eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete93/3

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2024.art15d
5_093_2024_3/5_093_2024_3.pdf71
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Fachbeitrag: Komplexe Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/Flucht

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Birgit Herz
Globale Dynamisierungsprozesse führen zu neuen Herausforderungen im Kinderschutz. Beispielhaft werden die Digitale Desorientierung als emotionale Vernachlässigung in der frühen Bindungsentwicklung sowie kindeswohlgefährdende Begleitumstände von Flucht und Asyl dargelegt. Hervorgehoben wird insbesondere die nationale wie internationale Veränderungsresistenz zur Verbesserung eines diskriminierungsfreien Kinderschutzes.
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157 VHN, 93. Jg., S. 157 -170 (2024) DOI 10.2378/ vhn2024.art15d © Ernst Reinhardt Verlag < RUB RIK > < RUB RIK > FACH B E ITR AG TH EME NSTR ANG Kinder- und Jugendschutz Komplexe Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht Birgit Herz Universität Hannover Zusammenfassung: Globale Dynamisierungsprozesse führen zu neuen Herausforderungen im Kinderschutz. Beispielhaft werden die Digitale Desorientierung als emotionale Vernachlässigung in der frühen Bindungsentwicklung sowie kindeswohlgefährdende Begleitumstände von Flucht und Asyl dargelegt. Hervorgehoben wird insbesondere die nationale wie internationale Veränderungsresistenz zur Verbesserung eines diskriminierungsfreien Kinderschutzes. Schlüsselbegriffe: Digitalisierung, Kulturalismus, Viktimisierung, Flucht/ Asyl, Kinderrechte Complex Challenges in Child Protection: Digital Disorientation and Asylum/ Refuge Summary: Global dynamization processes lead to new challenges in child protection. Digital disorientation is presented as an example of emotional neglect in the early attachment development as well as accompanying flight and asylum that jeopardise children’s welfare. The national and international resistance to change to improve non-discriminatory child protection is emphasised in particular. Keywords: Digitalization, culturalism, victimization, asylum/ refuge, children’s rights 1 Einleitung Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Kindern legt fest, dass die übergeordnete Verantwortung zur Sicherung aller Schutzrechte für Heranwachsende den Staaten obliegt. Artikel 16 der UN-BRK bekräftigt diese Gewährleistungsverpflichtung: „Surveillance of parenting and protective intervention in cause of child abuse and neglect is a duty oft the state! “ (UNCRC, in Meysen & Kelly, 2017) und konkretisiert allgemeinverbindliche Schutzrechte: „(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem alle geeigneten Maßnahmen, um jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern, indem sie unter anderem geeignete Formen von das Geschlecht und das Alter berücksichtigender Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien und Betreuungspersonen gewährleisten, einschließlich durch die Bereitstellung von Informationen und Aufklärung darüber, wie Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch verhindert, erkannt und angezeigt werden können. Die Vertragsstaaten sorgen dafür, dass Schutzdienste das Alter, das Geschlecht und die Behinderung der betroffenen Personen berücksichtigen“ (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, 2017, S. 16). In der BRD sichern des Weiteren das BKSG von 2012 sowie das KJSG von 2021 den Kinder- und Jugendschutz 1 . All diese Rechte sind gleichwertig und verbindlich. Körperliche und seelische Gewalt zählen ebenso wie Vernachlässigung zu zentralen Gefährdungslagen, die unter den Bedingungen einer Behinderung erweitert VHN 3 | 2024 158 BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG werden müssen um behinderungsspezifische Machtasymmetrien. Die Sicherung des Kindeswohls wird auf der operativen Ebene staatlicherseits durch außerfamiliäre Institutionen von Bildung, Erziehung und Gesundheitswesen gewährleistet, wo allerdings ebenfalls