Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2024.art27d
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Fachbeitrag: Beratung von Eltern/Erziehungsberechtigten im Rahmen des Feststellungsverfahrens auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) in Österreich aus Sicht der beteiligten Expert/innen
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Sabrina Temel
Andrea Kogler
Barbara Gasteiger-Klicpera
Die schulische Unterstützung von Schüler/innen mit Behinderungen wird in Österreich durch die Vergabe eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) geregelt. Eltern/Erziehungsberechtigte sind in den Prozess des SPF-Bescheidverfahrens stark einbezogen, sie stellen den Antrag und haben grundsätzlich das Recht, zwischen unterschiedlichen Schulen für ihr Kind zu wählen. Die vorliegende Studie untersucht, wie die Beratung während des SPF-Bescheidverfahrens für Eltern/Erziehungsberechtigte umgesetzt wird, um die Partizipation zu erfassen und Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung zu erarbeiten. In einem Mixed-Methods-Design wurden mittels einer Fragebogen- (N=293) und einer Interviewstudie (N=31) die Erfahrungen von Eltern/Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleiter/innen und Diversitätsmanager/innen in allen österreichischen Bundesländern erhoben. Die Auswertung erfolgte deskriptivstatistisch und inhaltsanalytisch. Alle Personengruppen maßen der Beratung einen sehr hohen Stellenwert bei. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten wenig Wahlfreiheit, Beratung und Eingebundenheit erlebten.
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257 VHN, 93. Jg., S. 257 -270 (2024) DOI 10.2378/ vhn2024.art27d © Ernst Reinhardt Verlag FACH B E ITR AG Beratung von Eltern/ Erziehungsberechtigten im Rahmen des Feststellungsverfahrens auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) in Österreich aus Sicht der beteiligten Expert/ innen Sabrina Temel, Andrea Kogler, Barbara Gasteiger-Klicpera Universität Graz, Österreich Zusammenfassung: Die schulische Unterstützung von Schüler/ innen mit Behinderungen wird in Österreich durch die Vergabe eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) geregelt. Eltern/ Erziehungsberechtigte sind in den Prozess des SPF-Bescheidverfahrens stark einbezogen, sie stellen den Antrag und haben grundsätzlich das Recht, zwischen unterschiedlichen Schulen für ihr Kind zu wählen. Die vorliegende Studie untersucht, wie die Beratung während des SPF-Bescheidverfahrens für Eltern/ Erziehungsberechtigte umgesetzt wird, um die Partizipation zu erfassen und Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung zu erarbeiten. In einem Mixed-Methods-Design wurden mittels einer Fragebogen- (N = 293) und einer Interviewstudie (N = 31) die Erfahrungen von Eltern/ Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleiter/ innen und Diversitätsmanager/ innen in allen österreichischen Bundesländern erhoben. Die Auswertung erfolgte deskriptivstatistisch und inhaltsanalytisch. Alle Personengruppen maßen der Beratung einen sehr hohen Stellenwert bei. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass die Eltern/ Erziehungsberechtigten wenig Wahlfreiheit, Beratung und Eingebundenheit erlebten. Schlüsselbegriffe: Sonderpädagogischer Förderbedarf, Beratung, Inklusion, Behinderung, Eltern Counseling of Parents/ Guardians During the Identification Process for Special Educational Needs (SEN) in Austria from the Perspective of the Involved Experts Summary: The school support of students with disabilities in Austria is regulated by the allocation of special educational needs (SEN). Parents/ guardians are intensively involved in the SEN identification process, they submit the application and have the right to choose between different schools for their child. This study examines how counseling is implemented for parents/ guardians during the SEN identification process in order to explore the participation and to discover possibilities for its further development. Using a mixedmethods-design, a questionnaire survey (N = 293) and an interview study (N = 31) were used to collect data on the experiences of parents/ guardians, teachers, principals and diversity managers in all Austrian federal states. The evaluation was based on descriptive statistics and content analysis. All involved groups attributed considerable importance to the counseling process. Nevertheless, the results show that parents/ guardians experienced little freedom of choice, advice and involvement. Keywords: Special educational needs, counseling, inclusion, disability, parents VHN 4 | 2024 258 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG 1 Inklusion von Kindern mit Behinderung und die SPF-Vergabepraxis in Österreich Kinder mit Behinderungen erhalten in Österreich einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF), um eine angemessene Unterstützung im Unterricht zu ermöglichen. Kinder mit SPF werden nach unterschiedlichen Lehrplänen entweder in einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule unterrichtet. Nach wie vor besuchen in Österreich etwa ein Drittel der Schüler/ innen mit SPF (37.8 %) eine Sonderschule bzw. eine Sonderschulklasse (Statistik Austria, 2023). Sie haben daher keine gleichberechtigte Teilhabe an einem inklusiven Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK). Ein inklusives Bildungssystem ist aufgrund fehlender Kriterien nicht eindeutig zu definieren (Grosche, 2015). Im