Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/vhn2026.art07d
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Fachbeitrag: Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung - Perspektiven im Zehnjahres-Vergleich
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Hendrik Trescher
Sonja Weidmann
Peter Nothbaum
Freizeit ist ein Raum der Vergemeinschaftung von Menschen, der oftmals befreit von Hierarchie- und Konkurrenzverhältnissen ist. Deshalb hat er, wie verschiedene Studien zeigen, ein hohes Inklusionspotenzial für Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘. 2014 wurde die Studie „Freizeit als Fenster zur Inklusion“ durchgeführt und ein Jahr später veröffentlicht. Sie ging der Frage nach, welche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an Freizeitaktivitäten der Mehrheitsgesellschaft bestehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen bzw. welche Barrieren überwunden werden müssen. Im Jahr 2024 wurde die Studie in limitiertem Umfang neu aufgelegt, um die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen nachzeichnen und vergleichen zu können. Die Ergebnisse legen nahe, dass Freizeit insgesamt inklusiver geworden ist, die Teilhabe von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ aber noch immer keine Selbstverständlichkeit ist und die neuen Entwicklungen sowohl neue Barrieren als auch Potenziale mit sich bringen.
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77 VHN, 95. Jg., S. 77 -92 (2026) DOI 10.2378/ vhn2026.art07d © Ernst Reinhardt Verlag FACH B E ITR AG Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung - Perspektiven im Zehnjahres-Vergleich Hendrik Trescher, Sonja Weidmann, Peter Nothbaum Philipps-Universität Marburg Zusammenfassung: Freizeit ist ein Raum der Vergemeinschaftung von Menschen, der oftmals befreit von Hierarchie- und Konkurrenzverhältnissen ist. Deshalb hat er, wie verschiedene Studien zeigen, ein hohes Inklusionspotenzial für Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘. 2014 wurde die Studie „Freizeit als Fenster zur Inklusion“ durchgeführt und ein Jahr später veröffentlicht. Sie ging der Frage nach, welche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an Freizeitaktivitäten der Mehrheitsgesellschaft bestehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen bzw. welche Barrieren überwunden werden müssen. Im Jahr 2024 wurde die Studie in limitiertem Umfang neu aufgelegt, um die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen nachzeichnen und vergleichen zu können. Die Ergebnisse legen nahe, dass Freizeit insgesamt inklusiver geworden ist, die Teilhabe von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ aber noch immer keine Selbstverständlichkeit ist und die neuen Entwicklungen sowohl neue Barrieren als auch Potenziale mit sich bringen. Schlüsselbegriffe: Freizeit, geistige Behinderung, Inklusion, Teilhabebarrieren Obstacles of participation in the context of leisure activities and (“intellectual”) disability - Perspectives in a ten-year comparison Summary: Leisure time is a space for people to come together, largely free of hierarchy and competition. Various studies show that leisure activities therefore have a high potential for inclusion of people with intellectual disabilities. In 2014, the study ‘Leisure time as a window to inclusion’ was carried out and published a year later. The study researched opportunities for people with intellectual disabilities to participate in leisure activities in mainstream society, the conditions that need to be met for successful inclusion and the barriers that still sometimes prevent inclusion. In 2024, the study was relaunched in a limited scope to track and compare the developments that have taken place in the meantime. Results suggest that leisure activities generally have become more inclusive while participation for people with intellectual disabilities is still not a given, and that new developments bring both new barriers and new opportunities. Keywords: Leisure activities, intellectual disability, inclusion, obstacles