pensions, retirement and health care sometimes make it difficult to compare the categories of people under consideration. Therefore, without drawing hasty conclusions as to the varying magnitude of differences between people with and without disability in EU countries, this study outlines the systematic differences between this population groups and point out some specific dimensions of which more in-depth is required” (a. a. O., 6). Die Lage der vergleichenden Statistik über behinderte Menschen wird also von den Statistischen Ämtern und der Europäischen Kommission als unzureichend eingeschätzt. Vergleichende Analysen können auf der vorliegenden Datenbasis nicht oder kaum angestellt werden. Vor diesem Hintergrund kam die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission bzgl. des Lebensbereiches der Erwerbstätigkeit bereits im Jahr 2000, also noch vor Erscheinen des Datenberichtes, zu folgender Einschätzung: „Statistisch gesicherte und länderübergreifend vergleichbare Informationen über die Arbeitsmarktsituation Behinderter gibt es nach wie vor nicht in dem Männer Frauen Grad der Behinderung Grad der Behinderung schwer mittel keine schwer mittel keine B 20,4 54,2 69,2 15,9 22,6 44,5 DK 15,0 62,3 81,7 19,2 45,0 70,5 D 30,3 67,3 81,4 21,5 41,4 57,7 EL 15,9 54,2 77,6 17,5 23,8 39,2 E 16,6 40,2 66,6 9,0 18,9 32,7 F 45,4 59,0 73,2 28,5 43,1 55,1 IRL 15,2 38,7 72,2 11,8 16,6 42,4 I 18,8 40,5 65,4 12,2 19,4 33,0 L 35,6 49,5 78,6 20,8 29,5 46,4 NL 36,0 57,1 78,8 19,5 33,8 45,5 A 31,9 54,5 81,5 25,3 41,7 58,1 P 34,7 64,1 80,0 27,7 44,3 59,0 FIN 23,0 50,8 65,5 19,9 49,1 56,6 UK 16,6 57,7 84,3 18,2 39,1 60,7 EU-14 27,9 57,6 75,1 20,5 36,7 49,3 Tab. 2: Prozentsatz der erwerbstätigen 16bis 64-jährigen Bevölkerung, die von Behinderungen schweren und mittleren Grades sowie keinen Behinderungen berichten (nach Ländern und Geschlecht) (Quelle: European Commission/ Eurostat 2001, 37) erforderlichen Umfang. Für die meisten Mitgliedsstaaten liegen zwar umfangreiche Daten zu den soziodemographischen Charakteristika Behinderter vor, nicht aber zu deren Beschäftigungssituation. Das in diesem Kontext größere Defizit besteht demzufolge darin, dass eine Rekonstruktion der Erwerbskarrieren und Berufsverläufe Behinderter bislang nicht möglich ist. Während des ersten Jahres ihrer Arbeit hat die Expertenkommission einige Vorschläge zur Verbesserung der Informationslage unterbreitet: - Eine EU-einheitliche Definition des Begriffs ‚Behinderung‘. - Eine Beseitigung des Datendefizits über einzelne Gruppen von Behinderten wie z. B. Menschen in Pflegeanstalten. - Bei der Zusammenstellung international vergleichbarer Datensätze sind Unterschiede, die oftmals sprachlich und institutionell bedingt sind, zu berücksichtigen, weil im Rahmen EUweiter Erhebungen selbst eine identische Fragestellung ansonsten keine einheitliche Beantwortung sicherzustellen vermag. Des Weiteren kann die Verwendung einer spezifischen Terminologie in einzelnen Ländern auf größere Vorbehalte stoßen als in anderen“ (Europäische Kommission 2000, 6). Zusammenfassend scheiterte der Versuch, eine vergleichbare Statistik der behinderten Menschen Europas zu erreichen, nicht zuletzt daran, „dass die Zahl der als behindert klassifizierten Personen von den verfügbaren Maßnahmen sowie von den persönlichen und institutionellen Anreizen, die Klassifikation zu verwenden, abhängt“ (Europäische Kommission 2002, 96). So ist der statistische Vergleich von Menschen, die in den unterschiedlichen Ländern Europas amtlich als behindert registriert sind (Verwaltungsdaten) bzw. sich selbst als behindert einschätzen (Umfragedaten), ohne die differenzierten Analyse der Zusammenhänge von sozialpolitischen, medizinischen, gesellschaftlichen und individuellen Behinderungsaspekten weder sinnvoll noch möglich. Inzwischen wurde eine neue Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC/ Statistics on Income and Living Conditions) konzipiert und durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Sommer 2003 rechtlich abgesichert. Dazu heißt es: „Die Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Mitgliedstaaten ist ein grundlegendes Ziel und wird im Rahmen von EU-SILC von Anfang an im Wege der Durchführung methodologischer Untersuchungen angestrebt, bei denen die Mitgliedsstaaten und Eurostat eng zusammenarbeiten“ (Europäische Union 2003, Art. 1, Abs. 2), „EU-SILC erfasst Querschnittsdaten über Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung und sonstige Lebensbedingungen sowie Längsschnittdaten, die auf Einkommen, Erwerbstätigkeit und eine begrenzte Zahl von nichtmonetären Indikatoren der sozialen Ausgrenzung beschränkt sind“ (a. a. O., Art. 3). In Deutschland zum Beispiel sollen zu diesem Zweck voraussichtlich die Daten der Einkommens- und Verbraucherstichproben genutzt werden: „Politik und amtliche Statistik in Deutschland anerkennen den gewachsenen Datenbedarf und unterstützen den Aufbau der neuen Gemeinschaftsstatistik. Für die Umsetzung von EU-SILC in Deutschland gilt dabei die politische Vorgabe, dass aus Effizienzgründen nach Möglichkeit keine neue Erhebung aufgebaut werden sollte, sondern eine Verknüpfung mit einer bestehenden anzustreben ist. Der Kreis der potentiellen Verknüpfungskandidaten ist dabei sehr begrenzt. Der Mikrozensus scheidet aus wegen der bereits hohen Überfrachtung durch die europäische Arbeitskräfteerhebung. Es verbleibt eine Einbindung von EU-SILC in das System der Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte, das von der fünfjährlichen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) und den jährlichen laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) gebildet wird“ (Ehling/ Günther 2003, 33). Es bleibt abzuwarten, ob die EU-SILC eine höhere Vergleichbarkeit der Daten über Menschen mit Behinderung in Europa gewährleisten kann. Zum Jahresende 2007 jedenfalls soll die Europäische Kommission dem EU-Parlament einen Bericht über die geleistete Arbeit vorlegen (vgl. Europäische Union 2003, Art. 16, Abs. 3). Und grundsätzlich bleibt zu beachten, dass so- Inken Tremel 246 VHN 3/ 2006 ziale Indikatoren keine von Zeit und Raum unabhängigen Größen sind, sondern immer in einem Kontext der Nation oder Gesellschaft stehen, die sie empirisch abbilden sollen (vgl. Stirner 1997, 627). 3 Kritische Betrachtung zu Datenbestand und Datenbedarf über behinderte Frauen und Männer in Europa Auch wenn die Daten der Studie Disability and social participation in Europe (European Commission/ Eurostat 2001) nur eingeschränkt gültig sind, stellen sie doch zusammen mit der Studie Definitionen des Begriffes „Behinderung“ in Europa (Europäische Kommission 2002) eine Grundlage für vertiefende Reflexionen und Analysen dar. Den Ausführungen gemäß seien hier drei Denkansätze markiert. Einer betrifft den Vergleich zwischen einzelnen Ländern, der zweite weist auf eine notwendige Sensibilisierung für die Auswirkungen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung hin, und der dritte schließlich hat methodologische Fragen der Datenerhebung zum Inhalt: 1. Auffällig sind die unterschiedlichen Ergebnisse