Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2015.art22d
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Fachbeitrag: Freizeit als Fenster zur Inklusion
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Hendrik Trescher
Ausgehend von der Annahme, dass Freizeit einen zentralen Raum zur Vergemeinschaftung von Menschen darstellt, in welchem Begegnungs- und Interaktionsmöglichkeiten weitestgehend losgelöst von Hierarchie- und Konkurrenzverhältnissen geboten werden, legt der vorliegende Beitrag Teilergebnisse einer Studie dar, die ebendiesem Bereich des alltäglichen Lebens ein starkes Inklusionspotenzial für Menschen mit geistiger Behinderung zurechnet. Zentral ist dabei die Bearbeitung der Fragen, welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit geistiger Behinderung in „normale“ bzw. inklusive Freizeitaktivitäten zu integrieren und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt bzw. welche Barrieren überwunden werden müss(t)en.
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98 FACH B E ITR AG VHN, 85. Jg., S. 98 -111 (2016) DOI 10.2378/ vhn2015.art22d © Ernst Reinhardt Verlag Freizeit als Fenster zur Inklusion Konstruktionen von Teilhabe und Ausschluss für erwachsene, institutionalisiert lebende Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ Hendrik Trescher Goethe-Universität Frankfurt am Main Zusammenfassung: Ausgehend von der Annahme, dass Freizeit einen zentralen Raum zur Vergemeinschaftung von Menschen darstellt, in welchem Begegnungs- und Interaktionsmöglichkeiten weitestgehend losgelöst von Hierarchie- und Konkurrenzverhältnissen geboten werden, legt der vorliegende Beitrag Teilergebnisse einer Studie dar, die ebendiesem Bereich des alltäglichen Lebens ein starkes Inklusionspotenzial für Menschen mit geistiger Behinderung zurechnet. Zentral ist dabei die Bearbeitung der Fragen, welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit geistiger Behinderung in ‚normale‘ bzw. inklusive Freizeitaktivitäten zu integrieren und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt bzw. welche Barrieren überwunden werden müss(t)en. Schlüsselbegriffe: Freizeit, geistige Behinderung, Inklusion, Teilhabebarrieren Leisure Time as a Window Onto Inclusion. Constructions of Participation and Exclusion of Adults With Intellectual Disability Living in Institutions Summary: This paper acts on the assumption that ‚leisure time‘ is playing a major part for processes of collectivization by creating spaces of none or less hierarchic structures. It presents the results of a study investigating the potentials and requirements of inclusion of people with an intellectual disability. These potentials and requirements within ‚normal‘ leisure activities are the main focus of the paper as well as the question how identified obstacles can be overcome. Keywords: Leisure time, intellectual disability, inclusion, obstacles of participation 1 Problemaufriss Freizeit wird in modernen Gesellschaften ein immer wichtigerer Teil des Lebens und ihre Gestaltung stets individueller und komplexer. Immer wieder entstehen neue Sportarten, Trends und Techniken, die die Freizeitgestaltung verändern. So zum Beispiel das Phänomen Facebook. Neben individueller Freizeitgestaltung bleibt eine Konstante bestehen, nämlich die, dass Freizeit einen Raum zur Vergemeinschaftung bietet, der weitestgehend losgelöst von Abhängigkeiten und Hierarchien des Arbeitslebens existiert und aufgrund der freiwilligen Zugehörigkeit zu einer Gruppe zumindest ansatzweise einen herrschaftsfreien Sozialraum bietet. Stellt dabei die unabhängige und selbstbestimmte Freizeitgestaltung für nahezu alle Menschen unserer Gesellschaft einen scheinbar selbstverständlichen Bestandteil des Lebens dar, so handelt es sich doch weniger um einen konstitutiven Normalzustand als vielmehr um ein spezielles Privileg, welches nicht allen Menschen in gleichem Maße zukommt. So sind beispielsweise Menschen mit geistiger Behin- VHN 2 | 2016 99 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG derung noch immer weitestgehend von einer ‚normalen‘, d. h. insbesondere auch alltäglichen Freizeitzeitgestaltung ausgeschlossen, sodass bestehende Potenziale des Lebensbereichs ‚Freizeit‘ oftmals nur bedingt in Anspruch genommen und erfahren werden können. Nach Markowetz ist diese Problematik multifaktoriell begründet und auf subjektive und gesellschaftliche Wirkfaktoren zurückzuführen: „Defizite im Freizeitverhalten ergeben sich einmal durch eine Vielzahl an Erschwernissen, die unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängen, und zum anderen aus den sozialen Reaktionen auf die Behinderung. Das Ausleben der Freizeitbedürfnisse behinderter Menschen korrespondiert aber auch mit den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft für Behinderte bereitstellt bzw. ihnen vorenthält.“ (Markowetz 2006, 55) Dabei spielt die je individuelle Wohnsituation der Betroffenen eine entscheidende Rolle (vgl. Markowetz 2007, 333; 2006, 55; vgl. auch Trescher 2015 b). So obliegt die Planung und Gestaltung des Lebensbereichs Freizeit zumeist der Verantwortung der jeweils zuständigen Versorgungsinstitution(en). Zwar wird auf diese Weise die Vergemeinschaftung unter den Bewohnern gefördert, doch trifft dies nicht auf potenzielle Vergemeinschaftungsprozesse über die Institutionsgrenze hinaus zu. Freizeit für Menschen mit geistiger Behinderung bleibt somit weitestgehend exklusiv. An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass hiermit ein Zustand beschrieben wird, der in der recht spärlich vorhandenen Fachliteratur zum Themenkomplex ‚Freizeit bei geistiger Behinderung‘ mitunter auch Befürwortung findet. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Annahme, dass sich eine Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung nicht unproblematisch vollziehen lässt (vgl. Markowetz 2000, 30f). Dies soll hier nicht bestritten werden. Problematisch erscheint allerdings der damit einhergehende pauschale Ausschluss aufgrund der Diagnose und Statuszuweisung ‚geistige Behinderung‘. Denn letztlich bietet gerade der Freizeitbereich viele Möglichkeiten der Vergemeinschaftung und eröffnet hierdurch ein großes Potenzial, um Menschen mit geistiger Behinderung in gemeinsame bzw. ‚normale‘ Lebenspraktiken einzubinden und so auf die politisch-rechtliche Zielsetzung einer inklusiven 1 Umgestaltung der Gesellschaft hinzuwirken. Das besondere ‚Inklusionspotenzial‘ des Freizeitbereichs wird auch an anderer Stelle immer wieder hervorgehoben und thematisiert (vgl. Markowetz 2007, 315; 2006, 61; Wilken 2006, 21). Mit der Studie „Inklusion. Zur Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und Behinderung“ (Trescher 2015 a) 2 wurde dieses Inklusionspotenzial des Freizeitbereichs zum Ausgangspunkt genommen und versucht, mittels eines mehrstufigen, multimethodalen Forschungssettings zu erörtern, wie es gelingen kann, Menschen mit geistiger Behinderung inklusiv am Lebensbereich Freizeit teilhaben zu lassen. Hierfür mussten zunächst grundlegendere Fragen gestellt werden: Welche Möglichkeiten der institutionalisierten 3 Freizeitgestaltung gibt es? Wie und wo nehmen Menschen mit geistiger Behinderung an institutionalisierten Aktivitäten teil? Welche Barrieren bestehen, die die Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung hemmen/ verhindern? Der vorliegende Beitrag soll zunächst einen kurzen Überblick über die genannte Studie geben und im Anschluss daran einen Einblick in den Erkenntnisstand liefern. Zentral ist dabei die übergeordnete Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit geistiger Behinderung in eine institutionalisierte Freizeitaktivität zu integrieren, und welche Voraussetzungen müss(t)en dafür erfüllt bzw. welche Barrieren müss(t)en überwunden werden? Es geht hier also vor allem um die Ausleuchtung verfügbarer Ressourcen und bestehender Anforderungen der Angebotsseite 4 . VHN 2 | 2016 100 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG 2 Aufbau der Studie Zur Beantwortung der oben aufgeführten Fragen musste zunächst der Ort gewählt werden, auf den sich das Forschungsvorhaben fokussieren sollte. Erst dann konnte die Frage nach den dort existenten Freizeitaktivitäten gestellt werden. 2.1 Die Wahl des Ortes Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass die Möglichkeit der Freizeitgestaltung im urbanen und infrastrukturell gut ausgebauten Ballungsraum eine andere ist als in einer eher ländlich strukturierten Region. Um beide Aspekte angemessen erfassen zu können, wurde zum einen die Stadt Frankfurt am Main als Ort der Untersuchung ausgewählt, da davon auszugehen war, dass hier eine ausreichend breite Materialgrundlage erhoben werden konnte. Um jedoch auch den Aspekt der eher ländlichen Umgebung berücksichtigen zu können, wurde zum anderen eine Vergleichsstudie in einer Kleinstadt mit ca. 25’000 Einwohnern durchgeführt. 2.2 Vorstudie und Strukturierung der Erhebung Zu Beginn des Forschungsprojekts wurde zwecks Felderöffnung eine Vorstudie durchgeführt, welche zum Ziel hatte herauszufinden, welche institutionalisierten Freizeitaktivitäten Menschen im Alltag ausüben (Fokus der lebensweltlichen Freizeitgestaltung). Hierbei ging es zunächst um eine bloße Sammlung von möglichen Freizeitaktivitäten mittels kurzer Befragungen auf der Straße und unter Verwendung von sozialen Netzwerken. Zudem wurden die Erhebungen durch Internet-, Zeitungs- und Journalrecherchen weiter ergänzt. Im Falle starker Ähnlichkeiten wurden verschiedene Aktivitäten zusammengefasst und unter Überkategorien subsumiert. Der hierdurch entstandene Pool an möglichen Freizeitbetätigungen wurde zum Zweck der Operationalisierung der Erhebung und der vertiefenden Strukturierung der Daten im weiteren Arbeitsprozess verschiedenen Clustern zugeordnet. Die Subsumtion erfolgte nach inhaltlichen Gesichtspunkten (Einteilung je nach Ausgestaltung der Aktivitäten), sodass in der Folge sieben Cluster erstellt wurden. Einer der ausschlaggebenden Beweggründe für eine inhaltliche Strukturierung bestand darin, dass das Interesse der potenziellen Nutzer (also das der Menschen mit geistiger Behinderung) den zentralen Ausgangspunkt der Erhebung bilden sollte. Hierdurch sollte zudem eine spätere interessensgeleitete Auswahl der einzelnen Institutionen und Aktivitäten ermöglicht werden. Bevor im Folgenden nun die einzelnen Cluster dargestellt werden, soll betont werden, dass die hier aufgeführten Aktivitäten selbstverständlich nicht vollständig sind, sondern vielmehr der Illustration dienen und verdeutlichen sollen, welche Aktivitäten in welchem Cluster zusammengeführt wurden. Im Zuge des Clusterings wurde die Untersuchung in eine Haupt- (Cluster 1 - 7) und zwei Teilstudien (‚Kurse/ Weiterbildung‘ sowie ‚Seniorenangebote‘) untergliedert. Dies geschah aus Gründen der Kontrastierung der Erhebung, sodass den Ergebnissen der Hauptstudie, die die Erforschung der Teilnahmemöglichkeiten von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung an dauerhaften Aktivitäten zum Gegenstand hatte, die Ergebnisse der Teilstudien, die die Teilnahmemöglichkeiten an expliziten Seniorenangeboten sowie Weiterbildungskursen (keine dauerhafte Aktivität) erfasste, entgegengestellt werden konnten. Gerade die Befragung von Senioren erschien mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Alterns innerhalb der Gesellschaft besonders angezeigt, sind doch auch Menschen mit geistiger Behinderung hiervon nicht ausgenommen. Im vorliegenden Bei- VHN 2 | 2016 101 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG trag kann darauf aufgrund der notwendigen Kürze jedoch nicht weiter eingegangen werden, sodass hier ausschließlich auf die Ergebnisse der Hauptstudie Bezug genommen wird. 2.3 Durchführung der Erhebung Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorstudie wurde der Blick auf die Erforschung der Ausgestaltung der ‚normalen‘ Freizeitangebote sowie der Erfassung des aktuellen Ist-Standes der Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung verlagert. Dies umfasste gleichzeitig eine Erörterung der bestehenden Teilnahmevoraussetzungen und insofern auch die Erfassung von Teilhabebarrieren, die einer Partizipation der Zielgruppe entgegenstehen (könnten). Zur Erhebung der benötigten Daten wurden Vertreter der jeweils ermittelten Freizeitangebote mithilfe von leitfadengestützten Telefoninterviews befragt. Im Wesentlichen ging es dabei um die Aufnahme der zentralen Eckpunkte und Rahmenbedingungen der angebotenen Aktivitäten, was sowohl äußere Gesichtspunkte (z. B. Kosten, Zugänglichkeit/ Lage, Turnus und Dauer) als auch personenbezogene Aspekte (z. B. die jeweils notwendigen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen) umfasste. Da davon ausgegangen wurde, dass nur ausgewiesene Experten der jeweils befragten Institution qualitativ angemessene Auskünfte liefern können, wurde als Erhebungsform - und somit als theoretischer Rahmen der Befragung - das Experteninterview gewählt. Hierfür wurde ein Leitfaden generiert, der zunächst in einer Reihe von Probeläufen getestet und angepasst wurde. Ziel sollte es sein, diesen möglichst so zu gestalten, dass er universell (also angebotsübergreifend) einsetzbar sein würde. Nach mehrmaliger Überarbeitung umfasste er die in Abb. 2 aufgeführten Punkte. 2.4 Art der Auswertung und Weiterverarbeitung der Ergebnisse Aufgrund des gewählten Rahmens des Projekts musste mit einer großen Datenmenge gearbeitet werden (insgesamt wurden 324 Interviews geführt), weshalb rekonstruktive oder felderöffnende Verfahren wenig hilfreich erschienen. Da das Ziel der Arbeitsphase zunächst in der kategorialen Subsumtion der erhobenen Daten bestand, bot sich hier be- Cluster Aktivitäten 1. Musik und Kultur (aktiv) Z. B.: Theatergruppen, Städtetouren, Trommelgruppen, Chöre, kulturelle Ausflüge, Lesegruppen, Spirituelles usw. 2. Unterhaltung (passiv) Z. B.: Museen, Kino, Theater, Oper, Sportstätten, Fanclubs usw. 3. Sport- und Spielgruppen Z. B.: Spieletreffs und Spielegruppen, Kegeln, Billard, Klettern, Paintball, Lasertag usw. 4. Turn- und Sportvereine Z. B.: Sportvereine, Wellness/ Sauna/ Massage, Tanzvereine, Gymnastik, Yoga usw. 5. Kunst/ Handwerk/ Sammeln Z. B.: Töpfergruppen, Werken, Fotografieren, Kochen, Backen, Malen, Zeichnen , Bildhauerei, Handarbeit usw. 6. Garten/ Wald/ Natur Z. B.: Zoos, Gärtnerei, Aquarien- und Terrarien-Vereine, Wandern, Ornithologisches, Kleintierzucht, Astronomie usw. 7. Politik und bürgerschaftliches Engagement Z. B.: Helfende Vereine (Feuerwehr, DLRG), Politik (Parteien, Verbände), aktives Ehrenamt, Bürgerinitiativen usw. Abb. 1 Übersicht Cluster Hauptstudie VHN 2 | 2016 102 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG sonders das maßgeblich durch Philipp Mayring entwickelte Verfahren der Qualitativen Inhaltsanalyse in Form einer inhaltlichen Strukturierung an (vgl. Mayring 2010, 86ff). Hierfür wurde ein Kategorienschema mit insgesamt 27 Kategorien entwickelt, welche zum Teil bereits durch den Interviewleitfaden vorgegeben waren (etwa die Kategorien „Zugänglichkeit“, „Kosten“, „Teilnahme von Menschen mit Behinderung“ oder „Grund für fehlende Teilnahme“). Diese im Vorfeld formulierten Oberkategorien wurden im weiteren Auswertungsprozess, gemäß der Ausprägung der Antworten, durch kontinuierliche Rückführungsschleifen erweitert und weiter ausdifferenziert. Exemplifiziert werden kann dies an den Kategorien „Zugänglichkeit“ und „Grund für fehlende Teilnahme“. Erstere wurde mitsamt den Subkategorien („Besondere physische Voraussetzungen“, „Laufen oder Gehen“, „langsames Laufen bzw. Gehen“, „Laufen bzw. Gehen mit Hilfsmitteln“ und „Rollstuhlgerecht“) im Vorfeld anhand von „empirisch gehaltvollem Alltagswissen“ (Kelle/ Kluge 2010, 62) gebildet und erwies sich während des Bearbeitungszeitraums in dieser Form als ausreichend. Bei der Kategorie „Grund für fehlende Teilnahme“ wurden hingegen alle zugehörigen Subkategorien ausnahmslos aus dem Material heraus gebildet („Ablehnung durch Institution“, „Teilnahme nicht möglich“, „Keine Kontaktaufnahme durch Zielgruppe“, „angenommene Ablehnung der Aktivität vonseiten der Zielgruppe“). Die Ergebnisse der inhaltlichen Strukturierung wurden im weiteren Verlauf dazu herangezogen, die befragten Institutionen über ein Typisierungsverfahren einzuschätzen und zusammenzufassen. Als Orientierungsrahmen diente der Prozess der Typenbildung nach Kelle und Kluge (2010), welcher sich in vier Stufen unterteilen lässt: Stufe 1: Erarbeitung relevanter Vergleichsdimensionen Die Erarbeitung von relevanten Vergleichsdimensionen meint im Wesentlichen die Identifizierung jener Kategorien (Merkmale), mithilfe derer Ähnlichkeiten und Unterschiede im erhobenen Material beschrieben werden können (vgl. Kelle/ Kluge 2010, 62). Diese sollen 1. Allgemeine Daten 1.1 Befragte Institution 1.2 Befragte Person (Rolle/ Funktion) 1.3 Interviewer 1.4 Ort, Datum, Zeit 2. Angebot 2.1 Beschreibung des Angebots 2.2 Turnus und Dauer des Angebots 2.3 Geografische Lage und Zugänglichkeit des Angebots 2.4 Höhe der Kosten 2.5 Physische Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Angebots 2.6 Intellektuelle Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Angebots 3. Fokus ‚Behinderung‘ 3.1 Teilnahme von Menschen mit (geistiger) Behinderung 5 3.2 Ausgestaltung der Teilnahme 3.3 Gründe für keine oder bedingte Teilhabe 3.4 Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Angebots 3.5 Möglichkeit der Unterstützung von außen (Begleitperson) 4. Eindruck/ Schlussbetrachtung Ablauf/ Einschätzung des Interviewers/ Erwähnenswertes Abb. 2 Übersicht Interviewleitfaden VHN 2 | 2016 103 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG unter anderem dabei helfen, die bereits vorhandenen Kategorien „zu konkretisieren bzw. empirisch anzureichern“ (ebd., 73). Die Vergleichsdimensionen bilden