Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2022
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Fachbeitrag: Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR in den 1970er und 1980er Jahren – eine exemplarische Illustration
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Katja Koch
Kristina Koebe
Der Beitrag illustriert anhand der überlieferten Akten eines Magdeburger Förderzentrums den Arbeitsalltag einer Betreuungseinrichtung für geistig beeinträchtigte Kinder in der DDR und setzt das damit konturierte Bild in Bezug zur bisherigen Forschung zu diesem Thema. Deutlich wird dabei, dass es in der DDR im Untersuchungszeitraum 1970 bis 1989 auf administrativer, vor allem aber auf praktischer Ebene intensive Bemühungen um Förderung und Integration geistig behinderter Kinder gab, welche durch die Forschung zum Thema bisher wenig abgebildet werden. Der Beitrag trägt somit zur Ausdifferenzierung des bislang gezeichneten Bildes bei.
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1 FACH B E ITR AG VHN plus VHN plus , 91. Jg. (2022) DOI 10.2378/ vhn2022.art32d © Ernst Reinhardt Verlag Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR in den 1970er und 1980er Jahren - eine exemplarische Illustration Katja Koch, Kristina Koebe Universität Rostock Zusammenfassung: Der Beitrag illustriert anhand der überlieferten Akten eines Magdeburger Förderzentrums den Arbeitsalltag einer Betreuungseinrichtung für geistig beeinträchtigte Kinder in der DDR und setzt das damit konturierte Bild in Bezug zur bisherigen Forschung zu diesem Thema. Deutlich wird dabei, dass es in der DDR im Untersuchungszeitraum 1970 bis 1989 auf administrativer, vor allem aber auf praktischer Ebene intensive Bemühungen um Förderung und Integration geistig behinderter Kinder gab, welche durch die Forschung zum Thema bisher wenig abgebildet werden. Der Beitrag trägt somit zur Ausdifferenzierung des bislang gezeichneten Bildes bei. Schlüsselbegriffe: Sonder- und Heilpädagogik in der DDR, geistig beeinträchtigte Kinder, Förderung, Integration, Betreuungseinrichtungen The Care of Mentally Impaired Children in the GDR in the 1970s and 1980s - an Exemplary Illustration Summary: The article illustrates the daily work of a care facility for mentally handicapped children in the GDR on the basis of the surviving files of a disability facility in Magdeburg and relates the picture thus contoured to previous research on this topic. In doing so, it makes it clear that in the GDR, during the period under investigation from 1970 to 1989, intensive efforts were made on the political-ideological, but above all on the practical level to promote and integrate mentally handicapped children, which research on the topic has not yet depicted to any great extent, and thus contributes to the differentiation of the picture drawn so far. Keywords: Special and remedial education in the GDR, mentally impaired children, promotion, integration, care institutions 1 Einführung Während die bildungsgeschichtliche Forschung der Sonder- und Heilpädagogik den Umgang mit Behinderung vom 19. Jahrhundert bis zum Zusammenbruch des Nationalsozialismus ausgiebig thematisiert hat, gibt es bislang nur recht wenige Untersuchungen zu den Entwicklungen nach dem 2. Weltkrieg, speziell auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Insbesondere zum Themenkomplex geistige Behinderung liegen bislang nur wenige, gleichwohl aber durchaus differenzierte Betrachtungen vor (siehe u. a. Freiburg, 1988; Theunissen, 2006; Barsch, 2007; Hübner, 2000). In der Summe ist es diesen bislang jedoch nicht gelungen, das vielerorts gezeichnete Bild einer primär defizitorientierten Haltung gegenüber geistig beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in der DDR signifikant zu irritieren. Noch immer dominiert die Kritik an der mangelhaften Versorgung betroffener Kinder und Jugendlicher mit pädagogischen Angeboten. Insbesondere die in der DDR vorgenommene Kategorisierung in schulbil- VHN plus 2 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus dungsfähige und schulbildungsunfähige Kinder und Jugendliche und die daraus abgeleitete Aufhebung der Schulpflicht für Kinder mit mittelgradigen und schweren Behinderungen wurde immer wieder harsch kritisiert. Schwerst-(mehrfach)behinderte Kinder und Jugendliche seien als förderungsunfähige „Pflegefälle“ in Heimen und Psychiatrien ohne pädagogische Förderung und unter „menschenunwürdigen Bedingungen“ (Theunissen, 2006, S. 38) „verwahrt“ worden. Aus zeitgenössischen rehabilitationspädagogischen oder bildungspolitischen Texten wird ein ideologischer Überbau rekonstruiert, der den Boden dafür bereitet habe, dass geistig behinderte Kinder in der DDR „eine Art ‚Ausschussware‘ dar[stellten], die dem Staat keinen Nutzen brachten, und die deshalb auch kein Recht auf Zuneigung, Bildung und ein menschenwürdiges Leben hatten“ (Gries, 2002, S. 218f.). Die mediale Berichterstattung der Nachwendezeit tat ihr Übriges, dieses Bild über Jahrzehnte zu zementieren (z. B. der Film „Die Hölle von Ueckermünde“ von Ernst Klee aus dem Jahr 1993; König, 1990). Jüngste Forschungen (u. a. Koch & Koebe, 2019) dagegen konnten deutlich machen, dass ein Blick auf die Ebene des Arbeitsalltags von Fachkräften und des Lebensalltag von Familien mit beeinträchtigten Kindern eine signifikante Differenzierung dieses Bildes leistet. Sie zeigen auf, dass es auch sowohl auf der politisch-ideologischen als auch auf der praktischen Ebene Bemühungen um Förderung und Integration geistig behinderter Kinder gab, die die Forschung zum Thema bislang nicht in größerem Umfang abbildet. Aus dem damit identifizierten Desiderat heraus hat die dem nachfolgenden Beitrag zugrunde liegende Forschung die überlieferten Unterlagen eines Magdeburger Förderzentrums aus den 1970er und vor allem den 1980er Jahren ausgewertet 1 . Sie bemüht sich um eine daraus hergeleitete Rekonstruktion des dortigen pädagogischen Alltags, aber auch der erweiterten Arbeitsfelder, die damit die Komplexität des Handlungsfeldes in neuer Qualität konturieren. 2 Entwicklung des institutionellen Umgangs mit geistig behinderten Kindern in der DDR Die Entwicklung des institutionellen Umgangs mit geistig behinderten Kindern und Jugendlichen in der DDR lässt sich grob in drei Phasen unterteilen. Bereits ab den frühen 1950er Jahren (Phase 1) wird ein differenziertes Sonderschulsystem für „körperlich und geistig behinderte Schulpflichtige“ etabliert (Verordnung über die Beschulung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen physischen und psychischen Mängeln, 1951). Als Voraussetzung für den Besuch der Hilfsschule gilt die „Schulbildungsfähigkeit“, definiert als Fähigkeit zum Erwerb der Kulturtechniken. Mit der Entwicklung der Hilfsschule zur Leistungsschule ab etwa Mitte der 1960er Jahre wird die Gruppe der „Bildungsfähigen“ nochmals unterteilt in „schulbildungsfähig“ und „schulbildungsunfähig-förderungsfähig“ (etwa 0,5 % eines Geburtsjahrganges). Während die schulbildungsfähigen Kinder in den Hilfsschulen verbleiben, werden die schulbildungsunfähigen-förderungsfähigen Kinder kontinuierlich vom Besuch der Hilfsschulen ausgeschlossen. Generell vom Besuch einer Hilfsschule ausgeschlossen sind Kinder/ Jugendliche mit Intelligenzminderungen schweren Grades, die sogenannten schulbildungsunfähigen, förderungsunfähigen „Pflegefälle“ (etwa 0,15 % eines Geburtsjahrganges). Für sie stehen nunmehr keine alternativen Einrichtungen mehr zur Verfügung. Soll eine - förderungslose - Unterbringung im Pflegeheim oder in der psychiatrischen Abteilung eines Fachkrankenhauses vermieden werden, ist eine Betreuung durch die Familie die einzige Alternative. Eingaben betroffener Eltern mehren sich, immer vehementer wird die Schaffung spezieller Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gefordert (u. a. Bundesarchiv 2 DQ1/ 13535; Eßbach, 1966; 1968). Die nun folgenden Jahre (Phase 2) sind geprägt von der Suche nach organisatorischen und inhaltlichen Lösungen für die Betreuung der VHN plus 3 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus schulbildungsunfähigen, aber förderungsfähigen Kinder