Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2025
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Fachbeitrag: Behinderung in Befragungsstudien erheben: ein Alternativvorschlag zum Messkonzept der Teilhabebefragung
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Markus Schäfers
Das Messkonzept der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: Teilhabebefragung) unterscheidet zwischen Beeinträchtigung und Behinderung auf der Basis von Selbsteinschätzungen der befragten Person. Im Beitrag wird das Messkonzept vorgestellt und ausgehend von einer Kritik ein Alternativvorschlag entwickelt. Dieser Alternativvorschlag sieht eine Gruppeneinteilung ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung vor, unter Verzicht auf die A-priori-Unterscheidung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung. Anhand der Daten der Teilhabebefragung wird gezeigt, dass der Alternativvorschlag gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept Vorteile aufweist: Er ist einfach, pragmatisch, leicht nachvollziehbar, theoretisch stringent und empirisch sensitiv. Zudem ist der Alternativvorschlag kompatibel zur politischen Teilhabeberichterstattung und international anschlussfähig.
5_094_2025_001_0015
15 VHN, 94. Jg., S. 15 -29 (2025) DOI 10.2378/ vhn2025.art03d © Ernst Reinhardt Verlag FACH B E ITR AG Behinderung in Befragungsstudien erheben: ein Alternativvorschlag zum Messkonzept der Teilhabebefragung Markus Schäfers Hochschule Fulda Zusammenfassung: Das Messkonzept der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: Teilhabebefragung) unterscheidet zwischen Beeinträchtigung und Behinderung auf der Basis von Selbsteinschätzungen der befragten Person. Im Beitrag wird das Messkonzept vorgestellt und ausgehend von einer Kritik ein Alternativvorschlag entwickelt. Dieser Alternativvorschlag sieht eine Gruppeneinteilung ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung vor, unter Verzicht auf die A-priori-Unterscheidung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung. Anhand der Daten der Teilhabebefragung wird gezeigt, dass der Alternativvorschlag gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept Vorteile aufweist: Er ist einfach, pragmatisch, leicht nachvollziehbar, theoretisch stringent und empirisch sensitiv. Zudem ist der Alternativvorschlag kompatibel zur politischen Teilhabeberichterstattung und international anschlussfähig. Schlüsselbegriffe: Teilhabe, Teilhabeforschung, Befragung, Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Measuring Disability in Survey Research: An Alternative Proposal to the Measurement Concept of the Participation Survey Summary: The article presents the measurement concept of the “Representative Survey on the Participation of People with Disabilities” (Participation Survey) and proposes an alternative approach. The original concept differentiates between impairment and disability based on self-assessments of the respondent. However, the alternative proposal suggests classifying respondents based on the severity of their impairments, eliminating the initial distinction. The article argues that the alternative proposal offers several advantages over the original concept, including simplicity, pragmatism, ease of understanding, theoretical consistency, and empirical sensitivity. Furthermore, the alternative proposal aligns with social reporting and is internationally compatible. Keywords: Disability, participation, participation research, survey, International Classification of Functioning, Disability and Health 1 Ausgangslage Die „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: „Teilhabebefragung“) ist eine der bislang größten Befragungsstudien in Deutschland. Die Teilhabebefragung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erforscht die Teilhabesituationen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Der Anspruch der Teilhabebefragung besteht darin, Personenkreise systematisch einzubeziehen, die bislang aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder Wohnform durch Bevölkerungsumfragen kaum erreicht werden (Steinwede, 2022). Eine zentrale Herausforderung besteht für die Teilhabebefragung darin, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen als solche zu identifizieren. VHN 1 | 2025 16 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Die Frage, was unter Beeinträchtigung und Behinderung zu verstehen ist und wie eine Operationalisierung aussehen kann, ist für die Teilhabeforschung fundamental. In einem modernen Behinderungsverständnis ist Teilhabe integraler Bestandteil des Behinderungsbegriffs (z. B. WHO, 2001), sodass die Frage nach der Operationalisierung von Behinderung immer auch die Frage nach dem Teilhabeverständnis einschließt (Bartelheimer et al., 2020). Beide Begriffe - Behinderung und Teilhabe - haben eine politische, sozialrechtliche und wissenschaftliche Entstehungsgeschichte mit der Folge, dass sich in verschiedenen Anwendungsfeldern unterschiedliche Facetten der Begriffsverwendung zeigen (ebd.). So stellt sich das Problem der Operationalisierung von Behinderung in vielen Kontexten der Inklusions- und Teilhabeforschung, z. B. der Bildungsforschung (Powell, 2009) oder der intersektionalen Ungleichheitsforschung unter Einbezug von Behinderung als Strukturkategorie (Waldschmidt, 2014). Prinzipiell besteht eine Lösungsmöglichkeit darin, Behinderung über die institutionelle Zugehörigkeit einer Person zu erschließen (z. B. über den Besuch von Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, die Inanspruchnahme von Wohnangeboten der Behindertenhilfe) oder über Fremdbeurteilungen und objektiv vorliegende Daten (z. B. ärztliche Begutachtungen, die amtliche Anerkennung von Behinderung bzw. Erwerbsminderung, den Bezug von Rehabilitationsleistungen) (Brodersen, Ebner, Schütz & Gaupp, 2018). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zielgruppe auf diesem Weg nicht passgenau erfasst wird. Das lässt sich am Beispiel des Schwerbehindertenausweises aufzeigen: Einerseits besitzen nicht alle Menschen, die nach sozialrechtlichen Kriterien dem Personenkreis der Menschen mit Behinderungen nach SGB IX zuzuordnen wären, einen Schwerbehindertenausweis (Hornberg & Schröttle, 2011, S. 21f.). Andererseits werden bei der Begutachtung einer Schwerbehinderung nach versorgungsmedizinischen Richtlinien Teilhabeaspekte kaum gewürdigt, sodass nicht bei allen Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit Blick auf ihre Lebensvollzüge von Teilhabeeinschränkungen auszugehen ist (Kastl, 2017, S. 39ff.). An diesem Beispiel wird der institutionelle Bezug der Behinderungsdefinitionen deutlich, die Abhängigkeit von Kontexten, in denen Behinderung relevant bzw. durch sie erst hervorgebracht wird. Die institutionellen Konstruktions- und Zuschreibungsprozesse stehen in der Kritik, wie die Diskussionen z. B. um den Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Pfahl & Powell, 2016; Lindmeier, 2019, S. 63ff.) oder die sozialrechtliche Anerkennung einer wesentlichen Behinderung im Kontext der Eingliederungshilfe zeigen (Deutscher Bundestag, 2018). Unter der Perspektive von Inklusion ist ein Behinderungsverständnis vonnöten, das über eine ausschließlich institutionsbezogene Definition hinausgeht und sich gleichzeitig dem Gedanken der Prävention negativer Beeinträchtigungsfolgen verpflichtet fühlt (Schäfers, 2013). Eine Alternative, die zumindest für Befragungsstudien naheliegt, besteht darin, bei der Identifikation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen neben den Fremdbeurteilungen die Selbsteinschätzungen der befragten Personen einzubeziehen. Dies wirft jedoch eigene Operationalisierungsprobleme auf, weil die abstrakten Begriffe Beeinträchtigung, Behinderung und Teilhabe in Frageformulierungen zu überführen sind - und das möglichst leicht verständlich, insbesondere weil nicht alle Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen über ausgeprägte kognitiv-kommunikative Kompetenzen und Erfahrungen mit dem Befragt-Werden verfügen (Niediek, 2015; Schäfers et al., 2016; Schäfers & Schachler, 2022). Ein etabliertes Vorgehen für die Erhebung von Beeinträchtigung und Behinderung über Selbsteinschätzungen gibt es in der empirischen Teilhabeforschung bislang nicht, weshalb die Teilhabebefragung ein eigenes Messkonzept zu entwickeln hat (Steinwede, Schäfers & Schröder, 2022). VHN 1 | 2025 17 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Das Messkonzept der Teilhabebefragung nimmt für sich in Anspruch, sich an der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) zu orientieren (WHO, 2001) und internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, um z. B. auch den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Ländervergleich betrachten zu können (Steinwede, 2022). Das ist ein anspruchsvolles Aufgabenpaket, und es stellt sich die Frage, inwiefern das nun entwickelte und umgesetzte Messkonzept diesen Anforderungen gerecht wird. Eine kritische Auseinandersetzung damit ist insbesondere vor dem Hintergrund angezeigt, dass die Teilhabebefragung in Form einer Panelstudie verstetigt wird und in Zukunft für die Sozialpolitik die zentrale Datenquelle für die Teilhabeberichterstattung in Deutschland sein wird (BMAS, 2021). Im Folgenden wird die Entstehung der Teilhabebefragung nachvollzogen (Abschnitt 2) und das Untersuchungsdesign im Überblick vorgestellt (Abschnitt 3), um anschließend das Messkonzept darzulegen und zentrale Kritikpunkte zusammenzufassen (Abschnitt 4). Der Vorschlag für ein alternatives Messkonzept wird in Abschnitt 5 entwickelt. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und Ausblick (Abschnitt 6). 2 Entstehung der Teilhabebefragung Die Motive zur Initiierung der Teilhabebefragung sind eng mit der Entwicklung der Teilhabeberichterstattung verbunden. Mit Ratifkation der UN-BRK hat sich die Bundesrepublik Deutschland „zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten“ (Art. 31 UN-BRK) verpflichtet, um auf dieser Basis politische Konzepte zur Umsetzung der Konvention zu entwickeln. Die bis dato erstellten sog. „Behindertenberichte“ (zuerst 1984, zuletzt 2009), die im Wesentlichen auf eine Auswertung der Schwerbehindertenstatistik und anderen amtlichen Daten fußten, konnten den neuen Ansprüchen nicht genügen (BMAS, 2013, S. 8f). Nicht nur, dass dadurch kein differenziertes Bild von den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen möglich war, die Berichte führten auch zu einer Engführung der Zielgruppe: Die Analysen ließen jene Menschen mit Beeinträchtigungen außen vor, die keine amtlich anerkannte Behinderung haben bzw. nicht, noch nicht oder nicht mehr leistungsberechtigt sind (Hornberg & Schröttle, 2011, S. 21f.). Der erste Teilhabebericht (BMAS, 2013) markiert eine Abkehr von der ausschließlichen Auswertung amtlicher Statistiken hin zu einer sekundärstatistischen Analyse von Bevölkerungsumfragen wie dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Seitdem