eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 88/4

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
101
2019
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Fachbeitrag: Akzeptierte Verletzbarkeit?

101
2019
Thomas Müller
Vulnerabilität ist ein in der Sonderpädagogik bislang randständig und einseitig diskutiertes Phänomen, das jedoch insbesondere für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen und ihren Gegenstandsbereich von Bedeutung ist. Es wird im Kontext von Gewalt und Anerkennung expliziert und dann auf den Aspekt der akzeptierten Verletzbarkeit in Vertrauensbeziehungen bezogen, welche für die pädagogische Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen hohe Relevanz haben. Dabei wird das bestehende Verhältnis von Vulnerabilität und Vulneranz erweitert.
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291 VHN, 88. Jg., S. 291 -303 (2019) DOI 10.2378/ vhn2019.art42d © Ernst Reinhardt Verlag Akzeptierte Verletzbarkeit? Zum Verhältnis von Vulnerabilität und Vertrauen im Kontext verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher Thomas Müller Universität Würzburg Zusammenfassung: Vulnerabilität ist ein in der Sonderpädagogik bislang randständig und einseitig diskutiertes Phänomen, das jedoch insbesondere für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen und ihren Gegenstandsbereich von Bedeutung ist. Es wird im Kontext von Gewalt und Anerkennung expliziert und dann auf den Aspekt der akzeptierten Verletzbarkeit in Vertrauensbeziehungen bezogen, welche für die pädagogische Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen hohe Relevanz haben. Dabei wird das bestehende Verhältnis von Vulnerabilität und Vulneranz erweitert. Schlüsselbegriffe: Vulnerabilität, Vertrauen, akzeptierte Verletzbarkeit, Vulneranz, Verhaltensauffälligkeiten Accepted Vulnerability? On the Relationship between Vulnerability and Trust in the Context of Children and Young People with Emotional and Behavioural Disorders Summary: Vulnerability is a phenomenon that has rarely been discussed in special needs education up to now, but which is particularly important for the pedagogy of behavioural disorders and its scope. In the present paper, vulnerability is explained in the context of violence and recognition and related to the aspect of accepted vulnerability in relationships of trust, which are highly relevant for educational work with children and adolescents with behavioural problems. In the process, the relation between vulnerability and “Vulneranz” is expanded. Keywords: Vulnerability, trust, accepted vulnerability, behavioural and emotional disorders, “Vulneranz” FACH B E ITR AG 1 Vulnerabilität - ein Thema der Pädagogik bei Verhaltensstörungen? „Wenn du jemandem vertraust, gibst du ihm damit ein Schwert in die Hand. Und du kannst nur hoffen, dass er dich damit verteidigt, anstatt dich damit zu verletzen.“ (Mädchen, 9. Klasse, in Müller, 2017, S. 304) Die Beschäftigung mit Vulnerabilität zählt in der Sonderpädagogik nicht zu den großen Diskurslinien, auch wenn es zuletzt eine vertiefte Auseinandersetzung auf der Ebene der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik gab (Burghardt, Dederich & Dziabel, 2017). Vulnerabilität wird bislang als „Kontrast“ (Fingerle, 2017, S. 197) oder „spiegelbildliche Beziehung“ (Fingerle, 2016, S. 426) zu Resilienz bzw. als Charakteristikum für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (Lüdtke, 2017, S. 216; Wagner, 2017, S. 247) und „Sensitivität von Menschen gegenüber Belastungen und riskanten Lebenslagen“ verstanden (Fingerle, 2016, S. 422). VHN 4 | 2019 292 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG In der Pädagogik bei Verhaltensstörungen ist Vulnerabilität bislang nicht zum Gegenstand von Forschung und Fachdiskussion geworden. Dies erstaunt umso mehr, als es diese Teildisziplin in besonderem Maße mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, die, denkt man Vulnerabilität als konkrete Erfahrung, besonders häufig körperliche und seelische Verletzungen (z. B. Zimmermann, 2016, S. 14f.), bedingt durch Gewalt und Missbrauch, emotionale Vernachlässigung und Verwahrlosung, hinzunehmen haben. Aber auch die Aufarbeitung von Verletzungen, die im Rahmen der Heimerziehung (z. B. Bombach, Gabriel & Keller, 2018) geschehen sind sowie durch spezifische Ideen von Erziehung, die insbesondere verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche zu erleiden hatten und haben, müsste Anlass genug sein, sich der Thematik der Vulnerabilität intensiv zu widmen. Nicht zuletzt sind auch die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Schulen, welche diese Kinder besuchen, nicht nur als Verletzungen erzeugende, sondern auch selbst verletzbare und verletzte Einrichtungen in den Blick zu nehmen. Möglicherweise hat die inhaltliche Aussparung auch mit der allgemeinen Tendenz in der Sonderpädagogik zu tun, sich aus Bedenken vor Stigmatisierung und Etikettierung ihres Gegenstandsbereichs vermehrt den (vermeintlichen) Stärken und Ressourcen von Kindern und Jugendlichen zuzuwenden. Zudem ist die Kompetenzorientierung als Ergebnis des Einflusses der Bildungsforschung auf die Sonderpädagogik mitverantwortlich dafür, dass die