Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2013
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Dialog: Werkstätten: Eingliederungspolitische und pädagogische Versager?
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2013
Heinrich Greving
Ulrich Scheibner
Lieber Professor Greving, Ottmar Miles-Paul, rheinland-pfälzischer Landesbeauftragter für die Belange beeinträchtigter Menschen, sagt über die gesetzlich so genannten Werkstätten für behinderte Menschen: „Ja, sie sind sowohl für ihre Beschäftigten separierend, aber sie separieren sich auch selbst. Sie sind – aller Werbung, allen Beteuerungen und allem guten Willen zum Trotz –unter sich, sind ein Laboratorium besonderer Art, angeblich zum Heil der in ihnen Tätigen.
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64 Dialog VHN 1 | 2013 Werkstätten: Eingliederungspolitische und pädagogische Versager? Heinrich greving Münster Ulrich Scheibner Winsen a. d. aller Ulrich Scheibner an Heinrich greving 14. März 2012 Lieber Professor Greving, Ottmar Miles-Paul, rheinland-pfälzischer Landesbeauftragter für die Belange beeinträchtigter Menschen, sagt über die gesetzlich so genannten Werkstätten für behinderte Menschen: „Ja, sie sind sowohl für ihre Beschäftigten separierend, aber sie separieren sich auch selbst. Sie sind - aller Werbung, allen Beteuerungen und allem guten Willen zum Trotz - unter sich, sind ein Laboratorium besonderer Art, angeblich zum Heil der in ihnen Tätigen. Sie haben Inselcharakter und bieten eine ausgegliederte Arbeitswelt. Ein interessanter Widerspruch wird immer offensichtlicher: Viele Werkstätten weisen in ihren Publikationen und Internetauftritten darauf hin, ,ganz normale Betriebe‘ zu sein, verlängerte Werkbänke für Handwerk und Industrie. Und tatsächlich sind viele von ihnen vor allem Arbeitsstätten, in denen Arbeits- und Berufspädagogik angeblich nur in Zeiten wirtschaftlicher Flauten stattfinden kann. Dieses, von zahlreichen Werkstattträgern nach außen gekehrte Selbstverständnis sollten wir auch in der Politik ernster nehmen als bisher.“ (Miles-Paul 2011, 1) Die Werkstattfachleute unter den pädagogischen Wissenschaftlern und die Verfechter einer neuen Arbeitskultur in den Werkstätten müssen Stellung zur widersprüchlichen Entwicklung der Werkstätten beziehen. Es gibt zwei Werkstattfraktionen und zwischen ihnen deutliche Fronten: Die eine sucht intensiv nach Wegen zur Einbeziehung der Werkstattbeschäftigten in das allgemein übliche Erwerbsleben. Und das trotz aller Arbeitsmarktprobleme mit wachsendem Erfolg. Die andere propagiert in verschiedenen Variationen eindringlich die „Werkstatt für alle“, eine Art sozialpolitisch motivierte Fabrik. Günter Mosen, bis 2012 Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten, wollte die Einrichtungen sogar für rd. 400’000 langzeitarbeitslose Arbeitnehmer öffnen (Mosen 2012). Ein ähnliches Konzept vertritt der Landesbeauftragte für behinderte Menschen in Niedersachsen, Karl Finke (Finke 2011). Obwohl 2010 die Privatwirtschaft 623’000 sogenannte schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigte und die öffentlichen Arbeitgeber 308’000, zusammen also fast eine Million, zieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten den Schluss: „Die Arbeitsmarktentwicklung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass dieser Markt keine nachhaltigen Chancen für behinderte Menschen bietet. Es ist nicht zu VHN 1 | 2013 65 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog erwarten, dass sich dies in Zukunft ändern wird.“ (BAG: WfbM 2011, 6) Im gleichen Dokument beschreibt sie den allgemeinen Arbeitsmarkt als „offenen Arbeitsmarkt“, obwohl ein Blick auf die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit das Gegenteil offenlegt. Die Arbeitsgemeinschaft beteuert, dass in den Werkstätten „die Arbeitsplätze an den individuellen Bedarf der Menschen angepasst werden“ und behauptet: „Damit gehen Werkstätten weit über das hinaus, was der offene Arbeitsmarkt leistet.