österreichischen Schulsystem existieren unterschiedliche Formen des integrativen bzw. inklusiven Unterrichts. Einerseits gibt es Sonderschulen neben Regelschulen, aber auch Sonderschulklassen in Regelschulen ebenso wie Regelschulklassen in Sonderschulen. Neben diesen Formen äußerer Differenzierung sind auch unterschiedlichste Formen innerer Differenzierung im Unterricht möglich (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung [BMBWF], 2021). Aufgrund dieser Komplexität wird in weiterer Folge von einer allgemeinen Schule für Kinder mit und ohne Behinderungen gesprochen. Das Ziel dieser allgemeinen Schule ist, „alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Lernausgangslagen und Lernmöglichkeiten bestmöglich zu fördern“ (Middendorf, 2015, S. 9). Die Richtlinien zur Organisation und Umsetzung des SPF in Österreich wurden durch das bundesweit gültige Rundschreiben Nr. 7/ 2019 (RS 7/ 2019) des BMBWF festgelegt. Mit Verweis auf § 8 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) liegt ein SPF dann vor, wenn ein/ e Schüler/ in infolge einer Behinderung dem Unterricht ohne eine sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag. Es bedarf also einer Kausalität zwischen einer diagnostizierten Behinderung und dem Schulversagen des Kindes. Seit 2019 ist die jeweilige Bildungsdirektion des Landes für das SPF-Bescheidverfahren 1 zuständig und der Präsidialbereich fungiert als verfahrensleitendes Organ. Weiters sind Schulpsycholog/ innen, Schulärzt/ innen, pädagogische Berater/ innen und Diversitätsmanager/ innen am Verfahren beteiligt. Vor Beginn des Verfahrens müssen alle pädagogischen Möglichkeiten im allgemeinen Unterricht wie beispielsweise ein Vorschulbesuch oder eine Schulstufenwiederholung ausgeschöpft werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen folgende drei wesentliche Punkte festgelegt werden: (1) Feststellung der Behinderung anhand von Gutachten und Stellungnahmen, (2) Definition des Lehrplans und (3) Festlegung des Schulstandortes. Erst nach Erstellung des Bescheids erfolgt die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen am Schulstandort (BMBWF, 2019). 2 Die Rolle der Eltern/ Erziehungsberechtigten im SPF-Bescheidverfahren Einheitlich ist in Österreich geregelt, dass der Antrag zur Feststellung eines SPF im Regelfall von den Eltern 2 gestellt wird (BMBWF, 2019). Für die Eltern ist dies häufig schwierig, da sie während des Prozesses bis zur bescheidmäßigen Erstellung des SPF mit vielfältigen Herausforderungen wie etwa einer unzureichenden Informationsgrundlage und geringen Beratungsmöglichkeiten konfrontiert sind (Kalcher & Gasteiger-Klicpera, 2021). Die Interviewstudie von Klicpera (2005), die sich ausführlich mit den Erfahrungen von Eltern hinsichtlich des SPF-Verfahrens in Österreich beschäftigte, verdeutlicht, dass ein Antrag auf SPF „zwar formell im Einverständnis mit den Eltern erfolgte, dass sich die Eltern aber oft unter Druck gesetzt fühlten und das vor allem, wenn dabei der Wechsel in eine Sonderschule angedroht wurde“ (ebd., S. 81). VHN 4 | 2024 259 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG Zu einer weiteren Aufgabe der Eltern zählt die Wahl des Schulstandortes. Sie haben die Möglichkeit, sich zwischen einer allgemeinen Schule und einer Sonderschule für ihr Kind zu entscheiden (SchPflG, 1985, § 8 Abs. 1). Wenngleich dieses Wahlrecht besteht, erweist sich diese Entscheidung für die Eltern oft als sehr schwierig. So entscheiden sich einerseits viele Familien für eine Sonderschule, da dort häufig bessere Strukturen für ihre Kinder vorhanden sind (Kalcher & Gasteiger-Klicpera, 2021; Kobelt Neuhaus, 2017; Speck-Hamdan, 2015) oder weil sie keine andere Wahl haben (Thoms, 2023). Andererseits wünschen sich Familien eine allgemeine Schule für ihr Kind und müssen häufig dafür kämpfen (Hausmanns & Wingerter, 2013; Lalvani & Hale, 2015; Pinetz, 2019). Das Durchstehen dieses „Kampfes“ (Lalvani & Hale, 2015) kann jedoch nur eher privilegierten Eltern mit einer höheren Klassenzugehörigkeit (Lalvani & Hale, 2015; Sasse, 2004) oder „Eltern, die wissen und auch sagen konnten, was sie wollen“ (Klicpera, 2005, S. 139) zugemutet werden. Es ergeben sich dadurch wesentliche Nachteile für Familien mit sozialer Benachteiligung und/ oder Migrationshintergrund. Bestehende Sprachbarrieren erschweren es, die notwendigen Informationen einzuholen. Diese sind aber wesentlich, um die Rechte der Eltern und Kinder einfordern zu können (Pinetz, 2019). Um Eltern bei diesen unterschiedlichen Entscheidungen zu unterstützen, ist eine umfassende Beratung notwendig (Kalcher & Gasteiger- Klicpera, 2021; Klicpera, 2005; 2007), wie sie auch im RS 7/ 2019 gefordert wird. Diese „Beratung dient neben der Vermittlung von Informationen der Verbesserung der Selbststeuerung und dem Aufbau von Handlungskompetenzen, der Orientierung und Entscheidungshilfe“ (Nußbeck, 2014, S. 21). Beratung hat in diesem Kontext eine besondere Bedeutung, da vor allem eine Begleitung in einem komplexen Entscheidungsprozess notwendig ist, wie Nestmann, Engel und Sickendiek (2004) festgestellt haben. „Beratung ist eine vielgestaltige, sich ständig verändernde und durch viele interne und externe Einflussfaktoren bestimmte professionelle Hilfeform. Sie unterstützt in variantenreichen Formen bei der Bewältigung von Entscheidungsanforderungen, Problemen und Krisen und bei der Gestaltung individueller und sozialer Lebensstile und Lebensgeschichten“ (Nestmann et al., 2004, S. 599). Kalcher