die „Basis für die spätere Typologie“ (ebd., 93). Stufe 2: Gruppierung der Fälle/ Analyse empirischer Regelmäßigkeiten Die erarbeiteten Vergleichsdimensionen werden anhand „einer Kombination der Subkategorien“ (ebd., 96) in Gruppen eingeteilt und Typus Charakterisierung Typ A - „Volle Ablehnung“ Für diesen Typus ist es charakteristisch, dass allen Begründungsstrategien eine stark negative Konstruktion von geistiger Behinderung zugrunde liegt. Potenziale werden nicht erwähnt und Überlegungen zu Möglichkeiten der Integration/ Inklusion in das bestehende Angebot nicht angestellt. Auch wird hinsichtlich verschiedener Formen und/ oder Ausprägungen von geistiger Behinderung nicht differenziert. Somit ist begründet davon auszugehen, dass Menschen mit geistiger Behinderung in diesen Gruppen/ Institutionen nicht erwünscht sind - eine potenzielle Kontaktaufnahme und auch ein Versuch, dort eine dauerhafte Freizeitbeschäftigung für Menschen mit geistiger Behinderung zu erreichen, würde demzufolge wohl nicht zum Erfolg führen. Typ B - „Zurückhaltend“ Dieser Typus zeichnet sich dadurch aus, dass bislang kein oder nur minimaler Kontakt mit Menschen mit (geistiger) Behinderung stattfand und gewisse Vorbehalte gegenüber deren Teilnahme sowie Unsicherheiten im Umgang mit den betroffenen Personen bestehen. Insgesamt wird die Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung allerdings nicht als prinzipiell unmöglich eingeschätzt, jedoch müssen dafür einige Maßnahmen im Vorfeld ergriffen werden, wie beispielsweise telefonische Absprache, die Organisation einer Begleitperson oder unter Umständen erstmal nur ein Besuch zu einem speziellen Termin (Hospitation). Eine Begleitperson sollte in der Regel mitkommen (auch bei Menschen mit geistiger Behinderung, die orientiert sind). Im Allgemeinen wird die potenzielle Haltung so eingeschätzt, dass eine Teilnahme nicht ‚von jetzt auf gleich‘ möglich ist, sondern dass Vorbehalte, Ängste, Unwissen (Mystifizierung) aufseiten der Institution/ Gruppe abgebaut werden müssten. Typ C - „Eher aufgeschlossen“ Bezeichnend für diesen Typus ist, dass bisher kein Kontakt mit Menschen mit geistiger Behinderung stattgefunden hat (häufiger mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, chronischen Krankheiten, hilfebzw. unterstützungsbedürftigen Menschen). Teilweise gibt es Vorbehalte bezüglich der ganzheitlichen Teilnahme, insgesamt wird die Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung jedoch als ‚möglich‘ bewertet, da die Institutionen in der Regel auch zu kleineren Hilfestellungen bereit sind (z. B. Fahrdienst rufen). Manifeste Barrieren gelten als überwindbar. Mitunter wird betont, dass die Qualität der Teilnahme vom Einzelfall abhängt. Die Institutionen sind allerdings nicht oder nur sehr bedingt bereit, Abläufe und Strukturen den je individuellen Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung anzupassen. Es besteht dennoch eine grundsätzliche Bereitschaft zu versuchen, Menschen mit geistiger Behinderung in die Aktivität zu integrieren. Typ D - „Klare Bereitschaft“ Typ D ist oftmals gezeichnet durch bereits bestehende Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit (geistiger) Behinderung. Vorbehalte gegenüber der Teilnahme der Personen werden nicht geäußert - die Teilnahme wird stattdessen offen begrüßt. Daraus lässt sich eine klare Bereitschaft zur Aufnahme herleiten, auch wenn sich dadurch ggf. Abläufe usw. des Angebotes verändern. Die Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung in die ‚Normalgesellschaft‘ wird als gesellschaftliche Aufgabe oder Selbstverständlichkeit betrachtet. Manifeste Barrieren werden als prinzipiell abbaubzw. umgehbar angesehen, sodass auch die Teilnahme eines Menschen mit geistiger Behinderung am Angebot als verhältnismäßig unproblematisch gilt. Abb. 3 Überblick Typisierung VHN 2 | 2016 104 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG anschließend auf Regelmäßigkeiten untersucht. Bei der Gruppierung der Fälle geht es darum, eine Übersicht über das gesamte erhobene Datenmaterial zu bekommen. Hierzu ist es sinnvoll, die Daten in einer „mehrdimensionalen Kreuztabelle“ darzustellen, welche es erlaubt, die möglichen Kombinationen zu überblicken (ebd., 96f), um daraufhin die Gruppen zu bilden. Innerhalb der gebildeten Gruppen muss außerdem die interne Homogenität überprüft werden, während die Vergleiche zwischen den Gruppen maximale externe Heterogenität aufweisen sollten (ebd., 101). Stufe 3: Erklären und Verstehen von Sinnzusammenhängen Der dritte Schritt besteht im Ermitteln von Bedingungen und Ursachen, die zur Kombination bestimmter Merkmale innerhalb der Gruppen geführt haben. Durch „Vergleiche und Kontrastierungen“ (ebd., 102) zwischen sowohl einzelnen Fällen als auch den Gruppen werden in dieser Phase „inhaltliche Sinnzusammenhänge“ (ebd.) untersucht. Dies kann zum Ziel haben, dass Fälle in andere Gruppen eingeordnet, stark abweichende Fälle einer Einzelfallanalyse unterzogen, ähnliche Gruppen zusammengefasst und/ oder Gruppen weiter ausdifferenziert werden (ebd.). Stufe 4: Charakterisierung der gebildeten Typen Mit diesem Schritt schließt die Bildung der Typen ab. Die Charakterisierung der gebildeten Typen erfolgt mithilfe der „relevanten Vergleichsdimensionen und Merkmalskombinationen sowie anhand der rekonstruierten Sinnzusammenhänge“ (ebd., 105). Bei diesem Schritt können außerdem Kurzbezeichnungen für die verschiedenen Typen gewählt werden, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass diese nicht zu „Verzerrungen“ führen, „die der Komplexität der untersuchten Sachverhalte nicht gerecht werden“ (ebd.). Als Vergleichsdimensionen für die hier angewandte Typisierung wurden die Ergebnisse der Inhaltsanalyse verwendet. Im Anschluss daran wurde das bestehende Kategorienschema an das Material herangetragen und die verschiedenen Ausprägungen über die Software SPSS in tabellarischer Form angeordnet. Anhand dessen