beziehen sich die Teilhabeberichte konzeptionell auf die ICF und unterscheiden Beeinträchtigung und Behinderung: Liegt aufgrund eines Gesundheitsproblems eine Schädigung des Körpers vor, handelt es sich um eine Beeinträchtigung. Von Behinderung ist dann die Rede, wenn im Zusammenhang mit dieser Beeinträchtigung im Wechselspiel mit Kontextfaktoren (z. B. Barrieren) Teilhabeeinschränkungen entstehen. Ein Problem ist jedoch, dass die Quellen, auf die sich die Teilhabeberichte beziehen, Beeinträchtigung und Behinderung nur unzureichend und nicht einheitlich operationalisieren (BMAS, 2013, 2016). Im Mikrozensus z. B. wird neben dem Vorliegen einer amtlich festgestellten Behinderung nach der Dauer einer Krankheit bzw. Unfallverletzung gefragt. Die Abfrage im SOEP ist etwas differenzierter und bezieht auch Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten (z. B. Treppen steigen) ein (BMAS, 2016, S. 531ff.). Des Weiteren ist die Reichweite der Quellen begrenzt, weil keine barrierefreie Untersuchungsmethodik angewendet wird, mit der Folge, dass relevante Teilgruppen von VHN 1 | 2025 18 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Menschen mit Behinderungen nicht erreicht werden (BMAS, 2013, S. 400; Trübner & Schnies, 2019, S. 957f.). Um die Datenbasis für die Teilhabeberichterstattung zu verbessern, hat das BMAS zunächst eine Vorstudie (Schröttle et al., 2014), einen Pretest in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Schäfers et al., 2016) und schließlich die Konzeption und Durchführung der Teilhabebefragung (Steinwede, 2022) in Auftrag gegeben. 3 Überblick über die Teilhabebefragung Die Teilhabebefragung (Laufzeit: 2017 - 2021) hatte den Auftrag, die Lebenssituationen, Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen abzubilden (Steinwede, 2022), wie Wohnen und alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit und Kultur, Bildung und Arbeit, politische Teilhabe usw. Ein ausgearbeitetes Teilhabekonzept lag der Befragungsgestaltung nicht zugrunde. Teilhabe wurde im Sinne des Lebenslagenansatzes mehrdimensional (Bartelheimer et al., 2020, S. 24ff.) und mit der ICF verstanden als „Einbezogensein in eine Lebenssituation“, Zugänge zu Lebensbereichen zu haben und Aktivitäten in diesen Lebensbereichen durchführen zu können (DIMDI, 2005, S. 19f.; Steinwede, 2022, S. 23). Mit einer komparativen Auswertungsstrategie sollten die Teilhabesituationen von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen miteinander verglichen werden (ebd.). In der Vorbereitung der Teilhabebefragung wurden zunächst die Erhebungsinstrumente entwickelt, unter Mitwirkung eines Beirats, an dem Menschen mit Beeinträchtigungen und professionelle Fachkräfte aus der Behindertenhilfe beteiligt waren (Steinwede, Harand & Kleudgen, 2022, S. 194). Den zwei Teilstudien - in Privathaushalten und in Einrichtungen - lag eine äußerst komplexe und aufwendige Stichprobenziehung zugrunde: Für die Erhebung in Privathaushalten wurde zunächst ein Screening von 300.000 zufällig ausgewählten Haushalten aus 250 Gemeinden durchgeführt und anschließend eine geschichtete Zufallsstichprobe der zu befragenden Personen. Für die Erhebung in Einrichtungen wurde zunächst eine Liste von rund 22.800 Einrichtungen in Deutschland generiert, eine Vorbefragung von Einrichtungen zur Ermittlung von Strukturdaten durchgeführt, auf dieser Basis eine geschichtete Zufallsstichprobe von 1.000 Einrichtungen in 300 Gemeinden gezogen, um schließlich die zu befragenden Personen zufällig auswählen zu können (Steinwede et al., 2022). Die Befragungen fanden im Zeitraum von November 2018 (in Privathaushalten) bzw. November 2019 (in Einrichtungen) bis März 2020 statt, also bis zum Beginn der Corona-Pandemie. Sie wurden von geschulten Interviewer: innen vom Forschungsinstitut infas durchgeführt (ebd.). Mit einem multi-modalen Befragungskonzept wurden rund 16.000 Personen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Privathaushalten und knapp 3.400 Personen aus Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und Alten-/ Pflegeheimen befragt, zudem 6.000 Personen ohne Beeinträchtigungen. Die Face-to-face-Befragung stellte die Startmethode dar, bei Bedarf oder Wunsch konnte jedoch auf andere Befragungsmodi gewechselt werden, z. B. ein computergestütztes telefonisches Interview (CATI) oder Web-Interview (CAWI) (Harand & Kersting, 2019, S. 102ff.). Eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten sollte zu einer möglichst barrierearmen Befragung führen, z. B. Anpassungen des Fragebogens (Lang- und Kurzform, Alltagssprache und Leichte Sprache), technische Anpassungen (z. B. Screen-Reader) bis hin zu personeller Unterstützung (Gebärdensprachdolmetschung, Proxy-Interviews) (ebd.). VHN 1 | 2025 19 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Nähere Informationen zum Untersuchungsdesign und zu den Befragungsinhalten finden sich im Abschlussbericht zur ersten Welle (BMAS, 2022). Die zweite Welle der Teilhabebefragung ist in Durchführung. 