eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 78/1

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
11
2009
781

Eigensinn und Lebensraum - zum Stand der Diskussion um das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“

11
2009
Wolfgang Hinte
Der Beitrag skizziert die wesentlichen theoretischen Grundlagen und methodischen Prinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung und beschreibt die darauf bezogene Debatte sowie die davon ausgehenden Reformprozesse in kommunalen Gebietskörperschaften. Dabei zeigt sich, dass die wenig systematisch geführte akademische Debatte in ihrer Unübersichtlichkeit und Heterogenität ihre Entsprechung findet in dem Umgang der kommunalen Akteure mit einzelnen Versatzstücken des Fachkonzepts. Die Rezeption folgt auf der theoretischen und auf der praktischen Ebene keiner klaren Linie und verfehlt häufig den im Konzept angelegten radikalen Impetus des konsequenten Bezugs auf den Willen und die Interessen der in einem Wohnquartier lebenden (leistungsberechtigten) Menschen.
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Fachbeitrag VHN, 78. Jg., S. 20 - 33 (2009) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel 20 Eigensinn und Lebensraum - zum Stand der Diskussion um das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen n Zusammenfassung: Der Beitrag skizziert die wesentlichen theoretischen Grundlagen und methodischen Prinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung und beschreibt die darauf bezogene Debatte sowie die davon ausgehenden Reformprozesse in kommunalen Gebietskörperschaften. Dabei zeigt sich, dass die wenig systematisch geführte akademische Debatte in ihrer Unübersichtlichkeit und Heterogenität ihre Entsprechung findet in dem Umgang der kommunalen Akteure mit einzelnen Versatzstücken des Fachkonzepts. Die Rezeption folgt auf der theoretischen und auf der praktischen Ebene keiner klaren Linie und verfehlt häufig den im Konzept angelegten radikalen Impetus des konsequenten Bezugs auf den Willen und die Interessen der in einem Wohnquartier lebenden (leistungsberechtigten) Menschen. Schlüsselbegriffe: Ressourcenorientierung, Gemeinwesenarbeit, Gebietsbezug, Wille der Betroffenen Self-Will, Self-Determination and Living Space - State of the Discussion on the Concept of “Social Area Orientation/ Community Development” n Summary: This article outlines the basic theoretical foundations and the methodological principles of the professional concept “social area orientation/ community development”. It describes the respective debate as well as the reform processes initiated in communal and regional corporations on the basis of this concept. It shows that the somewhat unsystematic academic discourse in its complexity and heterogeneity has led to an uncontrolled and fragmentary application of the concept by the community officials. On the theoretical as well as on the practical level, the implementation of the concept “social area orientation/ community development” does not follow a straight line and it often misses the concept-inherent radical impetus of the consequential reference to the self-will and the interests of the people that live in a residential area and who are entitled to benefits. Keywords: Resource Orientation, Community work, neighbourhood reference, self-will of the persons concerned Theorie und Praxis der Gemeinwesenarbeit (GWA) haben in den 1970er Jahren in mehrfacher Hinsicht - oft eher implizit, seltener explizit formuliert - grundlegende Anfragen an institutionelle Soziale Arbeit gestellt. Zwei Aspekte waren und sind dabei bis heute von besonderer Bedeutung: n die sozialökologische Sichtweise (Bronfenbrenner 1976; Bourgett u. a. 1978; Wendt 1990), die sich zunächst vornehmlich in der territorialen Ausrichtung aktivierender und organisierender Tätigkeiten ausdrückte. Die These von der „Raumbezogenheit Sozialer Probleme“ (Vaskovics 1982) sowie die Bezugnahme auf die Ressourcen des Wohngebiets und insbesondere die in sämtlichen gemeinwesenorientierten Konzepten vorfindbare Absicht, räumliche Bedingungen durch die Aktivität betroffener Menschen im Sinne dieser Menschen zu ändern, kennzeichnen die GWA als einen auf die Veränderung von Lebensverhältnissen gerichteten Ansatz (vgl. Hinte/ VHN 1/ 2009 21 Sozialraumorientierung Lüttringhaus/ Oelschlägel 2007), der sich in abgeschwächten Varianten in dem später entwickelten großen Entwurf der „lebensweltorientierten sozialen Arbeit“ (Thiersch 1992) sowie dem aus unterschiedlichen Quellen herleitbaren Ansatz des „Empowerment“ (vgl. Herriger 1997; Stark 1996) abbildete. n die konsequente, in der Praxis gelegentlich dilemmatische Orientierung auf die Interessen der durch professionelle Soziale Arbeit angesprochenen Wohnbevölkerung. Die Zugänge zu den Bewohnern des Quartiers waren durchweg geprägt von dem durch zahlreiche methodische Verfahren unterstützten Bemühen herauszufinden, wie sich die jeweiligen subjektiv definierten Interessenlagen in den Wohngebieten darstellten und welche von den Bewohnern selbst realisierbaren