Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
5
0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2011.art22d
11
2011
801
Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant?
11
2011
Ingo Bosse
Die Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 greifen in den letzten zehn Jahren vermehrt das Thema Behinderung auf. Der Beitrag beleuchtet die Frage, welches Orientierungs- und Deutungswissen diese fiktionalen Formate damit bereitstellen. Nach einer Übersicht über sämtliche Folgen, die das Thema Behinderung beinhalten, zeigt die qualitative Inhaltsanalyse anhand ausgewählter Folgen, wie der gesellschaftliche Diskurs aufgenommen und befördert wird. Dabei wird ersichtlich, dass das Thema in beiden Serien von erheblicher Bedeutung ist. Behinderung wird sehr facettenreich dargestellt. Obwohl die Figuren mit Behinderung eher positiv gezeichnet sind, werden einseitige Zuschreibungen vermieden. Stereotype werden zwar bedient, aber auch entlarvt. Die Narrationen zeigen durchweg ein Bild gesellschaftlicher Zugehörigkeit von Menschen mit Behinderung, wenngleich mit Sonderstatus. In einigen Folgen werden gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität kritisch hinterfragt.
5_080_2011_1_0004
Fachbeitrag 29 VHN, 80. Jg., S. 29 - 44 (2011) DOI 10.2378/ vhn2010.art22d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? Behinderung in den Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 Ingo Bosse Technische Universität Dortmund n Zusammenfassung: Die Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 greifen in den letzten zehn Jahren vermehrt das Thema Behinderung auf. Der Beitrag beleuchtet die Frage, welches Orientierungs- und Deutungswissen diese fiktionalen Formate damit bereitstellen. Nach einer Übersicht über sämtliche Folgen, die das Thema Behinderung beinhalten, zeigt die qualitative Inhaltsanalyse anhand ausgewählter Folgen, wie der gesellschaftliche Diskurs aufgenommen und befördert wird. Dabei wird ersichtlich, dass das Thema in beiden Serien von erheblicher Bedeutung ist. Behinderung wird sehr facettenreich dargestellt. Obwohl die Figuren mit Behinderung eher positiv gezeichnet sind, werden einseitige Zuschreibungen vermieden. Stereotype werden zwar bedient, aber auch entlarvt. Die Narrationen zeigen durchweg ein Bild gesellschaftlicher Zugehörigkeit von Menschen mit Behinderung, wenngleich mit Sonderstatus. In einigen Folgen werden gesellschaftliche Vorstellungen von Normalität kritisch hinterfragt. Schlüsselbegriffe: Behinderung im Fernsehen, deutsche Krimiserien, Inklusionsdiskurs, qualitative Inhaltsanalyse, Orientierungs- und Deutungswissen Difference as an Attention Guarantor? Disabilities in the German Crime Series Tatort and Polizeiruf 110 n Summary: The number of episodes of the German crime series Tatort and Polizeiruf 110 that picked up the topic disability increased substantially within the last ten years. This article examines the question which kind of knowledge is constructed in these fictional formats. Which orientation is given? An overview shows all episodes that pick up the topic. The qualitative content analysis shows by means of selected episodes how the social discourse is taken in and conveyed. Disability is a topic of high importance in both series and is shown in a multi-facetted way. Although the disabled figures show a more positive characterization, there is no one-sided ascription. Nevertheless the narrations deal with stereotypes, but they are particularly exposed as those. A picture of social membership of persons with disabilities is shown, although with special status. Social ideas of normality are occasionally critically analyzed. Keywords: Images of disability on television, German crime series, inclusion discourse, qualitative content analysis, construction of knowledge 1 Partizipation - ausgerechnet im Krimi? Der Kommissar hat Feierabend: In aller Ruhe nimmt er die kosmetische Armprothese ab und tauscht sie gegen einen Elektrogreifer aus, weil er noch an einem Modellhäuschen basteln möchte. 1 - Szenenwechsel: Eine Mutter will ein Sterbemedikament für ihre neunjährige Tochter kaufen, da diese aufgrund ihrer Mukoviszidose zu ersticken droht. Kommissarin Odenthal fragt die Mutter: „Wie halten Sie das aus? “ Die Mutter versucht ein Lächeln. „Gar nicht.“ 2 Bilder, die Aufmerksamkeit erregen. Sie sind für den Sonntagabend weiterhin außergewöhnlich. Es scheint sich aber nicht mehr um ein Ausnahmethema zu handeln. Menschen mit Behinderung stehen in den quotenstarken Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 in den letzten Jahren vermehrt im kommunikativen VHN 1/ 2011 30 Ingo Bosse Fokus und regen damit die Zuschauer an, sich eingehender mit ihnen zu beschäftigen. Sie erzeugen mit ihren Bildern und Geschichten gesellschaftliches Deutungswissen und nehmen somit Einfluss auf die soziale Zuschreibung „behindert“. Im vorliegenden Artikel soll den Fragen nachgegangen werden, welche Art von symbolischem Material die populären Krimiserien im Diskurs über Behinderung bereitstellen, wie das Massenmedium Fernsehen aktuelle Diskurse aufnimmt und welche Aussagen es zum Thema Behinderung transportiert. Studierende des Lehr- und Forschungsseminars „Behinderung und Medien“ am Institut für Förderpädagogik der Universität Leipzig steuerten wertvolle Anregungen dazu bei. 2 Einflussreiche Fiktionen als Teil der Bewusstseinsbildung In modernen Gesellschaften haben Massenmedien die Aufgabe, alle Gesellschaftsmitglieder an den nicht direkt erlebbaren Erfahrungen anderer teilhaben zu lassen. Als „vierte Gewalt“ haben sie einen entscheidenden Anteil an gesellschaftlichen Selbstverständigungsdiskursen. Das Fernsehen hat als Leitmedium trotz der wachsenden Bedeutung des Internets weiterhin eine herausgehobene Position bei der Bereitstellung von Deutungs- und Orientierungswissen. Dies betrifft auch die Frage, was als normal und was als außergewöhnlich zu gelten hat (vgl. Arnold 2007). Die Bewusstseinsbildung über Medien hat einen besonders hohen Stellenwert bei geringen persönlichen Erfahrungen. Dies trifft auf die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung zu. Da große Bevölkerungsteile nur über wenige reale Sozialkontakte verfügen, bilden mediale Informationen