und Jugendlichen. Dass man seitens der Administration durchaus Handlungsdruck empfindet bzw. Handlungsbedarf sieht, machen Archivalien deutlich (Bundesarchiv DQ1/ 23871). In diesen wird wiederholt darauf rekurriert, dass das Fehlen einer zielgerichteten Förderung Entwicklungspotenziale verkümmern und Förderfähige zu Pflegefällen werden lässt, was mit der „humanistischen Einstellung“ des sozialistischen Staates unvereinbar wäre. Das Ganze sei auch ein Politikum, argumentiert man, da die aktuelle Misere auch „Auswirkungen auf das internationale Ansehen der DDR“ habe, weil „von den Euthanasieverbrechen der Faschisten besonders dieser Personenkreis betroffen wurde“. Quantitativ am stärksten vertreten sind jedoch die ökonomischen Argumente. Man arbeitet detailliert heraus, welche Kosten entstünden, wenn Jugendliche wegen unterlassener Förderung mit 16 Jahren in ein Pflegeheim eingewiesen oder in psychiatrischen Kliniken oder in Fachkrankenhäusern betreut werden müssen. Hinzu käme, dass Förderfähige „durch die Arbeitserziehung in Fördereinrichtungen imstande [seien], in geschützter Arbeit mindestens zum Teil Lebensunterhalt selber zu verdienen“ (Bundesarchiv DQ1/ 23871, S. 21). Außerdem leide das Gesundheitssystem in dieser Zeit unter einer massiven Überbelegung, nicht nur durch „Pflegefälle“, sondern nunmehr vor allem durch die förderungsfähigen Kinder und Jugendlichen, die, obwohl sie nicht krankenhausbehandlungsbedürftig sind, mangels Alternative in medizinischen Einrichtungen untergebracht werden. Nicht zuletzt habe die Unterbringung in der Häuslichkeit zur Folge, dass ein Familienmitglied (i. d. R. die Mutter) an der Ausübung des Berufes sowie an der Teilnahme am politischen und kulturellen Leben gehindert sei (Bundesarchiv DQ1/ 13535, S. 1). Ab Mitte der 1960er Jahre diskutiert die Politik intensiv, wie sich die zielgerichtete Förderung für schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche organisatorisch und inhaltlich ausgestalten lässt. Ziel ist die Schaffung heilpädagogischer Fördereinrichtungen. Bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung herrscht weitgehende Einigkeit: Hier geht es um eine Befähigung zur Selbstversorgung und zur Gestaltung sozialer Beziehungen, um Arbeitseingliederung und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Man orientiert sich an Materialien, die kontinuierlich an der Humboldt-Universität Berlin entwickelt werden (Bundesarchiv DQ1/ 13535, S. 1). Hinsichtlich der Frage der organisatorischen Verankerung dieser Förderung und Betreuung vollzieht sich ein mehrjähriger ministerielladministrativer Diskussionsprozess. Dieser mündet 1968 in der Herausgabe der „Programmatischen Empfehlungen des Ausschusses für Gesundheitswesen der Volkskammer der DDR zur Entwicklung umfassender gesellschaftlicher Hilfsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die infolge Hirnschädigungen nicht in der Lage sind, sich auf normalem Weg eine geachtete Stellung in unserer Gesellschaft zu erwerben und sich in dieser zu behaupten“ (Bundesarchiv DQ1/ 13535). Mit diesen Empfehlungen wird die Gruppe der „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Kinder und Jugendlichen“ erstmals in einem offiziellen staatlichen Dokument als eigenständige Gruppe (zwischen Hilfsschülern und sogenannten Pflegefällen) ausgewiesen und mit einem Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf verknüpft (Eßbach, 1985, S. 67). Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird am 20. 8. 1969 im Präsidium des Ministerrates ein „Beschluß [sic] über Maßnahmen zur Förderung, Beschulung und Betreuung geschädigter Kinder und Jugendlicher sowie psychisch behinderter Erwachsener“ verabschiedet, in dem die Zuständigkeiten nunmehr eindeutig geregelt werden: Die Verantwortung obliegt nun verbindlich dem Gesundheitswesen. Die „Programmatischen Empfehlungen“ legen den Grundstein für die Phase 3, den kontinuierlichen Auf- und Ausbau eines Systems von Förderungseinrichtungen ab Beginn der 1970er Jahre. Zwischen 1972 und 1974 werden die VHN plus 4 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus schulbildungsunfähigen, förderungsfähigen Kinder von der allgemein geltenden Schulpflicht befreit. Das sich nun Schritt für Schritt etablierende System der Betreuungsstrukturen für „schulbildungsunfähige“ Kinder setzt sich maßgeblich aus drei Einrichtungsarten zusammen: 1) Rehabilitationspädagogischen Tagesstätten („ständige medizinische Behandlung nicht mehr notwendig […] die nur sehr geringen pflegerischen Aufwand erfordern“), 2) Wochenheimen („besonders geeignet für Kreise mit ungünstigen Verkehrsanbindungen“) und 3) Dauerheimen („für Kinder und Jugendliche […] die aufgrund ihrer schweren Schädigung oder Doppelschädigung […] oder aus sozialen Gründen nicht in der Familie verbleiben können“. Bundesarchiv DQ1/ 1201). Der Schwerpunkt liegt auf der Einrichtung von Tagesstätten. Gleichzeitig wird in den 1970er Jahren intensiv daran gearbeitet, Ziele, Inhalte und didaktisch-methodische Grundlagen der Förderung auszuformen. 1973 wird der von Sigmar Eßbach et al. erstellte „Entwurf eines Rahmenplanes zur Förderung schulisch nicht mehr bildbarer aber noch förderungsfähiger Kinder“ veröffentlicht, 1977 erscheint eine Neufassung, nunmehr betitelt als „Bildungs- und Erziehungsprogramm für Rehabilitationspädagogische Förderungseinrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR“. Inhaltlich fokussiert der Plan v. a. auf die Bereiche Umweltorientierung, Selbstbedienung (i. S. v. Selbstständigkeit) und soziale Integration. Die zuvor geführte Auseinandersetzung um den Bildungsbegriff schlägt sich hier insofern nieder, als ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass es um die Vermittlung lebenspraktisch zentraler Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten gehe und die zur Verfügung stehende Zeit nicht für die Vermittlung von letztendlich kaum anwendbaren Kulturtechniken vergeudet werden solle. Diesen Förderprogrammen kann sowohl inhaltlich als auch didaktischmethodisch ein hohes Niveau und eine hohe Ähnlichkeit mit bundesdeutschen Bildungsplänen für geistig Behinderte attestiert werden (Ellger-Rüttgardt, 2008, S. 205). Als zentrales Ziel der Förderung in Förderungseinrichtungen gilt von Beginn an die Integration in die Gesellschaft. Im Sinne der allseitigen Persönlichkeitsentwicklung sollen die Betroffenen so weit gefördert werden, dass sie als relativ selbstständige Menschen in der sozialistischen Gesellschaft leben und unter angemessenen Bedingungen eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ausüben können. Prägend ist hier das für die DDR charakteristische Verständnis von produktiv-tätiger Arbeit als Kern eines erfüllten, sinnvollen Lebens. Menschen mit Behinderung sollen, im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten, zum „Wachstum der sozialistischen Produktionsverhältnisse bei[…]tragen“, wobei man jedoch ihre Wertschätzung nicht daran koppelt, wie effizient ihnen dies am Ende möglich sein wird. Obwohl man darauf hinweist, dass behinderte Menschen sich durch Arbeit zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können, wird „Befähigung zur Arbeit“ hier nicht im Sinne der „Nutzbarmachung“ von Produktivkraft für die Gesellschaft, sondern als maßgeblicher Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung (Eßbach, 1985, S. 93) verstanden. Auch die Integration behinderter Menschen ist ein wichtiger Gegenstand der Bemühungen der 1970er und, noch stärker, der 1980er Jahre. Man stellt fest, dass die Einstellung der Bevölkerung gegenüber behinderten Menschen nicht so positiv ist, dass diese sich „als gleichberechtigt in der sozialistischen Gesellschaft“ fühlen können (Bundesarchiv DQ1/ 13535). Zudem, so die fachwissenschaftliche Argumentation, könne man das Ziel, die Kinder auf ihre optimale Integration in die Gesellschaft vorzubereiten, nur durch die Einbettung des Förderungsprozesses in das gesellschaftliche Leben erreichen. „Soll das Kind im Straßenverkehr und der Benutzung von Verkehrsmitteln Sicherheit erlangen, das Einkaufen erlernen u. v. m., so muß es ständig Gelegenheit haben, sich - unter Anleitung - im Straßenverkehr zu bewegen, Verkehrsmittel zu benutzen, einzukaufen, öffentliche Gebäude und vor allem Menschen kennenzulernen und ent- VHN plus 5 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus sprechende angemessene Verhaltensweisen zu üben“ (Eßbach, 1985, S. 474). Um dies zu ermöglichen, sei es beispielsweise sinnvoll, „Förderungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe, wenn möglich inmitten von Wohngebieten, einzurichten“ (ebd., S. 174). Im Kontext dieser Überlegungen werden, durchaus zeitgemäß, auch die Gefahren von Desintegration und Hospitalisierung intensiv diskutiert (z. B. Bundesarchiv DQ1/ 12019). Hier lässt sich ein - inhaltlich wie didaktisch-methodisches - hohes Niveau der Konzepte und Förderpläne konstatieren. Ellger-Rüttgardt attestiert im rückblickenden Vergleich „eine erstaunlich weitgehende Übereinstimmung der Stoffpläne und des Methodeninventars“ mit Lehr- und Bildungsplänen für die praktische Bildung geistig Behinderter der Bundesrepublik (Ellger-Rüttgardt, 2008, S. 205). Ein (offener) fachlicher Diskurs um die Förderung sogenannter „Förderungsunfähiger“ lässt sich ab Beginn der 1980er Jahre verzeichnen, als sich nach und nach der Begriff „elementar Förderfähige“ durchzusetzen beginnt. Auf der alltagspraktischen Ebene gibt es entsprechende Bemühungen schon sehr viel früher, wie u. a. an den Aktivitäten des Ehepaares Trogisch erkennbar, das bereits um 1970 praktische Konzepte zur Individualförderung geistig schwer- und schwerstbehinderter Menschen erarbeitet (Trogisch & Trogisch, 1977). Ein ähnliches Bild zeichnen überlieferte Korrespondenzen, Protokolle und Aktennotizen aus den 1970er und 1980er Jahren, die in einer staatlichen Magdeburger Tagesstätte für schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche bis heute aufbewahrt und nun zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt wurden. Nachfolgend soll es darum gehen, aus diesen den Arbeitsalltag dieser Tagesstätte zu rekonstruieren. Hierzu wurde das überlieferte Material vollständig gesichtet und zunächst insgesamt sechs verschiedenen Schlagworten zugeordnet, die aus dem Erwartungsbild „Tätigkeitsfelder einer ambulanten sonderpädagogischen Tagesstätte“ hergeleitet wurden. Jenes Material, das hierbei nicht zugeordnet werden konnte, wurde auf seine inhaltliche Aussagekraft geprüft und wahlweise als irrelevant aussortiert (z. B. Übergabeprotokolle oder Dokumentationen technischer Abläufe) oder auf der Basis einer qualitativen Inhaltsanalyse zu ergänzenden Themenschwerpunkten gruppiert. Die auf diese Weise vorgenommene Grobstrukturierung wurde durch die anschließende systematische Auswertung der Dokumente pro Themenschwerpunkt auf generalisierbare Aussagen hin ausgewertet, die mittels Datumsangaben zeitlich eingeordnet und dann zur vorliegenden Forschung auf dem Gebiet der ambulanten Behindertenbetreuung in der DDR nach 1970 bzw. den hier relevanten Entwicklungen und Ereignissen in Bezug gesetzt wurden. Auf diese Weise wurde die Einrichtung in ihrer Entstehung und organisatorischen Beschaffenheit beschrieben, um im Anschluss die Arbeit der 1980er Jahre mittels synchroner Bestandsaufnahmen zu charakterisieren, sowohl in Bezug auf den Arbeitsalltag in seiner beachtlichen Komplexität als auch in Bezug auf die darüber hinausgehenden Aktivitäten vor allem der Einrichtungsleitung. Die so geleistete abstrahierende Deskription erlaubt eine exemplarische Konturierung der alltagspraktischen Arbeit mit förderungsfähigen schulbildungsunfähigen Kindern, die das bislang gezeichnete Bild weiter ausdifferenziert. 3 Die Tagesstätte für schulbildungsunfähige, förderungsfähige Kinder in Magdeburg - eine Fallbetrachtung 3.1 Die Arbeitsweise der Tagesstätte Wie der ganze Bereich ist auch diese „Rehabilitationspädagogische Förderungseinrichtung für intelligenzgeschädigte schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche“ eine dem DDR-Gesundheitswesen unterstellte VHN plus 6 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus Institution. Die in der Magdeburger Burchardstraße 5 angesiedelte Tagesstätte ist dem Rehabilitationszentrum der Stadt Magdeburg (RZM) zugeordnet. In einer in den Archiven des Hauses enthaltenen Bestandsaufnahme des RZM zur Betreuungssituation artikuliert man den dringenden Wunsch nach einer Verbesserung der Situation und argumentiert dabei mit dem, was sie als „Planungszahlen für Fördereinrichtungen“ bezeichnen: Immerhin 0,5 % der Kinder und Jugendlichen eines Geburtenjahrganges gelte es in Einrichtungen wie diesen zu betreuen, was nach Angaben des Papiers 0,15 bis 0,2 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Schon jetzt, Mitte der 1970er Jahre, plädieren die Fachkräfte des RZM für dezentrale Einrichtungen, die den Eltern der Betreuten kurze Wege ermöglichen. 30 bis 40 Plätze pro Stadtbezirk seien vorzusehen, mit einem Angebotsspektrum, das von Wochenheimen und Dauerheimen für Krippenkinder bis zu sog. Werkstätten für Arbeitserziehung für Jugendliche („teilindustrielle Produktion“) reiche. Die nur in Teilen überlieferte Dokumentation der in diesen Jahren entwickelten Struktur zeichnet kein umfassendes Bild des offenkundig langsam, aber stetig voranschreitenden Etablierungsprozesses. Deutlich wird jedoch: Die Tagesstätte verfügt zunächst nur über 32 Plätze, 1974 werden es 42. Diese Erweiterung erfolgt, den Akten zufolge, im Kontext der Prüfung des Rahmenplans für diese Art von Einrichtungen der DDR, initiiert vom Gesundheitsministerium der DDR. Hierzu wählte man offenbar zehn Einrichtungen aus verschiedenen Landesteilen aus, zu denen auch die Magdeburger Tagesstätte gehörte. Eines der Ergebnisse der Prüfung ist eine konkrete Bedarfsermittlung für die Stadt Magdeburg, die 168 notwendige Plätze attestiert. Inwieweit die Eröffnung der Tagesstätte in der Burchardstraße unmittelbares Ergebnis dieses Prozesses ist, lässt sich nur vermuten. Fest steht, dass sie am 12. 1. 1981, im in der DDR erstmal ausgerufenen „Jahr der Rehabilitation“, eröffnet wird. Die Stadt Magdeburg übergibt das Objekt als „Kiko 180/ 80“, also mit einer Betreuungskapazität von 180 Kitaplätzen und 80 Krippenplätzen, an das RZM. Vier Monate später, am 7. 5. 1981, präsentiert man das Objekt an einem ersten „Tag der Offenen Tür“ einer interessierten Öffentlichkeit. 1985 ist für die Stadt Magdeburg eine Betreuungsstruktur im Tagesstättenbereich dokumentiert, die insgesamt vier Objekte bewirtschaftet: Die hier betrachtete Tagesstätte in der Burchardstraße 5, aber auch Gebäude in der Halberstädter Straße 45, der Lingnerstraße und der Gartenstraße. Das letzte Objekt wurde offenbar erst jüngst in Betrieb genommen - die Briefwechsel und Aktennotizen des Jahres 1985 dokumentieren die Bemühungen um die Etablierung. Insgesamt betreut das RZM 1984 (Stand 3. 9.) 145 Kinder und Jugendliche in sog. „rehabilitationspädagogischen Förderungseinrichtungen“ - in der Burchardstraße 114 Kinder, in der Gartenstraße 15 Jugendliche und in der Halberstädter Straße 16 Kinder oder Jugendliche (nicht spezifiziert). Zwei Jahre später, 1987, spricht das RZM in einem Jahresbericht von insgesamt „180 schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Kindern“, die man in den Förderungseinrichtungen der Stadt Magdeburg betreue - eine Bestandsaufnahme, die neben einer Betreuung in Tagesstätten auch Wochenbetreuungen und dauerhafte Unterbringungen erfasst. Dennoch scheint der Bedarf höher als die Zahl der verfügbaren Plätze zu sein, wie ein Schreiben der RZM-Leitung vom April des Jahres belegt. Sie reagiert auf die jüngste Beratung der Einweisungskommission der Tagesstätte über die Aufnahme von Kindern, die das Therapie- und Diagnostikzentrum der Stadt zur Aufnahme angemeldet hat: „Leider ist es uns aufgrund von Personalfragen z. Zt. nicht möglich diese schwerstgeschädigten Kinder in die TS/ Burchardstr. zu übernehmen, da für diese Kinder unbedingt qualifizierte Krankenschwestern erforderlich sind. Eventuell könnten wir zum September die beiden Kinder [Name entfernt] und [Name entfernt] mit Morbus Langdon Down-Syndrom aufnehmen. Doch dafür benötigen wir unbedingt ausführ- VHN plus 7 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus liche Entwicklungsberichte mit genauen Angaben zur Familiensituation und Transportfrage (auch von den übrigen Kindern).