Aktivitäten sich daraus - jenseits professionell vorgenommener Interpretationen oder empirisch gestützter Bedarfsanalysen - ergeben konnten. Diese beiden Aspekte, die sich in unterschiedlicher Ausprägung in allen seinerzeit rezipierten GWA-Konzepten abbildeten (vgl. Hinte/ Karas 1989), sind wesentliche Grundlagen für das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ 1 (Hinte/ Treeß 2007; Früchtel u. a. 2007), das sich vornehmlich aus der Tradition der GWA, aber auch aus erziehungskritischer (Klemm 1992) und humanistischer (Quitmann 1985) Theoriebildung speist. In den 1970er Jahren wurde in geradezu paradigmatischer Art und Weise in verschiedenen Sparten pädagogischer/ sozialer Arbeit das am medizinischen Modell orientierte Handeln der Fachkräfte („Wir sind die Experten, wir wissen Bescheid, wir stellen die Diagnose.“) attackiert bzw. abgelöst durch Theorien und Konzepte, die mit hoher Radikalität die Sichtweisen, den Willen, die Interessen und die Ressourcen der „Behandelten“ in den Vordergrund rückten. Hier ist Carl Rogers als Pionier und Wegbereiter an herausragender Stelle zu nennen. Rogers hielt nichts von Diagnosen, verzichtete weitgehend auf Interpretationen und vertraute sich konsequent der Führung des Klienten an. Er vermied systematische Lenkung, dominantes Therapeutenverhalten und expertokratisches Auftreten. Achtung, Wertschätzung und emotionale Wärme sind wesentliche Bestandteile der von ihm propagierten Haltung. Seine in den 1940er Jahren in den USA erschienenen Frühwerke (1942 a; 1942 b) wurden erst mit entsprechendem Zeitverzug (1972 a; 1972 b) in Deutschland rezipiert - bis hin zu seinem in den 1980er Jahren erschienenen Buch „Der neue Mensch“ (1981). Rogers vertraute in tiefer - manche würden sagen: idealistischer - Weise darauf, dass Menschen im Kern konstruktiv und vertrauenswürdig sind sowie alle Ressourcen besitzen, um ihr Leben in der ihnen gemäßen Art und Weise zu gestalten. Von Netzwerken und sozialen Räumen war er indes weit entfernt, und so kam es bis in die 1990er Jahre hinein (abgesehen von gemeindepsychologischen Konzepten - etwa Keupp/ Rerrich 1982) zu keinem Brückenschlag zwischen der Psychologie und der GWA-Diskussion. 1 Wille, Interessen und Bedürfnisse Elementares Ziel sozialraumorientierter sozialer Arbeit ist es, dazu beizutragen, Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Menschen dort entsprechend ihren Bedürfnissen zufrieden(er) leben können. Materielle und kommunikative Bedingungen wie auch institutionell/ professionell gestaltete Arrangements beeinflussen die lebensweltlich vorgenommenen Definitionen der in den Wohnquartieren lebenden Menschen. Wenn es keinen Kinderarzt in einem Stadtteil gibt, sind (meistens) die Mütter gezwungen, umständliche Wege in einen anderen Stadtteil in Kauf zu nehmen. Wenn es keine Räume gibt, in denen sie sich treffen können, müssen Jugendliche sich entweder selbst welche beschaffen (oft in Auseinandersetzung mit anderen Bevölkerungsgruppen) oder mehr Geld VHN 1/ 2009 22 Wolfgang Hinte in ihre Mobilität investieren. Wenn man sich in einen zwar schön gestalteten, aber von irgendwelchen dunklen Gestalten bevölkerten Park nicht mehr hineintraut, entfällt für viele alte Leute die Ressource „Spaziergang“. Es gibt also materiell und atmosphärisch geprägte Bedingungen, das „sichtbare und unsichtbare Gemeinwesen“, die die Grundlage für die individuellen Sozialraumdefinitionen der Menschen darstellen. Doch auch benachteiligende Bedingungen, karge Ressourcen, mangelhafte Infrastruktur und völlig verbaute Quartiere werden von Menschen belebt, genutzt und gestaltet. Sozialräumliche Arbeit analysiert diese Bedingungen und versucht, diese mit den dort lebenden Menschen auf der Grundlage von deren Wahrnehmungen und Markierungen zu verändern oder immer wieder neu zu gestalten. Erfahrungen (nicht nur) aus der GWA zeigen, dass es aussichtsreicher ist, von Menschen geschaffene Bedingungen so zu verändern, dass sie die Integration unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen in ein demokratisches Gemeinwesen fördern, als mit erzieherischer Absicht zu versuchen, sich am Verhalten oder sogar am Charakter eigensinniger Persönlichkeiten abzuarbeiten, ohne zu berücksichtigen, wie sehr beides mit sozialräumlichen Bedingungen zusammenhängt. Derlei erziehungskritische Positionen sind seit der Debatte um antipädagogische und nondirektive Konzepte (von Braunmühl 1975; Flitner 1982), spätestens aber seit der Rezeption gestalttheoretischer (Metzger 1962; Walter 1985) und systemischer Ansätze (Willke 2000; Kleve 2003) durchaus salonfähig geworden. Grundlage für eine nicht-erzieherische, dem sozialräumlichen Konzept inhärente Vorgehensweise, die auf die Sichtweisen und Entwürfe der betroffenen Menschen fokussiert, ist eine entsprechend getragene und reflektierte Haltung der professionellen Fachkräfte bzw. der erziehenden Erwachsenen (Hinte 1990), die gekennzeichnet ist durch das Bemühen herauszufinden, was das jeweilige Gegenüber will. Die Suche nach dem Willen der Menschen (manche sagen: Interessen oder Bedürfnisse) führt zu dem aktiven Subjekt, das eine eigene Weltsicht, einen eigenen Willen hat, der ihm zwar nicht immer im klassisch bürgerlichen Sinne reflexiv bewusst ist, den es aber im Kontakt zu Partnern, die es als wollendes Subjekt mit spezifischen Interessen akzeptieren, entdecken und formulieren kann (vgl. Petzold/ Sieper 2008). Ein Wille ist potenziell subversiv, er ist nicht berechenbar, gelegentlich lästig und störrisch, nicht domestizierbar und folgt keinem pädagogischen Plan. Er ist Ausdruck eigensinniger Individualität und führt oft zu den psychischen Kraftquellen des Menschen, aus denen er Energie und Würde schöpft. Die Alternative zu einem - plakativ davon abgegrenzten - erzieherischen Akt ist folglich eine kommunikative Situation, in der die Beteiligten ihre Sichtweisen wechselseitig respektieren, sich über ihre Interessen klar werden, sie mitteilen und darüber verhandeln und dann versuchen, die entsprechenden Situationen so zu gestalten, dass man möglichst vielen Interessen gerecht wird, auch denen einer beteiligten Institution - aber bei Bedarf auch (institutionell gesehen) subversiv agiert oder konfliktreich miteinander verhandelt. Die Funktion von (professionellen oder Laien-)Pädagogen besteht darin, Bedingungen für solche Dialoge zu schaffen und sie zu organisieren. Es bedarf bestimmter Regeln, die man aushandeln und benennen muss (etwa: keine Gewalt! ), es bedarf bestimmter Umfeldbedingungen, für die man sorgen kann (etwa: beheizte Räume), es bedarf unterschiedlichster Ressourcen (etwa: Honorare für einen Kursleiter) und es bedarf einer guten Organisation des Dialogs (wohlgemerkt: nicht der erzieherischen Interaktion! ). Prononciert gesagt, steht Sozialraumorientierung als Chiffre für die im Sinne der GWA fortentwickelte Soziale Arbeit weg von der auf den Klienten bezogenen Haltung des „Ich weiß, was für dich gut ist, und das tun wir jetzt“ über das „Eigentlich weiß ich schon, was für dich gut ist, aber ich höre dir erst mal zu“ hin zum konsequenten „Dein Wille wird ernst VHN 1/ 2009 23 Sozialraumorientierung genommen - er ist mir nicht Befehl, aber ich will mich ihm mit meinen fachlichen Kompetenzen und den leistungsgesetzlichen Möglichkeiten stellen“. Von Bedeutung ist dabei die Unterscheidung zwischen Wunsch („Ich hätte gern etwas, wozu andere etwas für mich tun müssen.“) und Wille („Ich bin entschlossen, mit eigener Aktivität zum Erreichen meines Ziels beizutragen.“). Diese Unterscheidung findet sich in der Form, wie sie im sozialraumorientierten Konzept vertreten wird (s. dazu Hinte/ Treeß 2007), weder in der rechtswissenschaftlichen noch in der erziehungswissenschaftlichen Literatur. Mit dem Begriff „Willen“ (und dann noch bezogen auf Kinder! ) hat die pädagogisch inspirierte Soziale Arbeit ohnehin gewisse Probleme - anders etwa als die juristische Fachdiskussion, in der die Bezeichnung „Kindeswille“ erheblich häufiger und auch unbefangener gebraucht wird als in der erziehungswissenschaftlichen (vgl. etwa die Diskussion über den Unterschied zwischen „Kindeswohl“ und „Kindeswille“, die nach Meinung gerichtlicher Instanzen ja durchaus miteinander in Konflikt geraten können - Zitelmann 2001). In der (Sozial-)Pädagogik haben Interessen von Kindern zumindest vorübergehend Aufmerksamkeit erst im Rahmen der Kinderrechtsbewegung im Umfeld der Antipädagogik in den 1980er Jahren erhalten (vgl. Farson 1975). Doch trotz einer verstärkten Hinwendung zu Autonomie und Subjektivität taucht etwa in der aktuellen Literaturflut zur Betroffenenbeteiligung in der sozialen Arbeit die Kategorie „Wille der Betroffenen“ nicht auf (Merchel 2006; Sozialpädagogisches Institut 2005) - man behilft sich undifferenziert mit Begriffen wie Wünsche, Bedürfnisse oder Vorstellungen. Ernüchternd ist in diesem Zusammenhang auch das Resümee einer Studie zur Hilfeplanung im Bereich der erzieherischen Hilfen nach § 27ff SGB VIII, in der die Verfasserin feststellt: „Hinsichtlich der Einflussmöglichkeiten … kommt dem Willen der Kinder … eine sehr geringe bis gar keine Bedeutung zu“ (Urban 2004, 213). 2 Methodische Prinzipien In der Sozialraumorientierung geht es also nicht darum, mit pädagogischer Absicht Menschen zu verändern, sondern darum, Lebenswelten zu gestalten und Arrangements zu kreieren, die dazu beitragen, dass Menschen auch in prekären Lebenssituationen zurechtkommen. Dabei sind folgende Prinzipien von Bedeutung (ausführlich in: Hinte/ Treeß 2007): 1. Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille/ die Interessen der leistungsberechtigten Menschen (in Abgrenzung zu Wünschen oder naiv definierten Bedarfen). 2. Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit. 3. Bei der Gestaltung einer Hilfe spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle. 4. Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt. 5. Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage für funktionierende Einzelhilfen. Sozialraumorientierung als fachliches Konzept besteht im Kern aus diesen fünf Prinzipien; die Akteure lassen sich indes bei deren Realisierung geradezu hemmungslos von allen möglichen herkömmlichen und aktuellen methodischen Ansätzen beeinflussen. Sozialraumorientierung ist somit nicht eine neue „Theorie“, kein mit anderen „Schulen“ konkurrierender Ansatz, sondern eine unter Nutzung und Weiterentwicklung verschiedener theoretischer und methodischer Blickrichtungen entwickelte Perspektive, die als konzeptioneller Hintergrund (Fachkonzept) für das Handeln in zahlreichen Feldern sozialer Arbeit dient (als „Modell zwischen Lebenswelt und Steuerung“ beschrieben von Budde/ Früchtel 2005). Um den Kern des Konzepts herum werden ständig Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorgenommen. Das Konzept „Sozialraumorientierung“ wird in seinen Darstellungsvarianten hier und da renoviert, aber sein Charakter bleibt erhalten - ab- VHN 1/ 2009 24 Wolfgang Hinte gebildet insbesondere in den o. g. Prinzipien. „Sozialräumliches Denken in der Jugendhilfe ist … ein an Menschen-Stärken orientiertes Denken, ein Denken in vernetzten Strukturen, interessiert an ganzheitlichen Lösungen, an Unterstützung statt an aufoktroyierter Hilfe. Es konzentriert sich auf den Alltag und das soziale Umfeld, es akzeptiert auch originelle Lebensformen. Es bemüht sich, Menschen mit Hilfe anderer - Professionellen und Laien - aus zerstörerischen und einengenden Milieus heraus zu lösen und für neue Erfahrungen zu öffnen, ohne die Bindung an das je spezifische Milieu zu diffamieren“ (Blandow 2002, 61). Der konsequente Bezug auf die Interessen und den Willen der Menschen kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung und bildet damit den „inneren Kern“ des Ansatzes, dem Aspekte wie der geografische Bezug, die Ressourcenorientierung, die Suche nach Selbsthilfekräften und der über den Fall hinausreichende Feldblick logisch folgen. Somit umfasst die leicht gängige Stabreim-Formel „vom Fall zum Feld“ (Hinte u. a. 1999) nur einen geringen Ausschnitt aus dem Spektrum der im sozialraumorientierten Konzept verfolgten Aspekte. Im sozialräumlichen Konzept gibt - scheinbar im Widerspruch zu seiner Bezeichnung - das Individuum mit seinen Interessen und Ressourcen „den Ton an“. Wir haben es also hier einerseits mit einem hochgradig personenbezogenen Ansatz und andererseits mit einem sozialökologischen und auf die Veränderung von Verhältnissen zielenden Ansatz zu tun; gleichsam mit einer integrierenden Zusammensicht dieser beiden in der Geschichte der Sozialen Arbeit immer wieder auftauchenden Stränge. „Betroffene“ werden als aktive Subjekte begriffen, die zu ihrer (mehr oder weniger) zufriedenstellenden persönlichen Lebensführung eigene Fähigkeiten wie auch jeweils zur Verfügung stehende Personen und andere externe Ressourcen nutzen, die in den jeweiligen Lebensräumen vorhanden sind. Soziale Arbeit trägt dazu bei, dass derlei (bauliche, strukturelle, soziale usw.) Ressourcen in einem sozialen Raum gemeinsam mit der Wohnbevölkerung aufgebaut, unterstützt und erweitert werden. Im Vergleich zur traditionellen sozialen Arbeit, etwa im Rahmen der Jugendhilfe, verliert der Einzelfall seine zentrale Bedeutung zugunsten des ihn prägenden sozialen Umfelds. Stärkere Nutzung von Ressourcen des Wohnquartiers, weniger Sonderzuständigkeiten, keine abteilungsorientierte Zergliederung von ganzheitlichen Problemlagen und die zunehmende Delegation begrenzter Entscheidungsbefugnisse auf lokale Ausführungsebenen sind seit den 1990er Jahren vielerorts diskutierte Konsequenzen für die Träger sozialer Arbeit, speziell in der Jugendhilfe. Die schlichte Reduzierung auf irgendwie geartete zentrale Aktivitäten in einem bestimmten Wohngebiet (etwa die Dezentralisierung einer Abteilung, vereinzelte Projekte mit bestimmten Zielgruppen im Quartier oder eine stärkere lokale Ausrichtung etwa von Erziehungsberatungsstellen oder Weiterbildungsaktivitäten) wird indes der Breite des Fachkonzepts nicht gerecht. Die bloße geografische Verlagerung sozialer Dienstleistungen oder die projektförmige Organisation verstreuter Dienste in einem sozialen Raum sind allenfalls ein kleines Mosaiksteinchen in einer sozialraumorientierten Konzeption. Doch die semantische Aura des Begriffs „Sozialraumorientierung“ verengt die Diskussion auf „das Räumliche“, so dass die fachlichen und handlungsmethodischen Implikationen leicht aus dem Blick geraten. „Sozialraumorientierung“ legt nahe, dass es irgendwie um den Sozialraum gehe - und eben sonst nichts. Dass der Begriff bis heute benutzt wird, hat damit zu tun, dass es schlichtweg an einer treffenderen, die Breite des Ansatzes abbildenden Begrifflichkeit fehlt und dass zudem die fachliche und praktische Entwicklung unter dieser Bezeichnung so weit fortgeschritten ist, dass ein Begriffswechsel absurd erschiene. Sozialraumorientierung als Fachkonzept ist zwar stark beeinflusst durch Theorie und Praxis der GWA, ist aber nicht identisch mit GWA. VHN 1/ 2009 25 Sozialraumorientierung Gelegentlich wird behauptet, Sozialraumorientierung sei so etwas wie die „Fortführung der GWA mit anderen Mitteln“ - auch das ist unzutreffend. GWA ist nach Europa transportiert worden als „dritte Methode der Sozialarbeit“ (neben Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit), wurde anschließend ausgerufen als „Arbeitsprinzip“ (Boulet u. a. 1980), und heute ist GWA ein Arbeitsfeld, in dem das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ ebenso Bedeutung hat wie etwa in der Fallarbeit in der Jugendhilfe (Peters/ Koch 2004), der offenen Jugendarbeit (Deinet 2005), dem Quartiermanagement (Grimm u. a. 2004), der Gesundheitsförderung (Bestmann u. a. 2008), der Behindertenarbeit (Thimm/ Wachtel 2002) und der Altenarbeit (Dörner 2007). 