Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2025
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Fachbeitrag: Diversitätssensibler Kinderschutz versus Normativität in institutionellen Handlungsabläufen
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2025
Susanne Leitner
Paula Fromm
Der Beitrag wird mit einer Fallvignette eröffnet. Diese dient als Reflexionsfolie für nachfolgend angestellte theoretische Überlegungen zu Konzepten von Diversitäts(sensibilität) und Normativität in Handlungsabläufen des (inklusiv gedachten) Kinderschutzes. Es wird argumentiert, dass Inklusion und Diversitätssensibilität nicht ohne den (selbst-)kritischen Blick auf institutionelle Diskriminierungsmechanismen zu denken sind und dass dieser immanent zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung gehören muss. Des Weiteren wird argumentiert, dass der Schutz vor Diskriminierungen zu einem diversitätssensiblen Kinderschutz gehören muss, jedoch fachlich voraussetzungsvoll ist. Hierfür wird das Konzept Critical Diversity Literacy (CDL) als Qualifizierungsstrategie vorgeschlagen.
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< RUB RIK > < RUB RIK > 2 VHN, 94. Jg., S. 2 -14 (2025) DOI 10.2378/ vhn2025.art02d © Ernst Reinhardt Verlag FACH B E ITR AG TH EME NSTR ANG Kinder- und Jugendschutz Diversitätssensibler Kinderschutz versus Normativität in institutionellen Handlungsabläufen Susanne Leitner, Paula Fromm Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Zusammenfassung: Der Beitrag wird mit einer Fallvignette eröffnet. Diese dient als Reflexionsfolie für nachfolgend angestellte theoretische Überlegungen zu Konzepten von Diversitäts(sensibilität) und Normativität in Handlungsabläufen des (inklusiv gedachten) Kinderschutzes. Es wird argumentiert, dass Inklusion und Diversitätssensibilität nicht ohne den (selbst-)kritischen Blick auf institutionelle Diskriminierungsmechanismen zu denken sind und dass dieser immanent zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung gehören muss. Des Weiteren wird argumentiert, dass der Schutz vor Diskriminierungen zu einem diversitätssensiblen Kinderschutz gehören muss, jedoch fachlich voraussetzungsvoll ist. Hierfür wird das Konzept Critical Diversity Literacy (CDL) als Qualifizierungsstrategie vorgeschlagen. Schlüsselbegriffe: Diversitätssensibler Kinderschutz, Diskriminierung, Critical Diversity Literacy Diversity-sensitive Child Protection Versus Normativity in Institutional Processes Summary: The article opens with a case example. This serves as a reflection foil for the following theoretical considerations on concepts of diversity (sensitivity) and normativity in (inclusive) child protection processes. It is argued that inclusion and diversity sensitivity cannot be conceived without a (self-)critical awareness of institutional mechanisms of discrimination and that this must be an integral part of the defense against child endangerment. It will be argued that protection against discrimination must be part of diversitysensitive child protection, yet requires certain skills. The concept of Critical Diversity Literacy (CDL) is proposed as a qualification strategy for this purpose. Keywords: Diversity-sensitive child-protection, discrimination, Critical Diversity Literacy 1 „Bei denen muss das Kindeswohl anders definiert werden“ - eine Fallvignette zum Einstieg Als uns die Einladung erreichte, den nachfolgenden Text beizutragen, schoss einer von uns Autorinnen [SL] eine Aussage durch den Kopf, die ich vor etwa fünfzehn Jahren im Rahmen einer sozialräumlichen Vernetzungsrunde verschiedener pädagogischer bzw. sozialarbeiterischer Akteur: innen aus dem Mund eines Jugendamtmitarbeiters gehört habe. Dieser äußerte, bei XX 1 müsse man das Kindeswohl „anders“ definieren, denn bei „denen“ sei es „normal, dass die ihre Kinder schlagen“. Diese Äußerung, die, wie weiter unten ausgeführt wird, auf rassistischen Wissensbeständen beruht und unwidersprochen von einem mit jahrelanger Berufserfahrung und kollegialer Anerkennung und Einfluss innerhalb seiner Institution ausgestatteten Sozialarbeiter in den Raum gestellt wurde, machte mich damals sprachlos und begleitet mich seither immer wieder. Damals schien ein kaum merkliches Nicken durch den Raum zu gehen, als könnte die Aussage als irgendwie ja wahr, als Resultat lebensweltlichen Wissens über die Adressat: innen der fraglichen Jugendhilfemaßnahme, als sogenannte interkul- VHN 1 | 2025 3 