neben persönlichen Begegnungen die Grundlage für Aussagen über Behinderung. Im aktuellen Diskurs um die Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung kommt den Medien eine hohe Verantwortung zu (Bosse 2006, 23). In der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen werden sie explizit aufgefordert, zur Bewusstseinsbildung für die Rechte von Menschen mit Behinderung beizutragen (Vereinte Nationen 2006, Artikel 8). Es wird ihnen damit eine aktive Rolle bei der Ausgestaltung des Inklusionsprozesses zugewiesen. Wer diese klären möchte, muss sich zunächst mit dem Begriff Inklusion auseinandersetzen. Die hier vorgestellte Studie folgt dabei einem analytisch-wissenschaftlichen Konzept: „Inklusion erfolgt immer dann, wenn Personen in themenspezifischer Kommunikation berücksichtigt werden“ (Wansing 2005, 40). Exklusion hieße im Umkehrschluss, das Thema Behinderung auszublenden. „Diese Dualität ist völlig wertfrei (…)“ (Bosse 2006, 54). Der Terminus Inklusion wird also nicht normativ-politisch verstanden, sondern folgt einem soziologischen Verständnis. Es geht systemtheoretisch um die Teilhabe an gesellschaftlichen Teilbereichen, hier konkret um die Partizipation am allgemeinen Fernsehprogramm. Ausgehend von den Bedingungen für Inklusion werden inklusionsfördernde Potenziale fiktionaler Fernsehinhalte unter Beachtung der Besonderheiten der Darstellungsform diskutiert. Fiktionale Formate zeichnen sich nicht durch den Anspruch aus, Ereignisse möglichst realitätsnah zu schildern, vielmehr geht es um das Erzählen spannender Geschichten. Dies muss allerdings keinen Verlust an Glaubwürdigkeit nach sich ziehen (vgl. Rothmund u. a. 2001). Gegenüber nicht-fiktionalen Formaten haben sie einige Vorteile: Die Auswahl der darzustellenden Ereignisse muss sich nicht an Nachrichtenwertfaktoren orientieren, und in der Regel steht wesentlich mehr Zeit zur Verfügung, um Geschichten zu entwickeln. Damit ist eine differenzierte Figurenzeichnung möglich, und die Zuschauer sind aufgrund des unterhaltenden Charakters eher bereit, sich mit Themen zu beschäftigen, zu denen sie sonst nur wenig Zugang haben (vgl. Ortner 2007, 7f ). VHN 1/ 2011 31 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? Die Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 sprechen breite Bevölkerungsschichten an. Im Jahr 2008 war der Tatort mit Abstand die beliebteste Serie im deutschen Fernsehen. In der jährlich erstellten Rangliste der 15 Quotenhits, der meistgesehenen Fernseh- und Spielfilme, nahm der Tatort neun Plätze ein, darunter die Ränge eins bis sechs (Zubayr/ Gerhard 2009, 111). Es folgte auf Platz sieben eine Polizeiruf-Folge. Wenngleich der Polizeiruf 110 inzwischen einem anderen Konzept als zu DDR-Zeiten folgt, so ist er die einzige Sendung des DFF (Deutscher Fernsehfunk, das staatliche Fernsehen der DDR), die auch nach der Wiedervereinigung weiterhin ausgestrahlt wird. Tatort und Polizeiruf 110 heben sich von zahlreichen vergleichbaren Formaten dadurch ab, dass sie immer wieder Themen aufgreifen, die die Öffentlichkeit aktuell bewegen oder gesellschaftliche Diskussionen wesentlich befördern 3 . Zum Konzept des Tatorts gehören seit jeher die Orientierung an der Wirklichkeit und „die Thematisierung aktueller Probleme des sozialen und politischen Lebens“ (Ortner 2007, 10), ergo auch die Frage, wie die Gesellschaft mit ihren behinderten und chronisch kranken Mitgliedern umgeht. 3 Eingrenzung des Personenkreises Ein zentraler Diskussionspunkt bei der Planung der vorliegenden Studie war die Frage, welcher Personenkreis als „behindert“ bezeichnet werden sollte. Je nach Definition würde sich die Anzahl der Filme für die Untersuchung verändern. Um die Problematik zu verdeutlichen: Zentrales Thema im Tatort „Stirb und werde“ (2004) war Hochbegabung bei Pianisten. Bei der Verwendung der populären Definitionen der ICF (WHO 2001) würden die hochbegabten Kinder dieser Folge zu den Menschen mit Behinderung zählen. Im Verständnis der Zuschauer wäre diese Subsumierung aber sicherlich zweifelhaft. Gewählt wurde letztlich ein soziologischer Zugang aus interaktionistischer Sicht wie Rangreihe der meistgesehenen Fernseh- und Spielfilme 2008 Zuschauer ab 3 Jahren Rangplatz Sender Sendung Marktanteil Datum in Mio/ in % 1. ARD Tatort „Wolfsstunde“ 09. 11. 2008 10,09 / 28,3 2. ARD Tatort „Salzleiche“ 16. 11. 2008 9,29 / 25,9 3. ARD Tatort „Erntedank e.V.“ 30. 03. 2008 9,04 / 25,9 4. ARD Tatort „Häschen in der Grube“ 23. 11. 2008 8,75 / 24,4 5. ARD Tatort „Müll“ 20. 04. 2008 8,58 / 24,9 6. ARD Tatort „Todesstrafe“ 25. 05. 2008 8,51 / 26,6 7. ARD Polizeiruf 110 „Wolfsmilch“ 02. 11. 2008 8,50 / 24,1 8. Pro 7 Ice Age 2 - Jetzt taut’s 25. 12. 2008 8,47 / 27,6 9. ZDF Die Gustloff (1) 02. 03. 2008 8,42 / 23,5 10. ARD Im Meer der Lügen (2) 04. 01. 2008 8,24 / 25,5 11. ZDF Das Wunder von Berlin 27. 01. 2008 8,03 / 21,6 12. ARD Tatort „Brandmal“ 19. 10. 2008 7,96 / 22,8 13. ARD Tatort „Hart an der Grenze“ 09. 03. 2008 7,89 / 21,8 14. ZDF Die Gustloff (2) 03. 03. 2008 7,86 / 22,9 15. ARD Tatort „Ausweglos“ 06. 07. 2008 7,86 / 25,7 Abb. 1: die 15 meistgesehenen Fernsehfilme 2008 (Zubayr/ Gerhard 2009, 111) VHN 1/ 2011 32 Ingo Bosse Cloerkes (2007, 8) ihn formuliert: „Eine Behinderung ist eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ,Dauerhaftigkeit‘ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ,Sichtbarkeit‘ ist im weitesten Sinne das ,Wissen‘ anderer Menschen um die Abweichung. Ein Mensch ist ,behindert‘, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist.“ [Hervorhebung im Original, I. B.] Diese Definition bildete die Grundlage für die Auswahl von Sendungen und damit für die gesamte Analyse. Dennoch soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es letztlich im Auge des Betrachters liegt, wer der Gruppe von Menschen mit Behinderung zugerechnet wird. Auch dies ist Teil des medial vermittelten Diskurses: Anhand welcher Trennlinien werden Fernsehfiguren der einen oder anderen Gruppe zugeordnet? 4 Forschungshypothesen und -design In welchem Umfang und mit welcher Intention wird das Thema Behinderung in Tatort und Polizeiruf 110 dargestellt? Was tragen diese Serien unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale zum medialen Diskurs bei? Wie werden Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung konstruiert? Welche Diskussionen werden aufgegriffen? Wird Menschen mit Behinderung Respekt oder Mitleid entgegengebracht? Wie werden die Figuren gezeichnet? 