eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete79/4

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2010.art30d
5_079_2010_4/5_079_2010_4.pdf101
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Dialog: Inklusive Bildungslandschaften - Pläne und Zweifel

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Hans-Joachim Friedemann
Joachim Schroeder
Dieser Mail-Austausch fand zwischen zwei Personen statt, die sich schon lange mit Fragen der regionalen Schulentwicklung befassen. Die beiden kennen sich bereits seit vielen Jahren, sie haben zusammen studiert und später auch in einem Forschungsprojekt zum Thema „Bildungslandschaften“ gearbeitet. Der eine wurde dann Schulleiter, später Regierungsschulrat im Regierungspräsidium Freiburg im Breisgau, der andere Professor für Lernbehindertenpädagogik an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Beide befassen sich mit sozialräumlichen Problemen der Bildungsplanung; beide wünschen sich „Bildungslandschaften“, die niemanden ausgrenzen; beide haben aber Zweifel, ob diese mit dem Leitbild der „Inklusion“ angemessen gestaltet werden können.
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343 VHN, 79. Jg., S. 343 - 348 (2010) DOI 10.2378/ vhn2010.art30d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inklusive Bildungslandschaften - Pläne und Zweifel Hans-Joachim Friedemann Freiburg im Breisgau Joachim Schroeder Frankfurt am Main n Dieser Mail-Austausch fand zwischen zwei Personen statt, die sich schon lange mit Fragen der regionalen Schulentwicklung befassen. Die beiden kennen sich bereits seit vielen Jahren, sie haben zusammen studiert und später auch in einem Forschungsprojekt zum Thema „Bildungslandschaften“ gearbeitet. Der eine wurde dann Schulleiter, später Regierungsschulrat im Regierungspräsidium Freiburg im Breisgau, der andere Professor für Lernbehindertenpädagogik an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Beide befassen sich mit sozialräumlichen Problemen der Bildungsplanung; beide wünschen sich „Bildungslandschaften“, die niemanden ausgrenzen; beide haben aber Zweifel, ob diese mit dem Leitbild der „Inklusion“ angemessen gestaltet werden können. Dialog Frankfurt am Main, 15. April 2010  Lieber Hajo Vor einiger Zeit hast du mir ein Papier zugeschickt, in dem Überlegungen skizziert sind, die im Regierungspräsidium Freiburg i.Br. hinsichtlich der regionalen Schulplanung in Südbaden angestellt werden. In dem Fachkonzept werden Grundlinien für eine „kleinräumige, regional verankerte und inklusive Schulplanung“ beschrieben mit dem Ziel, „die verschiedenen sonderpädagogischen Bildungsangebote in einer kohärent gestalteten Bildungslandschaft“ zu verknüpfen. Einen solchen Ansatz, das weißt du, finde ich sehr überzeugend. Denn die Schulentwicklungsforschung hat gezeigt, dass eine Fokussierung auf die Veränderung von Einzelschulen zu kurz greift, soll der Anspruch eines inklusiven Bildungssystems eingelöst werden. Deshalb finde ich euer Konzept, die unterschiedlichen Lern- und Beratungsorte, Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen sowie das komplexe Übergangssystem der beruflichen Eingliederung in „Angebotslandkarten“ zu vernetzen, sehr spannend. In dem Papier sind drei Aufgaben benannt, die vom Regierungspräsidium übernommen werden sollen, um die Schulämter und Schulen in dem Reformprozess zu unterstützen: (1) Durchführung von Bedarfserhebungen, (2) Stärkung der Rechte der Eltern und (3) Bereitstellung qualifizierten Personals. Aus dieser Aufgabenbeschreibung lese ich heraus, dass sich die Schulaufsicht nicht mehr als überwiegend verwaltende, sondern vornehmlich als eine unterstützende Kraft in den angestrebten Entwicklungsprozessen versteht. Ich habe zu allen drei Aufgaben Anmerkungen, möchte heute aber nur zur ersten genauer nachfragen. Bedarfserhebungen scheitern in vielen Stadtteilen, Bezirken