Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Trend: „Bildung für alle“ - wer gehört (nicht) dazu?
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Barbara Jeltsch-Schudel
Der Slogan „Bildung für alle“ wird von verschiedenen Gruppierungen und Organisationen - nicht nur aus dem Bereich der Heilpädagogik - verwendet. Google zeigt mehr als 41 Millionen Links dazu an. Diese geben interessante Hinweise darauf, in welchen Zusammenhängen und mit welchen Zielsetzungen die drei Worte verwendet werden.
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341 VHN, 80. Jg., S. 341 - 343 (2011) DOI 10.2378/ vhn2011.art26d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel „Bildung für alle“ - wer gehört (nicht) dazu? Barbara Jeltsch-Schudel Universität Freiburg (Schweiz) Der Slogan „Bildung für alle“ wird von verschiedenen Gruppierungen und Organisationen - nicht nur aus dem Bereich der Heilpädagogik - verwendet. Google zeigt mehr als 41 Millionen Links dazu an. Diese geben interessante Hinweise darauf, in welchen Zusammenhängen und mit welchen Zielsetzungen die drei Worte verwendet werden. Die UNESCO setzt „Bildung für alle“ im Sinne einer programmatischen Forderung in den Titel ihrer Weltbildungsberichte. Der UNESCO geht es um das Bildungsrecht aller Kinder und Jugendlichen, global verstanden. „Bildung für alle“, verwendet von der Europäischen Kommission, zielt dagegen auf Erwachsene und empfiehlt lebenslanges Lernen. Bildung wird als anzustrebender Wert betrachtet, wobei verschiedene Bildungstypen (Erwachsenenbildung, Berufsbildung) unterschieden werden. In den Verfassungen vieler Länder ist das Bildungsrecht ihrer Bewohnerinnen und Bewohner festgehalten. Verbunden mit dem Grundrecht der Gleichstellung (niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden) bedeutet dies, dass das Bildungsrecht für alle besteht, ungeachtet des Geschlechts, der Herkunft und des Alters und ungeachtet auch, ob jemand als behindert bezeichnet wird oder nicht. „Bildung für alle“ ist somit rechtlich festgelegt, Bildung steht jedem zu. Dennoch fordern Behindertenorganisationen verschiedener Länder immer wieder die Verwirklichung dieses Rechts. Je nach Alter werden dabei verschiedene Akzente gesetzt: Bildung, Erziehung und Unterricht betreffen vornehmlich Kinder und Jugendliche, Bildung im Sinne von Ausbildung bzw. Berufsbildung Jugendliche, und Erwachsenenbildung betrifft selbstredend erwachsene Menschen bis hin ins hohe Alter. Die Umsetzung dieses Rechts ist nicht selbstverständlich, was sich darin zeigt, dass es immer wieder von Neuem eingefordert werden muss. Immer wieder zeigen sich exkludierende Tendenzen gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dass das Bildungsrecht Erwachsener mit einer geistigen Behinderung in der Schweiz nicht gesichert ist, wurde schon vor einiger Zeit festgestellt (Jeltsch-Schudel 2007). Eine von drei schweizerischen Behindertenorganisationen lancierte Petition „Berufsbildung für alle - auch für Jugendliche mit Behinderung“ (insieme 2011) verdeutlicht auf bedenklichste Weise, wie wenig gesichert dieses Grundrecht eigentlich ist. Der Schweizerische Bundesrat will die Hürden für die berufliche Grundausbildung aus Spargründen hinaufsetzen, und zwar dergestalt, dass nur ausgebildet werden soll, wer Aussicht auf die Erwirtschaftung eines bestimmten Lohnes hat. Zwei Drittel der heutigen Lehrlinge mit Behinderung, so die Petitionäre, könnten diese Bedingungen nicht erfüllen. Und die Heilpädagogik? Welche Aufgaben gibt sie sich angesichts der bildungspolitischen Diskussionen bzw. solcher bildungspolitischer Exklusionstendenzen? Es sind verschiedene Schwerpunkte auszumachen, die sich je nachdem, ob