einzelner Länder. Wenn zum Beispiel in Finnland vergleichsweise die meisten Männer und Frauen von einer Behinderung schwersten Grades berichten, dann wäre hier eine differenzierte Analyse der sozialrelevanten Indikatoren des Landes, der sozialpolitischen Regelungen und der gesellschaftlichen Einstellung der Finnen zu Behinderung überaus interessant. Diese könnte zum Beispiel mit dem Sozialsystem Polens verglichen werden, wo - zusammen mit Frankreich - die meisten der Befragten mit einer Behinderung schwersten Grades erwerbstätig sind. Ein Vergleich würde sich auch mit den Ländern anbieten (in diesem Falle Spanien und Irland), in denen vergleichsweise die wenigsten Personen mit Behinderungen schwersten Grades erwerbstätig sind. Gerade in Bezug auf die neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsländer könnte solch ein allgemeiner vertiefender Vergleich aufschlussreich sein. 2. Aber auch die Ergebnisse zum Themenfeld Erwerbstätigkeit respektive geschlechterspezifische Arbeitsteilung könnten vertiefende Erkenntnisse erbringen. So zeigen die vorliegenden Ergebnisse, dass über ein Drittel der nicht erwerbstätigen Frauen in Europa mit Behinderungen mittleren Grades ihre Hausarbeit als Grund dafür nennen, keine (Erwerbs-)Arbeit zu suchen. Bei nichtbehinderten Frauen trifft dies sogar für knapp die Hälfte der Befragten zu. „Hausarbeitende“ Männer dagegen scheint es in Europa kaum zu geben; ihr Anteil ist derart gering, dass er in der statistischen Auswertung nicht berücksichtigt werden konnte. Diese Ergebnisse könnten zum Anlass genommen werden, die geschlechterspezifische Arbeitsteilung in Europa differenzierter zu analysieren und als Gesamtkonstruktion auf den Prüfstand zu stellen. Insgesamt fällt in der vorliegenden Statistik aber nicht die geschlechterspezifische Arbeitsteilung als Gesamtkomplex der modernen europäischen Gesellschaften ins Gewicht, sondern nur ihr Teilkomplex Erwerbstätigkeit, der traditionell - und bedingt durch die geschlechterspezifische Arbeitsteilung - vor allem die Lebensbedingungen von Männern abbildet. Aber nicht nur die zentralen Lebensbereiche von Frauen, sondern auch die Lebensbedingungen von Kindern (Mädchen und Jungen) sowie von alten Menschen (Frauen und Männern) jenseits der Erwerbsarbeitsphase werden auf diese Weise systematisch ausgeblendet, wie die statistische Untersuchung der 16bis 64-jährigen Europäer/ innen gezeigt hat. 3. Auch wie die angestrebte Vergleichbarkeit methodologisch gelöst werden kann, ist noch unklar: Ob die neue Erhebungsmethode EU-SILC auf alle Notwendigkeiten einzugehen vermag, bleibt abzuwarten. Ob die Form der europaweiten Großvergleiche Behindert in Europa 247 VHN 3/ 2006 die einzig sinnvolle ist, sollte jedoch parallel zu den in Planung befindlichen nächsten Untersuchungen geprüft werden. Kleinere vergleichende Studien - insbesondere auf Basis qualitativer Untersuchungsmethoden - könnten die Spezifika einzelner Personengruppen mit Behinderung (Mädchen/ Jungen, Frauen/ Männer, alte Frauen/ alte Männer in Privathaushalten und Betreuungseinrichtungen) zum Teil gezielter untersuchen als groß angelegte Überblicksstudien. Erstgenannte führen zwar nicht zu repräsentativen Darstellungen, sie ebnen aber den Weg zu gegenseitigem Verständnis, Chancengleichheit der Geschlechter und sozialer Gerechtigkeit. Anmerkungen 1 Mit In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten, das neue Prinzip im folgenden Sinne anzuwenden: „L´approche intégrée consiste en la (ré)organisation, l´amélioration, l´évolution et l´évaluation des processus de prise de décision, aux fins d´incorporer la perspective de l´égalité entre les femmes et les hommes dans tous les domaines et à tous les niveaux, par les acteurs généralement impliqués dans la mise en place des politiques“ (Europarat 1998, 15). 