eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete94/3

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
5
0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2025.art15d
5_094_2025_3/5_094_2025_3.pdf71
2025
943

Das Provokative Essay: Barrierefrei aber arm? Dynamiken einer inklusiven Jugendarbeit

71
2025
Birgit Herz
Die mit dem seit 2021 geltenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verbundenen politischen Vorgaben und fachlich legitimierten Ansprüche an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe sollen trotz allumfassender Kostenneutralitätsvorgaben in den Kommunen umgesetzt werden. Die kommunalen Jugendämter als verantwortliche Systeme für die operative Ebene dieser Verwaltungsstruktur sind hierbei mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Einige dieser Herausforderungen werden hier im Hinblick auf die Lebenslagen vulnerabler Kinder und Jugendlicher knapp erörtert, um auf Defizite und Lücken in der Professionalisierung für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam zu machen.
5_094_2025_3_0002
< RUB RIK > < RUB RIK > 166 VHN, 94. Jg., S. 166 -173 (2025) DOI 10.2378/ vhn2025.art15d © Ernst Reinhardt Verlag DAS PROVOK ATIVE ESSAY TH EME NSTR ANG Kinder- und Jugendschutz Barrierefrei aber arm? Dynamiken einer inklusiven Jugendarbeit Birgit Herz Leibniz-Universität Hannover Zusammenfassung: Die mit dem seit 2021 geltenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verbundenen politischen Vorgaben und fachlich legitimierten Ansprüche an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe sollen trotz allumfassender Kostenneutralitätsvorgaben in den Kommunen umgesetzt werden. Die kommunalen Jugendämter als verantwortliche Systeme für die operative Ebene dieser Verwaltungsstruktur sind hierbei mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Einige dieser Herausforderungen werden hier im Hinblick auf die Lebenslagen vulnerabler Kinder und Jugendlicher knapp erörtert, um auf Defizite und Lücken in der Professionalisierung für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam zu machen. Schlüsselbegriffe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe, Barrierefreiheit, vulnerable Kinder und Jugendliche, Professionalisierung Barrier-free but Poor? Dynamics of Inclusive Youth Work Summary: Legislation since 2021, and practical as well as theoretical guidelines demand for an inclusive child and youth welfare system. This system should be implemented in the municipalities despite all-encompassing cost neutrality requirements. The municipal youth welfare offices, responsible for administrative structures, are confronted with enormous challenges. Some of these challenges are briefly discussed here with regard to the situations of vulnerable children and young people in order to draw attention to deficits and gaps in professionalization for an inclusive child and youth welfare system. Keywords: Inclusive child and youth welfare system, accessibility, vulnerable children and young people, professionalization 1 Ein Blick zurück nach vorn 2017 schrieb die Landesstelle Jugendsozialarbeit zur bevorstehenden SGB-VIII-Reform: „Die aktuelle Vorhabenplanung des Bundesjugendministeriums stellte Ministerin Schwesig am 18. 1. 