Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
5
0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
71
2022
913
Fachbeitrag: Zugang zum Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung - Erkundungen für die Schweiz
71
2022
Romana Snozzi
Albin Dietrich
Roman Manser
Ariane Bühler
Die UNESCO empfiehlt ein allgemeines Kerncurriculum für alle Lernenden, um ein möglichst inklusives Schulsystem zu ermöglichen. Damit der Zugang zum Lehrplan für alle gewährleistet ist, sind administrative Vorgaben und systematische Anleitungen notwendig. Administrative Regelungen zum „Zugang zum Lehrplan“ und zur Förderplanung wurden anhand von verschiedenen Dokumenten für die Deutsche Schweiz erkundet. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, dass die Förderplanung auf der Ebene der Administration besser verankert ist als die Orientierung am Lehrplan. Die Struktur der Förderplanungen orientiert sich größtenteils an der ICF. Die diagnostische Orientierung durch die ICF wird in Bezug zu normativen Rahmenbedingen diskutiert.
5_091_2022_003_0230
230 VHN, 91. Jg., S. 230 -244 (2022) DOI 10.2378/ vhn2022.art28d © Ernst Reinhardt Verlag Zugang zum Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung - Erkundungen für die Schweiz Romana Snozzi, Albin Dietrich, Roman Manser, Ariane Bühler Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Zürich Zusammenfassung: Die UNESCO empfiehlt ein allgemeines Kerncurriculum für alle Lernenden, um ein möglichst inklusives Schulsystem zu ermöglichen. Damit der Zugang zum Lehrplan für alle gewährleistet ist, sind administrative Vorgaben und systematische Anleitungen notwendig. Administrative Regelungen zum „Zugang zum Lehrplan“ und zur Förderplanung wurden anhand von verschiedenen Dokumenten für die Deutsche Schweiz erkundet. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, dass die Förderplanung auf der Ebene der Administration besser verankert ist als die Orientierung am Lehrplan. Die Struktur der Förderplanungen orientiert sich größtenteils an der ICF. Die diagnostische Orientierung durch die ICF wird in Bezug zu normativen Rahmenbedingen diskutiert. Schlüsselbegriffe: Lehrplan, Zugang zum Lehrplan, komplexe Behinderung, Förderplanung Access to the Curriculum for Learners with a Complex Disability - Explorations for Switzerland Summary: The UNESCO recommends a universal core curriculum for all learners to enable the most inclusive school system possible. In order to ensure access to the curriculum for everyone, administrative standards and systematic guidance are necessary. Administrative regulations on “access to the curriculum” and individual support planning were explored on the basis of various documents for German-speaking Switzerland. The results indicate that individual support planning is better anchored at the administrative level than curriculum orientation. The structure of individual support planning is largely based on the International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). The diagnostic orientation by the ICF is discussed in relation to normative framework conditions. Keywords: Curriculum, access to the curriculum, complex disability, individual education plan FACH B E ITR AG 1 Ausgangslage Bis zur Einführung des Lehrplans 21 (Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, 2016 a) gab es in der Schweiz für Lernende mit komplexen Behinderungen keine klaren Lehrplanvorgaben. Wenn die Lernziele des Lehrplans nicht erreicht wurden, konnten Lernende vom Lehrplan „befreit“ werden. Teilweise gab es für den sonderpädagogischen Bereich schulhauseigene Lehrpläne mit Leitideen für den Unterricht oder kantonale Richtlinien (vgl. Bürli, 2000). Mit der Einführung des Lehrplans 21 (je nach Kanton zwischen 2015 und 2020) hat sich die Situation grundlegend geändert, da dieser nun explizit für alle Lernenden ohne Ausnahme verpflichtend ist (Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, 2016 c, S. 9). Durch diese VHN 3 | 2022 231 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Vorgabe ist aber noch nicht sichergestellt, dass der Zugang zum Lehrplan auch für Lernende mit einer komplexen Behinderung tatsächlich gewährleistet ist. Der Artikel untersucht, wie der Zugang zum allgemeinen Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung in der Schweiz geregelt ist. Zudem soll die Rolle der systematischen Förderplanung beim Zugang zum Lehrplan beleuchtet werden. 1.1 Komplexe Behinderung Der Artikel fokussiert Lernende mit einer komplexen Behinderung. Diese erreichen aufgrund der individuellen Voraussetzung, dem Lernstand und dem Entwicklungsverlauf die Grundanforderungen des Lehrplans nicht, nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wir gehen, in Anlehnung an die Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21“ (Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz, 2019, S. 8/ 50), von einem breiten Verständnis des Begriffs aus. Gemeint sind Kinder und Jugendliche, bei denen eine Intelligenzminderung (ICD-10: F70 - 73) oder eine tiefgreifende Entwicklungsstörung (ICD-10: F84) vorliegt. Diese können mit weiteren Beeinträchtigungen der Körperfunktionen einhergehen. Der Begriff umfasst unter anderem also Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, Autismus-Spektrums- Störung oder spezifischen Syndromen. Lernende mit einer komplexen Behinderung erhalten Sonderschulung, was in der Schweiz vielfach administrativ mit „verstärkte (sonderpädagogische) Maßnahmen“ bezeichnet wird. Nicht alle Lernenden, die verstärkte Maßnahmen erhalten, sind von einer komplexen Behinderung betroffen. Wir beziehen uns in diesem Artikel aber nur auf „verstärkte Maßnahmen“, welche für Lernende mit einer komplexen Behinderung zutreffen. 