und Wohlhart (2021) stellten jedoch fest, dass professionelle Beratung für die Eltern nicht oder nur begrenzt umgesetzt wurde. Außerdem wurde die Entscheidung für eine bestimmte Schule oft nicht aufgrund einer Wahl aus mehreren Möglichkeiten getroffen (Klicpera, 2005; 2007; Pinetz, 2019; Thoms, 2023). Die Beratung orientierte sich häufig an den Maßnahmen und Ressourcen (Hausmanns & Wingerter, 2013) oder Interessen der beratenden Personen (Klicpera, 2005). Es ist daher notwendig, diesen Beratungsprozess zu analysieren und verstärkt an den Bedürfnissen der Eltern auszurichten. Einen kritischen Faktor im Prozess der Elternberatung stellt die Interpretation des Wahlrechts der Eltern dar. So wie dieses derzeit gesetzlich verankert ist, als Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule, ermöglicht es die Aufrechterhaltung des dualen Systems. Dieses Verständnis von Wahlfreiheit ist nicht konform mit der UN-BRK, da diese ein separiertes Schulsystem nicht vorsieht. Ohne diese zwei Systeme bräuchte es diese Art von Wahlrecht nicht und Eltern müssten diese Entscheidung für ihr Kind nicht treffen (Igstadt, 2023), d. h. es würde reichen, wenn die Eltern - wie alle anderen auch - zwischen unterschiedlichen Schulen in ihrem Wohnbezirk wählen könnten. Eltern sind im Rahmen der Erziehung von Kindern mit Behinderungen ohnehin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert (Klicpera, 2005) und unzureichende Beratung hängt weiterführend mit großen Belastungen zusammen (Kalcher & Gasteiger-Klicpera, 2021). Die Entscheidungen, die Eltern für ihre Kinder mit Be- VHN 4 | 2024 260 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG hinderungen treffen (müssen), gehen weit über die üblicherweise anfallenden Entscheidungen von Eltern in Bezug auf das Bildungssystem hinaus (Wild & Lütje-Klose, 2017). Um die Eltern dabei adäquat zu unterstützen, bedarf es einer unabhängigen und niederschwelligen Beratung (Hausmanns & Wingerter, 2013). Schürer und Lintorf (2023) betonen die Notwendigkeit eines symmetrischen Beratungsprozesses, in dem „Informationen vollständig zusammengetragen, gemeinsam erörtert und bewertet werden, um eine informierte Entscheidung der Eltern zu ermöglichen“ (ebd., S. 158). 3 Ziele und Forschungsfragen Ziel dieser Studie ist es, den aktuellen Beratungsprozess der einzelnen Schritte im SPF-Bescheidverfahren aus Sicht der Eltern, Lehrpersonen, Schulleiter/ innen und Diversitätsmanager/ innen zu untersuchen. Dabei sollen die Herausforderungen und kritischen Aspekte identifiziert werden, um Verbesserungsmöglichkeiten und Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Beratung abzuleiten. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie erfolgt die Beratung und Begleitung von Eltern bei den einzelnen Schritten im SPF- Bescheidverfahren aus der Sicht von Eltern, Lehrpersonen, Schulleiter/ innen und Diversitätsmanager/ innen? ◾ Wie erfolgt die Informationsvermittlung über die Bedeutung des SPF an die Eltern, die Begründung, weshalb ein SPF nötig ist und die Erläuterung dessen, was dies für die weitere Laufbahn des Kindes bedeutet? ◾ Wie werden die Eltern bei der Wahl der passenden Schule, der Entscheidung über die Lehrplanzuordnung und die Fördermaßnahmen beraten? ◾ Wie wird die Entscheidung über den SPF den Eltern kommuniziert? Wie werden diese einbezogen und über ihre rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten informiert? 4 Methode Die vorgestellte Studie war ein Teil des Projekts „Evaluierung der Vergabepraxis des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) in Österreich“, das von 2022 bis 2023 im Auftrag des BMBWF durchgeführt wurde (Gasteiger-Klicpera et al., 2023). Für die vorliegende Analyse wurden die Ergebnisse der Fragebogen- und der Interviewstudie herangezogen. Die quantitativen und qualitativen Ergebnisse wurden im Sinne eines Mixed-Methods-Designs in Verbindung gebracht. Für die Fragebogenstudie wurden vier zielgruppenspezifische Online-Fragebögen mittels LimeSurvey für Eltern, Lehrpersonen, Schulleiter/ innen und Diversitätsmanager/ innen konzipiert. Die Erhebung fand von März bis Mai 2023 statt. Die Interviewstudie wurde mit Expert/ innen durchgeführt, die in das SPF-Bescheidverfahren involviert waren. Die Interviews fanden im Zeitraum von September bis Dezember 2022 in allen Bundesländern Österreichs statt und wurden von den am Projekt beteiligten Personen in den Bundesländern geleitet. 4.1 Stichprobe An der Fragebogenstudie nahmen insgesamt 293 Personen teil (Rücklauf: ca. 70 %). Diese Stichprobe setzte sich aus 52 Eltern (weiblich 86.5 %, männlich 13.5 %), 67 Lehrpersonen (weiblich 88.1 %, männlich 10.4 %, divers 1.5 %), 72 Schulleiter/ innen (weiblich 76.4 %, männlich 23.6 %) und 102 Diversitätsmanager/ innen (weiblich 83.3 %, männlich 11.8 %, divers 4.9 %) zusammen. Es wurden jene Eltern, Lehrpersonen und Schulleiter/ innen in den Bundesländern kontaktiert, die bei den ersten zehn abgeschlossenen SPF-Bescheidverfahren, ab dem Stichtag 1. 1. 