wurden auch die ersten Gruppen (entlang der Prinzipien der internen Homogenität und der externen Heterogenität) gebildet. Danach folgte die Formulierung der Regeln und Bedingungen, die für die Bildung und spätere Zuordnung der Fälle zu den Gruppen konstitutiv sind. Abgeschlossen wurde der Prozess der Typenbildung mit der Charakterisierung und Benennung der entstandenen Typen. Der übergeordnete Fokus der Typenbildung lag auf dem Faktor „Bereitschaft zur Teilnahme/ Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung“. Auf Grundlage des ausgewerteten Materials konnten vier Typen gebildet werden. Die Zuordnung der einzelnen Fälle zu einem jeweiligen Typus erfolgte durch das Erfüllen der jeweils festgelegten Bedingungen und Regeln, die in Abb. 3 dargestellt sind. 3 Ergebnisse der Hauptstudie In den nun folgenden Ausführungen wird ein exemplarischer Einblick in die Ergebnisse der Auswertung gegeben. Der Fokus liegt dabei, wie erläutert, lediglich auf der Auswertung der Hauptstudie, sodass die Ergebnisse der beiden Teilstudien sowie die der Vergleichsstudie nicht erörtert werden. 3.1 Gesamteinschätzung Hauptstudie (Cluster 1 -7) Wie anhand der prozentualen Verteilung in der Hauptstudie (Abb. 4) deutlich wird, wurden von den insgesamt 324 Befragungen 202 im Rahmen der Hauptstudie durchgeführt. Interessant ist, dass in allen Clustern Aktivitäten vorzufinden sind, in denen Menschen mit VHN 2 | 2016 105 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG Behinderung sowie (konkreter) Menschen mit geistiger Behinderung teilnehmen. Die genaue Anzahl jener Gruppen/ Institutionen wird jedoch erst weiter unten aufgegriffen und anhand einer separaten Statistik diskutiert. Zentral ist hier zunächst der Überblick über das Spektrum der Aktivitäten, in die Menschen mit (geistiger) Behinderung bereits eingebunden sind. Bei einer Betrachtung der Gesamtverteilung (Abb. 4) zeigt sich, dass der Bereich ‚klare Bereitschaft‘ (Typ D) mit 35 % am häufigsten vertreten ist und auch in allen Clustern etwa in diesem Ausprägungsbereich liegt. Dagegen erreicht der Wert des Items ‚volle Ablehnung‘ (Typ A) 17 %. Den 17 % Prozent ‚volle Ablehnung‘ stehen 84 % 6 der befragten Institutionen/ Gruppen gegenüber, die eine potenzielle Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung nicht kategorisch ablehnen oder einer Teilnahme sogar offen gegenüberstehen. Dies resultiert vor allem aus der überdurchschnittlich hohen Aufgeschlossenheit/ Bereitschaft (und vergleichsweise geringen Ablehnung/ Zurückhaltung) der befragten Institutionen/ Gruppen in den Clustern ‚C2 - Unterhaltung (passiv)‘ und ‚C5 - Kunst/ Handwerk/ Sammeln‘. Als zentrale und ausschlaggebende Zugangsvoraussetzung wurden in diesen beiden Clustern die ‚Begeisterung‘ für den jeweiligen Bezugsrahmen (den Verein, den Sport, das Kino, das Sammelobjekt, das Handwerk, die Kunst usw.) benannt. Demgegenüber wurden die Teilnahmeanforderungen kognitiver wie physischer Art von den befragten Vertretern der jeweiligen Angebote als tendenziell gering eingestuft bzw. etwaige Barrieren als potenziell überwindbar eingeschätzt. Diese Einschätzung steht in beiden Fällen mit einem niedrigschwelligen Anforderungsprofil der betreffenden Aktivitäten im Zusammenhang. In Cluster 2 steht die passive Teilnahme im Vordergrund, in Cluster 5 ist das Ausmaß der körperlichen Aktivität oftmals zumindest auf ein Minimum reduziert, da es sich zumeist um passive, ortsgebundene Aktivitäten handelt (im Sinne der Ausführungen der Tätigkeiten von einem mehr oder weniger festen Standort aus - beispielsweise beim Austausch von Sammelobjekten). Dieses Motiv findet sich auch in den anderen Gruppen der Typen C und D wieder (z. B. die Aussage eines Modellbauvereins: „Grundsätzlich ja. Ist halt mit gewissen Anforderungen besetzt, die sich aber sicherlich umgehen oder lösen lassen.“ [7 - 43]). Auf der anderen Seite konnte gerade in jenen Bereichen eine vergleichsweise höhere Ablehnung festgestellt werden, in denen höhere physische und intellektuelle Anforderungen an eine Teilnahme bestehen, woraus zum Teil ein umfassender Ausschluss von Menschen mit geistiger Behinderung abgeleitet wurde (z. B. *: Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung Gesamteinschätzung Gesamt Typ A Typ B Typ C Typ D C1 - Musik und Kultur (aktiv)* C2 - Unterhaltung (passiv)* C3 - Sport- und Spielgruppen* C4 - Turn- und Sportvereine* C5 - Kunst/ Handwerk/ Sammeln* C6 - Garten/ Wald/ Natur* C7 - Bürgerschaftl. Engagement* 20 % 15 % 23 % 17 % 9 % 0 % 29 % 31 % 21 % 27 % 34 % 23 % 41 % 17 % 14 % 24 % 20 % 20 % 32 % 23 % 17 % 34 % 41 % 30 % 29 % 36 % 36 % 38 % 35 34 30 35 22 22 24 Gesamt 17 % 28 % 21 % 35 % 202 Abb. 4 Prozentuale Verteilung in der Hauptstudie VHN 2 | 2016 106 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG die Aussage eines Skatclubs: „Anspruchsvolle Tätigkeiten wie Kartenspiele muss man verstehen können. Behinderte Menschen können eher ‚Mensch ärgere dich nicht‘ spielen.“ [3 - 12]). Dies war insbesondere in den Clustern 1, 4 und 6 der Fall. In Einzelfällen wurde die Teilnahme jedoch auch aufgrund von äußeren Faktoren ausgeschlossen, etwa wegen vermeintlicher GEMA-Bestimmungen, die nicht zuließen, dass ein Mensch mit geistiger Behinderung eine Begleitperson zu einer Tanzgruppe mitbringen könne, oder wegen fehlender finanzieller Mittel des Vereins. Andererseits gab es ebenso Fälle, in denen die Ablehnung nicht durch zu hohe Anforderungen oder anderweitige Begründungen zum Ausdruck gebracht, sondern das bestehende Desinteresse offen kundgetan wurde (z. B. die Aussage eines weiteren Skatclubs: „Ich bin nicht geistig behindert, und wer geistig behindert ist, interessiert mich nicht.