4.1 Forschungshypothesen Aufgrund dieser zentralen Forschungsfragen und des dargelegten theoretischen Hintergrundes wurden folgende Hypothesen formuliert: n Das Thema Behinderung ist in den letzten zehn Jahren in den Kriminalserien Tatort und Polizeiruf 110 häufig präsent. n Es wird ein breites thematisches Spektrum präsentiert. n Es werden filmhistorisch und gesellschaftlich verankerte Stereotype dargestellt. n Bei der Charakterisierung werden behinderte Figuren auf ihren Behindertenstatus reduziert. n Es werden Vorstellungen von gesellschaftlicher Zugehörigkeit transportiert. Der Inklusionsdiskurs wird potenziell gestärkt. 4.2 Fernsehanalyse als Forschungsmethode Für die Fernsehanalyse sind zwei Dinge grundlegend: das Erkenntnisinteresse und die Methode. Ersteres liegt klar auf der Hand: Welche Aussagen zum Thema Behinderung werden gemacht? Das Erkenntnisinteresse beeinflusst die Wahl der Methode. Wenn Fernsehen nicht als Rezeptions-, sondern als Kommunikationsprozess verstanden wird, bietet sich die Methode der Fernsehanalyse nach Lothar Mikos an. Mikos beschreibt Fernsehen als Kommunikationsprozess, dessen Angebote nach einer Vervollständigung durch den Zuschauer verlangen. Fernsehtexte und ihre Bedeutungen entstehen erst mit der Rezeption und der Aneignung durch den Zuschauer (Mikos 2003, 21). Dies korrespondiert mit unserer Auffassung, dass auch die gesellschaftliche Kategorie Behinderung letztlich das Ergebnis eines Konstruktionsprozesses ist. Ein weiterer Grund für die Wahl dieser Methode: Mikos’ besonderer Fokus auf figurenorientierte Erzählstrategien. Diese können die Zuschauer in die Position der Figuren hineinversetzen und so zur Auseinandersetzung mit deren Ansichten beitragen (Mikos 1987, 14). Methodisch unterscheidet Mikos (2003, 74f ) vierzehn Arbeitsschritte, die von der Entwicklung eines allgemeinen Erkenntnisinteresses bis zur Präsentation der Er- VHN 1/ 2011 33 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? gebnisse reichen. Aus Platzgründen seien hier nur die vier Hauptarbeitsschritte kurz skizziert: n Die Beschreibung dient dem Schaffen einer Datenbasis. Dazu werden der Inhalt des Films, der Plot und der Ablauf schriftlich fixiert. Dies geschieht nicht wahllos, sondern folgt bereits dem zuvor formulierten Erkenntnisinteresse (Mikos 2003, 82). n Die systematische, methodisch kontrollierte und reflektierte Analyse dient dazu, sich über die Strukturen bewusst zu werden und charakteristische Merkmale herauszuarbeiten. Für die Analyse werden die Filme in Sequenzen, verstanden als einzelne Handlungseinheiten, unterteilt. n Die Interpretation fügt die zuvor isoliert betrachteten Aussagen wieder zusammen und stellt einen Gesamtbezugsrahmen her. Die Ergebnisse werden in den theoretischen und historischen Kontext eingeordnet. n Die Bewertung der analysierten und interpretierten Daten erfolgt vor dem Hintergrund des Erkenntnisinteresses (Bosse 2006, 115). Hier gilt es zu bedenken, dass die Sendungen zwar im Hinblick auf die Wiedergabe zeitgenössischer Wirklichkeit bewertetet werden, dass diese aber zuvor dramaturgisch und ästhetisch gestaltet wurde (Mikos 2003, 71). 4.3 Analyseinstrument Als Instrument für die qualitative Inhaltsanalyse wurde ein Leitfaden entwickelt, der grundlegend dem Konzept von Mikos folgt, dabei aber die besondere Fragestellung der Darstellung von Behinderung berücksichtigt. Die offenen Kategorien wurden disjunkt und eindeutig angelegt. Ein zu differenziertes System sollte vermieden werden, um die Handhabbarkeit zu gewährleisten. Der Leitfaden enthält fünf Analysedimensionen (siehe Mikos 2003): n Figuren und Akteure: Wer sind die handelnden Akteure? Welche Rollen haben die Figuren mit Behinderung (z. B. Haupt- oder Nebenrolle, Opfer, Täter, Held, Zeuge)? Werden sie von behinderten Schauspielern verkörpert? Werden sie als dramatisches Element des Films benutzt? Treten sie aktiv oder passiv in Erscheinung? Gibt es festgelegte Identitätszuschreibungen oder verändern sich diese im Verlauf der Narration (Beginn/ Mitte/ Schluss)? Findet eine positive, negative oder ambivalente Charakterisierung statt? n Inhalt und Repräsentation: Welche Aspekte von Behinderung werden thematisiert? Welche Bedeutung hat das Thema Behinderung für die Handlung? Welche privaten, sozialen oder politischen Konflikte werden thematisiert? n Stereotypisierung: Wie wird Andersartigkeit dargestellt (positiv/ negativ)? Welche Stereotype werden transportiert (z. B. lebenslang Kind sein, Behinderung als Hinweis auf schlechten Charakter) und wie werden diese dargestellt? n Ästhetik und Gestaltung: Welchen Stellenwert haben Aussagen von Menschen mit Behinderung? Sind dem Film herabwürdigende Aussagen zum Thema Behinderung inhärent? Wenn ja, wie werden diese gewertet? Welche Funktion haben die dargestellten Hilfsmittel? Durch welche Bilder wird eine Figur mit Behinderung in die Handlung eingeführt? Welche Aussagen werden durch die Darstellungsorte vermittelt? n Vorstellungen von gesellschaftlicher Zugehörigkeit: Lebt die Figur mit Behinderung selbstbestimmt? Ist sie sozial eingebunden oder sozial separiert? Wird ein gleichwertiges Zusammenleben dargestellt? Welche sozialen Reaktionen sind vorherrschend? Werden Protagonisten aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen? Existieren feste Gruppenbildungen? Worauf werden mangelnde Partizipationsmöglichkeiten zurückgeführt? VHN 1/ 2011 34 Ingo Bosse 5 Datenbasis Alle Erstausstrahlungen von Polizeiruf 110 und Tatort der Jahre 1999 bis 2009 bildeten die Basis der Analyse. Als Erstes erfolgte eine Frequenzanalyse. Dazu wurden drei unterschiedliche Internetquellen 4 ausgewertet. Die infrage kommenden Folgen wurden aufgezeichnet und angesehen, danach Beschreibungen angefertigt. Darüber hinaus wurden in den Foren der beiden Fan-Homepages www.Tatort-forum.de und www.Polizeiruf110-lexikon.de Beiträge mit der Frage veröffentlicht, in welchen Folgen das Thema Behinderung nach Meinung der Fans von Bedeutung sei. Daraufhin entwickelte sich eine lebhafte