3 Kritische Positionen Eine Rezeption, geschweige denn eine kritische Diskussion des Fachkonzepts Sozialraumorientierung stehen noch aus, wobei mit der Überlegung, das Fachkonzept als eine Variante radikaler Kapitalismuskritik zu betrachten (Kleve 2007), ein interessanter Einstieg vollzogen wurde. Die Diskussionen zum inzwischen inflationär gebrauchten Begriff „Sozialraumorientierung“ drehen sich im Wesentlichen um folgende Aspekte, die indes keineswegs im Mittelpunkt des hier skizzierten Fachkonzepts stehen: 1. Um den Begriff „Sozialraum“: Insbesondere mit Blick auf eine ursprünglich außerhalb der Sozialen Arbeit geführte Diskussion zum Begriff „Sozialraum“ (Bourdieu 1987; Löw 2001; Grimm 2004; Schönig 2008) wird heftig und ausführlich darüber gestritten, ob es notwendig ist, den Begriff des Sozialraums „von der Fixierung des Territorialverständnisses“ (Biesel 2007, 68) zu lösen. Insbesondere unter Hinweis auf Bourdieu wird darauf verwiesen, dass der Sozialraum „eine theoretische Abstraktion“ sei, „ein Abbild von dem, was Gesellschaft ist und wie sie sich prozessiert, wie sie sich durch die systematische Hervorbringung und Anwesenheit von sozialer Divergenz und Differenz charakterisieren lässt“ (Biesel 2007, 87). Die hierzu geführte Debatte (vgl. May 2001; Kessl u. a. 2005; Biesel 2007) erreicht indes angesichts ihrer dominanten soziologischen, raumplanerischen und gelegentlich auch philosophischen Aspekte die Soziale Arbeit nur bedingt. Denn in der Tat geht es bei dem hier in Rede stehenden Fachkonzept Sozialraumorientierung in seiner Steuerungsdimension um den territorialen Bezug (s. dazu Hinte/ Treeß 2007; Budde u. a. 2006), wobei die Vertreter dieser Position an keiner Stelle bestreiten, dass die von den Adressaten Sozialer Arbeit vorgenommenen lebensweltlichen Definitionen ihres „Raums“ sich jenseits der aus planerischen Gesichtspunkten heraus vorgenommenen territorialen Aufteilung bewegen. Dies wird indes unter sozialarbeiterischen Aspekten keineswegs als Dilemma gesehen, da allein die aus Steuerungsabsicht vorgenommene territoriale Raumdefinition verglichen mit den konservativen Steuerungsparametern Abteilung, Fall oder Immobilie zumindest ein kleiner Fortschritt in Richtung einer stärkeren Annäherung an die Lebenswelt der Adressaten sei (s. dazu Hinte 2000). Dass der territoriale Aspekt des sozialraumorientierten Fachkonzepts keineswegs neu ist, sondern da und dort auch in der Tradition Sozialer Arbeit auftaucht, zeigen vereinzelte Arbeiten (Grimm 2007; Biesel 2007), die bei ihrer historischen „Spurensuche“ (Grimm 2007) belegen, in welchen Traditionen das sozialräumliche Konzept hinsichtlich seines territorialen Aspekts verortet werden kann. 2. Um das „Sozialraumbudget“: Der seitens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt 1998) in die Diskussion gebrachte Vorschlag, gebietsbezogene Varianten Sozialer Arbeit durch ein „Sozialraumbudget“ zu unterstützen, hat zahlreiche Diskussionsbeiträge, aber auch konkrete Umsteuerungsversuche in etlichen deutschen Gebietskörperschaften angeregt. Die KGSt wie auch Hinte (1999) schlugen damals vor, Trägern VHN 1/ 2009 26 Wolfgang Hinte bzw. Trägerverbünden auf der Grundlage von sozialstatistischen Belastungsindikatoren ein jeweils auszuhandelndes Budget für ein Wohngebiet zuzuteilen, aus dem ein bzw. mehrere Leistungserbringer die Bearbeitung sämtlicher in diesem Gebiet anfallenden Leistungsansprüche nach § 27ff SGB VIII übernehmen sollten, und zwar mit dem Ziel, die Träger nachdrücklich zu einer kostengünstigen Bearbeitung des Einzelfalls zu motivieren und sie gleichzeitig in den Stand zu versetzen, präventiv und unabhängig vom Einzelfall entsprechende sozialräumliche Netze aufzubauen, die zur Verhinderung sozialer Auffälligkeit wie auch (bei identifizierten Fällen) zu einer wirkungsvolleren Bearbeitung und Nutzung der sozialräumlichen Ressourcen beitragen sollten (vgl. Hinte u. a. 2003). Die Reaktionen der schreibenden Fachwelt auf die Vorstellung dieser Finanzierungsvariante waren in vielerlei Hinsicht verwirrend. Unter dem Titel „Sozialraumorientierung“ erstellte Münder (2001) ein Gutachten, das sich keineswegs mit Sozialraumorientierung, sondern mit „Sozialraumbudgets“ befasste und das trotz dieser bemerkenswerten begrifflichen Unschärfe einige Jahre als Grundlage nicht nur für die juristische Diskussion diente. Diese dreht sich insbesondere um die Frage, ob zum einen durch ein Sozialraumbudget die Trägervielfalt