of participation 1 Zum Inklusionspotenzial von ‚Freizeit‘ Freizeit ist ein wichtiger Teil des Lebens in modernen Gesellschaften und ihre Gestaltung wird immer individueller und komplexer. Was genau als Freizeit bezeichnet werden kann und wie der Begriff trennscharf verwendet wird, ist bis heute allerdings nicht geklärt (Opaschowski & Pries, 2020). Die Bedeutungspluralität von Freizeit verweist bei Prahl (1977) auf eine Restkategorie, die keinem anderen Lebensbereich zuzuordnen ist - gleichzeitig kritisiert Prahl (1977) aber die Gleichsetzung von Freizeit mit VHN 2 | 2026 78 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG freier Zeit und verweist auf Pflichten und Alltagszwänge jenseits von Arbeitskontexten, die in der „freien“ - ergo unbezahlten - Zeit erledigt werden müssen. Ein positiveres Verständnis von Freizeit, das bei Prahl eher mit dem Begriff der Muße assoziiert wird (Prahl, 1977, S. 18), ist bei Pieper (2009) zu finden: die Freizeit als Raum für kulturelle und gemeinschaftliche Aktivitäten. Den Vergemeinschaftungsaspekt von Freizeit fokussieren auch Yuen & Johnson (2016) und fügen dem Diskurs aktuelle und relevante Perspektiven auf Mediennutzung in der freien Zeit hinzu, die in älteren Publikationen fehlen und dem Raum der Freizeit eine neue Komplexitätsdimension hinzufügen. Auch wenn die selbstständige und selbstbestimmte Freizeitgestaltung für viele Menschen in unserer Gesellschaft scheinbar selbstverständlich ist, so ist sie doch weniger ein Normalzustand als vielmehr ein Privileg, das nicht allen Menschen in gleichem Maße zukommt. So sind z. B. Menschen mit Behinderung, insbesondere ‚geistiger Behinderung‘, häufig noch weitgehend von einer komplexeren, selbst gewählten, individuell planbaren Freizeitgestaltung ausgeschlossen, wodurch sie die vorhandenen inklusionsbezogenen Potenziale von Freizeit nur bedingt nutzen und erfahren können (Markowetz, 2021; Pagán-Rodrígruez, 2014). Gründe dafür sind das Fortbestehen oder die Verschiebung verschiedener Barrieren, die Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ - so heterogen dieser Personenkreis ist - daran hindern (Trescher, 2015 a, 2022; Trescher & Nothbaum, 2023). Dies können z. B. einerseits manifeste Barrieren sein, die die Zugänglichkeit und die Gestaltung von Freizeitangeboten betreffen (Trescher, 2015 a), andererseits aber auch latente Barrieren, wie z. B. Vorbehalte und Unsicherheiten (Erbaş et al., 2021) oder die in Deutschland spezifische Form der Versorgung und Betreuung von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ in Einrichtungen der sog. Behindertenhilfe (Trescher, 2018). Diese Praxen der Behinderung im Kontext ‚Freizeit‘ verweisen bereits auf die hier angestrebte Begriffsverwendung von ‚(geistiger) Behinderung‘: ‚(geistige) Behinderung‘ wird im Rahmen dieses Artikels nicht als kategoriales Persönlichkeitsmerkmal zugeschrieben, sondern diskursiv hergestellt und reproduziert, beispielsweise durch Praxen des stationären Wohnens oder Barrieren in der selbstbestimmten Freizeitgestaltung. Praxen der Behinderung steht die Teilhabe gegenüber: ein aktives Eingebunden Sein in die ‚Lebenswelt‘ (Habermas, 1981). In der Studie „Freizeit als Fenster zur Inklusion. Konstruktionen von Teilhabe und Ausschluss für erwachsene, institutionalisiert lebende Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ “ (Trescher, 2015 a; 2015 b; 2016) wurde das Inklusionspotenzial von Freizeit zum Ausgangspunkt genommen und in einem mehrstufigen, multimethodalen Forschungssetting erörtert, wie es gelingen kann, Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ inklusiv(er) an Freizeit teilhaben zu lassen. Die Studie, die 2014 durchgeführt und 2015 als Monografie (Trescher, 2015 a) sowie 2016 in dieser Zeitschrift veröffentlicht wurde (Trescher, 2016), verfolgte verschiedene übergeordnete Fragestellungen; in diesem aktuellen Beitrag wird die Frage „Welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ in eine auf Vergemeinschaftung ausgerichtete institutionalisierte Freizeitaktivität zu integrieren, und welche