1.2 Der allgemeine Lehrplan Lehrpläne konkretisieren den Erziehungs- und Bildungsauftrag, welche über einen gesellschaftlichen Dialog definiert werden, und halten das aktuelle Bildungsverständnis fest (Künzli, Fries, Hürlimann & Rosenmund, 2013, S. 67). Durch die Auswahl der zu erwerbenden Kompetenzen (resp. Lerninhalte) und die Struktur der Schulfächer wird eine pädagogische Orientierung vorgegeben, welche den Unterricht begründet sowie Konsistenz und Kontinuität gewährleistet. Gleichzeitig ist der Lehrplan auch ein Referenzdokument für die Schuladministration (ebd., S. 179ff). 1.3 Lehrplan für den Bereich der Sonderpädagogik Um ein möglichst inklusives Schulsystem zu ermöglichen, empfiehlt die UNESCO in den „Leitlinien für die Bildungspolitik“ ein allgemeines Kerncurriculum für alle Lernenden, welches bei Bedarf an spezifische Bedürfnisse angepasst werden kann (UNESCO, 2009). In vielen Ländern wird diese Idee bereits umgesetzt. In den USA ist z. B. im „Individuals with Disabilities Education Act“ (IDEA, U.S. Department of Education, 2004) festgehalten, dass alle Lernenden Zugang zum allgemeinen Lehrplan haben müssen. Auch in den meisten europäischen Ländern gibt es einen allgemeinen Lehrplan, der für alle Gültigkeit hat und der gegebenenfalls den Bedürfnissen der Lernenden angepasst werden kann (Bürli, 2000). Die politische Entwicklung hin zu einem Lehrplan für alle Lernenden spiegelt sich auch in der Forschung zu Lehrplänen und Lehrplaninhalten für Lernende mit einer komplexen Behinderung wider. Während Forschung zu funktionalen Fertigkeiten (functional skills) lange die größte Bedeutung hatte, sind es heute VHN 3 | 2022 232 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG kognitiv-akademische Fertigkeiten, welche im Zusammenhang mit Lehrplaninhalten für Lernende mit einer kognitiven Beeinträchtigung am häufigsten untersucht werden (Moljord, 2018; Nietupski, Hamre-Nietupski, Curtin & Shrikanth, 1997; Shurr & Bouck, 2013). Kritische Stimmen befürchten, dass Lernende mit komplexen Behinderungen durch die Orientierung am allgemeinen Lehrplan nicht mehr genügend auf ihre Bedürfnisse hin unterrichtet werden. Zum Beispiel betonen Ayres, Lowrey, Douglas und Sievers (2011), dass für viele Lernende mit einer komplexen Beeinträchtigung funktionale Fertigkeiten, welche zur Bewältigung des Alltags benötigt werden, viel bedeutsamer sind als rein akademische Lerninhalte, da diese Kompetenzen eine größere Unabhängigkeit im Erwachsenenalter ermöglichen. Diese Feststellung bedeutet jedoch nicht, dass Lernende mit komplexen Behinderungen grundsätzlich nach einem eigenen, funktionalen Lehrplan unterrichtet werden sollten. Taylor (2018) betont, dass es für die Inklusion notwendig ist, zuerst von einem Lehrplan auszugehen, welcher für alle Lernenden gleichermaßen gilt und erst in einem zweiten Schritt Differenzierungen vorzunehmen. Wichtig ist, dass eine Verbindung zwischen den Voraussetzungen der Lernenden und den Inhalten des allgemeinen Lehrplans hergestellt wird und somit bedeutsame Lerninhalte und Kompetenz ausgewählt werden können. Lernende mit komplexen Beeinträchtigungen sollen nicht grundsätzlich anders behandelt werden, sondern von angepassten Lerninhalten profitieren (Trela & Jimenez, 2013). 1.4 Zugang zum Lehrplan Damit der Zugang zum Lehrplan für alle Lernenden gewährleistet werden kann, braucht es, zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, klare administrative Vorgaben und Anleitungen, wie dieser gewährleistet werden soll. Am Beispiel von Norwegen beschreibt Moljord (2021), dass es keine klaren administrativen Vorgaben zur Gestaltung des Zugangs zum Lehrplan gibt. Sie stellt fest, dass ein normatives Gerüst fehle, um auszuwählen, welche Kompetenzen gefördert werden sollen. Studien in den USA zeigen zudem, dass Lehrpersonen, welche für die Sonderschulung verantwortlich sind, Schwierigkeiten haben, die Voraussetzungen und Bedürfnisse der Lernenden mit den Lehrplanvorgaben zu verknüpfen (Karvonen, Wakeman, Browder, Rogers & Flowers, 2011; Petersen, 2016). 2 Zugang zum Lehrplan in der Schweiz 2.1 Lehrplan 21 Der Lehrplan 21 bildet die Vorlage für die Lehrpläne aller Deutschschweizer Kantone. Er ist kompetenzorientiert aufgebaut mit einer hierarchischen Struktur von Fachbereichen (resp. Modulen), Kompetenzbereichen und zu erwerbenden Kompetenzen. Zu den einzelnen Kompetenzen werden Kompetenzstufen beschrieben. Für jeden der drei Zyklen (mehrere Klassenstufen werden in einem Zyklus zusammengefasst) sind Grundanforderungen definiert, welche die Lernenden am Ende des Zyklus erreichen müssen. In einem allgemeinen Teil des Lehrplans werden zudem die Bildungsziele, das Lern- und Unterrichtsverständnis, die überfachlichen Kompetenzen und weitere Rahmenbedingungen beschrieben. Der Lehrplan 21 wurde in erster Linie für den Regelschulbereich konzipiert. Nichtsdestotrotz sind z. B. die Bildungsziele und das Lern- und Unterrichtsverständnis so formuliert, dass sie für alle Lernenden angewendet werden können. Die Struktur mit den Kompetenzbereichen VHN 3 | 2022 233 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG und den allgemeinen Kompetenzen eignet sich auch für Lernende mit komplexen Behinderungen, welche die Grundanforderungen nicht erreichen. 2.2 Zugang zum Lehrplan 21 bei komplexer Behinderung Ein Fachbericht, welcher von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (2018) herausgegeben wurde, befasst sich mit der Frage der Bedeutung des Lehrplans 21 für die Sonderschulung. Darin ist nochmals festgehalten, dass der Lehrplan im Grundsatz für alle Lernenden Gültigkeit hat und die Struktur der Lern- und Förderbereiche vorgibt. Lernende, welche die Grundanforderungen des Lehrplans nicht erreichen, sollen also in allen Bereichen des Lehrplans gebildet werden, wenn auch individuelle Schwerpunkte gesetzt werden können. Die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF; WHO, 2005), welche für die Förderplanung genutzt wird, soll weiterhin eine gemeinsame Grundlage und Sprache im Dialog zwischen den Eltern und den verschiedenen Fachpersonen bilden. Im Anschluss an den Fachbericht wurde von 19 Deutschschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein die Entwicklung der Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen“ in Auftrag gegeben und im Frühling 2019 verabschiedet. Die Broschüre soll Lehr- und Fachpersonen helfen, den Zugang zum Lehrplan 21 zu systematisieren, wenn Lernende die Grundanforderungen nicht erreichen. Sie bildet einen Referenzrahmen, wie die im Lehrplan 21 formulierten Bildungsziele und Kompetenzen individuell auf die Situation von Lernenden mit einer komplexen Behinderung angepasst werden können. Das Kernstück der Broschüre sind die sechs Befähigungsbereiche, welche aus den Bildungszielen und den überfachlichen Kompetenzen des Lehrplans 21 abgeleitet wurden. Mithilfe der Befähigungsbereiche kann ein Bezug zwischen den individuellen Voraussetzungen der Lernenden und den Kompetenzen des Lehrplans hergestellt werden. 