2017 im Familienausschuss vor. Auf Nachfrage zu Schwerpunkten und Zeitplan der SGB VIII-Reform verwies sie auf die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie der Verbände. Da die inklusive Lösung sehr umfangreich sei, habe man im Sinne der Transparenz ein Dialogforum eingerichtet. (…) Ein Zeitplan wurde nicht aufgeführt. (…) Es verdichtet sich die Annahme, dass mit einer Umsetzung in der laufenden Wahlperiode nicht mehr gerechnet werden kann …“ (Landesstelle Jugendsozialarbeit, 2017, S. 6). Seit 2024 findet nach einem intensiven und transparenten Dialogprozess (BMFSFJ, 2021) die länderspezifische Implementierung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des seit 2021 geltenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) statt. Handlungsleitend ist die Zusammenführung der zuvor getrennten Leistungsbereiche der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfen (EGH) in einem sog. „offenen Leistungskatalog“ in einem ganzheitlichen inklusiven Hilfeansatz. Leistungsanspruch haben Kinder VHN 3 | 2025 167 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY und Jugendliche; die Rechtsausübung liegt bei den Personensorgeberechtigten, die auch weiterhin Anspruchsberechtigte für die HzE sind. Die Gesamtplanungsverantwortung dieser Verwaltungsstrukturreform obliegt den kommunalen Jugendämtern auf der Basis einer strikten Kostenneutralitätsvorgabe. Ein interpretativer Spielraum dieser Ressourcenrahmung ist politisch nicht vorgesehen, zumal auch die Jugend- und Familienminister: innen der Länder auf ihrer Konferenz am 25. und 26. Mai 2023 in Potsdam ihrerseits finanzielle Rahmenvorgaben präzisierten und mögliche Mehrkosten an den Bund delegierten (JFMK, 2023, S. 3). Auch bei dieser Zusammenführung von SGB IX und SGB VIII ist die Anspruchsvoraussetzung für die EGH von der kategorialen Definition einer Behinderung abhängig; die Finanzierung einer EGH muss mit überprüfbaren Diagnosekriterien wie bspw. der ICF und/ oder medizinischer/ psychiatrischer Begutachtung - quasi als „positive Diskriminierung“ - legitimiert werden, wobei in diesen Diagnose- und Hilfeplanungsprozessen die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zu beteiligen sind. Die Gerichtsbarkeit obliegt bei seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung für die EGH den Sozialgerichten und den Verwaltungsgerichten bei allen bereits bestehenden Leistungserbringungsrechten der Kinder- und Jugendhilfe. In kaum noch zu überblickenden Stellungnahmen, wissenschaftlichen sowie praxis- und professionsbezogenen Fachveröffentlichungen, Interviews, Kommentaren, Positionspapieren von Interessenvertretungen, Wohlfahrtsorganisationen oder Fachgesellschaften sowie Abgeordneten des Bundestages und kommunalpolitischen Repräsentant: innen sind die mit dieser Verwaltungsstrukturreform verbundenen vielfältigen Interessenlagen, Wünsche und Herausforderungen und die damit einhergehenden komplexen Dynamiken umfänglich dokumentiert. Beispielhaft sei hier aus der Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates zur 3. Sitzung des Dialogforums am 20. 4. 2023 in Berlin zitiert: „Daher gilt es, in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich umfassende Barrierefreiheit der Leistungen und Angebote zu gewährleisten und herzustellen“ (Deutscher Behindertenrat, 2023, S. 7). Alle Akteure im Handlungsfeld der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden dieser Aussage zustimmen; sie entspricht der in der BRD 2006 ratifizierten UN-BRK. Die Rechte von Heranwachsenden, die unter den Bedingungen einer Behinderung leben, werden vor allem bei der schulischen Inklusion bereits seit Jahrzehnten umzusetzen versucht. Ein grundlegender Wandel hin zu einem inklusionsorientierten privaten, beruflichen und sozialen Alltag besteht allerdings nach wie vor noch nicht, was aktuell auf der zweiten Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf deutlich kritisiert wurde (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2024). Mit dem Ende der sog. Ampelregierung im November 2024 scheint die abschließende Abstimmung zum KJSG erst in der neuen Legislaturperiode zu erfolgen. Diese kurze