Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2025.art13d
5_094_2025_2/5_094_2025_2.pdf41
2025
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Rezension: Scheibner, Ulrich F., Windmöller, Wilfried (Hrsg.) (2024): Von Behinderung befreit. Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung, Arbeit und Wohnen
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2025
Christian Mürner
Der Buchtitel „Von Behinderung befreit“ irritiert. Im Buch findet sich keine weitere Bezugnahme, an einer Stelle aber eine Präzisierung: „‚Behinderung‘ vom Klischee befreien“ (S. 142, vgl. S. 150). Gemeint ist weniger die Kritik an stereotypen Vorstellungen von „Behinderung“ als die Diskriminierung gegenüber der Vielfältigkeit und den Fähigkeiten von „Menschen mit Beeinträchtigungen“. Behinderung sei eine Zuschreibung, um die soziale Ablehnung und die Segregation zu rechtfertigen (vgl. S. 31, S. 57, S. 179, S. 263). Die Kategorie „Behinderung“ individuell anzuwenden sei problematisch und auf benachteiligende soziale Vorgänge zu begrenzen. Im Sinn der Barrierefreiheit überzeugt der Buchtitel. Durch den konsequenten Austausch der Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ zu „Menschen mit (erschwerenden) Beeinträchtigungen“ (vgl. S. 14) in den neun Buchbeiträgen werden jedoch mitunter kurz nacheinander Leseweisen erforderlich (z.B. S. 137), die in Zitaten weiterhin die im Sprachgebrauch, in Gesetzestexten und im UN-Übereinkommen von 2006 vorherrschende Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ nicht außer Acht lassen können. Zur verkürzten Form „Behinderte“ hat der Duden (29. Auflage, 2024) neuerdings einen „Warnhinweis“ eingefügt: „zu unpersönlich und sogar diskriminierend“. Einer der Herausgeber des vorliegenden Sammelbandes, Ulrich F. Scheibner, notiert: „Der Mensch verschwand […] hinter dem ‚Behinderten‘“ (S. 112, vgl. S. 178f.).
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VHN 2 | 2025 153 REZE NSION Scheibner, Ulrich F.; Windmöller, Wilfried (Hrsg.) (2024): Von Behinderung befreit Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung, Arbeit und Wohnen Stuttgart: Kohlhammer. 277 S., € 42,- Der Buchtitel „Von Behinderung befreit“ irritiert. Im Buch findet sich keine weitere Bezugnahme, an einer Stelle aber eine Präzisierung: „‚Behinderung‘ vom Klischee befreien“ (S. 142, vgl. S. 150). Gemeint ist weniger die Kritik an stereotypen Vorstellungen von „Behinderung“ als die Diskriminierung gegenüber der Vielfältigkeit und den Fähigkeiten von „Menschen mit Beeinträchtigungen“. Behinderung sei eine Zuschreibung, um die soziale Ablehnung und die Segregation zu rechtfertigen (vgl. S. 31, S. 57, S. 179, S. 263). Die Kategorie „Behinderung“ individuell anzuwenden sei problematisch und auf benachteiligende soziale Vorgänge zu begrenzen. Im Sinn der Barrierefreiheit überzeugt der Buchtitel. Durch den konsequenten Austausch der Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ zu „Menschen mit (erschwerenden) Beeinträchtigungen“ (vgl. S. 14) in den neun Buchbeiträgen werden jedoch mitunter kurz nacheinander Leseweisen erforderlich (z. B. S. 137), die in Zitaten weiterhin die im Sprachgebrauch, in Gesetzestexten und im UN-Übereinkommen von 2006 vorherrschende Formulierung „Menschen mit Behinderungen“ nicht außer Acht lassen können. Zur verkürzten Form „Behinderte“ hat der Duden (29. Auflage, 2024) neuerdings einen „Warnhinweis“ eingefügt: „zu unpersönlich und sogar diskriminierend“. Einer der Herausgeber des vorliegenden Sammelbandes, Ulrich F. Scheibner, notiert: „Der Mensch verschwand […] hinter dem ‚Behinderten‘“ (S. 112, vgl. S. 178f.). Im Zentrum des Buches steht die Auseinandersetzung