Rede vom verletzlichen Kind im Sinne einer anthropologischen Prämisse, vom verletzten Kind in Form körperlich-seelischer Tatbestände und vom verletzenden, vulneranten Kind als Ausdruck des Versuchs der Bewältigung erlebter Verletzungen gar nicht erst aufkam. „Die Verletzlichkeit des Kindes gehörte nicht zu den gebräuchlichen Dimensionen der Reflexion professionellen pädagogischen Handelns. Dies ist umso erstaunlicher, als gerade durch das Faktum der Verletzlichkeit sowohl die Abhängigkeit des Kindes im Verhältnis der Fürsorge als auch die Gefährdung des pädagogischen Handelns in den gewaltsamen Formen der Misshandlung, Vernachlässigung und Missachtung deutlich werden“ (Heinze, 2017, S. 47). Besonders die Gefährdungen gewaltsamer Art scheinen mit den Biografien verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher bisweilen untrennbar verbunden (z. B. Böhnisch, 1999; Goblirsch, 2010; Dlugosch, 2018, S. 154; Stein & Müller, 2018, S. 22ff.). „Infolge der Konzentration auf die Handlungsfähigkeit des Kindes und der Betonung seiner kompetenten Gestaltungskraft geriet jedoch die Verletzlichkeit des Kindes und damit nicht nur der Aspekt der Verantwortlichkeit des jeweiligen Handelns aus dem Blick, sondern auch die Frage nach den Handlungsbeschränkungen in gewaltförmigen Situationen des Zwangs und mithin nach realen Praktiken der Gewalt“ (Heinze, 2017, S. 48). Eine pädagogische Konzentration auf die Handlungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und eine zudem möglicherweise zu einseitige Fokussierung auf die Leistungen der Resilienzforschung (kritisch hierzu: Stamm & Halberkann, 2015) lässt bei aller Nachvollziehbarkeit jene Kinder und Jugendliche außer Acht, deren Ohnmachtserfahrungen und -erleben so stark sind, dass ihre Handlungsfähigkeit in persönlichen und schulischen Zusammenhängen völlig zum Erliegen gekommen ist. Auch ist ihnen mit Kompetenzrastern, dem ‚Ausgehen von ihren Stärken‘ und der Zielkategorie ‚Resilienz‘ allein nicht geholfen, weil sie sich selbst als schwach erleben und Stärke immer dem anderen, selten aber sich selbst zutrauen. Die so genannte Widerstandskraft äußert sich bei ihnen notwendigerweise eher in Formen der Widerständig- VHN 4 | 2019 293 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG keit, der Widersetzung und ‚Widerspenstigkeit‘. „In der Überbetonung der kindlichen Handlungsfähigkeit, Selbstwirksamkeit und Kompetenz (…) liegt die Gefahr des Abhandenkommens der Sensibilität gegenüber dem verletzlichen Subjekt und des Verlustes der Achtsamkeit für dieses begründet“ (Heinze, 2017, S. 49). Möglicherweise fällt es auch deswegen so schwer, die „Vulneranz“ (Münkler & Wassermann, 2012, S. 83f.) bzw. „Vulnerantialität“ (Burghardt et al., 2017, S. 85) verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher als Handlungen aus gutem Grund, nämlich dem der eigenen, massiven, nachhaltigen, nicht mehr wieder gut zu machenden Verletzungen anzuerkennen, ohne diese in ihren schädlichen Wirkungen gegen sich selbst und andere zu akzeptieren. Ganz im Gegenteil, dies führt im Sinne einer „pathogenic vulnerability“ (Mackenzie, Rogers & Dodds, 2014, S. 8f.) „statt zu einer Verbesserung der Lage zu einer Zuspitzung der Effekte“ (Heinze, 2017, S. 53). Die wissenschaftliche Pädagogik ist an dieser Zuspitzung wohl nicht ganz unschuldig, und die Pädagogik bei Verhaltensstörungen hat es bislang noch zu sehr versäumt, im Sinne einer konstruktiv advokatorischen Ethik genau darauf hinzuweisen und für die betroffenen Kinder und Jugendlichen engagiert einzutreten. „Die Verletzlichkeit des Kindes ist als wesentliche Bedingung seines Lebens zu verstehen, durch die es aufgrund seiner körperlichen Verfasstheit in seinem Angewiesen- und Ausgesetzt-Sein bestimmt wird. Die sich daraus ergebende Herausforderung für die Pädagogik kann anhand der Zwangslage von Kindern aufgezeigt werden, deren Wohl durch die fürsorgende Person gefährdet wird, auf die die Kinder in ihrer Abhängigkeit zugleich angewiesen sind. Die Gewalt arbeitet sich in solchen Verhältnissen gleichsam an dem kindlichen Bedürfnis nach Bindung ab“ (Heinze, 2016, S. 181). Wenn die Verletzbarkeit des Kindes als grundsätzliches Disponiert-Sein des Kindes vorausgesetzt wird, so müsste diesem Umstand bei der Konzeptionalisierung sonderpädagogischen Handelns Rechnung getragen und das Kind auch als verletzliches und verletzendes Subjekt anerkannt werden. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche weisen oft höchst unterschiedliche ‚Qualitäten‘ biografischer Gewalterfahrungen auf: Zum einen konkret durch erlittene oder zu erleidende Gewalt in Form von körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch sowie durch Nahrungs- und Schlafentzug. Gewalterfahrungen machen sie zum anderen aber auch durch fehlende geteilte Zuwendung, emotional-soziale Vernachlässigung, ambivalentes Erziehungsverhalten, Überbehütung, fehlende Grenzsetzungen und vieles mehr (Müller, 2008). „Als ob mit einem Mal das unthematisierte Hintergrundwissen einer ganzen Lebenswelt zerfallen, alle impliziten Gewissheiten auf einen Schlag zerstoben wären“ (Emcke, 2016, S. 36f.) - jene eindrücklichen Erfahrungen, die man auch als Verlust des Grundvertrauens bezeichnen könnte. Das