eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 86/2

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2017
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Aktuelle Forschungsprojekte: Qualitätsoffensive Förderbereich (Quo F)

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2017
Wolfgang Lamers
Angelika Thäle
Im Forschungsprojekt Quo F werden nachschulische Angebote für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sowie Qualifizierungsprogramme für Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen konzeptionell entwickelt. Das Projekt wird an der Abteilung Geistigbehindertenpädagogik am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und verschiedenen Praxiseinrichtungen durchgeführt.
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158 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE Qualitätsoffensive Förderbereich (Quo F) Wolfgang Lamers, Angelika Thäle Humboldt-Universität zu Berlin Im Forschungsprojekt Quo F werden nachschulische Angebote für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sowie Qualifizierungsprogramme für Mitarbeiter/ innen in den Einrichtungen konzeptionell entwickelt. Das Projekt wird an der Abteilung Geistigbehindertenpädagogik am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und verschiedenen Praxiseinrichtungen durchgeführt. Ausgangslage Obwohl die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile über ein ausgebautes, differenziertes und abgesichertes Netz an Hilfen für Menschen mit Behinderungen verfügt, existiert nach wie vor ein Personenkreis, dessen Interessen und Bedürfnisse auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu wenig Beachtung finden: Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung, die wegen ihrer besonderen Beeinträchtigungen oft ‚am Rande der Gesellschaft stehen‘ und deren Teilhabe in zentralen gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen gefährdet ist. In der Praxis stehen die Mitarbeiter/ innen in Förder- und Betreuungseinrichtungen täglich neu vor der Herausforderung, dieser Gefährdung zu begegnen, indem sie versuchen für erwachsene Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung subjektiv sinnstiftende Bildungs-, Förder- und Arbeitsangebote zu gestalten. Die Ergebnisse aus zwei Studien (SITAS; EloQuenT) legen jedoch Entwicklungspotenziale dar, da allgemeine Qualitätsmerkmale fehlen und somit Organisationsformen, Strukturen, Arbeits-/ Förderinhalte und -schwerpunkte weitgehend offen bleiben. Die Studien machen deutlich, dass fehlende Strukturvorgaben bzw. konzeptionelle Orientierungen in der Praxis zu qualitativ sehr unterschiedlichen und für den Adressatenkreis nicht immer adäquaten Förderangeboten führen. Darüber hinaus zeigte sich, dass die vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter/ innen in den Einrichtungen nicht immer ausreichen, um die hohen methodisch-didaktischen Anforderungen an die Gestaltung von subjektiv sinnstiftenden Bildungs-, Förder- und Arbeitsangeboten zu realisieren. Die in den Studien offensichtlich gewordenen Defizite sind u. a. darauf zurückzuführen, dass sich die Schwerstbehindertenpädagogik wesentlich als eine Schwerstbehindertenschulpädagogik etabliert hat. Eine Weiterentwicklung über die Schulzeit hinaus, also eine Auseinandersetzung mit dem Erwachsenenalter und damit verbunden mit den nachfolgenden Institutionen, hat in der Wissenschaft nur in geringem Umfang stattgefunden. Ziel und Aufbau des Projektes Das Projekt „Qualitätsoffensive Förderbereich“ (Quo F) hat eine Laufzeit von drei Jahren und gliedert sich in zwei Phasen. Ziel des Projektes ist es, Mitarbeiter/ innen in den Einrichtungen zu unterstützen und zu befähigen, erwachsenen Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung in unterschiedlichen Lebens- und Aktivitätsbereichen in selbsttätiger Auseinandersetzung erfüllende Teilhabe und Entwicklung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der ersten Phase steht die Entwicklung eines Orientierungsplans, in dem für unterschiedliche Lebensbereiche inhaltliche und methodische Vorschläge zur konkreten Umsetzung von Bildungs-, Förder- und Arbeitsangeboten gemacht werden. Ausgehend von theoretischen Überlegungen zur Lebensqualität und -zufriedenheit (z. B. Felce/ Perry 1995; Nussbaum 2014), zu Grundbedürfnissen, Aktivitäten oder Kompetenzfeldern (z. B. Juchli 