eingeschränkt würde und zum anderen die Leistungserbringung im Einzelfall im Rahmen eines Budgets überhaupt gesetzeskonform geschehen könne, und zwar insbesondere im Hinblick auf das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht sowie den unter bestimmten Bedingungen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine kostenmäßig im Gesetz nicht begrenzte Leistung. Daneben wurde hier und da vermutet, hinter Sozialraumbudgets stünde der arglistige Täuschungsversuch, Gelder aus dem „Pflichtbereich“ der Hilfen zur Erziehung für die nicht im SGB VIII erwähnte Gemeinwesenarbeit abzuzweigen (Wiesner 2001), und in vielerlei Variationen wurde die Vermutung geäußert, bei Sozialraumbudgets ginge es letztlich darum, den Leistungsanspruch der Betroffenen einzuschränken (Luthe 2001). Mittlerweile ebbt die Debatte angesichts der mehrfach durchaus redundant ausgetauschten Argumente sowie zahlreicher durchweg erfolgreicher Varianten der Umsetzung in verschiedenen Gebietskörperschaften (Hinte u. a. 2003; Budde u. a. 2006) ab. Klärende wie auch einige die scheinbar strittigen Positionen integrierende Beiträge finden sich insbesondere bei Stähr (2006) und Nellissen (2006). In all diesen Debatten stand jedoch das Fachkonzept Sozialraumorientierung in keiner Weise zur Diskussion, sondern allenfalls auf territoriale Einheiten bezogene Finanzierungsformen zur administrativen Unterstützung der Realisierung des sozialräumlichen Fachkonzepts. 3. „Des Weiteren ist zu hinterfragen, ob die Bedeutung der unmittelbaren räumlichen Umgebung für die Lebenswelt der meisten Adressat- Innen nicht eher im Abnehmen begriffen ist, weil die Dimension Raum in der Moderne neu definiert wird“ (van Santen/ Seckinger 2005, 51). Die Befunde zu dieser These sind durchaus widersprüchlich. Zum einen wird - insbesondere unter Hinweis auf das Internet - angeführt, die Lebenswelten gerade von Kindern und Jugendlichen hätten immer weniger realen territorialen Raumbezug und würden sich stattdessen virtuell und symbolisch gestalten (Lindner 1998), während gerade mit Blick auf die Lebenswirklichkeit von Armutsbevölkerung zahlreiche Befunde darauf hindeuten, dass die räumliche Umgebung von hoher Bedeutung für Ressourcensuche und Sinnstiftung ist. So resümieren etwa Häußermann u. a. (2008) zu der Diskussion um konstruktive oder desintegrierende Wirkungen von segregierten Quartieren: „Man muss freilich auch auf die Ambivalenz der Wirkungen von stark segregierten Quartieren hinweisen …: Sie sind zwar, wie beschrieben, Orte der Ausgrenzung, aber zugleich auch Orte der Einbettung in verlässliche und nichtdiskriminierende soziale Bezüge … Sie stellen also ein soziales Kapital dar, das den Effekt der Einbindung im doppelten Wortsinne hat: unterstützende Einbindung in Kommunikations- und Unterstützungsnetzwerke, Einbindung aber auch in dem Sinne, dass VHN 1/ 2009 27 Sozialraumorientierung die Zugehörigkeit zum deklassierten Milieu strukturell verfestigt wird“ (ebd., 201). In diesem Debattenstrang bezieht sich ein weiterer kritischer Hinweis darauf, dass die immer wieder ins Feld geführten sozialräumlichen Ressourcen nicht in dem Ausmaß vorhanden seien, wie das im Fachkonzept vorausgesetzt werde. Gerade benachteiligte Milieus bedürften zusätzlicher Ressourcen und dürften nicht auf die ohnehin vorhandenen schmalen Ressourcen zurückgeworfen werden. Abgesehen davon, dass gerade in der Tradition gemeinwesenarbeiterischer Konzepte ausdrücklich für eine systematische Umverteilung von Ressourcen zugunsten benachteiligter Quartiere gestritten wird (etwa im Rahmen von Prozessen des sog. Quartiermanagements - vgl. Grimm u. a. 2004), scheinen die vorliegenden Ergebnisse aus der Netzwerkforschung die These von den eher überschätzten sozialräumlichen Ressourcen nicht zu belegen (vgl. Nestmann 2005; Chasse u. a. 2007; Lüdicke/ Diewald 2007). Bemerkenswert sind hier insbesondere die Hinweise aus Untersuchungen zur vielfältigen Nutzung sozialräumlicher Ressourcen der Migrationsbevölkerung (vgl. Straßburger/ Bestmann 2008) sowie älterer Menschen (Engel 2001). Einigkeit besteht darin, dass es zahlreiche Netzwerke gibt, aber wie sie konkret entstehen, wodurch sie gefördert bzw. behindert werden, wie die Unterschiede zwischen Stadt und Land beschaffen sind, welche Rolle verwandtschaftliche Beziehungen spielen und wie der Zusammenhang zwischen Siedlungsstruktur und sozialen Unterstützungsnetzwerken zu beurteilen ist, wird nicht eindeutig beantwortet (vgl. Petermann 2002). Die vorhandenen Forschungsergebnisse entheben die einzelne Fachkraft also nicht der Mühe, sich in jedem Wohnviertel aufs Neue differenziert Kenntnisse über die jeweilige Netzwerkstruktur zu erarbeiten und bei jedem Einzelkontakt genau hinzuschauen, ob und in welcher Weise der jeweilige Mensch in Unterstützungsnetze eingebunden ist. Dabei ist es nicht unerheblich zu wissen, dass es diese Netze gibt und dass sie häufig differenzierter, verästelter und dichter sind, als Außenstehende es sich vorstellen bzw. es sich beim ersten Zugang auf Anhieb erschließt. Zumindest lässt sich dieser Befund aus den zahlreichen Untersuchungen als Grundlage für eine ressourcenorientierte Herangehensweise ableiten. Ein anderer, zarter Strang einer Diskussion, in der hier und da die These vertreten wird, sozialräumliche Konzepte würden dazu beitragen, betroffene Menschen auf ihren Sozialraum zurückzuwerfen bzw. sie dort „einzuschließen“ (Kessl/ Otto 2004), lässt sich deshalb hier vernachlässigen, weil sich diese Kritik auf ein in der Regel nicht näher bezeichnetes, häufig gar eigens für die geübte Kritik zurechtgeschriebenes Konzept bezieht, das mit dem hier in Rede stehenden Fachkonzept allenfalls semantische Überschneidungen aufweist. 