rückt, noch vor einer sonderpädagogischen Konzeptualisierung im Kontext von Vulnerabilität und Vulneranz, die Frage in den Mittelpunkt, wie es grundsätzlich um das Verhältnis von Gewalt und Verletzbarkeit bestellt ist. 2 Gewalt, Verletzbarkeit und Anerkennung 2.1 Verletzungen auf gesellschaftlicher und individueller Ebene Es ist eine profane, wenn auch erschreckende Erkenntnis, dass Gewalt und Konflikte auf politischer Ebene, zwischen Bevölkerungsgruppen sowie Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften weltweit zunehmen. Sie bilden sich in Form konkreter Verletzungserfahrungen vor allem auf der Mikroebene, in familiä- VHN 4 | 2019 294 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG ren und partnerschaftlichen Beziehungen ab. Die Soziologie zeigt, wie sich aus den sich verändernden Lebensbedingungen der Moderne Probleme von Gewalt, Verletzungen, Verletzbarkeit und Vertrauen überhaupt erst ergeben (Giddens, 1995). In diesem Zusammenhang ließen sich auch steigende nationalistische Tendenzen in vielen Staaten weltweit betrachten und in Verbindung mit ihnen ein mehr und mehr sich verengendes Verständnis von Normalität und erlebter Verletzbarkeit. Derartige Entwicklungen bekommen vor allem so genannte Minderheiten zu spüren: Staatenlose, Flüchtlinge, Migranten, Homo- und Transsexuelle, Frauen und nicht zuletzt und im Besonderen in den westlich geprägten Industrienationen verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche. Butler (2005) stellt dazu in ihren politischen Essays Überlegungen zu den personalen Innenansichten dieses Zustands und den Reaktionen im Umgang mit empfundenen Verletzungen an. „Um die Taten als unverzeihlich, als grundfalsch zu verurteilen, um die Affektstruktur aufrecht zu erhalten, in der wir uns befinden (…), müssen wir die Geschichte bei der von uns erlittenen Gewalterfahrung anfangen lassen. Wir müssen den Standpunkt der ersten Person absichern und Berichte, die eine Dezentrierung des narrativen ‚Ichs‘ (…) mit sich bringen könnten, von der Erzählung ausschließen. (…) Es entsteht eine narrative Form, mit der die tiefe narzißtische Wunde kompensiert werden soll, die durch die öffentliche Sichtbarmachung unserer physischen Verwundbarkeit geschlagen wurde. Unsere Reaktion besteht dementsprechend darin, keine (…) Koalitionen einzugehen (…). Wir reagieren folglich auf die Enthüllung unserer Verwundbarkeit mit einer Behauptung unserer ‚Führungsrolle‘…“ (Butler, 2005, S. 23f.). Was Butler mit Fokus auf die Reaktionen der Vereinigten Staaten nach dem 11. September schreibt, lässt sich nicht nur als Analyse nationaler Befindlichkeiten und Verhaltensmuster lesen, sondern auch auf die Ebene individuellen Erlebens und Verhaltens herunterbrechen: zum einen, weil es konkrete Menschen sind, die dies erleben und sich entsprechend verhalten, und zum anderen, weil die hier beschriebenen Verwundungen nicht nur eine Nation als solche betreffen, sondern die je individuellen Menschen, die sie erleiden und mit ihnen leben müssen. „Eine Nation ist nicht dasselbe wie eine individuelle Psyche, beide können jedoch als ‚Subjekte‘ beschrieben werden, auch wenn sie verschiedenen Ordnungen angehören“ (ebd., S. 58). 2.2 Vulnerabilität und ein Verständnis von Verhaltensstörungen Die Frage nach den Verwundungen und Verwundbarkeiten von Menschen sowie die Analyse und das Verstehen des Umgangs mit diesen führen möglicherweise zu einer erweiterten Perspektive der bisher existierenden Sichtweisen von auffälligem und als störend empfundenem Verhalten. Diese Kinder und Jugendlichen können demnach nicht anders, als die Geschichten der erlittenen Gewalterfahrungen ‚bei sich selbst beginnen‘ zu lassen. Es sind die Geschichten, die sie im Butlerschen Sinne „hören können“ (ebd., S. 18). Die Geschichten der Lebensumstände, des Milieus, der Erziehungsberechtigten, der Täter können sie nicht hören. Alle Energie fließt in die Absicherung des „Standpunkts der ersten Person“ (ebd., S. 23). Ihre biografischen Erfahrungen lassen sie sich als dezentriert erleben, und die Versuche einer Neuzentrierung treten als narrative Form, als Erlebens- und Verhaltensgeschichten in den Vordergrund, wo sie als solche auffallen, stören und verstören, meist jedoch nicht als notwendige Erzählung zur Kompensation der eigenen Wunde verstanden werden. VHN 4 | 2019 295 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG So wäre es wohl Aufgabe einer Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Kinder und Jugendliche beim Erzählen in der ersten Person einerseits zu begleiten und dieses als Ausdruck von Verwundung zu verstehen, andererseits aber ihr ‚Hören‘ mit Blick auf ihr Herkommen, ihre Lebensumstände und familiären Bindungen zu erweitern und so die Bedingungen der Möglichkeit einer Neuzentrierung zumindest anzubahnen. Zugleich käme einem solchen pädagogischen Zugang die Verantwortung zu, der institutionell organisierten Pädagogik die Notwendigkeit „der Aufrechterhaltung der Affektstruktur“ (ebd., S. 23) der betroffenen Kinder und Jugendlichen verständlich zu machen, ohne dass damit Verhaltensweisen gerechtfertigt würden, bei denen sie selbst oder andere zu Schaden kommen. Für Butler steht der Begriff der Verletzbarkeit am Anfang