psychophysische Grenzverletzungen stattfinden können (Fegert et al., 2018). Trotz national und international empirisch gesichertem Fachwissen mit inter- und intrainstitutionell zielgruppenspezifischen Handlungsabläufen besteht weder bei allen pädagogischen Fachkräften und/ oder Ehrenamtlichen eine hinreichend angemessene Qualifizierung im Kinderschutz noch wird infrastrukturell eine angemessene Ressourcenausstattung sichergestellt. Dieser Beitrag fokussiert zwei zentrale Entwicklungsbeeinträchtigungen im Leben von Heranwachsenden, die den Kinderschutz in seiner Theorie- und Praxisentwicklung mit neuen Herausforderungen konfrontieren. Es handelt sich dabei um die digitale Bindungsdesorientierung und den Kinderschutz im Asylbereich. Beiden sind in Bezug auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen Sprachlosigkeit, Tabuisierung und Abwehr in einem Ausmaß inhärent, das die professionellen Fachkräfte mit der eigenen psychosozialen, aber auch politischen Positionierung ebenso wie mit ihrer emotionalen Resonanz konfrontiert. Hinsichtlich derzeitiger mitunter ideologiebasierter Kontroversen, die in der konkreten Kinderschutzpraxis zu Denk-, Sprach- und Handlungsbarrieren führen können, muss in diesem Beitrag für inhaltliche Klarheit und Transparenz Sorge getragen werden. 2 Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz - worüber reden wir? Der neunte Familienbericht der Bundesregierung belegt eine „Zunahme psychischer Misshandlung, physischer Misshandlung und Vernachlässigung“ (BMFSFJ, 2021, S. 291f.). 2022 wurden bundesweit 17 437 Kinder Opfer sexueller Gewalt; bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, so dass 66 400 Kinder in Obhut genommen wurden (Destatis, 2023). Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik dokumentiert eine deutliche Zunahme bei Inobhutnahmen und Kriseninterventionen mit einer auffälligen Steigerung bei Klein- und Kleinstkindern (Becker, 2023). Die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen wird allerdings selbst bei extremen Misshandlungen gegen ihren Wunsch in ihr gewalttätiges familiäres Umfeld zurückgeführt (Rücker, 2016, S. 65). Laut nationaler Kinderschutzstatistik der Schweiz wurden 2021 1 656 Kinder wegen Misshandlung stationär in Kliniken behandelt, wobei auch hier 19,9 % der eingewiesenen Kinder jünger als 1 Jahr waren und 34,4 % jünger als 4 Jahre (Pädiatrie Schweiz, 2021). Mindestens jedes dritte bis fünfte Kind in einer Grundschulklasse ist von familialen Gewalterfahrungen betroffen (WHO, 2020). Die geschlechterspezifische Gewalt zeigt sich in den Erhebungsergebnissen der WHO: „Sexual abuse had a median prevalence of 14 % and 20 % among European and North American girls respectively, and was lower in boys at 6 % in Europe and 14 % in North America (19). Physical abuse rates were more similar between boys and girls except in Europe, where the prevalence was 12 % for girls and 27 % for boys. Furthermore, physical abuse prevalence was very high in some continents, with a prevalence in Africa of 60 % and 51 % in boys and girls respectively (19). Median rates of emotional abuse in North America were nearly twice as high for girls (28 %) than boys (14 %) and also in Europe (13 % in girls and 6 % in boys) but were similar across the sexes on other continents. Median rates of neglect were highest in Africa (girls 42 %, boys 39 %)“ (WHO, 2020, S. 12). VHN 3 | 2024 159 BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG Kinder mit einer Behinderung haben ein 4,6-fach höheres Risiko, sexuelle Gewalt erleben zu müssen (WHO, 2015). Eine Studie von Maschke und Stecher belegt, dass ein Drittel aller hessischen Förderschülerinnen und -schüler sexuelle Gewalt erdulden mussten (Maschke & Stecher, 2018). Intelligenzminderung und Lernbehinderung sowie Verhaltensauffälligkeiten charakterisieren die Hochrisikogruppe der von psychophysischen Grenzverletzungen gefährdeten und/ oder betroffenen Heranwachsenden (Meysen & Urban-Stahl, 2022, S. 91). National liegen keine Forschungsdaten darüber vor, „wie sich die ja