Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2016.art08d
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Aktuelle Forschungsprojekte
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Michaela Vogt
Margarete Götz
Agneta Floth
Lisa Sauer
Die hier vorgestellte Untersuchung ist Teil eines Forschungsprojektes, das sich in historischer Absicht im deutschen Ost-West-Vergleich auf Primarschüler konzentriert, die während der Primarschulzeit im Hilfsschulaufnahmeverfahren (HAV) auf eine bestehende Hilfsschulbedürftigkeit hin untersucht wurden. Die entsprechende schuladministrative Entscheidung wurde aufgrund professionell erstellter Gutachten getroffen und führte im Ergebnis entweder zum Verbleib in der Primarschule oder zur Überweisung in die Hilfsschule. Das Erkenntnisinteresse des Gesamtprojektes besteht darin, durch eine regelgeleitete Analyse dieser Gutachten die Grenzzone zwischen Primarschulfähigkeit und Hilfsschulbedürf-tigkeit in ihrem diachronen Wandel für die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sowie für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu identifizieren, zu kontextualisieren und die Erkenntnisse schließlich im innerdeutschen Vergleich zu betrachten. Das geschieht für den Untersuchungszeitraum von 1958 bis 1978.
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76 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE VHN, 85. Jg., S. 76 -80 (2016) DOI 10.2378/ vhn2016.art08d © Ernst Reinhardt Verlag Professionelle Gutachten und schuladministrative Entscheidung im Hilfsschulaufnahmeverfahren in der DDR Michaela Vogt, Margarete Götz, Agneta Floth Julius-Maximilians-Universität Würzburg Die hier vorgestellte Untersuchung ist Teil eines Forschungsprojektes, das sich in historischer Absicht im deutschen Ost-West-Vergleich auf Primarschüler konzentriert, die während der Primarschulzeit im Hilfsschulaufnahmeverfahren (HAV) auf eine bestehende Hilfsschulbedürftigkeit hin untersucht wurden. Die entsprechende schuladministrative Entscheidung wurde aufgrund professionell erstellter Gutachten getroffen und führte im Ergebnis entweder zum Verbleib in der Primarschule oder zur Überweisung in die Hilfsschule. Das Erkenntnisinteresse des Gesamtprojektes besteht darin, durch eine regelgeleitete Analyse dieser Gutachten die Grenzzone zwischen Primarschulfähigkeit und Hilfsschulbedürftigkeit in ihrem diachronen Wandel für die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sowie für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu identifizieren, zu kontextualisieren und die Erkenntnisse schließlich im innerdeutschen Vergleich zu betrachten. Das geschieht für den Untersuchungszeitraum von 1958 bis 1978. Nachfolgend werden für das Gesamtprojekt zunächst die metatheoretischen Grundlagen dargestellt, die den zur BRD und zur DDR laufenden Teilprojekten gemeinsam sind, bevor dann ausführlich auf die DDR-Studie eingegangen wird (zur BRD-Studie s. Vogt/ Götz/ Sauer i. d. Heft). Forschungsstand und Forschungsfragen Forschungsthematisch lässt sich die Gesamtuntersuchung interdisziplinär verorten. So sind einerseits Studien aus der historischen Kindheitsforschung von Relevanz, die die Entstehung und den Wandel von Standards untersuchen, mit denen im historischen Prozess die Unterscheidung zwischen normalen und nicht normalen Kindern getroffen und institutionell etabliert wurde (Stechow 2004; Reh 2008; Pirka 2010). Im Konkreten weichen diese Untersuchungen jedoch in ihren Fragestellungen sowie in methodischer, zeitlicher und quellenmäßiger Hinsicht vom Erkenntnisinteresse des vorliegenden Projektes ab. Andererseits ist das Gesamtprojekt der historischen Schulforschung zurechenbar (u. a. Werner 1999). Das unter historischer Perspektive anvisierte Spannungsfeld zwischen Primarschulfähigkeit und Hilfsschulbedürftigkeit wurde jedoch im Rahmen bestehender Darstellungen des HAV bislang nicht behandelt. Dies gilt sowohl mit separatem Blick auf BRD und DDR wie auch unter vergleichender Perspektive. Gemäß dem benannten Untersuchungsfokus liegen dem Teilprojekt zur DDR folgende Forschungsfragen zugrunde, die im Transfer gleichermaßen für die Teilstudie zur BRD gelten: 1. Welche Zuschreibungen und Zuschreibungskombinationen zu den überprüften Primarschülern finden sich synchron sowie im diachronen Verlauf in den professionellen Gutachten? 