2022, involviert waren. Aufgrund mangelnder Erreichbarkeit, VHN 4 | 2024 261 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG familiärer Schwierigkeiten, sprachlicher Barrieren oder anderer Gründe wurden in manchen Bundesländern auch nachfolgende Verfahren miteinbezogen. Alle 109 Diversitätsmanager/ innen in Österreich erhielten den Link zur Umfrage. Im Rahmen der Umfrage sollten die Eltern das SPF-Bescheidverfahren ihres Kindes und die anderen Personengruppen jeweils das letzte abgeschlossene Verfahren beurteilen. Die evaluierten Verfahren bezogen sich auf 293 Kinder mit SPF (weiblich 37.5 %, männlich 62.5 %) mit einem Durchschnittsalter von 9.97 Jahren (SD = 2.30, R = 5 - 17, n = 265). Etwa die Hälfte der Schüler/ innen besuchte eine Schule am Land (51.2 %) und die Hälfte eine Schule in der Stadt (48.8 %). Während in 179 Haushalten (61.1 %) zum Zeitpunkt der Befragung ausschließlich Deutsch gesprochen wurde, variierten die Umgangssprachen in 106 Haushalten (36.2 %). Eine detaillierte Übersicht zur Stichprobe findet sich in Tabelle 1. An der Interviewstudie nahmen insgesamt 31 Personen teil. In jedem Bundesland wurden zwei bis vier Personen befragt, um Sichtweisen aus allen Bundesländern zu erhalten. Die interviewten Personen waren beim SPF-Bescheidverfahren beteiligt und hatten unterschiedliche Funktionen: Schulqualitätsmanager/ innen (n = 8), Mitarbeitende des Präsidialbereichs (n = 7), Diversitätsmanager/ innen (n = 6), pädagogische Berater/ innen und Schulpsycholog/ innen (n = 4), Schulleiter/ innen und Lehrpersonen (n = 3) sowie Eltern (n = 3). 4.2 Erhebungsinstrumente Für die Fragebogenstudie wurden vier zielgruppenspezifische Fragebögen konzipiert, die infolge des Feedbacks von Expert/ innen mehrfach überarbeitet wurden. Die Fragebögen enthielten Fragestellungen zu den Daten des Kindes, zum Ablauf und zur individuellen Wahrnehmung, zum Ergebnis und den Folgen, zur Zufriedenheit mit dem Verfahren und zur Zuversichtlichkeit in Bezug auf die Zukunft des Kindes, zu den Problemen und Verbesserungsvorschlägen sowie zu soziodemografischen Daten der Teilnehmenden. Das Ausfüllen des Fragebogens dauerte etwa 30 Minuten. Eltern Lehrpersonen Schulleiter/ innen Diversitätsmanager/ innen N % N % N % N % Geschlecht ◾ weiblich ◾ männlich 19 33 36.5 63.5 23 44 34.3 65.7 25 47 34.7 65.3 43 59 42.2 57.8 Wohnort ◾ am Land ◾ in der Stadt 29 23 55.8 44.2 39 28 58.2 41.8 44 28 61.1 38.9 52 50 51 49 Schulstandort ◾ am Land ◾ in der Stadt 24 28 46.2 53.8 33 34 49.3 50.7 41 31 56.9 43.1 52 50 51 49 Sprache der Familie ◾ Deutsch ◾ andere Sprache ◾ konnte nicht beurteilt werden 40 12 76.9 23.1 41 26 61.2 38.8 39 31 2 54.2 43.1 2.8 59 37 6 57.8 36.3 5.9 Tab. 1 Stichprobenbeschreibung der Kinder in den beurteilten Verfahren VHN 4 | 2024 262 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG Die Interviews wurden mit einem semistrukturierten Interviewleitfaden geführt. Dieser umfasste die vier Frageblöcke (1) Ablauf und Dokumentation des Verfahrens, (2) Bedeutung und Auswirkungen des RS 7/ 2019, (3) Vergabe von Ressourcen und (4) Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens. Die Interviews dauerten zwischen 60 und 105 Minuten und wurden online durchgeführt und aufgezeichnet. Die Erhebungsinstrumente können im Bericht (Gasteiger-Klicpera et al., 2023) unter Anhang B und D abgerufen werden. 4.3 Datenauswertung und Analyse Die Online-Fragebögen wurden deskriptivstatistisch mittels SPSS ausgewertet. Die Interviews wurden mit dem Programm f4transkript transkribiert. Die Transkriptionsregeln orientierten sich an Dresing und Pehl (2018), die qualitative Inhaltsanalyse erfolgte nach Kuckartz (2018) mit dem Programm MAXQDA. 5 Ergebnisse 5.1 Beratungsprozess zu Beginn und während des SPF-Bescheidverfahrens Erhalt von Informationen: Lediglich zwei Drittel (63.5 %) der Eltern gaben im Fragebogen an, während des Prozesses ausreichend Informationen erhalten zu haben. Weitere 30.8 % erhielten nur teilweise Informationen und 5.8 % keine Informationen. Die Eltern hätten sich Informationen über den bevorstehenden Schulwechsel, Stellungnahmen der Personen, die mit dem Kind zusammenarbeiteten, sowie Informationen zum Lernstoff des Kindes gewünscht. Am häufigsten wurde angemerkt, dass Informationen hinsichtlich der Zukunft und den Möglichkeiten des Kindes fehlten. Eltern hätten sich gewünscht zu wissen, ob und wie der SPF die Zukunft des Kindes beeinflusse. In den Interviews wurde vom Großteil der Befragten ein Elterninformationsblatt oder Infofolder erwähnt, der den Eltern ausgehändigt würde und in dem „ganz klar ausgedrückt wird, ja, worum es da geht“ (Exp_09, Pos. 14). Dies würde „nicht nur persönlich weitergegeben, sondern wird auch noch einmal erläutert, was bedeutet das jetzt“ (Exp_10, Pos. 133). Dieses Informationsblatt wäre zudem auf der Website verfügbar, damit sich die Eltern diese Information bereits im Vorhinein ansehen könnten. Weiter wurde erwähnt, dass diese „Information auch in alle möglichen gängigen Landessprachen“ (Exp_09, Pos. 11) - „14 oder 15 verschiedene Sprachen“ (Exp_11, Pos. 209) - übersetzt wurde, und es wäre „alles auf der Homepage drauf. Damit sie [Eltern] es einfach verstehen“ (Exp_11, Pos. 209 - 215). In Bezug auf Sprachbarrieren wurde außerdem erwähnt, dass bei Bedarf die Möglichkeit bestünde, „einen Dolmetscher dabei zu haben“ (Exp_14, Pos. 50), „dass die Eltern das auch in ihrer eigenen Muttersprache hören dürfen“ (Exp_10, Pos. 80). Aus Sicht der Eltern wurde angeführt, dass die Kommunikation mit der Schulleitung in Bezug auf das Verfahren zwar gut gelaufen sei, dennoch sei „die Aufklärung nicht ausreichend …[und] es wäre nett gewesen im Nachhinein betrachtet, so ein Informationsschreiben zu bekommen“ (Exp_02, Pos. 33). Dies zeigt die Wichtigkeit einer schriftlichen Information und dass diese nicht überall verfügbar ist. Eltern wissen oft nicht, wer die richtige Ansprechperson ist, also „mit wem rede ich denn dann? “ (Exp_02, Pos. 36). Es wäre für