Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Anforderungen an Beraterinnen und Berater für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
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Helga Fasching
Das Thema Qualität ist in allen integrativen Bereichen vorherrschend, auch im Bereich der beruflichen Integration/Inklusion. Im Beitrag werden Probleme der Erfolgsmessung in der beruflichen Integration thematisiert und Vorschläge zur Qualitätssicherung und -optimierung in der Praxis ausgesprochen. Vor allem wird dabei diskutiert, über welche Qualifikationen und Kompetenzen Integrationsberater/innen verfügen sollen, damit eine ausreichende Qualität im Beratungs- und Unterstützungsprozess gewährleistet werden kann bzw. eine erfolgreiche berufliche Integration gelingt. Abschließend werden Überlegungen zu einer weiteren Professionalisierung im integrativen Feld formuliert.
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315 1 Aufgaben und Ziele beruflicher Integration Die berufliche Integration von Personen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt 1 hat sich in den letzten Jahren zu einer realistischen Alternative zur Werkstatt für Behinderte entwickelt. Im Rahmen nationaler und internationaler Erfahrungen (vgl. z. B. Barlsen u. a. 1999; Burtscher 2001; Doose 2003; Ginnold/ Maren 2001; Wetzel/ Wetzel 2001) sowie mehrerer Modellprojekte (z. B. Blumberger 2001; Blumberger u. a. 2003; Hovorka 2001; Kastl/ Trost 2002) wurde festgestellt, dass auch Personen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Voraussetzung dafür sind eine fähigkeitsgerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, ein direkt auf den Arbeitsplatz bezogenes „Training on the job“ und eine qualifizierte Beratung und Unterstützung durch Integrationsbegleiter/ innen. Die Integrationsdienste unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielgruppen. Ihr gemeinsamer Auftrag ist die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die in der beruflichen Integration Tätigen beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Integration und sorgen dafür, dass bestehende oder gefährdete VHN, 76. Jg., S. 315 -323 (2007) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Anforderungen an Beraterinnen und Berater für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen Helga Fasching Universität Wien Zusammenfassung: Das Thema Qualität ist in allen integrativen Bereichen vorherrschend, auch im Bereich der beruflichen Integration/ Inklusion. Im Beitrag werden Probleme der Erfolgsmessung in der beruflichen Integration thematisiert und Vorschläge zur Qualitätssicherung und -optimierung in der Praxis ausgesprochen. Vor allem wird dabei diskutiert, über welche Qualifikationen und Kompetenzen Integrationsberater/ innen verfügen sollen, damit eine ausreichende Qualität im Beratungs- und Unterstützungsprozess gewährleistet werden kann bzw. eine erfolgreiche berufliche Integration gelingt. Abschließend werden Überlegungen zu einer weiteren Professionalisierung im integrativen Feld formuliert. Schlüsselbegriffe: Berufliche Integration, Qualität, Qualitätssicherung, Beratung, Professionalisierung Professional Standards for Counsellors for Vocational Integration of Disabled Youths and Adults Summary: The topic of quality is prevailing in all integrative areas including vocational integration/ inclusion. On the one hand, the author broaches the issue of the control of success in vocational integration; on the other hand, she drafts recommendations for accountability and quality improvement in practice. Above all she discusses the question of competences and qualifications of the counsellors which should guarantee an adequate quality in the process of counselling and support and for successful vocational integration. Finally, the author expresses the need for training and research on professional integration to enhance professionalism in integrative areas. Keywords: Professional integration/ inclusion, accountability, counselling, professionalism Fachbeitrag Arbeitsplätze aufrechterhalten