mit den deutschen „Werkstätten für behinderte Menschen“. Ihre fast 50-jährige Entwicklungsgeschichte wird dargestellt (S. 29 -37). Heute arbeiten fast 300.000 Menschen in „Werkstätten“ (S. 118f.). Ihre Benachteiligungen im Kontext des Arbeitsmarktes, der Menschenwürde und Entscheidungsfreiheit sind in den Beiträgen von Ulrich F. Scheibner, Bernhard Sackarendt und Wilfried Windmöller ausdrücklich Thema. Diese Autoren schreiben als Fachleute, die früher in leitender Funktion in der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen“ vertreten waren. Selbstkritische Einfügungen wären dabei vorstellbar gewesen, doch steht die detaillierte und pointierte Dokumentation im Vordergrund (vgl. S. 121). Die „Werkstätten“ werden als „Sonderwelten“ bezeichnet oder als „Sondereinrichtungen wie Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sondertagesstätten und Sonderbetriebe“ (S. 113). (In den 1970er- und 80er-Jahren nannte man solche Einrichtungen nach Erving Goffman „totale Institutionen“.) In diesem Zusammenhang erscheinen zahlreiche Aussagen in aller Klarheit: „Sonderwelten sind Unterwelten: Inklusiver Alltag ist unmöglich“ (ebd.), oder: „Nur die gemeinsame Lebens- und Arbeitswelt ist menschenrechtsgemäß gut. Jede separierende Sonderwelt mit ihren erniedrigenden Sonderkonditionen ist schlecht“ (S. 195). Vieles wird frappant zusammengefasst; dass einiges auf den Eindruck einer moralischen Maxime von Gut und Böse hinausläuft, heißt nicht, dass die „Komplexität des überfälligen Transformationsprozesses“ (S. 224) hin zur Inklusion übersehen wird. Denn: „Die deutschen Sondersysteme sind überwindbar. Dazu müssen Bundestag und Bundesregierung ‚nur‘ den Art 4 GÜRMB erfüllen …“ (S. 242). Die entlegen klingende Abkürzung GÜRMB (bisher in der Regel UN-BRK) steht hier für das „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. In Art. 4 geht es vor allem um die Gleichberechtigung, die gesellschaftliche Teilhabe und um die Vermeidung der Diskriminierung. Zwei der Autoren, Uwe Heineker und André Thiel, haben eine, nein nicht „besondere“, sondern treffende Perspektive auf das Thema. Sie beruht auf ihren Lebenserfahrungen als „Beschäftigte“ in „Werkstätten“. Ihre fundierten Beiträge gehen über das Persönliche hinaus. André Thiel kommt prägnant zum Schluss: „Unkenntnis ist eine Quelle von Inkompetenz“ (S. 156). Zu beachten sind die Beiträge von Gabriele Scheibner, die differenziert den Förderbegriff in Frage stellt. Menschen mit Beeinträchtigungen seien in „Tages(förder)stätten“ nach wie vor „Objekte der Dienstleistenden“ (S. 133). Zudem schreibt Brigitte Schumann in ihrem sowohl kritischen VHN 2 | 2025 154 REZE NSION wie konstruktiven Beitrag, dass in der schulischen Bildung ebenso „Menschenrechtsnormen ignoriert“ (S. 78f) würden. Das Etikett „Schonraum Sonderschule“ bestätige durch seine geschichtliche Entwicklung das defizitäre Menschenbild. Inklusive Bestrebungen würden diskreditiert (vgl. S. 95ff). Der Gegenbegriff zur „Sonderwelt“ lautet nicht „Normalwelt“, die schwer zu problematisieren wäre (vgl. S. 208f), sondern Inklusion als „Grundstein der Demokratie“ (S. 112). Der Sammelband lässt sich als politisch-engagiert charakterisieren. Die genauen und informativen Belege in den Beiträgen stützen die fachlich kompetente Argumentation. Konkrete Vorschläge finden sich in beeindruckenden und nachvollziehbaren Verfahrens- und Umsetzungslisten der gesetzlichen Vorgaben (S. 213 -226). Der elementare Anspruch aller Autorinnen und Autoren ist der Abbau der „Sonderwelten“, sodass für „Bildung, Arbeit und Wohnen“ mehr Inklusion entsteht. Dr. phil. Christian Mürner D-22529 Hamburg DOI 10.2378/ vhn2025.art13d