Replik auf die gegenwärtige (insbesondere politische) Diskurs- und Praxislage verweist bereits auf einige Dynamiken, die in der außerschulischen Erziehungshilfe ebenso wie in der Inklusions- und Rehabilitationspädagogik zu professionsspezifischen Veränderungen führen, was im Folgenden kursorisch konkretisiert wird. 2 Dynamiken einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe - einige Aspekte Die Zusammenführung zweier Systeme und Ressorts führt auf der operativen Ebene der Kommunen, der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Rehabili- VHN 3 | 2025 168 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY tationsträger zu erheblichen Komplexitätssteigerungen. Diese fachwissenschaftlich zu analysieren, zu reflektieren, zu systematisieren und zu evaluieren ist Aufgabe aktueller und zukünftiger Forschungsarbeiten. Hier richtet sich die Aufmerksamkeit auf zwei miteinander verschränkte Domänen, die für die kurz- und mittelfristige Praxisentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zahlreiche Konflikt- und Tabudynamiken beinhalten. Dies sind u. a. eine 1. fachlich-inhaltliche Neuorganisation im Verbund mit herausfordernden Kostenbzw. Leistungsbudgets sowie die 2. Neugestaltung des Personaltableaus sowie erforderlicher Infrastrukturinnovationen. 2.1 Fachlich inhaltliche Neuorganisation im Verbund mit herausfordernden Kostenbzw. Leistungsbudgets Die Kinder- und Jugendhilfe ist zum Handeln aufgefordert, wenn Kinder und Jugendliche in ihren lebensweltlichen Zusammenhängen keine oder keine ausreichende Unterstützung und Anerkennung erfahren, derer sie bspw. zur Bewältigung von Risiken und Krisen bedürfen und wo ihnen grundlegende soziale Rechte und Gerechtigkeit vorenthalten werden (Thole, Pothmann & Lindner, 2021). Ihr System repräsentiert den größten Dienstleistungsbereich in der BRD mit einem jährlichen Finanzvolumen von über 55 Milliarden Euro; die enorme Auf- und Ausgabensteigerung bei ihren ambulanten und stationären Hilfemaßnahmen bei bereits seit Jahrzehnten bestehender chronischer Verknappung der Ressourcen in den kommunalen Kinder- und Jugendämtern führt zu Belastungs- und Überforderungsphänomenen. So dokumentiert die aktuelle Recherche des ARD- Politikmagazins Report Mainz bei den bundesweit knapp 600 Jugendämtern Personalmangel und hohen Krankenstand bei gleichzeitiger Überlast an Fallbearbeitungen; fast jedes vierte Jugendamt räumte anonym ein, dass es 2023 deshalb zu einer Gefährdung von Kindern bzw. Jugendlichen gekommen sei (ARD-Report Mainz, 2024). Absenkung professioneller Qualitätsstandards, Abnahme der Berufszufriedenheit sowie massive Propagierung des Ehrenamtes lassen in der Kinder- und Jugendhilfe zahlreiche und zumeist tabuisierte Konfliktfelder entstehen. Im Hinblick auf das Professionsprofil Sozialer Arbeit, das sich ideengeschichtlich a priori ja bereits als inklusiv versteht, sind Irritationen in Bezug auf die nun verordnete Inklusion mit politisch latent transportierten moralischen Ansprüchen zu beobachten. Bei gleichzeitiger Beibehaltung prioritär ressourcenbezogener Steuerungsprozesse mit marktkompatibler Ausrichtung lässt sich ein (pädagogischer) Mentalitätswandel beobachten, was sich anhand zweier Beispiele kurz illustrieren lässt: 1. Mit dem Shift von der Defizitzur Stärkenorientierung in der Sozialen Arbeit werden Sensibilisierung und Wahrnehmung konkreter Not (bspw. Armut, schlechte Wohnverhältnisse, Bildungsungleichheit, ethnische Benachteiligung, fehlende Berufsperspektiven usw.) und deren Auswirkungen auf die Lebenslagen von Menschen verdrängt (Dahme & Wohlfahrt, 2015). 