oder Regionen, weil die an der Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beteiligten Behörden und Institutionen Datenbanken verwenden, die nicht miteinander kompatibel sind, weil beispielsweise die jeweiligen Erhebungsbezirke sehr unterschiedlich definiert und selten miteinander vergleichbar sind. Wie löst man denn in Südbaden dieses Problem? Meine zweite Frage bezieht sich auf den Anspruch, mit dem skizzierten Fachkonzept „die individuellen Bildungsbiografien der VHN 4/ 2010 344 Hans-Joachim Friedemann, Joachim Schroeder Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, Unterstützungsanspruch bzw. Bildungsangebot und deren Verläufe in den Blick zu bekommen“. Das interessiert mich sehr: Wie nähert ihr euch den individuellen Bildungsbiografien und deren Verlauf an? Freiburg im Breisgau, 23. April 2010  Lieber Joachim Ich finde es äußerst anregend, in einer Zeit, in der sich in der Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Systems sehr viel tut, in der mir sehr sympathischen Form des literarischen Dialogs über die wichtige Rolle, die der Schulverwaltung in Bezug auf die Unterstützung der Reformbemühungen zukommt, berichten zu können. Deine Einschätzung unserer Rolle deckt sich mit der Erwartung, die die Schulen an uns haben: Wir sind in erster Linie Dienstleister des Pädagogischen und in dieser Position unterstützend für die Schulen tätig, sodass diese eigenständig die Bewältigung der Aufgaben und die Umsetzung ihrer Ziele leisten können. Mehr Eigenständigkeit und damit mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung, nicht nur für die einzelne Schule, sondern für alle Kinder und Jugendlichen einer Bildungsregion. Fachliche Weiterentwicklungen, wie sie derzeit in der Sonderpädagogik nicht allein durch Impulse der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, sondern auch durch neue, kompetenzbasierte Bildungspläne erforderlich sind, können von den Schulen bewältigt werden, wenn sie hierbei von der Schulverwaltung durch ein Überblicksmanagement unterstützt werden. In der Angebotsplanung ist es das gemeinsame Ziel aller am Bildungs- und Erziehungsprozess von jungen Menschen mit Behinderungen beteiligten Akteure, passgenaue Bildungs- und Unterstützungsangebote zu entwickeln. Diese passgenauen Lösungen werden zeitlich befristet vereinbart, und sie werden im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) stetig evaluiert. Die Evaluierung muss zeigen, ob die vereinbarten Lösungen kurz-, mittel- oder langfristig geeignet sind, die Chancen der Kinder und Jugendlichen spürbar zu erhöhen, selbstständig im Leben aktiv zu werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Angebotsplanung ist sehr anspruchsvoll. Die Umsetzung kann nur in einem engmaschigen Netz von Kooperationspartnern und, wie von dir zu Recht angemerkt, auf der Grundlage einer abgestimmten Datenbank erfolgreich sein. Mit dem Abgleich bzw. der Auswertung der benötigten Daten, die an anderen Institutionen bereits vorhanden sind, bewegen wir uns jedoch in datenschutzsensiblen Bereichen. In Baden-Württemberg werden wir die datengestützte inklusive Schulangebotsplanung daher zunächst in Schwerpunktregionen erproben. Die wichtigsten Eckpunkte des Datenkonzepts sind: n Struktur und Standorte des gesamten institutionalisierten Fördernetzes von der Frühförderung bis zur beruflichen Eingliederung; n Struktur und Standorte aller Formen, in denen inklusive Bildungsangebote erprobt wurden oder aktuell bestehen; n Struktur des regionalen Jugendhilfeplans mit allen relevanten Sozialdaten sowie n die Struktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Mir ist der Hinweis wichtig, dass in den Bildungsregionen alle Schularten am vorgestellten Planungsansatz beteiligt werden. Dies setzt Haltungen an den Schulen gegenüber jungen Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen voraus, die wir nicht