Diskussion im Internet. Die zahlreichen Hinweise wurden nach sorgfältiger Sichtung der entsprechenden Folgen ebenfalls berücksichtigt. Auf diese Weise wurde jede Folge erfasst, in der eine Figur mit Behinderung auftritt. Dabei wurden drei Typen von Charakteren unterschieden: 1. Hauptcharaktere, die große Sprechrollen haben und im kommunikativen Fokus stehen (zentrales Thema); 2. Menschen mit Behinderung, die nicht im Zentrum der Handlung stehen, aber eine größere Rolle spielen (wie z. B. die Tochter der co-ermittelnden Dorfkommissarin mit Down-Syndrom in der Tatort-Folge „Pauline“) (Hauptthema); 3. weitere Charaktere, die nicht zentral für die Handlung sind und nur in wenigen Sequenzen in Erscheinung treten (Nebenthema) 5 . Der zweite Schritt bestand in der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewählter Folgen. Folgende Auswahlkriterien waren dabei von Bedeutung: n Behinderung ist zentrales Thema des Films. n Die Sendungen hatten bei der Erstausstrahlung eine Einschaltquote von mindestens 20 Prozent. n Die Filme behandeln unterschiedliche Thematiken. n Pro Sendeanstalt und Ermittler wird jeweils nur eine Folge ausgewählt. n Es stehen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen im Fokus. Der Grundgedanke bei der Festlegung der Auswahlkriterien bestand darin, eine möglichst große Vielfalt einer vertiefenden Analyse zu unterziehen. Sender Gesamtzahl der Folgen Behinderung als Zentrales Thema Hauptaspekt Nebenaspekt WDR 21 4 16 - SWR 10 3 5 3 HR 2 2 - - NDR 3 - 3 - BR 2 2 - - MDR 1 1 - - RB 2 1 - 1 RBB 1 1 - - SFB 3 - 1 2 45 14 25 6 Abb. 2: Tatort-Folgen pro Sendeanstalt 1999 - 2009 VHN 1/ 2011 35 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? 6 Ergebnisse der quantitativen Analyse 6.1 Behinderung im Tatort Zwischen 1999 und 2009 waren 354 Erstausstrahlungen des Tatorts zu sehen. In 45 oder 12,7 % aller Sendungen spielen Menschen mit Behinderung eine Rolle. In 39 Tatortfolgen steht das Thema Behinderung im Zentrum der Handlung oder bildet einen Hauptaspekt. In Abb. 2 sind die Folgen aufgeschlüsselt nach Sendern aufgeführt. Das Thema ist aber nicht nur präsent, wenn es im kommunikativen Fokus steht. In sechs Folgen spielt Behinderung als Nebenaspekt eine Rolle 6 . Alle ARD-Anstalten haben eigene Tatort- Produktionen. Dazu kommen noch Sendungen des ORF und des SFDRS. Von den dreizehn beteiligten Anstalten haben acht 7 mindestens eine Folge mit dem Thema Behinderung im kommunikativen Fokus produziert. Der größte Anteil der Folgen entfällt auf den WDR. Dies liegt v. a. am Münsteraner Tatort mit der Figur der Silke „Alberich“ 8 Haller. Ihre Rolle als Assistentin des Gerichtsmediziners, die von der kleinwüchsigen Schauspielerin Christine Urspruch verkörpert wird, gehört zur festen Besetzung. Aber auch andere Ermittlerteams des WDR setzen sich mit der Thematik auseinander. Vier Folgen der Kölner Kommissare Ballauf und Schenk haben hier ihren Schwerpunkt. Andere Sender setzen ebenfalls auf Behinderung als Aufmerksamkeitsgaranten. Am häufigsten sind dabei Protagonisten mit körperlichen Beeinträchtigungen zu sehen, gefolgt von Menschen mit einer geistigen Behinderung, hier vor allem Akteure mit Down- Syndrom. 6.2 Behinderung im Polizeiruf 110 102 Erstausstrahlungen des Polizeirufs 110 wurden in den zehn Jahren des Untersuchungszeitraums am Sonntagabend gesendet. An der Produktion des Polizeirufs 110 waren zwischen 1999 und 2009 zehn ARD-Anstalten beteiligt 9 . Drei Sender haben im Untersuchungszeitraum mindestens eine Folge mit dem Thema Behinderung im kommunikativen Fokus produziert. Das sind 19,6 % aller Sendungen. Auch in dieser Krimi-Reihe ist der hohe Anteil durch die feste Verankerung einer Figur mit Behinderung in einem Ermittlerteam begründet. Im Polizeiruf des Bayerischen Rundfunks spielte Edgar Selge, selbst nicht behindert, seit 1998 den einarmigen Kommissar Jürgen Tauber. Bei einer Schießerei wurde Taubers Arm so schwer verletzt, dass er amputiert werden musste. Aufgrund des hohen Anteils dieser Produktionen stehen körperbehinderte Charaktere rein statistisch stark im Vordergrund. Zwei neuere Produktionen, „Rosis Baby“ (2008) und „Tod im Atelier“ (2009), spielen in der Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung. „Rosis Baby“ wurde übrigens mit dem Medienpreis der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem „Bobby“, prämiert. Bemerkenswert ist, dass Behinderung bereits für den DFF der DDR ein Thema war 10 . Bei der Analyse ist darüber hinaus deutlich geworden, dass sich einige Regisseure besonders Sender Gesamtzahl der Folgen Behinderung als zentrales Thema Behinderung als Hauptaspekt BR 18 4 14 MDR 1 1 - HR 1 - 1 20 5 15 Abb. 3: Polizeiruf 110-Folgen pro Sendeanstalt 1999 - 2009 VHN 1/ 2011 36 Ingo Bosse häufig mit dem Thema auseinandersetzen. So führte Andreas Kleinert sowohl beim Tatort „Freischwimmer“ (MDR) als auch beim Polizeiruf „Rosis Baby“ (BR) Regie. 7 Umsetzung des Themas Behinderung in ausgewählten Folgen Qualitative Inhaltsanalysen von fünf nach den genannten Kriterien ausgewählten Folgen zeigen, wie das Thema Behinderung filmisch umgesetzt wird. 7.1 Polizeiruf 110 7.1.1 „Rosis Baby“ (Ermittler: Obermeier/ Tauber; BR 2008) Die Hauptzeugin der Münchner Kommissare Tauber und Obermeier ist Rosi Drechsler, eine junge Frau mit Down-Syndrom. Im Mittelpunkt stehen die Themen Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe, Partnerschaft und Elternschaft. Dabei werden Tabuthemen nicht ausgespart: So ist in „Rosis Baby“ eine Liebesszene zwischen zwei Menschen mit geistiger Behinderung zu sehen, weiterhin eine Rarität im deutschen Fernsehen. Mit großer Leichtigkeit und ohne voyeuristisch zu wirken ist diese Szene umgesetzt. Dazu trägt wesentlich die Leistung von Juliane Götze, Schauspielerin mit Down-Syndrom, bei. Während des ganzen Films fördert sie die Empathie für diese Personengruppe, wodurch ein positives Identifikationsangebot entsteht. Neben der Hauptakteurin treten zahlreiche Nebenfiguren mit Behinderung in Erscheinung. Zu nennen sind Mitarbeiter einer Werkstatt und Teilnehmer eines Tanzkurses. Ein zentrales Thema ist die Unsicherheit der Kommissare im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Ihnen stellt sich dabei die Frage nach den eigenen Vorurteilen und Vorstellungen von Normalität. Dies wird bereits bei der ersten Begegnung mit Rosi Drechsler offensichtlich. Obermeier: „Sie waren grob zu dem Mädchen.