Voraussetzungen müss(t)en dafür erfüllt bzw. welche Barrieren müss(t)en überwunden werden? “ aufgegriffen und eine Nacherhebungsstudie aus 2024, also genau zehn Jahre nach der Studie von 2014, vorgestellt. In der Nacherhebungsstudie wurde methodisch, wenn auch in kleinerem Rahmen, genauso wie im Jahr 2014 vorgegangen, um Aussagen darüber zu treffen, ob mittlerweile mehr oder weniger Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an den Angeboten teilnehmen und ob die Vereine mittlerweile offener für deren Teilnahme sind oder nicht. Inwieweit sich die verfügbaren Ressourcen und die bestehenden Anforderungen auf der Angebotsseite von Freizeitaktivitäten verändert haben, um Menschen mit Behinderung VHN 2 | 2026 79 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG zu inkludieren, wird im Rahmen einer weiteren Publikation unter qualitativeren Gesichtspunkten ausgeführt und diskutiert (Trescher & Weidmann, 2025). Eine Nacherhebung dieser Fragestellung wird insbesondere im Hinblick auf die Bewertung ambitionierter sozialpolitischer Bestrebungen unter den Schlagworten ‚Barrierefreiheit‘ und ‚Inklusion‘ relevant, aber auch mit Blick auf gesellschaftliche Großereignisse wie die Corona-Pandemie. Auch der Trend der zunehmenden Digitalisierung von Freizeit, der durch die Coronapandemie befördert wurde (Maciel et al., 2024) und eine offenere und informellere Gestaltung von Freizeit eröffnen Fragen nach Transformationsprozessen. Welchen potenziellen Einfluss die langfristigen Auswirkungen der Coronapandemie und die zunehmende Digitalisierung von Freizeitgestaltung auf das Freizeitverhalten von Menschen mit ‚geistiger‘ Behinderung hat, wird im Rahmen dieser Studie allerdings nicht systematisch erhoben, sondern literaturbasiert in Bezug auf die Ergebnisse der Studie diskutiert (siehe Abschnitt 3.1). 2 Die „Freizeit als Fenster zur Inklusion“ 2014 und 2024 im Vergleich Die Frage nach den vorhandenen Freizeitaktivitäten konzentrierte sich 2014 primär, wenn auch nicht nur, auf den Standort Frankfurt am Main, einen infrastrukturell gut ausgebauten Ballungsraum. In der Nacherhebungsstudie 2024 wurde zwecks Vergleichbarkeit wieder die Stadt Frankfurt am Main untersucht. Auch die Befragung wurde aus dem gleichen Grund genauso wie 2014 durchgeführt - und zwar mittels leitfadengestützter Telefoninterviews mit repräsentativen Vertreter: innen in leitenden Funktionen (nachfolgend nur Vertreter: innen) der jeweils ermittelten Freizeitangebote. Hierfür wurde u. a. auch auf die Kontaktliste von 2014 zurückgegriffen, sodass 53 % der Vereine (N = 29), die 2024 befragt wurden, auch schon 2014 befragt wurden. Darüber hinaus wurde auch in die Nachrecherche gegangen und wurden andere, neue Anbieter: innen von Freizeit- 1. Allgemeine Daten 1. Befragte Institution 2. Befragte Person (Rolle/ Funktion) 3. Interviewer: in 4. Ort, Datum, Zeit 2. Angebot 1. Beschreibung des Angebots 2. Turnus und Dauer des Angebots 3. Geografische Lage und Zugänglichkeit des Angebots 4. Höhe der Kosten 5. Physische Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Angebots 6. Intellektuelle Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Angebots 3. Fokus ‚Behinderung‘ 1. Teilnahme von Menschen mit (‚geistiger‘) Behinderung 2. Ausgestaltung der Teilnahme 3. Gründe für keine oder bedingte Teilhabe 4. Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Angebots 5. Möglichkeit der Unterstützung von außen (Begleitperson) 4. Eindruck/ Schlussbetrachtung 1. Ablauf/ Einschätzung der interviewenden Person/ Erwähnenswertes Tab. 1 Übersicht Interviewleitfaden VHN 2 | 2026 80 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG aktivitäten befragt, da, wie angenommen, die Angebotsstruktur sich innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat. War bei den ausgemachten Vereinen keine Kontakt-Telefonnummer hinterlegt, wurde, wie auch schon 2014, Kontakt via Mail oder Social Media hergestellt und ein Telefongespräch angefragt. Im Fragebogendesign 2014 war die Aufnahme der zentralen Eckpunkte und Rahmenbedingungen der angebotenen