2.3 Förderplanung In einem Übersichtsartikel stellte Bürli (2000) vor über 20 Jahren die Frage, ob es in der Schweiz sonderpädagogische Lehrpläne brauche. Er beantwortete die Frage mit dem Ratschlag, die systematische Förderplanung in der Schweiz voranzutreiben, um sicherzustellen, dass die Bildung von Lernenden mit Förderbedarf nicht zufällig, sondern geplant und gezielt erfolgt. „Förderplanung“ ist kein klar abgegrenzter Begriff. Meist wird der Begriff für den gesamten Prozess der Planung der Fördermaßnahmen verwendet, welche Diagnostik, Formulierung von Zielen, Umsetzung im Unterricht und Evaluation beinhalten (Dhaouadi, 2008). Als Förderplan wird in der Regel die Dokumentation des Förderplanungsprozesses bezeichnet (z. B. Melzer, 2010). Förderpläne werden bei Lernenden mit besonderem Förderbedarf eingesetzt (Melzer, 2010). Sie können verschiedene Funktionen erfüllen. Popp, Melzer und Methner (2017, S. 25) unterscheiden vier Hauptfunktionen. So dienen Förderpläne dazu, Lernende zielgerichtet zu unterstützen (zielführende Funktion) und individuelle Lernprozesse zu strukturieren (strukturierende Funktion). Durch die schriftliche Dokumentation werden gesetzliche Vorgaben erfüllt und das pädagogische Vorgehen legitimiert (Dokumentations- und Legitimationsfunktion). Der Förderprozess und die Lehrtätigkeit können mithilfe von Förderplänen evaluiert werden (Evaluationsfunktion). VHN 3 | 2022 234 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Förderpläne werden in der Regel für einzelne Lernende verfasst und richten sich sehr stark an den individuellen Voraussetzungen der Lernenden aus. Ein Förderplan kann, muss aber nicht zwingend, am Lehrplan ausgerichtet sein. In einem Übersichtsartikel zu Förderplänen (individual education programs, IEP) in den USA zitieren Blackwell und Rossetti (2014) mehrere Studien, die zeigen, dass der Zugang zum Lehrplan im IEP nicht gesichert ist, auch wenn es dazu gesetzliche Vorgaben gibt. 3 Administrative Regelungen zum Zugang zum Lehrplan in der Schweiz Der Lehrplan 21 ist für alle Lernenden ohne Ausnahme verpflichtend. Die Idee eines allgemeinen Lehrplans für alle Lernenden, wie von der UNESCO empfohlen, ist damit bereits umgesetzt. Zudem wurde mit der Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21“ eine Anleitung erarbeitet, wie der Zugang zum Lehrplan auch für Lernende mit komplexen Behinderungen gestaltet werden kann. Unklar ist, wie der Zugang zum Lehrplan auf einer administrativen Ebene im Detail geregelt ist und ob er allenfalls auf der Ebene der Förderplanung gewährleistet werden kann. 3.1 Fragestellung Die Verantwortung für die Sonderschulung obliegt in der Schweiz den einzelnen Kantonen. Durch unterschiedliche administrative Regelungen auf Ebene der Kantone gestaltet sich die Situation einigermaßen komplex und unübersichtlich. Mit den Erkundungen sollen einerseits Vorgaben zum Zugang zum Lehrplan auf Ebene der Kantone beleuchtet werden. Andererseits soll untersucht werden, ob der Zugang zum Lehrplan allenfalls über die Förderplanung gewährleistet ist. Die konkreten Fragestellungen lauten: 1. Wie sind der Zugang zum Lehrplan und die Förderplanung für Lernende mit einer komplexen Behinderung auf kantonaler (administrativer) Ebene geregelt? 2. An welcher Struktur orientiert sich die Förderplanung? Es wurden verschiedene Dokumente auf kantonaler Ebene sowie Dokumente einzelner Schulen gesichtet. Die Untersuchungen haben einen erkundenden Charakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 3.2 Dokumente Zur Beantwortung der ersten Fragestellung wurden alle kantonalen Sonderpädagogikkonzepte (vgl. auch Tab. 1) gesichtet, welche in deutscher Sprache verfasst sind. 18 (von 20) Deutschschweizer Kantone verfügen über ein Sonderpädagogikkonzept 1 (die Halbkantone Baselland und Basel-Stadt verfügen über ein gemeinsames Konzept, siehe Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik [2020]). Für die Beantwortung beider Fragestellungen wurden im Internet öffentlich zugängliche Konzepte zur Sonderschulung und zur Förderplanung sowie konkrete Vorlagen von Förderplänen mit der Suchmaschine Google gesucht. Es wurde mit den Stichworten „Name Kanton“ + „Sonderschulung“ sowie „Name Kanton“ + „Förderplanung resp. Förderplan“ gesucht. Von 16 Deutschschweizer Kantonen konnten so 21 Dokumente gefunden werden (vgl. auch Tab. 2). In der Annahme, dass es an spezialisierten Sonderschulen am ehesten Abweichung von resp. Anpassung der Vorlagen der Kantone gibt, wurden zur Beantwortung der zweiten Fragestellung zudem zufällig ausgewählte VHN 3 | 2022 235 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Heilpädagogische Schulen (Sonderschulen, die auf den Unterricht für Lernende mit einer kognitiven Beeinträchtigung spezialisiert sind) aus vier verschiedenen Kantonen kontaktiert. Die Schulleitungen wurden gebeten, den Autor/ innen ausgefüllte und anonymisierte Dokumente zur Förderplanung zu einer resp. einem oder zwei Lernenden zuzustellen. Von sieben angefragten Schulen wurden Dokumente zu insgesamt zehn Lernenden zugestellt (vgl. auch Tab. 3). 