4. Daneben kreist ein Großteil der aktuellen Diskussion zu Sozialraumorientierung darum, „ob Sozialraumorientierung als Deckmantel für die Umsetzung technokratischer Steuerung und Sparvorgaben gebraucht wird, oder ob hierunter die Summe vielschichtiger professioneller Handlungsansätze und fachlicher Planungsstrategien verstanden wird, die an alten Traditionslinien der Sozialen Arbeit (z. B. Gemeinwesenorientierung) anschließen und dabei systematisch die Ressourcen und Belastungen von Herkunftsmilieus berücksichtigen und zum Gegenstand bedarfs- und biographieorientierter Hilfegestaltung und sozialpolitischer Einflussnahmen machen“ (Hamburger/ Müller 2006, 14). Die dazu vorgebrachten Positionen bewegen sich etwa zwischen diesen Polen: Auf der einen Seite wird vorgebracht, Sozialraumorientierung diene (insbesondere im Kontext von Sozialraumbudgets) lediglich der Konsolidierung öffentlicher Haushalte (vgl. Kessl/ Otto 2004), während auf der anderen Seite der sozialarbeiterische Teil betont wird, der mit fiskalischen Überlegungen zunächst gar nichts zu tun habe (Früchtel u. a. 2007; Hinte/ Treeß 2007 ). Dabei ist nicht immer klar, ob sich die jeweiligen Positionen auf das hier in Rede ste- VHN 1/ 2009 28 Wolfgang Hinte hende Konzept oder auf einzelne kommunale Prozesse beziehen. Gerade angesichts der gemeinwesenarbeiterischen Konzeptwurzeln lässt sich wohl kaum allen Ernstes behaupten, hier gehe es um Entlastung öffentlicher Haushalte, doch zeugen zahlreiche Prozesse innerhalb der Gebietskörperschaften davon, dass auch ein in der o. g. Tradition stehendes Konzept mit Leichtigkeit für Konsolidierungsinteressen und den Abbau sozialstaatlicher Leistungen genutzt werden kann. „In der Praxis sind die Unterschiede in der Ausrichtung der verschiedenen Umbauprozesse oftmals schwer auszumachen, laufen z. T. also nebeneinander her oder überlagern sich durch wechselseitige Vereinnahmungen durch Politik, Verwaltung und Fachlichkeit“ (Hamburger/ Müller 2006, 14). 4 Sozialraumorientierung in der Praxis der Jugendämter Oft unter ausdrücklichem Bezug auf das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“, aber auch unter Etiketten wie „Vom Fall zum Feld“ (Hinte u. a. 1999) richten sich seit Ende der 1990er Jahre zahlreiche innovative Bemühungen auf kommunaler Ebene auf eine stärkere Integration der Leistungen der Jugendhilfe mit Blick auf größere oder kleinere Wohnquartiere sowie eine stärkere Ausrichtung der Verfahren und Angebote bzw. Maßnahmen auf die Interessen der Leistungsberechtigen bzw. der Bevölkerung im Quartier. Dies geschieht in je unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen insbesondere über n die Ergänzung bzw. Ablösung der bislang dominierenden Steuerungsparameter Abteilung, Fall und Immobilie durch eine stärkere Konzentration auf die Steuerungsgröße „Sozialraum“, also das Wohngebiet (Brünjes 2006) n die damit einhergehende systematische Installierung einer gebietsbezogenen, fachübergreifenden Führungsstruktur (s. dazu u. a. Damerius/ Hinte 1997; Volk/ Till 2006; Krammer 2007; Waldvogel 2007) n die gezielte Förderung einer in wesentlichen Leistungsbereichen sozialräumlich orientierten Trägerlandschaft, insbesondere für die Erbringung flexibler Hilfen zur Erziehung (Fricke 2003; Leitner/ Richter 2004; Peters/ Koch 2004) und zum gezielteren Einsatz der fördernden Jugendhilfe-Leistungen n die frühzeitige Beteiligung der Leistungserbringer an der Fallberatung und der Entwicklung von Hilfeoptionen (vgl. Stephan 2006; Josupeit 2006) n die Erprobung alternativer Finanzierungsformen, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, und zwar unter Wahrung des Einzelfall-Anspruchs und gleichzeitiger pauschalisierter Finanzierung der Träger (s. dazu Früchtel u. a. 2001; Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf 2001; Hinte 2002). Die mit dem KGSt-Bericht 12/ 1998 beginnende und durch die Reformprojekte in Frankfurt (Oder) und Dresden (vgl. Hinte u. a 1999) vorbereitete Implementation des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in das konkrete Handeln deutscher Jugendämter lässt sich als gut dokumentierte und beachtliche Erfolgsgeschichte beschreiben. „Die Sozialraumreformen selbst sind - und dies unterscheidet sie von vielen anderen Konzepten in der Kinder- und Jugendhilfe - nicht allein ‚literarischer‘ Diskurs in Fachzeitschriften und Diskussionsforen geblieben, sondern