“ (ebd., 13) Tatsächlich erkennen nicht nur Experten, dass zahlreiche Werkstätten weit von diesem Ziel entfernt sind. Doch Kritik von außen tritt ihr Vorsitzender mit dem Hinweis entgegen, die wahren Fachleute wären nur die Werkstattbeschäftigten (Mosen 2011, 18). Wer sich von der arbeitspädagogischen Rückständigkeit viel zu vieler Werkstätten überzeugen will, braucht nur einen Blick auf Fotos aus ihrem Arbeitsalltag zu werfen - „Google-Bilder“ ist eine gute Quelle: Zählbretter ohne Zahlen, Arbeitsplätze ohne erkennbar durchdachte ergonomische Gestaltung, Serienarbeit wie im Frühkapitalismus, primitive Sortier-, Verpackungs- und andere Konfektionierungsarbeiten. Förderung von Lese- und Rechenfähigkeiten im Arbeitsprozess? Fehlanzeige. Es geht um manuelle Routine, um Handhabbarkeit von Arbeitsvorgängen und ihre Beschleunigung. Was zählt, sind Stückzahlen und Liefertermine. Abstumpfende Routineverrichtungen gelten als „einfache Arbeit“, angeblich besonders geeignet für „die Leistungsschwachen“: einfache Arbeit für einfache Menschen, wird seit Jahrzehnten formuliert. Detlef Springmann, Landesvorsitzender der Werkstätten in Niedersachsen, widerspricht öffentlich: „Was man davon halten soll, wird schlagartig deutlich, wenn wir […] statt des deutschen Beiwortes das lateinische Lehnwort benutzen: primitive Arbeit für primitive Menschen. Dahinter steht ein Menschenbild der Kolonialzeit.“ (Springmann 2008, 7) Das alles lässt auch Schlussfolgerungen auf das Qualifikationsniveau der Fachkräfte zu. Die Werbung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Mecklenburg-Vorpommern setzt den polemischen Höhepunkt: „Lieber glücklich in einer WfbM arbeiten als unglücklich arbeitslos.“ Wenn Arbeit in vielen Werkstätten immer noch so unpädagogisch und unprofessionell ist, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich diese Unprofessionalität auch in anderen Schlüsselbegriffen widerspiegelt: z. B. beim Arbeitsmarkt oder der Inklusion. Mancher Werkstattträger nutzt sie für seine Reklamesprüche. Man wiederholt sie ebenso ausdauernd wie den von jedem Inhalt entleerten Slogan: „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.“ Und da soll er bis zur Altersrente stehen bleiben, müssten einige Werkstattleitungen ergänzen. Sind meine Schilderungen zu provokativ, einseitig oder gar falsch? Dann bin ich für Ihre korrigierende Antwort sehr dankbar. Mit bestem Gruß Ihr Ulrich Scheibner Heinrich greving an Ulrich Scheibner 22. März 2012 Lieber Herr Scheibner, Ihre Aussagen finde ich weder übertrieben noch falsch. Der Leitgedanke hinter Ihren Ausführungen ist auf einen kurzen Nenner zu bringen: Inklusion und Teilhabe sind lebenslauforientiert. Eine Einengung auf bestimmte pädagogische Tätigkeitsfelder, einzelne Organisationen oder vereinzelte gesellschaftliche Bereiche verbietet sich deshalb. Art und Umfang von Inklusion - Sie sagen Einbeziehung - VHN 1 | 2013 66 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog sind Gradmesser für unsere gelebte Demokratie. Das ist der Kern des Gesetzes zum UNO- Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen (Gesetz … 2006). Es verwendet in der deutschsprachigen Fassung zwar für Inklusion das Wort Einbeziehung und für Demokratie die Wendung Menschenrechte und Grundfreiheiten, aber immerhin: 33 Mal kommen der Begriff Freiheit und seine Komposita vor. Dieser Gesichtspunkt ist bislang zu wenig beachtet worden: Demokratie und Inklusion sind eng verknüpfte Begriffe. Inklusion im demokratischen Sinne ist ein charakteristisches Merkmal des freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats. Er kommt ohne Gerechtigkeit nicht aus. Sie ist die Mutter der Freiheit. Auch diese Gedanken finden sich im UNO-Übereinkommen. Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit erfüllen sich durch Inklusion. Sie sind Kennzeichen einer demokratischen Gesellschaft, betreffen jeden Einzelnen und wirken auf ihn, gleichgültig ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Darum müssen Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit immer mitgedacht werden, wenn Sie bei mir das Wort „Inklusion“ lesen. Die gesellschaftliche und die (heil) pädagogische Verbindung von Inklusion und Arbeitswelt kommen ohne diese Triade nicht aus. Das Gesetz zum UNO-Übereinkommen verbindet alle drei in beeindruckender Weise und verlangt inklusives Handeln. Obwohl das Thema Inklusion ganz zentral ist, geht es an den Handlungsfeldern vieler Werkstätten vorbei. In deren persönlichen Eingliederungsplänen (WVO 2008, § 3 Abs. 1) kommt es nicht vor, obwohl es doch lebenslaufspezifisch ist. Mir scheint, dass die gleichberechtigten und nicht separierenden Teilhabemöglichkeiten derzeit auf die schulische Bildung beschränkt werden. Aber selbst hier wird Inklusion bildungspolitisch zu oft gegen sie selbst gewendet. Ein Übertrag auf die nächsten Lebensphasen und auf andere gesellschaftliche Bereiche findet selten statt, ausgenommen den Bereich des Wohnens. Warum ist das so? Was heißt das für den Werkstattalltag? Arbeit bestimmt nach wie vor mehr als nur das halbe Leben. Die ökonomischen Prozesse prägen und bedingen den Aufbau und die Fortentwicklung nahezu aller gesellschaftlichen Bereiche. Darum gerade behandelt der Deutsche Gewerkschaftsbund das Thema Inklusion in seinem Positionspapier von 2010 sehr prinzipiell: „Eine Arbeitswelt für alle.“ (DGB 2010, 1) Und weil sich die Gewerkschaften nur eine Arbeitswelt für alle vorstellen wollen, kritisiert der DGB „fast automatisierte Übergänge in […] Werkstätten für behinderte Menschen“ (ebd., 6). Zugleich will der Gewerkschaftsbund den „Schritt in den ersten Arbeitsmarkt“ für Werkstattbeschäftigte risikofreier und flexibler gestalten. Man wird dem DGB und seinen Einzelgewerkschaften nicht unterstellen, sie wären Utopisten. Sie kennen die Schwierigkeiten und Probleme ihrer beeinträchtigten Mitglieder in den Erwerbsbetrieben und das zu oft unzureichende Eingliederungsmanagement. Aber auch für viele Werkstattleitungen scheint betriebliches Eingliederungsmanagement eine neue Anforderung zu sein, obwohl sich der Terminus im Neunten Buch Sozialgesetzbuch findet. Allen einflussreichen Interessenorganisationen in der Erwerbswirtschaft ist die Bedeutung des Gesetzes zum UNO-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen als Gestaltungsinstrument des allgemeinen Arbeitsmarktes bewusst. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte angesichts der heraufziehenden neuen Menschenrechtsnorm eines offenen, integrativen und frei zugänglichen Arbeitsmarktes 2008 von der Bundesregierung, das Ratifizierungsverfahren auszusetzen. Die BDA verlangte von der Staatsführung tatsächlich, „dezidiert darzulegen, dass […] keine Änderungen der Rechtslage mit der Ratifizierung verbunden sind“ (BDA 2008, 3). VHN 1 | 2013 67 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog Das Thema „Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ ist im Gesetz zum UNO-Übereinkommen (2008) während des Übersetzungsprozesses in die deutsche Sprache leichtfertig relativiert worden: Während im deutschen Text fälschlich von einem „integrativen“ Arbeitsmarkt die Rede ist (Artikel 27 Abs. 1), verlangen die UNO-amtliche englische und französische Textfassung einen „inklusiven“ Arbeitsmarkt. Englisch: „a labour market […] that is open, inclusive and accessible to persons with disabilities“; französisch: „marché du travail […] ouverts, favorisant l’inclusion et accessibles aux personnes handicapées“. Der inklusive Arbeitsmarkt entspricht ganz den Zielen der Europäischen Union: Die Dokumente der Institutionen der EU fordern, dass die Mitgliedsstaaten inklusive Arbeitsmärkte gestalten. Doch stets wurden auf Deutsch „integrative Arbeitsmärkte“ daraus. Immerhin: Der Begriff „Einbeziehung“ im deutschen Gesetzestext und der deutsche Wortlaut des Artikels 27 im Gesetz zum UNO-Übereinkommen sind sozial- und arbeitsmarktpolitisch ähnlich dynamisch wie der offizielle Originaltext. Die Beharrung von Werkstattträgern und ihren Arbeitsgemeinschaften auf ihrem eigenen System und dessen sozialen Rahmenbedingungen ist für Organisationen typisch. Sie bestreiten, dass sie historisch überholt sind, verteidigen ihre Werkstätten um ihrer selbst willen und verschließen die Augen vor notwendigen sozialen wie organisatorischen Veränderungen. Im deutschsprachigen Handbuch für Abgeordnete zu diesem UNO-Übereinkommen empfiehlt die Checkliste zum Artikel 27 den Parlamentariern gleich an erster Stelle: „Herausfinden, ob das Sozialleistungssystem ungewollte Negativanreize enthält, die einer Arbeitsaufnahme im Weg stehen. In manchen Fällen kann das Fürsorgesystem Menschen mit Behinderungen davon abhalten, sich auf Arbeitssuche zu begeben.