ihrer Überlegungen bzw. wird ihr zu einem existenziellen Ausgangspunkt. Verletzbarkeit entsteht ihrer Meinung nach daraus, „daß wir sozial verfaßte Körper sind: an andere gebunden und gefährdet, diese Bindungen zu verlieren, ungeschützt gegenüber anderen und durch Gewalt gefährdet aufgrund dieser Ungeschütztheit“ (ebd., S. 37). Sie stellt damit das Angewiesensein des Menschen auf Bindungen in den Mittelpunkt sowie die sich daraus ergebende Verletzbarkeit. Anders als die durch die Psychologie geprägte Bindungstheorie richtet sich ihr Fokus nicht auf das Ergebnis frühkindlicher Erfahrungen und ihre Auswirkungen auf das zukünftige Bindungsverhalten, sondern nimmt die grundsätzliche Spannung von Bindungsnotwendigkeit und Verletzbarkeit des Menschen in den Blick. Dennoch betont auch sie den emotionalen Charakter dieser Bindungen und macht das Spannungsverhältnis von Bindung und sozialer Verfasstheit am Beispiel des Verlustes deutlich: „Wenn ich dich unter diesen Umständen verliere, betraure ich nicht bloß den Verlust, sondern ich werde mir selbst unergründlich. Wer ‚bin‘ ich ohne dich? Wenn wir einige dieser Bindungen verlieren, durch die wir konstituiert sind, wissen wir nicht, wer wir sind oder was wir tun sollen“ (ebd., S. 39). Versteht man den Verlust nicht nur im materiellen Sinne, beispielsweise eines Elternteils durch Tod, sondern im Sinne der Emotionalität der Bindungen und der sozialen Verfasstheit des Körpers als Verlust psychischer oder seelischer Art, so wird mit Blick auf den Gegenstandsbereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen deutlich, dass die erfahrenen, noch zu durchlebenden ‚Verluste‘ durch emotionale Vernachlässigung, soziale Kälte oder grenzenlose Selbstüberlassung (Müller, 2008) dazu führen können, sich selbst unergründlich zu werden, sich nicht zu finden, sich selbst nicht zu kennen und nicht zu wissen, was man tun soll. Auffällige Verhaltensweisen ließen sich demnach als Ausdruck von Verlusterfahrungen und daraus resultierender individueller wie sozialer Orientierungslosigkeit auffassen. Bindungen ‚nur‘ unter dem Aspekt der Verletzbarkeit und einer daraus wachsenden oder gefährdeten seelischen Entwicklung zu betrachten, wäre nicht nur im Sinne der Bindungstheorie, sondern auch im Butler’schen Verständnis zu kurz gegriffen, denn es gibt „eine allgemeinere Konzeption des Menschlichen, (…) in der wir von Anfang an dem anderen ausgeliefert sind (…). Diese Konzeption bedeutet, dass wir verletzbar sind durch diejenigen, die wir wegen unseres geringen Alters weder kennen noch beurteilen können, und folglich auch verletzbar sind durch Gewalt; zudem aber auch verletzbar durch ein weiteres Spektrum der Berührung, das an einem Ende die Auslöschung unseres Seins und am anderen Ende die physische Unterstützung unseres Lebens umfaßt“ (Butler, 2005, S. 48). Mit dem Begriff des ‚Anvertraut Seins‘ lässt sich das existenzielle Moment der Verletzbarkeit verdeutlichen: es geht für Kinder nicht VHN 4 | 2019 296 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG darum, sich ‚nur‘ auf die anderen, zumeist die Eltern, zu verlassen, weil sie Eltern sind und ihnen dadurch ein bestimmtes Maß an Fähigkeiten und Fertigkeiten zugesprochen werden könnte. Dies ist gerade nicht der Fall: denn weder gibt es diese elterlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem objektiven Sinne, so dass sie überprüft oder beurteilt werden könnten, noch steht es in den Möglichkeiten des Kindes, zu überprüfen oder zu beurteilen, selbst wenn entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten gegeben wären. Das Kind ist anvertraut, und das meint nicht mehr und nicht weniger, als dass es in eine zu akzeptierende Verletzbarkeit (Hartmann, 2011) hineingeboren wird; ein Wagnis (Bollnow, 1959) - und nicht nur ein mehr oder weniger kalkulierbares Risiko -, das für beide Seiten gilt, denn auch diejenigen, denen das Kind anvertraut ist, müssen ein Wagnis eingehen, nämlich das Kind in allerlei Arten verletzen zu können und dies auch zu tun, selbst wenn sie es niemals wollen. „Die Bedingung primärer Verletzbarkeit, das Angewiesenseins auf die Berührung der anderen, selbst wenn kein anderer da ist und wenn unserem Leben keine Unterstützung gewährt wird, steht für eine primäre Hilflosigkeit und Bedürftigkeit, um die sich jede Gesellschaft kümmern muß“ (Butler, 2005, S. 49). 2.3 Anerkennung der Vulnerabilität verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher Entscheidend erscheint, und dies gerade auch für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen, diese Überlegungen nicht auf der bloßen individualistischen Erfahrungsebene zu verstehen. Denn Gesellschaften gehen sehr unterschiedlich mit dieser Hilflosigkeit und Bedürftigkeit im Blick auf Bevölkerungsgruppen und Lebenslagen um. Selbst Nationen, in denen auf Solidarität gründende sozialstaatliche Prinzipien gelten, weisen diese Unterschiede auf. „Bestimmte Menschenleben werden in hohem Maße vor Verletzung geschützt, und die Nichtachtung ihrer Ansprüche auf Unversehrtheit reicht aus, um Kriegsgewalten zu entfesseln. Andere Menschenleben werden nicht so schnell und entschlossen Unterstützung finden und werden nicht einmal als ‚betrauernswert‘ gelten“ (Butler, 