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG turelle Kompetenz - vielleicht sogar als Diversitätssensibilität qualifiziert werden. Erzählen wir die Anekdote heute in Lehrveranstaltungen, fallen noch immer Äußerungen, die die in dieser Situation performte Diskriminierung verleugnen. Im Folgenden bemühen wir uns daher zu entfalten, inwiefern Diversitätssensibilität im Kinderschutz nicht ohne einen diskriminierungskritischen Blick auf Hegemonialstrukturen verstanden werden kann und welche Implikationen diese Perspektive mit sich bringt. Die Position, aus der wir beide sprechen, ist dabei die einer mit Privilegien ausgestatteten und zur weiß 2 -hegemonialen Mehrheit gehörenden und heute an einer Hochschule tätigen Sonderpädagogin mit Berufserfahrungen in Feldern der Sozialen Arbeit [SL] bzw. in schulischen Settings des sogenannten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung [PF], die durch Berührungen mit diskriminierungskritischen und dekolonialen Überlegungen beeinflusst ist. Wie bei allen Wissensformen handelt es sich dabei um eine situierte Perspektive (vgl. Haraway, 1988), die um andere (etwa juristisch-menschenrechtliche, genuin sozialarbeiterische in Theorie und Praxis - sowie quer dazu liegend: Stimmen von Adressat: innen) befragt und ergänzt werden muss. 2 Diversitätssensibilität und Normativität im Kinderschutz - ein Spannungsfeld? Die oben geschilderte Begebenheit eignet sich als Impuls, um auf mehreren Ebenen über Konzepte von Normativität, Diversität und Inklusion im Kinderschutz nachzudenken. Dass die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen, unter anderem durch Ausübung des staatlichen Wächteramts (vgl. Art. 6 GG, Satz 2) per se eine normativ gerahmte Angelegenheit ist, liegt auf den ersten Blick auf der Hand: Sie lässt sich einerseits moralisch aus Übereinkünften zu Menschenrechten und Überlegungen zur Menschenwürde ableiten und unterliegt andererseits klaren und konkreten gesetzlichen Bestimmungen (§ 8 a SGB VIII, § 1666 BGB, § 1631 Abs. 2 BGB; KiSchG; KJSG). Wie kann es dann aber sein, dass, wie im Falle des oben zitierten Jugendamtmitarbeiters, öffentlich und laut darüber nachgedacht wird, ob die angelegten Maßstäbe unterschiedlich genormt sein können? Wo verläuft die Grenze zwischen dem habitussensiblen Unterscheiden nicht-förderlicher Bedingungen, bzgl. derer die eigenen Normalitätsvorstellungen kritisch befragt werden müssen, und Kindeswohlgefährdung einerseits - und Diskriminierung andererseits? In Anlehnung an Links normalismustheoretische Analyse (1999) kann Normativität zunächst auf begrifflicher Ebene von Normalität abgegrenzt werden: Während Letztere am statistischen Durchschnitt orientiert und damit deskriptiver Natur ist, bezieht sich Normativität auf das „Sein-sollen“ (Ivanova, 2019, S. 32) und ist daher präskriptiv. Äußere Regeln und Werte, etwa in Form von Gesetzen oder ethischen Vorgaben, geben hier eine Orientierung für gewünschtes bzw. erwartetes Verhalten. Link (2008) spricht in diesem Kontext von „normativen Normen“ (S. 62), bei deren Nichteinhaltung ein Normbruch vorliegt, für den (juristische) Sanktionen drohen. Gottuck, Ivanova-Chessex, Shure und Steinbach (2023) hingegen gehen von Normativitäten im Plural aus. In Anlehnung an Foucault (1980) verstehen sie diese als „Ausdruck eines Nexus von Macht und Wissen“ (S. 231), der „zugleich als begrenzend und ermöglichend“ (ebd.) wirken kann, und arbeiten drei Dimensionen von Normativitäten heraus, nämlich die präskriptive, die subjektivierende und die politische. Neben normativen Normen gehen die Autorinnen für die präskriptive Dimension von Normativitäten auf Rechtfertigungsnarrative in Anlehnung an Butler (2009) ein, die „vorschreibend, festschreibend, Richtiges und Falsches - beispielsweise angemessenes, legitimes, wünschenswertes, aber auch normalisiertes, selbstverständliches […] VHN 1 | 2025 4 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG Handeln“ (Gottuck et al., 2023, S. 335) verhandeln - und potenziell gewaltvoll sein können. Diese beiden Facetten der präskriptiven Dimension scheinen tauglich, um die aufgeworfenen Fragen genauer zu beleuchten. Bei der eingangs beschriebenen Szene könnte somit der Schutz des Kindeswohls als normative Norm in Form eines gesetzlich und moralisch gerahmten Rechtsanspruchs für alle minderjährigen Menschen verstanden und gesetzt werden. Kritisch müsste gefragt werden, ob und inwiefern dieser tatsächlich für alle Kinder, die sich im Geltungsbereich