die Eltern auch nicht wesentlich, wer diese Funktion übernehme, aber sie müssten wissen, an wen sie sich wenden könnten: „Eigentlich, ja, ob es VHN 4 | 2024 263 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG die Direktorin ist oder… wer von weiter oben, aber nur irgendwer“ (Exp_13, Pos. 775 - 776). Ein/ e Expert/ in wünschte sich mehr „Transparenz und Wissen zu diesem Thema. Irgendwelche Flyer, die das kurz beschreiben. Und was prinzipiell natürlich gut wäre: das ganze allgemein zu einem Eltern-Bildungswissen machen, dass es die Möglichkeit überhaupt gibt“ (Exp_02, Pos. 68). Einbezug in das Verfahren und Vertrauen in die involvierten Personen: Im Fragebogen gab ein relativ großer Anteil der Eltern (42.3 %) an, „eher wenig“ in das Verfahren einbezogen worden zu sein. Weitere 7.7 % fühlten sich „gar nicht“ einbezogen. Das bedeutet, dass sich etwa die Hälfte der Eltern wenig oder gar nicht einbezogen fühlte. 32.7 % wurden „eher viel“ und 17.3 % „viel“ einbezogen. In Bezug auf das Vertrauen in die involvierten Personen zeigte sich hingegen, dass ein großer Teil der Eltern, nämlich 46.2 %, meinten, „viel“ und 34.6 % „eher viel“ Vertrauen in die involvierten Personen zu haben. 17.3 % hingegen hatten „eher wenig“ und 1.9 % „kein“ Vertrauen. Erhaltene Beratung: Nach Angaben der Eltern im Fragebogen hatten 44.2 % „eher viel“ und 15.4 % „viel“ Beratung erhalten. Ein Anteil von 25 % wurde jedoch „eher wenig“ und 15.4 % „gar nicht“ beraten. In den meisten Fällen wurden die Lehrer/ innen und Schulleiter/ innen erwähnt, die die Beratung durchgeführt hatten. Manchmal wurde jedoch auch auf Diversitätsmanager/ innen bzw. Personen aus der Bildungsdirektion verwiesen. Aus den Interviews ging hervor, dass es manchmal für die Diversitätsmanager/ innen nicht möglich war, die Eltern zu beraten. So erwähnte eine Lehrperson: „Also … meine zwei Eltern von dem einen Kind, die haben die DMs [Diversitätsmanager/ innen] nicht kennengelernt“ (Exp_11, Pos. 61). Allerdings wird dies in verschiedenen Bildungsregionen unterschiedlich gehandhabt. In manchen Bildungsregionen wird großer Wert auf eine umfassende Beratung der Eltern gelegt. Ein/ e Diversitätsmanager/ in berichtete: „Ich kenne die Eltern persönlich und ich bespreche auch jedes Gutachten mit den Eltern, bevor ich es an die Juristen schicke“ (Exp_14, Pos. 41 - 42). Ein/ e weitere/ r Diversitätsmanager/ in äußert hierzu: „Also ich bearbeite da wirklich mit den Eltern Gesetzestext, gell. Also ich gehe da wirklich Schritt für Schritt ähm durch“ (Exp_16, Pos. 158). Weiters führt ein/ e pädagogische/ r Berater/ in aus, dass der „Prozess wirklich von Anfang bis Ende mit Eltern, mit mehreren Beratungen“ (Exp_15, Pos. 26) begleitet wird. Die Bedeutung einer gründlichen Beratung wird immer wieder betont. Eine gute Kommunikation zwischen den Eltern und der Schule sei die Basis der Zusammenarbeit und es wäre wichtig, „dass die Eltern ins Boot geholt werden“ (Exp_09, Pos. 5). Die Eltern seien demnach „von Anfang an eingebunden“ (Exp_09, Pos. 10) und „die erste Kommunikation ist einmal die mit den Eltern“ (Exp_17, Pos. 26). Diese würde in erster Linie über die Lehrer/ innen erfolgen, denn „Klassenlehrer sind natürlich immer im Gespräch mit den Eltern über diesen Prozess und Verlauf “ (Exp_08, Pos. 49). Die Angaben über die Häufigkeit dieser Beratungsgespräche mit den Eltern variierten. Es wurde sowohl von einem verpflichtend stattfindenden Beratungsgespräch (Exp_16, Pos. 164), von zwei Beratungsgesprächen (Exp_08, Pos. 44) als auch von zwei bis drei Treffen mit den Eltern (Exp_17, Pos. 38) gesprochen. Bei diesen Gesprächen werden Protokolle geführt: „da steht genau drauf, dass die Eltern informiert werden über alles mögliche, wie angefangen von der Beurteilung, wie das Zeugnis ausschaut und so weiter“ (Exp_19, Pos. 8). Die VHN 4 | 2024 264 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG Gespräche scheinen für die Befragten eine hohe Relevanz zu haben: „Also diese Beratungsgespräche vor Antragstellung, das ist … so wichtig und das bringt wirklich so viel. Und dass man sich da wirklich die Zeit nimmt und … wirklich mit den beteiligten Personen Schule, Eltern wer auch noch immer. Dass man sich da zusammensetzt und wirklich alles genau erklärt, gut auf das Kind schaut. Das Kind während des Gespräches immer in den Fokus nehmen“ (Exp_16, Pos. 166). 5.2 Wahlmöglichkeit und Beratung in Bezug auf den Schulstandort, die Lehrplanzuordnung und weitere Fördermaßnahmen In Bezug auf die Entscheidung über den Schulstandort und den Einbezug der Eltern wurden von den Befragten bei den Interviews unterschiedliche Sichtweisen geäußert. So wurde sowohl genannt, „dass die Eltern gar nicht gewusst haben, dass sie entscheiden können, wo ihr Kind beschult werden kann“ (Exp_08, Pos. 141-143) als auch, dass „die Eltern ganz massiv mit einbezogen“ (Exp_04, Pos. 180) werden. „Die Aufklärung über die möglichen Fördermaßnahmen im Regellehrplan, die anderen sonderpädagogischen Fördermaßnahmen, welche Schule dann tatsächlich gewünscht wird und welche Lehrplaneinstufung dann vorgesehen ist“ (Exp_04, Pos. 189), übernimmt häufig das Diversitätsmanagement. Manchmal wird dies jedoch erst später, nachdem die Entscheidung über einen SPF gefallen ist, im Rahmen des Parteiengehörs vom Schulqualitätsmanagement mit den Eltern besprochen (Exp_10, Pos. 76). Nach Angaben der Eltern im Fragebogen hatten mehr als zwei Drittel (69.2 %, n = 36) keine und nur knapp ein Drittel (30.8 %, n = 16) eine Wahl