2005, S. 49) - und dies erst recht nicht, wenn ihre Ausdrucksformen als störende Verhaltensweisen angesehen werden. Der Pädagogik bei Verhaltensstörungen kommt damit nicht nur die Aufgabe zu, sich um das einzelne Kind zu kümmern, das verletzt wurde, das in hoch vulnerablen Lebenszusammenhängen aufwächst, das (dadurch) selbst vulnerant ist oder sein muss, sondern auf gesellschaftlicher Ebene einzufordern, dass die Hierarchien der Unterstützung im Umgang mit der allen Menschen gegebenen, und doch so unterschiedlich erfahrenen Verletzbarkeit aufgedeckt und aufgelöst werden. Dies ist eine ethische Verpflichtung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, ohne die die pädagogische Verpflichtung auf Individualebene nicht denkbar ist. „Wenn einem Kleinkind die affektive Bindung nicht gelingt, droht ihm der Tod, aber selbst wenn sie ihm gelingt, ist sein Überleben unter bestimmten Bedingungen aus anderen Gründen gefährdet. Die Frage nach der elementaren Unterstützung in der primären Verletzbarkeit ist deshalb für das Kleinkind und das Kind eine ethische Frage“ (ebd., S. 63). Die Schwierigkeit dabei scheint zu sein, dass diese Unterstützung wesentlich davon abhängig ist, inwieweit es gelingt, „nicht von der Nähe des Unvertrauten beunruhigt [zu werden; T. M.], von der Nähe des Unterschieds, die mich zwingt, neue Beziehungen der Identifikation aufzubauen und meine Vorstellungen (…) zu erneuern“ (ebd., S. 56), sondern die „Nähe zu dem, was ähnlich ist“ (ebd.) und deshalb Empathie und Unterstützung erfährt, zu überwinden. Daher erscheint es zentral, dass Verletzbarkeit als solche, aber auch in VHN 4 | 2019 297 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG ihrer individuellen, sozialen, gesellschaftlichen oder nationalen Möglichkeit anerkannt wird. Die Anerkennung der Verletzbarkeit ebenso wie die der Verletzungsfähigkeit ist jedoch stets die Anerkennung des Anerkennenden und damit machtvoller Teil der Vulnerabilität selbst: „vielmehr hat, wenn eine Verletzung anerkannt ist, diese Anerkennung auch die Macht, Bedeutung und Struktur der Verletzbarkeit selbst zu ändern. Wenn die Verletzbarkeit eine Vorbedingung für die Vermenschlichung ist und die Vermenschlichung durch wechselnde Normen der Anerkennung unterschiedlich erfolgt, dann ergibt sich daraus in diesem Sinne, daß die Verletzbarkeit, soweit sie irgendeinem menschlichen Subjekt zugeschrieben werden soll, grundsätzlich von den existierenden Normen der Anerkennung abhängig ist“ (ebd., S. 61). Die Gefahr, dass dabei diejenigen Opfer der Anerkennungsmacht werden, die aufgrund ihrer erhöhten Verletzbarkeit, bedingt durch biografische Verletzungen, soziale und institutionelle Normen durch ihre Verhaltensweisen brechen und infrage stellen, ist besonders groß - insbesondere dann, wenn diese Verhaltensweisen die bestehenden Normen auf eine Weise brechen, die nicht oder nur sehr schwer hinnehmbar und verständlich ist, beispielsweise in Form körperlicher Übergriffe und Aggressionen. Ihre Verletzungsgeschichten drohen also einerseits aufgrund von Normverletzungen aus der Anerkennung herauszufallen oder aber, werden sie anerkannt, durch die Macht der Anerkennenden in ihrer „Bedeutung und Struktur“ (ebd.) wesentlich verändert zu werden. „Verletzbarkeit nimmt in dem Augenblick, in dem sie anerkannt wird, eine andere Bedeutung an, und Anerkennung besitzt die Macht, die Verletzbarkeit wiederherzustellen“ (ebd.). Das mit der Anerkennung verbundene Dilemma weist eine sehr ähnliche Struktur auf wie das Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma der Sonderpädagogik (Haas, 2012). Auch hier gilt: wird der Bedarf bzw. die Bedürftigkeit nicht benannt, kann keine Unterstützung zuteil werden. Wird aber ein Bedarf oder Bedürftigkeit benannt, geht damit die Gefahr der Etikettierung einher, vergleichbar der Möglichkeit einer Bedeutungsveränderung der Verletzbarkeit sowie der Verletzung durch die Anerkennungsmacht. Jenseits der Frage der Anerkennung sind unter anthropologischer Perspektive für den Gewaltbegriff „die ‚Verletzungsoffenheit‘, die ‚Fragilität und Ausgesetztheit‘ des ‚Körpers‘ sowie der ‚Person‘ und die ‚Verletzungsmächtigkeit‘ als die Bedingungen des Menschseins, die Gewalt als ‚direkten Akt des Verletzens‘ ermöglichen“ (Heinze, 2016, S. 166), charakteristisch. Den Zusammenhang des Erlebens - direkt oder indirekt - von Gewalt und der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten belegt u. a. Kindler (2006) in seiner Studie. Dabei sind die Auswirkungen des Miterlebens von Gewalt genauso negativ wirksam wie das unmittelbare, eigene Erfahren: „Hier konnten neben Verhaltensunsicherheiten der Kinder bis hin zu einem Vergleich zu Kontrollgruppen bei fünfmal so hohem Risiko einer psychologisch behandlungsbedürftigen Verhaltensauffälligkeit langfristige negative Einflüsse auf die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung nachgewiesen werden“ (Heinze, 2016, S. 168). Während Sinnes- und Körperbehinderungen sichtbar gewordener Ausdruck einer leiblichen Vulnerabilität sind bzw. so gesehen werden können, wird verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen oft keine Vulnerabilität zugetraut, sondern eher unterstellt, vulnerant zu sein und Verletzungen