“ [3 - 31]). Insgesamt betrachtet kann bisher festgehalten werden, dass eine Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung maßgeblich von der Haltung/ Bereitschaft der Gruppe/ Institution, welche Freizeitgestaltung anbietet, abhängig ist, diese Bereitschaft jedoch wiederum von der Art der Aktivität selbst (im Sinne der angenommenen Teilnahmevoraussetzungen) beeinflusst wird. So ist die Bereitschaft in jenen Bereichen stärker ausgeprägt, in denen nicht die Aktivität des Individuums selbst im Fokus steht - d. h. letztlich dort, wo der Fokus eher auf dem Interesse an einem Gegenstand und der Gemeinschaftlichkeit der Teilnehmenden liegt. Demgegenüber ist die Bereitschaft dort geringer, wo z. B. eine sportliche Leistung erwartet wird bzw. die Institution/ Gruppe sich über eine solche Leistung definiert. Eine geistige Behinderung wird hier oft, zumindest implizit, mit einer mangelnden Fähigkeit zur uneingeschränkten Teilnahme gleichgesetzt, sodass eine passive Form der Beteiligung für die Befragten eher vorstellbar ist als eine aktive. Dies erscheint zunächst wenig verwunderlich. Wird jedoch der Umstand mit in Betracht gezogen, dass in allen Clustern und nahezu allen abgefragten Tätigkeitsbereichen (mit Ausnahme der Unterkategorien ‚Kochen‘ [Cluster 5] und ‚Naturschutz‘ [Cluster 6]) Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit geistiger Behinderung teilnehmen, wird deutlich, dass die Teilnahme der Zielgruppe weniger von der Art der Aktivität selbst abhängig ist als vielmehr von der Haltung und der Wahrnehmung der Teilnahmevoraussetzungen durch die befragten Personen. Damit scheinen manifeste Teilhabebarrieren wie bestehende Anforderungen, Zugänglichkeit der Angebote, monetäre Aspekte usw. nur bedingt relevant zu sein. Bedeutsamer hingegen ist die je individuelle Haltung der befragten Personen gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung und somit die Haltung der Institution. Mit Blick auf die prozentuale Gesamtverteilung entsteht ein Bild, welches unterstreicht, dass die Mehrzahl der befragten Institutionen einer Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung eher offen gegenübersteht, d. h. dass hier ein deutliches (ungenutztes) Inklusionspotenzial liegt. Wie dargelegt, verteilen sich 84 % der Befragungen auf die Typen B, C und D und lehnen die Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung nicht grundsätzlich ab. Dies verdeutlicht das vorhandene Inklusionspotenzial und zeigt zugleich auch die Notwendigkeit weiterer Ansatzpunkte und Maßnahmen, um den Anteil an ablehnender Grundhaltung (Typ A) zu reduzieren und bestehenden Vorbehalten, Unsicherheiten und Ängsten (bei den Typen C und vor allem B) entgegenzuwirken. Gleichzeitig verdeutlicht das Ergebnis, dass die Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung bereits jetzt clusterübergreifend breit verteilt ist. Die Auswertung deutet insofern darauf hin, dass eine aktive Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung in allen gebildeten Clustern sowie prinzipiell in allen abgefragten Aktivitäten theoretisch möglich ist/ wäre. Es darf jedoch VHN 2 | 2016 107 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG nicht vergessen werden, dass der Einzelfall eine aktive Teilnahme auch faktisch verhindern kann, sodass es letztlich auf einen stetig auszuhandelnden Prozess hinausläuft, der im konkreten Einzelfall zu lösen ist. Dies ist jedoch nichts Ungewöhnliches, gibt es doch auch Betätigungsformen (etwa verschiedene Ausprägungen des Leistungssports), die eine uneingeschränkte Teilnahme von Menschen ohne Behinderung nicht zulassen. In Anbetracht der tendenziell vorhandenen Bereitschaft sowie der prinzipiellen Möglichkeit der Teilhabe stellt sich nun die Frage, an wie vielen und vor allem an welchen der befragten Aktivitäten Menschen mit geistiger Behinderung gegenwärtig teilnehmen. Neben der Untersuchung des Ist-Standes wird hier insbesondere auch auf Indikatoren für eine Korrelation zwischen Ablehnung/ Unsicherheit einerseits und fehlendem lebensgeschichtlichen Kontakt zu Menschen mit geistiger Behinderung andererseits zu achten sein. 3.2 Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung Abb. 5 bildet die oben dargelegten Ergebnisse in Relation zum Faktor ‚Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung‘ ab. Zunächst fällt auf, dass im Bereich der ‚vollen Ablehnung‘ (Typ A) bei einer Erhebungsgröße von 24 vollständig geführten Interviews keine Menschen mit geistiger Behinderung an den Aktivitäten teilnehmen. Ähnlich liegen die Ergebnisse im Bereich ‚Zurückhaltung‘ (Typ B). Zwar nehmen hier Menschen mit geistiger Behinderung an den Angeboten teil, jedoch beläuft sich dies lediglich auf einen Anteil von 7 %. Demgegenüber erreichen die als ‚eher aufgeschlossen‘ (Typ C) typisierten Institutionen einen Anteil von 26 %. Die meisten Menschen mit geistiger Behinderung (31 %) nehmen an Angeboten der als Typ D (,klare Bereitschaft‘) klassifizierten Institutionen teil. Herausstechend sind hier vor allem die Werte des Clusters ‚Turn- und Sportvereine‘, die eine überdurchschnittlich hohe Teilnehmerzahl von Menschen mit geistiger Behinderung aufweisen. Es ist das einzige Cluster, in dem der prozentuale Anteil einen Wert von 50 % übersteigt - und dies zum Teil sehr deutlich (Teilnahme in 71 % der Fälle im Typ C ‚eher aufgeschlossen‘ sowie in 60 % der Fälle im Typ D ‚klare Bereitschaft‘). Es zeigt sich demnach auch hier, dass das Ausmaß der Teilnahme in einem direkten Zusammenhang mit der Bereitschaft der jeweiligen Institution steht: Je höher die Bereitschaft und das Engagement der Institution, Menschen mit geistiger Behinderung in ihre Aktivitäten einzubinden, desto höher die faktische(n) Teilnahme(chancen) für die Betroffenen. Dies gilt genauso umgekehrt: Je geringer die Bereitschaft, desto geringer die Teilnahme(chancen). Insofern scheinen die Ergebnisse auch deutlich für die These zu sprechen, dass der Grad der Ablehnung/ Akzeptanz in Relation zu einem lebensgeschichtlichen Kontakt mit der Bezugsgruppe steht, der wiederum wesentlich auf das vorherrschende Bild von Menschen mit geistiger Behinderung einwirkt. Nehmen Menschen mit geistiger Behinderung erst an