“ Tauber: „Und Sie sprechen mit ihr, als wären Sie selber ein bisschen …“ (Geste: kognitiv beeinträchtigt). Sehr deutlich wird dies auch, als die beiden Kommissare versuchen herauszufinden, wer der Freund der Zeugin ist, da sie sich zunächst nicht vorstellen können, wo eine junge Frau mit Down-Syndrom einen Partner kennenlernt. Sie befragen Rosis Kollegen dazu. Dabei weiß Jürgen Tauber nicht, ob er die erwachsenen Mitarbeiter duzen oder siezen soll. Die ständig auftretende Unsicherheit reflektiert eine der zentralen Fragen des Films: Was ist Normalität? Sie wird mehrfach explizit formuliert. „Könnten sie (Menschen mit Down-Syndrom, I. B.) nicht die Regel sein und wir sind der Fehler? “ (Obermaier). Darüber hinaus ist sie aber auch implizit in den Dialogen immer wieder von Bedeutung. Der Film spielt wiederholt Abb. 4: „Rosis Baby“ - Szenenbilder. Quelle: BR/ Clau VHN 1/ 2011 37 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? mit Stereotypen und Vorurteilen und stellt so die Frage, welche Barrieren gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe so schwierig machen. Dabei vermeidet die Erzählung einseitige Zuschreibungen: Nachdem Rosi Drechsler und Kommissar Tauber sich näher kennengelernt haben, kommt der Ermittler am nächsten Morgen beschwingt ins Büro. „Ich bin total meinen Vorurteilen aufgesessen. (…) Die Rosi ist so ein lieber, grundehrlicher Mensch.“ Im nächsten Moment wird auf dem inzwischen aufgefundenen Überwachungsvideo deutlich, dass Rosi den Täter gesehen und somit die ganze Zeit gelogen hat. Die Zeichnung dieser zentralen Figur charakterisiert sie eher als Opfer, bleibt dabei aber nicht einseitig. Wesentlich ist die Frage, welcher gesellschaftlichen Gruppe sich der armamputierte Kommissar Tauber selbst zurechnet und ob eine solche Einteilung in behindert und nichtbehindert überhaupt zulässig ist. Der Umgang der Kommissare mit Rosi Drechsler verändert sich im Verlauf der Handlung und ist am Ende von großem gegenseitigem Respekt geprägt. 7.1.2 „Tod im Atelier“ (Ermittler: Schmücke/ Schneider; MDR 2009) Die Hallenser Ermittler Schmücke und Schneider gehen einem Mord in der Kunstszene nach. Der getötete Maler Jakob Brehme hatte viele Feinde. Seine Frau hat ihn immer unterstützt, obwohl sich ihre Beziehung seit dem schweren Unfall ihrer Tochter Aurelia stark verändert hatte. Die 15-Jährige lebt seitdem mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Aurelia Brehme wird von der nichtbehinderten Schauspielerin Jella Haase verkörpert. Die Zeichnung der Figur Aurelia Brehme bleibt dabei uneinheitlich. Ein Beispiel: ihre Fähigkeit zu lautsprachlichen Äußerungen variiert deutlich. Gleich bei ihrem ersten Auftritt fragt sie ihre Mutter verständlich artikuliert: „Bist du traurig, Mama? “ Im weiteren Verlauf versucht sie sich neben wenigen Einzelwörtern über Laute zu verständigen, die aber von ihren Bezugspersonen überwiegend nicht verstanden werden. Dies trägt wesentlich zu ihrer Fremdbestimmung bei - ein wichtiges Thema dieses Polizeirufs. Weitere Themen sind der Coping-Prozess der Eltern, die mit der Verarbeitung der Behinderung ihrer Tochter offensichtlich große Schwierigkeiten haben, sowie die Frage der Schuld, die ein zentrales Motiv darstellt. Die Behinderung wird zum Master Status, die anderen Facetten Aurelia Brehmes werden ausgeblendet. Dies drückt sich auch dadurch aus, dass ihr keine eigenen Entscheidungen zugebilligt werden. So äußert ihr Freund und Betreuer Daniel, als Aurelia ins Wohnzimmer kommt: „Tut mir leid, sie wollte unbedingt se- Abb. 5: „Tod im Atelier“ - Szenenbild. Quelle: MDR/ Andreas Wünschirs/ Steffen Junghans VHN 1/ 2011 38 Ingo Bosse hen, wer da ist.“ Ihre Mutter: „Sei so gut und bring sie zurück in ihr Zimmer, ja! “ Die Tochter scheint sozial separiert. Ihre einzigen Bezugspersonen sind ihr Freund Daniel und ihre Mutter. Ihr ausschließlicher Aufenthaltsort scheint das Elternhaus zu sein. Es drängt sich die Frage auf, ob die 15-Jährige auch eine Schule besucht. Im Gegensatz zu „Rosis Baby“ steht bei „Tod im Atelier“ die behinderte Protagonistin nicht durchgehend im Mittelpunkt der Erzählung. Dennoch ist sie wesentlich für den Aufbau der Geschichte und gewinnt in deren Verlauf immer mehr an Bedeutung. Weitere Figuren mit Behinderung sind in diesem Polizeiruf nicht präsent. Zwar verfolgt die Narration auch andere Handlungsstränge, letztlich wird der Plot aber wieder auf Aurelia Brehme zurückgeführt. Gegen Ende wird deutlich, warum der Film eine so große Anzahl an Stereotypen verwendet. Neben den bereits erwähnten wären noch zu nennen: Behinderung als totale Abhängigkeit, Verlust der Menschenwürde, die Vorstellung des lebenslangen Kindseins, Behinderung als Strafe. Das alles überlagernde Stereotyp des Opfers zeigt sich am Ende als Schlüssel zur Lösung des Falls: Aurelia wurde über Jahre von ihrem Vater missbraucht, und sie war es, die ihn erstochen hat, ihre einzige selbstbestimmte Handlung des gesamten Films. Ihre Mutter: „Es ist mir ein Rätsel, wie sie das geschafft hat, ihn zu erstechen. (…) Hab nicht im Traum daran gedacht, dass jemand sie verdächtigen könnte.“ Der Schluss ist sehr überraschend. Was in Erinnerung bleibt, ist ein behinderter Mensch, der fremdbestimmt, isoliert und in starker Abhängigkeit lebt. 7.2 Tatort 7.2.1 „3 x schwarzer Kater“ (Ermittler: Thiel/ Boerne; WDR 2003) Prof. Boerne, der sich wie gewohnt schlagfertige Dialoge mit seiner kleinwüchsigen Mitarbeiterin „Alberich“ liefert, ermittelt gemeinsam mit Kommissar Thiel in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Eine der Bewohnerinnen ist vergiftet worden. Gibt es einen Zusammenhang mit der Spendensammlung für die Einrichtung? Sammelte die Heimleiterin Katharina Stoll Spenden auf nicht ganz legale Weise? Prof. Boerne ist hier offensichtlich nicht objektiv, fühlt er sich doch zu der attraktiven und wortgewandten Rollstuhlfahrerin hingezogen. Behinderung steht in diesem Tatort im Mittelpunkt der Erzählung. Dies betrifft sowohl Hauptals auch Nebenfiguren, das Opfer, Mitglieder des Ermittlerteams und Verdächtige. Dass das Opfer, vom 2. Nackenwirbel abwärts gelähmt, sich den tödlichen Medikamentencocktail nicht selbst verabreichen konnte, gibt der Erzählung eine besondere Dramatik. Die feinste Charakterisierung einer Figur mit Behinderung erfolgt bei Katharina Stoll, verkörpert von der nicht behinderten Schauspielerin Caroline Peters. Eingeführt in die Handlung wird sie als attraktive, selbstbewusste und intelligente Verfechterin der Rechte von Menschen mit Behinderung. In vielen Szenen wird ihre Abb. 6: Ermittlerteam aus Münster. Quelle: WDR/ Michael Boehme VHN 1/ 2011 39 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? Autonomie deutlich, etwa beim Autofahren, beim Sport mit dem Handbike oder bei der Leitung einer Kulturveranstaltung. Es treten aber nicht nur positive Eigenschaften zutage: „Also nur weil ich im Rollstuhl sitze, bin ich noch keine Heilige, und zwar in jeder Hinsicht.