nur in den Lehrerkollegien, sondern gesamtgesellschaftlich weiterentwickeln müssen. Denn Inklusion ist ja kein originär pädagogischer, sondern ein gesellschaftspolitischer Begriff. VHN 4/ 2010 345 Inklusive Bildungslandschaften Ebenfalls bedeutsam für das Gelingen unseres Vorhabens ist die Annäherung an die individuellen Bildungsbedürfnisse, gemeinhin der Aufgabenbereich sonderpädagogischer Diagnostik. In unserem diagnostischen Vorgehen versuchen wir, förderliche wie hemmende Faktoren bei Kindern, Jugendlichen und deren Umfeld in Bezug auf Entwicklungs- und Bildungsziele einzuschätzen. Wir konzentrieren uns auf Aktivitäten im Sinne der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF), als da wären: Mobilität und Kommunikation sowie Zugangschancen zu sämtlichen relevanten Lebensbereichen. Im diagnostischen Prozess gewinnen wir Hinweise darauf, ob ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erforderlich ist. Dies ist unsere Grundlage für die weitere pädagogische Arbeit und die Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten hinsichtlich des Lernortes. Für uns ist es neu, dass wir in den Diagnoseteams zunächst lernortoffen arbeiten. Dadurch wollen wir u. a. Selbstzuweisungen in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - so wollen wir die ehemaligen Sonderschulen fortan nennen - vermeiden. Zur Veranschaulichung füge ich eine Angebotslandkarte ein. Frankfurt am Main, 27. April 2010  Lieber Hajo Wie du weißt, bin ich skeptisch, Bildungslandschaften mit traditionellen Instrumenten der sonderpädagogischen Diagnostik zu planen. Da überzeugen mich schon eher die Ansätze der Sozialraumanalyse, wie sie in der Kinder- und Jugendhilfeplanung bereits seit vielen Jahren auch in manchen Kommunen in Baden-Württemberg angewandt werden. Es gibt inzwischen zudem Verfahren der schulbezogenen Sozialindexierung, so in Hamburg oder in Nordrhein-Westfalen. Mittels Schüler- und Elternfragebögen werden verschiedenste Daten erhoben - Haushaltsbruttoeinkommen, Bildungsabschlüsse und Erwerbsstatus der Eltern, Anzahl der Bücher zu Hause, Geburtsland von VHN 4/ 2010 346 Hans-Joachim Friedemann, Joachim Schroeder Vater bzw. Mutter und Familiensprache usw. -, um ausgehend von den sozialen Lagen der Familien verschiedene für die Ressourcenzuweisung maßgebende „soziale Belastungsniveaus“ zu klassifizieren: so wird in Hamburg beispielsweise in Grundschulen in sozialen Brennpunkten die Klassenfrequenz von 25 auf 20 Schüler gesenkt, Schulen mit vielen Migrantenkindern erhalten zusätzliche Mittel für die Sprachförderung, Ganztagsgrundschulen in belasteten Gebieten bekommen eine zusätzliche Erzieher/ -innenstelle. Solche Verfahren können womöglich zu einer Ressourcengerechtigkeit beitragen, weil sie die Heterogenität der Schullandschaft abbilden. Ein Nachteil ist die kostspielige Datenerhebung, die zudem ständig aktualisiert werden muss. Eine Weitung des sonderpädagogischen Blicks ist auch für den zweiten wichtigen Aspekt eures Konzepts - Stärkung der Rechte der Eltern - wichtig. Denn es kann meines Erachtens nicht um eine formale Entscheidungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Lernorten gehen, sondern es muss eine Wahl zwischen verschiedenen inhaltlichen Schulkonzepten sein. Oder siehst du das anders? Lassen sich denn aus den „Angebotslandkarten“ lebenslagenorientierte Schulprofile ableiten? Freiburg im Breisgau, 3. Mai 2010  Lieber Joachim Ich danke dir für die kritische Antwort. Zwei Punkte greife ich heraus. Du behauptest, dass wir die Schulangebotsplanung in unserer Bildungsregion mittels der herkömmlichen sonderpädagogischen Diagnostik vornehmen würden. Und daraus folgerst du, dass sich aus diesem Planungsansatz heraus weder lebenswelttaugliche Schulkonzepte ergeben noch ein gestärktes Elternwahlrecht vorbereiten ließe. Beide Einwände erstaunen mich. In meiner Beschreibung des Verfahrens