der fraglichen Gesetze aufhalten, auch wirklich eingelöst wird. Als Rechtfertigungsnarrative könnten implizite Vorstellungen darüber, was für wen normal sei, verstanden werden. Diese gelte es in doppelter Hinsicht kritisch zu adressieren: erstens mit Blick auf Nutzen und Schaden ihres bloßen Vorhandenseins (was bedeutet es für sich unterschiedlich schnell entwickelnde Kinder, wenn Tabellen einer Normentwicklung zur Abschätzung von Kindeswohlgefährdung herangezogen werden? ) - und zweitens mit Blick auf ihre ungleiche Anwendung auf verschiedene Gruppen (was bedeutet es für Kinder mit zugeschriebenen Zugehörigkeiten zu sogenannten Kulturen, wenn es für sie als normal angesehen wird, Opfer von Gewalt zu werden? ). 2.1 Diversität und Inklusion im Kinderschutz Wie Cameron und Kourabas bereits 2013 feststellen, hat sich „Heterogenität, Pluralität und gesellschaftliche Vielfalt […] in der gegenwärtigen erziehungswissenschaftlichen Auseinandersetzung zu einem vieldiskutierten, von zahlreichen Autorinnen und Autoren verhandelten, demnach omnipräsent zu charakterisierenden Topos entwickelt“ (S. 258). Nicht zuletzt im Zuge der Gesetzesreform hin zu einem inklusiven SGB VIII (Böllert, 2017) wurden und werden diese Themen derzeit verstärkt im Feld der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Dies betrifft selbstverständlich eines ihrer Kernaufgabengebiete, den Kinderschutz. Zugleich sind sowohl Inklusion als auch Diversität Termini, die aufgrund der bestehenden Vielfalt an Vorstellungen und Konzepten, die sich dahinter verbergen können, Gefahr laufen, zu einem leeren Signifikanten zu werden, sodass Theoretisierungen notwendig sind (vgl. Goldfriedrich, 2023; Steyn & Dankwa, 2021). Goldfriedrich (2023) schlägt vor, Inklusion als Pluralität von Konzepten zu verstehen, die sich auf einem Kontinuum zwischen den Polen full inclusion als Pädagogik für alle und responsible inclusion als Pädagogik der besonderen Verantwortung für als vulnerabel erachtete Gruppen ansiedeln. Dabei wird nicht zuletzt durch in den letzten Jahren stark rezipierte intersektionale Perspektiven (vgl. Lindmeier, 2023) deutlich, dass das Nachdenken über Inklusion und Diversität im Kinderschutz weit über das Einbeziehen von als beHindert positionierten jungen Menschen hinausgehen muss - zumal die Definition, was BeHinderung eigentlich sei, keineswegs trivial ist (vgl. Kastl, 2017). Damrow (2021) regt an, Kinderschutz inklusiv zu denken und äußert sich dabei kritisch gegenüber dem Ansatz, verschiedene Konzepte für verschiedene Gruppen zu entwickeln. Dabei wäre ohnehin fraglich, wie eine solche Gruppenzugehörigkeit hergestellt würde. Demski (2023) zeichnet in ihrer Dissertation nach, dass Eltern „Schubladendenken“ (S. 349) von Jugendamtsmitarbeitenden beklagen und dieses als Hindernis für gelingende Hilfeprozesse ansehen. Gleichwohl - und hier zeigt sich ein Dilemma, das auch in schulpädagogischen Inklusionsdiskursen häufig auftritt und sehr unterschiedlich bewertet wird (für zwei völlig unterschiedliche Perspektiven vgl. Ahrbeck, 2017, und Akbaba & Buchner, 2019) - macht sie am Beispiel der Prävention von sexualisierter Gewalt bei nicht heterosexuell orientierten und nicht-binären Kindern und Jugendlichen darauf aufmerksam, dass es durchaus junge Menschen gibt, die innerhalb gesellschaftlich und auch pädagogisch institutioneller Machtgefüge u. U. gesteigerte Beachtung VHN 1 | 2025 5 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG benötigen, da sie von scheinbar neutralen Angeboten für alle nicht ausreichend adressiert und erreicht werden. An dieser Stelle wird deutlich, wie hochgradig komplex und voraussetzungsvoll die Aufgabe von Kinderschutzfachkräften ist, in jedem Einzelfall abzuschätzen, ob das Wohl eines Kindes als gefährdet anzusehen ist oder nicht (vgl. Günderoth, 2017). So kann es weder ausreichen, Entwicklung von Kindern mit einer in Tabellen festgeschriebenen Norm noch Lebenssituationen junger Menschen mit eigenen impliziten Normvorstellungen abzugleichen, um eine Aussage darüber zu treffen, ob das „körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet [ist, SL & PF] und […] die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage [sind, SL], die Gefahr abzuwenden“ (§ 1666 BGB). Anzuerkennen, dass es unterschiedliche Begriffe des best interest geben und die eigene, biografisch geprägte Vorstellungswelt nicht absolut gesetzt werden kann, ohne sich dabei in Beliebigkeit zu verlieren, bei der die Rechte der