man den theoretischen Diskurs, empirische Untersuchungen, Ausbildungsangebote oder Praxisfelder betrachtet, durchaus unterscheiden. Die Heterogenität zeigt sich auf allen Ebenen, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Frage, ob von der Heilpädagogik als einer Trend VHN 4/ 2011 342 Barbara Jeltsch-Schudel Disziplin die Rede sein kann und ob und wodurch sich eine heilpädagogische Profession auszeichnet. Die heutige Vielgestaltigkeit der Heilpädagogik hat verschiedene Ursachen. Zum einen ihre Geschichte. Im Laufe der Zeit wurden die heilpädagogischen Aufgaben immer wieder neu definiert. Als Erste äußerten sich Georgens und Deinhardt (1861, VI) folgendermaßen dazu: „… weil nach unserer Überzeugung die heilpädagogischen Leistungen isolirte und durch diese Isolirtheit verschwindende bleiben, so lange ihre gemeinsame Beziehung zu der organisirten Wohlthätigkeit und zu der Volksschule den Heilpädagogen nicht zum Bewusstsein und zu praktischer, wie zu theoretischer Geltung gekommen ist, weil ferner, was damit zusammenhängt, die eigentliche Bedeutung der Heilpädagogik nicht in ihren nächsten Erfolgen bei den heil- und besserungsbedürftigen Individuen, sondern in der Vorarbeit liegt, die sie der pädagogischen Reform und dem systematischen Kampfe gegen bedrohliche Gesellschaftsübel zu leisten vermag und leisten muss.“ Dieses umfassende Verständnis wurde auch von Heinrich Hanselmann, dem ersten Inhaber eines Lehrstuhls für Heilpädagogik in Europa, weitergeführt und in Bezug auf die Klientel präzisiert: „Heilpädagogik ist die Lehre vom Unterricht, von der Erziehung und Fürsorge aller jener Kinder, deren körperlich-seelische Entwicklung dauernd durch individuale und soziale Faktoren gehemmt ist.“ (Hanselmann 1976, 11f ) Die heutige Fokussierung auf den Schulbereich zeichnete sich bereits bei Paul Moor, dem Nachfolger Hanselmanns auf dem Zürcher Lehrstuhl, ab, der nur mehr von Erziehung und Unterricht sprach. Eine Umschreibung von Aufgaben erfordert immer auch eine Beschreibung des Anlasses, weshalb diese Aufgaben übernommen werden. In der Heilpädagogik hat sich im deutschen Sprachraum Behinderung als Schlüsselbegriff durchgesetzt. Der Diskurs der letzten Jahre zeigt Veränderungen in seinem Verständnis auf: vom individuellen Modell zu einer über das internationale Verständnis der ICF hinausgehende Konzeptualisierung, welche - beeinflusst von den Disability Studies - verschiedene Perspektiven in ein Bedingungsgefüge zusammenbringt bzw. intersektional versteht (Waldschmidt 2005; Dederich 2007). Ein weiterer Grund für die Heterogenität der Heilpädagogik ist ihre Situierung innerhalb anderer Wissenschaften. Dabei ist als Erstes abzuklären, ob die Heilpädagogik überhaupt eine eigene Disziplin und damit verbunden Profession sei oder ob sie lediglich als Spezialgebiet einer andern Disziplin zu verstehen sei. Historisch standen bei der Schaffung des ersten Lehrstuhles zwei Möglichkeiten der Zuordnung zur Debatte: die Philosophische und die Medizinische Fakultät. Der Zürcher Regierungsrat entschied sich für die erste Variante. Die Tradition, Heilpädagogik als Teil der Pädagogik (und nicht der Medizin) zu verstehen, wurde von Paul Moor insofern weitergeführt, als er Heilpädagogik explizit als „Pädagogik unter erschwerten Bedingungen“ bezeichnete (und auf Kinder und Jugendliche bezog). Dieses Diktum würde für die Heilpädagogik als Teilgebiet sprechen. Dem ist zuzustimmen, wenn die Pädagogik nicht ausschließlich in ihrem Wortsinn als „Knabenführung“ verstanden wird, sondern - wie heute üblich - ihre Aufgaben auf verschiedene Lebensalter und Lebensphasen bezogen definiert. Die Pädagogik als Disziplin und Profession muss dann eine