Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2022.art13d
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Fachbeitrag: Heterogene Professionen für heterogene Zielgruppen: Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel
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Ulrike Fickler-Stang
Katharina Weiland
Ausgehend von einem Problemaufriss, der Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Kontext ihrer individuellen Lebenswelten sowie als Adressat/innenkreis institutioneller Angebote betrachtet, wird die Gefahr des Scheiterns im Hilfesystem beleuchtet. Häufig nicht klar geregelte und nicht partizipativ gestaltete Verweisungspraktiken zwischen Teilsystemen bergen Gefahren für die Entwicklung der Klient/innen, deren Herausforderungen auf der Verhaltensebene mit höchster individueller Vulnerabilität kumulieren. Dieses Spannungsfeld zwischen dem (genuin pädagogischen) Auftrag von Hilfen und den institutionellen Verweisungs- bzw. Ausschlusslogiken macht eine verstärkte Kooperation an den Schnittstellen und Übergängen unerlässlich. Anhand von ausgewählten Aspekten der Zusammenarbeit auf personaler und institutioneller Ebene, die als Anknüpfungspunkt für tiefergehende Diskussionen dienen können, wird Kooperation als Ebene der Professionalisierung konturiert.
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112 112 VHN, 91. Jg., S. 112 -123 (2022) DOI 10.2378/ vhn2022.art13d © Ernst Reinhardt Verlag < RUBRIK > < RUBRIK > Heterogene Professionen für heterogene Zielgruppen: Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel Ulrike Fickler-Stang, Katharina Weiland Humboldt-Universität zu Berlin Zusammenfassung: Ausgehend von einem Problemaufriss, der Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Kontext ihrer individuellen Lebenswelten sowie als Adressat/ innenkreis institutioneller Angebote betrachtet, wird die Gefahr des Scheiterns im Hilfesystem beleuchtet. Häufig nicht klar geregelte und nicht partizipativ gestaltete Verweisungspraktiken zwischen Teilsystemen bergen Gefahren für die Entwicklung der Klient/ innen, deren Herausforderungen auf der Verhaltensebene mit höchster individueller Vulnerabilität kumulieren. Dieses Spannungsfeld zwischen dem (genuin pädagogischen) Auftrag von Hilfen und den institutionellen Verweisungsbzw. Ausschlusslogiken macht eine verstärkte Kooperation an den Schnittstellen und Übergängen unerlässlich. Anhand von ausgewählten Aspekten der Zusammenarbeit auf personaler und institutioneller Ebene, die als Anknüpfungspunkt für tiefergehende Diskussionen dienen können, wird Kooperation als Ebene der Professionalisierung konturiert. Schlüsselbegriffe: Professionalisierung, Kooperation, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Multiperspektivität, Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenslagen Heterogeneous Professions for Heterogeneous Target Groups: Multidisciplinary Cooperation as a Goal of Professionalization Summary: Starting from an outline of the problem, which considers children and young people with psychosocial impairments in the context of their individual living environments and as recipients of institutional services, the danger of failure in the help system is highlighted. Referral practices between sub-systems that are often not clearly regulated and not designed in a participatory manner harbour dangers for the development of the clients, whose challenges accumulate on the behavioural level with the highest individual vulnerability. This tension between the (genuinely pedagogical) mandate of help and the institutional logic of referral and exclusion makes increased cooperation at the interfaces and transitions indispensable. On the basis of selected aspects of cooperation at the personal and institutional level, which can serve as a starting point for more in-depth discussions, cooperation is outlined as a level of professionalization. Keywords: Professionalization, cooperation, interdisciplinary collaboration, multiperspectivity, children and adolescents in challenging life situations FACH B E ITR AG TH EME NSTR ANG Erziehungshilfe in Zwangskontexten 1 Gleiche Zielgruppe - unterschiedliche Verantwortlichkeiten In einem einzigen Artikel zum einen unterschiedliche institutionelle Handlungsfelder, die als Kernklientel Kinder und Jugendliche mit einem hohen Unterstützungsbedarf im Fokus haben, und zum anderen die damit verbundenen Herausforderungen für die Professionellen vor der Folie sichtbarer wie unsichtbarer Institutionslogiken gemeinsam zu betrachten, scheint ein riskantes Unterfangen. Birgt es doch ein erhebliches Risiko, sich schon ob des Formats unzureichend und nur oberflächlich VHN 