Kinder aus dem Blick geraten und echte Notlagen nicht mehr als solche benannt, sondern z. B. kulturalisierend zu einer im Rahmen von Diversität anzuerkennenden Eigenart bestimmter Gruppen fehlgedeutet werden, ist anspruchsvoll und fehleranfällig. Kinderschutzfachkräfte sind also gefragt, eine Reife Ambivalenz (Leuzinger- Bohleber, 2000) auszuprägen, die es ihnen ermöglicht, unterschiedlichste Realitäten des Aufwachsens in Betracht zu ziehen, sich dabei selbst auf blinde Flecken hinsichtlich impliziter Rechtfertigungsnarrative entlang verschiedener, intersektional interagierender Differenzlinien zu befragen und gleichzeitig keine Abstriche an der Würde und Schutz ermöglichenden Dimension von Normativität für alle Kinder zu machen. Dies impliziert, wie wir nachfolgend argumentieren möchten, dass Nachdenken über Diversität und Inklusion nicht möglich ist, ohne auch Hegemoniestrukturen und ihre Wirkung auf Diskriminierungsmechanismen in den Blick zu nehmen und kritisch zu adressieren. 2.2 Diskriminierungskritische Perspektiven auf Diversität Die Aussage des oben zitierten Jugendamtsmitarbeiters, bei bestimmten Gruppen müsse man Kindeswohl anders definieren, die in der Konsequenz zur Verweigerung von Schutz vor Gewalt führen kann, ist deswegen besonders problematisch, weil sie nicht nur eine individuelle, möglicherweise auf reale Berufserfahrungen zurückgehende Beschreibung ist. Vielmehr handelt es sich um eine machtvoll verAndernde Zuschreibung, die aus einer weißen Hegemonialposition heraus getätigt wird und in von rassistischem und diskriminierendem Wissen (Terkessidis, 2004) durchzogenen Gesellschaftsverhältnissen stattfindet (Leitner, 2022). Indem er eine homogene Gruppe („bei denen“) herstellt, die er als gewaltvoll und unzivilisiert essentialisiert, indem er Schlagen als normale Eigenschaft dieser Gruppe erzählt und sich sowie die anderen im Raum anwesenden Fachkräfte implizit damit als Kontrastfolie abgrenzt, bedient sich der Jugendamtsmitarbeiter genau der Techniken, die Edward Said (1978) als Othering beschreibt. Dabei wird die als Kultur erzählte Differenz zur unhinterfragten und statischen Erklärung für ein möglicherweise ja real existierendes Problem: nämlich körperliche Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder. Wie Cameron und Kourabas (2013) betonen, besteht dadurch die Gefahr, zuweisende Erzählungen wie die hier vorgenommene Kulturalisierung „durch wiederholendes Praktizieren erneut in den Körper einzuschreiben, da durch jene iterativ stattfindende machtvolle Benennung des als ‚anders‘ Verstandenen gleichsam das als ‚eigen‘ und hegemonial Verstandene - wenn sich die Sprecher: innenposition auf Seiten der Mehrheit befindet - mittransportiert wird“ (ebd., S. 263). Strukturelle Bedingungsfaktoren von Gewalt, wie sie vielleicht bei weiß gelesenen Familiensystemen eher in Betracht gezogen würden, z. B. Armut, Unterdrückungserfahrungen, eigene VHN 1 | 2025 6 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG biografisch bedingte psychosoziale Belastungen o.Ä. (Hahnemann, Tolasch, Feld & Wittschieber, 2022) bleiben de-thematisiert. Das unkontextualisierte Wissen über die so hergestellte Gruppe wird vom hier zitierten Jugendamtsmitarbeiter als Expertise performt, die seinen Status festigt. Steyn und Dankwa (2021) stellen fest: „Unpolitische, individualisierte Konzeptualisierungen von Differenz dienen den Interessen derer, die wirtschaftlich, sozial und organisatorisch bereits im Zentrum der Macht stehen“ (S. 42). Nun mag die gewählte Fallvignette eine besonders plakative sein - Klingovsky und Pfründer (2017) weisen jedoch darauf hin, dass genau dies oft verwechselt werde, indem „im Zusammenhang mit Fragen von ‚Diversity‘ häufig auf den Topos der ‚kulturellen Differenz‘ und damit auf jene sozial codierten Unterschiede hingewiesen [wird, SL], die eine zu überbrückende Kluft zwischen dem natio-ethno-kulturellen ‚Wir‘ und ‚Nicht-Wir‘ eröffnen“ (S. 367). Diversität ist also einerseits zwar eine gegebene Tatsache, die jede Pädagogik und auch der Kinderschutz mitbedenken muss. Gleichzeitig ist sie aber nicht nur ein fröhlich-buntes Miteinander, sondern verweist auch auf die „ungleiche Verteilung von Ressourcen und Lebenschancen ebenso wie auf strukturell mit ungleichen politischen und gesellschaftlichen Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten verbundene Positionen und Rollen im sozialen Raum“ (Horvath, 2022, S. 38). 