auch bundesweit verschiedenen Formen der Inklusion auf die sexuelle Viktimisierung von verschiedenen Kindern mit Förderbedarf auswirken“ (Kindler & Jud, 2022, S. 12f.; Urbann, Tenbrink & Avemarie, 2022). Auch jene Kinder und Jugendlichen, die bei alkoholbelasteten primären Bezugspersonen aufwachsen - in der BRD mittlerweile jedes vierte bis fünfte Kind - finden kaum Beachtung (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2020). Deren Entwicklungsgefährdungen lassen sich zumeist nicht auf konkrete Ereignisse zurückführen, sondern bedeuten chronifizierte Mangel- und Deprivationserfahrungen, die von diesen Heranwachsenden als fast schon normal erlebt werden (Fischer & Möller, 2018, S. 29). Ein Forschungsdefizit im Kinder- und Jugendschutz betrifft den digitalen Medienkonsum von Heranwachsenden (Steffes-enn, Saimeh & Briken, 2023). Die im Auftrag der OECD realisierte Untersuchung über sexuelle Ausbeutung von und sexuelle Gewalt an Kindern in den „top 50 global content online sharing services“ belegt die Dringlichkeit eines globalen Handelns. Die EU hat mittlerweile eine „New Global Taskforce on Child Sexual Abuse online“ gegründet (OECD, 2023, S. 9). Länderspezifische Strafverfolgungsbehörden sind allerdings hinsichtlich der Quantität von Missbrauchsdarstellungen im Internet kapazitär überfordert (ebd., S. 10). Heterogene Wertehaltungen, Rechtslagen und kommunikativ-handlungspraktische Verfahrensabläufe zwischen den involvierten Institutionen wie bspw. Polizei, Gericht, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule u. w. m. erschweren international vergleichende Forschung (Kelly & Meysen, 2016). Kriegs-, klima- und armutsbezogene weltweite Migration und Flucht führen zu kaum vorstellbarem Leid von Kindern und Jugendlichen, wobei biopsychosoziale Ausbeutung und latent bereits chronifizierte Traumatisierung sowohl die UN-Konvention über die Rechte von Kindern als auch die UN-Konvention für Menschen mit einer Behinderung außer Kraft setzen. Jede dieser Gefährdungslagen erhöht das Risiko schulischen Versagens und Scheiterns unmittelbar (Brisch, 2013; UBSKM, 2021) und wirkt sich auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung aus (van IIzendoorn, Bakermans- Kranenburg, Coughlan & Reijman, 2020). 3 Digitale Bindungsdesorientierung der primären Bezugsperson(en) Bindungsorientierung und Bindungsbedürfnisse begleiten die menschliche Entwicklung über die gesamte Lebensspanne hinweg und sind das zentrale Fundament menschlicher Kommunikation und Interaktion (Grossmann & Grossmann, 2004; Holmes, 2002). Idealtypisch lernen Kinder den nonverbalen und verbalen Emotionsausdruck im Kontext ihrer sprachlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung in den ersten beiden Lebensjahren. Die personalen Beziehungen zu anderen Personen, insbesondere zu den primären Sorgeberechtigten, beeinflussen grundlegend die Entwicklung von Emotionen und deren Regulierung, denn emotionale Entwicklung und moralische Entwicklung sind eng miteinander verbunden. Moralische Kompetenzen entstehen erst auf der Basis von durch Zugewandtheit, Verlässlichkeit und Fürsorge getra- VHN 3 | 2024 160 genen Bindungsbeziehungen als fundamentale Grundlage für die Identifikation und Verinnerlichung normativer Orientierungen (Herz, 2014; 2024). Dieser intensive Prozess findet in einem außerordentlich störanfälligen postnatalen Kosmos zwischen Säugling/ Kleinkind und primärer Bezugsperson statt, wo das Handy/ Smartphone als dominanter Alltagsbegleiter diese personale Beziehungsdyade verändert (Elias, Lemish, Dalyot & Floegel, 2020). Unter einer kinderschutzbezogenen Perspektive (Brisch, 2023) wird das kindliche Bindungsbedürfnis massiv irritiert, wenn der zentrale Blickkontakt seiner primären Bezugsperson permanent auf ein Display gerichtet ist. Diese Aufmerksamkeitsfixierung nimmt der Säugling in seiner biopsychosozialen Leiblichkeit wahr als eine Distanz- und Distanzierungsresonanz. Diese Distanz- und Distanzierungsresonanz verändert die mit dem Begriff der „Feinfühligkeit“ bezeichnete „primäre