3.3 Vorgehen Die Sonderpädagogikkonzepte sowie die kantonalen Dokumente zur Förderplanung wurden mit den Begriffen „Lehrplan“ und „Förderplan“ resp. „Förderplanung“ durchsucht. Dabei wurde geschaut, in welchem Zusammenhang die Begriffe auftauchen resp. welche Vorgaben bezüglich Lehrplanorientierung und Förderplanung auf Ebene des Sonderpädagogikkonzeptes gemacht werden. Die kantonalen Dokumente zur Förderplanung wurden zudem hinsichtlich Vorgaben zur Struktur der Förderpläne analysiert. Ebenso wurden die kantonalen Vorlagen für Förderpläne und die ausgefüllten Dokumente aus dem Förderplanzyklus hinsichtlich der gewählten Struktur untersucht. Inhaltliche Aspekte (z. B. Formulierung der Förderziele) wurden nicht berücksichtigt. 3.4 Ergebnisse 3.4.1 Sonderpädagogikkonzepte In einem Sonderpädagogikkonzept wird festgehalten, dass - so weit wie möglich - die Orientierung am Lehrplan eingehalten werden soll. In acht weiteren Konzepten wird der „Lehrplan“ im Zusammenhang mit Kriterien für die Zuteilung der Sonderschulung erwähnt. In neun Sonderpädagogikkonzepten kommen die Begriffe „Lehrplan“ resp. „Lehrpläne“ nicht vor. In zehn Sonderpädagogikkonzepten wird vorgeschrieben, dass für Lernende mit verstärkten Maßnahmen eine Förderplanung erstellt werden muss. In vier weiteren Konzepten werden die Begriffe „Förderplan“ und „Förderplanung“ erwähnt, ohne dass genaue Vorgaben dazu gemacht werden. In fünf Konzepten kommen die Begriffe nicht vor (vgl. Tab. 1). 3.4.2 Konzepte und Vorlagen zur Förderplanung Bei elf von 21 Dokumenten (resp. neun von 16 Kantonen) ist vorgegeben, dass sich die Förderplanung am Lehrplan orientieren muss. In drei Dokumenten (zwei Kantone) ist die Vorgabe zur Orientierung am Lehrplan teilweise ersichtlich. In sieben Dokumenten (sechs Kantone) wird der Lehrplan zusätzlich zur Orientierung im Zusammenhang mit Kriterien für die Zuteilung der Sonderschulung erwähnt. In fünf Dokumenten (fünf Kantone) wird der Lehrplan nicht erwähnt. In acht Dokumenten (acht Kantone) ist festgehalten, dass die Förderplanung vorgeschrieben ist. Die Struktur der Förderplanung ist in einem Dokument nach den Fachbereichen des Lehrplans vorgegeben. In 14 Dokumenten (zwölf Kantone) ist die Förderplanung nach ICF resp. den Aktivitätsbereichen des Schulischen Standortgesprächs des Kantons Zürich (SSG; Bildungsdirektion Kanton Zürich, 2010) strukturiert. In zwei weiteren Dokumenten (ein Kanton) ist die Struktur der Förderplanung nicht explizit vorgeschrieben, jedoch wird auf das SSG Kanton Zürich hingewiesen. In zwei Dokumenten (zwei Kantone) werden Förderziele sowohl nach ICF als auch nach den Fachbereichen des Lehrplans 21 strukturiert (vgl. Tab. 2). VHN 3 | 2022 236 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Kanton Titel Dokument Jahr Stichworte „Lehrplan“, „Lehrpläne“ Stichwort „Förderplan*“ GL Gesamtkonzept „Sonderpädagogisches Angebot“ im Kanton Glarus 2007 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben SH Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen 2007 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben GR Sonderpädagogisches Konzept (Sonderschulkonzept) Graubünden 2007 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung erwähnt LU Kantonales Konzept für die Sonderschulung 2008 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben ZG Konzept Sonderpädagogik KOSO 2010 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung vorgeschrieben BL, BS Sonderpädagogisches Konzept für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2010 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung erwähnt TG Sonderschulkonzept Kanton Thurgau 2010 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung vorgeschrieben UR Kantonales Konzept Sonderpädagogik 2011 Keine Angaben nichts SZ Kantonales Sonderpädagogisches Konzept Kanton Schwyz 2011 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben NW Konzept Sonderpädagogik 2011 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung vorgeschrieben OW Sonderpädagogisches Konzept für die Sonderschulung ab 2011 2011 Keine Angaben Keine Angaben ZH Volksschule (Sonderschulkonzept) 2011 Keine Angaben Keine Angaben VS Kantonales sonderpädagogisches Konzept des Kanton Wallis 2014 Zuteilung Sonderschulung Keine Angaben SG Sonderpädagogikkonzept 2015 Zuteilung Sonderschulung, Orientierung so weit als möglich an Inhalten des Lehrplans Förderplanung vorgeschrieben FR Sonderpädagogik-Konzept des Kantons Freiburg 2015 Zuteilung Sonderschulung Förderplanung vorgeschrieben AG Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen 2015 Keine Angaben Keine Angaben AR Konzept Sonderpädagogik 2017 Keine Angaben Keine Angaben SO Konzept Sonderpädagogik 2020 2020 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben Tab. 1 Ergebnisse zu den Sonderpädagogikkonzepten VHN 3 | 2022 237 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Kanton Titel Dokument Jahr Vorgaben Lehrplan Vorgaben Förderplanung ZG Schulische Standortgespräche 2010 Keine Angaben Förderplanung entlang der Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH AG Praxisbeispiele zur Förderplanung gemäß Verordnung über die Laufbahnentscheide 2011 Bei Lehrplanbefreiung sollen pro betroffenen Fachbereich 2 -4 individuelle Lernziele definiert werden Struktur nach Fachbereichen ZH Förderplanung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen 2011 Eine individuelle Förderplanung eignet sich bei Lernenden, welche die Lernziele des Lehrplans nicht erreichen Förderplanungsinstrument wird von den Schulen erstellt, Förderschwerpunkte aus dem SSG Kanton Zürich müssen enthalten sein ZH Sonderschulung im Kanton Zürich Grundlagen, Regelungen und Finanzierung der Angebote der Sonderschulung im Kanton Zürich 2012 Orientierung am Lehrplan vorgeschrieben Förderplanung vorgeschrieben, Verweis auf Dokument Förderplanung Kanton ZH GR Richtlinien Sonderpädagogische Maßnahmen 2013 Zuteilung zur Sonderschulung, wenn Grundanforderungen nicht erreicht werden, können Lernziele angepasst werden Förderplanung vorgeschrieben, Förderplan strukturiert durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH BL Umsetzungshilfe Förderplanung - Entwurf 2014 Zuteilung