“ Die Leitung der Gesamtstruktur RZM obliegt der Kreisrehabilitationsärztin, 1988 hat Frau Dr. med. H. Dietzmann diese Position inne. Die Leitung der Tagesstätte hat die Position eines Abteilungsleiters bzw. einer Abteilungsleiterin inne und ist der Ärztin damit direkt unterstellt. Besagte Einrichtungsleitung obliegt von 1981 bis 1983 den Mitarbeiter/ innen Amelung und Janner (Stellvertreterin). Ab 1984 ist der spätere Mitarbeiter des Magdeburger Jugendamtes Förster mit der Leitung der Einrichtung betraut. Die in der Burchardstraße betreuten Kinder sind offenbar drei Gruppen zugeordnet, einer unteren, einer mittleren und einer oberen Gruppe. Besagte Gruppen werden weiter aufgeteilt, sodass Untergruppen mit 8 bis 12 Kindern entstehen, die von jeweils 2 bis 3 Kolleg/ innen betreut werden. Die genaue Zahl der Mitarbeiter/ innen der Einrichtung ist nicht überliefert, doch finden sich diverse Hinweise auf die Organisationsstruktur. So ist wiederholt von einer Leitungsstruktur die Rede, die aus der Abteilungsleitung und der stellvertretenden Abteilungsleitung, einer Person, die den Bereich Ökonomie verantwortet, und der Wirtschaftsleitung besteht. Parallel dazu verantwortet der Hausmeister die technische Betreuung des Objekts - und natürlich ein ganzes Team zuständiger Fachkräfte die Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Hierzu lässt sich den Unterlagen entnehmen, dass Anfang 1985 (Stand 1. 1.) insgesamt zehn Mitarbeiter/ innen in der Einrichtung tätig sind, deren Alter zwischen 20 und 29 Jahren liegt. Ergänzend zu offenbar obligatorischen jährlichen Mitarbeiter/ innengesprächen möchte man besondere Maßnahmen zu deren beruflicher Förderung ergreifen und erwägt verschiedene Handlungsmöglichkeiten der Einrichtungsleitung. Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist offenbar unterschiedlich: Sie besteht mehrheitlich aus Erzieher/ innen und Rehabilitationspädagog/ innen. Mitte 1984 beklagt man die nicht besetzte Stelle einer Kinderkrankenschwester, auch finden sich Anhaltspunkte für die Beschäftigung von Personal, um dessen berufsbegleitende Qualifizierung man sich bemüht. Die Nettogehälter der Mitarbeitenden liegen im Spektrum von 630 Mark pro Monat für den Hausmeister (ohne spezifizierte Informationen zu den Arbeitsstunden) und 1300 Mark für die Einrichtungsleitung 3 . Ergänzend zum eigenen Personal gibt es offenbar externe fachliche Begleitungen: Spätestens ab 1985 arbeitet man mit einer in einer Magdeburger Kindertagesstätte tätigen Logopädin zusammen. In der Einrichtung selbst finden immer am ersten Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr Sprechstunden statt, die der Leiter der Einrichtung und eine externe Fürsorgerin 4 gemeinsam anbieten. Die Tagesstätte in der Burchardstraße ist täglich von 7 bis 17 Uhr geöffnet, wobei nicht abschließend geklärt werden konnte, ob dies auch eine Betreuung an den Wochenenden einschließt. Briefe an die Eltern der betreuten Kinder machen deutlich, dass das Personal eine Anwesenheit der Kinder mindestens von 8 bis 15 Uhr wünscht, damit diese in der Einrichtung gut integriert würden und die fest eingeplante tägliche Förderzeit von 8 bis 12 Uhr vollumfänglich nutzen könnten. 3.2 Alltagsarbeit in der Einrichtung Als Arbeitsgrundlage weist die Einrichtungsleitung in ihren programmatischeren Texten, hierbei vor allem den Jahresarbeitsplänen und Jahresberichten, das Bildungs- und Erziehungsprogramm für Rehabilitationspädagogische Förderungseinrichtungen von 1977 und die daraus entwickelte Arbeitsordnung des RZM in der letztgültigen Fassung vom 1. 1. 1983 aus. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Planung der Arbeit in der Einrichtung, die in Jahresintervallen (in Form sog. Jahresarbeitspläne) und im Vorfeld der konkreten Arbeitswoche (sog. Rahmenwochenablaufpläne) erfolgt. VHN plus 8 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus Die Betreuung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen dokumentieren jährlich verfasste Entwicklungsbögen, Beurteilungen und Entwicklungsberichte, die aus mehreren Jahren für alle Kinder der Gruppen überliefert sind. Darüber hinaus verfasst das Pädagogische Personal einzelne ausführliche Entwicklungsberichte, wenn Entscheidungen anstehen oder ein Wechsel in eine andere, z. B. medizinische Einrichtung geplant ist. Dokumentiert sind u. a. der Übertritt von Kindern in die Vollzeitbetreuung im Magdeburger Friedenshort 5 , die Überweisung in die Bezirksnervenklinik und ein Einrichtungswechsel nach Umzug der Eltern. Hier bedankt man sich bei der Einrichtung für die offenbar sehr kurzfristig ermöglichte Übernahme des Kindes und bittet um Übermittlung einer Rechnung für die mit der Übergabe entstandenen Kosten. Bei einem nach Umzug in die eigene Einrichtung wechselnden Kind fordert man ein psychologisches Gutachten an, um selbst möglichst gut über den zu erwartenden Förderbedarf im Bilde zu sein. Die fortlaufende fachliche Betreuung der Kinder basiert auf sog. Halbjahresanalysen, die die Fachkräfte vorbereiten und die dann in der Vollversammlung der Erzieher/ innen gemeinsam besprochen werden. In den Protokollen der Dienstberatungen sind ab und an kleinere identifizierte Betreuungsmängel dokumentiert, so unter anderem der Umstand, dass ein Kind mit seinem Vater auf das Ankommen der zuständigen Erzieherin im Dienst warten musste, weil die andere Gruppe sich nicht zuständig fühlte, oder ein Kind allein einen heißen Topf getragen hatte. Hier wird aktiv nach Möglichkeiten gesucht, derlei Probleme zukünftig zu verhindern. Ergänzend zur Alltagsbetreuung organisiert man einmal wöchentlich eine Mitnutzung der Schwimmhalle im Stadtteil Olvenstedt für anderthalb Stunden. In den eigenen Räumlichkeiten finden u. a. regelmäßig Kurse statt, in denen die Kinder mit Ton arbeiten u. Ä. Regelmäßige Exkursionen gehören ebenfalls zum Betreuungsrepertoire - immer wieder finden sich in den Akten entsprechende Anfragen und Danksagungen an Gastgeber oder Unterstützer. Mehrfach sind in den Akten durch die Einrichtung organisierte Arztbesuche für die betreuten Kinder dokumentiert, ebenso wie Einkäufe von Kleidung, zu denen man beim Referat Jugendhilfe der Stadt Magdeburg die Erstattung der verauslagten Kosten beantragt. Die Betreuungsarbeit reicht nachweislich in die Familien der betreuten Kinder hinein: So dokumentieren die Unterlagen, dass man sich nach einem Unfall der Mutter eines Kindes und dem daraus resultierenden Klinikaufenthalt darum kümmert, das Kind im Magdeburger Friedenshort der Pfeifferschen Stiftung unterzubringen, bis die Mutter wieder selbst zu einer umfassenden Betreuung in der Lage ist. Jenseits konkreter Notsituationen behält man das häusliche Umfeld im Blick, um die optimale Betreuung der Kinder auch jenseits der eigenen unmittelbaren Verantwortlichkeit sicherzustellen. Dies belegt u. a. ein Anschreiben von 1986, in dem man in Bezug auf vier Kinder bzw. deren Familien um eine „kontinuierliche Betreuung dieser Haushalte durch die Kreishygieneinspektion“ bittet und jeden einzelnen Fall mit einer ausführlichen Bestandsaufnahme und Ursachenermittlung begründet. Ebenfalls überliefert sind vereinzelte Zeugnisse einer geradezu rührenden Kontaktpflege mit Kindern und Jugendlichen, die ehemals in der Einrichtung betreut wurden. So besucht man ein Kind, das vor einiger Zeit in die Vollzeitbetreuung in einer Partnereinrichtung gewechselt ist, mit der ganzen Gruppe. Man behält die mögliche Rückkehr eines Kindes in die Tagesstätte im Blick, lädt ‚Ehemalige‘ zum Sommerfest ein - und korrespondiert mit Ju- VHN plus 9 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus gendlichen, die offenbar auch nach ihrem Ausscheiden den Kontakt mit der Tagesstätte halten möchten (Abb. 1). Darüber hinaus ist der Arbeitsalltag des Förderzentrums von einem Kümmern um zahlreiche organisatorische Probleme durchzogen - das Spektrum der diesbezüglichen Alltagsaufgaben reicht von der Kommunikation mit einer Mutter nach ihrem Beschwerdebrief über eine verschwundene Jacke (Rückmeldung und Bearbeitung des Antrags auf Schadenersatz) bis hin zu Beschwerden über nicht gelungene Verpflegungsangebote der Küche 6 . Nicht zuletzt findet sich in den Unterlagen ein Antrag auf öffentliche Würdigung im Rahmen eines Formats namens „Blumenstrauß des Monats“ für den Busfahrer, der jeden Tag zwei Sonderfahrten vom Hauptbahnhof zur Tagesstätte absolviert und dem man damit für seine Zuverlässigkeit und Umsicht danken möchte. 