1998; Krohwinkel 2013; ICF 2005) sowie zu Entwicklungsaufgaben im Erwachsenenalter (z. B. Havighurst 1980; Hurrelmann/ Bauer 2015) werden inhaltliche Themenfelder bestimmt. Unsere aktuellen inhaltlich-theoretischen Suchbewegungen gehen von einer Aufgliederung der Angebote in die drei übergeordneten Bereiche Arbeit, Alltag und Kulturelle Bildung aus, an denen Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung grundsätzlich Teilhabe ermöglicht werden soll. Diese drei Lebensbereiche sind nicht trennscharf und werden sich in der Praxis überschneiden. VHN, 86. Jg., S. 158 -162 (2017) DOI 10.2378/ vhn2017.art14d © Ernst Reinhardt Verlag VHN 2 | 2017 159 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE Bezogen auf den Lebensbereich Arbeit ist festzustellen, dass Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung weitestgehend immer noch eine doppelte Exklusion von der Teilhabe an Arbeit erfahren. Sie haben in der Regel weder Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt noch zum Arbeits- und Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen. Wenn mit Bezug auf Marx im anthropologischen Sinne allen menschlichen Tätigkeiten die Struktur von Arbeit zugesprochen werden kann, soll bei der Entwicklung von arbeitsweltorientierten Angeboten für diesen Personenkreis theoretisch begründet werden, was Tätigkeiten zu Arbeit und was Beschäftigungsangebote zu Arbeitsangeboten macht. Der erweiterte Wirkungskreis arbeitsweltorientierter Angebote soll Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung Möglichkeiten zur Erweiterung ihrer Handlungskompetenz und das Erfahren von Sinn und Selbstwirksamkeit durch gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung im Kontext von Arbeit eröffnen. Alltag umfasst immer wiederkehrende Tätigkeiten im Tages- und Wochenablauf, wie z. B. Körperpflege, Essen, Trinken, Schlaf, Ankleiden, soziale und kulturelle Betätigungen. Für diesen Lebensbereich, der bei Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung oft fremdbestimmt ist, sollen Themenfelder, Inhalte und Aktivitätsmöglichkeiten entwickelt werden, die die Grundbedürfnisse auf physiologischer (Wohlbefinden, Regeneration, Bewegungs- und Wahrnehmungsaktivitäten), personal-sozialer (Gestaltung von Raum und Zeit, Strukturierung, Transparenz, Sicherheit, Eigenaktivität) und geistiger Ebene (Handlungsorientierung, Kommunikation, Selbst- und Mitbestimmung) berücksichtigen. Kulturelle Bildung soll nicht alleine die Teilhabe an einer ästhetischen Praxis, sondern insgesamt sowohl produktive als auch rezeptive Prozesse (z. B. Genießen von Kunstwerken, Erleben von verschiedenen Kulturräumen) umfassen und Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung aktive Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Kulturraum ermöglichen. Die zu entwickelnden Angebote im Bereich der kulturellen Bildung sollen sowohl die ritualisierte kulturelle Praxis in den einzelnen Einrichtungen aufgreifen (Gestaltung von Begrüßungsritualen, Essenssituationen, die Einbettung von Musik in den Alltag, Begehen von Feiertagen …) als auch eigenständige kulturelle Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtungen berücksichtigen. Die zweite Phase des Projekts zielt auf die (Weiter-)Qualifizierung von Mitarbeiter/ innen in den Einrichtungen. Durch Vermittlung von praxisrelevantem Grundlagenwissen und methodischdidaktischem Know-how zur Angebotsgestaltung bezogen auf Inhalte, Ziele, Methoden, Reflexion der Arbeit sollen Personen mit unterschiedlichem Qualifikationshintergrund in verschiedenen Bereichen befähigt werden, den Orientierungsplan im Alltag umzusetzen und arbeitsweltorientierte, alltagsorientierte und kulturelle Angebote entsprechend der individuellen Bedürfnisse von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung zu planen, umzusetzen und zu reflektieren. Kooperation - Evaluation - Implementierung Die Module zum Orientierungsplan sowie zur (Weiter-)Qualifizierung der Mitarbeiter/ innen werden in enger Kooperation mit verschiedenen Förder- und Betreuungseinrichtungen in Berlin und Baden-Württemberg entwickelt. Zum Ende Abb. 1 Angebotsstruktur des Orientierungsplans Alltagsorientierte Tätigkeiten (AOT) Arbeitsweltorientierte Tätigkeiten (AWT) Kulturelle Bildung (KuBi) VHN 2 | 2017 160 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE des Projekts werden 25 -30 Personen mit pädagogischer Qualifikation als Multiplikator/ innen ausgebildet, die Mitarbeiter/ innen in allen Berliner Einrichtungen anhand der im Projekt entwickelten Konzepte weiterbilden können. Darüber hinaus finden ganztägige Qualifikationsmaßnahmen mit allen Mitarbeiter/ innen der am Projekt beteiligten Einrichtungen statt. Am 5. und 6. Oktober 2017 wird an der Humboldt- Universität zu Berlin eine Tagung stattfinden, die die zentralen Schwerpunkte des Forschungsprojekts aufgreift und unterschiedliche Aspekte der Teilhabe an Arbeit, Alltag und Kultur von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung beleuchtet. Weitere Informationen und Literaturangaben können per Mail unter quof-reha@hu-berlin.de eingeholt werden. Quo F wird gefördert durch die Berliner Träger GIB e.V. - Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen und RC - Partner für Reintegration und Chancengleichheit e.V. sowie durch die Software AG-Stiftung und die Heidehof Stiftung. Sind für Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung die gleichen Faktoren für die Lebensqualität wichtig? Thorsten Tüllmann TU Dortmund Zur Klärung der allgemeinen Fragestellung, ob Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung gleich sind, wurde anhand des Konzeptes Lebensqualität eine explorative Studie durchgeführt. Die Grundlage für die vergleichende Studie des Autors bilden: 1) Die Annahme, dass Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung gleich im Sinne des Mensch-Seins sind. 2) Die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Leitgedanken der Inklusion. 3) Die Lebensqualitätsforschung, die vor allem bei Menschen mit Behinderung dazu dient, Dienstleistungen zu bewerten. Modelle zur Lebensqualität wurden bisher für Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung getrennt entwickelt (vgl. Schalock 1990; Zapf/ Habich 1997; Spellerberg u. a. 1992). Dies lag an der unterschiedlichen Zielsetzung der Forscher, zum einen der Datensammlung für die politische Lenkung des Wohlfahrtsstaates, zum anderen der Bewertung und Entwicklung für Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen (Seifert u. a. 2001). Auch auf wissenschaftlicher Ebene wurde strikt getrennt geforscht. Die Befragungen von Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung erfolgte selten und zumeist im Vergleich mit bestimmten Bevölkerungsteilen. Eine Studie, die die relevanten Faktoren der Lebensqualität von Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung erhebt, fehlte bis dato. Fragestellung und Studiendesign Zunächst wurden drei Thesen aus der abstrakten Fragestellung der Gleichheit aufgestellt: Hypothese 1: Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung haben Interessen, die über die schlichte Darstellung der Lebensbereiche (z. B. Wohnen und Arbeit) hinausgehen (z. B. Anerkennung, Erfolg). Hypothese 2: Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung haben grundsätzlich die gleichen Lebensbereiche und definieren Lebensqualität aus abstrakter Sicht vergleichbar. Hypothese 3: Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung haben bestimmte Lebensbereiche/ Interessenfelder, anhand derer sie ihre individuelle Zufriedenheit festmachen. Zur Überprüfung dieser Thesen wurden zunächst freie Interviews mit insgesamt 7 Personen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung durchgeführt. In diesen Interviews wurden nur die verschiedenen Lebensbereiche benannt und die Personen gaben an, welche Faktoren ihnen wichtig waren. Aus den Ergebnissen wurde ein Leitfaden- VHN 2 | 2017 161 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE interview erstellt. Dieses wurde mit 18 Personen erprobt und anschließend angepasst und mit weiteren 22 Personen bearbeitet. Aus den Ergebnissen wurde ein quantitativer Fragebogen entwickelt. Auch dieser wurde zunächst erprobt und angepasst. Mit der überarbeiteten Version des Fragebogens erfolgte die Hauptuntersuchung mit jeweils 40 Personen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung. Der Fragebogen bestand 1) aus einem freien Definitionsteil zu den Begriffen Gutes Leben, Lebensqualität, Glück, Zufriedenheit und Wohlbefinden, 2) aus einem Bewertungsteil zu den verschiedenen Lebensbereichen und 3) dem abschließenden Teil bestehend aus Entwicklungen, Ängsten und Zielen. Ergebnisse Ergebnisse aus der qualitativen