3 Kinderschutz als Unterscheidungspraxis - oder: Welche Kinder dürfen geschlagen werden? In ihrem Buch The Force of Nonviolence wirft Judith Butler (2020) unter anderem die Frage auf, welche Menschen bzw. Menschengruppen von Individuen als eine Art des erweiterten Selbst und damit etwa im Falle der Selbstverteidigung als zu schützen begriffen, welche Leben als grievable angesehen werden - und welche (stillschweigend) nicht. Rassismus, verschiedene Ausdrucksformen gewaltvoller Differenzherstellung und „the systemic disregard for the poor and the opressed“ (ebd., S. 28) führten dazu, so Butler, dass Menschenleben entgegen gegenteiliger Lippenbekenntnisse als unterschiedlich viel wert angesehen werden. „We live, in a daily way, with knowledge of nameless groups of people abandoned to death, on the borders of countries with closed borders, in the Mediterranean Sea, in countries where poverty and lack of access to food and health care has become overwhelming“ (ebd.). Butler führt ihre Überlegungen unter anderem am Beispiel des sogenannten Schutzes europäischer Außengrenzen aus, für den das Sterben von Menschen in Seenot offenbar mit breitem Konsens politisch in Kauf genommen werden kann. Nicht nur, aber auch auf politischen Diskursen in Deutschland ist festzustellen, dass der Schutz von Menschenleben (und damit auch von Kindern) für innenpolitische Zwecke verhandelbar geworden zu sein scheint (SZ, 2024). Wenn nun nachfolgend Diskriminierungssituationen auf institutioneller und personaler Ebene geschildert werden, sind diese als Ausdruck von in Gesellschaft eingeschriebenem ,strukturellem Rassismus‘ (Spanierman & Clark, 2023) zu sehen, der sich auch in rahmengebenden politischen Diskursen und Vorgaben niederschlägt. Mit Blick auf die eingangs referierte Szene, in der ein mit dem staatlichen Wächteramt betrauter Pädagoge implizit die Hypothese in den Raum stellt, bestimmte Kinder könnten aufgrund einer zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit vom Schutz vor Gewalterfahrungen ausgeschlossen werden, stellt sich die Frage, inwiefern auch in institutionellen Handlungsabläufen unter dem Vorwand der Diversitätssensibilität von Rechtfertigungsnarrativen ausgegangen werden muss, die zu einer ähnlichen Unterscheidungspraxis führen, wie sie Butler beschreibt. Während die in geltenden VHN 1 | 2025 7 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG Gesetzen gesetzten normativen Normen keinen Zweifel lassen, dass alle jungen Menschen, die sich im Bundesgebiet aufhalten, gleichermaßen Anspruch auf Schutz genießen, finden sich, insbesondere mit Blick auf Kinder mit Fluchterfahrungen, doch immer wieder Hinweise auf Unterscheidungspraxen (Leitner, 2017). Die Tatsache, dass insbesondere in Bezug auf diese jungen Menschen vom in Artikel 3 der UN- Kinderrechtskonvention ausgerufenen Vorrang des Kindeswohls keine Rede sein kann, ist keineswegs neu. In seiner 2014 für die UNICEF verfassten Studie über die Situation von geflüchteten Kindern in Deutschland stellt Berthold (2014) die „Nichtbeachtung des Kindeswohls“ (S.14) an die erste Stelle seiner zentralen Aussagen. „Die Interessen der Flüchtlingskinder in Deutschland werden von Politik, (Zivil-) Gesellschaft und Verwaltungen oft nicht beachtet. Sei es im Asylverfahren, bei der Unterbringung, bei der Schulbildung oder im Kontext einer möglichen aufenthalts- oder sozialrechtlichen Beratung: Die Interessen der Kinder, das Kindeswohl spielen eine nachrangige Rolle. Die Kinder werden nur selten als eigenständige Träger von Rechten wahrgenommen. Dies ist zum einen häufig mit einer Missachtung der Rechte dieser Kinder verbunden. Zum anderen wird die fehlende Wahrnehmung der Kinder durch Behörden, Politik und Gesellschaft der oftmals wichtigen Rolle, die Kinder in ihren Familien übernehmen, nicht gerecht“ (ebd.). Neun Jahre später hat sich in der 2023 erschienenen UNICEF-Studie mit dem aussagekräftigen Titel „Das ist nicht das Leben. Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen“ der Tenor nicht wesentlich geändert. Auch der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) macht in einem aktuellen Positionspaper deutlich, dass diese Probleme heute noch keineswegs beseitigt sind. Er beklagt eine diskriminierende Herabsenkung von Standards in Unterbringung, aber auch bei der Rechtsvertretung unbegleiteter Minderjähriger, z. B. durch Nichterreichbarkeit von Amtsvormündern „selbst in dringenden Notfällen und bei akuter Kindeswohlgefährdung“ (B-UMF, o. J., S. 1), und kommt zu dem Schluss: „Das Kindeswohl ist für sie nicht mehr gewährleistet“ (ebd.). Dawod, Melter und Bliemetsrieder (2017), die in ihrem Beitrag einem Fall nachgehen, bei dem das Wohl eines Kindes mit Fluchterfahrung in einem medizinischen Notfall auf lebensbedrohliche Weise hintenangestellt wurde, halten fest: „Machtvolle Auftragsveranstaltungen, wie die gegenüber allen Kindern vorhandene und verpflichtende Klärung von Fragen der Kindeswohlgefährdung, beinhalten ungleiche Positionen von Adressat_innen und Institutionen-Mitarbeitenden. Diese neigen dazu, gegenüber Personen mit zugeschriebener Migrationsgeschichte die Gefährdungslagen auf die Adressat_innen einseitig zu subjektivieren, indem sie Handlungspraxen der Eltern stark oder ausschließlich fokussieren, aber Handlungspraxen der eigenen Profession […] und anderer Institutionen sowie gesetzliche Einschränkungen tendenziell zu dethematisieren“ (ebd., S. 280). Zynisch gesprochen könnte mit Blick auf die Fülle von Erkenntnissen darüber, wie pädagogische Institutionen im Allgemeinen von Rassismen durchzogen sind (Amirpur, 2023; Kollender, 2022; Gomolla & Rathke, 2009; Leitner, 2022; Schlachzig, Schneider & Metzner, 2020), und darüber, wie Diskriminierungen intersektional miteinander interagieren (Afeworki Abay, 2022; Akbaba & Buchner, 2019), kaum überraschen, dass sich derartige Mechanismen auch in institutionellen Handlungsabläufen des Kinderschutzes wiederfinden. Schließlich können sich auch diese nicht außerhalb von Gesellschafts- und Machtstrukturen befinden. Brisanz gewinnt diese Perspektive, wenn es wie im Beispiel von Dawod et al. (2017) offensichtlich und akut um Leben und Tod geht. Dabei, und darauf weisen Aktivist: innen regelmäßig hin, geht es bei Rassismus letzten Endes immer genau darum (vgl. NDR, 2023). VHN 1 | 2025 8 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG 4 Schutz vor Diskriminierungen als Kinderschutz? Angesichts medialer Berichterstattungen über überlastete Jugendämter infolge von Fachkräftemangel (Watson, 2023) und Fällen, in denen es nicht gelingen konnte, Kinder vor tödlichen Gewaltverbrechen zu schützen (Freie Hansestadt Bremen, 2023), könnte die diskriminierungskritische Auseinandersetzung mit Diversität für Kinderschutzfachkräfte als nachrangig wahrgenommen werden. Angesichts der oben mehr oder weniger zufällig beobachteten Einzelfälle sowie der für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten seit Jahren festgestellten großflächigen Missstände sollte jedoch deutlich werden, dass Diskriminierungen in institutionellen Handlungsabläufen für Kinderschutz nicht nur ein Add-on-Thema sein dürfen, das bearbeitet werden kann, falls einmal Zeit ist, sondern zentrale Beachtung benötigt. Dazu könnte etwa eine systematische Bestandsaufnahme im Sinne einer Metastudie gehören, die sich mit dokumentierten Fällen von Diskriminierungen im Kinderschutz auseinandersetzt. Kindler (2006) macht darauf aufmerksam, dass eine überproportional häufige Feststellung von Kindeswohlgefährdung in Familien verzeichnet werden kann, in denen mindestens ein Elternteil als intellektuell beeinträchtigt gelesen wird. Inwiefern diese Häufung auf Diskriminierungen im Feststellungsverfahren zurückgingen, sei nicht ohne Weiteres auszumachen, da es sich ja um eine tatsächliche Häufung handeln könne. In der Tat ist das Erkennen von Diskriminierungen voraussetzungsvoll, gerade weil es sich nicht (nur) um Stereotypien individueller Fachkräfte, sondern um die Wirkung von Strukturen handelt. Dokumentiert werden können jedoch nur Fälle, die auch als solche erkannt und wahrgenommen werden. Daher wäre zumindest gleichzeitig zu fragen, inwiefern es bereits zur Professionalität von Kinderschutzfachkräften bei staatlichen und privaten Trägern gehört, Diskriminierungen als solche zu identifizieren und als Teil ihres Auftrags im Sinne eines diversitätssensiblen Kinderschutzes zu verstehen. Was klassischerweise als Form der Kindeswohlgefährdung beschrieben wird, sind psychische bzw. seelische Misshandlungen (vgl. § 1666 BGB). Bathke, Bücken und Fiegenbaum (2019) fassen unter diesen schwer zu greifenden Begriff allerdings auch Handlungen, die einem jungen Menschen ein massives Gefühl von Wertlosigkeit, Scham und Ausgeschlossensein vermitteln können. Zwar grenzt Piezunka (2023) seelische Misshandlungen und Diskriminierungen voneinander ab, jedoch weist sie wiederum auch darauf hin, dass Überschneidungen zwischen beiden Formen der Gewalt bestehen (wie etwa, dass sie auch