bleiben. Berufliche Integration zielt auf die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Der Beratungs- und Unterstützungsprozess umfasst die individuelle Berufsorientierung, die Erarbeitung eines individuellen Fähigkeitsprofils, die Arbeitsplatzakquisition, die betriebliche Qualifizierung und weiterführende Beratung des Menschen mit Behinderung und des Betriebes zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Integrationsberater/ innen kooperieren dabei mit der betroffenen Person mit Behinderung und ihrem sozialen Umfeld, mit Institutionen wie Schulen und dem Arbeitsmarktservice und nicht zuletzt mit den Betrieben. Sie müssen dazu die unterschiedlichen Denkweisen, Logiken, Sprachen, Verfahrensweisen und Akteur/ innen der sozialen Welt, der Verwaltungs- und der Wirtschaftswelt kennen und verstehen, um angemessen und sicher in diesen unterschiedlichen Systemen handeln zu können. Sie sind Vermittler/ innen und Wandernde zwischen diesen verschiedenen Welten (Doose 2001). Schartmann beschreibt dies wie folgt: „Das Charakteristikum in der Arbeit von Integrationsbegleiter/ innen ist die Notwendigkeit, nicht nur in zwei Fachbereichen (Thema ‚Arbeitswelt‘ und Thema ‚Behinderung‘) kompetent sein zu müssen, sondern darüber hinaus auch die erforderlichen Verknüpfungen zwischen diesen beiden Bereichen laufend herstellen zu müssen. Das bedeutet, dass Fachdienstmitarbeiter/ innen permanent Transfer- und Übersetzungsleistungen zu erbringen haben, um in beiden Bereichen erfolgreich arbeiten zu können“ (2000, 5) Diese Beratungs- und Unterstützungsleistung erfordert spezifische Fachkompetenzen und die Einnahme unterschiedlicher Rollen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass zur Erfüllung der Aufgaben und Ziele der beruflichen Integration an Integrationsberater/ innen hohe Qualitätsanforderungen - ihre tägliche Arbeit betreffend - gestellt werden. Der Beitrag befasst sich daher vorwiegend mit den Anforderungen an Berater/ innen im Tätigkeitsfeld der beruflichen Integration. Es werden aber auch grundsätzliche Überlegungen zur Qualitätssicherung in der beruflichen Integration vorgenommen. 2 Arbeitsassistenz als Dienstleistung zur beruflichen Integration in Österreich Seit Ende der 1970er Jahre existieren in den USA Projekte der „Unterstützten Beschäftigung“ (supported employment) zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Inzwischen wird dieser Ansatz in vielen Ländern umgesetzt (Doose 1997). Im deutschsprachigen Raum haben sich für „Unterstützte Beschäftigung“ vor allem die Bezeichnungen Arbeitsassistenz oder Integrationsfachdienst durchgesetzt. In Deutschland sind Integrationsfachdienste seit der Novellierung des Schwerbehindertenrechts am 1. Oktober 2000 als Einrichtung zur beruflichen Integration im Schwerbehindertengesetz verankert. In Österreich hingegen ist der Begriff Arbeitsassistenz im BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) seit 1999 gesetzlich verankert. Die Arbeitsassistenz in Österreich ist jedoch nicht mit der Arbeitsassistenz in Deutschland vergleichbar. Arbeitsassistenz in Deutschland meint die direkte Hilfe am Arbeitsplatz, also das, was in Österreich von den sogenannten „Job Coaches“ oder der „persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz“ geleistet wird. Die Dienstleistung der Arbeitsassistenz in Österreich ist mit den Integrationsfachdiensten in Deutschland vergleichbar. Grundsätzlich werden von der Arbeitsassistenz in Österreich arbeitslose Personen mit Behinderung auf dem Weg in die Arbeitswelt sowie Personen mit Behinderung, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, unterstützt. In der Anfangsphase bestand die Zielgruppe der Arbeitsassistenz primär aus Personen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Die Konzentration auf diese Zielgruppen war beeinflusst von den ersten Projekten, die sich für diese Personengruppen einsetzten. Nach 1995 ent- Helga Fasching 316 VHN 4/ 2007 standen aber weitere Arbeitsassistenzprojekte, und damit ging auch eine Erweiterung der Zielgruppen einher. Seit dem Jahr 2001 