wurden konkret an vielen Standorten zunächst in Experiment- und Modellform, oft aber flächendeckend in den Kommunen für alle Fachkräfte spürbar umgesetzt“ (Kurz-Adam 2006, 193). Zahlreiche deutsche, schweizerische und österreichische Gebietskörperschaften beziehen sich bei ihren Reformen ausdrücklich auf dieses Fachkonzept (vgl. Haller u. a. 2007); andere nutzen mehr oder weniger explizit Versatzstücke dieses Konzepts beim Umbau ihrer Jugendhilfe-Landschaft. Doch wie in der akademischen Diskussion ist der Begriff „Sozial- VHN 1/ 2009 29 Sozialraumorientierung raumorientierung“ auch in der kommunalen Praxis nicht geschützt vor Fehlinterpretationen oder auch mehr oder weniger bewussten Missbräuchen. Hier ist zuvorderst der durchaus verbreitete und nur selten ausdrücklich benannte Versuch zu nennen, unter der modernistischen Vokabel „Sozialraumorientierung“ einen Konsolidierungskurs durchzuziehen, bei dem einzelne Konzeptbestandteile herausgegriffen, ihrer ursprünglichen Bedeutung beraubt und in einen gelegentlich neoliberal anmutenden Zusammenhang gestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Interpretationsvarianten: n Ein von den Betroffenen nur zögerlich oder unscharf geäußerter Wille wird nicht als Anlass genommen, das jeweilige Hilfeersuchen deutlich herauszuarbeiten, sondern dient als vermeintlicher Beleg dafür, dass angesichts einer verschwommenen Interessenbekundung kein gesetzlich legitimierbarer Bedarf vorliege. n Das Aktivierungs-Prinzip wird umgedeutet als fachlich begründete Leitlinie, die Betroffenen sich selbst zu überlassen und ihnen eine gesetzlich zustehende, professionelle Leistung zu verweigern bzw. sie zumindest nicht anzubieten. n Das Ressourcen-Postulat muss dafür herhalten, materielle wie auch kommunikative Leistungen gar nicht erst anzubieten, weil ja noch persönliche oder sozialstrukturelle Ressourcen vorhanden seien, die ja auch perspektivisch von höherem Wert seien als professionell erbrachte Fremdleistungen. n Der Sozialraum als Steuerungsgröße wird in einseitiger Interpretation darauf reduziert, kostenträchtige stationäre Leistungen außerhalb des jeweiligen Wohngebiets zurückzufahren bzw. gar nicht erst zu genehmigen, und dies mit dem Verweis auf die vermeintliche Höherwertigkeit nahräumlicher Ressourcen und die zahlreichen ungenutzten Chancen systematischer Kooperation der Einrichtungen vor Ort. Derlei durch kommunale Konsolidierungsnotwendigkeiten kontaminierte Interpretationen und Missbräuche finden sich immer wieder und sind bedauerlicherweise, aber durchaus nachvollziehbar nicht in der systematischen Art und Weise dokumentiert wie die o. g. breiter angelegten Reformprozesse. In der Geschichte und Realität der Sozialen Arbeit ist dies indes nichts Neues. In der Hand kommunaler Sanierer degeneriert jede Methode und jedes sozialarbeiterische Konzept zu einem Werkzeug zum Abbau sozialstaatlicher Leistungen, und bis heute existieren keine gesetzlichen Grundlagen oder organisatorischen Mechanismen, um die kommunalen Gebietskörperschaften zur Umsetzung bestimmter Fachkonzepte in die Pflicht zu nehmen. 5 Schluss Schon nach den ersten Versuchen eines konsequenten sozialraumorientierten Umbaus zeigt sich, dass hier ein umfassendes Projekt zur Renovierung zumindest der Jugendhilfe aufgelegt ist. Mit vielen Schlagworten, die bislang wenig Widerhall in der Praxis fanden, wird jetzt Ernst gemacht: Auf der methodischen Ebene wird konsequenter ressourcenorientiert, am Willen entlang und aktivierend gearbeitet; auf der professionspolitischen Ebene vollzieht sich eine Annäherung von bislang zersplitterten Spezialqualifikationen (bis hin zur Erosion bestimmter Berufsbilder - etwa Familienhelfer, Heimerzieher oder Erziehungsbeistand); und auf der organisatorischen Ebene wird Ernst gemacht mit der Integration von Abteilungen, Spezialdiensten sowie präventiven und intervenierenden Instanzen. Die derzeit erfolgenden Schritte markieren den Beginn eines überfälligen und grundlegenden Wandels in der Arbeitsweise ebenso wie in der Finanzierung der Sozialen Arbeit. Dabei ist aufseiten der kommunalen Akteure neben konzeptioneller Klarheit und entsprechender Deutlichkeit in der Zielformulierung auch gefordert, behutsam und kleinschrittig VHN 1/ 2009 30 Wolfgang Hinte bei aller notwendigen Konsequenz die nötigen strukturellen und arbeitsplatzbezogenen sowie methodischen Umorientierungen vorzunehmen. Anmerkung 1 Hier ist darauf hinzuweisen, dass unter ähnlich lautenden Begrifflichkeiten auch andere, diesem Fachkonzept ähnelnde Konzeptskizzen im Umlauf sind, die sich semantisch bewegen zwischen den Bezeichnungen „sozialräumliche soziale Arbeit“ (Biesel 2007), „nicht-territorialisierende raumbezogene Sozialraumarbeit“ (Kessl/ Reutlinger 2007, 127) oder „sozialraumsensible Soziale Arbeit“ (Kessl 2005). Literatur Alisch, Monika (Hrsg.) (1998): Stadtteilmanagement. Voraussetzungen und Chancen für die Soziale Stadt. Opladen Bestmann, Stefan; Häseler, Sarah; Mann, Reinhard (2008): Jugendaktion gut drauf. 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