2 | 2022 113 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG einem Dilemma zu widmen, in dem Kinder und Jugendliche in Risikolagen ungleich länger und oft ohne haltende Perspektive und ohne persönliche Gewissheiten hinsichtlich eigener sicherer Zukunftsvorstellungen verharren: in und zwischen den Institutionen intensiver Hilfen, pädagogischer und therapeutischer Angebote. Nicht selten, das hat unter anderem das Forschungsprojekt von von Freyberg und Wolff (2017) eindrücklich belegt, gehen die als vermeintlich individualisiert deklarierten und dabei zugleich hoch strukturierten Maßnahmen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen vorbei. Aktionismus (oder auch dessen Ausbleiben) einzelner Fachdisziplinen führt im Sinne der Klientel nicht zwingend zu einem Mehrwert, ganz im Gegenteil kehren sich pädagogische Ambitionen gerade im Zusammenspiel verschiedener Disziplinen in „strukturelle Verantwortungslosigkeit“ (von Freyberg & Wolff, 2017, S. 16). Die Kinder und Jugendlichen, die sich zwischen den Systemen bewegen bzw. bewegen müssen (oder bewegt werden? ), bringen einen Mangel an Vertrauen mit - in sich selbst, in Erwachsene und nicht zuletzt in Institutionen. Ein genauerer Blick auf die teils dramatischen Lebensläufe und die damit verbundenen Erfahrungen und Erlebnisse zeigt eindrücklich, wie desintegrative Prozesse befördert werden. Die daraus resultierende Konflikthaftigkeit auf mehreren Ebenen soll im Folgenden zunächst konturiert werden, um anschließend auf der Basis der Anerkennung unterschiedlicher systemimmanenter Logiken zentrale Aspekte von Multidisziplinarität und Kooperation zu beleuchten. 2 Problemaufriss: Kinder und Jugendliche im Hilfesystem Eine erste Bezugsebene der Konflikthaftigkeit desintegrativer Prozesse betrifft die individuelle Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, die als Klient/ innen der verschiedenen Systeme in Erscheinung treten. Diese Lebenswelten sind maßgeblich durch die Erfahrungen mit primären Bezugspersonen geprägt, die zu kaum einem Zeitpunkt als haltgebend und bedürfnisresponsiv wahrgenommen werden konnten und die innere Objektwelt der Kinder und Jugendlichen als fragmentierten Raum zurücklassen. Die verinnerlichten Beziehungserfahrungen generieren ein Bild fehlender Verlässlichkeit von Erwachsenen, die immer wieder enttäuschen und emotional weder Halt noch Zuwendung geben und damit sicheres Aufwachsen erschweren, wenn nicht gar verhindern. Diese Unsicherheit einer Kindheit und Jugend unter emotional extrem herausfordernden und teils widersprüchlichen Bedingungen geht nicht selten mit Erfahrungen ökonomischer Problemlagen einher. Aktuelle Forschungsdaten zeigen wiederholt, dass ein Mangel an materieller und immaterieller Grundausstattung Bildungsdisparitäten begünstigt und diese zudem recht stabil über die Bildungsbiografie bestehen bleiben (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2020). Für die Kinder und Jugendlichen, die ohnehin in schwierigen Versorgungslagen aufwachsen, minimieren oder verschließen sich partizipative Chancen in kulturellen und sozialen Bereichen. Hinzu kommt eine weitere erhebliche Konsequenz von Benachteiligung, denn diese beeinflusst nachweislich auch die psychische und physische Situation (schlagwortartig unter dem Aspekt Gesundheit zu bündeln). Das toxische Zusammenspiel zwischen ökonomischen Risikolagen einerseits und emotionaler Missachtung sowie Nichterfüllung von grundlegenden Bedürfnissen andererseits kann schließlich zu „multipler Deprivation“ (Holz, 2018, S. 691) kumulieren - eine positive Entwicklung wird nahezu unwahrscheinlich. Aktuelle Daten zeigen in Analogie zu den empirischen Befunden aus der Kinder- und Jugendhilfe, dass einerseits die Kohorte der Heranwachsenden mit psychischen Störungen stetig größer wird und - je nach diagnostischer VHN 2 | 2022 114 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG und methodischer bzw. methodologischer Anlage der epidemiologischen Studien - aktuell bei mindestens 20 Prozent liegt (Hölling, Schlack, Petermann, Ravens-Sieberer & Mauz, 2014). Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Gruppe bewegt sich in oder wiederholt auch zwischen den verschiedenen Systemen Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dass sich im Feld der Hilfen zu Erziehung (ambulant wie stationär) und im Feld der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung Überschneidungen hinsichtlich des Kreises der Adressat/ innen ergeben, ist seit Jahren empirisch belegt (u. a. Begemann & Birkelbach, 2019). Dass die Kinder und Jugendlichen mit (internalisierenden wie externalisierenden) psychischen Störungen in der Regel auch im schulischen System angebunden sind, begründet die Relevanz gelingender Kooperation zwischen den an der Erziehung, Bildung und Entwicklung beteiligten Institutionen. Mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen, die sich in besonderen Lebenslagen befinden, ist hier eine differenzierte Betrachtung der komplexen Indikationen, die für die Implementierung von verschiedenen Maßnahmen verantwortlich zeichnen, erforderlich. Aktuell gibt es eine verstärkte Tendenz, die Anforderungen und Bedürfnisse, die die Kinder und Jugendlichen bewusst wie unbewusst an die Institutionen herantragen, zu „psychiatrisieren“ und den einschlägigen diagnostischen Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-V zuzuweisen (u. a. Habermeyer & Guldimann, 2015). Hier rücken vor allem die antisozialen und dissozialen Persönlichkeitsstörungen in den Fokus (APA, 2013; Dilling, Mombour & Schmidt, 2015), wobei unklar bleibt, welchen Ertrag dieser klassifikatorische Ehrgeiz hat. Die Zugänglichmachung besonderer Verhaltensweisen für eine psychiatrische Beschreibung ist nur insofern hilfreich, als dass kinder- und jugendpsychiatrische Maßnahmen temporär unterstützend sein können, aber eher in Form einer zeitlich begrenzten Krisenintervention. Die zunehmende Orientierung auf die Symptomebene und der Erfolg von auf die Korrektur devianter Verhaltensweisen ausgelegten Erziehungsratgebern im pseudowissenschaftlichen Duktus sowie die medial präsenten Diskussionen um gesellschaftliches Erziehungsversagen nützen nur denen, die sie schreiben und führen - zu hilfreichen Erkenntnissen und Interventionen führen sie nur bedingt (Niemeyer, 2013). 3 Institutionelle Perspektiven - fachliche Zuständigkeiten Die wenig trennscharfen fachlichen Zuständigkeiten resultieren nicht zuletzt daraus, dass schon in Teilen ungeklärt, widersprüchlich und verhandelbar erscheint, welche Kinder und Jugendliche den Adressat/ innenkreis der verschiedenen (institutionellen) Angebote darstellen. Die Rückschau auf ideengeschichtliche Entwicklungslinien in der Pädagogik und Erziehung bei herausforderndem und (nicht selten sich selbst gegenüber) grenzverletzendem Verhalten von Kindern und Jugendlichen verweist darauf, dass es sich dabei nicht nur um aktuelle Phänomene und Diskurse handelt. Das Aushandeln der Zuständigkeiten und Kooperationen zwischen den Professionen zeigt, wie schwierig sich die konkrete Bestimmung des jeweiligen fachlich-inhaltlichen und organisatorisch-institutionellen Ressorts darstellt (u. a. Göppel, 2010; Methner, 2015). Die verschiedenen Professionen und Systeme beschäftigen sich aus unterschiedlichen Motivlagen und Forschungsperspektiven mit einer Personengruppe, die nirgends so richtig hinzuzugehören scheint. Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit (internalisierenden wie externalisierenden) psychischen Störungen mäandert zwischen bildungswissenschaftlichen, sozialpädagogischen, kriminologischen und VHN 2 | 2022 115 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG weiteren Disziplinen. Die mit diesen jungen Menschen befassten Fachwissenschaften wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Kriminologie, die Psychologie, die Sozialwissenschaften, die Erziehungswissenschaften und nicht zuletzt die Sonderpädagogik - hier speziell die Pädagogik bei psychosozialen Beeinträchtigungen - und ihre zugehörigen Institutionen übernehmen zwar Mandate für diese Kinder und Jugendlichen, dies aber allzu häufig ohne etablierte Strukturen, systematische Spezifizierung und Abgrenzung, und zumeist ohne gute Konzepte für die Übergänge bzw. Übergaben untereinander. Das Maß an aktiver, selbstbestimmter Bewegung zwischen den Institutionen, welches mit Blick auf die Gestaltung von Transitionen im Hilfesystem impliziert wird, ist dabei eher euphemistischer Natur. Dass die Kinder und Jugendlichen, deren biografische Erfahrungen von emotionaler Vernachlässigung, von wenig kontinuierlichen Beziehungen, von Marginalisierung und mangelnder Partizipation in den verschiedenen Systemen geprägt sind, im Hilfesystem fast regelhaft Erfahrungen des Ausschlusses machen, ist gut belegt (u. a. Hoch & Beierle, 2019; Mücher, 2020; Tornow, Ziegler & Sewing, 2012). Zugleich steigen die Zahlen der Hilfen zur Erziehung seit Jahren an: Im Jahr 2020 vermeldet das Statistische Bundesamt mit über einer Million Fällen im Jahr 2019 einen neuen Höchststand (Statistisches Bundesamt, 2020), während der Druck von Prozessen der Ökonomisierung dazu führt, dass Teilhabechancen minimiert oder gar verunmöglicht werden (Hoyer & Liesebach, 2019). Schon die Beschreibung der Zielgruppe, die sich in den verschiedenen (nur teils freiwillig wahrgenommenen) Angeboten von