gibt es in Österreich Arbeitsassistenzprojekte für folgende Zielgruppen: Personen mit geistiger Behinderung, Personen mit intellektueller Behinderung (Lernbehinderung), Personen mit körperlicher Behinderung, Personen mit Hörbehinderung, Personen mit Sehbehinderung, Personen mit psychischer Behinderung, Personen mit Mehrfachbehinderung. Diese Projekte stehen sowohl Jugendlichen wie Erwachsenen mit Behinderungen offen. Zielgruppe der Arbeitsassistenzprojekte für Jugendliche, auch Jugendarbeitsassistenz oder Integrationsassistenz genannt, sind vor allem Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf. Für die Koordination und Überwachung der verschiedenen Arbeitsassistenzprojekte, die ganz unterschiedlichen Trägern zuzuordnen sind, ist das Bundessozialamt in Österreich zuständig. Die Finanzierung der Arbeitsassistenz wird in der Regel einvernehmlich mit dem jeweiligen Land, dem Arbeitsmarktservice und dem Ausgleichstaxfonds zu gleichen Teilen unter Einbindung von Förderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernommen. 3 Erfolgsmessung in der beruflichen Integration In theoretischen und empirischen Arbeiten zum Thema Qualitätssicherung und -entwicklung im sozialen bzw. integrativen Bereich (vgl. z. B. Bungart u. a. 2000; Doose 2004; Meinhold 1998; Merchel 2001; Plath/ Blaschke 1999; Stadler-Vida u. a. 2002; Wetzel u. a. 2004) wird immer wieder darauf hingewiesen, dass dem gesamten Beratungs- und Unterstützungsprozess eine bedeutende Rolle für den dauerhaften Integrationserfolg zugerechnet werden muss. Trotz dieser theoretischen und empirischen Ermittlungen sowie den langjährigen praktischen Integrationserfahrungen wird jedoch solchen Bemühungen in den gegenwärtigen Qualitätsdiskussionen kaum Beachtung geschenkt. Qualitätsdiskussionen konzentrieren sich primär auf das Ergebnis, den Output. In der Regel werden nur die Erlangung bzw. der Erhalt von Arbeitsplätzen als Erfolg bewertet („hard facts“) und nicht die „soft skills“ wie zum Beispiel erworbene soziale Kompetenzen bzw. Zwischenschritte zum Erlangen eines Arbeitsplatzes (Klärung der Berufswünsche, Arbeitsversuche bzw. -erprobungen, Absolvierung von Praktika, Berufsqualifizierungskurse usw.) (Doose 2003; Fasching/ Niehaus 2004; Stadler- Vida u. a. 2002). Speck spricht von der „Ökonomisierung sozialer Qualität“, einer Tendenz, bei der es vorwiegend um die „Straffung und Erhöhung der ökonomischen Effizienz bzw. die Reduzierung von Kosten im Sozial- und Gesundheitsbereich“ geht (1999, 22). Qualität in der beruflichen Integration wird seitens der Auftraggeber/ innen und/ oder Kostenträger/ innen ausschließlich über die Anzahl der Vermittlungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gemessen und daran, wie viele Arbeitsplätze durch Interventionen gesichert werden konnten. Diese starke quantitative Ausrichtung auf Vermittlungszahlen führt zudem unweigerlich zu einer Zielgruppenverschiebung, also einer Ausgrenzung von Personen mit einem umfangreicheren Unterstützungsbedarf (Doose 2003). 4 Vorschläge zur Qualitätssteigerung in der Praxis Soll die Qualität einer beruflichen Integrationsmaßnahme nicht nur an der Zahl der Vermittlungen gemessen werden, sondern auch daran, wie gut eine Unterstützung und Beratung durchgeführt wird und welche Erfolge sich während des gesamten Prozesses abzeichnen lassen, dann sind Qualitätskriterien auszuarbeiten, an denen sich die Beratungsarbeit orientiert. Damit sollen verstärkt pädagogisch relevante Kriterien in den Mittelpunkt der Qualitätsdiskussion zu integrativen Dienstleistungen gestellt werden. Aufgrund der Bestimmung von Qualitätskriterien in der beruflichen Integration könnten die Stärken der Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen 317 VHN 4/ 2007 Maßnahmen in den Bereichen Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität festgestellt sowie auch Schwächen identifiziert werden. Die Bestimmung von Qualitätskriterien sollte auch dem Zweck dienen, dass damit den Auftraggeber/ innen nicht nur die Darlegung der quantitativen Erfolge (Vermittlungsquote) möglich