durch ihr Verhalten zu erzeugen. Aber: Sind sie nicht vulnerant aus Vulnerabilität? Beantworten sie nicht die eigene Verwundung durch Verwundung? „In diesem kehrt sich die erlebte Ohnmacht in nun andere schädigende Macht um und so wird den betroffenen Jugendlichen Wirkmacht zuteil und Kontrolle (wieder-)erlangt“ (Dlugosch, 2018, S. 154). VHN 4 | 2019 298 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG Das hieße, dass sich verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche noch ‚anders‘ verhalten, als es beispielsweise Keul (2013) mit Blick auf Verwundbarkeit, Sicherheit und Gewalt beschreibt, wenn sie von einer „Herodes-Strategie“ (ebd., S. 19ff.) spricht, die dazu dient, den anderen zu verwunden, um selbst unverwundbar zu bleiben. „In der Herodes-Strategie steht die eigene Verwundbarkeit im Mittelpunkt, die der anderen zählt kaum“ (Keul & Link, 2017, S. 144). Dies mag für betroffene Kinder und Jugendliche durchaus auch gelten, bedarf aber der ergänzenden Überlegung, dass es ihnen nicht nur um die eigene Unverwundbarkeit gehen mag, sondern vielmehr um die Entlastung von der eigenen Verletzung, indem auch der andere verletzt wird. Der Andere soll zum Teil einer Schicksalsgemeinschaft werden, wenn der Verwundete verwundet: dabei ist die eigene Verwundung so ‚nachhaltig‘ und darüber identitätsstiftend geworden, dass nicht-verwundende Verhaltensweisen diese Identität eher bedrohen, statt ihr konstruktiv etwas entgegenzusetzen. Eine Konzeptualisierung der Pädagogik bei Verhaltensstörungen unter Berücksichtigung von Vulnerabilität hätte dies wesentlich mitzubedenken. Es stellt sich also die Frage, ob es die Pädagogik bei Verhaltensstörungen auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, die sich in eine Vulnerabilität im Sinne erlebter Verletzungen ‚zurückziehen‘, sich in dieser ‚einrichten‘ und ihr Selbst- und Weltbild auf dieser gründen? Ließen sich Verhaltensauffälligkeiten daher als Erzählung einer Verwundung ansehen, mit der auch eine kognitive Beeinträchtigung einhergehen kann, weil das Erlebte nicht in die vertrauten, die eigentlich psychologisch erwartbaren Strukturen einordenbar ist? Wenn dies nur ansatzweise bejaht werden kann, dann benötigten verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche demnach Struktur und Orientierung nicht nur wegen der äußeren chaotischen Verhältnisse, aus denen sie oft kommen, sondern aufgrund der Erfahrungen des Nicht-Ordnen-Könnens, des Nicht- Verstehens verletzender Erfahrungen. 3 Verletztes Vertrauen - akzeptierte Verletzbarkeit 3.1 Was ist Akzeptanz? Wenn von akzeptierter Verletzbarkeit als bedeutsamem Aspekt zur Beschreibung des Verhältnisses verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher zu Vertrauen und Vertrauensbeziehungen die Rede sein soll, muss nicht nur der Aspekt der Verletzbarkeit (in Bezug zum Vertrauen) geklärt werden, sondern auch, was mit Akzeptanz gemeint ist. Hartmann (2011, S. 103ff.) liefert zwar wichtige Erläuterungen zur Verletzbarkeit in diesem spezifischen Kontext, der Begriff der Akzeptanz bleibt dabei jedoch weitestgehend unbeleuchtet. Dies könnte daran liegen, dass er, ähnlich wie Vertrauen, komplex ist und von verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen unterschiedlich aufgefasst und akzentuiert wird. Ebenso wie Vertrauen ist Akzeptanz ein Begriff, der alltagssprachlich, aber auch wissenschaftlich verstanden wird und dabei Gemeinsamkeiten, aber durchaus auch erhebliche Unterschiede aufweist. Er bewegt sich im Umfeld von Zustimmung, Einwilligung und Anerkennung, was ihn mit Blick auf den entsprechenden philosophischen (z. B. Honneth, 1994; Butler, 2005) und den in der Sonderpädagogik aufgegriffenen Diskurs (z. B. Dederich, 2013, S. 211ff.) bedeutsam werden lässt. Aber: Es „wurden eingehendere theoretisch-konzeptionelle Überlegungen eines allgemeinen Akzeptanzkonzeptes nur selten angestellt“ (Lange, 2016, S. 13). Einzig Lucke (1995) legt, wenn auch aus soziologischer Perspektive, eine grundsätzlichere Auseinandersetzung vor, bei der es ihr darum geht, was eine Gesellschaft akzeptiert, unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren bereit ist und was nicht. Obgleich sich der soziologische Fokus nicht direkt auf das einzelne Subjekt und seine Akzeptanzfähigkeit und -bereitschaft übertragen lässt, erscheint hier dennoch ein vorsichtiger Übertrag möglich, denn Akzeptanz ist auch ein Begriff, „der subjektseitig bestimmt ist, (…) untrenn- VHN 4 | 2019 299 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG bar verbunden mit der Person, die akzeptiert oder ablehnt. Akzeptanz ist auf der Subjektseite eine einstellungsmäßige Grundhaltung mit potentieller Verhaltensdisposition, wobei beides kontextuell, d. h. historisch, zeitlich und räumlich, (mit-)bestimmt und (mit-)bedingt ist“ (Lange, 2016, S. 18). Mit dieser Lesart ist der Akzeptanzbegriff anschlussfähig an Zugänge, die Vertrauen als Einstellung verorten (Müller, 2017, S. 157ff.) und es mit dem Ausführen oder Unterlassen von Handlungen bzw. Verhaltensweisen verknüpfen (Hartmann, 2011, S. 95). Ebenso wenig wie Vertrauen ist Akzeptanz daher eine Eigenschaft, weil sie „auf Objektseite [also dem, was zum Gegenstand bzw. zum Gut der