Aktivitäten im Fokus, was sowohl äußere Gesichtspunkte (z. B. Kosten, Zugänglichkeit/ Lage, Turnus und Dauer) als auch personenbezogene Aspekte (z. B. die jeweils notwendigen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen) umfasste. Im Zuge erster Vorgespräche kristallisierte sich heraus, dass es zumeist die Vertreter: innen der jeweiligen Freizeitangebote waren, die qualitativ angemessene Auskünfte über die Themenbereiche von Interesse liefern konnten, sodass als Erhebungsform Expert: inneninterviews mit genau diesen gewählt wurden. Hierfür wurde ein Leitfaden entworfen, der zunächst in einer Reihe von Probeläufen getestet und angepasst wurde. Ziel war es, diesen möglichst so zu gestalten, dass er universell (also angebotsübergreifend) einsetzbar war. Nach mehrmaliger Überarbeitung umfasste er die in Tab. 1 aufgeführten Punkte. Ausgewertet wurden die Interviews mithilfe der Verfahren der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010). Hier bot sich vor allem das Verfahren der inhaltlichen Strukturierung an (Mayring, 2010, S. 86ff), da Ziel der ersten Arbeitsphase zunächst die kategoriale Subsumtion der erhobenen Daten war. Zu diesem Zweck wurde ein Kategorienschema entwickelt. Die Ergebnisse der inhaltlichen Strukturierung wurden im weiteren Verlauf dazu genutzt, die befragten Vereine und Angebote über ein Typisierungsverfahren zu bewerten und zusammenzufassen. Als Orientierungsrahmen diente der Prozess der Typenbildung nach Kelle und Kluge (2010), der sich in vier Schritte unterteilen lässt: 1. Schritt: Erarbeitung relevanter Vergleichsdimensionen Bei der Entwicklung relevanter Vergleichsdimensionen geht es im Wesentlichen darum, Kategorien (Merkmale) zu identifizieren, mit deren Hilfe Ähnlichkeiten und Unterschiede im gesammelten Material beschrieben werden können (Kelle & Kluge, 2010, S. 62). 2. Schritt: Gruppierung der Fälle/ Analyse empirischer Regelmäßigkeiten Die erarbeiteten Vergleichsdimensionen werden anhand „einer Kombination der Subkategorien“ (Kelle & Kluge, 2010, S. 96) in Gruppen eingeteilt und anschließend auf Regelmäßigkeiten untersucht. 3. Schritt: Erklären und Verstehen von Sinnzusammenhängen Im dritten Schritt werden die Bedingungen ermittelt, die zur Kombination bestimmter Merkmale innerhalb der Gruppen geführt haben. Ziel ist es, Fälle in andere Gruppen zu verschieben, stark abweichende Fälle einer Einzelfallanalyse zu unterziehen, ähnliche Gruppen zusammenzufassen und/ oder Gruppen weiter zu differenzieren (Kelle & Kluge, 2010, S. 102). 4. Schritt: Charakterisierung der gebildeten Typen Mit diesem Schritt ist die Typenbildung abgeschlossen. Die Charakterisierung der gebildeten Typen erfolgt anhand der „relevanten Vergleichsdimensionen und Merkmalskombinationen sowie der rekonstruierten Sinnzusammenhänge“ (Kelle & Kluge, 2010, S. 105). Auf dieser Grundlage wurden die ersten Gruppen gebildet. Die Zuordnung der einzelnen Fälle zu den jeweiligen Typen erfolgte durch die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen, die in Tab. 2 vereinfacht dargestellt sind. VHN 2 | 2026 81 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG 3 Gegenüberstellung der Studien und Diskussion der Ergebnisse Im Folgenden wird ein Überblick über die Ergebnisse der Auswertungen gegeben. Der Fokus liegt dabei auf den Ergebnissen der Studien 2014 und 2024, die sich sinnvoll vergleichen lassen. Im Anschluss an die Gegenüberstellung wird jeweils eine prägnante Fragestellung aufgeworfen und diskutiert, die sich aus der Gegenüberstellung ableitet. 3.1 Zu den Fallzahlen In der groß angelegten Studie 2014 wurden für den Bereich „Menschen mit Behinderung“ im Stadtbereich Frankfurt a. M. insgesamt N = 202 Fälle erhoben (ausgeklammert sind hierbei weitere 122 Fälle, die Weiterbildungen, Seniorengruppen sowie Fälle einer Vergleichsstudie einer Kleinstadt beinhalten). Währenddessen wurden in der Nacherhebungsstudie 2024 N = 55 Fälle erhoben. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Freizeitangebote und aus Gründen der Kontrastierbarkeit der Befragung wurden die Freizeitangebote 2014 thematisch in verschiedene Cluster (1. Musik und Kultur (aktiv), 2. Unterhaltung (passiv), 3. Sport- und Spielgruppen, 4. Turn- und Sportvereine, 5. Kunst/ Handwerk/ Sammeln, 6. Garten/ Wald/ Natur, 7. Politik und bürgerschaftliches Engagement) eingeteilt. Die Verteilung der Fallzahlen nach Clustern war, wie geplant, gleichmäßig. Auch 2024 wurde sich wieder an den gleichen Clustern orientiert und eine gleichmäßige Verteilung der Fallzahlen über die Cluster hinweg angestrebt, damit die Gesamtfallzahlen eine möglichst unverzerrte Vergleichbarkeit ermöglichten. Diese konnte erreicht werden. Die Fallzahlen innerhalb der einzelnen Cluster waren 2024 zu gering, sodass eine einzelne Gegenüberstellung auf Clusterebene nur bedingt zulässig und aussagekräftig gewesen wäre und entsprechend darauf verzichtet wurde. Daher werden nachfolgend immer nur die Gesamtfallzahlen aus 2014 und 2024 miteinander in Bezug gesetzt. Typus Charakterisierung Typ A - volle Ablehnung Charakteristisch für diesen Typ ist, dass alle Begründungsstrategien auf einer stark negativen Konstruktion von ‚geistiger Behinderung‘ beruhen. Typ B - Zurückhaltung Dieser Typ zeichnet sich dadurch aus, dass bisher wenig bis gar kein Kontakt zu Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ bestand und gewisse Vorbehalte gegenüber deren Beteiligung geäußert wurden. Typ C - Eher aufgeschlossen Kennzeichnend für diesen Typus ist, dass bisher wenig Kontakte zu Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ bestanden. Teilweise bestehen Vorbehalte gegenüber einer umfassenden Beteiligung, insgesamt wird die Beteiligung aber als ‚möglich‘ eingeschätzt. Typ D - Klare Bereitschaft Typ D ist geprägt durch bereits vorhandene Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘. Vorbehalte gegenüber der Beteiligung dieser Menschen werden nicht oder kaum geäußert, vielmehr wird die Beteiligung offen begrüßt. Tab. 2 Überblick Typisierung 2014 2024 Fallzahlen (N) 202 55 Tab. 3 Fallzahlen der Studien aus dem Jahr 2014 und 2024 im Vergleich VHN 2 | 2026 82 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG Diskussionsfrage: Warum wurden 2024 verglichen mit 2014 weniger Interviews geführt? Zurückzuführen scheint dies auf einen deutlichen Unterschied in der Effizienz des methodischen Settings, genauer des Feldzugangs über Telefoninterviews: Während 2014 noch ca. 50 % der Kontaktversuche erfolgreich waren und zu einem Interview führten, konnte in der Erhebung 2024 nur noch ca. jeder fünfte Verein/ Freizeitanbieter erfolgreich kontaktiert werden, obwohl eine vergleichbare Anzahl an Kontaktversuchen durchgeführt wurde. Etwa 80 % der Kontakte waren telefonisch nicht erreichbar oder die angegebene Nummer war nicht (mehr) vergeben. Eine telefonische Kontaktaufnahme wurde dann als „nicht erfolgreich“ gewertet, wenn fünf Mal an verschiedenen Wochentagen zu verschiedenen Uhrzeiten kein telefonischer Kontakt hergestellt werden konnte oder eine Nummer nicht mehr gültig war. Hier ist zu vermuten, dass grundsätzlich die öffentliche Kontaktaufnahme per Telefon in der Gesellschaft seltener praktiziert wird und der Kontakt eher über E-Mail, Messengerdienste oder soziale Medien hergestellt wird. Aufgrund der geringen Effizienz der telefonischen Kontaktaufnahmen wurde bei allen Freizeitangeboten, für die entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung standen, auch diese Kanäle zur Kontaktaufnahme versucht - allerdings mit einer noch geringeren Erfolgsquote: nur ein Verein meldete sich auf eine Anfrage um ein Telefoninterview per E-Mail zurück. Einerseits sinkt mittlerweile mutmaßlich die Bereitschaft, die (bei kleineren Vereinen oft private) Kontaktadresse öffentlich aus Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzgründen im Internet preiszugeben. Andererseits wurden etliche Kontaktaufnahmen zu öffentlich verfügbaren Telefonnummern mit dem Verweis abgewiesen, dass der Anruf und die Bitte um ein Interview unerwünscht seien. Hier könnten eine zunehmende „Umfragemüdigkeit“ eine Rolle spielen oder negative Erfahrungswerte mit