zwischen unterschiedlichen Schularten. Diese 16 Familien konnten zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten wählen: zwischen einer ◾ Sonderschulklasse an einer Sonderschule (50 %), ◾ einer Sonderschulklasse an einer Regelschule (18.8 %), ◾ einer Integrationsklasse an einer Sonderschule (31.3 %) und ◾ einer Integrationsklasse an einer Regelschule (75 %) (Mehrfachnennungen). Obwohl der Großteil angab, keine Wahl gehabt zu haben, waren 75 % der Eltern mit der Entscheidung über die bescheidmäßig festgelegte Schule sehr zufrieden, 18.2 % waren zufrieden. Abbildung 1 zeigt, inwieweit eine Beratung mit den Eltern in Bezug auf die Festlegung des Schulstandortes, die Lehrplanzuordnung und die weiteren Fördermaßnahmen stattgefunden hat. 25 % der Eltern sagten, dass eine Beratung mit ihnen zur Festlegung des Schulstandortes stattgefunden habe. Im Vergleich dazu gab ein wesentlich höherer Anteil der anderen Personengruppen, vor allem der Diversitätsmanager/ innen (81.4 %), an, dass eine Beratung mit den Eltern diesbezüglich stattgefunden habe. Auch bei der Beratung in Bezug auf die Lehrplanzuordnung und weitere Fördermaßnahmen beurteilten die Diversitätsmanager/ innen den Einbezug der Eltern höher als diese selbst. Konkret bedeutet dies, dass die Eltern deutlich seltener sagten, beraten worden zu sein, als die anderen Personengruppen angaben, die Eltern beraten zu haben. Die Eltern bestätigten im Fragebogen zu einem Großteil (93.6 %), dass ihnen erklärt worden sei, warum ihr Kind nach einem Regelund/ oder Sonderschullehrplan unterrichtet werde. In den meisten Fällen waren die Behinderung des Kindes, das Nicht-Folgen-Können im Unterricht und schulische Probleme der Grund für den Wechsel zu einem oder mehreren Sonderschullehrplänen. Diese Angaben decken sich mit der Begründung für den angewandten Lehrplan bzw. die angewandten Lehrpläne seitens anderer Personengruppen. 6.4 % der Eltern gaben an, diesbezüglich nicht informiert worden zu sein. VHN 4 | 2024 265 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG 5.3 Kommunikation über das Ergebnis Bevor das Ergebnis des Verfahrens festgelegt wird, werden Eltern schriftlich darüber und über die Möglichkeit der Einspruchnahme informiert. Nach Aussage eines/ r Befragten haben die Eltern „das Recht im Rahmen eines Parteiengehörs Einsicht zu nehmen“ (Exp_17, Pos. 42). Sie würden „diese Unterlagen [z. B. Gutachten] samt der vorgeschlagenen oder empfohlenen Lehrplanfestlegung … dann zur Ansicht zugeschickt“ (Exp_13, Pos. 32) bekommen und haben die Möglichkeit, „sich zu diesen Gutachten zu äußern“ (Exp_11, Pos. 54). Ein/ e Befragte/ r sagte dazu Folgendes: „Die [Eltern] haben dann Parteiengehör, zwei Wochen. Und nach dieser Frist kommt es dann, wenn alle Kriterien erfüllt sind, zur Ausstel- Festlegung des Schulstandorts Lehrplanzuordnung weitere Fördermaßnahmen 0.0 % 20.0 % 40.0 % 60.0 % 80.0 % 100.0 % Eltern Lehrpersonen Schulleiter/ innen Diversitätsmanager/ innen 25.0 % 43.3 % 54.2 % 81.4 % 30.8 % 26.9 % 38.9 % 49.0 % 42.3 % 50.7 % 54.2 % 58.8 % Anmerkung: Anteil der Teilnehmenden innerhalb der Personengruppen, die angaben, dass eine Beratung mit Eltern bei (1) der Festlegung des Schulstandorts, (2) der Lehrplanzuordnung und (3) den weiteren Fördermaßnahmen stattfand. Abb. 1 Beratung mit den Eltern in Bezug auf die Festlegung des Schulstandortes, die Lehrplanzuordnung und die weiteren Fördermaßnahmen nach Personengruppen VHN 4 | 2024 266 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG lung des SPF-Bescheides. Und da gibt es dann wieder vier Wochen Einspruchsfrist der Eltern. Und nach dieser Zeit ist er dann rechtsgültig“ (Exp_13, Pos. 32). Wie die Eltern konkret gegen den Bescheid Einspruch erheben können, ist meistens Bestandteil der Gespräche, die im Vorfeld stattfinden. Hingegen wurde auch geäußert, dass diese Aufklärung „immer beim Abschlussgespräch“ (Exp_17, Pos. 120 -121) stattfände. Dort wird den Eltern „unter anderem eben der Ablauf des Prozederes [erklärt]. Dass die [Eltern] Beschwerdemöglichkeit haben, Widerspruchsfrist haben und natürlich auch jederzeit die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung“ (Exp_02, Pos. 51). Aus der Perspektive der Eltern wurde jedoch auch erwähnt, dass diese Aufklärung nicht ausreichend sei (Exp_02, Pos. 33) und dass rechtliche Informationen auf Selbstrecherche beruhten und diese Recherche als zeitaufwendig erlebt werde (Exp_03, Pos. 89 - 92). Auch in der Fragebogenstudie wurden die Eltern gefragt, in welcher Form sie die Entscheidung über den SPF des Kindes erhalten hätten. 46.2 % gaben an, dass dies im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgt sei. 7.7 % erhielten die Information per Telefon und 5.8 % schriftlich per E-Mail. Weiters gaben 40.4 % der Familien an, dass sie die Entscheidung nur durch die Zusendung des Bescheids per Post erhalten hätten. Dies deckt sich nicht mit den Angaben in den Interviews. Hier wurde berichtet, dass die Eltern „eigentlich schon immer in das ganze Verfahren involviert“ (Exp_19, Pos. 46) seien. Ebenso wurde erwähnt, dass es zu direkten und persönlichen Rückmeldungen in Form von Beratungsgesprächen oder auch Telefonaten komme, bevor die Aussendung des Bescheids in Papierform erfolge. Bei einem größeren Teil der Bescheide wurde die Entscheidung den Eltern von der Lehrperson mitgeteilt (28.8 %). Auch das Diversitätsmanagement (21.2 %) und die Schulleitung (21.2 %) waren häufig beteiligt. Eine Erklärung dazu, was die positive Bescheidung des SPF nun konkret bedeute, erhielt ein Großteil der Familien (80.8 %). Diese Information wurde den Eltern teilweise auf Basis einer Änderung des Lehrplans erklärt. Die Eltern erhielten nach ihren Angaben im Fragebogen die Information, dass ihrem Kind durch Erhalt des SPF eine spezielle Förderung und Unterstützung zuteil würde. Allerdings wurden diese Informationen einem wesentlichen Anteil der Familien (19.2 %) nicht weitergegeben. 