wird, sondern auch die der qualitativen Erfolge (Bungart u. a. 2000; Giedenbacher/ Lackner 2003; Stadler-Vida u. a. 2002). Es stellt sich natürlich hierbei die Frage, ob in der beruflichen Integration eine Orientierung an Vermittlungszahlen überhaupt sinnvoll ist. Eine fast ausschließliche Orientierung an der Vermittlung hat nachhaltige Auswirkungen auf den gesamten Verlauf der beruflichen Integration. Die Qualität der beruflichen Integration sollte deshalb in Zukunft weniger an Vermittlungsquoten gemessen werden, sondern mehr den gesamten Prozess umfassen und auch die Nachhaltigkeit der Vermittlungen im Sinne der langfristigen beruflichen Integration einbeziehen (Doose 2004). Aufgrund der vielfältigen Problemlagen der Betroffenen, die nicht nur objektiven Faktoren wie z. B. der Arbeitsmarktsituation zugeschrieben werden können, sondern auch psychosozialer Natur sind, könnte bei der beruflichen Integration der Stellenwert der psychosozialen Beratung als Qualität sicherndes Merkmal besonders herausgestrichen werden. Ein Vorschlag wäre, dass psychosoziale Beratung nicht wie bisher nur nach erfolgter Vermittlung im Zusammenhang mit Nachbetreuung und Krisenintervention angeboten wird, sondern schon in der Vorbereitungsphase auf eine berufliche Integration ein eigener Aufgabenbereich wird. Dadurch wäre auch ersichtlicher, dass psychosoziale Beratung bereits einen Bestandteil des gesamten Beratungsprozesses darstellt und nicht nur im Anschluss an eine Vermittlung erfolgt. Dies ist nämlich fachlich nicht der Fall; die psychosoziale Beratung ist gerade im Vorfeld der Vermittlung von erheblicher Bedeutung, um den Prozess der beruflichen Integration erfolgversprechender einzuleiten (Fasching 2006; Kastl/ Trost 2002). Durch externe Supervision sollte der Beratungsprozess regelmäßig reflektiert und vor allem im Hinblick auf Lösungsstrategien durchdacht werden (Bauer 1998). Aus Gründen der Qualitätssicherung und -entwicklung wäre es wünschenswert, wenn in einer „mehrperspektivischen“ Qualitätsdiskussion (Betroffene, Betriebe, Professionelle, Kostenträger/ innen) ein gemeinsames Qualitätssicherungskonzept mit klar definierten Qualitätsstandards für die berufliche Integration gelänge (Fasching/ Niehaus 2004). „Dadurch dass es meist keine einheitlichen Qualitätsstandards gibt, variieren die Dienstleistungsqualität und die Ergebnisse der Dienste zum Teil erheblich. Hinzu kommt, dass der Übergang vom Modellprojekt zur Regelförderung häufig mit einer Reduzierung der Mittel einherging und beim flächendeckenden Aufbau der Dienste Träger den Zuschlag erhalten haben, deren Kerngeschäft eher in traditionellen Bereichen der Qualifizierungsmaßnahmen und Sondereinrichtungen schlägt. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu Modellprojekten neue Mitarbeiter diese Aufgabe eher als einen gewöhnlichen Job als eine Pionieraufgabe sehen. Solche Faktoren haben in einer Reihe von Fällen zu beobachtbaren Qualitätsverlusten gegenüber der Modellphase geführt. Eine weitere Professionalisierung mit einer europaweit vergleichbaren Zusatzausbildung und einheitlichen Qualitätsstandards ist dringend erforderlich“ (Doose 2003). 5 Qualifikationsanforderungen an Integrationsberater/ innen In den Richtlinien hinsichtlich der Qualifikationen von Integrationsberater/ innen ist vorgeschrieben, dass diese eine sozialpädagogische Ausbildung absolviert haben sollten. Des Weiteren sollen sie über Kenntnisse im Umgang mit behinderten Menschen verfügen, in Gesprächs- und Beratungstechniken geschult sein und ihre Fallarbeit in externer Supervision begleiten lassen. Sie sollen über Grundkenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich Kenntnisse Helga Fasching 318 VHN 4/ 2007 des Behinderteneinstellungsgesetzes, verfügen (vgl. z. B. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1997, 3). In der Praxis der beruflichen Integration sind gemäß diesen Vorgaben zumeist auch Mitarbeiter/ innen aus pädagogischen Berufen (Sozialarbeiter/ innen, Sonder- und Heilpädagog/ innen, Rehabilitationspädagog/ innen), oft mit einer vorherigen betrieblichen Ausbildung, beschäftigt. Daneben finden sich auch vereinzelt Betriebswirt/ innen, ehemalige Arbeitsvermittler/ innen des Arbeitsamtes oder Quereinsteiger/ innen aus ganz unterschiedlichen Berufen wie zum Beispiel Werbeagent/ innen. Das Studium der Sonder- und Heilpädagogik/ Integrationspädagogik, der Sozialakademie oder der Betriebswirtschaft bringt sicherlich Vorkenntnisse, die jeweils für einen bestimmten Bereich der Beratung der Arbeitsassistenz hilfreich sind. Sonder- und Heilpädagog/ innen sowie Integrationspädagog/ innen bringen zum Beispiel allgemeine methodische Kenntnisse über Beratungsarbeit und Gesprächsführung, rechtliche und organisatorische Kenntnisse über das System der beruflichen Rehabilitation und die gesellschaftliche Situation von Menschen mit Behinderungen mit. Sie sind daher eher vertraut, mit Menschen mit Behinderungen zusammenzuarbeiten. Betriebswirtschafter/ innen haben ihre Kompetenzen besonders auf der betrieblichen Seite, sie bringen allgemeine methodische Kenntnisse über die Planung und Gestaltung von Betriebsabläufen, rechtliche und organisatorische Kenntnisse über das Wirtschaftssystem und die Situation von Betrieben mit. Sie sind daher eher vertraut, mit den Unternehmen als Kunden umzugehen (Doose 2001, 231). Für die in der beruflichen Integration Tätigen gab es bis vor kurzem keine umfassenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Integrationsberater/ innen haben oft keine entsprechende Zusatzausbildung, Weiterbildungskosten werden oft nicht übernommen, und eine entsprechende Zusatzqualifikation wird noch nicht als Qualitätsstandard von den Träger/ innen eingefordert. Da in Deutschland und in Österreich erst ansatzweise gezielte Ausund/ oder Weiterbildungen angeboten werden, soll überblicksmäßig das berufsbegleitende Qualifizierungsangebot für Integrationsberater/ innen von Doose (2001, 245ff) dargestellt werden. Die vielseitigen Aufgabenfelder der Integrationsberatung erfordern neben (integrations-) pädagogischen Qualifikationen ein breites Wissen in unterschiedlichen Fachgebieten. Inhalte der einzelnen Module sind: „Unterstützte Beschäftigung - Überblick und Philosophie“, „Förderungsrecht und Rehabilitation - Grundlagen“, „Individuelle Berufsplanung“, „Marketing und Arbeitsplatzakquisition“, „Beratung von Betrieben - Betriebswirtschaftliches Denken und Arbeitsplatzanalyse“, „Qualifizierung - Lernen am Arbeitsplatz“, „Erhalt des Arbeitsplatzes - Weitergehende Unterstützung und Krisenintervention“, „Qualitätssicherung, Projektarbeit und Organisationsentwicklung - Lernende Organisationen“ (http: / / www.bag-ub. de/ weiterbildung/ idx_wb.htm, 20.04.2006). In Österreich wurde der berufsbegleitende Lehrgang „Qualifizierung zur Fachkraft der beruflichen Integration“ entwickelt (http: / / www.bivintegrativ.at/ biv.php? s=b40, 20.04.2006). Eine Schwierigkeit ergibt sich in Österreich dadurch, dass für unterschiedliche, aber recht ähnliche Berufsbilder Aus- und Fortbildungen anzubieten sind. Dieses Problem könnte zum Beispiel durch die Anwendung des Basis-Curriculums des Equal-Projektes „Qualitätssicherung in der Integrationsarbeit“ (http: / / www.qsi.at; http: / / www.bab.at/ e-qsi.html, 20.04.2006) und darauf aufbauenden speziellen Modulen gelöst werden. Im Rahmen dieses Equal-Projektes wurde der Versuch unternommen, einheitliche Qualitätsstandards für Ausbildungen im Integrationsbereich und zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Zudem ist die Fluktuation der Mitarbeiter/ innen in Integrationsfachdiensten sehr hoch, was vor allem auf eine mangelnde Passung zwischen beruflicher Anforderung und Ausbil- Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen 319 VHN 4/ 2007 dung schließen lässt. Durch die hohe Fluktuation gehen den Diensten häufig sorgfältig aufgebaute Kooperationen und erworbenes Knowhow wieder verloren (Doose 2003; Wetzel/ Fasching 2005). Eine Qualifizierung, die auf die Anforderungen eines Fachdienstes zugeschnitten ist, könnte die Fluktuationsrate verringern. Hier wäre zum Beispiel an den Erwerb spezieller