“ Diese Aussage verfestigt sich im Verlauf der Handlung, stellt sich doch heraus, dass Katharina Stoll beim Einwerben von Spenden nicht nur legale Methoden angewandt hat. Die Zeichnung ihrer Figur ist durchaus ambivalent. Neben der Frage nach dem absoluten Respekt von Autonomie und Identität werden zahlreiche weitere Themen angesprochen, die für Menschen mit Behinderung besonders relevant sind: uneingeschränktes Lebensrecht, Sterbehilfe, die finanzielle Ausstattung von Angeboten der Behindertenhilfe, Exklusionsmechanismen im Alltag. Außer der Gerichtsmedizinerin „Alberich“ werden auch weitere Nebenrollen von Schauspielern mit Behinderung verkörpert. Sie sind in vielen Teilen des Films präsent. Hervorgehoben werden eine feste Gruppenbildung und die Solidarität der Heimbewohner untereinander. Trotzdem findet keine klare Abgrenzung von Menschen mit und ohne Behinderung statt, im Gegenteil: Als Prof. Boerne im Auto von Katharina Stoll sitzt, fragt ein Polizist: „Könnte ich mal bitte Ihren Behindertenausweis sehen? “ Boerne: „Ich bin nicht behindert. Die Dame, die kommt gleich wieder, die holt nur schnell was.“ Die uneingeschränkte gesellschaftliche Zugehörigkeit von Menschen mit Körperbehinderung ist in dieser Tatort-Folge eine Selbstverständlichkeit. Die Separierung der Heimbewohner in einer Sondereinrichtung wird nicht problematisiert. Zuweilen wirkt das Motiv Behinderung etwas überstrapaziert, wenn z.B. Rollstühle immer wieder in Groß- und Nahaufnahmen ins Bild rücken. Dennoch regen die Aussagen zur weiteren Auseinandersetzung mit eigenen Positionen im Umgang mit Menschen mit Behinderung an. Ein typisches Merkmal des Münsteraner Tatorts ist es, dass ernste Themen in humorvolle Dialoge verpackt werden. Rollstuhlfahrerin Stoll nach dem Tod der Heimbewohnerin: „Ich steh völlig neben mir - die deutsche Sprache ist nicht unbedingt behindertengerecht.“ Prof. Boerne antwortet süffisant lächelnd: „Ja, wo man geht und steht.“ 7.2.2 „Freischwimmer“ (Ermittler: Ehrlicher/ Kain; MDR 2005) Tod im Freibad. Leo Stein, ein 23-jähriger Mann mit Down-Syndrom, treibt leblos im Becken. Schnell stellt sich heraus, dass er Hauptzeuge eines Überfalls war. Wurde er deshalb ermordet? Die Leipziger Kommissare Ehrlicher und Kain besuchen die trauernde Familie. Schwester Alexandra macht sich Vorwürfe, dass sie nicht auf ihren Bruder aufgepasst hat. In einem Netz von Lügen und Widersprüchen Abb. 7: „Freischwimmer“ - Szenenbilder. Quelle: MDR/ Hardy Spitz VHN 1/ 2011 40 Ingo Bosse können die Ermittler niemanden als Täter ausschließen und verdächtigen auch die Familie des Opfers sowie seine behinderten Freunde. Damit steht das Thema Behinderung auch in „Freischwimmer“ im kommunikativen Fokus der Erzählung. Zahlreiche Szenen spielen in einem Wohn- und Arbeitsprojekt für Menschen mit Behinderung. Ein Hauptmotiv: Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. Es wird über Übergriffe berichtet, zu sehen ist ein Brandanschlag auf das Wohnheim. Insgesamt agieren zahlreiche Figuren mit Behinderung, die, mit Ausnahme von Ben (Jonas Jägermeyr), auch mit behinderten Schauspielern besetzt sind. Das Opfer Leo Stein (Christian Ehms) wird als Sympathieträger in die Handlung eingeführt, er ist im weiteren Verlauf in Rückblenden zu sehen. Seine Schwester und seine Mutter beschreiben ihn positiv: Frau Stein: „Leo war das emotionale Zentrum unserer Familie. Er hat mir so viel Wärme und Glück geschenkt (…).“ Die weiteren Akteure mit Behinderung sind Nebenfiguren (Statisten des Leipziger Lebenshilfe e.V.). Vor allem Kommissar Ehrlicher wirkt sehr unsicher im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung. In den betreffenden Szenen werden sie als unselbstständig charakterisiert. Ehrlicher spricht bei seinen Ermittlungen vor allem mit der Betreuerin, weniger mit den behinderten Zeugen selbst. Kommissar Kain dagegen versucht, einen Zugang auf Augenhöhe zu finden. Ihm fällt die Aufgabe zu, Ben, einen Mann mit Asperger-Syndrom, zu befragen. Dabei findet er nach und nach Kontakt zu ihm. Die Figur ist verstörend und geheimnisvoll angelegt; ob sie einem Menschen mit Asperger- Syndrom wirklich gerecht wird, ist fraglich. Das Thema des gesellschaftlichen Umgangs mit Menschen mit Behinderung wird zudem durch eine Jugendgang illustriert, die unter Tatverdacht steht. Sie hat Leo im Freibad gehänselt, zuvor Ben verprügelt, und sie ist auch für den Brandanschlag auf das Wohnheim verantwortlich. Die Mitglieder dieser Gang verachten Menschen mit Behinderung. Ihr Anführer Ralf Salchow: „Dann werd ich der Schlampe mal stecken, wen der Spasti damals noch gesehen hat und dann werden wir mal sehen, ob du der Ersatzmongo bleibst.“ Solche herabwürdigenden Aussagen finden sich mehrfach im Film. Die Handlung ist überaus komplex und verfolgt mehrere Seitenstränge. Die Anteile, die sich explizit mit dem Thema Behinderung auseinandersetzen, verfolgen das Ziel, genau darüber aufzuklären. Kain: „Mongoloid.“ Walter von der Spurensicherung mit vorwurfsvollem Blick: „Es heißt Down-Syndrom, auch Trisomie 21 genannt.