4 Das Messkonzept der Teilhabebefragung Neben einem inklusiven Stichprobendesign war mit der Teilhabebefragung die Aufgabe verbunden, ein differenziertes Konzept zur Messung von Beeinträchtigung und Behinderung zu entwickeln (Steinwede, 2022). Das Messkonzept sollte sich insbesondere an der ICF orientieren, sozialrechtlich anschlussfähig sein und internationale Vergleichbarkeit gewährleisten (ebd.). Das Messkonzept der Teilhabebefragung sieht vor, dass zur Messung von Beeinträchtigung die Person danach gefragt wird, ob sie mit einer (oder mehreren) dauerhaften Beeinträchtigungen lebt, die schon seit sechs Monaten andauern oder wahrscheinlich so lange andauern werden. Differenziert werden Beeinträchtigungen ◾ beim Sehen, ◾ beim Hören, ◾ beim Sprechen, ◾ beim Bewegen, ◾ beim Lernen, Denken, Erinnern oder Orientieren im Alltag, ◾ durch seelische oder psychische Probleme, ◾ durch eine Suchterkrankung, ◾ durch eine chronische Erkrankung, ◾ durch Schmerzen und ◾ sonstiger Art (eine andere dauerhafte Beeinträchtigung). Für die beiden stärksten bzw. im Lebensverlauf als erstes eingetretenen Beeinträchtigungen wird nachgefragt: ◾ Wie sehr ist [die Fähigkeit] beeinträchtigt, auch wenn Hilfsmittel benutzt werden? (mit der Skalierung: wenig, etwas, ziemlich oder stark beeinträchtigt) ◾ Wie sehr schränkt die [Beeinträchtigung der Fähigkeit] bei Aktivitäten im Alltag ein, auch wenn entsprechende Hilfsmittel genutzt werden? (mit der Skalierung: überhaupt nicht, etwas, ziemlich, stark) Anhand der Angaben auf diese Nachfragen wird Beeinträchtigung von Behinderung unterschieden (Tab. 1). Geht eine Beeinträchtigung - egal welcher Stärke - mit einer „ziemlichen“ oder „starken“ Alltagseinschränkung bei Aktivitäten einher, wird die Person der Gruppe Wie sehr ist [Fähigkeit] beeinträchtigt? Wie sehr schränkt [Beeinträchtigung] Sie bei Aktivitäten im Alltag ein? überhaupt nicht etwas ziemlich stark wenig beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert etwas beeinträchtigt beeinträchtigt beeinträchtigt selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert ziemlich beeinträchtigt beeinträchtigt selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert stark beeinträchtigt beeinträchtigt selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert selbsteingeschätzt behindert Tab. 1 Unterscheidung zwischen „beeinträchtigt“ und „behindert“ in der Teilhabebefragung (Steinwede, 2022, S. 31) VHN 1 | 2025 20 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG der Menschen mit „selbsteingeschätzter Behinderung“ zugerechnet. Das ist auch der Fall, wenn eine „ziemliche“ oder „starke“ Beeinträchtigung zu „etwas“ Einschränkung bei Aktivitäten im Alltag führt. In allen anderen Fällen zählt die Person zur Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen, ohne als „selbsteingeschätzt behindert“ zu gelten. So entstehen drei Gruppen: nicht beeinträchtigt, beeinträchtigt, selbsteingeschätzt behindert. Diese Gruppeneinteilung wird der weiteren Analyse zugrunde gelegt (BMAS, 2022). Das Messkonzept der deutschen Teilhabebefragung ist in theoretischer und empirischer Hinsicht diskussionswürdig. Folgende Kritikpunkte sind zentral (vgl. zur ausführlichen Kritik: Schäfers, 2024): Bei der Differenzierung von Beeinträchtigungen orientiert sich das Messkonzept im Wesentlichen an der Vorstudie zur Teilhabebefragung (Schröttle et al., 2014), in der die Liste der Beeinträchtigungen aber weder in ihrer Genese erläutert noch konzeptionell begründet wird. Das zugrunde liegende Verständnis von Beeinträchtigung ist ungenau bestimmt und nicht aus der ICF abgeleitet. Während Beeinträchtigung als deutsche Übersetzung von „impairment“ eigentlich „das Fehlen oder die Beeinträchtigung eines Körperteils oder einer Körperbzw. Organfunktion“ (Zander, 2022, S. 3) meint, dehnt die Teilhabebefragung den Begriff Beeinträchtigung über die Bedeutung von „impairment“ hinaus. Deutlich wird das daran, dass die Liste der Beeinträchtigungen gesundheitliche Funktionsdomänen bzw. Einschränkungen körperlicher Leistungsfähigkeit (z. B. sehen, bewegen) mit Gesundheitsproblemen (z. B. chronische Erkrankungen) und Schädigungen der Körperfunktionen/ strukturen (Schmerzen) vermengt (Steinwede, 2022), was zu nicht trennscharfen Items führt. Beispielsweise können chronische Erkrankungen gleichzeitig zu Beeinträchtigungen beim Bewegen führen. Die Art der Unterscheidung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung im Messkonzept folgt einer individuumszentrierten Denkweise, nach der die Beeinträchtigung als kausal für die Entstehung von Behinderung angesehen wird (Kastl, 2017, S. 47ff.): Es wird danach gefragt, inwiefern Beeinträchtigungen zu Einschränkungen bei Aktivitäten im Alltag führen (Steinwede, 2022, S. 29f.). Diese monokausale Sichtweise sollte durch die Orientierung an der ICF mit ihrem bio-psycho-sozialen Modell eigentlich überwunden werden (ebd.). Umweltfaktoren und weitere soziale Einflüsse werden dabei zu wenig berücksichtigt. Ziel der Teilhabebefragung ist es, ein international anschlussfähiges Messkonzept von Behinderung zu entwickeln, um länderübergreifende Vergleiche zu ermöglichen. Dafür wäre es naheliegend gewesen, sich bei der Entwicklung des Messkonzepts an einem international verbreiteten und akzeptierten Vorgehen zu orientieren (Coenen, Sabariego & Cieza, 2016). Ein solches ist im internationalen Raum nicht eindeutig festzumachen. Ein relativ junges Instrument, das inzwischen bereits eine gewisse Verbreitung gefunden hat (Sabariego, 2017, S. 262f.; WHO, 2022, S. 1), stellt der „Model Disability Survey (MDS)“ von WHO und Weltbank (WHO & WB, 2017 b) dar. Die psychometrische Güte der Kurzfassung des MDS (Brief-MDS) ist empirisch überprüft, auch anhand von Daten aus verschiedenen Ländern (Sabariego et al., 2021). Stattdessen orientiert sich das Messkonzept der deutschen Teilhabebefragung am „Canadian Survey on Disability“ mit seinen „Disability