nicht-intentional wirken können und durch die Geschädigten zu definieren sind) und dass die Abgrenzung nicht immer trennscharf zu ziehen ist. Fegert, Clemens und Hoffman (2021) gehen einen Schritt weiter und subsummieren unter der Überschrift der emotionalen Misshandlung im medizinisch-therapeutischen Kontext unter anderem auch „ ◾ Kränkungen durch Demütigungen, Beschämungen, Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterungen. ◾ Rassistische, sexistische oder anderweitig gruppenbezogen menschenfeindliche Sprache“ (ebd., S. 210, Aufzählungszeichen i. O.) Zudem liegen Erfahrungsberichte und Studien vor, die deutlich darauf hinweisen, dass Diskriminierungserfahrungen massive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben können (Velho, 2015; Davids, 2019; Kessé, 2023). „In einer weißen Welt schwarz zu sein, ist eine Qual. Dies ist so, weil die weiße Welt rassistisch ist - wenn du schwarz bist, ist es dir selten erlaubt, ein einfacher, gewöhnlicher Mensch zu sein. Stattdessen wirst du auf Schritt und Tritt mit versteckten Klischees konfrontiert, die wie ein Blitz zum Leben erwachen, mit VHN 1 | 2025 9 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG Gewalt in dich gedrückt werden, dich destabilisieren und dich dazu bringen, dass du etwas in einer Art und Weise denkst, tust und fühlst, die völlig von der Außenwelt bestimmt wird, so als ob du in dieser Sache nichts zu sagen hättest“ (Davids, 2019, S. 23). Möglicherweise geraten die von Davids beschriebenen und auch auf andere, intersektionale Diskriminierungserfahrungen zurückzuführende Qualen bisweilen aus dem Blick des Kinderschutzes, da seelische Misshandlungen im Kontext von Kindeswohlgefährdung vor allem als Interaktionsprozess zwischen Individuen beschrieben werden, „die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugspersonen und Kind führen“ (Bathke et al., 2019, S. 10). Hier zeigt sich möglicherweise ein blinder Fleck in Bezug auf die Auswirkungen von Diskriminierungen. Da diese insbesondere durch ihr strukturelles und institutionelles Eingewobensein in soziale Praxis wirken (Mecheril & Melter, 2011) und nicht immer unmittelbar als Handlungen und Aktionen greifbar sind, besteht die Gefahr, dass sie aus dem Blick geraten und in der Einschätzung von Gefährdungssituationen nicht immer erkannt werden. Studien zur Wirksamkeit von Mikroaggressionen, wie weiter oben von Davids (2019) beschrieben, liegen, wie Spanierman und Clark (2023) kritisieren, vor allem für die USA und Kanada vor, werden in Deutschland aber noch wenig beachtet. Insbesondere die Schwierigkeit, mit der sich Fachkräfte generell konfrontiert sehen, Prognosen über Entwicklungen in der Zukunft zu treffen und abzuschätzen, ob „bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“ (Bundesgerichtshof, 2016, S. 1), scheint dann größer zu sein, wenn die Gefährdung nicht unmittelbar einzelnen Personen zugeordnet werden kann. Dawod et al. (2017) weisen darauf hin, dass in Diskursen zu Kinderschutz kaum thematisiert werde, „was es bedeutet, wenn die Gefährdung von diskriminierenden Strukturen und legalen (jedoch nicht legitimen) institutionellen diskriminierenden Praxen oder von unprofessionellen und/ oder menschenrechtswidrigen Handlungspraxen […] ausgeht“ (S. 282). 5 Diskriminierungskritische Diversitätssensibilität als Bestandteil von Fachlichkeit im Kinderschutz Diversitätssensibler Kinderschutz könnte (auch) bedeuten, dass Fachkräfte Fälle - und alle darin involvierten Akteur: innen einschließlich sich selbst - als in unterschiedlicher Weise in Hegemoniestrukturen eingebunden verstehen und kritisch reflektieren. Dies bedarf einer besonderen Art der Fachlichkeit, die nicht vorausgesetzt werden kann, sondern erworben und gepflegt werden muss. Diskriminierungen als solche wahrzunehmen und benennen zu können, setzt zum einen eine innere Bereitschaft dafür voraus, eigene und andere Positioniertheiten, damit verbundene Benachteiligungen oder eben Privilegien zu reflektieren. Dabei können mitunter schmerzhafte Einsichten gewonnen werden, wie etwa die, selbst nicht frei von rassistischen bzw. diskriminierenden Wissensbeständen zu sein und selbst Fehler zu machen (Nassir-Shanian, 2020). Damit einhergehend braucht es für die Entwicklung und Kultivierung einer diskriminierungskritischen Fachlichkeit jedoch auch Wissen, Kompetenzen sowie Vokabular. Steyn und Dankwa (2021) schlagen das in der Denktradition der Kritischen Theorie stehende Modell der Critical