“ Insgesamt vermittelt „Freischwimmer“ ein Bild gesellschaftlicher Zugehörigkeit, stellt dabei aber die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung in den Vordergrund und beleuchtet die Frage, wie fragil die angebliche Akzeptanz von Behinderung in der Gesellschaft ist. 7.2.3 „Blinder Glaube“ (Ermittler: Ritter/ Stark; RBB 2008) 11 Blindheit ist ein Thema, welches im Tatort nur sehr selten angesprochen wird. In der Folge „Blinder Glaube“ taucht es bereits im Titel auf. Die Berliner Kommissare Ritter und Stark ermitteln im Umfeld einer großen Klinik. Eine Augenchirurgin ist tot aufgefunden worden. Eine wichtige Informantin ist Kerstin Vonk, eine blinde Probandin, der ein Chip eingesetzt wird, der dafür sorgen soll, dass sie wieder sehen kann. Die Uniklinik und die Firma, die den Chip entwickelt hat, setzen hohe Erwartungen in das Projekt. Der Titel lässt vermuten, dass Blindheit das zentrale Motiv dieses Tatorts sei, doch blinde Akteure sind nur in wenigen Sequenzen zu sehen. Von den fünf Filmen, die analysiert wurden, ist „Blinder Glaube“ derjenige, in denen Menschen mit Behinderung den geringsten Anteil haben. Blindheit ist zwar von großer Bedeutung für die Narration, jedoch nur vordergründig das Hauptthema. Das eigentliche The- VHN 1/ 2011 41 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? ma ist die ethische Dimension von Wissenschaft: wissenschaftlicher Betrug und die Frage, wie Geld Wissenschaftler korrumpieren kann. Dementsprechend erfährt der Zuschauer nur wenig über die Blindheit der Versuchsperson Kerstin Vonk. In einer kurzen Sequenz erzählt sie, dass sie im Alter von elf Jahren langsam erblindete und dass es ihr größter Wunsch sei, wieder sehen zu können. Die Ursache der Erblindung bleibt offen, und es wird nichts darüber ausgesagt, was es im Alltag bedeutet, blind zu sein und welche sozialen Folgen dies mit sich bringt. Blindheit steht dennoch häufig im Zentrum der Dialoge. Dazu finden zahlreiche Redensarten Verwendung wie z. B. „Ich muss blind gewesen sein, doch jetzt nicht mehr“ (Mareike Andresen), „Unter den Blinden ist der Einäugige König“ (Kommissar Ritter). Zunächst erscheint Kerstin Vonk als sehr aktiv, kontaktfreudig und intelligent. Danach ist sie in einer langen Szene im OP zu sehen, in der sie naturgemäß eine sehr passive Rolle einnimmt. Sie wird als abhängig von den Wissenschaftlern und Ärzten charakterisiert. Dazu kontrastierend wird sie in einigen kurzen Szenen im Alltag als völlig selbstständig gezeigt. Weitere blinde Charaktere sind in Statistenrollen zu sehen. Der Zuschauer kann sie sofort identifizieren, da sie immer mit dem weißen Langstock gezeigt werden. Kerstin Vonk wird als selbstbestimmt lebende Frau dargestellt. Die Kommissare Stark und Ritter begegnen ihr auf Augenhöhe. Sie zeigen Respekt und nehmen die Aussagen der wichtigen Zeugin ernst. Dennoch präsentiert sich dem Zuschauer kein Bild von gleichberechtigter gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Vor allem das Ende fordert hier zum Nachdenken heraus: Es wird deutlich, dass Kerstin Vonk nur ein Placebo eingesetzt und sie demzufolge völlig unnütz den Gefahren einer Operation ausgesetzt wurde. Menschen mit Behinderung als wissenschaftliche Versuchskaninchen. 8 Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse Ausgehend von der Tatsache, dass das Fernsehen eine herausgehobene Stellung bei der Vermittlung von Orientierungs- und Deutungswissen zum Thema Behinderung hat, diente die Analyse der Verifizierung der folgenden Hypothesen: n Das Thema Behinderung ist in den letzten zehn Jahren in den Kriminalserien Tatort und Polizeiruf 110 häufig präsent. These 1 kann bestätigt werden. Die quantitative Analyse hat gezeigt, dass Behinderung ein Thema ist, mit dem sich beide Serien in den zehn Jahren des Untersuchungszeitraumes häufig beschäftigt haben. In jedem neunten Tatort wird es aufgegriffen. Beim Polizeiruf ist es sogar Abb. 8: „Blinder Glaube“ - Szenenbilder. Quelle: RBB/ Hardy Spitz VHN 1/ 2011 42 Ingo Bosse fast jede fünfte Folge. Dies ist vor allem der festen Verankerung von Rollen mit Behinderung in beiden Reihen geschuldet. Sowohl der Münsteraner Tatort als auch der Polizeiruf aus München haben eine behinderte Hauptfigur. Es dominieren Figuren mit körperlicher und solche mit geistiger Behinderung. Akteure mit geistiger Behinderung werden überwiegend von Schauspielern mit Down-Syndrom dargestellt. Diese sind für den Zuschauer schnell und eindeutig als geistig behindert zu identifizieren. Andere Beeinträchtigungen wie z. B. Gehörlosigkeit und Blindheit werden nur sehr selten in Szene gesetzt. n Es wird ein breites thematisches Spektrum präsentiert. Die herausgearbeitete Themenvielfalt bestätigt diese These: Partnerschaft und Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung, der Verarbeitungsprozess bei spät erworbenen Beeinträchtigungen, Respekt vor Selbstbestimmung und Autonomie, Gewalt und Diskriminierung, Überwindung einer Beeinträchtigung. Wenngleich der Alltag von Menschen mit Behinderung aufgrund des fiktionalen Formates nie im Mittelpunkt steht, erfahren die Zuschauer viel darüber, wie Menschen mit Behinderung leben und wie die Gesellschaft mit ihren behinderten Mitgliedern umgeht. n Es werden filmhistorisch und gesellschaftlich verankerte Stereotype dargestellt. Diese These hat sich bestätigt. Stereotype und Vorurteile werden in allen fünf Folgen häufig aufgegriffen und bewusst in Szene gesetzt. Stereotype stehen zum Teil im kommunikativen Fokus, wie etwa das der Überwindung einer Behinderung in „Blinder Glaube“. Die Form, in der sie transportiert werden, regt oftmals zum Nachdenken über Stereotype an. Der Tatort „3 x schwarzer Kater“ und der Polizeiruf „Rosis Baby“ spielen sogar explizit mit Klischees über Menschen mit Behinderung und entlarven diese. n Bei der Charakterisierung behinderter Akteure wird die Behinderung zum Master Status. Die Behinderung der Personen wird zumeist als bestimmendes Merkmal ihrer Persönlichkeit dargestellt, nie als eine Facette unter vielen. Sie wird damit zum Master Status. Dennoch ist die Charakterisierung der Figuren überwiegend ambivalent. Eine Veränderung der Zuschreibung positiver und negativer Eigenschaften wird häufig als dramatisches Element des Films benutzt. Der Umgang der behinderten und nichtbehinderten Personen miteinander ist dabei zumeist von großem Respekt gekennzeichnet, spiegelt aber auch Unsicherheiten wieder. Im Grad der Selbstbestimmtheit der behinderten Figuren zeigt sich ein großes Spektrum: von absoluter Autonomie wie in „3 x schwarzer Kater“ bis zu