Screening Questions“ (Grondin, 2016). Diese sehen eine mehrstufige Abfrage vor: „Do you have any difficulty [seeing/ hearing…]“? „How much difficulty do you have […]? „How often does this [difficulty seeing/ hearing …] limit your daily activities? “ (ebd., S. 17ff.). Das kanadische Vorgehen spiegelt jedoch das soziale Modell von Behinderung (Zander, 2022) - trotz gegenteiliger Behauptungen (Grondin, 2016, S. 11) - nicht VHN 1 | 2025 21 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG hinreichend wider und spielt im internationalen Raum keine Rolle (so findet es auch in einschlägigen Übersichtsarbeiten keine Erwähnung: Wissenbach, 2014; Coenen et al., 2016). Der MDS hingegen stellt eine der überzeugendsten Operationalisierungen der ICF für Befragungszwecke dar, weil er im Sinne des ICF- Konzepts zwischen Leistungsfähigkeit (capacity) und Leistung (performance) differenziert: Die Fragen zur Leistungsfähigkeit stehen in Verbindung zu Funktionsbeeinträchtigungen einer Person. Die Befragten sollen Schwierigkeiten bei der Ausübung von Aktivitäten einschätzen, die sie haben, wenn sie keine Assistenz oder technische Unterstützung in Anspruch nehmen, z. B.: „How much difficulty do you have washing all over or dressing? “ Fragen zur Leistung hingegen zielen auf die Interaktion zwischen der individuellen Leistungsfähigkeit und den Eigenschaften der Umwelt einer Person. Die Einschätzung soll unter Realbedingungen, also explizit unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Hilfsmittel und Assistenz erfolgen, z. B.: „How much of a problem is walking a kilometer for you? “ (WHO & WB, 2017 a). Auf Basis der Antworten lassen sich „level of disability“ unterscheiden („no, mild, moderate, severe“). Diese können weiteren Subgruppenanalysen zugrunde gelegt werden, um behinderungsbedingte soziale Ungleichheiten zu identifizieren (Sabariego et al., 2021, S. 9; WHO, 2023). Der Brief-MDS liegt bislang jedoch nicht in einer deutschen Fassung vor. 5 Alternativvorschlag für ein Messkonzept Eine Integration des Brief-MDS in die deutsche Teilhabebefragung würde einen starken Eingriff in das Frageprogramm bedeuten, der vor allem den Nachteil der fehlenden Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Wellen der Teilhabebefragung mit sich bringt. Daher soll als „Brückenschlag“ nachfolgend ein einfacher, alternativer Messvorschlag entwickelt werden. Der Alternativvorschlag bewegt sich auf den MDS zu, setzt aber pragmatisch an den bestehenden Fragen der Teilhabebefragung an, erfordert also keine Änderung des Frageprogramms. Grundlage des Vorschlags ist der Verzicht auf die Kombination der beiden Fragen zur Stärke der Beeinträchtigung und zur Stärke der Alltagseinschränkung - und überhaupt der Verzicht auf eine Unterscheidung von Beeinträchtigung und Behinderung a priori. Der Alternativvorschlag weicht vom bestehenden Messkonzept der Teilhabebefragung in drei Punkten ab, die auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, aber gewichtige Vorteile mit sich bringen: 1. Der Alternativvorschlag sieht eine Gruppeneinteilung ausschließlich nach der angegebenen Stärke der Beeinträchtigung vor. 2. Der Alternativvorschlag differenziert vier statt drei Gruppen als Basis für die Datenanalyse. 3. In der weiteren Datenanalyse kann Beeinträchtigung in Beziehung zu Teilhabeeinschränkungen gesetzt werden, und zwar spezifisch für Lebensbereiche oder Teilhabedimensionen, sodass Behinderung nicht als persönliches, sondern als relationales oder situatives Merkmal erfasst wird. Diese drei Aspekte sollen im Folgenden erläutert werden, indem der Alternativvorschlag sukzessive entfaltet wird. 5.1 Gruppeneinteilung ausschließlich nach Stärke der Beeinträchtigung Im Alternativvorschlag erfolgt eine Gruppeneinteilung ausschließlich nach der angegebenen Stärke der Beeinträchtigung. Darin ähnelt er dem MDS (WHO & WB, 2017 c; WHO, 2022), aber auch dem Vorgehen des „Life Opportunities Survey“ (LOS) in Großbritannien (Office for National Statistics, 2010). VHN 1 | 2025 22 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Um die Vorteile dieses Ansatzes gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept nachvollziehbar aufzuzeigen, erfolgt im Folgenden die Transformation in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden die Skalenstufen der Frage nach der Stärke der Beeinträchtigung neu gruppiert. Die beiden unteren und die beiden oberen Skalenstufen werden zusammengefasst und einander gegenübergestellt: „wenig/ etwas beeinträchtigt“ vs. „ziemlich/ stark beeinträchtigt“. Zwischenresultat ist, dass dadurch - wie im ursprünglichen Messkonzept der Teilhabebefragung auch - drei Gruppen entstehen, jetzt allerdings ausschließlich nach der Dimension der Beeinträchtigung: Menschen ohne Beeinträchtigung, mit (eher) geringer Beeinträchtigung, mit (eher) starker Beeinträchtigung. Anhand der Daten der Teilhabebefragung lässt sich nun empirisch aufzeigen, dass der Einbezug der Frage nach der Alltagseinschränkung im ursprünglichen Messkonzept keine Vorteile, sondern nur Nachteile mit sich bringt. Der Clou besteht darin, dass die Unterscheidung von drei Gruppen ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung eine nahezu identische Verteilung der befragten Personen hervorbringt wie das Messkonzept der Teilhabebefragung, obwohl also die Frage nach der Alltagseinschränkung unberücksichtigt bleibt. Tabelle 2 zeigt, wie sich die Befragten in Privathaushalten auf die einzelnen Felder der Matrix