Sonderschule, Kompetenzorientierung des Lehrplan 21 erleichtert die Erstellung der Förderplanung Förderplanung vorgeschrieben, Orientierung an ICF, Förderplan strukturiert durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH SO Praxisbeispiele zur Förderplanung 2014 Fußnote: Sachkompetenz, Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten gemäß Lehrplan Förderplan strukturiert durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH SZ Schulkonzept der kantonalen heilpädagogischen Zentren 2015 Lehrplan ist wegleitend Förderplanung vorgeschrieben, Förderplan strukturiert durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH SG Förderplanung mit Fächern/ ohne Fächer 2016 Keine Angaben Orientierung an der ICF, Struktur Förderplan durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH AR Förderzyklus: Klärung von Ablauf und Zuständigkeiten 2017 „lehrplangemäße Ziele“ Standortbestimmung, Förderplanung, Evaluation nach ICF resp. Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH Tab. 2 Ergebnisse kantonale Dokumente Förderplanung u VHN 3 | 2022 238 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG GL Förderplan 2017 Keine Angaben Struktur durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH TG Merkblatt „Überprüfung der Wirksamkeit individueller Maßnahmen“ 2017 Keine Angaben Förderplanung vorgeschrieben, Verweis auf SSG Kanton ZH GR Handreichung: Der Lehrplan 21 Graubünden in der Sonderschulung 2018 Anpassung von Lernzielen möglich, wenn Grundanforderungen LP21 nicht erreicht Fallbeispiele berücksichtigen gleichzeitig Förderschwerpunkte nach Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH und Kompetenzen aus dem Lehrplan 21 SO Leitfaden Spezielle Förderung 2018 Lehrplan als Grundlage für die „Schule für alle“, Planung und Unterricht gemäß Lehrplan auf allen Förderstufen Kantonale Vorlagen für Förderplan vorgeschrieben ZH Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen 2018 Orientierung Kompetenzen aus dem Lehrplan 21 Die Hauptstruktur der Förderziele durch Aktivitätsbereiche SSG Zürich bei Lernenden, welchen die Grundansprüche nicht erreichen können BE Leitfaden zur Umsetzung von Artikel 17 VSG für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden 2019 Bei Nichterreichen der Grundansprüche des Lehrplans 21 gibt es reduzierte individuelle Lernziele in den entsprechenden Fachbereichen, Hinweis Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21“ Förderplanung vorgeschrieben, Struktur nach ICF, Link zum SSG Kanton ZH BS Wegleitung zur Förderdokumentation 2019 Die Lehr- und Fachpersonen sind verpflichtet, sich am Lehrplan 21 zu orientieren Die Förderplanung orientiert sich sowohl am Lehrplan 21 als auch an der ICF NW Sonderpädagogikkonzept 2019 - Anpassungen zum Konzept vom 4. 11. 2011 2019 Zuteilung Sonderschulung, persönliche Lernziele im Rahmen der Lehrpläne Förderplanung vorgeschrieben SH Förderplan 2019 Bei der Version „mit Fächern“ sind benotete Schulfächer unter dem Aktivitätsbereich „Allgemeines Lernen“ eingefügt Struktur Förderplan durch Aktivitätsbereiche nach SSG Kanton ZH SO Handbuch kantonale Spezialangebote 2020 Förderpläne nach ICF auf der Grundlage des Lehrplans Orientierung an der Struktur des SSG Kanton Zürich LU Förderprozess nach ICF Handbuch 2017/ 19 Keine Angaben Gespräche, Abläufe, Formulare des Förderprozesses sind vorgegeben, die Struktur ist an der ICF orientiert u VHN 3 | 2022 239 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Schule* Lernende, Lernender* Art Dokument Schuljahr Struktur Schulstufe Kanton* 1 A Förderplan 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach kantonalen Vorgaben (Anlehnung an ICF) formuliert Oberstufe 1 1 B Förderplan 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach kantonalen Vorgaben (Anlehnung an ICF) formuliert Kindergarten 1 2 A Förderplanung 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH formuliert, weitere Bereiche dazugenommen Kindergarten 2 3 A Förderplan 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH formuliert, weitere Bereiche dazugenommen Unterstufe 3 4 A Förderplanung 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH formuliert Mittelstufe 4 5 A Förderplan 2017/ 18 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH formuliert Mittelstufe 3 6 A Protokoll Schulisches Standortgespräch 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH und anderen Bereichen formuliert Oberstufe 2 6 B Protokoll Schulisches Standortgespräch 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH formuliert Kindergarten 2 7 A Förderplanung 2018/ 19 Förderziele in den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH und anderen Bereichen formuliert Oberstufe 2 7 B Förderplanung 2018/ 19 Förderziele in verschiedenen Entwicklungsbereichen definiert Oberstufe (berufliche Vorbereitung) 2 Tab. 3 Ergebnisse Dokumente Förderplanung von heilpädagogischen Schulen Anmerkung: * Aus Gründen des Datenschutzes sind die Schulen, Lernenden und Kantone anonymisiert. VHN 3 | 2022 240 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG 3.4.3 Konkrete Förderplanungen Mit einer Ausnahme orientieren sich alle Förderpläne resp. Förderziele an den Aktivitätsbereichen nach SSG Kanton ZH resp. des jeweiligen Kantons. Dabei wurden die Aktivitätsbereiche teilweise durch weitere Dimensionen ergänzt (z. B. Selbstbild und Persönlichkeit, Unterstützte Kommunikation). Bei einem Dokument orientieren sich die Förderziele an Entwicklungsbereichen. Dieser Förderplan wurde für einen Lernenden auf der Stufe der beruflichen Vorbereitung verfasst (vgl. Tab. 3). 3.5 Beantwortung der Fragestellungen 3.5.1 Vorgaben zur Orientierung am Lehrplan und zur Förderplanung Die Orientierung am Lehrplan ist in den meisten Sonderpädagogikkonzepten nicht explizit festgehalten. Bei den kantonalen Dokumenten zur Förderplanung zeigt sich, dass bei gut der Hälfte der Kantone die Orientierung der Förderplanung am Lehrplan explizit vorgeschrieben wird. In etwa der Hälfte der Sonderpädagogikkonzepte wird eine individuelle Förderplanung bei „Nicht erreichen der Grundanforderungen“ vorgeschrieben. Diese Vorschrift findet sich ebenso in acht kantonalen Dokumenten zur Förderplanung. Auf Ebene der Kantone betrachtet, ist die Förderplanung in 14 der 20 untersuchten Deutschschweizer Kantone vorgeschrieben. 