zur Erstellung des Datensatzes für die Angebotsplanung der Region Freiburg hatte ich doch deutlich gemacht, dass wir sowohl auf die Jugendhilfeplanung zurückgreifen als auch Daten der Bildungsberichterstattung einbeziehen. Die milieuspezifischen Gegebenheiten und die jeweiligen Fähigkeiten der jungen Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen bilden den Ausgangspunkt unserer interdisziplinären individuellen Entwicklungsbegleitung. Dies ergibt ein kommunales sonderpädagogisches Bildungsangebot, das individuelle Zielformulierungen einschließt. Wir sprechen die vorhandenen Angebote mit den Eltern, dem Schüler und gegebenenfalls mit anderen wichtigen Personen aus dem Umfeld des Kindes durch, um die jeweils beste Lösung zu finden. Meiner Meinung nach ist das eine beachtliche Weiterentwicklung des bisherigen diagnostischen Vorgehens, da die individuelle Entwicklungsbegleitung nicht mehr lernortabhängig ist. Der von dir angesprochene Sozialindex ist demgegenüber vornehmlich ein Ansatz der Ressourcensteuerung, nicht aber eine sozial gerechte Bereitstellung von Bildungsangeboten. Die Gefahr dabei liegt darin, dass die vorhandenen Ressourcen (z. B. sonderpädagogische Lehrkräfte) nach dem Gießkannenprinzip auf Brennpunktschulen verteilt werden, unabhängig davon, ob die schulische Kultur auf lebenslagenspezifische Bildungsangebote ausgerichtet ist. Was ist in diesem Vorgehen interdisziplinär vernetzt, und wie steht es mit dem Grundsatz der Beteiligung und Transparenz? Und führt ein solches Verfahren nicht zwangsläufig zu einer Zunahme der Zahl an Schülern, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben wird? Womit ich beim Thema „Stärkung der Elternrechte“ wäre. Das Ziel unseres Fachkonzepts geht konform mit der Zielsetzung der UN-Konvention, die Formen des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter junger Menschen auszubauen. In Baden- Württemberg entfällt künftig die Pflicht zum Besuch der Sonderschule, es bleibt aber der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstüt- VHN 4/ 2010 347 Inklusive Bildungslandschaften zungs- und Bildungsangebot. Die Entscheidung, an welchen Lernorten das Bildungsangebot wahrgenommen wird, ist in einem transparenten und einvernehmlichen Entscheidungsprozess zwischen Schulverwaltung und den Erziehungsberechtigten zu treffen. Hierfür benötigen alle Beteiligten präzise Informationen über die gegebenen Alternativen. Kernstück unseres Konzepts ist die Bildungswegekonferenz: Eltern und eine Vertrauensperson, Experten anderer Fachdisziplinen, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulträger und Schulverwaltung beraten gemeinsam anhand der vorhandenen Möglichkeiten über den individuell passgenauen Bildungsweg und den gewünschten Lernort der Schülerinnen und Schüler. In den Bildungswegekonferenzen ist neben guter Kommunikation und Transparenz der Vereinbarungen der Grundsatz leitend, dass der Qualität von Bildungsangeboten Priorität vor einem Systemwechsel im Bildungswesen zukommt. Die Schulprofile, da gebe ich dir völlig Recht, sind bestimmende Kriterien zur Entscheidung über den Lernort. Wir wollen in den Bildungsregionen aber keine Modellschulen schaffen, sondern alle Schulen nach und nach für Gemeinsamen Unterricht interessieren. Wenn uns das gelingt, können wir dem Elternwahlrecht mit einem breiten Angebot entsprechen. Durch Fortbildungsangebote müssen wir die Lehrkräfte, die sich auf diesen Weg machen, unterstützen. Frankfurt am Main, 8. Mai 2010  Lieber Hajo Dein Einwand ist richtig, dass sich aus der Sozialindexierung nicht zwangsläufig ein lebenslagenorientiertes Schulprogramm ergibt, sondern es wird damit mehr oder weniger angemessen der familiäre und lebensweltliche Hintergrund der Schülerschaft beschrieben, auf den bezogen dann ein angemessenes Bildungskonzept in der jeweiligen Schule entwickelt werden muss. Meine