Grundlage finden, welche die verschiedenen Teilgebiete schlüssig unterzuordnen bzw. zu verbinden vermag. Dies scheint mir mit dem Begriff der Bildung möglich zu sein. Daraus kann gefolgert werden, dass Heilpädagogik als Pädagogik verstanden werden soll und somit der Schlüsselbegriff Bildung im Zentrum steht. Darüber hinaus zeichnet sich die Heilpädagogik aber mit einem weiteren Schlüsselbegriff aus, mit Behinderung, der seinerseits - als Bedingungsgefüge verstanden - den Bezug schafft zu anderen Disziplinen wie Recht, Philosophie und Ethik, Soziologie, Psychologie und Medizin. VHN 4/ 2011 343 „Bildung für alle“ - wer gehört (nicht) dazu? Diese interdisziplinären Bezüge spiegeln sich in der Praxis, indem heilpädagogische Handlungsfelder in und zwischen verschiedenen gesellschaftlich-politischen Systemen angesiedelt sind. Ein besonders interessantes und herausforderndes Problem stellt sich der Heilpädagogik in der Bildung, Begleitung, Betreuung, Unterstützung und Pflege alternder Menschen mit lebenslanger Behinderungserfahrung. Hier treffen Zuständigkeiten und Lücken des Systems der Behindertenhilfe, des Gesundheitswesens und der Altenhilfe zusammen (siehe hierzu Jeltsch-Schudel 2010; 2011). Die Situierung der Heilpädagogik in engem Zusammenhang mit mehreren anderen Disziplinen und einer pädagogischen Basis scheint für die Zukunft von Menschen, welche in behindernden und benachteiligenden Situationen leben, ein tragendes Fundament zu sein, sind doch das Bildungsrecht und das Lebensrecht untrennbar miteinander verbunden. Diese normative Dimension, die genuin zu den pädagogischen Wissenschaften gehört (und zu andern nicht zwingend), ist Voraussetzung zur Sicherung einer humanen Gestaltung des Lebens, zur Lebensqualität für alle - durch Bildung für alle. Literatur Dederich, Markus (2007): Körper, Kultur und Behinderung - Eine Einführung in die Disability Studies. Bielefeld: transcript Europäische Kommission (o. J.): http: / / ec.europa. eu/ education/ lifelong-learning-policy/ doc58_ de.htm, 19. 6. 2011 Georgens, Jan Daniel; Deinhardt, Heinrich Marianus (1861): Heilpädagogik - mit besonderer Berücksichtigung der Idiotie und der Idiotenanstalten. Leipzig: Friedrich Fleischer Hanselmann, Heinrich (1976): Einführung in die Heilpädagogik. 9. Aufl. Zürich: Rotapfel insieme (2011): Petition. http: / / www.insieme.ch/ po litisches-engagement/ petition-berufsbildung/ , 19. 6. 2011 INSOS (2009): http: / / www.insos.ch/ de/ fachberei che/ bildung/ berufliche_bildung_fuer_alle_def. pdf, 19. 6. 2011 Jeltsch-Schudel, Barbara (2007): Wer fühlt sich zuständig für die Erwachsenenbildung von Menschen mit geistiger Behinderung? - Rechtliche Rahmenbedingungen kritisch kommentiert. In: Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik 13, Heft 4, 8 - 13 Jeltsch-Schudel, Barbara (2010): Behindert - alt - pflegebedürftig: Löcher im Netz des Sozialstaates! ? In: VHN 79, 278 - 284 Jeltsch-Schudel, Barbara (2011): Alternde Menschen mit (geistiger) Behinderung - Anregungen für die Forschung in der Schweiz. In: Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik 17, Heft 2, 5 - 10 UNESCO (o.J.): Weltbildungsberichte. http: / / www. unesco.ch/ die-unesco/ bildungprogramm/ bildung-fuer-alle.html, 19. 6. 2011 Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies: Individuelles, soziales und/ oder kulturelles Modell von Behinderung? In: Psychologie und Gesellschaftskritik 29, Heft 1, 9 - 31 PD Dr. phil. Barbara Jeltsch-Schudel Abteilungsleiterin Klinische Heilpädagogik und Sozialpädagogik Universität Freiburg i. Ue. Heilpädagogisches Institut Petrus-Kanisius-Gasse 21 CH-1700 Freiburg Tel. ++41 (0) 26 3 00 77 39 E-Mail: barbara.jeltsch@unifr.ch