Bildung und Erziehung befindet, gerät im Versuch ihrer Bestimmung und Zuschreibung in Schwierigkeiten - obwohl sich in den verschiedenen Institutionen „[…] eine ähnliche, wenn nicht sogar die gleiche Zielgruppe aufhält“ (Stossun & Flihs, 2020, S. 16). Die offenbar zunehmende Defizitorientierung in der Beschreibung der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (u. a. Herz, 2021) folgt nicht zuletzt auch den einzelnen Systemen inhärenten Logiken. Die rechtlichen Zuständigkeiten sind zumeist klar geregelt - für Kinder und Jugendliche in Grenzsituationen kann diese Rahmung den Ausschluss aus einem bestimmten System aber begünstigen, zumal dies eines der Argumente für die Legitimation institutioneller Verweisungspraktiken darstellt: „Die ‚organisierte Verantwortungslosigkeit‘ zeigt sich darin, dass jedes System eine ihm rechtlich zugewiesene Verantwortung hat, der Übergang zwischen den Systemen jedoch strukturell nicht ausreichend geregelt ist und - unabhängig von dieser Notwendigkeit! - vermutlich auch nicht bis ins Detail geregelt werden kann“ (Ader & Klein, 2011, S. 25). Dabei gibt es in den einzelnen Hilfeformen fundierte Theorien, handlungspraktische Zugänge und bezogen auf die Adressat/ innen spezifische Angebote, die als Zuweisungs- und Distinktionsmerkmal zugleich gelten können. Damit ist - vor allem mit Blick auf die (unfreiwilligen) Übergänge - ein Desiderat im Feld markiert, was zumindest in Teilen auch einen Mangel an Antworten auf die derzeitigen Aufgaben kooperativen Handelns der Institutionen beschreibt. Bei aller Vielfalt der pädagogisch-therapeutischen Konzepte und der zunehmenden institutionellen Ausdifferenzierung bleibt für eine bestimmte Personengruppe letztlich nur unzureichend geklärt, welche Disziplin konkret verantwortlich zeichnet. Stossun und Flihs (2021, S. 188) beschreiben die ungeklärten Zuständigkeiten sowie den Mangel an Kontinuität in der Begleitung für alle Hilfesysteme. Das zeigt sich vor allem an den Übergängen verschiedener Settings, wenn Kinder und Jugendliche bspw. aus einer hochstrukturierten intensivpädagogischen Maßnahme in ein Versorgungsangebot mit einem höheren Grad an Freiheit und Selbstständigkeit wechseln. VHN 2 | 2022 116 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG 4 Scheitern im System: Zur Relevanz der professionellen Gestaltung von Übergängen Die Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen mit den Institutionen und dem System verschiedenster Hilfen stellt eine weitere Ebene der Betrachtung dar. In der Regel kommen Familien in besonderen Problemlagen schon früh in Kontakt mit den professionellen Akteur/ innen der sozialen und bildungsbezogenen Fürsorgesysteme. Neben der Betreuung und Begleitung im formalen Bereich (i. d. R. im differenzierten Schulsystem) sind es vor allem Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit verschiedenen Organisations- und Intensitätsmerkmalen in der Struktur der Hilfen und/ oder ambulante sowie (teil-)stationäre Angebote der kinder- und jugendpsychiatrischen Unterstützungssysteme, mit denen die Familien mehr oder weniger freiwillig befasst sind. Im Ergebnis zeigt sich besonders bei Kindern und Jugendlichen in Hochrisikolagen, dass es eine Vielzahl von teils hochstrukturierten und mit institutionellen Wechseln verbundene Maßnahmen im biografischen Verlauf gibt, diese aber weder die Ressourcen im Herkunftssystem erhöhen noch spezifisch miteinander abgestimmt sind und bei den Betroffenen die Exklusionsprozesse (im Innen wie im Außen) verstärken können. Mit Blick auf die aktuelle Situation unter Bedingungen der Pandemie sei eine zusätzliche Bemerkung im Sinne einer weiteren Minimierung von Partizipation sowie der gleichzeitigen Förderung von Exklusionsdynamiken von ohnehin schon vulnerablen Klient/ innen erlaubt: Mit Beginn der Verordnungen zur Eindämmung der SARS-CoV-19-Pandemie haben sich die Zugänge zu entlastenden und regulierenden Angeboten verschiedener Institutionen weiter erschwert oder diese sind über einen gewissen Zeitraum überhaupt nicht oder nur begrenzt verfügbar gewesen. Dadurch verstärken sich Risikolagen für viele Betroffene in einem erheblichen Maße, da Beziehungen wegfallen, die innerfamiliäre Dynamiken mit einem Eskalationspotenzial durch nicht zuletzt triangulierende Settings entlasten konnten. Familien mussten und müssen Krisen selbst bewältigen, obwohl ihnen die dafür notwendigen Ressourcen schlicht fehlen (vgl. u. a. die aktuelle Publikation von Knabe, Kölch, Spitzer & Reis, 2021, zum Thema). Letztlich scheitern nicht wenige Kinder und Jugendliche im System, regelhaft im Bildungssystem und darüber hinaus in diversen intensivpädagogischen und therapeutischen