2. Seit zwei Jahrzehnten erstarken in der pädagogischen Praxis Repressionen und Disziplinierungen (Heuer, 2021); diese Entwicklung geht einher mit abwertenden Etikettierungen der Klientel (bspw. verwahrlost, minderwertig, bildungsunfähig, unerziehbar, austherapiert). Hinsichtlich der schleichenden Durchsetzung einer „Post-Thruth-Kultur“, die ja ohne hinreichende Sachkenntnisse gleichwohl Definitionsmacht beansprucht (Chinn, Barzilai & Duncan, 2020), sind auch in der Kinder- und Jugendhilfe manipulative Formate möglich (Valladares, 2022), die in den pädagogischen Alltag eingreifen und bisherige Defizite in Bezug auf VHN 3 | 2025 169 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY Qualitätsstandards in verwaltungstechnisch legitimierbaren - digitalen - Akten übergehen, legitimieren oder vergessen machen. 2.2 Neugestaltung der Personalstruktur und Infrastrukturinnovationen Die mit dieser Verwaltungsstrukturreform verbundenen Dynamiken wirken sich unmittelbar auf Personal-, Abteilungs- und Leitungsstrukturen aus. Diese unterliegen dem Diktat der Wirtschaftlichkeit: Leistungserhebung, -prüfung, -gewährung und -evaluation finden in präziser Abstimmung mit neuen und bekannten Leistungsträgern statt: Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungen, Jobcenter usw.; entscheidungsrelevant ist das diagnostische Feststellungsverfahren. Im Vergleich zu den strukturell-institutionellen und personalen Entwicklungsprozessen innerhalb und zwischen jahrzehntelang getrennter Rechtsbereiche und Verwaltungsressorts erweisen sich die zentralen Anforderungen bei der gebäudetechnischen Infrastruktur als relativ überschaubar. Hier liegen längst orientierende Konkretisierungen vor, da bereits seit Jahrzehnten notwendige Infrastrukturmaßnahmen für eine inklusiv orientierte Gesellschaft gefordert werden (Köbsell, 2012). An diesen wirtschaftlichen, personalen, technologischen und regional unterschiedlichen Organisationsentwicklungsprozessen sind zahlreiche Akteure prominent beteiligt: Leitung und Mitarbeiter: innen der kommunalen Landesjugendämter, Landesjugendhilfeausschüsse, Personalräte, Jobcenter, Trägervertretungen, Selbsthilfeorganisationen, Elternverbände u. w. m. Organisationsentwicklung in dieser Verwaltungsstrukturreform ist auf zwei zentrale Zielgruppen hin zu orientieren: 1. beteiligte (und noch zu beteiligende) Kolleg: innen auf allen Hierarchieebenen, und 2. heterogene Zielgruppen. Im Hinblick auf unterschiedliche Professionen mit ebenso heterogenen Entgeltvereinbarungen und Gehaltsstufen gehen bisherige historisch fundierte Professionsprofile in der Sozialen Arbeit einher mit mehr oder weniger transparenten Vermischungen und Überschneidungen, aber auch Unklarheiten über Qualifikationsniveaus; prekäre Arbeitsbedingungen, bspw. durch lediglich projektbezogene Stellenfinanzierung, tragen des Weiteren zu unsicheren und hierarchieabhängigen Arbeitsvollzügen bei. Ziel- und Leistungsvereinbarungen, legitimiert bspw. aufgrund hoher, u. a. finanztechnisch bedingter Mitarbeiter: innenfluktuation, illustrieren einen symbolischen Ort hoch tabuisierter Vertrauensverluste. Die aktuelle Studie von Demski, Leitner und Dawin betont, dass künftig auch die inklusionsorientierte Qualifikation in der Erstausbildung für die in dieser Verwaltungsstrukturreform eingebundenen Professionen grundlegend aktualisiert werden muss, wenn Inklusion als politisch gewollte Zielvorgabe in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu verwirklichen ist (Demski, Leitner & Dawin, 2024). Im Folgenden stehen biopsychosozial vulnerable Heranwachsende im Hinblick auf die Jugendberufshilfe im Mittelpunkt, wobei die biografische Diversität dieser spezifischen Zielgruppe der Jugendhilfe hier nur stark verkürzt dargestellt werden kann. 3 Die Zielgruppe der „inklusiven“ Jugendhilfe: Biopsychosozial vulnerable Heranwachsende Um mit einem positiven Tatbestand zu beginnen: 98,5 % aller Kinder und 94,6 % aller Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland verhalten sich gesetzeskonform (Baier, Krieg & Kliem, 2021, S. 187). Medial und öffentlich-politisch wird allerdings das Vorurteil VHN 3 | 2025 170 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY transportiert, dass die Kinder- und Jugendkriminalität zunehme, womit vermeintlich gerechtfertigt die Verschärfung von Disziplinierungs- und Sanktionsmaßnahmen eingefordert wird. Aus diesem öffentlichen Diskurs nahezu ausgeblendet sind 1. familiäre, schulische und außerschulische Zumutungen, Beschämungen, gewalthafte Übergriffe, seelische Verletzungen usw., 2. rassistische und/ oder sexistische Diskriminierungen und sozioökonomische Belastungen im Verbund mit biopsychosozialen Entbehrungen sowie 3. die Monotonie des Unerwünschtseins, des Wegschiebens, aber auch des Aus- oder Einschließens, wenn die Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen „schwierig“ werden (Herz, 2023 b). Fast jedes vierte Kind wächst unter Armutsbedingungen auf, d. h. mit sozialen, emotionalen und kognitiven Deprivationsgefahren. Bildungschancen sind vielfach massiv beeinträchtigt und Teilhabechancen an beruflicher Bildung sowie am Übergang ins Erwerbsleben erschwert. Vor allem biopsychosozial vulnerable Heranwachsende in Multiproblemkonstellationen - im offiziellen Jargon der Agentur für Arbeit als „marktfern“, mit „Vermittlungshemmnissen“ und mit „Arbeitsmarktnachteilen“ etikettiert - bleiben oft gefangen in den Wiederholungsschleifen des Scheiterns. Derartige Exklusionsdynamiken liegen allerdings auch an den Funktionslogiken der Unterstützungssysteme selber, da die Zuweisung, bzw. Gewährung einer Hilfe auf der Grundlage (vermeintlich) bestehender defizitorientierter Kategorien nach personenbezogenen Merkmalen erfolgt (Beierling u. a., 2024). Die marktförmig organisierte Projektvergabe überbetrieblicher Ausbildungsangebote mit ihrem hohen Konkurrenzdruck und Preisdumping zwischen den Trägern verstärkt ohnehin bereits benachteiligende Lebenslagen; zugleich wird Scheitern individualisiert und latent oder manifest sanktioniert (Heuer & Wohlfahrt, 2016). In der Bundesrepublik Deutschland betrug 2024 die Quote an jungen Menschen ohne Berufsabschluss 19,1 Prozent. Laut Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) lebten Ende 2023 von allen Heranwachsenden im Alter von unter 25 Jahren 11,7 Prozent in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz-IV-Bürgergeld); diese Quote differiert je nach Bundesland, nämlich von 6 Prozent in Bayern bis zu 25 Prozent in Bremen (BIAJ, 2024 a). Als existenziell alles dominierender Sound begleiten Armut und Prekarisierung das Leben dieser sozial beeinträchtigten Heranwachsenden (Herz, 2023 b). Ihre prekären Lebenslagen sind vielfach verbunden mit dem Verlust von sozialer Anerkennung, mannigfaltiger Demütigungen und Beschämungen sowie Diskriminierungserfahrungen mit hoch negativ konnotierten Zuschreibungen, sodass Selbstverachtung bis hin zu Selbsthass permanent vitalisiert werden (Eberhardt, 2024). Die Jugendberufshilfe soll hier eine Klientel zur legalen und selbstständigen Lebensgestaltung vorbereiten, begleiten und stärken, deren materielle und psychosoziale Ressourcen begrenzt und deren Beeinträchtigungen auf den ersten Blick oftmals nicht sichtbar sind. Entgegen der Schwerbehindertenstatistik, die für Minderjährige rund 198.000 Kinder und Jugendliche ausweist (GdB > 50), dokumentiert die BMAS-Studie, dass von 415.800 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszugehen ist, da ein relevanter Anteil an