Mütterlichkeit“ bzw., in heutiger Terminologie, primärprozesshafte und reflexhaft empathische, situationsangemessene Liebeszugewandtheit der primären Bezugsperson(en). Diese Feinfühligkeit der primären Bezugsperson gegenüber ihrem Säugling/ Kleinkind wird durch deren intensive Handy-Smartphone-Nutzung nachhaltig beeinträchtigt (Myruski et al., 2018; Wolfers, Kitzmann, Sauer & Sommer, 2020, S. 37). Aufgrund dieser veränderten dyadischen Bindungs- und Beziehungsresonanz verbleibt die für die neuronalen Entwicklungsprozesse erforderliche Synchronisation insbesondere der rechten Gehirnhälfte über die (unbewusste) Steuerung der Augen als Blickkontaktvitalisierung des Säuglings/ Kleinkindes (Schore, 2005) auf einem Aktivitätsniveau dauerhafter Unstimmigkeit. Diese für alle neuronalen Entwicklungsprozesse hoch bedeutsame Synchronisation wird gestört, blockiert oder verhindert. Das gesamte chronobiologische Erregungsniveau des Säuglings/ Kleinkindes bleibt im Kontext seiner Bindungsorientierung aktiviert, wobei mit der Handyfixierung die Qualität der verbalen und nonverbalen Interaktion und Kommunikation bestimmt wird (Herz, 2020). Die Bindungsbedürfnisse des Säuglings/ Kleinkindes passen sich an diese Bindungsdesorientierungen an, indem seine Aufmerksamkeitsorganisation fortwährend mit der Technik zu konkurrieren versucht; sein Bindungsverhaltenssystem verharrt in einem dauererregten Zustand. Ein Resultat dieser selbstmanipulativen Anpassungsprozesse ist die „Selfie-Identität“ (Schauder & Schauder, 2018, S. 86) mit ihrem extremen Streben nach Aufmerksamkeit. Die digitale Bindungsdesorientierung fördert ein Verhaltensmuster, dessen „Störungs“-potenzial in Kita oder Schule bspw. in extremen Aufmerksamkeitsinszenierungen, aber auch Zurückgezogenheit und Isolationismus zum Ausdruck kommt. Die Bedeutung personaler Vermittlungsdimensionen von Sprache und Kommunikation in der Säuglings- und Kleinkindzeit können digitale Medien - synthetisch, virtuell, computeranimiert - selbst mit ihren avanciertesten Technologien nicht ersetzen (Luef & Marin, 2018). Die alltagsumspannende Digitalisierung führt zu Parallelwelten mit digitaler „Mütterlichkeit“ (Wiedehold, 2018). Digitale Bindungsdesorientierung bedeutet emotionale und soziale Vernachlässigung, da die primäre Bezugsperson ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht wird, „auf die kindlichen Bedürfnisse nach Schutz und Sicherheit ein passendes Gerüst an Bindungsantworten zur Co-Regulation von Stress und überhandnehmender Angst in Situationen subjektiv erlebter oder/ und objektiv vorhandener Bedrohung zur Verfügung zu stellen und ihrem Kind somit einen sicheren emotionalen Hafen zu bieten“ (Balbach, 2022, S. 63). Emotionale Vernachlässigung aufgrund der hier skizzierten Veränderungen in dyadischen Bindungsbeziehungen steht noch kaum im Mittelpunkt erziehungswissenschaftlich-päd- BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG VHN 3 | 2024 161 BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG agogischer Theorie- und Praxisentwicklung (Priewasser & Dinzinger, 2023). Im Rahmen der SK2-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin erfährt die dysfunktionale und dysregulierte Nutzung digitaler Medien in der Kleinkindzeit verstärkt Aufmerksamkeit (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., 2022). Der Konsum medialer Inszenierungen von Heranwachsenden steht im Mittelpunkt der aktuellen Forschungsergebnisse von Irmer und Schmiedek. Sie schreiben: „…, we found social media use across the two weeks of assessments to be related to reduced subjective well-being. This indicates that children and young adolescents who used more Instagram, TikTok, and YouTube than others during the course of the study also reported to be less satisfied with themselves, more disappointed by or angry with themselves, to be less proud and to feel less good and content, and more unhappy, sad, and afraid than children and young adolescents who used social media less often. …this implies that days on which youths used more social media than usually were days on which they had a more extreme impression of others having a better life, doing cooler things, or being prettier and happier than themselves“ (Irmer & Schmiedek, 2023, S. 10) 2 . Die hier skizzierten Veränderungen in der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen durch Digitalisierungsdynamiken führen zu neuen Herausforderungen im Kinderschutz, was ebenso auf den derzeitigen Stand von Kinderschutz im Asylbereich zutrifft. 