3.3 Über die konkrete Kinderbetreuung hinausgehende Arbeitsschwerpunkte 3.3.1 Arbeitsschwerpunkt 1: Fachliche Kooperationen Das sich hinsichtlich eines Austauschs mit anderen Einrichtungen, aber auch mit Forschungsstätten und Fachämtern abzeichnende Netzwerk kann als eindrucksvoll bezeichnet werden. Im Mittelpunkt steht die Kooperation mit diversen Institutionen mit ähnlichen Aufgabenbereichen. So wird 1986 ein Besuch von 32 Kolleg/ innen aus Dresden dokumentiert, die zum mehrtägigen Erfahrungsaustausch kommen und um deren Abholung vom Bahnhof, Betreuung und Unterbringung sich das Kollegium kümmert. Drei Jahre später ist dann ein Besuch von 13 Mitarbeiter/ innen der Stadtbezirksstelle für Rehabilitation des Stadtbezirks Berlin-Hellersdorf angefragt, auch hier geht es darum, von den Abb. 1 Antwortschreiben an einen ehemals in der Einrichtung betreuten Lehrling VHN plus 10 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus gesammelten Erfahrungen zu profitieren: „Da wir in baldiger Zukunft im neuen Berliner Stadtbezirk Hellersdorf die 1. Rehabilitationspädagogische Tagesstätte eröffnen und schon viel Positives über das Magdeburger Rehabilitationszentrum erfuhren, möchten wir von Ihnen die Zustimmung für einen Erfahrungsaustausch mit den Kollegen der Tagesstätte für förderungsfähige Kinder und Jugendliche in der Burchardstraße erbitten“ (19. 5. 1989). Solche Arbeitsvisiten münden offenbar auch (ob vereinzelt oder mehrheitlich, lässt sich nicht rekonstruieren) in einen längerfristigen Austausch: Man pflegt den Kontakt aktiv und mit ausgesprochener kollegialer Herzlichkeit. Darüber hinaus zeugen die überlieferten Dokumente von einer regen Kooperation mit verschiedenen Hochschulen (u. a. in Berlin, Halle, Potsdam und Magdeburg) und situationsbezogenem Austausch mit fachlichen Koryphäen wie Sigmar Eßbach, Abb. 2 Dankesschreiben an Fachkolleg/ innen aus Dresden als Zeugnis eines kollegial-herzlichen überregionalen Austauschs VHN plus 11 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus einem der maßgeblichen Rehabilitationspädagogen der DDR und Begründer der Sektion Rehabilitationspädagogik der „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Intelligenzgeschädigten“ an der Humboldt-Universität zu Berlin. 3.3.2 Arbeitsschwerpunkt 2: Aus- und Weiterbildung des Personals Das Thema Aus- und Weiterbildung nimmt in den überlieferten Briefen und Protokollen der 1980er Jahre erheblichen Raum ein. Ein wesentlicher Aspekt ist die Weiterqualifikation von Kolleg/ innen, die nicht über den gewünschten (und offenbar nicht verpflichtend geforderten - der Qualifizierungsbedarf entspringt wohl durchaus eigenem Antrieb) Abschluss verfügen. Umfangreiche Korrespondenz zum Thema dokumentiert Bemühungen um Hospitationen in anderen Einrichtungen und beklagt einen Mangel an berufsbegleitenden Qualifikationsmöglichkeiten. Mit ausdrücklichem Hinweis auf daraus erwachsende Engpässe entsendet man Kolleg/ innen zum Vollzeitstudium oder zu einer Ausbildung zum/ zur Sozialfürsorger/ in. Gleichzeitig wendet man sich mit einem überlieferten Schreiben vom 29. 3. 1984 an das Haus des Lehrers beim Bezirkskabinett für Lehrer und Erzieher Magdeburg, um dort weiterführende Auskünfte für die Einrichtung betreffende Qualifizierungsmaßnahmen zu erbitten. Einmal mehr und nun auch offiziell und gegenüber Zuständigen wird betont, dass ein Fernstudium oder ein sog. externes Studium als wichtig und im eigenen Arbeitskontext ausgesprochen hilfreich erachtet würde. Offenbar stießen diese Anregungen nicht auf taube Ohren: Als das Institut für Weiterbildung mittlerer medizinischer Fachkräfte des Ministeriums für Gesundheitswesen der DDR Anfang der 1980er Jahre damit betraut ist, eine Fachschulausbildung für Rehabilitationspädagog/ innen vorzubereiten, wird ein Mitglied der Einrichtungsleitung um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Eine konkrete Verbesserung der hier beklagten Situation lässt sich den Unterlagen jedoch nicht entnehmen, vielmehr scheint die Einrichtung noch Ende der 1980er Jahre Praktika für das eigene Personal zu organisieren, um dessen bestmögliche Qualifizierung zu ermöglichen. Man würdigt ausdrücklich, dass die Partnereinrichtungen diese unter nicht einfachen Bedingungen möglich machen, wie ein Schreiben an das BNK Uchtspringe aus dem Jahre 1987 illustriert: „Da ich weiß, daß Unmögliches immer sofort erledigt wird, bitte ich um eine Bestätigung des Praktikumseinsatzes oder einen geeigneten Terminvorschlag.“ Warum das Problem der Aus- und Weiterbildung für die Einrichtung ein essenzielles ist, machen zahlreiche Bewerbungsschreiben deutlich, die aus den Jahren 1983 bis 1988 überliefert sind. Exemplarisch für diese ist etwa eine Initiativbewerbung vom Oktober 1988, in der eine gelernte Krippenerzieherin mit zehnjähriger Berufserfahrung und anschließender Beschäftigungspause wegen Geburt einer Tochter sich um eine Anstellung als „Betreuer oder Erzieher“ bewirbt. Die Akten dokumentieren immerhin eine Einladung zum Bewerbungsgespräch - man scheint also Mitarbeiter/ innen mit dieser Eignung in Betracht zu ziehen, die dann noch der spezifischeren Qualifikation für das Arbeitsfeld bedürfen. Auch interne Bewerbungen, so der einer Physiotherapeutin, die zukünftig als Erzieherin in der Einrichtung arbeiten möchte, münden in entsprechende Anträge auf die Genehmigung von Weiterbildungen. Gleichzeitig wird aus den Unterlagen deutlich, dass man die Verantwortung für eine Aus- und Weiterbildung im eigenen Fachgebiet nicht auf das eigene Kollegium beschränkt: Wiederholt betreut die Tagesstätte Diplomarbeiten, schlägt Fachhochschulen relevante Themen für Ab- VHN plus 12 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus schlussarbeiten vor und nimmt Praktikant/ innen auf, die im Alltag auch als Begleiter/ innen der jährlichen Ferienlager eingesetzt werden. Im Januar 1984 etwa kommen 28 Student/ innen der Humboldt-Universität Berlin, Außenstelle Magdeburg, Sektion Rehabilitationspädagogik in die Burchardstraße 5 - der Leiter der Einrichtung bekundet in einem Schreiben Vorfreude auf den bevorstehenden Erfahrungsaustausch. 3.3.3 Arbeitsschwerpunkt 3: Personalbetreuung Hier wird man auch über die klassische Mitarbeiter/ innenführung hinaus für die Kolleg/ innen aktiv, so etwa, wenn der damalige Einrichtungsleiter Förster 1986 eine Stellungnahme verfasst, in der er den Wohnungsantrag einer Kollegin befürwortet. Oder wenn die Leitung des RZM im selben Jahr den Bau eines Eigenheims durch den stellvertretenden Einrichtungsleiter in unmittelbarer Nähe der Tagesstätte mit organisatorischen Notwendigkeiten im Ablauf begründet 7 . Die Betreuung des Kindes einer Mitarbeiterin in der Tagesstätte, wenn diese dort Spätdienste übernimmt, wird beraten und dann ermöglicht. Gleich mehrfach beantragt der Einrichtungsleiter Gehaltserhöhungen für verschiedene Kolleg/ innen, deren Vergütung er als unzureichend und ihrem Engagement nicht angemessen einschätzt 8 . Darüber hinaus dokumentieren die hier betrachteten Unterlagen eine fortlaufende Beschäftigung mit Personalproblemen, wie sie für mittelgroße Einrichtungen zu verschiedenen Zeiten typisch scheint. Einige Kolleg/ innen beanstanden ihren zu häufigen Einsatz als Springer, andere eine zu starke Heterogenität der Gruppen bzw. einen zu geringen Personalschlüssel für so eine Betreuungssituation („Schädigungsgrade in einer Gruppe sind zu unterschiedlich auch die Größenunterschiede der Kinder sind erheblich […] 2 Anfallskinder, es muss abgesichert sein, daß diese Gruppe ständig mit 2 Erziehern besetzt ist“). Auch mangelndes Engagement einiger Teammitglieder ist vereinzelt ein Thema („viele Koll. bemühen sich und ziehen mit, aber einige lassen vieles schleifen“). Regelmäßig werden Veranstaltungen organisiert, die man heute als Teamevents bezeichnen würde. Zur Absicherung der jährlichen Frauentagsfeier übernehmen die männlichen Kollegen an diesem Tag den Spätdienst. Zum in der DDR aufwändig begangenen Tag des Lehrers organisiert der Leiter der Einrichtung Ausflüge, im Jahr 1988 etwa eine gemeinsame Fahrt mit der MS Stadt Schönebeck - die Nutzung und Bewirtung auf dem Schiff werden in mehreren Schreiben abgestimmt. 