6 Diskussion Die vorliegende Studie hatte zum Ziel, die Erfahrungen von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Diversitätsmanager/ innen im Beratungsprozess während des SPF-Bescheidverfahrens zu beschreiben und das Beratungsangebot aus Sicht der Eltern im Rahmen eines Mixed-Methods-Designs zu beleuchten. Im SPF-Bescheidverfahren konnten unterschiedliche Knotenpunkte, an denen eine Beratung der Eltern besonders wichtig erscheint, identifiziert werden. Zunächst geht es darum, den Eltern den Begriff eines SPF zu verdeutlichen sowie die damit verbundenen Möglichkeiten und Konsequenzen zu besprechen. Da ein SPF von vielen Eltern als diskriminierend empfunden wird, sind sie in Sorge darüber, wie sich das Verfahren auf die schulische Entwicklung ihres Kindes auswirken wird. Diese Sorge wird durch die negative Argumentation, die sich häufig in den Gutachten über das Kind findet, noch verstärkt (Gasteiger-Klicpera et al., 2023). Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl der Erhalt von Informationen während des Prozesses, der Einbezug in das Verfahren, aber auch die erhal- VHN 4 | 2024 267 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG tene Beratung von den Eltern als unzureichend beurteilt wurden. Ähnliche Befunde aus Sicht der Eltern wurden bereits berichtet (Kalcher & Gasteiger-Klicpera, 2021; Klicpera, 2005; 2007). Allerdings sehen dies die beratenden Lehrpersonen, Schulleiter/ innen und Diversitätsmanager/ innen nicht. Sie sind eher der Meinung, dass sie die Eltern umfassend und ausreichend beraten würden. Trotz Mangels an Informationen hatte ein Großteil der Eltern (80.8 %) „viel“ und „eher viel“ Vertrauen in die involvierten Personen im Verfahren. Auch dies weist darauf hin, dass das Bemühen um Transparenz im Prozess und um Unterstützung der Eltern seitens der Verantwortlichen im Bildungssystem wahrgenommen wird. Allerdings gelingt es während des Prozesses noch nicht, die Eltern umfassend einzubeziehen. In Bezug auf die Wahlfreiheit des Schulstandortes konnte einerseits bestätigt werden, dass zwei Drittel der Eltern die Schule für ihr Kind nicht frei wählen durften und andererseits, dass nach Angaben der Eltern kaum eine Beratung in Bezug auf die Festlegung des Schulstandortes stattfand. Dies ist bereits seit über 15 Jahren bekannt (Gasteiger-Klicpera, Klicpera, Gebhardt & Schwab, 2013; Klicpera, 2005; 2007; Pinetz, 2019; Thoms, 2023). Auch hier deckt sich die Wahrnehmung der Eltern zur Beratung nicht mit den Angaben der anderen Personengruppen, insbesondere mit jenen der Diversitätsmanager/ innen, von denen 81.4 % der Ansicht waren, dass der Großteil der Eltern eine Beratung in Bezug auf die Schulwahl erhalten hätte. Von den Eltern gab jedoch nur etwa ein Viertel an, eine Beratung in Bezug auf die Schulwahl erhalten zu haben. Eine mögliche Interpretation dieser Diskrepanz könnte darin bestehen, dass den Diversitätsmanager/ innen ein Gespräch zu dieser Frage ausreichend erscheint, für die Eltern dies jedoch nicht ausreichend ist. Ähnliche Ergebnisse wurden auch von Kalcher und Wohlhart (2021) festgestellt. Ein ähnliches Ergebnis konnte hinsichtlich der Beratung zur Lehrplanzuordnung festgestellt werden. Auch hier berichteten die Diversitätsmanager/ innen über einen wesentlich höheren Anteil an Beratung der Eltern, als diese selbst wahrnahmen. Ebenso verhielt es sich mit dem Einbezug der Eltern im Hinblick auf weitere Fördermaßnahmen. Ein geringer Teil der Eltern erwähnte, keine Begründung zur Frage erhalten zu haben, weshalb ihr Kind nach einem Regelund/ oder Sonderschullehrplan unterrichtet werde. Wenn es erklärt wurde, dann wurde dies zumeist auf das Nicht-Folgen- Können des Kindes im Unterricht zurückgeführt oder mit Defiziten und Rückständen des Kindes begründet. Die Möglichkeit einer entsprechenden Förderung und Unterstützung für das Kind oder das Wohl des Kindes wurden kaum erwähnt. Diese sehr defizitorientierte Sichtweise der Beteiligten verdeutlicht eine noch immer vorherrschende negative Sichtweise auf Behinderung, was für die Eltern sehr belastend sein kann. Diese Sichtweise entspricht nicht der Sichtweise, die seitens der UN-BRK vermittelt wird, die eine Behinderung als Wechselwirkung mit der Umwelt definiert. Hinsichtlich der Kommunikation über das Ergebnis des SPF gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Personengruppen, aber auch innerhalb der Gruppen. Im Rahmen der Interviews wurde von manchen Personen darauf verwiesen, dass der Bescheid per Post an die Eltern gesandt wird. Der aktive Einbezug und auch die Kommunikation über das Ergebnis würden jedoch bereits vorher stattfinden. Aus der Fragebogenerhebung geht zudem hervor, dass viele Familien die Entscheidung nur schriftlich durch die Zusendung des Bescheids per Post kommuniziert erhielten. Zudem fand bei einem nicht unwesentlichen Anteil der Eltern keine Aufklärung darüber statt, was dieses Ergebnis nun bedeuten würde. Auch dies weist auf eine unzureichende Beratung hin. VHN 4 | 2024 268 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG 6.1 Fazit Die Erhebung zeigt, dass das Bewusstsein für die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer kontinuierlichen und fundierten Beratung und Begleitung der Eltern seitens aller Beteiligten sehr hoch ist. Allerdings gelingt es nicht durchgängig, die hohen Erwartungen an Beratung auch umzusetzen. Während einige Eltern die Beratungsmöglichkeiten als zu gering einschätzten, wurde von den anderen teilnehmenden Personengruppen darauf hingewiesen, dass sie die Eltern umfassend beraten hätten. Die deutlichen Unterschiede in den Aussagen der Eltern sowie der Expert/ innen weisen darauf hin, dass in der Umsetzung eine hohe Varianz besteht. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Einerseits scheint es wenig klar zu sein, in wessen Verantwortung es liegt, die Eltern in diesem Prozess kontinuierlich zu begleiten und zu beraten. Manchmal übernimmt die Lehrperson, manchmal das Diversitätsmanagement oder die Schulleitung Teile der Kommunikation. Hier wäre eine eindeutige Klärung der Verantwortlichkeiten hilfreich. Andererseits sind keine bundesländerübergreifenden Standards etabliert, die die Qualität dieses Beratungsprozesses sichern würden, und schließlich verfügen die involvierten Personengruppen über deutlich zu wenig Ressourcen, sodass aus unterschiedlichen Gründen (Arbeitsüberlastung, Probleme in der Terminfindung usw.) die Zeit für den Beratungsprozess nicht vorhanden ist. Außerdem zeigte sich, dass die Zufriedenheit der Eltern in Bezug auf die bescheidmäßig festgelegte Schule hoch war, obwohl es nur für einen Teil der Eltern Wahlfreiheit und Beratung gegeben hatte. Dies könnte darauf hinweisen, dass es den Beteiligten meist gelungen ist, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern zu etablieren, obwohl der Beratungsprozess nicht umfassend war. Dies könnte aber auch auf die Abhängigkeit der Eltern von der Schule hinweisen, die aus Sorge um ihr Kind möglichst wenig Kritik üben, nachdem die Entscheidung gefallen ist. Daher bleibt dieser Zusammenhang unklar und sollte im Rahmen weiterer Untersuchungen besser geklärt werden. Wesentlich wäre eine gemeinsame regelmäßige, wechselseitige Informationsübermittlung im Sinne eines symmetrischen Austauschs zwischen den involvierten Personen (Schürer & Lintorf, 2023), der eine Unterstützung des Kindes aus beiden Perspektiven, jener der Eltern und jener der Schule, im Blick hat. Um sprachliche Barrieren zu überwinden, könnten auch kreative Lösungen entwickelt werden, wie Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen, Videos oder auch gemeinsame Gesprächsrunden. Dies würde es ermöglichen, dass Eltern und Lehrpersonen vom wechselseitigen Austausch profitieren und die Eltern dabei unterstützen, die Entscheidung über den Bildungsweg ihrer Kinder auf Basis fundierter Informationen zu treffen. 6.2 Limitationen Die vorliegende Studie hat einige Limitationen, die vor allem die Repräsentativität der Stichprobe und damit die Frage der Generalisierbarkeit der Ergebnisse betreffen. Zwar ist es im Rahmen der Fragebogenstudie gelungen, fast alle Diversitätsmanager/ innen in Österreich einzubeziehen, jedoch ist die Stichprobe der Eltern nicht sehr groß. Zudem wurden in einem Bundesland keine Eltern erreicht, und im Rahmen der Interviews wurden insgesamt nur wenige Eltern befragt. Allerdings kann durch die restriktive Vorgabe des Prozederes angenommen werden, dass ein Querschnitt von Eltern befragt wurde, nicht nur jene, denen es leicht fiel, schriftliche Anfragen zu beantworten. Da der Antragsprozess auf SPF in jedem Bundesland sehr verschieden ist (Gasteiger-Klicpera et al., 2023), ist ein generalisierter Blick auf Österreich nicht möglich. Der Fragebogen VHN 4 | 2024 269 SABRINA TEMEL, ANDREA KOGLER, BARBARA GASTEIGER-KLICPERA Beratung von Eltern in Österreich FACH B E ITR AG wurde nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, was für Personen mit anderen Erstsprachen zu Verständnisschwierigkeiten geführt haben könnte. Obwohl die Fragen für einige Familien übersetzt wurden, hätten manche Fragen unterschiedlich interpretiert werden können. Abschließend kann jedoch positiv hervorgehoben werden, dass auch Eltern mit anderen Familiensprachen als Deutsch erreicht werden konnten, die aufgrund sprachlicher Barrieren zusätzliche Herausforderungen im Kontext eines SPF-Feststellungsverfahrens erleben (Pinetz, 2019). Anmerkung und Dank Die vorliegende Untersuchung wurde vom BMBWF und von der Universität Graz finanziell unterstützt. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen beteiligten Personen, die an dieser Erhebung mitwirkten, bedanken. Anmerkungen 1 Wir verwenden, angelehnt an das RS 7/ 2019, den Begriff „SPF-Bescheidverfahren“ für das gesamte Feststellungsverfahren auf einen SPF (ausgehend vom Prozess vor der Antragstellung über die Antragstellung bis zum Erhalt des Bescheids und zur Umsetzung der Maßnahmen). 2 Aus Gründen besserer Lesbarkeit sprechen wir im Folgenden nur von Eltern, meinen damit aber auch immer die Erziehungsberechtigten. Literatur BMBWF/ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2019). Rundschreiben Nr. 7/ 2019: Richtlinien zur Organisation und Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung. Wien: BMBWF. BMBWF/ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Hrsg.) (2021). Nationaler Bildungsbericht Österreich 2021. Wien: BMBWF. https: / / doi.org/ 10.17888/ nbb2021 Dresing, T. & Pehl, T. (2018). 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