Freizeitangeboten teil, wirkt sich dies tendenziell günstig auf die Bereitschaft der Institution aus (auch im Sinne der Wahrnehmung der Teilnahmevoraussetzungen). So kann also davon ausgegangen werden, dass ein längerfristiger zwischenmenschlicher Kontakt zu Menschen mit geistiger Behinderung zu einer (tendenziell positiven) Umgestaltung des bestehenden Bildes von ‚geistiger Behinderung‘ führt und die Bereitschaft erhöht, betroffene Menschen an den eigenen Lebenspraxen teilhaben zu lassen. Direkt damit verbunden ist der Abbau bestehender Ressentiments und Ängste/ Unsicherheiten, die zum Teil in den bereits dargestellten Äußerungen zum Ausdruck kamen. Sie spiegeln die noch immer verbreiteten Vorstellun- VHN 2 | 2016 108 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG gen von geistiger Behinderung wider, welche diese unter dem medizinischen Paradigma als defizitäre Abweichung von einer bestehenden Normvorstellung verorten (vgl. Dederich 2007, 44). Werden diese Vorstellungen nicht durch persönliche Lebenserfahrungen durchbrochen oder akzentuiert, führt dies zu einer tendenziell hohen Zurückhaltung und Ablehnung, welche - wie im Rahmen der Erhebung gezeigt werden konnte - wiederum bestehende Teilhabechancen verbaut, die grundsätzlich nutzbar wären. Besonderes Augenmerk, auch hinsichtlich zukünftiger konzeptioneller Überlegungen, muss demnach auf die Sichtbarmachung und verstärkte öffentliche Präsenz von Menschen mit geistiger Behinderung gelegt werden (vgl. Trescher 2014). Trotz der beschriebenen Tendenzen der Auswertung wird anhand der Zahlen deutlich, dass eine Teilnahme zwar in nahezu allen abgefragten Bereichen möglich und zum Teil bereits auch realisiert ist, die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer jedoch eher gering ist. Bei allen befragten Gruppen/ Institutionen nahmen lediglich in 19 % der Fälle Menschen mit Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung Typ A Typ B Typ C Typ D Gesamt Musik und Kultur (aktiv) 0 % 9 % 20 % 25 % 15 % Unterhaltung (passiv) 0 % 0 % 25 % 21 % 16 % Sport- und Spielegruppen 0 % 0 % 0 % 22 % 7 % Turn- und Sportvereine 0 % 8 % 71 % 60 % 38 % Kunst Handwerk Sammeln 0 % 0 % 0 % 13 % 5 % Garten Wald Natur 22 % 40 % 38 % 32 % Politik/ bürgerschaftliches Engagement 0 % 0 % 25 % 44 % 23 % Gesamt 0 % 7 % 26 % 31 % 19 % Abb. 5 Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung innerhalb der Hauptstudie VHN 2 | 2016 109 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG geistiger Behinderung an den jeweiligen Aktivitäten teil. Es kann also konstatiert werden, dass der nachweislich breiten Bereitschaft/ Aufgeschlossenheit der Angebotsseite sowie der prinzipiellen Bereitschaft der Einbindung eine nur sehr geringe Zahl tatsächlicher Teilnehmer gegenübersteht - allein im Bereich der ‚klaren Bereitschaft‘ nehmen in 69 % der Fälle keine Menschen mit geistiger Behinderung teil. Hierdurch wird nicht nur das bereits erwähnte ungenutzte Inklusionspotenzial unterstrichen, sondern ebenso die (sonder-)pädagogische Forderung nach gezielten Maßnahmen, um dieses Potenzial auszuschöpfen. Das Argument, dass eine inklusive Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung an bestehenden Vorurteilen und einer mangelnden Inklusionsbereitschaft der Angebotsseite scheitern könnte, ist vor diesem Hintergrund zwar nicht entkräftet, wird durch die Ergebnisse der vorliegenden Studie aber einem wesentlichen Teil seiner Schärfe und Ausdruckskraft beraubt. 4 Abschließende Betrachtung und weitere Vertiefung der Ergebnisse Wie gezeigt wurde, existiert ein breitgefächertes Spektrum an ‚normalen‘ Freizeitaktivitäten und -angeboten, an denen Menschen mit geistiger Behinderung bereits aktiv teilnehmen. Darüber hinaus wurde ermittelt, dass ein verhältnismäßig hoher Anteil der befragten Gruppen/ Institutionen einer möglichen Aufnahme der Zielgruppe offen gegenübersteht, dass mit Blick auf die tatsächlichen Teilnehmerzahlen jedoch ein deutliches Missverhältnis vorliegt. So steht der Bereitschaft der Angebotsseite nur ein verschwindend geringer Anteil von faktischen Teilnehmern gegenüber. Zudem konnten Indikatoren dafür herausgearbeitet werden, dass eine bestehende Ablehnung bzw. Zurückhaltung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung in einem direkten Zusammenhang mit einem fehlenden lebensgeschichtlichen Kontakt zur Bezugsgruppe steht. Hieraus lässt sich die Notwendigkeit einer öffentlichen Sichtbarmachung (im Sinne der Schaffung von Diskursteilhabemöglichkeiten) ableiten. Denn letztlich ist es gerade die mangelnde öffentliche Präsenz bzw. Wahrnehmung, die den gesellschaftlichen Ausschluss von Menschen mit geistiger Behinderung - und somit den Fortbestand traditioneller Ansichten und Ressentiments - stetig aufs Neue (mit) hervorbringt (vgl. Trescher 2014; Trescher/ Börner 2014). Dieser Umstand verweist auch auf die soziale Konstruiertheit von geistiger Behinderung (vgl. Trescher/ Klocke 2014; siehe auch: Davis 2010 sowie Hacking 1999, 159ff). Insgesamt lässt sich feststellen, dass zwar ein unerwartet hohes Inklusionspotenzial gegeben ist, dieses durch (un)bestimmte Faktoren jedoch nicht annähernd ausgeschöpft wird. Es wurde deutlich, dass die Gründe hierfür weniger in manifesten Teilhabebarrieren (Kosten, Zugänglichkeit, Anforderungen) oder bestehenden Vorurteilen (im Sinne einer offen zum Ausdruck gebrachten ‚Behindertenfeindlichkeit‘) der Angebotsseite zu sehen sind. Vielmehr scheinen diese (primär) anderweitig verortet zu sein. Um dies genauer erfassen zu können, müssen nun neue Faktoren berücksichtigt werden, da die Bereitschaft auf der Angebotsseite allein, wie dargestellt, noch nicht dazu führt, dass Menschen mit geistiger Behinderung verstärkt an Freizeitangeboten außerhalb einer Institution teilnehmen. Vor diesem Hintergrund soll in einer weiterführenden Forschungsphase auf den hier vorgestellten Ergebnissen aufgebaut werden. Dies wird über die Erhebung ausführlicherer