2. Welche Typen ergeben sich durch Verdichtung der in den professionellen Gutachten identifizierten Zuschreibungskombinationen für den Untersuchungszeitraum? 3. In welcher Weise korrespondieren die aufgefundenen Typen mit der Beschulungsentscheidung über Primarschulfähigkeit oder Hilfsschulbedürftigkeit und inwiefern wird dadurch zwischen beiden im diachronen Verlauf eine Grenzzone sichtbar? 4. In welchem Zusammenhang stehen die im Untersuchungszeitraum identifizierten textualen Erkenntnisse mit kontextualen zeitgeschichtlichen Ereignissen und Publikationen? Metatheoretische Projektgrundlagen Mit Blick auf die gegenstandstheoretische Setzung wird in der Gesamtuntersuchung eine Grenzzone fokussiert, die definitorische Parallelen zu der von Link (1997) innerhalb seines Ansatzes des flexiblen Normalismus beschriebenen „Normalitätsgrenze“ aufweist, allerdings ebenso bedeutende Differenzen. So operiert das Projekt nicht mit dem von Link verwendeten Begriffsdual „normal“ und „anormal“ und untersucht den historischen Wandel der Grenzzone auch nicht unter diskurstheoretischen Prämissen. Zudem wird die gesuchte Grenzzone kleinformatiger VHN 1 | 2016 77 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE betrachtet, da sie sich in zeitlicher, räumlicher und institutioneller Hinsicht dezidiert auf den schulischen Rahmen bezieht. Im Sinne einer ersten Arbeitsdefinition umfasst die anvisierte Grenzzone den begrenzbaren Raum, in dem Beschulungsentscheidungen zur Primarschulfähigkeit und zur Hilfsschulbedürftigkeit sich nicht in konsistenter Weise voneinander trennen lassen und sich vermengen. Dieser Raum bewegt sich außerdem zwischen zwei Grenzlinien, die sich im diachronen Verlauf verschieben, einander annähern oder ihre Distanz zueinander vergrößern. Auf methodologischer Ebene basieren wesentliche Teile der Erkenntnisgewinnung auf der „Familienähnlichkeit“ nach Wittgenstein (1958), nach der sich „Familien“ dadurch auszeichnen, dass ihre Mitglieder ähnliche - aber keine identischen - Merkmale bzw. Merkmalskombinationen aufweisen. Infolgedessen können sich die Familienmitglieder in Einzelheiten durchaus voneinander unterscheiden. Auf die Analyse der im Gesamtprojekt fokussierten professionellen Gutachten zu den einzelnen Primarschülern lassen sich die Annahmen Wittgensteins wie folgt übertragen: Zu Familien können - im Transfer betrachtet - solche Gutachten zusammengefasst werden, die pro Schüler in ihrer Summe jeweils ähnliche Merkmale bzw. Merkmalskombinationen enthalten. Derartige Merkmale werden im Projekt als Zuschreibungen bezeichnet. Der Abgleich der auf diesem Weg gebildeten Familien mit der konsistent oder inkonsistent getroffenen Beschulungsentscheidung gibt letztlich Auskunft über die gesuchte Grenzzone inklusive ihrer Grenzlinien (zur konkreten methodischen Umsetzung s. Vogt/ Götz/ Sauer i. d. Heft). Wissenschaftstheoretisch werden die gewonnenen Erkenntnisse über die gesuchte Grenzzone basierend auf Annahmen des Sozialkonstruktivismus nach Berger & Luckmann (1980) interpretiert, die Wissensvorräte als gesellschaftlich konstruierte und zwischen den beteiligten Akteuren geteilte Wissensbestände verstehen. Im Falle der vorliegenden Untersuchung wurden diese