“ (Deutscher Bundestag 2008, 88) Im Fall der Werkstätten drohen sie zur Behinderung zu werden. Noch zu viele Werkstätten versäumen eine wesentliche gesetzlich geregelte Leistungspflicht: Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dabei würde Inklusion im Sinne des Gesetzes zum UNO-Übereinkommen Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung nicht überflüssig machen. Es stellt neue Anforderungen an die Inhalte von Werkstattarbeit, neue Ansprüche an das Qualifikationsniveau der Leitungen und Fachkräfte, verlangt nach neuen Werkstattstrukturen, setzt neue Prämissen und Ziele: Werkstätten müssen zu differenzierten Übergangseinrichtungen mit einer anspruchsvollen „Kultur der offenen Tür“ werden. Sehen Sie das ähnlich? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße Ihr Heinrich Greving Ulrich Scheibner an Heinrich greving 22. april 2012 Lieber Professor Greving, mein Eindruck aus Gesprächen und Veranstaltungen mit Werkstattleitungen ist, dass sie mit Ihren Begriffspaaren „Inklusion und Freiheit“ und „Inklusion und Gerechtigkeit“ nicht viel anfangen können. Einen direkten Bezug zur Werkstatt und ihrem Arbeitsalltag konnten selbst solche Werkstattfachleute nicht ohne Weiteres herstellen, deren Arbeit ich für vorbildlich halte. Zum Beispiel gelang es in Diskussionen nicht, eine werkstattpraktische Verbindung zwischen Freiheit und Selbstbestimmung herzustellen. Dabei drängt sich diese Einheit geradezu auf: Der Begriff Selbst- VHN 1 | 2013 68 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog bestimmung z. B. ist dem Werkstättenrecht geläufig (§ 10 SGB [Sozialgesetzbuch] I und § 1 SGB IX). Doch in der Werkstattpraxis spielt er keine Rolle, abgesehen von einer niedersächsischen Einrichtung, die z. Zt. zu diesem Thema für ihre Beschäftigten eine große Veranstaltung plant. Zwar findet man in den werkstattrelevanten Büchern des SGB das Wort Freiheit nicht, sehr wohl aber die Formulierungen „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und „frei gewählte Tätigkeit“ (§ 1 SGB I). Von daher gibt es auch im Werkstättenrecht die Beziehung zwischen Freiheit und Selbstbestimmung. Dem Werkstattalltag fehlt jedoch die konkrete Praxis. Für ihn scheint das Gleiche zu gelten wie für den Arbeitsalltag in der Erwerbswirtschaft: Freiheit und Selbstbestimmung werden allenfalls als politische Proklamation verstanden, gültig höchstens für den Überbau. Faktisch sind sie betriebsfremde Werte. Im Betriebsverfassungsgesetz kommt Selbstbestimmung nicht vor. Vielen Werkstattfachleuten gilt sie als pädagogische Kategorie ohne großen praktischen Wert im Arbeitsablauf einer Werkstatt. Freiheit sehen sie zwar als politische Größe, aber in der „Innenpolitik“ der Werkstätten gibt es für sie keine praxisrelevanten Anwendungsgebiete. Theo Klauß erklärt Selbstbestimmung als „Anrecht auf möglichst viel Freiheit und wenig äußeren Einfluss bei der individuellen Selbstverwirklichung, möglichst große Unabhängigkeit von äußeren Vorgaben und Begrenzungen bei der Realisierung eigener Wünsche und Bedürfnisse, Wahl zwischen möglichst vielen Alternativen, tun und leben können was und wie man möchte“ (Klauß 2007, 1). Tatsächlich bedarf diese weit verbreitete Definition einer Menge Fantasie und eines hohen Maßes an Fachkompetenz, um sie in praktisches Werkstatthandeln umsetzen zu können. Immerhin: Einige Werkstätten versuchen das und beziehen die Werkstatträte aktiv mit ein. Doch trotz der eindrucksvollen und allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und der Pädagogik, besonders der Heilpädagogik, gibt es noch immer kein arbeitspädagogisches