Diversity Literacy (CDL) vor, die zugleich als Haltung wie auch als kollektiv geteilte (machtkritische) Lesefähigkeit der Welt „im Sinne einer Alphabetisierung“ (ebd., S. 42) verstanden werden kann. Sie beschreiben CDL als „befähigenden Modus der Existenz […], der eine Bedingung darstellt, um auf die An- VHN 1 | 2025 10 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG forderungen des sich neu bildenden sozialen Imaginären des 21. Jahrhunderts eingehen zu können“ (S. 41). CDL könnte auch zur Befähigung für eine diskriminierungskritische Diversitätssensibilität für einen (inklusiven und gerechteren) Kinderschutz kultiviert werden. Steyn und Dankwa beschreiben selbst, „dass der schwierigste Teil des Erwerbs von CDL darin besteht, die Bedeutung der eigenen Positionierung innerhalb der Machtverhältnisse und deren Hierarchien vollständig zu erfassen“ (S. 47). In Bezug auf sozialarbeiterische Praxis wäre denkbar, CDL bewusst als Perspektive in Fallbesprechungen einzubauen, etwa indem sich das Team institutionalisiert selbst Fragen zu eigenen Positioniertheiten stellt, die, gerade wenn es überwiegend aus privilegiert weiß positionierten Mitarbeitenden besteht, nicht von selbst in den Blick geraten. Reher (2018) schlägt etwa folgende Leitfragen vor: „ ◾ Wie ist unsere Arbeitsstelle in Bezug auf unterschiedliche Privilegien aufgestellt? ◾ Was bedeutet das für den Arbeitsalltag? ◾ Welche unterschiedlichen Privilegien finden sich in unserem Team? Welche Macht- und Herrschaftsgefälle gibt es deshalb zwischen uns? Was bedeutet das für unsere gemeinsame Arbeit? […] ◾ Welche Subjektpositionen werden offen verhandelt? Gibt es unsichtbare, dethematisierte, nicht-vorstellbare Positionen? […] ◾ Gibt es Subjektpositionen, die wir (unbewusst) gegeneinander in Stellung bringen? […] ◾ Welche Positionierungen der pädagogisch Begleiteten kann ich unterstützen? ◾ Wo fällt es mir schwer? Wann und warum bemerke ich bei mir Ablehnung? […] ◾ Wie kann ich solidarisch handeln? “ (Reher, 2018, S. 113f.). Solche Fragen, die auf das Eingewobensein von Subjekthandeln in Strukturen verweisen, systematisch bei Fallbesprechungen mitzudenken, könnte ein Schritt hin zur Ausprägung und Kultivierung einer von der Institution getragenen CDL bedeuten. 6 Zusammenschau Ausgehend von einer Fallvignette, bei der ein Jugendamtsmitarbeiter mit Rückgriff auf (rassistisch) diskriminierende Narrative eine Differenz über Normativität im Kontext von Kinderschutz hergestellt hat, wurden Überlegungen zu Normativität und Diversität angestellt. Es wurde argumentiert, dass Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung, die geeignet sein sollen, alle Kinder in ihrer Diversität zu adressieren, notwendigerweise diskriminierungskritisch sein müssen. Dies setzt spezifische Haltungen und Kompetenzen bei Kinderschutzfachkräften voraus, die zum Beispiel als Critical Diversity Literacy beschrieben und reflektiert werden könnten. Anmerkungen 1 Wir haben uns entschieden, die damals verwendete essentialisierende Konstruktion einer fälschlich als homogen dargestellten und auf eine bestimmte Herkunftsregion verweisende Gruppe, die konsensual von den anwesenden Pädagog: innen als problematisch erzählt wurde, heute nicht mehr zu reproduzieren. Die konkrete Familie, um die es ging, befand sich in einer komplexen Belastungssituation (Armut, Arbeitslosigkeit, intergenerationale und mehrfache Erfahrungen von Diskriminierung, Verfolgung und Flucht, jahrelang unklare Aufenthaltssituation, die mit verschiedenen Restriktionen wie beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Gesundheits- und Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit verbunden war). 2 Wir verwenden das kursiv geschriebene Wort weiß hier nicht im biologistischen Sinne (nur) als Hautfarbe, sondern als Platzhalter für das sozial hergestellte Privileg eines als zur Dominanzgesellschaft Gelesenwerdens (vgl. Amjahid, 2018). VHN 1 | 2025 11 SUSANNE LEITNER, PAULA FROMM Diversitätssensibler Kinderschutz vs. Normativität FACH B E ITR AG Literatur Afeworki Abay, R. (2022). Rassismus und Ableism: Same, Same but Different? Intersektionale Perspektiven und konviviale Visionen auf Erwerbsarbeit in der Dominanzgesellschaft. In B. Konz & A. 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Prof’in Dr. Susanne Leitner AkM Paula Fromm Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Reuteallee 46 D-71634 Ludwigsburg E-Mail: susanne.leitner@ph-ludwigsburg.de paula.fromm@ph-ludwigsburg.de