Angeboten. In der Retrospektive lassen sich bei einem kleinen Teil besonders belasteter Klient/ innen die Wege durch die Institutionen weder quantitativ noch auftragsbezogen-qualitativ eindeutig rekonstruieren (u. a. Karafiol, 2020). Mittlerweile als „Systemsprenger“ (Baumann, 2016; Schwabe, Stallmann & Vust, 2021) apostrophiert, zeigt sich in dieser pädagogischen Bestandsaufnahme in der Definition der Gruppe von Heranwachsenden, dass es sich um ein wechselseitiges Phänomen handelt: Zum einen verknüpft mit der Frage, ob das Angebot (inhaltlich wie strukturell) der jeweiligen Institution zu den Bedürfnissen vor der Folie der Entwicklungsbedingungen des Kindes oder Jugendlichen passt (Baumann, Bolz & Albers, 2017, S. 9f.). Zum anderen, wenn vermeintlich keine Passung hergestellt werden kann, ist die Reaktion des Systems auf eskalierende Entwicklungsverläufe vermehrt die Rücknahme von Verantwortung und daraus folgend die Delegation in andere Systeme mit der Begründung der Überforderung der Professionellen oder zum Schutz der Heranwachsenden, die sich wiederum in der Logik des Systems gut zurechtfinden. Opp beschreibt dies als Kreislauf der Entmutigung: „Es sind zirkuläre Prozesse des Zusammenspiels von Entwertungserfahrungen, dem Abbruch von Gemeinschaft, der Versagung von Anerkennung, von Verlusterfahrungen VHN 2 | 2022 117 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG und Wut, die das Leben vieler Kinder und Jugendlicher durchziehen und als chronische Risiken ihre Erziehungserfolge in Frage stellen. Kinder und Jugendliche schützen sich gegen die alltäglichen und chronischen Bedrohungen in ihren Lebenswelten oftmals durch Härte gegenüber sich selbst und anderen“ (Opp, 2017, S. 24). Die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, sind vielfältig und verstärken die Brüchigkeit und mangelnde Kontinuität der „Karrieren“ von Heranwachsenden im System massiv. Sie treffen auf verschiedene Institutionen, die die Grenzen des Aushaltens mit Delegation und Ausschluss an der Stelle markieren, an der die Kinder und Jugendlichen in besonders heftigen Krisen herausforderndes, teils bedrohliches und sich selbst und andere verletzendes Verhalten zeigen. Zusätzlich fallen - bei allen Herausforderungen auf der Ebene widersprüchlichen Verhaltens - die Phasen der differenten institutionellen Versorgung in Lebensabschnitte von höchster individueller Vulnerabilität und sind von riskanter (psychischer und teils auch physischer) Schutzlosigkeit und unzureichender Selbstwirksamkeit gekennzeichnet. Zumal besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in „Multiproblemkonstellationen“ (Walkenhorst, 2019, S. 108) betroffen sind, die „multipel traumatisiert wurden und auf eine lange Geschichte des Scheiterns in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen zurückblicken“ (Zinsmeister, 2015, S. 7; vgl. auch Neuber & Zahradnik, 2019). 5 Der gemeinsame Auftrag als Ausgangspunkt - eine pädagogische Verantwortung Einen Ausgangspunkt für das Nachdenken über zu verhindernde Diskontinuitäten in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit herausfordernden Verhaltensweisen, die als Schüler/ innen mit dem Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung im Schulsystem, als Zielgruppe und Mandant/ innen der Bemühungen der Kinder- und Jugendhilfe, nicht selten als Patient/ innen kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen und schließlich auch teils als Klient/ innen von Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs in den Institutionen in Erscheinung treten, kann der den einzelnen Teilsystemen gemeinsame Auftrag der Befassung mit diesem Personenkreis bilden. Als kollektive Aufgabe steht die Entwicklungsförderung, Erziehung und Persönlichkeitsbildung im Sinne der Befähigung zur Partizipation an gesellschaftlichen Aktivitäten im Vordergrund (zur Diskussion um zugrunde liegende Begriffe und damit verbundene Konzepte u. a. Arloth & Witzigmann, 2021; Stein & Müller, 2021). Es ist unbestritten, dass das Primat der pädagogischen Beziehung im Sinne dieses Ziels maßgeblich pädagogische wie therapeutische Prozesse als zentrale Kraft mitbestimmt und schlicht Voraussetzung für gelingende Interventionsansätze ist. Zudem geht die Forschung der Frage nach, wie diese Prozesse der Wechselwirkung zwischen den Überzeugungen der Professionellen und den individuellen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen quantitativ und qualitativ gestaltet sind. Pädagogische und therapeutische Beziehungen bewegen sich immer in einem ambivalenten Spannungsfeld, denn einige Anteile in der Beziehung können in divergentem Maße diffus oder gar widersprüchlich sein, andere hingegen