Konzept für die Werkstätten, kein allgemein verbindliches Fortbildungskonzept für ihre „Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung“. Einer menschengerechten Arbeitswelt, wie sie z. B. Ulla Wittig-Goetz 2006 für die Hans Böckler-Stiftung formulierte, sind die Werkstätten mehrheitlich nicht wesentlich näher gekommen. Es gibt bis heute keine Konzeption, die Schlussfolgerungen aus der werkstattinternen Arbeit für den gesetzlichen Auftrag zur Persönlichkeitsentwicklung zieht. Es gibt immer noch kein pädagogisches Werkstattkonzept, das die weitreichenden Anforderungen erfüllen würde, die sich aus Ihren fünf Schlüsselbegriffen Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit, Inklusion und Selbstbestimmung ableiten lassen. Kein Wunder: Nicht einmal zehn Prozent der Angestellten im Gruppendienst der Werkstätten verfügen über den staatlich anerkannten Abschluss der „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“, sagt ihr Berufsverband. Da möchte man den Werkstattleitungen die fünf „Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfehlen: „Gemeinsam im Einklang“ (BAUA o. J.). An zu vielen Werkstattleitungen ist die Sorge über den wachsenden Bestand an absondernden Einrichtungen vorbeigegangen, vor allem die wissenschaftlich fundierte Kritik aus dem Kreis der Disability Studies. Es gibt bei der Mehrzahl des Werkstattpersonals wenig Sensibilität dafür, dass seit den 1990er Jahren die Kritik an den Werkstätten vor allem deshalb wächst, weil es in deren Grundstrukturen keine Fortschritte gibt: Arbeitsabläufe sind oft auf dem frühindustriellen Niveau serieller Massenproduktion. Daran ändert auch der Einsatz z. B. von CNC-Maschinen nichts, wie man in dem WDR-Film „Behindert. Was darf ich werden? “ von 2011 miterleben konnte. VHN 1 | 2013 69 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog Planmäßig gestaltete Lernprozesse finden im Arbeitsvorgang selten statt, sogenannte begleitende Fördermaßnahmen haben diesen Namen nicht verdient: sie werden vor allem außerhalb der Arbeitsabläufe angeboten. Die Enttäuschung über die niedrigen Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten wird größer, weil sie sich seit Jahrzehnten auf Trinkgeldniveau bewegen. Selbst in den alten Bundesländern sind sie weit vom Geringverdienereinkommen von monatlich 400 Euro entfernt: Bundesweit beträgt das Einkommen 8,97 Euro arbeitstäglich (2010). Werkstattverträge sind bestenfalls in einer formalrechtlichen und darum kaum verständlichen Sprache geschrieben. Schließlich gehört die Vorbereitung zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur bei wenigen herausragenden Werkstätten zum Kerngeschäft. Kritik an diesen Zuständen stößt bei vielen Werkstätten auf Desinteresse oder Zurückweisung. Inzwischen sind einige Werkstätten mit ihren Arbeitsgemeinschaften dazu übergegangen, ihre konservative Grundhaltung gegenüber solchen werkstatttypischen Eigenarten in blendende Werbesprüche zu verpacken, die nicht weit von Demagogie entfernt sind. Das peinlichste Beispiel ist die Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern „Werkstatt befähigt“. Ihr Logo zeigt einen Rollstuhlfahrer, der sich aus seinem Rollstuhl erhebt und selbstständig geht, ähnlich dem Gichtbrüchigen im Markus-Evangelium: „Und alsbald stand er auf, nahm sein Bett und ging hinaus vor allen.“ (LUT Mk 2, 12) Doch die Werkstattbeschäftigten sollen gerade nicht hinausgehen, sondern in der Werkstatt bleiben, denn nur die Werkstatt „befähigt“. Der Vorsitzende dieser Landesarbeitsgemeinschaft, Christoph Bohmann, beschrieb auf jener Internetwerbeseite am 1. Juli 2011 das Gespenst, das ihn umtreibt: „Wenn gefordert wird, dass sich Werkstätten zu Integrationsbetrieben weiterentwickeln müssen, dann ist das faktisch eine Auflösung der Werkstätten.“ (Bohmann 2011) Die verzerrte Wahrnehmung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und die Ignoranz gegenüber der sozialen Weiterentwicklung werden in seiner Charakterisierung über die Werkstätten noch deutlicher: „Werkstätten sind Arbeitgeber für Menschen mit und ohne Behinderung. Werkstätten sind normaler Teil des Arbeitsmarktes.