3.3.4 Arbeitsschwerpunkt 4: Netzwerkarbeit Ein wesentlicher Garant externer Unterstützung für die Arbeit in der Tagesstätte scheinen - wie in vielen anderen Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen der DDR - die Patenbrigaden zu sein. Man bedient sich eines in der DDR verbreiteten Modells, mit dem man pädagogische, aber durchaus auch materielle Ziele verfolgt (siehe u. a. Koebe, Lanz, Henneberger & Decker, 2022). Die Unterlagen der 1980er Jahre dokumentieren eine Kooperation mit insgesamt drei Patenbetrieben - einem für die oberen Gruppen (Schwermaschinenbau-Kombinat „Ernst Thälmann“), einem für die mittleren Gruppen (die Kinderbibliothek der Bezirksbibliothek Magdeburg) und einem für die unteren Gruppen (Kombinat Großhandel, Waren des täglichen Bedarfs - Reparaturbrigade). Einem im August 1983 verfassten Bericht zufolge unterscheidet man zwei Arten von Patenschaften, die auch deutliche Anhaltspunkte dafür liefern, welchen Nutzen man sich von der jeweiligen Kooperation erhoffte. Es gebe zum einen „Patenschaften zur Erhöhung des geistig kulturellen Lebens“, heißt es dort, zu denen man offenbar die Zusammenarbeit mit der Bibliothek zählt, zum anderen die „Patenschaften zur Unter- VHN plus 13 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus stützung der gewerklichen Arbeiten in unserer Tagesstätte“. Die beiden anderen Brigaden scheinen vor allem hier aktive Hilfe geleistet zu haben, u. a. durch Bereitstellung von Bussen für eine Reise der oberen Gruppen in den Harz im Sommer 1981. Ergänzend zu diesen längerfristig etablierten Strukturen sucht man - vor allem auch bei der Organisation anderer Fahrten - immer wieder fallbezogen Kooperationspartner, da es hierfür keine staatlicherseits vorgedachten Lösungen zu geben scheint. Die Realisierung eines Ferienlagers im Frühjahr 1988 etwa beinhaltet eine Anfrage an die LPG Pflanzenproduktion in Scharlibbe, die man um Unterstützung des Transports von Kindern und Jugendlichen zum Reiterfest im nahegelegenen Dosse bittet. Bei der Organisation des Alltags in der Einrichtung setzt man ebenfalls auf die Unterstützungen von Betrieben der Region. So ist ein Anschreiben an die Keramischen Werke Haldensleben aus dem September 1988 überliefert, in dem man um die Bereitstellung von Ton „für darstellende gestalterische Tätigkeiten“ und Glasur in mehreren Farben bittet: „Innerhalb der Arbeitserziehung bildet die ganzkörperliche Darstellung mit formbarem Material einen wichtigen Entwicklungsfaktor für die Sinneserziehung und die geistige Entwicklung der Intelligenzgeschädigten. […] Wir bitten Sie, zu überprüfen, ob Sie uns in der Bereitstellung der Materialien unterstützen können. Bei positivem Bescheid würden wir gern die Materialien 2 × im Jahr (Sept., März) abholen.“ (15. 9. 1988) 3.3.5 Arbeitsschwerpunkt 5: Der bauliche Zustand der Tagesstätte Offenbar war das Ringen um bauliche Verbesserungen in den Räumlichkeiten Burchardstraße 5 ein Thema, das dauerhafter Beachtung und umfangreicher Kommunikation bedurfte. Schon kurze Zeit nach der Eröffnung der Einrichtung, die demnach offenbar nicht umfassend saniert bezogen wurde, stellt die Stadt dafür öffentliche Gelder bereit. Im Jahre 1984 berichtet man von einem Budget in Höhe von 30.000 Mark, dem allerdings auch ein enormer Reparaturbedarf gegenüber steht: „[V]om gesamten Gebäude muß das Dach ausgebessert werden, in der oberen Etage regnet es durch“ (13. 6. 1984). Hinzu kämen Maler- und Maurerarbeiten, Erneuerungen der elektrischen Anlage und der Fliesen, ein neuer Teppich für den Schlafraum, die Schaffung von Heizmöglichkeiten im Waschraum. Im Grunde ist von diesem Budget also eine sehr umfassende Instandsetzung der Tagesstätte zu gewährleisten, die man parallel zum laufenden Betrieb organisieren muss. Das Fachpersonal ist in die Realisierung eingebunden. Im Januar 1987 beantragt der Leiter der Einrichtung eine „Kollektivprämie als Sofortprämie“ in Höhe von 950 Mark für insgesamt neun Mitarbeiter/ innen, die Einzelbeträge zwischen 50 und 200 Mark erhalten: „Bei der Rekonstruktion des Teilbereiches der Rehabilitationspädagogischen Förderungseinrichtung der Stadt Magdeburg haben sich die nachfolgend genannten Kolleginnen und Kollegen mit einer guten Leistungsbereitschaft für die Wiedernutzung der gegebenen Betreuungskapazitäten eingesetzt.“ Darüber hinaus sind immer wieder vom Team gemeinsam realisierte Reinigungs- und Reparaturarbeiten dokumentiert. Neben einem jahrelangen Ringen um das Funktionieren der häuslichen Telefonanlage 9 ist auch die Verkehrssituation im Umfeld der Tagesstätte ein Thema, das die Leitung der Tagesstelle wiederholt beschäftigt. So ist ein Schreiben an die Verkehrspolizei Magdeburg vom 7. 3. 1988 überliefert, in dem erhebliche Probleme „beim Durchfahren und Halten im Bereich Burchardstraße“ beklagt werden. Man bittet um Erweiterung des Parkverbots und Kontrolle durch den zuständigen Abschnittsbevollmächtigten der Polizei, um „die Einhaltung des Parkverbotes abzusichern, was ständig durch die Teilnehmer von Schulungen im WBK-Weiterbildungszentrum besonders freitags übertreten wird.“ VHN plus 14 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus 3.3.6 Arbeitsschwerpunkt 6: Etablierung einer zusätzlichen Betreuungseinrichtung Die bereits erwähnte Erweiterung der Infrastruktur um eine Einrichtung zur Betreuung von fünfzehn Jugendlichen in der Gartenstraße wird offenbar in hohem Maße von den Mitarbeiter/ innen der Tagesstätte geleistet. Die Dienstberatung der ersten Monate des Jahres 1985 dokumentieren u. a., wie stark diese beispielsweise in die Einrichtung der in den neuen Räumen installierten Lehrküche eingebunden waren. Außerdem bereitet man den dortigen Garten auf die Bewirtschaftung vor, installiert technische Ausrüstung und organisiert die nötige Ausstattung (u. a. Essenwagen, Personalbekleidung und Geschirr). Auch die regelmäßige Reinigung der neuen Räume ist nicht leicht zu arrangieren und damit aufwendig für die Organisator / innen. Der im März 1984 stattfindende Umzug wird, mithilfe organisierter Transportfahrzeuge, ebenfalls von der Burchardstraße aus geregelt - mehrere Dienstberatungsprotokolle dokumentieren eine gemeinsame Planung und Vorbereitung. Noch im April 1985, nachdem die Jugendlichen zum 1. 4. eingezogen waren, findet in der Gartenstraße ein gemeinsam mit Eltern durchgeführter Wochenend-Arbeitseinsatz (Subbotnik) statt. Der Bericht darüber mündet in die Planung eines weiteren, in dem man sich nun auch wieder verstärkt um in der Tagesstätte dringend nötige Reparaturen kümmern will. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Lösung den zusätzlichen Platzbedarf nicht dauerhaft befriedigen kann. Drei Jahre später, im Juni 1987, ersucht man in Schreiben an den Rat der Stadt Magdeburg um die Rekonstruktion eines weiteren Objektes in der Halberstädter Straße und begründet dies mit weiteren „Einweisungen in unsere Einrichtung“: „Wir bitten Sie daher darauf Einfluß zu nehmen, daß die Rekonstruktionsmaßnahmen zügig fortgesetzt werden und das Objekt von uns ab 1. 9. 1987 genutzt werden kann. Von der Fertigstellung dieses Objektes hängt es ab, ob alle vorgesehenen Jugendlichen in unsere Einrichtung aufgenommen werden können“ (19. 6. 1987). 