Beratungskompetenzen für eine professionelle Beratung der unterschiedlichen Zielgruppen und deren Anliegen (Betroffene, deren Angehörige, Betriebe, Institutionen usw.) zu denken. Die Fluktuationsrate in dieser Branche könnte neben adäquater Qualifizierung der Mitarbeiter/ innen sicherlich auch durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen reduziert werden: Durch das Angebot regelmäßiger Supervision und Intervision - vor allem bei so genannten „schwierigen Fällen“ - könnte der Beratungsprozess reflektiert und insbesondere im Hinblick auf Fehlervermeidungs- und -lösungsstrategien durchdacht werden. Eine leistungsgerechte Honorierung der Mitarbeiter/ innen und ein unbefristeter Arbeitsvertrag sind zudem wichtige Kriterien für die Motivation und den Verbleib. Für Mitarbeiter/ innen sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine längerfristige Ausübung dieser Tätigkeit attraktiv werden lassen. 6 Ausblick: Überlegungen zu einer weiteren Professionalisierung im Integrationsbereich Im Bereich der beruflichen Integration ist in den letzten Jahren ein beachtlicher Professionalisierungsprozess zu bemerken. Trotzdem ist es bis jetzt nicht gelungen, für Mitarbeiter/ innen in diesem beruflichen Sektor verbindliche Mindeststandards als Orientierungshilfe für ihre Arbeit zu entwickeln. Viele sind ohne entsprechende Weiterbildung in dieser Berufssparte tätig, denn Weiterbildung ist nicht als verpflichtend vorgesehen. Insofern muss es ein besonderes Anliegen der Forschung sein, ein Qualifikationsprofil für Integrationsberater/ innen zu entwickeln. Die zukünftige Entwicklung sollte dahin gehen, dass diese auf einer Fach- (hoch)schule oder an Universitäten für ihre Tätigkeit ausgebildet werden. Forderungen nach Professionalisierung bringen auch hochschuldidaktische Konsequenzen mit sich. An Universitäten sollten im Rahmen der Integrativen Pädagogik auch Studienzweige zur „Beruflichen Integration“ eingerichtet werden. Die Studierenden hätten dadurch schon während ihres Studiums die Möglichkeit, sich auf zukünftige Tätigkeitsfelder in der beruflichen Integration einzustellen. Hierbei sind Lehrende dieses Studienzweiges auch aufgefordert, sich zu überlegen, wie die Lehre für die Studierenden gestaltet werden müsste, um sie auf ein zukünftiges Berufsfeld in der beruflichen Integrationsarbeit vorzubereiten (Bernhard/ Fasching 2006). Im Bereich der angewandten Forschung sollen weiterhin begleitende Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluationen durchgeführt werden, um vor allem Schwachstellen in Hinblick auf Zielgruppenangebote zu erkennen und damit einer qualitativen Verschlechterung des gesamtgesellschaftlichen Auftrags zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen vorzubeugen. Es ist jedoch auch anzumerken, dass es trotz zahlreicher Evaluations- oder Begleitstudien nur sehr wenige Erfahrungen zur nachhaltigen Integration von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (vgl. z. B. Doose 2004; Spiess 2004). Insofern sind zukünftig Untersuchungen gefordert, in denen verstärkt der Frage einer nachhaltigen Vermittlung nachgegangen wird (Doose 2004). Zu empfehlen wären hierbei insbesondere Berufsverlaufsstudien und berufliche Verbleibsstudien von Menschen mit Behinderungen, an denen Kontinuitäten/ Diskontinuitäten bzw. Brüche oder erschwerte Übergänge im beruflichen Lebenslauf identifiziert werden könnten. Vorzuschlagen sind im Speziellen auch Einzelfallstudien zu Berufsbiografien von Menschen mit Behinderungen, um insbesondere die subjektive Perspektive der Betroffenen in Erfahrung zu bringen. Die Ergebnisse solcher Unter- Helga Fasching 320 VHN 4/ 2007 suchungen könnten womöglich neue Ideen für (berufs-)pädagogische und integrative Maßnahmen und Interventionen liefern, um letztendlich die beruflichen Entwicklungsperspektiven für Menschen mit Behinderungen zu verbessern - eine Voraussetzung für eine nachhaltige Bewährung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. für die Verhinderung eines frühzeitigen Ausscheidens (vgl. Elkeles u. a. 2000). Anmerkung 1 