“ (Bohmann 2010) Wie soll man bei soviel öffentlich präsentiertem Irrglauben und nach über dreißig Jahren Werkstättenverordnung nicht die Geduld verlieren? Natürlich darf man Werkstätten nicht über einen Kamm scheren. Wer die Szene zutreffend beschreiben will, muss differenzieren. Denn es gibt mindestens drei sehr unterschiedliche Gruppen von Werkstattvertretern und -funktionären: Da sind die Strukturkonservativen. Unter ihnen schrecken einige selbst vor desinformierender Propaganda nicht zurück. Sie verteidigen nicht bloß den Status quo, sondern treten Fortentwicklungen entgegen und sind vor allem auf Expansion ihrer Einrichtungen aus. Gegenüber Umgestaltungen sind sie weitgehend immun. Zur zweiten Gruppe gehören die Wertekonservativen. Sie haben sich oft in ihrer Sprache dem Mainstream angepasst, halten aber Sondereinrichtungen für den richtigen Weg zu einer Emanzipation, deren Inhalte sie recht diffus lassen. Ihr Leitungsstil ist vielfach in einer aufgeschlossenen Weise patriarchalisch, ihr Umgang mit der Belegschaft und den Beschäftigten recht hierarchisch. In der dritten Gruppe finden sich die mehr oder minder Progressiven, darunter ausgesprochen avantgardistische Vertreter, von denen einige im Alltagspragmatismus ihrer Kollegenschaft eine Willfährigkeit und Tageswurstelei erkennen. Veränderungsbereitschaft ist für sie VHN 1 | 2013 70 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog eine dynamische Kraft. Unter den besonders vorbildlichen ist eine Caritaseinrichtung in Nordrhein-Westfalen, die eindeutiger als jede andere erklärt: „Soweit […] das Ziel der Teilhabe bestmöglich erreicht werden kann, priorisieren wir in dieser Reihenfolge Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Arbeit in einem Integrationsbetrieb, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Außenarbeitsplätze der Werkstatt“ und erst an fünfter Stelle „Arbeit in einer Werkstatt […]“ (Sozialwerk St. Georg 2007, 17). Ein Bekenntnis mit Vorbildcharakter. Einige haben angefangen, neue Strukturen der Werkstätten zu beschreiben, oft noch skizzenhaft, aber doch schon recht gut erkennbar: Werkstätten sollen a priori Übergangseinrichtungen werden, Dauerbeschäftigung soll die Ausnahme sein, Arbeits- und Berufsförderung im Mittelpunkt stehen, die wirtschaftlich verwertbare Arbeit als echtes Qualifizierungs- und Übungsinstrument dienen, um tatsächlich beides zu erreichen: eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Erwerbsfähigkeit. Der schon erwähnte Detlef Springmann rät für alle Werkstattbeschäftigten zu befristeten Verträgen, um den Werkstattaufenthalt immer wieder neu infrage zu stellen. Doch Typisierungen bleiben immer oberflächlich, die Grenzen sind fließend, eine Zuordnung themenabhängig. Vor allem unter den ersten zwei Gruppen haben viele beträchtliche Informations- und Wissenslücken, nicht nur auf dem Gebiet der Arbeits-, Heil- und Sonderpädagogik, sondern auch beim Werkstättenrecht. Das offenbaren ihre Geschäftsberichte, die man im Bundesanzeiger kostenlos nachlesen kann. Es ist Zeit, den Rahmen für strukturelle Veränderungen der Werkstätten zu beschreiben. Können Sie so eine erste Skizze anfertigen? In dieser Hoffnung grüße ich Sie herzlich. Ihr Ulrich Scheibner Heinrich greving an Ulrich Scheibner 7. Mai 2012 Lieber Herr Scheibner, wenn es so ist, dass der Alltag in vielen Werkstätten oft theoriefrei gestaltet ist und eine Bezugnahme auf konzeptionelle Begründungen bestenfalls am Rande stattfindet, dann geht die Debatte um die Inklusion an diesem heilpädagogischen Handlungsfeld vorbei. Mehr noch: Sie schreckt diese Protagonisten heftig auf. Sie gehen in eine Verteidigungshaltung und nehmen deutlich konservative Positionen ein. Die anhaltende Werbeoffensive auf Bundesebene, um den Status quo zu legitimieren, ist unter diesen Umständen bedenklich: Historisch Überholtes wird konserviert und mit modernen Etiketten versehen: Werkstätten „gestalten inkludierende Arbeitswelten“ schreibt beispielsweise ihre Bundesarbeitsgemeinschaft (Werkstatt: Dialog 