Wissensvorräte - und damit ebenso die gesuchte Grenzzone - von den am HAV beteiligten professionellen, inner- und außerschulischen Instanzen erzeugt und in Form professioneller Gutachten für einen begrenzten Adressatenkreis zugänglich gemacht. Im Interessensfokus stehen jedoch nicht die das Wissen konstruierenden Akteure, sondern die Wissensvorräte selbst einschließlich ihres diachronen Wandels. Charakterisierung des Quellenkorpus für das DDR-Teilprojekt Im Teilprojekt zur DDR entstammen die untersuchungsrelevanten Schülerakten - die die jeweiligen professionellen Gutachten enthalten - dem Verwaltungsarchiv der Stadt Görlitz. Die Dichte dieser Schülerakten nimmt mit den Jahren ab. Zudem finden sich im Quellenkorpus fast durchgehend mehr Akten über hilfsschulbedürftige Kinder als über solche, die nach dem HAV an der Primarschule verblieben. Dies betrifft v. a. die zweite Hälfte des Untersuchungszeitraumes. In Bezug auf die professionelle Herkunft der unterschiedlichen Gutachten innerhalb einer Schülerakte herrscht eine weitgehende Konstanz, da durchweg Primar- und Hilfsschullehrer, Ärzte sowie ab 1974 auch Psychologen beteiligt waren. Die das HAV abschließende Beschulungsentscheidung traf stets die Schulaufsichtsbehörde. Hinsichtlich der Kontextanalyse kommen für das Teilprojekt zur DDR Dokumente bildungsadministrativer und -politischer Art, Publikationen professioneller wie fachwissenschaftlicher Provenienz sowie schullokale und -regionale Quellen in Betracht. Diese wurden zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar bereits exemplarisch gesichtet, allerdings noch nicht systematisch ausgewertet. Erste Ergebnisse Basierend auf einer gerichteten Zufallsstichprobe aus 42 Schülerakten lassen sich für das Teilprojekt zur DDR erste vorläufige Tendenzen hinsichtlich der Existenz und Qualität der gesuchten Grenzzone beobachten: Einerseits widersprechen sich in einigen Fällen die einzelnen Gutachten zum überprüften Schüler, andererseits existieren Fälle mit einem einheitlichen Meinungsbild in allen professionellen Gutachten, das jedoch der getroffenen Beschulungsentscheidung entgegensteht. Zudem bestehen über mehrere Schülerakten hinweg übereinstimmende Zuschreibungs- VHN 1 | 2016 78 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE kombinationen in den professionellen Gutachten zu einzelnen Primarschülern, die aber differierende Beschulungsentscheidungen zur Folge hatten. Inwiefern sich diese ersten Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Entscheidung über Hilfsschulbedürftigkeit oder Primarschulfähigkeit - und damit auf die Existenz einer Grenzzone - bestätigen, konkretisieren sowie kontextualisieren lassen, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Weitere Informationen sowie Literaturangaben können eingeholt werden bei agneta.floth@uniwuerzburg.de Professionelle Gutachten und schuladministrative Entscheidung im Hilfsschulaufnahmeverfahren in der BRD Michaela Vogt, Margarete Götz, Lisa Sauer Julius-Maximilians-Universität Würzburg Im Anschluss an die vorstehend mit dem Gesamtprojekt dargestellte Teilstudie zur DDR (s. Vogt/ Götz/ Floth i. d. Heft) liegt der Schwerpunkt dieses Artikels auf der Vorstellung der Teilstudie zur BRD. Sie widmet sich professionellen Gutachten, die über Primarschüler im Rahmen des Hilfsschulaufnahmeverfahrens (HAV) in den Jahren 1958 bis 1978 in der BRD erstellt wurden und auf Basis derer die Schuladministration die Entscheidung über den weiteren Beschulungsort traf. Anhand einer regelgeleiteten Analyse dieser professionellen Gutachten inklusive der letztlichen Beschulungsentscheidung wird die Grenzzone zwischen Primarschulfähigkeit und Hilfsschulbedürftigkeit in ihrem diachronen Wandel identifiziert und kontextualisiert. Strukturell liefert der Artikel zuerst