Beeinträchtigungen nicht sichtbar ist: Schwere seelische oder psychische Probleme beim Lernen, Denken, Erinnern oder Orientieren im Alltag machen fast die Hälfte dieser Beeinträchtigungen aus, sowohl als Einzelals auch als Mehrfachbeeinträchtigung (BMAS, 2022). Die Ergebnisse einer Prognos-Evaluationsstudie von 2022 über die flächendeckenden Angebote für den Übergang von der Schule in den VHN 3 | 2025 171 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY Beruf in NRW verdeutlichen mögliche Konsequenzen. Es heißt dort: „Insbesondere bei einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit multiplen individuellen Problemlagen (z. B. psychische Krankheiten, Traumatisierungen, Drogen- oder Schuldenproblematiken etc.), lässt sich zielführende Berufliche Orientierung vielfach erst nach einer Klärung dieser basalen Themen sinnvoll ansetzen“ (Prognos, 2022, S. 253). Der Rückbau der kommunalen Jugendberufshilfeangebote ist kontraindiziert; längst überfällig ist eine Gesamtstrategie zum Übergang Schule - Beruf. Teilhabe und Partizipation als Grundrechte biopsychosozial vulnerabler Jugendlicher sind abhängig von Vorschriften, Regelungen oder Zuständigkeitswegen und erfordern von den Professionellen ein hohes Maß an interprofessioneller Kommunikation, Kooperation, Koordination, Kontinuität, Kohärenz - und zugleich Flexibilität und Kreativität, was ohne eine verlässliche und auskömmliche personelle und sächliche Ressourcenausstattung ihres Arbeitsfeldes nicht zu leisten ist. Aus hinlänglich bekannten Mangellagen entstehen Beschämungsarenen des beidseitigen Scheiterns als weiterer Tabubereich, den auch die inklusive Jugendhilfe zukünftig nicht zu eliminieren in der Lage ist. Ihre Zukunftsversprechen im Gewand unterschiedlicher Sorgearrangements bleiben letztendlich fragil, weil die politischen Entscheidungen zur Haushaltsentwicklung - wie bspw. für das Jahr 2025 - nicht besonders optimistisch stimmen (BIAJ, 2024 b). 2024 wurden in einem offenen Brief an die Bundesregierung die absehbaren Ressourcenkürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe fachlich kritisiert (AGJ, 2024), was unabhängig von den zu erwartenden politischen Entscheidungen von Regierungen verdeutlicht, in welch angespannter finanzieller Lage sich die Kinder- und Jugendhilfe bereits befindet und wie umfassend ihre Inklusionspraxis von finanzpolitischen Steuerungen abhängt. 4 Zur Diskussion Im aktuellen politischen Tagesgeschehen drohen die gegenwärtige Verfasstheit der (Kinderund) Jugendhilfe, ihre Potenziale, ihre Stärken ebenso wie ihre Leerstellen und Konfliktfelder aus dem Aufmerksamkeitsfokus verloren zu gehen. Daher zuletzt einige abschließende Bemerkungen zur Diskussion: 1. Auch diese „große Lösung“ wird die ohnehin in der Kinder- und Jugendhilfe bekannten Lücken - Stichworte: Diagnostikdistanz, Delegation als Problemverschiebung, Senkung des Qualifikations- und Lohnniveaus, diffuse Leitungsstrukturen - nicht verändern. 2. Begeisterungsfähigkeit, Empathie und großes persönliches Engagement der Praktiker: innen in der Kinder- und Jugendarbeit werden auch weiterhin bei jugendlichen Risikobiografien zu ihrer humanen Lebenspraxis beitragen - aber eben, wie bisher auch, nicht bei allen Heranwachsenden Exklusionsdynamiken beenden. „Full Inclusion“ als Metapher verleugnet den „Raubtierkapitalismus“ (Frazer, 2023). 3. Die allseitige Geschäftigkeit um diese Verwaltungsstrukturreform mit ihren gerade nicht kostenneutralen Qualifizierungserfordernissen, zahlreichen Entrüstungsarenen und diversen Jubelkomitees lenkt von realen Missständen und Beschämungsbühnen ab, auch vor Misserfolgen der Professionellen im laut tönenden Optimierungskosmos. 