2010, 11). Die - erst in Ansätzen - erreichten Veränderungen im Bildungswesen und bei den Wohnmöglichkeiten von beeinträchtigten Menschen werden durch diese Beharrungstendenzen der Werkstättenmehrheit konterkariert. Aber Inklusion ist nicht teilbar! Hierauf verwiesen in den vergangenen Monaten Hochschulkollegen wie Politiker und Praktiker. Die Vertreter einer Politik, die die weitreichenden Integrations- und Inklusionsforderungen an die Werkstätten und für diese ablehnen, geraten in eine sozialpolitische Sackgasse. Die Behauptung, Werkstätten wären „auf dem Weg zu Inklusionsunternehmen“ (ebd.), verlangt eine deutliche Positionierung der Fachleute: Ein solcher Weg muss für einen Teil der Beschäftigten aus den Werkstätten hinaus in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Dessen Umgestaltung in einen offenen und allgemein zugänglichen, wie es das Gesetz zum UNO- Übereinkommen über die Rechte behinderter VHN 1 | 2013 71 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog Menschen verlangt, gehört mit zum Kerngeschäft der Werkstattträger. Doch ihre Bundesleitung will das Gegenteil: Sie will auch noch „den harten Kern der Langzeitarbeitslosen - 400’000 […]“ in die Werkstätten holen (Mosen 2012). Zum Glück wenden sich die Politik und die Sozialhilfe immer deutlicher und öffentlich gegen ein solches Konzept. Selbst in der Werkstattszene schütteln Fachleute den Kopf darüber. Haben die Apologeten der „Werkstatt für alle“ nicht erkannt, dass z. B. die institutionelle Absonderung der seit Langem arbeitsuchenden Arbeitnehmer die Werkstätten zu einem Disziplinierungsinstrument der Arbeitsmarktpolitik umgestalten würde? Sie würden Teil arbeitsmarktpolitischer Zwangsinstrumente. Ein Blick auf die Bestimmungen im SGB III reicht aus, um das zu erkennen (s. § 140 - Zumutbare Beschäftigung; § 159 Abs. 1 Nr. 4 - Ruhen bei Sperrzeiten). Gerade der Diskurs um die grundlegenden Begriffe (und Inhalte! ) „Freiheit“, „Gerechtigkeit“ und „Demokratie“ muss dringend in die Werkstätten hineingetragen werden. Werkstätten müssen konsequent das Inklusionsprinzip realisieren. Denn Freiheit und Selbstbestimmung verkörpern sich u. a. im Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12 Grundgesetz). Mehr noch: Das Gesetz zum UNO-Übereinkommen (2006) über die Rechte behinderter Menschen beinhaltet das Recht, Arbeitserfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln zu können (Art. 27 Abs. 1 Buchst. j). Politische Bildungsarbeit tut offenbar in Werkstätten Not. Da aber jede Werkstatt im Rahmen eines Trägers der Wohlfahrtspflege verfasst ist, muss die Diskussion über die Realisationsmöglichkeiten auch Träger und Verbände einbeziehen. Werden die Bestandteile von Inklusion, Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit nicht als für alle Menschen gültig erachtet, ist das ein weiterer Schritt in neue Exklusionsszenarien. Wer hat daran Interesse? Die von Ihnen angefragte Konzeption, bzw. die Neubegründung einer solchen für die Werkstätten, müsste vordringlich die Frage nach den organisationskulturellen Potenzialen und Veränderungen beantworten: Was würde die Werkstätten in ihrem Kern treffen, wenn sie sich konstruktiv einer umfassenden Inklusionsdebatte stellen würden? Was müssten sie grundsätzlich neu gestalten, wenn sie die Forderungen nach Inklusion i. S. von Einbeziehung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ernst nähmen? Was könnte schlimmstenfalls mit ihnen geschehen? Könnten und würden sich die Werkstätten als lernende Organisationen verstehen, was würden sie dann lernen und womöglich verlernen? Ein erster Schritt zu einer solchen Konzeption hätte sich folglich mit den Befürchtungen und den hieraus resultierenden Grundannahmen und bisherigen Leitideen der Werkstätten zu beschäftigen. Weitere Grundzüge einer solchen Konzeption bzw. ihrer Modifikation sehe ich in vier Punkten: 1) Es muss ein intensiver Dialog um eine Veränderung der Professionalität in den Werkstätten geführt werden: Als was verstehen sich deren Fachkräfte? Sind sie z. B. vorrangig Vorarbeiter oder Arbeitsplatzgestalter, Platzanweiser oder Dialogpartner, Beschäftigungsanimateure oder Berufsbildungsexperten, Arbeitskontrolleure oder Produktionsprozessgestalter, eher Vorsteher oder doch (Arbeits-)Pädagogen und Bildungsassistenten? 