3.5.2 Struktur der Förderplanung Bei den kantonalen Dokumenten zur Förderplanung und bei den konkreten Förderplanungen aus der Praxis zeigt sich, dass die Struktur der Förderplanung in der Regel an der ICF resp. dem SSG nach Kanton Zürich orientiert ist. In Ausnahmefällen ist die Struktur des Förderplans (zusätzlich) an den Fachbereichen nach Lehrplan 21 ausgerichtet. Das SSG des Kantons Zürich beinhaltet einen mehrschrittigen Förderzyklus. Das Vorgehen orientiert sich an der Struktur der ICF und legt dabei einen starken Fokus auf die beobachtbaren Aktivitäten. Im Folgenden sprechen wir nur noch von ICF, wobei das SSG mitgedacht werden kann. 4 Diskussion 4.1 Förderplanung als zentrales Instrument Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, dass die Förderplanung auf der administrativen Ebene besser verankert ist als der Zugang zum Lehrplan. Dies hängt sicher damit zusammen, dass in der Schweiz verpflichtende Lehrplanvorgaben für Lernende mit komplexen Behinderungen lange Zeit fehlten. Die meisten Sonderpädagogikkonzepte sind vor der Einführung des Lehrplans 21 entstanden. Allerdings zeigt sich bei den Dokumenten zur Förderplanung kein klarer zeitlicher Trend. So gibt es einige Dokumente vor der Einführung des Lehrplans 21, welche die Orientierung am Lehrplan bereits vorschreiben, und andere Dokumente, welche nach der Einführung des Lehrplans 21 entstanden sind und keinen Bezug zum Lehrplan herstellen. Die starke Gewichtung der Förderplanung, also einer Orientierung am Individuum und seinen Voraussetzungen, und die relative Vernachlässigung der Orientierung am Lehrplan, welcher in Fächer gegliedert ist, spiegelt eine allgemeine Tendenz in der Pädagogik für Lernende mit komplexen Behinderungen wider. Ratz (2011) führt dies unter anderem auf folgende Punkte zurück: Erstens wurde die Bildsamkeit von Lernenden mit einer komplexen Behinderung lange Zeit unterschätzt und ein starker Fokus auf die Ausbildung von lebenspraktischen Fertigkeiten gelegt. Zweitens führte das Verständnis von Behinderung als Entwicklungsverzögerung zu einer Orientierung an der Didaktik der Grund- VHN 3 | 2022 241 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG schule, welche weniger stark fachlich geprägt ist. Drittens ist die Heterogenität der Lernenden mit komplexen Behinderungen sehr groß, was die Betonung eines stark individualisierten Unterrichts erklärt und sich z. B. in Deutschland in Lehrplänen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung niederschlägt, die sehr offen sind und wenig Bezug zur Fachdidaktik aufweisen (vgl. auch Schäfer, 2017). Bereits 1902 ist John Dewey in seinem Aufsatz „Das Kind und der Lehrplan“ auf die Polarität zwischen der individuellen Situation des Kindes und dem Allgemeinen des Lehrplans eingegangen (Dewey, 2002). Auch in der Pädagogik für Lernende mit einer komplexen Behinderung ist es wichtig, eine Zielperspektive einzunehmen, welche von einer zunehmenden fachlichen Wahrnehmung der Welt ausgeht und diese nicht von vornherein ausschließt (Ratz, 2011). Die starke Gewichtung der Förderplanung lässt aber noch keine Aussagen zur Gestaltung des Zugangs zum Lehrplan zu. Immerhin ist in der Hälfte der Dokumente zur Förderplanung vorgeschrieben, dass diese am Lehrplan orientiert sein muss. 4.2 Diagnostische Perspektive Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Struktur der Förderplanung, mit wenigen Ausnahmen, an der ICF orientiert. Die ICF und die darauf aufbauende ICF-CY für Kinder und Jugendliche (Hollenweger & Camargo, 2017) sind internationale Klassifikationssysteme, welche von der WHO entwickelt wurden. Mithilfe der Klassifikationssysteme kann eine Beschreibung von Situationen bezüglich menschlicher Funktionsfähigkeit und ihrer Beeinträchtigung vorgenommen werden. Sie dienen als Organisationsrahmen dieser Information (ebd., S. 40). Die ICF bietet zudem eine standardisierte Sprache, welche den Austausch zwischen den verschiedenen Fachpersonen, Eltern und Betroffenen unterstützt (ebd., S. 11f.). Situationsanalysen mittels ICF werden z. B. für die Zuteilung zur Sonderschulung genutzt (Hollenweger, 2011; Sanches-Ferreira, Silveira-Maia & Alves, 2014). Die diagnostischen Daten einer Situationsanalyse dienen der Beschreibung des Ist-Zustandes und enthalten noch keine Hinweise, was damit gemacht werden soll. „Die Handlungsrelevanz diagnostischer Daten ist diesen nicht inhärent, sondern ergibt sich aus Soll-Werten, die außerhalb der Diagnoseergebnisse vorgefunden werden“ (Schlee, 2008, S. 125). Mit anderen Worten können aus diagnostischen Daten, welche mittels ICF strukturiert werden, noch keine Lernziele abgeleitet werden. Dazu wird zusätzlich ein normativer Rahmen benötigt. Die vorgefundene Struktur der Förderpläne nach ICF lässt vermuten, dass die Förderpläne sich mehrheitlich mit einer diagnostischen Perspektive befassen. Inwiefern die Inhalte des Lehrplans in konkrete Inhalte der Förderplanungen einfließen, kann mit der vorliegenden Untersuchung aber nicht beantwortet werden, da die Förderplanungen lediglich auf ihre Struktur hin untersucht wurden. 