3.3.7 Arbeitsschwerpunkt 7: Elternarbeit Kernelemente der Elternarbeit der Einrichtung sind, wie in vielen anderen DDR-Institutionen, Elternversammlungen und ein die Arbeit fortlaufend unterstützender Elternbeirat, bestehend aus gewählten Vertreter/ innen der Elternschaft. Ergänzend dazu führt man mindestens einmal im Jahr einen Elternbesuch in der Häuslichkeit jedes betreuten Kindes durch, der offenbar gesetzlich vorgeschrieben ist. Allgemein relevante Informationen werden in Elterninformationsblättern zusammengestellt - ob diese ausgehängt oder an die Eltern verteilt wurden, lässt sich rückblickend nicht mehr rekonstruieren. Aber auch von persönlichen Gesprächen auf Wunsch der Eltern (in der Einrichtung und zu vereinbarten Terminen) zeugen die Akten der Tagesstätte. Darüber hinaus informiert die Einrichtung die Eltern in Aushängen über aktuell gültige Jahresarbeitspläne und Rahmenwochenablaufpläne und bietet sich hierbei aktiv für Rückfragen an. Nicht zuletzt erachtet man die aktive Schulung von Eltern hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder für wichtig und beantragt, u. a. im Jahre 1987, entsprechende Gelder. Dafür, dass die Bedürfnisse der Eltern auch individuell berücksichtigt werden, sprechen sowohl diverse empathische Korrespondenzen mit Angehörigen der Kinder 10 als auch dokumentierte Bemühungen um Ferienplätze für Familien, bei denen man eine Auszeit für nötig erachtet. VHN plus 15 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus 3.3.8 Arbeitsschwerpunkt 8: Feriengestaltungen für die betreuten Kinder Der fortlaufenden Dokumentation von 1983 bis 1988 ist zu entnehmen, dass Mitarbeiter/ innen der Einrichtung einmal im Jahr für ein bis zwei Wochen mit den dort betreuten Kindern in ein Ferienlager fahren. Hier gibt es in dieser Zeit offenbar eine feste Kooperationseinrichtung in Uchtspringe in der Altmark, man arbeitet aber auch mit anderen Ferienlagerstätten der DDR zusammen, da offenbar nicht alle betreuten Kinder und Jugendlichen gleichzeitig in das gleiche Ferienlager fahren (können). So heißt es im Rapport zur wöchentlichen Dienstberatung vom 25. 4. 1985: „Ferienlager Loburg, alle Kollegen fahren, Gruppenstärke 5 Kinder zusätzlich […] vom 6. 5. - 17. 5. 1985“; eine Woche vorher ist von einem einwöchigen Aufenthalt am Barleber See in der Nähe Magdeburgs Abb. 3 Antwortschreiben an die Mutter eines in der Einrichtung betreuten Kindes VHN plus 16 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus die Rede. Da die Unterbringung für beeinträchtigte Kinder besondere Voraussetzungen erfüllen muss, ist das Finden geeigneter Orte nicht einfach, wie in den Akten des RZM überlieferte Bemühungen um einen Ferienort für 25 an Zöliakie leidende Kinder beispielhaft illustrieren. Der Versuch, den Kindern Ferien an der Ostsee zu ermöglichen und eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit der Jugendherberge in Born/ Ibenhorst auf dem Darß bleiben, trotz mehrfachen Nachhakens des Tagesstättenleiters, erfolglos. Gleichzeitig ist es mit dem Finden geeigneter Räumlichkeiten nicht getan: Immer gilt es hier, sowohl den Transport als auch die medizinische Betreuung vor Ort mitzudenken. Die Akten dokumentieren u. a., dass man u. a. für die erforderliche Einzelbetreuung zweier blinder Kinder intensiv nach einer Lösung sucht. Hier findet man spätestens Mitte der 1980er Jahre in der Unterstützung durch Auszubildende eine häufig genutzte Lösung: Ein Schreiben vom 1. 6. 1987 richtet sich an die Medizinische Fachschule Magdeburg und lädt Vertreter/ innen des dritten Studienjahres zu einem sechswöchigen Praktikum in der Tagesstätte ein, das auch die Unterstützung bei der Ferienlagerbetreuung beinhaltet. Hierbei bringt man auch eine Zufriedenheit über eine bisherige entsprechende Kooperation zum Ausdruck: „In diesem Rahmen möchte ich Ihnen zunächst einmal mitteilen, daß wir besonders über die positive ethische Einstellung Ihrer Studentinnen zum geschädigten Kind immer wieder erfreut sind. Diese durchgängige Eigenschaft werten wir auch als Ergebnis des Erziehungsprozesses an Ihrer Schule.“ Dass die Unterstützung im Jahre 1987 wiederum zufriedenstellend verläuft, dokumentiert ein im nachfolgenden Herbst verfasstes Dankschreiben, das die vier Praktikantinnen ausdrücklich lobt 11 und bereits ein nächstes, vierzehntägiges Ferienlager im Mai 1988 avisiert - dieses Mal im Ferienlager des Gleisbaubetriebes Magdeburg in Wulkau bei Havelberg. Hierfür wünscht man sich nun eine Unterstützung durch insgesamt sechs Studierende. 3.3.9 Arbeitsschwerpunkt 9: Feierlichkeiten wie Sommerfest und Weihnachtsfeiern für die Kinder Schwerpunkte in diesem Bereich sind die jährliche Organisation eines Sommerfestes und einer Weihnachtsveranstaltung für die betreuten Kinder und Jugendlichen. Während das Sommerfest in den Räumlichkeiten der Tagesstätte stattfindet und von wechselnden Angeboten, so etwa Flohmärkten oder besonderen Spielangeboten, begleitet wird, bemüht man sich bei der Organisation einer Weihnachtsfeier einmal mehr um externe Unterstützung. So ist in einem Bericht aus dem Jahre 1987 von einer inzwischen schon traditionellen Einrichtung der Kinder „zu einem festlichen weihnachtlichen Nachmittag in der Buttergasse“ die Rede. Auch in diesem Jahr hätten die Kinder dort „wunderschöne Stunden in den historischen Gewölben verleben [können], herzlich aufgenommen und umsorgt vom Kollektiv der HOG ‚Buttergasse‘“. Wenige Tage später hätten die Kinder „dank der freundlichen Bereitschaft der Schausteller und ihrer Platzmeisterin, Frau Gottschaldt, sowie der Abteilung ÖVW des Rates der Stadt Magdeburg“ bei einer Sondereröffnung des Weihnachtsmarktes für die Einrichtung die Karussells nutzen dürfen und seien mit „Naschereien“ versorgt worden. Der Einrichtungsleiter bemüht sich um Würdigung des Engagements, indem er einen Bericht über die Veranstaltungen an die Lokalredaktion der Tageszeitung „Volksstimme“ sendet und darin ausdrücklich betont, wie sehr die Kinder dieses Angebot genossen hätten. 4 Fazit Die hier konturierten Tätigkeitsfelder des Magdeburger Förderzentrums bilden eine Komplexität ab, die selbst bei einer angenommenen Mitarbeiter/ innenzahl von mindestens zwanzig Personen nicht ohne ein hohes Maß an persönlichem Engagement auskommt. Anliegen VHN plus 17 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus der Einrichtung ist nicht nur eine auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Tagesbetreuung inklusive bedarfsgerechter Unterbringung, ebenso sind es Ausflugs- und Freizeitangebote, gemeinsame Feiern - und all dies bei umfassender Berücksichtigung des Lebensumfeldes. Gleichzeitig vertritt man offenbar die Auffassung, dass die Ausgestaltung der eigenen Profession nicht ohne engagierte Basisarbeit auskommt: Neben der beschriebenen Netzwerkarbeit unter Kolleg/ innen bemüht man sich auch um Impulse zu administrativen Prozessen, in Bezug auf Förderungseinrichtungen allgemein (u. a. dokumentiert in Zuarbeiten zum Jugendförderungsplan der DDR des Jahres 1988) und konkret hinsichtlich einer qualitativ guten Aus- und Weiterbildung für Fachkräfte. In der Summe illustrieren die Dokumente den Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen für schulbildungsunfähige, förderungsfähige Kinder und Jugendliche. Das Engagement für die ambulante Struktur geht zum einen auf ökonomische Argumente zurück (Koch & Koebe, 2019, S. 6f.), zum anderen aber verweist die Entwicklung auf den schon in den Rodewischer Thesen 12 manifestierten Wunsch einer Abkehr von einer Hospitalisierung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Die Unterlagen dieser Einrichtung belegen, dass einzelne Institutionen bzw. Fachkräfte engagiert um eine Verbesserung der Betreuungssituation gerungen und an der Entwicklung einer systematischen Förderung gearbeitet haben 13 . Darüber hinaus dokumentieren die Quellen des Magdeburger Förderzentrums auch Versuche einer kontinuierlichen Kooperation mit den Eltern der betreuten Kinder. Diese bleibt in ihrer Prägung durch den Zeitgeist und die konkrete DDR-Situation i. S. e. Fürsorgediktatur natürlich weit hinter heutigen Ansprüchen zurück, dennoch lassen sich diese Bemühungen auch als ein Bemühen um Weiterentwicklung lesen. Gleichzeitig machen die Akten sichtbar, dass durch die Einrichtung selbst keine Etablierung autonomer Interessenvertretungen angestrebt wurde, die auf Selbstadvokation und horizontale Vernetzung unter Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen abzielten. Diese begannen sich erst in den letzten DDR-Jahren zaghaft zu entwickeln und gingen wohl maßgeblich auf Bestrebungen der Betroffenen (Eltern) selbst zurück. In der Summe illustrieren die Unterlagen des Magdeburger Förderzentrums exemplarisch, dass die dort tätigen Fachkräfte ein aufrichtiges und professionelles, von großem persönlichem Engagement und (zumal vor dem Hintergrund der defizitären materiellen und personellen Bedingungen) Ideenreichtum getragenes Bemühen um die ihnen anvertrauten Kinder an den Tag legten. Daraus wird ersichtlich, dass insbesondere kurz nach der Wiedervereinigung getroffene Urteile über die Betreuung beeinträchtigter Jugendlicher Grautöne vermissen lassen und damit deutlich zu kurz greifen. Anmerkungen 1 Diese Unterlagen lagern im Archiv des Förderzentrums und wurden den Autorinnen des Beitrags zu Forschungszwecken leihweise zur Verfügung gestellt. Das die vollständige überlieferte Dokumentation des Förderzentrumsbetriebs umfassende Konvolut wurde gesichtet und für den hier vorgelegten Beitrag ausgewertet. Sämtliche auf diese Weise erschlossenen Quellen lagern nun wieder im Archiv der Einrichtung und können dort ggf. auf Anfrage eingesehen werden. 