verteilen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die jeweils nach dem Messkonzept der Teilhabebefragung (in der Tabelle mit „alt“ bezeichnet) und die neue Gruppenbildung ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung (in der Tabelle mit „neu“ bezeichnet) durchnummeriert und einander gegenübergestellt: ◾ „alt 1“: „beeinträchtigt“ im ursprünglichen Messkonzept ◾ „neu 1“: „(eher) gering beeinträchtigt“ nach neuer Gruppenbildung ◾ „alt 2“: „selbsteingeschätzt behindert“ im ursprünglichen Messkonzept ◾ „neu 2“: „(eher) stark beeinträchtigt“ nach neuer Gruppenbildung Wie sehr ist [Fähigkeit] beeinträchtigt? Wie sehr schränkt [Beeinträchtigung] Sie bei Aktivitäten im Alltag ein? überhaupt nicht etwas ziemlich stark wenig beeinträchtigt alt 1 neu 1 6,9 % alt 1 neu 1 5,7 % alt 2 neu 1 0,1 % alt 2 neu 1 0,1 % etwas beeinträchtigt alt 1 neu 1 2,9 % alt 1 neu 1 24,0 % alt 2 neu 1 1,9 % alt 2 neu 1 0,2 % ziemlich beeinträchtigt alt 1 neu 2 0,4 % alt 2 neu 2 12,2 % alt 2 neu 2 22,6 % alt 2 neu 2 2,3 % stark beeinträchtigt alt 1 neu 2 0,2 % alt 2 neu 2 1,3 % alt 2 neu 2 6,7 % alt 2 neu 2 12,5 % Tab. 2 Verteilung der Befragten in Privathaushalten nach Stärke der Beeinträchtigung und Ausmaß der Alltagseinschränkung Anmerkung: Daten der Teilhabebefragung, Erhebung in Privathaushalten; Basis: nur Befragte, die eine Beeinträchtigung angeben, n = 15.336, Angaben in Prozent, ungewichtete Werte VHN 1 | 2025 23 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Mit Blick auf die Matrix wird erkennbar, dass sich zwar in sechs von sechzehn Feldern die Gruppenzuordnung ändert (in der Tabelle grau schattiert), dies anteilsmäßig jedoch nur wenige Befragte betrifft: ◾ Insgesamt 0,6 % der Befragten in Privathaushalten wechseln von „alt 1“ zu „neu 2“, d. h. diese Befragten gelten im ursprünglichen Messkonzept als „beeinträchtigt“, nach neuer Gruppenbildung als „(eher) stark beeinträchtigt“. ◾ Insgesamt 2,3 % wechseln von „alt 2“ zu „neu 1“, d. h. diese Befragten gelten im ursprünglichen Messkonzept als „selbsteingeschätzt behindert“, nach neuer Gruppenbildung als „(eher) gering beeinträchtigt“. Für die Befragung in Einrichtungen lässt sich eine vergleichbare Rechnung anstellen mit dem Ergebnis, dass sich bei insgesamt 5,2 % der Befragten (n = 2.824) Änderungen der Gruppenzuordnungen ergeben. Andersherum gewendet: Die Deckung der Gruppenzuordnung im Vergleich der beiden Messkonzepte liegt für die Befragung in Privathaushalten bei 97 %, für die Befragung in Einrichtungen bei knapp 95 %. Das bedeutet: Die Unterscheidung von drei Gruppen ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung erzeugt nahezu identische Gruppen. Anhand der Daten der Teilhabebefragung lässt sich aufzeigen, dass die subjektive Angabe zur Stärke der Beeinträchtigung und zur Stärke der Alltagseinschränkung hoch miteinander korrelieren; das gilt sowohl für die Befragung in Privathaushalten (r s = 0.77; p < .001; n = 15.336) als auch in Einrichtungen (r s = 0.73; p < .001; n = 2.758). Offensichtlich bedenken die Befragten bei der Beurteilung ihrer Beeinträchtigung bereits die Alltagseinschränkung mit und integrieren diese weitgehend in ihr Urteil. Mit anderen Worten: Die Stärke der Beeinträchtigung zeigt sich in der Alltagseinschränkung. „Im Alltagsleben der Menschen ist das, was ihnen an ihrer Gesundheit wichtig ist, nicht so sehr ihr medizinischer Zustand, sondern vielmehr die Art und Weise, in der Gesundheit ihr Leben und ihre Handlungen beeinträchtigt“ (Bickenbach & Stucki, 2022, S. 43). Die Zusatzfrage nach der Alltagseinschränkung bringt daher kaum Informationsgewinn. Sie wegzulassen und nicht für die Gruppenzuordnung zu nutzen, ist nicht nur kürzer und theoretisch stringenter, sondern weist noch einen zusätzlichen empirischen Vorteil auf: Sie führt zu geringerem Ausfall. Bei den Modellberechnungen, die Informationen aus mehreren Fragen zu einem Index verdichten, ergibt sich dann ein Anteil an Fällen mit unklarem Status, wenn „zwar eine bestimmte Beeinträchtigung angegeben wurde, Angaben zur Stärke der Funktionseinschränkung oder zur Alltagseinschränkung aber fehlen“ (Steinwede, 2022, S. 32). In der Teilhabebefragung trifft das auf 5,8 % der Befragten aus Privathaushalten zu, die von den weiteren Analysen, die auf der Gruppenzuordnung beruhen, ausgeschlossen sind. Legt man nur Fragen zur Stärke der Beeinträchtigung zugrunde, sind es nur 2,1 % ohne eindeutige Gruppenzuordnung aufgrund fehlender Werte. 5.2 Differenzierung von vier Gruppen Nachdem gezeigt werden konnte, dass eine Unterscheidung ausschließlich nach der Stärke der Beeinträchtigung Vorteile gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept der Teilhabebefragung mit sich bringt, wird in einem weiteren Schritt der eigentliche Alternativvorschlag vorgestellt, der auf eine Differenzierung von vier Gruppen hinausläuft: Menschen ohne Beeinträchtigung, mit geringer Beeinträchtigung, mit moderater Beeinträchtigung, mit starker Beeinträchtigung (Tab. 3). VHN 1 | 2025 24 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG In der Differenzierung von vier Gruppen nach Schweregrad orientiert sich der Alternativvorschlag am „Model Disability Survey (MDS)“. Er nutzt aber konsequent die Bezeichnung „Beeinträchtigung“ und verzichtet darauf, an dieser Stelle der Analyse bereits von Behinderung zu sprechen (anders als der MDS oder das daraus abgeleitete FDD11-Tool der WHO, 2023). Beeinträchtigungen sind eben nicht mit Behinderungen gleichzusetzen, sie