Spam-Anrufen. Des Weiteren wäre auch zu diskutieren, inwiefern das ‚klassische‘ Freizeitvereinswesen in eine eher informelle und losere Organisation von Freizeit übergeht. In der Erhebung 2024 beklagten interviewte Vertreter: innen von Vereinen einen Mitgliederschwund in den letzten Jahren, was bei einem Modellflugverein bspw. darauf zurückgeführt wurde, dass Jugendliche „lieber vor dem Bildschirm sitzen als draußen zu sein“ (Interview 5 - 06) - wobei hier auch diskutiert werden muss, ob bestimmte Freizeitangebote gesellschaftlichen Trends und demografischen Entwicklungen unterliegen (vgl. Brinkmann, 2015) und in anderen Angebotsbereichen dafür Mitgliederzuwachs zu verzeichnen ist oder grundsätzlich ganz neue Angebote entstehen: so waren in der Erhebung 2014 bspw. keine Yogastudios oder Angebote zu Tai Chi vertreten, während 2024 beide mit je N = 2 vertreten waren. Zudem berichteten einige Vertreter: innen von Freizeitangeboten darüber, dass ihre Mitgliederzahlen seit der Corona-Pandemie einbrachen und sie vereinzelt auch Angebote kennen, die in dieser Zeit, aber auch danach, eingestellt wurden. Hier deuten Studien darauf hin, dass sich das Freizeitverhalten bestimmter Bevölkerungsgruppen wie die der Senior: innen pandemiebedingt tatsächlich weniger sozial gestaltete und sich mehr zur Ausübung von Sport, Individualhobby und passiver Unterhaltung hin bewegte (Kim, Park & Kang, 2022). Maciel et al. (2024) stellten fest, dass sich das Freizeitverhalten in der Gesamtbevölkerung während der Coronapandemie stark veränderte, jedoch in zwei von drei Bereichen nach der Coronapandemie wieder zu prä-Pandemie-Werten zurückkehrte. Diese Kontextualisierung eignet sich jedoch nur bedingt für die Zielgruppe von Menschen mit Behinderung, vor allem jener, die in stationären Wohneinrichtungen leben und deren Freizeitverhalten wenige Parallelen zu dem der Gesamtbevölkerung aufweist (Trescher, 2015 a; 2022). Zu Pandemiezeiten erfuhren Menschen in stationären Wohneinrichtungen gravierende Einschränkungen (Habermann- Horstmeier, 2023; Pearson et al., 2023) - die VHN 2 | 2026 83 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG Datenlage nimmt hier allerdings wenig Rücksicht auf den spezifischen Aspekt der veränderten Freizeitgestaltung, sondern adressiert hauptsächlich Gesundheitsbedenken und allgemeine Einschränkungen der Lebensqualität zu Pandemiezeiten und wie diesen begegnet werden konnte (Muñoz‐López et al., 2023; Trescher & Nothbaum, 2022). Im Zuge der Beschränkungen der Corona-Pandemie transformierten manche Vereine ihr Angebot, indem sie, wo möglich, Online-Angebote einrichteten, was „vielen Menschen neue Möglichkeiten eröffnet teilzunehmen“ (Interview 1 - 30). Tatsächlich nutzten Menschen mit Behinderung während der Pandemie verstärkt digitale Technologien, sowohl zur sozialen Kontakterhaltung (Chadwick et al., 2022) als auch zu Freizeitzwecken (Labbé et al., 2023). Die Nutzung digitaler Technologien kreiert jedoch auch signifikante Exklusion von Menschen mit Behinderung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (Chadwick et al., 2022): viele Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ nutzen nur sehr eingeschränkt ‚neue Technologien‘ bzw. ihnen fehlt schlichtweg der dauerhafte und selbstbestimmte Zugang zu diesen (Haage & Bosse, 2019). Als entscheidend erweist sich hier, wie sich die situative Nutzung von digitalen Geräten und die Wechselwirkungen zwischen Technologie, Nutzer: in, Aktivität und Umweltfaktoren gestaltet (Wahl & Kiuppis, 2023): ein digitalisiertes Freizeitwesen kann dann für Nutzer: innen gewinnbringend sein, wenn es geeignete Aktivitäten für Menschen mit Behinderung anbietet, die nötige Technologie - sowie Zugang dazu und Wissen darüber - vorhanden ist und unterstützende Umweltfaktoren wirken, die beispielsweise auf ein digitales Empowerment abzielen. Insgesamt ist festzuhalten, dass eine telefonische Kontaktaufnahme mit Freizeitvereinen und -angeboten deutlich schwieriger wurde. Das ist aus o. g. Gründen sicherlich nachvollziehbar und ein tendenziell eher