4.3 Normativer Rahmen Der Lehrplan 21 ist für alle Lernenden verpflichtend und bildet somit den normativen Rahmen, an dem sich die Planung von Bildung für Lernende mit einer komplexen Behinderung ausrichten sollte. Einerseits kann durch die Orientierung an der Fächerstruktur des Lehrplans und den darin beschriebenen Kompetenzbereichen sichergestellt werden, dass die Bildung auch bei Lernenden mit komplexen Beeinträchtigungen nicht einseitig ausgerichtet ist, sondern möglichst viele Bereiche abdeckt (vgl. auch Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, 2018). VHN 3 | 2022 242 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Andererseits sind im Lehrplan auch allgemeinere Bildungsziele festgehalten. So ist im Lehrplans 21 die Idee des Befähigungsansatzes („capability approach“) implizit in den Bildungszielen enthalten: „Bildung befähigt zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung, die zu verantwortungsbewusster und selbständiger Teilhabe und Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben in sozialer, kultureller, beruflicher und politischer Hinsicht führt“ (Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, 2016b, S. 2). Die normative Orientierung des Befähigungsansatzes lässt sich sehr gut mit der Idee der Inklusion verbinden (z. B. Dalkilic & Vadeboncoeur, 2016; Reindal, 2009). 4.4 Inklusion Wie bereits am Anfang des Artikels beschrieben, ist die Idee eines allgemeinen Lehrplans für alle, dass Lernende mit komplexen Behinderungen nicht grundsätzlich anders behandelt werden (Taylor, 2018; Trela & Jimenez, 2013). Nach Markowetz (2016, S. 243ff.) ist der Prozess der Inklusion im schulischen Kontext erst vollständig, wenn er über die Stufen der Präsenz (anwesend sein) und der Partizipation (mitmachen) zur Stufe der Pädagogik gelangt und so auch didaktisch wirksam wird. Die Herausforderung besteht also darin, den Zugang zum Lehrplan so zu gestalten, dass auch Lernende mit komplexen Behinderungen vom Unterricht profitieren und Lernfortschritte machen. Die „Anwendung des Lehrplans 21“ bietet eine systematische Anleitung, wie der Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung genutzt werden kann. Sie kann in einem inklusiven Schulsetting auch als Instrument für die gemeinsame Unterrichtsplanung von Regellehrpersonen und Heilpädagoginnen und -pädagogen genutzt werden und so die Kooperation der Fachpersonen unterstützen (Hollenweger, 2018). 4.5 Kritische Anmerkungen Für die Erkundungen wurde nur eine begrenzte Auswahl an Dokumenten gesichtet. Es ist gut möglich, dass abgesehen von den Sonderpädagogikkonzepten auf Ebene der Kantone weitere Dokumente vorhanden sind, welche übersehen wurden oder nicht im Internet publiziert sind. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass einzelne Gemeinden oder Schulen über weitere Dokumente zur Regelung des Zugangs zum Lehrplan und der Förderplanung verfügen. Über die konkrete Umsetzung können anhand der Dokumente nur Vermutungen angestellt werden. So kann ohne inhaltliche Analyse konkreter Förderpläne nicht abschließend beurteilt werden, inwiefern diese sich am Lehrplan 21 orientieren. Ebensowenig können Aussagen darüber gemacht werden, inwiefern der Zugang zum Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung im Unterricht umgesetzt wird. Der Lehrplan 21 wurde in den einzelnen Kantonen erst in den Jahren 2015 - 2020 eingeführt. Ebenso wurde die „Anwendung des Lehrplans 21“ erst 2019 verabschiedet. Die Umsetzung dieser Dokumente hat erst angefangen, und es braucht Zeit, bis sich diese etablieren können. 4.6 Ausblick Die Erkundungen zeigen, dass der Zugang zum Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung in der Schweiz vorgeschrieben, aber noch nicht klar geregelt ist. Gerade weil die Umsetzung des Lehrplans 21 im Bereich der Sonderpädagogik erst am Anfang steht, ist es um so wichtiger, genau hinzuschauen, was es braucht, damit das Ziel des Zugangs zum Lehrplan erreicht werden kann. Die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 und die Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21“ ermöglichen es, auch für Lernende VHN 3 | 2022 243 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG mit komplexen Behinderungen einen Zugang zum Lehrplan zu schaffen. Damit dies umgesetzt wird, braucht es einerseits klare Vorgaben seitens der Kantone. Andererseits sollten die Schulen und Fachpersonen in der Umsetzung unterstützt werden, z. B. in Form von Weiterbildungen. Anmerkung 1 In den meisten Kantonen liegt das Konzept als Bericht vor. In einigen Kantonen ist es direkt in der kantonalen Gesetzgebung eingetragen (Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik, 2020). Literatur Ayres, K. M., Lowrey, K. A., Douglas, K. H. & Sievers, C. (2011). I can identify Saturn but I can’t brush my teeth: What happens when the curricular focus for students with severe disabilities shifts. Education & Training in Autism & Developmental Disabilities, 46 (1), 11 -21. Bildungsdirektion Kanton Zürich (Hrsg.) (2010). Schulische Standortgespräche. Ein Verfahren zur Förderplanung und Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen. 7. unveränderte Auflage. Zürich: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich. Blackwell, W. H. & Rossetti, Z. S. (2014). The development of individualized education programs. SAGE Open, 4 (2). https: / / doi.org/ 10.1177/ 2158 244014530411 Bürli, A. (2000). Braucht es sonderpädagogische Lehrpläne? Schweizer Schule, 87 (2), 13 -21. https: / / doi.org/ 10.5169/ SEALS-526709 Dalkilic, M. & Vadeboncoeur, J. (2016). Re-framing inclusive education through the capability approach: An elaboration of the model of relational inclusion. Global Education Review, 3 (3), 122 -137. Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (Hrsg.) (2016 a). Lehrplan 21. Abgerufen am 5. 1. 2020 von https: / / v-fe.lehrplan.ch/ Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (Hrsg.) (2016 b). Lehrplan 21. Grundlagen. Abgerufen am 7. 8. 2021 von https: / / v-fe.lehrplan.ch/ container/ V_FE_Grundlagen.pdf Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (Hrsg.) (2016 c). Lehrplan 21. Übersicht. Abgerufen am 7. 8. 2021 von https: / / v-fe.lehrplan.ch/ container/ V_FE_Ueberblick.pdf Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (Hrsg.) (2018). Sonderschulung und Lehrplan 21. Fachbericht der Arbeitsgruppe. Luzern: D-EDK Geschäftsstelle. Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (Hrsg.) (2019). Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen. Abgerufen am 5. 1. 