4 Kinderschutz im Asylbereich Über den europaweiten Kinderschutz im Asylbereich liegen nur wenige aktuelle deutschsprachige Untersuchungen vor. Die 2018 publizierte Risikoanalyse von Weneke bietet eine erste systematische Bestandsaufnahme über die Risiken sexueller Gewalt bei Kindern auf der Flucht (Weneke, 2018). Gewährleistung und Sicherung des Kinderschutzes werden hier von zahlreichen Tabus, latenten und manifesten ideologischen Differenzen, der Konfrontation mit Macht- und Ohnmachtsdynamiken ebenso wie von den zur Verfügung gestellten Ressourcen bestimmt (Becker, 2021; Meysen et al., 2021). Bei 108 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind (Welthungerhilfe, o. J.) - und weiterhin zunehmenden Migrationsbewegungen -, treffen hier im Kinderschutz kulturelle, religiöse, ethnische, juridische, ökonomische und politische Differenzlinien sowie humanitäre Krisen und dementsprechende Konfliktfelder zutage. Eine im Auftrag des Schweizer Kompetenzzentrums für Menschenrechte durchgeführte Studie zählt sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung als Arbeitskraft, Zwang zu kriminellen Taten, organisierte Bettelei, Zwangsheirat, illegale Adoption sowie Radikalisierung zu den offensichtlichen Formen von Ausbeutung und psychophysischer Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen (Büchler et al., 2022). In ihrer aktuellen Studie über „Fachliches Handeln zum Wohl von Kindern und Jugendlichen im Kontakt mit ‚anderer‘, fundamentalistischer und radikaler Religiosität und Weltanschauung“ stellt das Deutsche Jugendinstitut zusammenfassend fest, dass religiöse und weltanschauliche Überzeugungen in der Kinder- und Jugendhilfe körperliche oder emotionale Misshandlung von Kindern und Jugendlichen, strenge Unterordnung unter Eltern oder andere Autoritäten ebenso wie körperliche Bestrafung als Erziehungsmittel befürworten und rechtfertigen; es bestehen Erziehungspraktiken, die Kinder und Jugendliche in einem Zustand ständiger Angst halten und eine Unterwerfung der Kinder gegenüber den Eltern erzwungen wird mit bspw. (göttlichen) Bestrafungen bei kleinsten Vergehen, Exorzismus mit Kindern, wiederkehrenden VHN 3 | 2024 162 Beschwörungen von Schuldgefühlen und anderen entwürdigenden Erziehungsmethoden (Meysen et al., 2022, S. 96). Der überwiegend akademische Diskurs um Diversität konnte vielerorts Toleranzspielräume und individuellen Freiheitszuwachs zumeist für Erwachsene eröffnen (Herz, 2022), führt allerdings auch zu handlungspraktischen Verunsicherungen bei dem verantwortlichen Fachpersonal in kinderschutzbezogenen Regelabläufen der Gefährdungsabschätzung (Brandt & Meysen, 2022). Befürchtungen, als rassistisch gebrandmarkt zu werden, begünstigen tendenziell irrationale Entscheidungen oder Handlungsblockaden, die selbst wiederum kulturalistisch legitimiert werden. Konkrete, kind- oder jugendlichenbezogene (und/ oder familienorientierte) Maßnahmen sind ferner abhängig vom soziokulturellen Status der verantwortlichen Fachkräfte: „Professionals, especially those from majority positions, often used culture to refer to those that they perceived as being different and foreign, although this was less the case when support works themselves had a minority or migration background“ (Kelly, Magalhäes, Meysen & Garner, 2019, S. 124). Basale fachliche Standards im Kinderschutz wie diagnostisch geschulte und fachlich begründete Beurteilung bspw. der Erziehungskompetenz von Eltern werden oft nicht eingehalten oder überprüft (Hagemann-White, Kelly & Meysen, 2019, S. 125f.). Im Gewaltschutz von Frauen und Kindern