4. Seit 1980 besteht die Benachteiligtenförderung des Bundes als sozialpädagogisch orientierte und begleitete Berufsbildung. Die Benachteiligtenförderung im Gewand des Übergangsmanagements ist heute, nach über vier Jahrzehnten, hoch differenziert und maximal heterogen. Dieses Übergangsmanagement leistet selbst einen Beitrag zur „Benachteiligung durch Fördern“ (Biermann, 2012, S. 37ff.) - Stichwort „Förderbiographie“. VHN 3 | 2025 172 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY Alle bisherigen Forschungsergebnisse, Befunde, Einschätzungen, Verlautbarungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ressourcenlage auch weiterhin die aktuelle und zukünftige Qualität einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe dominiert. Kinder- und Jugendarbeit kann in einer nicht-inklusiven Gesellschaft trotz aller Bemühungen nicht inklusiv sein (Voigts, 2024). Literatur AGJ (2024). Offener Brief Haushalt 2025. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.agj.de/ file admin/ img/ newsletter/ 240617_Offener_Brief_ Haushalt_2025_final__002_.pdf ARD-Report Mainz (2024). Kinder in Not - Überforderte Jugendhilfe. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.daserste.de/ information/ politikweltgeschehen/ report-mainz/ sendung/ 2024/ SB_Kinder_in_Not-100.html Baier, D., Krieg, Y. & Kliem, S. (2021). Kinder- und Jugenddelinquenz in Deutschland: Daten und Perspektiven. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete, 90 (3), 175-190. https: / / doi.org/ 10.2378/ vhn2021.art25d Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2024). 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.behin dertenbeauftragter.de/ SharedDocs/ Pressemit teilungen/ DE/ AS/ 2024/ PM3_15_Jahre_UN_BRK. html Beierling, B., Engruber, R., Neises, F., Oehme, A., Palleit, l., Schröer, W., Thielen M. & Tillmann, F. (2024). Abbau von Zugangsbarrieren zu Berufsausbildung und Erwerbsarbeit als Strategie zur Fachkräftegewinnung. Überlegungen zur inklusiven Gestaltung von Hilfen aus menschenrechtlicher Perspektive. Berufs- und Wirtschaftspädagogik online (bwp), 46, 1 -20. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.bwpat.de/ aus gabe46/ beierling_etal_bwpat46.pdf BIAJ (2024 a). BIAJ-Materialien - zum Tag der Jugend am 12. August 2024. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / biaj.de/ images/ 2024-08-10_kinder_ jugendliche_altersgruppen_u25_sgb2-bg_bund _laender_2018-2023.pdf BIAJ (2024 b). Jobcenter 25: Ein warnender Ausblick auf geplante Mittelkürzungen. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / biaj.de/ archiv-materia lien/ 1970-jobcenter-2025-ein-warnender-aus blick-auf-geplante-mittelkuerzungen.html Biermann, H. (2012). Inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder: Benachteiligung durch Förderung. In M. Thielen, D. Katzenbach & I. Schnell (Hrsg.), Prekäre Übergänge? Erwachsenwerden unter den Bedingungen von Behinderung und Benachteiligung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 37-64. BMAS (2022). Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen - Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.bmas.de/ SharedDocs/ Down loads/ DE/ Publikationen/ Forschungsberichte/ fb-613-elternstudie-unterstuetzungsbedarfeinklusionshuerden.pdf? __blob=publication File&v=2 BMFSFJ (2021). Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG). Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.bmfsfj.de/ bmfsfj/ service/ gesetze/ neues-kinderundjugendstaerkungsgesetz-16 2860 Chinn, C. A., Barzilai, S. & Duncan, R. G. (2020). Education for a “post-truth” world: New directions for research and practice. Educational Researcher, 50 (1), 51 -60. https: / / doi.org/ 10.3102/ 001 3189X20940683 Dahme, H.