2020 von https: / / www.regionalkonfe renzen.ch/ sites/ default/ files/ 2021-12/ 2019_An wendung%20des%20LP21%20für%20SuS% 20mit%20komplexen%20Behinderungen.pdf Dewey, J. (2002). Das Kind und der Lehrplan. In J. Dewey & R. Horlacher (Hrsg.), Pädagogische Aufsätze und Abhandlungen (1900 -1944), 83 - 100. Zürich: Pestalozzianum. Dhaouadi, Y. (2008). Förderplanung und Förderpläne. In K.-H. Arnold (Hrsg.), Handbuch Förderung. Grundlagen, Bereiche und Methoden der individuellen Förderung von Schülern, 150 -159. Weinheim: Beltz. Hollenweger, J. (2011). Development of an ICFbased eligibility procedure for education in Switzerland. BMC Public Health, 11 Suppl 4, S7. https: / / doi.org/ 10.1186/ 1471-2458-11-S4-S7 Hollenweger, J. (2018). Gemeinsam Lerngelegenheiten schaffen, statt hier unterrichten und dort fördern. Skizzierung eines Vorgehens zur gemeinsamen Planung in inklusiven Settings. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, 24 (2), 22 -29. Hollenweger, J. & Camargo, O. K. de (Hrsg.) (2017). ICF-CY. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. 2., korrigierte Auflage. Bern: Hogrefe. Karvonen, M., Wakeman, S. Y., Browder, D. M., Rogers, M. A. S. & Flowers, C. (2011). Academic Curriculum for Students with Significant Cognitive Disabilities: Special Education Teacher Perspectives a Decade After IDEA 1997. Abgerufen am 5. 1. 2020 von https: / / files.eric.ed.gov/ fulltext/ ED521407.pdf Künzli, R., Fries, A.-V., Hürlimann, W. & Rosenmund, M. (2013). Der Lehrplan - Programm der Schule. Weinheim: Beltz Juventa. Markowetz, R. (2016). Theoretische Aspekte und didaktische Dimensionen inklusiver Unterrichtspraxis. In E. Fischer & R. Markowetz (Hrsg.), VHN 3 | 2022 244 ROMANA SNOZZI, ALBIN DIETRICH, ROMAN MANSER, ARIANE BÜHLER Lehrplan für Lernende mit einer komplexen Behinderung FACH B E ITR AG Inklusion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, 239 -288. Stuttgart: Kohlhammer. Melzer, C. (2010). Wie können Förderpläne effektiv sein und eine Förderung unterstützen? Zeitschrift für Heilpädagogik, 61 (6), 212 -220. Moljord, G. (2018). Curriculum research for students with intellectual disabilities: A contentanalytic review. European Journal of Special Needs Education, 33 (5), 646 -659. https: / / doi. org/ 10.1080/ 08856257.2017.1408222 Moljord, G. (2021). Aiming for (what) capabilities? An inquiry into school policy for pupils with intellectual disabilities. Scandinavian Journal of Educational Research, 65 (6), 1141-1155. https: / / doi.org/ 10.1080/ 00313831.2020.1833243 Nietupski, J., Hamre-Nietupski, S., Curtin, S. & Shrikanth, K. (1997). A review of curricular research in severe disabilities from 1976 to 1995 in six selected journals. The Journal of Special Education, 31 (1), 36 -55. https: / / doi.org/ 10.1177/ 002 246699703100104 Petersen, A. (2016). Perspectives of special education teachers on general education curriculum access. Research and Practice for Persons with Severe Disabilities, 41 (1), 19 -35. https: / / doi. org/ 10.1177/ 1540796915604835 Popp, K., Melzer, C. & Methner, A. (2017). Förderpläne entwickeln und umsetzen. 3., überarbeitete Auflage. München: Ernst Reinhardt. Ratz, C. (2011). Zur Bedeutung einer Fächerorientierung. In C. Ratz (Hrsg.), Unterricht im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Fachorientierung und Inklusion als didaktische Herausforderungen, 9 -39. Oberhausen: Athena. Reindal, S. M. (2009). Disability, capability, and special education: Towards a capability-based theory. European Journal of Special Needs Education, 24 (2), 155 -168. https: / / doi.org/ 10.1080/ 08856250902793610 Sanches-Ferreira, M., Silveira-Maia, M. & Alves, S. (2014). The use of the International Classification of Functioning, Disability and Health, version for children and youth (ICF-CY), in Portuguese special education assessment and eligibility procedures: the professionals’ perceptions. European Journal of Special Needs Education, 29 (3), 327 -343. https: / / doi.org/ 10. 1080/ 08856257.2014.908025 Schäfer, H. (2017). Unterrichtsplanung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Das MehrPerspektivenSchema als didaktischer Orientierungsrahmen. Weinheim: Beltz Juventa. Schlee, J. (2008). 30 Jahre „Förderdiagnostik“ - eine kritische Bilanz. Zeitschrift für Heilpädagogik, 59 (4), 122 -131. Shurr, J. & Bouck, E. C. (2013). Research on curriculum for students with moderate and severe intellectual disability: A systematic review. Education and Training in Autism and Developmental Disabilities, 48 (1), 76 -87. Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (Hrsg.) (2020). Kantonale Konzepte. Abgerufen am 5. 1. 2020 von https: / / www.szh. ch/ themen-der-heil-und-sonderpaedagogik/ recht-und-finanzierung/ kantonale-konzepte Taylor, A. (2018). The logic of deferral: Educational aims and intellectual disability. Studies in Philosophy and Education, 37 (3), 265 -285. https: / / doi.org/ 10.1007/ s11217-017-9595-y Trela, K. & Jimenez, B. A. (2013). From different to differentiated: Using “Ecological Framework” to support personally relevant access to general curriculum for students with significant intellectual disabilities. Research and Practice for Persons with Severe Disabilities, 38 (2), 117 -119. https: / / doi.org/ 10.2511/ 027494813807714537 UNESCO (2009). Policy Guidelines on Inclusion in Education. Paris: UNESCO. Abgerufen am 5. 1. 2020 von https: / / unesdoc.unesco.org/ ark: / 48 223/ pf0000177849 U.S. Department of Education (2004). About IDEA. Abgerufen am 9. 3. 2022 von https: / / sites.ed. gov/ idea/ about-idea/ WHO/ World Health Organisation/ Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Hrsg.) (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Version 2005. Abgerufen am 30. 7. 2021 von https: / / www.dimdi.de/ static/ de/ klassifikationen/ icf/ icfhtml2005/ Anschrift der Autor/ innen Romana Snozzi, Albin Dietrich, Roman Manser, Ariane Bühler Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Zürich Institut Behinderung und Partizipation Schaffhauserstr. 239 Postfach 5850 CH-8050 Zürich E-Mail: romana.snozzi@hfh.ch