dominieren bei den Entscheider/ innen laut Kelly et al. (2019) traditionelle Geschlechterrollen: „… fathers having an uncontested position at the top of the hierarchal pyramid of power“ (ebd., S. 126) und dementsprechend kann „abuse … become normalised within gender relationship“ (ebd., S. 129). Flucht, Fluchtrouten und Aufnahmezentren weltweit gehen einher mit potenzieller Kindeswohlgefährdung wie „…rape, beatings, burnings, intimidation, threats against themselves and their family to blackmail and coerced exposure to witnessing violence against others - induces fear and shame and serves as a deterrent to those seeking to escape or seeking help“ (International Organization for Migration, 2023, S. 23). Diese Viktimisierungen differieren signifikant nach geopolitischem Kontext: „more than half of the child victims originating from Africa reported being controlled through the use of physical abuse (60.3 %) and psychological abuse (54.6 %). On the other hand, the most commonly reported means of control experienced by child victims originating from Europe and Central Asia were psychological abuse (65.7 %) and use of threats (51.9 %). … Focusing on patterns at the country level, analysis showed that the majority of child victims originating from Belarus reported experiencing sexual violence (75.4 %), 40.3 per cent of whom reported being between the ages of 13 and 15. Sexual violence was also reported in high rates by child victims originating from Nigeria (37.2 %) and Indonesia (34.8 %)“ (ebd.). Psychophysische Gewalt betrifft bereits die Schwangerschaft, da die Täter das Leben der Neugeborenen quasi unter ihr Gewaltregime stellen, um sowohl die sexuelle Ausbeutung der Gebärenden fortzuführen und um diese Neugeborenen selbst als Arbeitskraft oder Sexobjekt auszubeuten: „Since 2002, IOM has registered 1,609 victims aged 0 - 2 years, 48 per cent of whom were registered as newborns. Of these victims, 58.3 per cent were trafficked internationally. … one out of three child victims born into trafficking experienced forced labour (33 %) and 22.9 per cent experienced sexual exploitation“ (ebd., S. 13). In den Aufnahmezentren besteht ein eklatanter Mangel an Gewaltschutzvorkehrungen für Kinder und Frauen, was die inhumanen Risikokonstellationen in diesen Not-Unterkünften stabilisiert (Deutsches Komitee für Unicef e.V./ Deutsches Institut für Menschenrechte, 2020). Sexuelle Gewalt, Bedrohungen und Angst sind für Geflüchtete ein ständiger Begleiter auf BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG VHN 3 | 2024 163 BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG Fluchtwegen, in Flüchtlingszentren, bei Asyl- und Duldungsverfahren sowie bei Rückführung oder Abschiebung. Qualitativ und quantitativ entspricht die derzeitige Infrastruktur in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dem akuten Bedarf an Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung nicht (Fegert, Gossmann, Hofmann & Clemens, 2022), was sich im Kontext von Flucht und Migration zuspitzt. Behördlicherseits existieren keinerlei systematisch erhobene Daten darüber, ob und wo in den einzelnen Bundesländern mögliche Einrichtungen vorhanden sind, die für das kulturelle, soziale und auch religiös-politische Umfeld einer Inobhutnahme im Asylbereich angemessen und damit entwicklungsförderlich sind (Kelly et al., 2019, S. 124f.; Kampert, Rusack, Schröer & Wolff, 2020). Gegenwärtig dominieren nationale Machtpolitiken das Thema Kinderschutz im Asylbereich, die die fluchtbedingten biopsychosozialen Gefahren- und Gefährdungslagen durch die anonyme Vorenthaltung humanitärer Hilfe und Unterstützung verschärfen. Kinderschutz im Asylbereich muss sich aufgrund nationalstaatlicher Entwicklungen in den dominanten westlichen Industriegesellschaften ökonomischen und politischen Interessen unterordnen. 