metatheoretische und methodische Grundlagen, die in Teilen auch für das Gesamtprojekt gelten, und geht danach genauer auf die für die BRD ausgewählten Quellen ein. Abschließend wird die theoretische Rahmung des geplanten Vergleichs der Erkenntnisse aus den Teilprojekten zur DDR und zur BRD dargestellt. Forschungsstand und Forschungsfragen Hinsichtlich der für das Projekt relevanten Forschungsbereiche der historischen Kindheitsforschung und der historischen Schulforschung liegen mit spezifischem Blick auf die BRD keine themenverwandten Studien vor. Lediglich in allgemeinen historischen Darstellungen über die deutsche Hilfsbzw. Sonderschule findet das in Westdeutschland praktizierte HAV Erwähnung (u. a. Möckel 2001). Demgemäß ist auch die interessierende Grenzzone innerhalb professioneller Gutachten für die BRD bislang noch nicht untersucht worden. Als untersuchungsleitend gelten für dieses Teilprojekt die bereits für das Teilprojekt zur DDR formulierten Forschungsfragen. Sie betreffen die diachrone Auseinandersetzung mit der in den professionellen Gutachten enthaltenen Grenzzone sowie mit ergänzenden Erklärungsmustern innerhalb des kontextualen Bedingungsgefüges. Hinzu kommt hinsichtlich des Gesamtprojekts eine weitere Forschungsfrage, die als Anhaltspunkt für den Vergleich der Erkenntnisse aus den beiden Teilstudien dienen wird. Diese kann gegenwärtig jedoch noch nicht festgesetzt werden, da hierfür erst die beiden Teilprojekte weitgehend abgeschlossen sein müssen (s. Tertium Comparationis). Forschungsmethodische Anlage Forschungsmethodisch orientiert sich die Analyse der professionellen Gutachten in beiden Teilprojekten an der Historisch-kontextualisierenden Inhaltsanalyse (Vogt 2015). Diese Methode macht es möglich, durch ein prinzipiell inhaltsanalytisches Verfahren ein gegenstandsspezifisches Konstrukt in seinen diachronen Varianzen herauszuarbeiten sowie kontextuale Erklärungsmuster für die konstruktbezogenen Erkenntnisse aufzudecken. Kombiniert wird diese Methode mit einer Clusteranalyse, die ergänzend eine Typenbildung ermöglicht (u. a. Kuckartz 2010). Mit Blick auf das konkrete methodische Vorgehen bei der Analyse der professionellen Gutachten erfolgt im ersten Schritt die Selektion sol- VHN 1 | 2016 79 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE cher Zuschreibungen, die die Schüler näher charakterisieren. Die gesammelten Zuschreibungen werden zu einem abduktiv gebildeten Kategoriensystem zusammengefasst und während des Prozesses gleichzeitig verdichtet (Kelle & Kluge 1999). Aufbauend auf dieser kategorialen Erschließung können Kombinationen von Zuschreibungen erfasst werden, die pro überprüftem Schüler (d. h. pro Fall) in den professionellen Gutachten auftreten. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Typenbildung mittels Clusteranalyse (u. a. Kuckartz 2010). Diejenigen Fälle, die inhaltlich ähnliche Zuschreibungskombinationen aufweisen, werden hierbei gemäß den methodologischen Projektgrundlagen jeweils zu einer Familie bzw. einem Typ zusammengefasst (Wittgenstein 1958). Die gebildeten Typen können im diachronen Verlauf dabei durchaus inhaltliche Verschiebungen aufweisen, nach einem bestimmten Zeitabschnitt verschwinden oder auch neu hinzukommen. Im dritten Schritt erfolgt ein Abgleich der einzelnen Fälle innerhalb eines gebildeten Typs mit der jeweils pro Fall administrativ getroffenen Beschulungsentscheidung. Hierbei besteht grundsätzlich die Option, dass alle Einzelfälle innerhalb eines Typs einheitlich entweder als primarschulfähig oder als hilfsschulbedürftig eingestuft wurden (entscheidungshomogene Typen). Denkbar ist ebenso, dass die Beschulungsentscheidungen zu den Einzelfällen innerhalb eines Typs differieren (entscheidungsdifferente Typen). Im Transfer auf die