Interviews erreicht, welche mittels rekonstruktiver Analyseverfahren ausgewertet werden, um auch latente Teilhabebarrieren sichtbar zu machen. Die Interviews sollen dabei die Perspektive der Angebotsseite (ausgewählte Institutionen der hier vorgestellten Erhebung) wie der Betroffenenseite (Menschen mit geistiger Behinderung) VHN 2 | 2016 110 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG stärker beleuchten. Gleichzeitig erscheint es geboten, die Sicht der jeweiligen Wohneinrichtung zu berücksichtigen, fungiert diese doch als Vermittlungsinstanz zwischen der Nutzer- und der Angebotsseite. Im Zuge dessen sollen Wohnheime sowie Angebote des ambulanten Wohnens näher betrachtet werden. Ersteres erscheint dabei besonders spannend, da die Wohnheime selbst eine Freizeitgestaltung für ihre Bewohner zur Verfügung stellen. Insofern wird es interessant sein zu klären, wie viel Raum zur Wahrnehmung/ Kontaktaufnahme von/ zu inklusiven Freizeitangeboten im Strukturrahmen Wohnheim geboten wird und in welchem Maße die Bewohner hierzu ermutigt und unterstützt werden. Anmerkungen 1 Unter dem Begriff der Inklusion wird hier vor allem die ‚normale‘ bzw. selbstverständliche Teilhabe an der gesellschaftlichen „Lebenswelt“ (Habermas 2011, 188ff) verstanden. 2 An dieser Stelle sei dem Kooperationspartner der Studie, der Praunheimer Werkstätten GmbH, insbesondere Herrn Andreas Schadt, für die hervorragende Zusammenarbeit und Finanzierung des Projekts sowie der Arbeitsstelle für Diversität und Unterrichtsentwicklung/ Frankfurt a. M. für die Projektkoordination gedankt. 3 ‚Institutionalisiert‘ ist hier nicht im Sinne einer räumlichen Einrichtung zu verstehen, sondern beschreibt vielmehr eine „halbwegs regelmäßige Zusammenkunft“ (Gimmler 1998, 22), welche ‚institutionalisiert‘ organisiert ist, sich also durch ein bestehendes soziales Regelsystem, in Kombination mit festen Erwartungshaltungen bzw. Verhaltensanforderungen auszeichnet (vgl. Greving 2000, 48; Esser 2000, 4ff). 4 Mit ‚Angebotsseite‘ sind Gruppen/ Institutionen der alltäglichen Lebenswelt im Strukturbereich Freizeit gemeint, also zum Beispiel Sportvereine, an deren Angebot Menschen mit Behinderung (also möglicherweise auch Menschen mit geistiger Behinderung) theoretisch teilnehmen können. 5 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der vorliegenden Untersuchung bewusst mit einem möglichst offenen Begriff der geistigen Behinderung gearbeitet wurde, der der Heterogenität des Feldes nicht gerecht wird. Eine geistige Behinderung kann nicht mit einer anderen geistigen Behinderung verglichen werden. Primäre Zielsetzung war es hier jedoch, nach einem prinzipiellen Ausschluss aufgrund einer bestimmten Vorstellung von geistiger Behinderung zu fragen. 6 In der Darstellung von Prozentwerten kommt es immer wieder (so auch hier) zu geringfügigen Rundungsfehlern. Literatur Davis, L. J. (2010): Constructing Normalcy. In: Davis L. J. (Ed.): The Disability Studies Reader. 3rd ed. New York/ Abingdon: Routledge, 3 -19 Dederich, M. (2007): Körper, Kultur und Behinderung. Eine Einführung in die Disability Studies. Bielefeld: Transcript Esser, H. (2000): Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band. 5: Institutionen. Frankfurt a. M.: Campus Gimmler, A. (1998): Institution und Individuum. Zur Institutionentheorie von Max Weber und Jürgen Habermas. Frankfurt a. M.: Campus Greving, H. (2000): Heilpädagogische Organisationen. Eine Grundlegung. Freiburg i. Br.: Lambertus Habermas, J. (2011): Theorie des kommunikativen Handelns. Band 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft. Frankfurt: Suhrkamp Hacking, I. (1999): Was heißt ,soziale Konstruktion‘? Zur Konjunktur einer Kampfvokabel in den Wissenschaften. Frankfurt: Fischer Kelle, U.; Kluge, S. (2010): Vom Einzelfall zum Typus. Fallvergleich und Fallkontrastierung in der qualitativen Sozialforschung. 2. Aufl. Wiesbaden: VS. http: / / dx.doi.org/ 10.1007/ 978-3-531-92 366-6 Markowetz, R. (2000): Freizeit von Menschen mit Behinderung. In: Markowetz, R.; Cloerkes, G. (Hrsg.): Freizeit im Leben behinderter Menschen. Theoretische Grundlagen und sozialintegrative Praxis. Heidelberg: Winter, 9 -38 Markowetz, R. (2006): Freizeit und Behinderung. Inklusion durch Freizeitassistenz. In: Spektrum Freizeit 30 (2), 54 -72 VHN 2 | 2016 111 HENDRIK TRESCHER Freizeit als Fenster zur Inklusion FACH B E ITR AG Markowetz, R. (2007): Freizeit behinderter Menschen. In: Cloerkes, G: Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. 3. Auflage. Heidelberg: Winter, 307 -340 Mayring, P. (2010): Qualitative Inhaltsanalyse. 11. Aufl. Weinheim: Beltz Trescher, H. (2014): Diskursteilhabebarrieren durchbrechen. Potenziale eines Print- und Online-Magazins von und mit Menschen mit geistigen Behinderungen. In: Teilhabe 53, 169 -175 Trescher, H. (2015 a): Inklusion. Zur Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und Behinderung. Wiesbaden: VS Trescher, H. (2015 b): Die Würde des Privaten. Zur Diskussion institutionalisierter Lebensbedingungen von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. In: Behindertenpädagogik 54 136 -153 Trescher, H., Börner, M. (2014): Sexualität und Selbstbestimmung bei geistiger Behinderung? Ein Diskurs-Problem! In: Zeitschrift für Inklusion-online. Online unter: http: / / www.inklu sion-online.net/ index.php/ inklusion-online/ article/ view/ 229/ 227, 14. 4. 2015 Trescher, H., Klocke, J. (2014): Kognitive Beeinträchtigung mit Butler verstehen. Butler im Kontext kognitiver Beeinträchtigung verstehen. In: Behindertenpädagogik 53, 285 -308 Wilken, U. (2006): Freizeitbildung und Behinderung. Ethische Ansprüche und gesellschaftliche Widersprüche. In: Spektrum Freizeit 30 (2), 7 -28 Anschrift des Autors Vertr. Prof. Dr. Hendrik Trescher Goethe-Universität Frankfurt am Main Institut für Sonderpädagogik Theodor-W.-Adorno-Platz 6 D-60323 Frankfurt am Main trescher@em.uni-frankfurt.de Tel.: +49 (0) 69 79 83 63 65