sehr klar und spezifisch. Und nicht selten, auch das trifft auf pädagogische wie therapeutische Settings gerade mit als schwierig geltenden Kindern und Jugendlichen zu, gibt es „unberechenbare“ Momente in der Interaktion. Gerade aber diese herausfordernden Situationen sind wesentliche Bestandteile eines Arbeitsbündnisses zwischen Professionellen und Klient/ innen im pädagogischen und therapeutischen Praxishandeln. VHN 2 | 2022 118 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG Pädagogische und therapeutische Institutionen sind somit aufgerufen, ihre Funktion im Sinne einer protektiven Umwelt wahrzunehmen und die komplexen inneren Dynamiken sowie die Spannungen mit der Realität aufzunehmen und im Sinne einer spiegelnden Containerfunktion zu mildern. Die destruktive innere Welt der Kinder und Jugendlichen benötigt einen Raum mit stabilen Beziehungen, in dem sie nicht mit fortwährender Ablehnung, mit irrationalen Sanktionen sowie Beschneidung von Lebensperspektiven konfrontiert ist. Prozesse des Übergangs zwischen Institutionen verlangen hier besondere Aufmerksamkeit, betreffen sie doch Kinder und Jugendliche in vulnerablen Lebensphasen, deren Mitbestimmungsrecht im Zuge dieser Übergänge häufig limitiert ist. Fliedl und Sevecke weisen auf die Dynamiken von interinstitutioneller Zusammenarbeit hin, deren (angeleitete) Reflexion unabdingbar sei - die gelingende Kooperation sei von großer Tragweite: „Eine Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Helfersysteme ist ein wichtiger Schutz, damit es in der Behandlung und Betreuung nicht zu einer weiteren Schädigung der Klienten kommt“ (Fliedl & Sevecke, 2017, S. 126). 6 Grundlagen gelingender Kooperation - Anforderungen und Notwendigkeiten „Die hier im Mittelpunkt stehende Risikopopulation - vulnerable Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen in ihrer physischen und psychischen Gesundheit - sind zumeist Adressat*innen unterschiedlicher staatlicher Unterstützungssysteme […], ohne dass hier eine fachlich gebotene system- und ressortübergreifende Kooperation und Vernetzung stattfände - obschon sie von allen Beteiligten gefordert wird“ (Herz & Hoyer, 2021, S. 276). Die Relevanz gelingender Zusammenarbeit, insbesondere an den Schnittstellen und Übergängen zwischen Institutionen, ist unbestritten, und „Kooperation“ hat als (meist aus theoretischer, modellorientierter Perspektive betrachtetes) Konstrukt Eingang in die Ausbildungspläne der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen, therapeutischen und medizinischen Fachkräfte gefunden. Diese theoriebasierte Betrachtung spezifizierend und über sie hinausreichend können einige grundlegende Aspekte der „Ausbildung für Kooperation“ akzentuiert werden: Die eigene fachliche Identität Jedes der beteiligten Systeme im großen Verbund der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen verfügt über das jeweilige System konstituierende fachlichtheoretische Grundlagen, unterschiedliche Perspektiven auf die Klientel sowie charakteristische (methodische, didaktische, nicht zuletzt auch die Forschung im jeweiligen Feld betreffende) Herangehensweisen. Diese Spezifität offenzulegen und zu thematisieren ist der Ausgangspunkt für die Anerkennung der Ausgangslage, „dass die Perspektiven zunächst unterschiedlich sein müssen. Und nur eine klare und geklärte Identität kann eine produktive Kooperation und einen fachlichen Dialog beider Systeme nach sich ziehen“ (Ader & Klein, 2011, S. 25). Gemeinsame Sprache und gemeinsame Vorstellungen Die Klientel der genannten Institutionen wird in den unterschiedlichen Teilsystemen mit einer großen Bandbreite von Begrifflichkeiten abgebildet. Als Zielgruppe von (sozial-)pädagogischen Angeboten, von medizinischen sowie therapeutischen Versorgungssystemen ist von Heranwachsenden mit dem Förderbedarf Emotional-soziale Entwicklung die Rede, von jungen Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Gleichzeitig VHN 2 | 2022 119 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG sind dieselben Personen als Klient/ innen und Patient/ innen benannt, als Nutzer/ innen des Versorgungssystems. Das Ringen um eine gemeinsame begriffliche Basis bzw. eine konsensuale Semantik ist nicht spezifisch für das hier angesprochene System - beispielsweise gibt es im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation, unter Einbeziehung des gesamten assoziierten Versorgungssystems, gleichermaßen internationale wie nationale Bemühungen, eine gemeinsame Grundlage in Bezug auf die Terminologie zu vereinbaren (Bishop, Snowling, Thompson & Greenhalgh, 2017). Auch wenn dies bislang nicht zu einem letztgültigen Konsens geführt hat, erwies sich doch der