führen unabhängig vom Ausmaß nicht zwingend und nicht in jedem Fall zu Behinderungen. Soziale Einflüsse und weitere Umweltfaktoren, die ebenfalls eine gewichtige Rolle bei der Entstehung von Behinderungen spielen, sind in dieser Betrachtung noch gar nicht hinreichend einbezogen (vgl. Office for National Statistics, 2010, S. 3). In empirischen Prüfungen zeigt sich der Alternativvorschlag als plausibel und sensitiv. So lässt sich in Abbildung 1 ablesen, dass von allen Befragten mit amtlich anerkannter Behinderung bzw. Schwerbehindertenausweis 35 % eine starke Beeinträchtigung, 43 % eine moderate Beeinträchtigung und 22 % eine geringe Beeinträchtigung aufweisen (zum Vergleich hinsichtlich des ursprünglichen Messkonzepts: Steinwede, 2022, S. 33). Dass bei denjenigen Befragten ohne Schwerbehindertenausweis der Anteil mit geringer Beeinträchtigung auf 63 % wächst und der Anteil mit moderater Beeinträchtigung (28 %) und starker Beeinträchtigung (9 %) jeweils deutlich sinkt, stellt eine plausible Verteilung dar insofern, als die selbsteingeschätzte Beeinträchtigung durchaus mit dem amtlich festgestellten Schwerbehindertenstatus assoziiert ist, aber nicht darin aufgeht: „Beeinträchtigung und Behinderung im Sinne des sozialen Modells sind verschieden und hängen zugleich miteinander zusammen“ (Zander, 2022, S. 3). Der Alternativvorschlag ist zudem hochgradig sensitiv und geeignet, soziale Ungleichheiten zwischen den Subgruppen aufzuspüren, was sich am Beispiel der Frage nach der subjektiven gesellschaftlichen Zugehörigkeit illustrieren lässt (Abb. 2). In der Teilhabebefragung (Erhebung in Privathaushalten) wurde danach gefragt, inwiefern sich die befragte Person eher gesellschaftlich dazugehörig oder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen fühlt. Der Frage wurde eine Antwortskala von 0 bis 10 zugrunde gelegt: 0 bedeutete dabei „ich fühle mich ausgeschlossen“ und 10 „ich fühle mich dazugehörig“. Wie sehr ist [Fähigkeit] beeinträchtigt? Gruppeneinteilung im Alternativvorschlag wenig beeinträchtigt Menschen mit geringer Beeinträchtigung etwas beeinträchtigt ziemlich beeinträchtigt Menschen mit moderater Beeinträchtigung stark beeinträchtigt Menschen mit starker Beeinträchtigung Tab. 3 Gruppeneinteilung nach Stärke der Beeinträchtigung im Alternativvorschlag mit ohne Schwerbehinderten- Schwerbehindertenausweis ausweis n starke Beeinträchtigung n moderate Beeinträchtigung n geringe Beeinträchtigung 35 43 22 9 28 63 Anmerkung: Daten der Teilhabebefragung, Erhebung in Privathaushalten; Basis: nur Befragte, die eine Beeinträchtigung angeben, n = 14.271, Angaben in Prozent, gewichtete Werte Abb. 1 Stärke der Beeinträchtigung im Abgleich mit dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises VHN 1 | 2025 25 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG Personen mit Beeinträchtigung fühlen sich vergleichsweise weniger dazugehörig als Personen ohne Beeinträchtigung. Mit steigendem Ausmaß der Beeinträchtigung nimmt das subjektive Zugehörigkeitsgefühl weiter ab bzw. der Anteil derer, die sich (eher) ausgeschlossen fühlen, wächst dynamisch: von 5 % bei geringer Beeinträchtigung über 12 % bei moderater Beeinträchtigung auf 24 % bei starker Beeinträchtigung. An diesem Auswertungsbeispiel wird deutlich, dass eine Subgruppenanalyse auf Basis des Alternativvorschlags in der Lage ist, differenzierte und aufschlussreiche Erkenntnisse hervorzubringen. Insbesondere die weitere Unterteilung nach moderater und starker Beeinträchtigung bringt gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept einen zusätzlichen Differenzierungsgewinn, der sich z. B. auch beim Erleben von Barrieren im öffentlichen Raum zeigt: ◾ „Hindernisse auf Gehwegen oder Straßen“ geben 37 Prozent der Menschen mit starker Beeinträchtigung und 21 Prozent mit moderater Beeinträchtigung an. ◾ „Fehlende Aufzüge“ geben 26 Prozent der Menschen mit starker Beeinträchtigung und 13 Prozent mit moderater Beeinträchtigung an. ◾ „Schwer lesbare oder nicht verständliche Pläne oder Aushänge“ geben 27 Prozent der Menschen mit starker Beeinträchtigung und 15 Prozent mit moderater Beeinträchtigung an (eigene Berechnungen, gewichtete Werte). Die klaren Anteilsunterschiede verdeutlichen, dass eine Differenzierung im hohen Wertebereich - zwischen moderater und starker Beeinträchtigung - aus analytischen Gründen gewinnbringend erscheint. ohne Beeinträchtigung geringe Beeinträchtigung moderate Beeinträchtigung starke Beeinträchtigung 2 n Ich fühle mich (eher) ausgeschlossen (0 -4) n Ich fühle mich (eher) dazugehörig (5 -7) n Ich fühle mich dazugehörig (8 -10) n Arithmetisches Mittel 16 83 22 5 73 12 34 54 24 32 44 8,6 8,3 7,3 6,4 Anmerkung: Daten der Teilhabebefragung, Erhebung in Privathaushalten; Basis: nur Befragte, die eine Beeinträchtigung angeben, n = 13.299, Angaben in Prozent und Mittelwerte auf einer Skala von 0 -10, gewichtete Werte Abb. 2 Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit nach Stärke der Beeinträchtigung VHN 1 | 2025 26 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG 5.3 Beeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen Die Gruppenbildung anhand der Dimension Beeinträchtigung kann dann der Startpunkt sein für die Analysen von Teilhabeeinschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen. Indem Beeinträchtigungen in Beziehung zu Teilhabeeinschränkungen gesetzt werden, können Behinderungen festgestellt werden. Ein ähnliches Vorgehen findet sich im britischen „Life Opportunities Survey“ (Office for National Statistics, 2010; Office for Disability Issues, 2011). Dort werden analytisch vier Konstellationen unterschieden: „ 1. People with impairments who face participation restrictions 2. People with impairments who do not face participation restrictions 3. People without impairments who face participation restrictions 4. People without impairments who do not face participation restrictions“ (Office for National Statistics, 2010, S. 4). Von Behinderung wird nur im Falle der ersten Konstellation gesprochen, wenn also Beeinträchtigungen mit Teilhabeeinschränkungen zusammengehen. Mit den Daten der Teilhabebefragung lässt sich dieser Ansatz am Beispiel von Teilhabeeinschränkungen bei sozialen Aktivitäten im Freizeitbereich aufzeigen. Als Teilhabeeinschränkung kann definiert werden, wenn Befragte angeben, dass sie mindestens eine der sozialen Aktivitäten „nie/ selten“ durchführen (z. B. „essen oder etwas trinken gehen“; „Freunde, Nachbarn und Verwandte treffen“; „Musikkonzerte, Theater oder Museum besuchen“), obwohl sie dies gerne häufiger machen würden, und als Grund dafür Umweltbarrieren anführen (z. B. „habe niemanden, der das mit mir machen will“; „komme da nicht hin“; „zu viele Hindernisse vor Ort“). Teilhabeeinschränkungen lassen sich dann im Zusammenhang mit der Beeinträchtigungsstärke betrachten: So führt die Analyse von Teilhabeeinschränkungen bei sozialen Freizeitaktivitäten zu dem Ergebnis, dass ◾ 45 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigung, ◾ 44 Prozent der Menschen mit geringer Beeinträchtigung, ◾ 56 Prozent der Menschen mit moderater Beeinträchtigung und ◾ 58 Prozent der Menschen mit starker Beeinträchtigung betroffen sind (eigene Berechnungen, gewichtete Werte). Dieses Ergebnis verdeutlicht, dass auch Menschen ohne Beeinträchtigung von Teilhabeeinschränkungen berichten, die Quote derer mit moderater/ starker Beeinträchtigung aber um den Faktor 1,2 bis 1,3 höher liegt. Ähnliche Analysen lassen sich auch für die Lebensbereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit usw. mit anderen Indikatoren für Teilhabeeinschränkungen anstellen (vgl. zu einem ähnlichen komparativen Ansatz: Office for National Statistics, 2010, S. 11). Weitere Untersuchungen lassen sich anschließen, die den Einfluss von Kontextfaktoren auf den Zusammenhang zwischen Beeinträchtigung und Teilhabe näher betrachten. Ein Vorbild dafür ist die Clusteranalyse im Zweiten Teilhabebericht, in der unter Einschluss von z. B. Bildung, Einkommen und Erwerbsarbeit untersucht wird, inwiefern Beeinträchtigungen mit Teilhabeeinschränkungen zusammenhängen (BMAS, 2016, S. 527ff.). Diese Auswertungsrichtung nimmt den Grundgedanken der ICF auf und begreift Behinderung nicht als persönliches, sondern als relationales und situatives Merkmal, das sich in variierenden Lebenszusammenhängen je anders zeigt (Bartelheimer et al., 2020, S. 20ff.). VHN 1 | 2025 27 MARKUS SCHÄFERS Behinderung in Befragungsstudien erheben FACH B E ITR AG 6 Fazit und Ausblick Das ursprüngliche Messkonzept von Behinderung der Teilhabebefragung offenbart methodologische Problemstellen: Die Begriffe Beeinträchtigung und Behinderung werden nicht in Übereinstimmung mit der ICF operationalisiert, sodass die Kernintention des bio-psychosozialen Modells nicht adäquat widergespiegelt wird. Die gewählte Operationalisierung kann zudem die angestrebte internationale Vergleichbarkeit nicht gewährleisten. Der hier vorgestellte Alternativvorschlag für ein Messkonzept der Teilhabebefragung ist einfach, pragmatisch, leicht nachvollziehbar, theoretisch stringent und empirisch sensitiv. Gegenüber dem ursprünglichen Messkonzept der Teilhabebefragung weist er im Grunde nur Vorteile auf. Das gilt auch für seine praktische Verwendbarkeit: Der sich auf Beeinträchtigung konzentrierende Alternativvorschlag ist kompatibel zur politischen Teilhabeberichterstattung, indem die Datenanalyse in weiten Teilen entlang der Kategorie Beeinträchtigung vorgenommen wird (BMAS, 2013, 2016, 2021). Beispiel ist der Zweite Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen, dessen Veröffentlichung für 2025 vorgesehen ist und in dem der hier vorgestellte alternative Messvorschlag umgesetzt wird. Das Problem der nicht kongruenten Abfrage von Beeinträchtigungen löst der alternative Messvorschlag allerdings nicht. Gegenwärtig ist die Diskussion sowohl des Untersuchungsdesigns als auch der Ergebnisse der Teilhabebefragung in Wissenschaft und Fachpraxis noch sehr verhalten (Wansing, 2022), was angesichts der Bedeutung der Teilhabebefragung für die Teilhabeforschung und Teilhabepolitik verwundert. Der hier vorgelegte Alternativvorschlag jedenfalls ist zu verstehen als Beitrag zur kritisch-konstruktiven Weiterentwicklung des Messkonzepts von Beeinträchtigung und Behinderung der Teilhabebefragung - und der Teilhabeforschung im Allgemeinen. Literatur Bartelheimer, P., Behrisch, B., Daßler, H., Dobslaw, G., Henke, J. & Schäfers, M. (2020). Teilhabe - eine Begriffsbestimmung. Wiesbaden: Springer VS. https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-30610-6 Bickenbach, J. & Stucki, G. (2022). Das ICF-Modell der funktionalen Gesundheit. In T. Meyer, J. Bengel & M. A. Wirtz (Hrsg.), Lehrbuch Rehabilitationswissenschaften, 42 -56. Bern: Hogrefe. BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013). Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung. 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