Akzeptanz wird; T. M.] kein unveränderliches Merkmal oder unveränderliche Qualität darstellt“ (Lange, 2016, S. 18). Und noch zwei weitere Aspekte rechtfertigen den Akzeptanzbegriff im Zusammenhang mit Vertrauen, denn auch er beruht auf Reziprozität und beinhaltet eine grundsätzlich zustimmende Einstellung - allerdings nicht alleine. Lange (ebd., S. 17) verweist zurecht darauf, dass der Charakter der Zustimmung nicht mit einem passiven Erdulden oder Hinnehmen einhergeht, sondern durchaus aktive Komponenten aufweist, bei denen es um Annahme und Aneignung geht, die über Handlungen und deren Ergebnisse offenbar werden. Darüber hinaus richtet Lucke (1995) den Blick auf den Zusammenhang von Akzeptanz und Anerkennung unter Hinweis auf die Verwandtschaft zum Legitimitätsbegriff. Sie „verortet (…) den Akzeptanzbegriff in der Begriffstrilogie der Legitimierung, Legitimation und Legitimität. Alle [drei Begriffe; T. M.] beinhalten einen Legitimitätsanspruch, wobei die Herrschenden danach trachten und die Anerkennbarkeit nachgewiesen werden muss. Seitens der Beherrschten ist der Anspruch an ihr Einverständnis und sind die Akte der Anerkennung auf beiden Seiten an wechselseitige Verhaltenserwartungen gebunden. Beide Gruppen von AkteurInnen hegen sowohl Akzeptanzals Akzeptibilitätserwartungen und führen Einverständnishandlungen durch“ (Lange, 2006, S. 16). 3.2 Akzeptierte Verletzbarkeit als Aspekt von Vertrauen Auch wenn der Charakter der hier beschriebenen Wechselseitigkeit aus Butlers Sicht nicht gänzlich geteilt werden dürfte, da ihr Denken stark auf der Levinas’schen Philosophie und dem Denken vom Anderen her gründet, so regen Langes Ausführungen dennoch zur Erhellung des Topos der ‚akzeptierten Verletzbarkeit‘ an. Denn im Vertrauensprozess zeigt sich zwar kein Verhältnis von Herrschendem und Beherrschtem, doch die Positionen des Vertrauensgebers und -empfängers sind durchaus mit unterschiedlichen Machtpotenzen ausgestattet (Müller, 2017, S. 295ff.). Der gewährte Ermessensspielraum im Vertrauensprozess ist stark an Akzeptabilitätserwartungen und Einverständnishandlungen gebunden. Wo diese Erwartungen nicht wechselseitig sind oder kein Einverständnis über spezifische Handlungen besteht, zerbricht Vertrauen oder kommt nicht zustande. Dies belegen die Aussagen verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher in ihrem Urteil zu Vertrauen eindrucksvoll (ebd.). Vertrauen erzeugt Verletzbarkeiten, die ohne es nicht gegeben wären. Wer vertraut, wünscht nicht nur, nicht verletzt zu werden, sondern anerkennt zugleich das, was nicht eintreten soll: die Verletzung durch Missbrauch des Vertrauens. Daraus entsteht, was Wimmer (2000) als „Unentscheidbarkeit“ im Zusammenhang mit Vertrauen bezeichnet. „Offenbart sich sowohl die Fragilität und Zerstörbarkeit intersubjektiver Kommunikationsverhältnisse als auch die Verletzlichkeit der interagierenden Subjekte, die vom Vertrauen des jeweils anderen abhängig sind, erst voll- VHN 4 | 2019 300 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG ends in der Unentscheidbarkeit der Vertrauensfrage, dann entscheidet sich die Frage nach der Möglichkeit von Vertrauen im Umgang mit dieser Unentscheidbarkeit“ (ebd., S. 58). Sind die biografisch erlebten Verletzungen massiv, so erscheint es als eine Option des Umgangs, die Vertrauenswürdigkeit des jeweils anderen so lange infrage zu stellen, bis daraus eine Gewissheit resultiert und diese zum (Schein-)Argument erhoben wird, dem anderen das Vertrauen grundsätzlich nicht zu erweisen oder zu entziehen. Eine Strategie, die sich bei manchen Kindern und Jugendlichen beobachten lässt. Die Qualität des Vertrauens besteht jedoch gerade darin, dass es vorab nicht als gerechtfertigt bewiesen werden kann. Dort, wo eine Entscheidung getroffen wird, dem anderen zu vertrauen oder auch nicht - sofern dies im Sinne eines rationalen Aktes überhaupt möglich ist, da Vertrauen immer auch präreflexive Anteile aufweist -, gründet diese Entscheidung auf konkreten Kenntnissen und Informationen über den anderen, aber auch auf Vorurteilen und Einstellungen, die in der Regel das bestätigen, was man bestätigt sehen will, und daher Vertrauen nicht begründen können. Dies trifft verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche und ihre Familien möglicherweise stärker, als man gemeinhin annehmen mag. Dabei fügen sich vor allem Vorurteile und Einstellungen zu einer unheilvollen Mischung zusammen, die aus Annahmen über die Lebenssituation des Kindes, den Erziehungsstil der Eltern, die Zusammensetzung der Familie, den Namen des Kindes uvm. bestehen. „Sowohl Gewißheit anstrebende Zweifel als auch wissensbasierte Entscheidungen fungieren (…) als Selbstschutz des egozentrischen Subjekts und ignorieren Alterität und Verletzlichkeit des Anderen, indem dieser entweder an ihm äußerlichen Erwartungen gemessen oder gerade wegen seiner Unvollkommenheit und Verletzlichkeit für nicht vertrauenswürdig erachtet wird“ (ebd., S. 59). Für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen sowie die mit ihr verbundene Praxis resultierte daraus die Aufgabe, sich weder auf die eine noch die andere Seite zu schlagen, sondern die Unentscheidbarkeit auszuhalten. Dies bedeutet, „sich einer Erfahrung