interdisziplinär geführte Diskurs als geeigneter Anknüpfungspunkt einer Debatte um Wissensbestände, Gemeinsamkeiten wie Spezifika der Professionen und Institutionen. Gemeinsame Wissensbestände, zum Beispiel hinsichtlich diagnostischer Standards Geteiltes inter- und transdisziplinäres Wissen aus der Perspektive aller an den Hilfen beteiligten Professionen sowie gegenseitiges Interesse an und Wissen über die jeweiligen - teils hoch strukturierten - spezifischen Verfahrensweisen sowie differenten rechtlichen Rahmenbedingungen, damit verbunden Aufträgen usw., stellt eine notwendige Voraussetzung für gelingende Kooperation dar. „Wenn auch das Fallverstehen eine Kernaufgabe der Jugendhilfe ist und diese über eine eigenständige diagnostische Kompetenz verfügt […], braucht sie die Psychiatrie für eine fachspezifische Beratung und (klassifizierende) Diagnostik“ (Ader & Klein, 2011, S. 25). Jedoch: „Bei den Fachkräften selbst fehlen oftmals Grundkenntnisse des jeweils anderen Arbeitsfeldes“ (ebd., S. 26). Dieses Ungleichgewicht aufzulösen, mindestens aber zu reduzieren, ist als essenzielle Aufgabe in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu betrachten. Dies könnte u. a. auch durch gemeinsame Forschungsaktivitäten forciert werden. Institutionelle Grundhaltung pro Kooperation und kooperative Standards Die institutionelle Grundhaltung als Teil der Organisationskultur (Büschi & Calabrese, 2017) bestimmt das Denken und Handeln der in den Institutionen tätigen Fachkräfte maßgeblich. Die in vielen Leitbildern und Einrichtungskonzepten formulierte Verpflichtung auf (interdisziplinäre) Zusammenarbeit bleibt vielfach vage, denn verbindliche Standards zur Gestaltung von Übergängen zwischen Institutionen werden häufig nicht benannt. Ein klares Bekenntnis zur Offenheit gegenüber einem gemeinsamen Fallverstehen, einem multiprofessionellen Nachdenken über Klient/ innen könnte die Basis sein für die partizipative Gestaltung von Kooperationsprozessen, die nicht die Unterschiede in den Systemen nivelliert, sondern die spezifische Fokussierung auf Wissensbestände und Systemlogiken anerkennt. Verantwortungsübernahme Der Begriff der Verantwortung meint in diesem Kontext eine ethische Grundhaltung, die für die Gestaltung von Übergangsprozessen konstitutiv sein sollte - die einzelne Fachkraft übernimmt im Auftrag ihrer Institution so lange die Verantwortung für den Weg eines/ einer Klient/ in, bis diese Verantwortung an anderer Stelle verbindlich wahrgenommen wird. Dass dies bislang in den vorrangig nebeneinander organisierten statt vernetzten Institutionen nicht selbstverständlich ist, zeigen zum Beispiel die verstärkten Bemühungen um die Etablierung von Koordinierungsstellen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Berlin. Eine mangelnde Verantwortungsübernahme ist dabei nicht den einzelnen Fachkräften anzulasten, deren ethisch-moralische Selbstverpflichtung sicherlich in der ganz überwiegenden Zahl untadelig ist - angesichts einer auf viele Arten prekären Beschäftigungslage von insbesondere sozialpädagogischen Fachkräften, deren Vertragsdauer allzu oft an konkrete Maßnahmelaufzeiten geknüpft ist, lässt die Gestaltung von Übergangsprozessen auf einer rein organisato- VHN 2 | 2022 120 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG rischen Ebene zum Scheitern verurteilt sein. Ob das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) vom 3. 6. 2021 hier mit der (in einem Stufenplan erst später vorzunehmenden) Einsetzung von „Verfahrenslotsinnen“ und mit den vielfältigen weiteren Bemühungen, das System der Kinder- und Jugendhilfe partizipativer zu gestalten, Abhilfe schaffen kann, bleibt abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass diese Vorhaben durch adäquate Forschungsbemühungen begleitet werden, um den Nutzen für die Klient/ innen, ihre Familien sowie für die beteiligten Institutionen zu dokumentieren. Forschung an den Schnittstellen und Übergängen Auf der Suche nach Daten bspw. zum Übergang von Schüler/ innen von Förderzentren in die nachschulische Phase der Berufsausbildung bzw. des Berufseinstiegs findet sich häufig kein oder nur sehr lückenhaftes Datenmaterial. An dieser bedeutsamen Transition im Leben einer/ s jeden Jugendlichen kommen für diejenigen mit Beeinträchtigungen organisatorische Hürden des Übergangs zwischen Hilfesystemen hinzu, weil ein im schulischen Kontext zuerkannter sonderpädagogischer Förderbedarf nicht automatisch zu einer adäquaten Versorgung durch die nachschulisch verorteten Systeme führt. Um die Kooperation von Institutionen gerade an diesen biografisch bedeutsamen Schlüsselpunkten zu stärken, bedarf es der intensiven Forschung zu Transitionsprozessen und deren Unterstützung bzw. Unterstützungsbedarf unter der Bedingung vorliegender Beeinträchtigungen. Diese kurzen Abrisse ausgewählter Aspekte auf personaler und institutioneller Ebene sind längst nicht erschöpfend behandelt und sicherlich um viele weitere zu ergänzen. Wesentlich ist an dieser Stelle zu betonen, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Hilfesystem, insbesondere aber nicht nur in den Prozessen des Übergangs zwischen eher nebeneinander existierenden Strukturen, besondere Anforderungen an Kooperation stellt, deren Qualität die gesamtgesellschaftliche Aufgabe widerspiegeln sollte. 