Stadler (1996, 275ff) unterscheidet mit Verweis auf die Klassifizierung von Wagner (1993, 269) verschiedene Teilsegmente des Arbeitsmarktes. Das erste Segment - auch allgemeiner Arbeitsmarkt genannt - umfasst die reguläre sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit. Den zweiten Arbeitsmarkt bilden reguläre, nicht sozial-versicherungspflichtige Beschäftigungen, aber auch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der Bundesanstalt für Arbeit. Der dritte Arbeitsmarkt - auch Sonderarbeitsmarkt genannt - existiert in Form der Werkstätten für Behinderte. Er steht ausschließlich Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, wobei die Zugangsmöglichkeiten durch das Behindertengesetz geregelt werden. Der vierte Arbeitsmarkt - der sogenannte graue Arbeitsmarkt - umfasst die nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, z. B. sogenannte Schwarzarbeit, als Form der illegalen Schattenökonomie. Schließlich existiert noch die sogenannte „Reservearmee“, zu der beispielsweise Langzeitarbeitslose und Nichtbeschäftigte gehören. Literatur Barlsen, Jörg; Bungart, Jörg; Hohmeier, Jürgen; Mair, Helmut (1999): Integrationsbegleitung in Arbeit und Beruf von Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung. In: http: / / bidok.uibk.ac.at/ texte/ imp12-99-untersuchung.html, 20. 8. 2006 Bauer, Petra (1998): Supervision als Instrument der Qualitätssicherung? In: Brunner, Ewald-Johannes; Bauer, Petra (Hrsg.): Soziale Einrichtungen bewerten. Theorie und Praxis der Qualitätssicherung. Freiburg im Breisgau: Lambertus, 107 - 134 Bernhard, Dörte; Fasching, Helga (2006): Bewegt berufliche Integration die Integrationspädagogik? In: Platte, Andrea; Seitz, Simone; Terfloth, Karin (Hrsg.): Inklusive Bildungsprozesse. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 193 - 200 Blumberger, Walter (2001): Arbeitsassistenz - Integrated Support for the Integration of disabled People into the Labour Market. Universität Linz: Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung (IBE) Blumberger, Walter; Leutgeb, Regina; Paireder, Karin (2003): Begleitende Evaluation der „Integrationsassistenz für Jugendliche“ und „Integrationsassistenz für Vorlehre“ im Auftrag des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen Salzburg. Linz: Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1997): Richtlinien zur Förderung begleitender Hilfen gem. § 6 Abs. 1 BEinstG, September 1997. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bungart, Jörg; Supe, Volker; Willems, Peter (2000): Qualitätssicherung und -entwicklung in Integrationsfachdiensten. Ergebnisse eines Modellprojektes zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Fachdiensten zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen (Abschlussbericht). Münster Burtscher, Reinhard (2002): Unterstützte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt (Dissertation). Universität Innsbruck Doose, Stefan (1997): Unterstützte Beschäftigung - ein neuer Weg der Integration im Arbeitsleben im internationalen Vergleich. Abrufbar in: http: / / bidok.uibk.ac.at/ library/ arbeit/ doose-vergleich. html, 20. 8. 2006 Doose, Stefan (2001): Qualifizierung und Fortbildung von Integrationsberater/ innen in Integrationsfachdiensten. In: Barlsen, Jörg; Hohmeier, Jürgen (Hrsg.): Neue berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung. Unterstützte Beschäftigung im System der beruflichen Rehabilitation. Düsseldorf: Verlag Selbstbestimmtes Leben, 229 - 254 Doose, Stefan (2003). Unterstützte Beschäftigung im Kontext von internationalen, europäischen und deutschen Entwicklungen in der Behindertenpolitik. In: http: / / www.senist.net/ vl/ xmldisplay. asp? myfilename=doose-beschaeftigung.xml &myfoldername=xml-gr&fromrecent=555, 20. 8. 2006 Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen 321 VHN 4/ 2007 Doose, Stefan (2004): Qualität auf lange Sicht. Zur Nachhaltigkeit der von Integrationsfachdiensten vermittelten Arbeitsverhältnisse. In: Impulse, Zeitung der BAG UB 29, 3 - 7. Auch abrufbar in: http: / / bidok.uibk.ac.at/ library/ doose-qualitaet. html, 20. 