2 Die mit ‚Bundesarchiv‘ gekennzeichneten Quellen stammen aus dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR. Sie befinden sich jetzt im Bundesarchiv Berlin und sind dort einsehbar. 3 Das monatliche Durchschnittseinkommen (brutto) in der DDR betrug 1980 1021 Mark, 1985 1300 Mark (https: / / de.statista.com/ statistik/ daten/ studie/ 249254/ umfrage/ durchschnitts einkommen-in-der-ddr/ , zuletzt abgerufen am 7. 10. 2021). VHN plus 18 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus 4 Gesundheits- und Sozialfürsorger/ innen waren in verschiedensten Bereichen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens der DDR beschäftigt, sie verfügten über eine medizinische Grundausbildung. 5 Kinder und Jugendliche, die nicht in die Tagesstätte in der Burchardstraße aufgenommen werden konnten (Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung und komplexem Hilfebedarf), wurden in Magdeburg häufig im „Friedenshort“ der Pfeifferschen Stiftungen (eine Einrichtung der Diakonie, heute integratives Kinderheim „Arche Noah“ im Stadtteil Ottersleben) betreut und gefördert. 6 „Kolln. Köhler, die Milch ist angebrannt, der Pudding auch“ heißt es etwa im Protokoll eines Treffens der Küchenkommission des Hauses aus dem Jahre 1986, woraufhin man über zukünftige Vermeidung solcher Vorkommnisse spricht. 7 Dies sei, so heißt es in einem von der Leitung der RMK (Dietzmann) unterzeichneten Anschreiben vom 14. 1. 1986, eine „Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung. Von der uneinsichtigen Lage des Objekts begünstigt, wurde 1985 zweimal in unser Objekt eingebrochen“. 8 So etwa für die Wirtschaftsleiterin und den Hausmeister, die mit 620 bzw. 650 Mark Monatsgehalt als „niedrigste Stufe“ eingeordnet werden und für die man eine Erhöhung um 30 Mark monatlich bewirken möchte. 9 Es finden sich wiederholte Anschreiben an das Fernmeldeamt der Stadt Magdeburg, die zunächst um eine vollständige Installation ersuchen, danach um die Reparatur der dauerhaft defekten Anlage: „Seit September 1987 ist unsere Telefonanlage ständig gestört“, heißt es darin. Die umgehende Instandsetzung sei essenziell für eine Einhaltung der Fürsorgepflicht: „Ein großer Anteil dieser Kinder haben Anfallsleiden und sind Herz-Kreislauf gefährdet.“ 10 „Zu Ihrem Anliegen dennoch kurz. Es gibt Leute, die haben wenig Herzensbildung. Nur solche primitiven Menschen machen sich über geschädigte Kinder lustig. Diese machen nun auch noch einer Mutter wie Ihnen das Herz schwer. Solche Menschen kann man nur noch mit Verachtung strafen. Ihnen, Ihrer Familie wünsche ich noch ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.“ (23. 12. 1985; vgl. Abb. 3) 11 „Mit Freude und Optimismus organisierten sie für die Kinder erlebnisreiche Ferientage.“ (9. 10. 1987) 12 Im Mai 1963 fand im damaligen Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Rodewisch ein internationales Symposium statt, an dem 120 Ärzte und Wissenschaftler aus neun Ländern teilnahmen. Auf dieser Tagung wurden die sogenannten „Rodewischer Thesen“ formuliert, in denen es um die Rehabilitation psychisch akut und chronisch Kranker ging, womit man sich nicht nur auf eine berufliche Wiedereingliederung, sondern auch auf eine Ermöglichung von sozialer Teilhabe und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz bezog. Damit formulierten die Thesen erstmals wichtige Leitgedanken der Psychiatriedebatte in beiden deutschen Staaten und bereiteten den Boden für (spätere) Psychiatriereformen. 13 Vergleiche hierzu auch den Forschungsbericht der Stiftung Anerkennung: Fangerau, Dreier- Horning, Hess, Laudien & Rotzoll, 2021, S. 79f. Literatur Barsch, S. (2007). Geistig behinderte Menschen in der DDR: Erziehung - Bildung - Betreuung. Oberhausen: Athena. Ellger-Rüttgardt, S. L. (2008). Geschichte der Sonderpädagogik. Eine Einführung. München: Ernst Reinhardt Verlag. Eßbach, S. (1966). Zur Problematik der Bildung und Erziehung förderungsfähiger schwachsinniger (imbeziller) Kinder. Dissertation. Berlin: Humboldt-Universität. Eßbach, S. (1968). Zur Diskussion um den Schülerbestand der Hilfsschulen. Die Sonderschule, 13, 42 -48. Eßbach, S. (1985). Rehabilitationspädagogik für schulbildungsunfähige förderungsfähige Intelligenzgeschädigte. Berlin: Verlag Volk und Gesundheit. Fangerau, H., Dreier-Horning, A., Hess, V., Laudien, K. & Rotzoll, M. (Hrsg.) (2021). Leid und Unrecht. Kinder und Jugendliche in Behindertenhilfe und Psychiatrie der BRD und DDR 1949 bis 1990. Köln: Psychiatrie-Verlag. Abgerufen am 7. 10. 2021 von https: / / www.stiftung-anerkennung-und-hilfe. de/ SharedDocs/ Downloads/ DE/ forschungsbe richt-wissenschaftliche-aufarbeitung.pdf? __ blob=publicationFile&v=2 VHN plus 19 KATJA KOCH, KRISTINA KOEBE Die Betreuung geistig beeinträchtigter Kinder in der DDR FACH B E ITR AG VHN plus Freiburg, G. (1988). Das Sonderschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik. In L. Novikov, G. Freiburg & P. Jehle, Entwicklungen im Sonderschulwesen in der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik, 31 -148. Köln und Wien: Böhlau. Gries, S. (2002). Kindesmisshandlung in der DDR. Kinder unter dem Einfluss traditionell-autoritärer und totalitärer Erziehungsleitbilder. Münster: Lit-Verlag. Hübner, R. (2000). Die Rehabilitationspädagogik in der DDR: Zur Entwicklung einer Profession. Frankfurt am Main: Peter Lang-Verlag. Koch, K. & Koebe, K. (2019). Die ‚anderen Kinder‘ in der DDR - Zeitgenössische Quellen und literarische Texte als Quelle für die Illustration, Ergänzung und Relativierung der Diskussion zum Umgang mit geistig behinderten Kindern. Schriftenreihe der Arbeitsstelle Pädagogische Lesungen an der Universität Rostock, 1 (4), 1 -37. https: / / doi.org/ 10.18453/ rosdok_id00002723 Koebe, K., Lanz, J., Henneberger, A. & Decker, C. (2022). Zwischen „allumfassender Sorge für unsere Kinder“ und der Erziehung zur „Liebe zur Arbeit“ - DDR-Patenbrigaden und ihre Rolle in der Volksbildung von 1955 bis 1989. Schriftenreihe der Arbeitsstelle Pädagogische Lesungen an der Universität Rostock, 4 (15), 1 -32. https: / / doi.org/ 10.18453/ rosdok_id00003509 König, U. (1990). Gefangen, gequält, vergessen. Behinderte Kinder in der DDR. In Stern, Heft 24 vom 7. Juni 1990, 27 -36. Theunissen, G. (2006). Geistigbehindertenpädagogik in der DDR. In E. Wüllenweber, G. Theunissen & H. Muehl (Hrsg.), Pädagogik bei geistigen Behinderungen. Ein Handbuch für Studium und Praxis, 30 -39. Stuttgart: Kohlhammer. Trogisch, J. & Trogisch, U. (1977). Sind Förderungsunfähige „nur“ Pflegefälle? Zeitschrift Ärztliche Fortbildung, 71 (15), 720 -722. Bundesarchiv Bundesarchiv DQ1/ 23871 Bundesarchiv DQ1/ 13535 Bundesarchiv DQ1/ 1201 Film Film: „Die Hölle von Ueckermünde“. Film von Ernst Klee. ARD, 1993. https: / / www.youtube.com/ watch ? v=Kj6LAsUSOGo Anschrift der Autorinnen Prof. Dr. Katja Koch Dr. Kristina Koebe Universität Rostock Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation August-Bebel-Str. 28 D-18051 Rostock E-Mail: katja.koch@uni-rostock.de