5 Kinderschutz: Perspektiven oder Perspektivlosigkeit? Viele Heranwachsende leben in entwürdigenden, inhumanen, brutalen und krankmachenden Gefährdungslagen, obschon seit mehr als drei Jahrzehnten national und international ein empirisch gesichertes Fachwissen über professionelle Präventions- und Interventionsstrategien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vorliegt. Folglich sind drei Handlungsfelder zu benennen, die prioritär politische Schwerpunktverlagerungen betreffen, nämlich 1. eine Reduzierung kindlicher Armutslagen (Hiller & Kautter, 1990; Finkelhor, Ormrod, Turner & Hamby, 2011; Sattler, 2023; Herz, 2023), 2. eine zielgruppenspezifisch materiell und personell angemessene Infrastruktur (Clarke & Newmann, 1997; Buestrich, Burmeister, Dahme & Wohlfahrt, 2008; Meysen & Kelly, 2017; Herz, 2021) und 3. eine reflexive Fachkräfteprofessionalisierung (Adam, Riedesser, Romer & Walter, 1994; Zimmermann, 2012; Mangold & Schröder, 2020; Méndez de Vigo, 2022). 5.1 Armutsprävention als Kinderschutz Van IJzendoorn u. a. weisen 2020 in ihrer internationalen Kinderschutzstudie nach, dass familiäre Armutslagen psychophysische Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, aber auch Gewalt zwischen den primären Bezugspersonen begünstigen: „low socioeconomic status was associated with increased risk of child maltreatment“ (van Ilzendoorn et al., 2020, S. 282). Die Zunahme psychischer und physischer Misshandlung und Vernachlässigung unter den dramatischen Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung im Prekariat (BMFSFJ, 2021, S. 291f.) führen zu einem 3,5-fach erhöhten Risiko für psychische Auffälligkeiten (Stengel et al., 2023, S. 18). Die Infantilisierung der Armut ist in Deutschland mittlerweile ein skandalöser Dauerzustand: Fast zwei Drittel der betroffenen Kinder und Jugendlichen leben mindestens fünf Jahre und länger durchgängig oder wiederkehrend in Armut (AGJ, 2022, S. 5) mit der Gefahr einer Verstetigung bei missglückten oder krisenhaften Ausbildungswegen in der beruflichen Qualifizierungsphase und/ oder im beruflichen Übergangsmanagement (Thielen & Kurth, 2023). VHN 3 | 2024 164 Trotz empirischer Evidenz erhält Armutsprävention als fundamentale Kinderschutzsicherung seit Jahrzehnten keine politische Priorität (Herz, 2023). 5.2 Materielle und personelle Infrastruktur im staatlichen Kinderschutz National wie international entspricht die personelle und materielle Infrastruktur in den für den staatlichen Kinderschutz verantwortlichen Institutionen nicht den realen Praxisbedarfen (Save the Children, 2023). Trotz zahlreicher gesetzlich verankerter Schutzgewährleistungsverpflichtungen - zuletzt 2021 im KJSG - erlauben weder die konkrete Fallzahlenbelastung noch die derzeitigen Rahmenbedingungen in stationären Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe, die den inklusiven Kinderschutz bei Inobhutnahme gewährleisten sollen, noch die Ausgangslagen in den Schulen eine Sicherstellung des Kinderschutzes. Auch Lehrkräfte verfügen weder über personelle, materielle oder administrativ unterstützende Ressourcen, um ihre seit 2012 im Bundeskinderschutzgesetz de jure bestehende Aufgabe zu erfüllen, noch ist das Thema Kinderschutz in ihrer fachlichen Qualifizierung überhaupt von Relevanz (Klein, Macsenaere & Hiller, 2020; Herz, 2021; Balbach & Herz, 2022; Spies, 2022; Spies, Beckmann, Balbach & Prüshoff, 2023). Die seit Jahrzehnten bestehenden infrastrukturellen Ressourcendefizite treten bei den hier skizzierten neuen Herausforderungen im Kinderschutz aufgrund digitaler Bindungsdesorientierung und Kinderschutz im Asylbereich überdeutlich zutage. 5.3 Reflexive Fachkräfteprofessionalisierung Modernisierungsparadoxien im Kinderschutz (Turba, 2020) beeinträchtigen das professionelle Handeln, das zudem durch die konkreten Gefährdungslagen selbst hoch konfliktuös und angstbesetzt ist: 1. Die digitale Bindungsdesorientierung verweist die verantwortlichen Fachkräfte auf das eigene Medienkonsumverhalten und 2. konfrontiert Kinderschutz im Asylbereich mit fluchtbedingt extremen psychophysischen Gewaltverhältnissen (Weneke, 2018). Beide Praxisfelder erfordern eine reflexive Professionalität der pädagogischen Fachkräfte (Herz, 2022) ebenso wie Veränderung der organisationsdynamischen