-J. & Wohlfahrt, N. (2015). Soziale Dienstleistungspolitik. Wiesbaden: Springer VS. https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-06340-5 Demski, J., Leitner, S. & Dawin, M. (2024). Inklusion als Thema in der Qualifikation angehender Pädagog*innen. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / gemeinsam-zum-ziel.org/ fileadmin/ user_upload/ Dateien_Bibliothek/ Berichte/ Ex pertise_Inklusion_als_Thema_in_der_Qualifika tion_angehender_P%C3%A4d._29.05.2024.pdf Deutscher Behindertenrat (2023). Stellungnahme des DBR zur 3. Sitzung der AG „Inklusives SGB VIII“. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.deut scher-behindertenrat.de/ mime/ 00132696D16 81746742.pdf Eberhardt, K. (2024). Der Einfluss von Scham und Beschämung auf die subjektive Handlungsfähigkeit im Kontext von Armut. Eine sozial-phänomenologische Untersuchung. Journal für Psychologie, 32 (1), 31 -50. https: / / doi.org/ 10.30 820/ 0942-2285-2024-1-31 VHN 3 | 2025 173 BIRGIT HERZ Barrierefrei aber arm? DAS PROVOK ATIVE ESSAY Frazer, N. (2023). Der Allesfresser. Wie der Kapitalismus seine eigenen Grundlagen verschlingt. Berlin: Suhrkamp. Herz, B. (2023 a). Außerschulische Bildung und Verhaltensstörungen. In R. Stein, T. Müller & P. Hascher (Hrsg.), Bildung als Herausforderung. Grundlagen für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 67 -80. Herz, B. (2023 b). Armut - Die Vernachlässigung der Prekarisierungsdynamiken. In B. Herz & S. N. Hoffmann (Hrsg.), Kinder in Not. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 41 -52. Heuer, S. (2021). Strafe als pädagogisches Prinzip. Kritik einer sozialen Praxis. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. Heuer, S. & Wohlfahrt, N. (2016). Aktivierungspolitische Gouvernance und arbeitsgesellschaftliche Teilhabe? Die wirkungsbezogene Neuordnung des berufsintegrativen Übergangssystems und seine professionspolitischen Folgen. Sozial Extra, 40 (3), 17 -22. https: / / doi.org/ 10.1007/ s12 054-016-0050-z JFMK (2023). Protokoll der Beschlüsse zur Sitzung der JFMK am25./ 26.5.2023. Abgerufen am 15.11.2024 von https: / / jfmk.de/ wp-content/ uploads/ 2023/ 07/ TOP-6.5-Inklusive-Kinder-und-Jugendhilfe.pdf Köbsell, S. (2012). Wegweiser Behindertenbewegung. Neues (Selbst)Verständnis von Behinderung. Neu-Ulm: AG SPAK Bücher. Landesstelle Jugendsozialarbeit (2017). Jugendsozialarbeit Nord, Nr. 179. Hannover. Prognos (2022). Evaluation der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 15. 11. 2024 von https: / / www.mags.nrw/ sys tem/ files/ media/ document/ file/ arbeit_evalua tion_kaoa_abschlussbericht.pdf Thole, W., Pothmann, J. & Lindner, W. (2021). Kinder- und Jugendarbeit als sozialpädagogisches Bildungsprojekt. Vergewisserung zum gegenwärtigen Stand, zu Aufgaben und Herausforderungen. Deutsche Jugend, 69 (1), 7 -16. https: / / doi.org/ 10.3262/ DJ2101007 Valladares, L. (2022). Post-truth and education. Science & Education, 31, 1311 -1337. https: / / doi. org/ 10.1007/ s11191-021-00293-0 Voigts, G. (2024). Kinder- und Jugendarbeit auf dem Weg zu inklusiveren Gestaltungsstrategien: Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsvisionen nach 15 Jahren UN-BRK. In T. Meyer & G. Voigts (Hrsg.), Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit. Anspruch, Realität, Visionen. Weinheim: Beltz Juventa, 18 -34. Wohlfahrt, N. (2017). Sozialprofessionelles Handeln unter kapitalistischen Produktionsbedingungen - Thesen zur veränderten Politischen Ökonomie helfender Berufe. neue praxis, Sonderheft 14, 116 -124. Anschrift der Autorin Prof. em. Dr. Birgit Herz Leibniz-Universität Hannover Institut für Sonderpädagogik Schloßwender Str. 1 D-30159 Hannover E-Mail: birgit.herz@ifs.uni-hannover.de