Befragung Die Antworten der Befragten zu den Definitionen wurden von drei voneinander unabhängigen Personen anhand einer Matrix kodiert. Die Auswertung der Antwortverteilungen ergab sowohl für die Leitfadeninterviews als auch für die Hauptuntersuchung keinen statistisch bedeutsamen systematischen Unterschied. Ergebnisse aus der Datenanalyse der Fragebögen Die Ergebnisse der statistischen Analysen wiesen für die Gesamtskala keinen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden befragten Untersuchungsgruppen auf. Die multiple Regressionsanalyse zeigte keinen systematischen Effekt einer oder mehrerer unabhängiger Variablen. Es gab jedoch einen Hinweis auf einen Effekt der Variablen intellektuelle Beeinträchtigung. Des Weiteren wurden Korrelationsanalysen bezüglich der unabhängigen Variablen durchgeführt. Diese Analysen ergaben, dass es einen deutlichen Zusammenhang der Variablen intellektuelle Beeinträchtigung mit dem Leben als Single, Leben ohne Familie und einer höheren Ängstlichkeit für diese Stichprobe gab. Interpretation der Ergebnisse Die Ergebnisse legen für den Vergleich der beiden Personengruppen in dieser Stichprobe folgende Schlüsse nahe: 1) Es gibt keinen Unterschied in der Bewertung der relevanten Faktoren für die Lebensqualität. 2) Es gibt auch keinen wesentlichen Unterschied in der Definition der wesentlichen Begriffe, die mit dem Konstrukt Lebensqualität in Verbindung stehen. Diese Ergebnisse sprechen für die Plausibilität der angenommenen Hypothese zur Gleichheit von Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung. Die höhere Varianzaufklärung der Modelle mit der Variablen intellektuelle Beeinträchtigung weisen jedoch auf einen einflussreichen Effekt hin. Es scheint einen wesentlichen Unterschied in der Lebenssituation von Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung zu geben (s. o.). Aufgrund dieser unterschiedlichen Lebenswelten ist den Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht der gleiche Erfahrungshorizont möglich. 1) Einige Angebote der Stadt/ Kommune sind zum Beispiel nicht bekannt (z. B. Oper oder Theater), 2) andere können aufgrund der Struktur der unterstützenden Dienstleistungen nicht oder nur äußerst selten wahrgenommen werden (z. B. Disko), 3) und wieder andere Angebote und Möglichkeiten sind aufgrund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten nicht oder nur selten möglich (z. B. Konzertbesuche). Fazit Aus der explorativen Studie lassen sich mehrere Schlüsse ziehen: 1) Direkte Befragung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Es ist möglich, Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung auch zu schwierigen und abstrakten Themen wie zum Beispiel Politik oder Religion zu befragen. Dies ist auch wichtig, um die Bedürfnisse dieser Menschen zu erfahren und auf der anderen Seite Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung auf Augenhöhe zu begegnen. VHN 2 | 2017 162 AK TU E LL E FORSCHUNGSPROJ E K TE 2) Steuerung der Inklusionsbemühungen Der wesentliche Unterschied in den Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne intellektuelle Beeinträchtigung belegt eindeutig, dass das Ziel einer inkludierten Gesellschaft noch nicht erreicht ist. Es sind Bemühungen auf (mindestens) drei verschiedenen Ebenen notwendig: a) Auf politischer Ebene muss regelmäßig erfasst werden, ob sich die Einschätzung der Relevanz von den verschiedenen Faktoren der Lebensqualität im Vergleich der beiden Personengruppen annähert. Aus den Ergebnissen sind Folgerungen für die Steuerung der Sozialpolitik und Etablierung von Unterstützungssystemen bzw. deren Anpassung zu ziehen. b) Auf kommunaler Ebene muss regelmäßig überprüft werden, ob die vorhandenen Ressourcen allen Personen zur Verfügung stehen und ggf. entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden (z. B. barrierefreie Gebäude, behindertengerechte Wohnungen). c) Auf Ebene der Dienstleister muss geprüft werden, n ob die Unterstützer die verschiedenen Angebote in der Kommune und die vorhandenen Ressourcen der Klienten kennen und diese auch nutzen und n ob der Einsatz der personellen Ressourcen mit dem Unterstützungsbedarf und den Wünschen der Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Einklang gebracht wird bzw. wurde. Weitere Informationen sowie Literaturangaben können eingeholt werden bei t.tuellmann@gmx. de