Befürchtungen, dass die von euch entwickelten „Angebotslandkarten“ ebenfalls lediglich statistische bzw. formale und organisatorische Planungsverfahren bleiben, haben sich insbesondere durch deine Ausführungen zum Elternwahlrecht etwas zerstreut. Denn dadurch werden die Schulen in die Pflicht genommen, überzeugend und detailliert darzulegen, mit welchem pädagogischen Konzept und mit welchen didaktischen Auslegungen sie das Kind, den Jugendlichen fördern wollen. Dies kann vermutlich die notwendigen schulinternen Diskussionen zum pädagogischen Selbstverständnis und zum Schulprofil weiterbringen. In eurem Konzept wird die Bereitstellung von entsprechend qualifiziertem Personal als dritte zentrale Entwicklungsachse benannt. Könntest du etwas genauer erläutern, was dies alles beinhaltet? Freiburg im Breisgau, 11. Mai 2010  Lieber Joachim Zunächst freut es mich, dass ich für etwas Klarheit bezüglich unseres Vorhabens sorgen konnte. Gute Perspektiven des Gelingens sehen wir in einem Personalentwicklungsansatz, der die Ausbildung neuer Lehrkräfte ebenso betrifft wie die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort an den Schulen. Eine entsprechende Veränderung der Prüfungsordnung zur ersten Ausbildungsphase der Lehrämter läuft derzeit. Parallel dazu bieten wir an den Seminarstandorten der zweiten Ausbildungsphase verstärkt gemischte Ausbildungsgruppen Sonderpädagogik - Allgemeine Pädagogik an. Inhaltlich haben wird das landeseinheitliche, schulartübergreifende Konzept Beobachten, Beschreiben, Bewerten und Begleiten entwickelt, das über die Landeslehrerfortbildungsakademie angeboten wird. Hauptziele dieses Ansatzes sind die Unterrichtsentwicklung in den Schularten, die Übergangsproblematik und die individuelle Förderung. Professionelle Team- VHN 4/ 2010 348 Hans-Joachim Friedemann, Joachim Schroeder entwicklung und Kooperatives Lernen, pädagogische Konzepte im Umgang mit Heterogenität und Qualifizierung der Lehrkräfte für den Unterricht mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind andere Eckpfeiler dieser Konzeption. Zusätzlich verbessern wir in Baden-Württemberg mit dem Absenken des Klassenteilers in den Grundschulen auf 28 bzw. in jahrgangsübergreifenden Klassen auf 25 und der Möglichkeit, Pädagogische Assistenten an Grundschulen in sozialen Brennpunkten einzustellen, bereits zum kommenden Schuljahr 2010/ 11 auch die Organisationsstrukturen vor Ort. Insgesamt wird deutlich, dass wir seitens der Bildungsverwaltung ein breit angelegtes Kommunikationskonzept fahren, mit dem wir die pädagogischen Ansätze von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung für den schrittweisen Ausbau inklusiver Bildungsangebote interessieren wollen. Die Schulgemeinschaften müssen allerdings intern die Diskussionen darüber führen, mit welchen Angeboten und Organisationsformen sie sich auf gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten jungen Menschen mit Unterstützung durch die Sonderpädagogik einlassen können. Wir biegen somit in unserem Dialog auf die Zielgerade ein. Diese Form der inhaltlichen Auseinandersetzung hat mir erneut gezeigt, wie spannend und interessant es für alle Beteiligten sein kann, sich auf die pädagogischen Neuerungen einzulassen. Wichtig ist mir noch der Hinweis, dass wir ein offenes Konzept diskutieren, das wir fortwährend beobachten und bewerten, um es gemeinsam mit unseren außerschulischen Partnern, den Schulen, Eltern und den Schülerinnen und Schülern weiterentwickeln zu können. Dr. Hans-Joachim Friedemann Abteilung Schule und Bildung Referat Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg D-79083 Freiburg i. Br. E-Mail: Hans-Joachim.Friedemann@rpf.bwl.de Prof. Dr. Joachim Schroeder Institut für Sonderpädagogik Fachbereich Erziehungswissenschaften Goethe-Universität Frankfurt am Main Senckenberganlage 15 D-60325 Frankfurt am Main J.Schroeder@em.uni-frankfurt.de