2 Auslöser für das ECHP war der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht (Europa als gemeinsame Binnenmacht und Sozialraum; vgl. Bechtold/ Meyer 1996). Literatur Bechtold, Sabine; Meyer, Kurt (1996): Das Europäische Haushaltspanel. In: Wirtschaft und Statistik 5, 296 - 303 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS/ 1994): Die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. Dritter Bericht der Bundesregierung. Bonn Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS/ 1998): Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. Bonn Deutscher Bundestag (1984/ 10. Wahlperiode): Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. Drucksache 10/ 1233 Deutscher Bundestag (1989/ 11. Wahlperiode): Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. Drucksache 11/ 4455 Deutscher Bundestag (2004/ 15. Wahlperiode): Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe. Drucksache 15/ 4575 Ehling, Manfred; Günther, Roland (2003): Europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen. In: Statistisches Bundesamt: Forum der Bundesstatistik, Band 41. Wiesbaden, 27 - 35 Europarat (1998): L’approche intégrée de l´égalité entre les femmes et les hommes. Cadre conceptuel, méthodologie et présentation des „bonnes pratiques“, EG-S-MS(98). Strassbourg Europäische Kommission (Generaldirektion Beschäftigung und Soziales/ 2000): Die Beschäftigungssituation Behinderter in der Europäischen Union. Resümee einer Studie. In: www.employementdisability.net, 2. 10. 2004 Europäische Kommission (Generaldirektion Beschäftigung und Soziales/ 2002): Definition des Begriffs „Behinderung“ in Europa: Eine vergleichende Analyse. Eine Studie der Universität Brunel (UK). Luxemburg Europäische Kommission (2005): Größere Unabhängigkeit für behinderte Menschen. In: europa.eu. int/ comm/ archives/ commission_1999_2004. html, 10. 11. 2005 Europäische Union (2003): Amtsblatt der Europäischen Union L165, Verordnung (EG) Nr. 1177/ 2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen. Luxemburg European Commission/ Eurostat (2001): Disability and social participation in Europe. Key indicators. Theme 3: Population and social conditions. Luxembourg Eurostat (Dupré, Didier; Karjalainen, Antti/ 2003): Beschäftigung behinderter Menschen in Europa 2002. In: Statistik kurz gefasst. Bevölkerung und soziale Bedingungen, Thema 3 - 26, 1 - 6 Inken Tremel 248 VHN 3/ 2006 Pfaff, Heiko und Mitarbeiterinnen (2002): Lebenslagen der Behinderten - Ergebnisse des Mikrozensus 1999. Behinderte und Nichtbehinderte - ein Vergleich der Lebenslagen. In: Statistisches Bundesamt: Wirtschaft und Statistik 10, 869 - 876 Stirner, Heidrun (1997): Soziale Indikatoren im Europäischen Haushaltspanel am Beispiel zu Fragen der Gesundheit. In: Statistisches Bundesamt: Wirtschaft und Statistik 9, 627 - 631 World Health Organization (WHO/ 2001): ICF Checklist. Version 2.1 a, Clinician Form for International Classification of Functioning, Disability and Health. In: www.who.int/ vcvlassification/ icf/ checklist/ icf. checklist.pdf, 1. 9. 2004 Dr. Inken Tremel Universität Dortmund, Fakultät 13 Emil-Figge-Straße 50 D-44227 Dortmund Tel.: ++49 (0) 2 31-7 55 62 32 Fax: ++49 (0) 2 31-7 55 52 00 E-Mail: inken.tremel@uni-dortmund.de Behindert in Europa 249 VHN 3/ 2006