2) In einem nächsten Schritt müsste eine Diskussion über die grundlegenden Begriffe in den Werkstätten stattfinden. Diese kann dann die Basis für die konkreten konzeptionellen Inhalte sein. Hierzu sind folgende Themen besonders relevant: Wie ist der bereits von Ihnen theoretisch gefüllte Begriff der „Werkstattarbeit“ weiterhin wissenschaftlich zu festigen und praktisch umzusetzen? Kann der Begriff VHN 1 | 2013 72 HeiNricH GreViNG, UlricH ScHeibNer Werkstätten und integration Dialog der „Tätigkeit“ evtl. einen umfassenderen Kontext für das Tun in den Werkstätten bereitstellen? Wie ist das Verhältnis von „Produktion“ und „Bildung“ verfasst, und wie ist ihre Verbindung im Arbeitsprozess der Werkstätten zu gestalten? 3) Letztlich geht es auch um die Potenziale dieser Bildung: Viele Werkstätten verstehen sich selbst unter den kritisierten Bedingungen als Bildungseinrichtungen, in denen lebenslanges Lernen aller Protagonisten möglich ist. Was also muss sich theoretisch, konzeptionell und praktisch ändern, um diesem Anspruch gerecht zu werden? 4) Die Basis, aber gleichzeitig auch die Klammer dieser Prozesse und Fragen, stellt der oben angedeutete Diskurs um Inklusion und ihre Bestandteile Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit dar: Werden die Inhalte hierzu negiert, kann es nicht zu einer inklusiven Ausrichtung dieses Einrichtungstypus’ und seiner Arbeit kommen. Der Spagat zwischen einer vorwiegend auf Produktion ausgerichteten Arbeitsstätte und einer Bildungseinrichtung ist von den Werkstätten auszuhalten. Vor allem sind die Prämissen neu zu definieren, die sich aus dem Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen ergeben. Eine Neubestimmung gesellschaftlich notwendiger Aufgaben der Werkstätten muss m. E. heißen: Werkstätten führen ihre Belegschaften mitten hinein in die Gesellschaft, öffnen ihnen die noch verschlossenen gesellschaftlichen Bereiche. Sie verstehen sich als Übergangseinrichtungen und nicht als Sonder- Organisationen. Ihr Erfolg und ihre Existenzberechtigung messen sich daran, wie und mit welcher Qualität sie von Anfang an Leistungen erbringen, die den Übergang ins Erwerbsleben ermöglichen, und daran, für wie viele ihrer Beschäftigten das nach und nach gelingt. Nicht alle Ihre Fragen konnte ich beantworten. Ich habe sogar neue aufgeworfen, auch unausgesprochene. Eine wichtige Frage ist die, wie man im Werkstättenbereich und auf den verschiedenen politischen Ebenen die notwendige Umgestaltung populär machen und realisieren kann. Die Antwort hierauf muss ich bis auf Weiteres schuldig bleiben. Ich danke Ihnen für diesen Gedankenaustausch und grüße Sie herzlich. Ihr Heinrich Greving literatur bAG: WfbM (2011): Maßarbeit. Neue chancen mit Sozialunternehmen. Frankfurt a. M.: bAG: WfbM bAUA/ bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (o. J.): Gemeinsam im einklang. Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit. Online unter: http: / / www.baua.de/ de/ Ueber-diebAuA/ leitbild/ pdf/ Fuehrungsleitbild.pdf? __ blob=publicationFile&v=2, 16. 8. 2012 bDA-Position (2008): Stellungnahme zum entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die rechte von Menschen mit behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die rechte von Menschen mit behinderungen, berlin: bDA bohmann, christoph (2010): Meinungen. in: Werkstatt befähigt. internetwerbung der landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Mecklenburg-Vorpommern. Online unter: http: / / www.werkstatt-befaehigt.de/ kampagne/ mit machen/ die-arbeit-von-werkstaetten-fuerbehinderte-menschen-werden-immer-benoe tigt.html? tx_poll_pi1[pointer]=1, 16. 8. 2012 bohmann, christoph (2011): Meinungen. in: Werkstatt befähigt. internetwerbung der landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Mecklenburg-Vorpommern. 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