8. 2006 Doose, Stefan (2005): Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In: http: / / bidok.uibk.ac.at/ library/ doose-verbleibsstudie.html, 20.08.2006 Elkeles, Thomas; Schulz, Detlef; Kollek, Bernd; Behrens, Johann (2000): Erwerbsverläufe und gesundheitsbezogene Statuspassagen. Empirische Ergebnisse zu Determinanten begrenzter Tätigkeitsdauer. In: Arbeit 9, 306 - 320 EQUAL Entwicklungspartnerschaft QSI: Quality Supported Skills for Integration (2004): Qualitätssicherung in der Integrationsarbeit. Erkenntnisse und Empfehlungen der EQUAL Entwicklungspartnerschaft QSI. Wien: Integration: Österreich (www.qsi.at) Fasching, Helga (2006): Psychosoziale Beratung als Qualitätsmerkmal nachhaltiger Vermittlung. In: Schnoor, Heike (Hrsg.): Psychosoziale Beratung in der Sozial- und Rehabilitationspädagogik. Stuttgart: Kohlhammer Fasching, Helga; Niehaus, Mathilde (2004): Mehrperspektivische Qualitätsdiskussionen in der beruflichen Integration am Beispiel Arbeitsassistenz. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 1, 11 - 16 Giedenbacher, Yvonne; Lackner, Walter (2003): Stell dir vor es geht um Qualität, und alle diskutieren mit …; Qualität von Unterstützter Beschäftigung aus der Sicht der Prozessbeteiligten. 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Fakultät für Sonderpädagogik Meinhold, Marianne (1998): Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit. Freiburg im Breisgau: Lambertus Merchel, Joachim (2001): Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit. Ein Lehr- und Arbeitsbuch. Münster: Votum Verlag Plath, Horst-Eberhard; Blaschke, Dieter (1999): Probleme der Erfolgsfeststellung in der beruflichen Rehabilitation. In: Niehaus, Mathilde (Hrsg.): Erfolg von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Freiburg im Breisgau, 9 - 28 Schartmann, Dieter (2000): Über die Qualifizierung von Integrationsbegleiter/ innen. In: Impulse, Zeitung der BAG UB 16, 5 Speck, Otto (1999): Die Ökonomisierung sozialer Qualität. Zur Qualitätsdiskussion in Behindertenhilfe und Sozialer Arbeit. München/ Basel: Reinhardt Spiess, Ilka (2004): Berufliche Lebensverläufe und Entwicklungsperspektiven behinderter Personen. Eine Untersuchung über berufliche Werdegänge von Personen, die aus Werkstätten für behinderte Menschen in der Region Niedersachsen Nordwest ausgeschieden sind. Paderborn: Eusl-Verlagsgesellschaft Stadler, Hans. (1996): Jung und behindert - arbeits- und chancenlos? Zu den Berufs- und Lebensperspektiven für junge Menschen mit Behinderungen. In: Die neue Sonderschule 41, 262 - 283 Stadler-Vida, Michael; Giedenbacher, Yvonne; Strümpel, Charlotte (2002): Die Qualität von Unterstützter Beschäftigung aus der Sicht der Beteiligten. Am Fallbeispiel der Arbeitsassistenz Liezen. Österreichischer Bericht zum Projekt „QUIP - Quality in Practice“ (2000 - 2002). Wien: Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung Wagner, Herbert (1993): Sonderschule - und danach? Über Probleme veränderter Arbeitsmärkte und Berufsperspektiven für Behinderte. In: Behindertenpädagogik 32, 263 - 278 Helga Fasching 322 VHN 4/ 2007 Wetzel, Gottfried; Fasching, Helga (2005): Professionalisierung der Integrationsassistenzdienste für Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF). In: Kowarsch, Alfred; Pollheimer, Klaus-M. (Hrsg.): Professionalisierung in pädagogischen Berufen. Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek, 299 - 309 Wetzel, Gottfried; Wetzel, Petra (2001): Betreuung behinderter Jugendlicher an der Schnittstelle von Schule und Beruf - eine internationale Vergleichsstudie. In: Specht, Werner; Wetzel, Gottfried; Wetzel, Petra; Rutte, Volker (Hrsg.): Jugendliche mit Behinderungen zwischen Schule und Beruf - Berichte aus dem ‚Projekt Schnittstelle: Schule-Arbeitswelt-Soziale Integration‘. Forschungsbericht 29. Graz: Zentrum für Schulentwicklung/ BM: BWK, 77 - 146 Wetzel, Gottfried; Zettl, Michaela; Feyerer, Ewald; Schmid, Tom (2004): Einführung in die Thematik der Qualitätssicherung. 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