auszusetzen, in der sowohl die eigene Unsicherheit und Verletzlichkeit als auch die des Anderen offenbar werden und deshalb wechselseitiges Vertrauen sich einstellen kann“ (ebd.). Daneben bestünde die Option, auf Vertrauen gänzlich zu verzichten, um der Unentscheidbarkeit zu entkommen und neben den erfahrenen Verletzungen nicht zusätzlich eine Mehrung durch die mit Vertrauen einhergehende Verletzbarkeit zu riskieren. „Der Wunsch, unverletzbar zu sein, der sich gelegentlich in das Kleid der Gleichgültigkeit oder Indifferenz hüllt, kommt dem Wunsch gleich, nicht vertrauen zu müssen“ (Hartmann, 2011, S. 58f.). Aber: Folgt man der grundsätzlichen Einsicht Luhmanns (2000), dass Menschen auf Vertrauen angewiesen sind, um überleben zu können, so besteht „die Schwierigkeit (…) darin, dass keiner auf Vertrauen verzichten kann, aber alle in ihrem Vertrauen verletzlich bleiben. Deshalb kann die subjektive Angst vor dem Verwundetwerden und dem Verlieren von Vertrauen nicht dadurch kuriert werden, dass auf intersubjektive Interdependenz verwiesen wird. Unsere wechselseitige Abhängigkeit nötigt uns zum Vertrauen, ohne dass sie verletztes Vertrauen heilen könnte“ (Welz, 2010, S. 85). Die Erfahrungen von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen mit Vertrauen und ihr Urteil über dieses (Müller, 2017, S. 255ff.) lassen verstehen, dass sie versuchen könnten, dem Vertrauen zu entgehen, schlicht, weil sie Angst davor haben. Aufgrund ihrer biografischen Erfahrungen weisen sie wenig Selbstvertrauen und wenig Selbstwertempfinden auf, sondern Ohnmachtserleben aus konkreten biografischen Verletzungen. Von daher sind sie nicht in der Lage, sich selbst anzuerkennen, zunächst unabhängig von ihrer Verletzbarkeit als Person, VHN 4 | 2019 301 THOMAS MÜLLER Vulnerabilität und Vertrauen bei verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen FACH B E ITR AG dann aber auch abhängig von Verletzungen. Sie kommen dann für sich selbst als Teil einer Vertrauensbeziehung nicht infrage, trauen sich das Vertrauen nicht zu. Hinzu kommt: „Das Vertrauen darauf, die Verletzbarkeit des anderen auszuhalten, setzt, wenn man so will, eine paradoxe Form der Ich-Stärke voraus, die vor allem darin besteht, das Ich an Kooperationen zu beteiligen, in deren Rahmen es die Notwendigkeit der entgegenkommenden Vervollständigung eigener Handlungen durch andere anerkennt“ (Hartmann, 2011, S. 275). Es geht dabei aber nicht um eine Art Vertrauen aus „Notwehr“ (Nöllke, 2009), weil einem nichts anderes übrigbleibt, als das Vertrauen des anderen anzunehmen oder dieses selbst zu verschenken, sondern um das bewusste Anerkennen dieses Paradoxon: Wer vertraut, akzeptiert nicht nur, verletzt zu werden, sondern auch die Bedingungen der Möglichkeit, den anderen zu verletzen. Zugleich muss aber anerkannt werden, dass Vertrauen erst zu Vertrauen wird, wenn es der andere durch seine vertrauensbezüglichen Handlungen ‚vervollständigt‘. Die dazu notwendige Ich-Stärke aber steht diesen Kindern und Jugendlichen oftmals gerade nicht zur Verfügung: Sie trauen dem Anderen nicht zu, dass er der jeweils andere sein könnte, mit dessen Hilfe sich das eigene Vertrauen erst erfüllt (Müller, 2017, S. 255ff.). Der Zusammenhang von Akzeptanz und Anerkennung könnte schließlich darin bestehen, dass in der akzeptierten Verletzbarkeit der andere anerkannt wird als Vertrauensgeber und -schenker, und damit die Möglichkeit besteht, den anderen zu verletzen oder eine Verletzung hinnehmen zu müssen. Hartmann (2011) bezieht sich mit seinem Begriff der akzeptierten Verletzbarkeit stark auf den Vertrauensgeber, der akzeptieren muss, im Vertrauensakt verletzt werden zu können. Es wird aber auch der Vertrauensempfänger ermächtigt, Vertrauen zu verletzen, und dies muss er im Vertrauensakt nicht nur akzeptieren, sondern sich darin anerkennen lassen als jemand, dem die Möglichkeit der Vulneranz gegeben ist. 4 Fazit Vulnerabilität und Vulneranz bzw. Vulnerantialität werden in der sonderpädagogischen Diskussion aufgegriffen, bedürfen aber einer inhaltlichen Erweiterung, wie hier am Gegenstandsbereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen gezeigt wurde. Insbesondere in der Bedeutung für Vertrauen in pädagogischen Beziehungen spielt Vulnerabilität in Form der akzeptierten Verletzbarkeit eine wichtige Rolle, aber auch in der Bewertung vulneranter Handlungen von Kindern und Jugendlichen. Die Möglichkeit, verletzende Handlungen verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher als Ausdruck ihrer inneren Notwendigkeiten, sozusagen als Vulneranz aus guten Gründen anzuerkennen, ohne die daraus resultierenden Schädigungen zu akzeptieren, enthebt diese Verhaltensweisen einerseits einer vorschnellen und einseitigen moralischen Bewertung und könnte andererseits dazu führen, Vulnerabilität nicht (nur) als ein Phänomen anzusehen, das es zugunsten protektiver Faktoren zu überwinden gilt. Zudem stellen diese Überlegungen ein Reflektum dar, wenn es um die konkrete Gestaltung von und die Erwartungen an pädagogische (Vertrauens-)Beziehungen mit diesen Kindern und Jugendlichen geht. Literatur Böhnisch, L. (1999). Abweichendes Verhalten. Weinheim: Juventa. 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