gegenstandstheoretischen Grundlagen des Gesamtprojekts markieren die entscheidungsdifferenten Typen im Abgleich mit den entscheidungshomogenen letztlich die gesuchte Grenzzone. Basierend auf den Erkenntnissen über die Grenzzone inklusive ihrer diachronen Veränderungen wird im vierten Schritt ggf. eine Periodisierung des Untersuchungszeitraumes vorgenommen. Parallel zur Analyse der professionellen Gutachten werden für den Untersuchungszeitraum kontextual relevante Dokumente zu Kontextebenen zusammengenommen und mit Blick auf ggf. identifizierbare Wechselwirkungen mit der erhobenen Grenzzone ausgewertet. Ziel der Kontextanalyse ist es, durch die Bestimmung von Wechselwirkungen entsprechende Erklärungszusammenhänge aufzudecken. Jedoch befindet sich das Teilprojekt zur BRD wie das zur DDR noch im Anfangsstadium, sodass hier bislang weder vertiefte Erkenntnisse über Art und Wandel der Grenzzone vorliegen noch über Zusammenhänge mit kontextualen Dokumenten und Ereignissen. Charakterisierung des Quellenkorpus für das BRD-Teilprojekt Das der Untersuchung zugrunde gelegte Quellenkorpus besteht aus den von einer hessischen Hilfsschule archivierten Schülerpersonalbögen, die u. a. die untersuchungsrelevanten professionellen Gutachten enthalten sowie über die administrative Entscheidung zum weiteren Beschulungsort Auskunft geben. Für die Jahre 1958 bis 1978 umfasst der Aktenbestand 718 auswertbare Bögen zum größten Teil von solchen Fällen, die an die Hilfsschule überwiesen wurden. Hinzu kommen in durchweg geringerem Umfang Bögen von Schülern, die an der Primarschule verbleiben sollten. Begutachtende Professionen waren im gesamten Untersuchungszeitraum in konstanter Weise jeweils der Primar- und der Hilfsschullehrer sowie der Arzt. Die Entscheidung über den weiteren Beschulungsort traf durchgängig der Schulrat. Für jede begutachtende Profession existierte ein eigener formal vorgegebener Abschnitt im Schülerpersonalbogen, der dann während des HAV ausgefüllt wurde. Neben den professionellen Gutachten zählen zum Quellenkorpus bislang nur exemplarisch gesichtete zeitgeschichtliche Kontextdokumente und -ereignisse. Von Relevanz sind mit lokalem und nationalem Bezug auf die BRD u. a. Ereignisse und Publikationen der Bildungs- und Verbandspolitik sowie der Fachwissenschaften. Tertium Comparationis Bezüglich des geplanten innerdeutschen Vergleichs sind als Orientierung v. a. Studien aus der historisch vergleichenden Erziehungswissenschaft von Relevanz. Dies betrifft insbesondere die Untersuchung von Hofsäss (1993), der auch für die BRD und die DDR strukturelle Aspekte des HAV und seine diachronen Veränderungen aufarbeitet. VHN 1 | 2016 80 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE Projektbezogene Grundlage des angestrebten Vergleichs ist die Festsetzung eines entsprechenden Tertium Comparationis (TC) (Rakhkochkine 2012). Dieses sog. gemeinsame Dritte umfasst ein In-Beziehung-Setzen der zwischen den beiden Teilprojekten identifizierten Relationen und strebt damit einen Erkenntnisgewinn auf einer neuen Ebene jenseits der Teilprojekte an (Schriewer 2003). So besteht bspw. die Option, dass das TC Musterverläufe an der Grenzzone zwischen Primarschulfähigkeit und Hilfsschulbedürftigkeit in ihrer diachronen Varianz und Invarianz zwischen BRD und DDR in den Blick nimmt. Genauso könnte es sich auf die Analyse der professionellen Gutachten und des Kontextes beziehen und hier u. a. den Vergleich der am HAV beteiligten Professionskonstellationen anvisieren. Wie das TC für das vorliegende Gesamtprojekt inhaltlich jedoch profiliert sein wird, ist angesichts des aktuellen Bearbeitungsstandes der Teilstudien derzeit noch nicht eindeutig absehbar. Weitere Informationen sowie Literaturangaben können eingeholt werden bei lisa.sauer@uniwuerzburg.de