7 Ausblick: Kooperation als individueller und institutioneller Aspekt von Professionalität Die Verantwortungsübernahme für gelingende Übergänge über die Systemgrenzen hinweg ist gegenwärtig an vielen Stellen Thema in der Reflexion von Hilfeprozessen, jedoch noch allzu häufig als individuell wahrgenommene Aufgabe einzelner Fachkräfte, selten institutionell als Grundwert von Kooperation verankert und selten konkret praxisbezogener Inhalt der für die Hilfesysteme qualifizierenden Ausbildungsgänge. Kooperation sollte verstanden werden als tatsächlich multi-, inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit, die gegenseitige Stärken ebenso thematisiert wie Grenzen der an Hilfeprozessen beteiligten Fachdisziplinen. Eine solche Begriffsfassung wäre ein wesentlicher Baustein der professionellen Identität von Fachkräften ebenso wie von unterstützendem Personal. Die (gegenseitigen) Forderungen der (sich häufig als unübersichtlich und teils als redundant darstellenden) Teilsysteme im Hinblick auf Kooperation und Verantwortungsübernahme aneinander sind vielfältig formuliert worden, z. B. an die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die auch daran mitarbeiten sollte, „dass Kinder und Jugendliche in diesem Umfeld tatsächlich längerfristig verbleiben können, z. B. durch ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung, Supervision sowie Gewährleistung von notwendigen Kriseninterventionen, ggf. auch im stationären Rahmen, mit einer Rückkehr des Jugendlichen in seine Jugendhilfeeinrichtung nach Bewältigung einer akuten Krise. Somit ist die Entwicklung bedarfsgerechter, flexibler Betreuungsstrukturen der Jugendhilfe unter Mitwirkung der Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderlich, welche in Anbetracht der hohen gesellschaftlichen Brisanz dieser Problematik nicht an Auseinandersetzungen über Zuständigkeiten und Kostenträger scheitern darf “ (Baving, 2006, S. 152f.). Diese Problematik der „ungeklärte[n] Zuständigkeiten [wird auch] für VHN 2 | 2022 121 ULRIKE FICKLER-STANG, KATHARINA WEILAND Multidisziplinäre Kooperation als Professionalisierungsziel FACH B E ITR AG die Übergangsbegleitung kritisiert […] (sowohl zwischen unterschiedlichen Einrichtungen als auch im Übergang aus dem jeweiligen Hilfesystem). […] Strukturell gesehen scheint es kaum möglich, für junge Menschen eine einrichtungsbzw. systemübergreifende konstante Begleitung zu organisieren, es sei denn, dies geschieht auf ehrenamtlicher Basis. Kritisiert wird ein Mangel an Konzeptionen zur kontinuierlichen Begleitung im Übergang und an fachlichen Standards für die Beziehungspflege“ (Stossun & Flihs, 2021, S. 188). Dass mit dem Hinweis auf eine „ehrenamtliche Begleitung“ vor allem Tendenzen zur Deprofessionalisierung gestärkt werden sowie unbezahlter Arbeit in einem ohnehin schon nicht ausreichend ökonomisch gestärkten System Vorschub geleistet wird, sollte Anlass dazu geben, den fachlichen Diskurs gezielt zu führen und klare Forderungen hinsichtlich einer Professionalisierung zu formulieren. Kooperation als individueller und institutioneller Standard der Fachlichkeit unter Berücksichtigung multidisziplinärer Zugänge, die im respektvollen Dialog miteinander Verantwortung übernehmen und übergeben, gestärkt durch tragfähige Netzwerke sowie innovative Ansätze für die pädagogische und therapeutische Praxis sowie für die wissenschaftliche Forschung, könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Hilfesysteme nicht mehr als „fragile Systeme“ (Herz & Hoyer, 2021, S. 281) „sprengbar“ sind. Diese gemeinsame Verantwortungsübernahme müsste mindestens mit dem Ziel verbunden sein, die theoretischen und praxeologischen Konzepte der assoziierten Fächer und Institutionen aus der Perspektive einer gemeinsamen Anwaltschaft für jeweils individuelle biografische Entwicklungsverläufe der Kinder und Jugendlichen systematisch zu sichten und in den Entwurf einer umfassenderen Gesamttheorie zu multidisziplinären Ansätzen in diesem Feld einfließen zu lassen. 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