absoluter Fremdbestimmtheit wie bei „Tod im Atelier“. Die beiden Krimireihen zeichnen ein facettenreiches Bild behinderter Charaktere. Es wird eine große Bandbreite von Lebensentwürfen von Menschen mit Behinderung dargestellt. Lebenswelten sehr emanzipiert lebender Menschen mit Behinderung wie in „Rosis Baby“ sind genauso zu sehen wie Darstellungen, die sich stärker am traditionellen Bild von Menschen mit Behinderung als Fürsorgeempfänger (wie in „Tod im Atelier“) orientieren. n Es werden Vorstellungen von gesellschaftlicher Zugehörigkeit transportiert. Die Überprüfung der These „Vorstellung gesellschaftlicher Zugehörigkeit“ hat sehr differenzierte Resultate ergeben. Die Darstellung sozialer Separation ist ebenso vertreten wie gleichberechtigte soziale Teilhabe, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß. Allen Folgen gemeinsam ist der Sonderstatus der Akteure mit Behinderung. In vier der fünf untersuchten Filme findet eine klare Abgrenzung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung statt, einzig in „3 x schwarzer Kater“ wird diese Abgrenzung durchbrochen: Prof. Boerne VHN 1/ 2011 43 Der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant? verliebt sich in die Rollstuhlfahrerin Katharina Stoll. In der Gesamtbeurteilung wird deutlich: Der Unterschied ist ein Aufmerksamkeitsgarant. Menschen mit Behinderung sind in den untersuchten Krimiserien Tatort und Polizeiruf 110 verhältnismäßig oft zu sehen. Der Ablauf der Dramatik wäre ohne dieses Merkmal häufig nicht denkbar. Dennoch sind die untersuchten Sendungen nicht den Attraktionsfilmen zuzuordnen, die auf Schaulust setzen. Im Mittelpunkt der Narrationen stehen die Möglichkeiten und Grenzen der gesellschaftlichen Partizipation von Menschen mit Behinderung. Durch die vielfältige Auseinandersetzung werden Modelle des Umgangs von Menschen mit und ohne Behinderung geschildert, welche den Zuschauern als Orientierungsrahmen für eigenes Handeln dienen können. Behinderung wird überwiegend als Abweichung von Normalität dargestellt. Die Frage, was Normalität denn eigentlich bedeutet, stellen die untersuchten Krimiformate dabei selten - aber sie wird zum Thema! Anmerkungen 1 Polizeiruf 110: „Der scharlachrote Engel“ (2005) 2 Tatort: „Der glückliche Tod“ (2008) 3 So führte z. B. die Folge „Wem Ehre gebührt“ (2007), in der es um Ehrenmord unter türkischstämmigen Migranten geht, zu Großdemonstrationen und Stellungnahmen zahlreicher Politiker. 4 Tatort-Fundus, Polizeiruf 110-Lexikon und die ARD-Homepage 5 Vgl. die Kategorisierung von zentraler Aspekt/ Hauptaspekt/ Nebenaspekt für nichtfiktionale Formate in Bosse 2006, 246f 6 Diese Kategorie kam z. B. in der Folge „Schwelbrand“ (RB 2007: Lürsen/ Stedefreund) zur Anwendung, in der zu Beginn ein Rollstuhlfahrer von einer Gruppe Rechtsradikaler verhöhnt wird, danach aber nicht mehr auftaucht. 7 Bei dieser Zählung wurden SFB und RBB jeweils einzeln gezählt, obwohl der SFB ja 2004 im RBB aufgegangen ist. 8 Alberich ist in der germanischen Mythologie König eines Elfen- und Zwergengeschlechts. Die Figur taucht sowohl in den Erzählungen um König Artus als auch in der Nibelungenmythologie wiederholt auf. 9 Dabei wurden SFB, ORB und RBB jeweils als eigenständige Sender gezählt. 10 Z. B. in den Filmen „Minuten zu spät“ (Ermittler: Fuchs/ Arndt 1972) und „Auskünfte in Blindenschrift“ (Ermittler: Hübner/ Schimpf 1982) 11 Für die Hörfilmfassung dieses Tatorts wurde Anne Kanis, die die blinde Patientin spielt, 2009 mit dem deutschen Hörfilmpreis ausgezeichnet. Literatur Arnold, Judith (2007): Medien und Migration. Was den Unterschied macht. In: Medienheft, 6. 11. 2007, 1 - 6. In: http: / / www.medienheft.ch/ index. php? id=14&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]= 117&tx_ttnews[backPid]=7, 24. 6. 2010 Bartmann, Silke (2002): Der behinderte Mensch im Spielfilm. Eine kritische Auseinandersetzung mit Mustern, Legitimationen, Auswirkungen von und dem Umgang mit Darstellungsweisen von behinderten Menschen in Spielfilmen. Münster: Lit Verlag Bosse, Ingo (2006): Behinderung im Fernsehen. Gleichberechtigte Teilhabe als Leitziel der Berichterstattung. Wiesbaden: DUV Cloerkes, Günther (2007): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. 2. neu bearb. u. erw. Aufl. Heidelberg: Universitätsverlag Winter Cumberbatch, Guy; Negrine, Ralph (1992): Images of disability on television. New York: Routledge Diederichs, Helmut (2008): „Geregelte Verhältnisse“. Soziale Arbeit in Kino- und Fernsehfilmen - Arbeitsfelder, Protagonisten und Stereotypen. In: SozialAktuell. Die Fachzeitschrift für Soziale Arbeit 12 , 29 - 33 Mikos, Lothar (1987): Fernsehserien. Ihre Geschichte, Erzählweise und Themen. In: Medien und Erziehung 31/ 1, 2 - 16 Mikos, Lothar (2003): Film- und Fernsehanalyse: Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft Ortner, Christina (2007): Tatort: Migration. Das Thema Einwanderung in der Krimireihe Tatort. In: Medien & Kommunikationswissenschaft 55/ 1, 5 - 23 VHN 1/ 2011 44 Ingo Bosse Rothmund, Jutta; Schreier, Margrit; Groeben, Norbert (2001): Fernsehen und erlebte Wirklichkeit II. Ein integratives Modell zu Realitäts-Fiktions- Unterscheidungen bei der (kompetenten) Mediennutzung. In: Zeitschrift für Medienpsychologie 2, 85 - 95 Vereinte Nationen (2006): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung. In: http: / / www.auswaertiges-amt.de/ diplo/ de/ Aussenpolitik/ Themen/ Menschenrechte/ Down load/ Behindertenkonvention.pdf, 14. 1. 2010 Wansing, Gudrun (2005): Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung zwischen Inklusion und Exklusion. Wiesbaden: VS Verlag WHO - World Health Organization (2001): International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). In: http: / / www.who.int/ classifications/ icf/ en/ index.html, 29. 6. 2010 Zubayr, Camille; Gerhard, Heinz (2009): Fernsehgewohnheiten und Fernsehreichweiten im Jahr 2008. Tendenzen im Zuschauerverhalten. In: Media Perspektiven 3, 98 - 112 Vertr. Prof. Dr. Ingo Bosse Technische Universität Dortmund Fakultät Rehabilitationswissenschaften Lehrgebiet Rehabilitation und Pädagogik bei Körperbehinderung Emil-Figge-Str. 50 44221 Dortmund E-Mail: ingo.bosse@uni-dortmund.de Tel. ++49 (0)2 31/ 7 55-45 72 Fax ++49 (0)2 31/ 7 55-62 19