Prozesse des Delegierens und Isolierens (Datler & Datler, 2023, S. 116.). Für professionelle Verantwortungsträger/ innen im Kinderschutz sind sozial-interaktiv-dialogische Arbeitskontexte unabdingbar erforderlich, um die subjektiv in diesem Berufsfeld zwangsläufig anzutreffenden komplexen Psychodynamiken als eine Energie wahrzunehmen, zuzulassen und bewusstreflexiv entwicklungsförderlich zu nutzen. Kinderschutz ist ein neues Beziehungsversprechen mit Zukunftsoptionen, eröffnet gleichsam Möglichkeitsräume für Veränderung. Statt „bürokratischer Rationalität der Aktenführung“ (Gröning, 2019, S. 159) mit „emotionaler Immunisierung“ (Herz, 2013, S. 225) und einfachen Lösungen für komplexe Praxisanforderungen (Zimmermann, 2023) besteht hier ein zentrales Qualitätsmerkmal in der bewussten Gestaltung einer stabilen und verlässlichen Bewältigungskompetenz in psychisch belastenden Konfliktkonstellationen, vergleichbar der pädagogischen Professionalität einer Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Fickler- Stang & Weiland, 2022). Im Kern geht es um eine verstehende Haltung, die herausfordernde Verhaltensinszenierungen aufgrund biopsychosozialer Katastrophenerfahrungen oder digitaler Beziehungsdesorientierung als Anpassung an erlittene Sozialisationsbedingungen und nicht als Störung des Kindes zu verstehen. BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG VHN 3 | 2024 165 BIRGIT HERZ Herausforderungen im Kinderschutz: Digitale Desorientierung und Asyl/ Flucht FACH B E ITR AG 6 Ausblick Gesellschaftliche Normen und Klischees dienen der Legitimation irrationaler Handlungsabläufe und Entscheidungen im Kinderschutz, was folgendes Zitat am Beispiel einer irrationalen Wertedominanz von leiblicher Elternschaft illustriert, selbst wenn dort chronisch kindeswohlgefährdend gehandelt wird: „Nach fünf Jahren ziehen alle beteiligten Helfer die Bilanz, dass die Eltern nicht zu befähigen sind, ihre Kinder so zu erziehen, dass sie selbstständige Erwachsene werden können“ (Stemmer- Lück, 2014, S. 95). Vergleichbare ideologische Positionen sind in den zahlreichen Versprechen eines Bildungs(leistungs)gewinns dank Digitalisierung anzutreffen (Hartong, 2019). Rassismus (Davids, 2019), Kindeswohlgefährdung (Herz, 2021), Flucht (Angenendt, Biehler, Kipp & Meier, 2019; Seukwa & Wagner, 2021) oder Armut (Der Paritätische, 2023) sind Belastungsdomänen in einer ohnehin chronisch unterfinanzierten pädagogischen Praxis. Während in den vergangenen drei Jahrzehnten sowohl Kinderarmut als auch fluchtbedingte Notlagen deutlich zugenommen haben, wird in der politischen Öffentlichkeit symbolisch Handlungssicherheit demonstriert (ex.: Ministerium, 2010). Politische Verlautbarungen zielen auf Veränderungen des emotionalen, mentalen und konkret-praktischen gesellschaftlichen „Klimas“, etwa mit der Schaffung neuer Ämter - exemplarisch sei das im Mai 2022 in der Bundesrepublik neu etablierte Amt einer „Koordinatorin Nationale Kinderchancen“ erwähnt (Stengel et al., 2023). Alltagsroutinierte Fixierung auf Verstehensrhetorik und Pseudofürsorglichkeit als auch in der Praxis anzutreffende symbolische Handlungsprogrammatik spiegeln dem adressierten Kind oder Jugendlichen freilich nur seine ohnehin schmerzhaft erlebten Notlagen. Anmerkungen 1 In der Schweizer Gesetzgebung werden interfamiliäre körperliche Züchtigungen nicht als physische Gewaltakte geahndet, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Maß an körperlicher Züchtigung nicht überschreiten und die Bestrafung nicht allzu häufig wiederholt wird (https: / / www.kinderschutz.ch/ gewaltin-der-erziehung) 2 Siefert konnte bereits 2015 in ihrer Studie über „Das anorektische Ideal auf ‚Pro Ana‘ Weblogs“ die psychophysischen Konsequenzen virtueller Inszenierungspraktiken für das klinische Störungsbild der Magersucht konkretisieren (Siefert, 2015). Literatur Adam, H., Riedesser, P., Romer, G. & Walter, D. (1994). Krieg und Verfolgung. Seelische Verletzungen bei Kindern und Eltern. In K. 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