unverbindlichspontaner Charakter von Freizeitangeboten oder die gemeinsame Freizeitgestaltung ohne diese rahmende Vereinsstrukturen mag für viele auch besser mit ihrem Alltag kompatibel sein, für Menschen mit Behinderung kann dies allerdings mitunter zur Herausforderung werden: sind bspw. online keine permanenten Informationen über Ort, Zeit und/ oder Barrierefreiheit des Angebots verfügbar oder wird dies manchmal erst spontan im Internet oder via Messengerdienste bekannt gegeben, erscheint ein kurzer unverbindlicher Anruf erstmal weniger hürdenreich als das Verfassen einer Nachricht via Messenger oder Social Media (wobei die Verfügbarkeit und Nutzung solcher Dienste dann auch eine weitere Voraussetzung schafft). Demgegenüber kann in der Tatsache, dass sich viele Angebote (auch) aktiv im Internet präsentieren und dort eine Fülle aktueller und relevanter Informationen zu finden ist, der Vorteil gesehen werden, dass Menschen mit Behinderung, die über einen Internetzugang verfügen oder dabei von einer Person unterstützt werden, ggf. schneller als bisher Freizeitangebote recherchieren können. 3.2 Teilnahme von Menschen mit Behinderung Die bejahende Auskunft auf die Frage, ob schon einmal Menschen mit Behinderung an den Freizeitangeboten teilnahmen, stieg zwischen 2014 und 2024 bei den befragten Vereinen und Freizeitanbietern unter Berücksichtigung der kleineren Stichprobe prozentual an: von insgesamt 52 % im Jahr 2014 (N = 202) auf 82 % im Jahr 2024 (N = 55). Bei mehr als vier von fünf befragten Anbietern von Freizeitangeboten 2024 nahmen also schon mindesten einmal Menschen mit Behinderung teil. Häufig wurde für die Art der Behinderung die Nutzung eines Rollstuhls oder andere, oft altersabhängige körperliche Einschränkungen sowie chronische Erkrankungen genannt. VHN 2 | 2026 84 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG Diskussionsfrage: Es haben 2024 prozentual mehr befragte Freizeitanbieter: innen die Frage nach einer mindestens einmaligen Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Angebot bejaht als 2014. Was kann eine Erklärung dafür sein? Hierfür können verschiedene Gründe angeführt werden: So kann es z. B. damit zusammenhängen, dass aufgrund der Altersstrukturen in den Vereinen und der allgemeinen demografischen Entwicklung in Deutschland altersbedingte Behinderungen zunehmen. Diese Annahme wird auch durch die Ergebnisse der Studien gestützt, da 2024 gerade solche Behinderungen überproportional häufig genannt wurden (v. a. Mobilitätseinschränkungen). Gleichzeitig wäre an dieser Stelle aber auch zu diskutieren, ob nicht generell auch das Bewusstsein bzw. die differenzierte Sicht auf den Gegenstand ‚Behinderung‘ gestiegen ist, indem bestimmte Beeinträchtigungen nun auch als Behinderung verstanden werden, die es früher nicht waren - es scheint also immer mehr ein Behinderungsbegriff Verbreitung zu finden, der ein relativ breites Verständnis derselben zulässt - zumindest ist es das, was sich aus den subjektiven Eindrücken der befragten Personen und deren Verständnis davon ableiten lässt, wer ‚behindert‘ ist oder eine Behinderung hat. Zudem ist auch anzumerken, dass sich in den letzten zehn Jahren in Deutschland durch sozialpolitische Bestrebungen und Maßnahmen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) viel getan hat, wenn es um den Ausbau einer barrierefreien öffentlichen Infrastruktur geht (EnableMe, o. J.); es ist durchaus möglich, dass gerade in einer infrastrukturell gut ausgebauten Stadt wie Frankfurt in den letzten Jahren die Erreichbarkeit von Freizeitangeboten für Menschen mit Behinderungen einfacher bzw. überhaupt erst möglich wurde, was sich dann auch in einer erhöhten Teilnahme niederschlägt. Eine Herausforderung besteht allerdings darin, dass Barrierefreiheit meist primär in Bezug auf Mobilitätseinschränkungen gedacht und umgesetzt wird, seltener in Bezug auf andere Dimensionen (z. B. Hören, Sehen, Lesen) (Trescher & Nothbaum, 2023, S. 390). Auch wenn in den Studien die Dimension der Beeinträchtigung der teilnehmenden Personen nicht systematisch erfasst wurde, deuten die Er- 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % 2014 2024 52 % 82 % Abb. 1 Positive Antwort auf die Frage nach der zumindest einmaligen Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den befragten Freizeitangeboten im Vergleich 2014 zu 2024 VHN 2 | 2026 85 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG gebnisse darauf hin, da z. B. Seh- oder Hörbeeinträchtigungen seltener als Mobilitätseinschränkungen genannt wurden. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen erhebliche Barrieren bestehen, an freizeitbezogenen Aktivitäten teilzunehmen; diese Annahme wird auch durch andere Studien gestützt (Trescher & Hauck, 2020, S. 196ff; Trescher & Nothbaum, 2023, S. 390). Insgesamt deutet die gestiegene (mindestens einmalige) Teilnahme von Menschen mit Behinderung dennoch jedenfalls darauf hin, dass Freizeitangebote in Frankfurt innerhalb der letzten zehn Jahre inklusiver und zugänglicher wurden. 3.3 Teilnahme von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ Bei der positiven Auskunft auf die Frage, ob mindestens schon einmal Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an den Freizeitangeboten teilnahmen, ist unter Berücksichtigung der kleineren Stichprobe ein prozentualer Anstieg bei der Frage nach der Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung zu verzeichnen: 2014 antworteten nur 19 % positiv (N = 202), 2024 waren es ganze 47 % (N = 55). Anzumerken ist, dass der Gegenwert jedoch nicht notgedrungen die Verneinung der Frage bedeuten muss, sondern auch einige Vertreter: innen diese Frage nach eigenen Aussagen nicht verlässlich beantworten konnten. Exemplarisch können hier aber folgende Aussagen angeführt werden: Die Kursleitung eines Tennisvereins antwortete: „Das können wir nicht wissen. Wer ADHS hat, kann trotzdem Tennis spielen! “ (Interview 4 - 06). Die Leitung eines Yogastudios meinte zur Frage der Teilnahme von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘: „Wir haben oder hatten niemanden, wo was auffällig war“, merkte aber an, dass der Begriff der ‚geistigen Behinderung‘ zu weit gefasst sei, um die Frage zu beantworten (Interview 4 - 05). Auch die repräsentativ befragte Person eines Kunstfördervereins beantwortete die Frage mit der Gegenfrage, was eine ‚geistige Behinderung‘ ausmache und ob diese vom IQ abhänge (Interview 2 - 32). 50 % 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % 2014 2024 19 % 47 % Abb. 2 Positive Antwort auf die Frage nach der zumindest einmaligen Teilnahme von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an den befragten Freizeitangeboten im Vergleich 2014 zu 2024 VHN 2 | 2026 86 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG Diskussionsfrage: Warum hat ein prozentual deutlich höherer Anteil von Freizeitanbieter: innen die Frage nach der mindestens einmaligen Teilnahme von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ bejaht? Ein Grund dafür ist sicherlich auch hier ein breites Verständnis von Behinderung respektive ‚geistiger Behinderung‘ sowie die sich, zumindest laut Interviewpersonen, verändernde Altersstruktur in den Freizeitvereinen. Auch hier werden Beeinträchtigungen, die eher mit dem höheren Lebensalter assoziiert werden, von den Interviewpartner: innen verstärkt in diese Kategorie einbezogen (z. B. beginnende Altersdemenz). Dies deutet auch auf eine zunehmende Sensibilisierung und Awareness für die Themen ‚Behinderung‘ und ‚Inklusion‘ hin, die relativ weit gefasst werden, und es scheint ein höheres Bewusstsein dafür zu geben, dass in diesen Diskursen auch Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ adressiert werden. Hinzu kommt, dass die absoluten Zahlen der Menschen, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt ‚geistige Entwicklung‘ attestiert wird, steigen (BMAS, 2021, S. 141). Dies schlägt sich im Umkehrschluss in Statistiken nieder. Gleichzeitig unterliegt der Begriff der ‚geistigen Behinderung‘ aber auch einem Wandel: Er wird von verschiedenen Interviewpartner: innen kritisch hinterfragt, indem deutlich gemacht wird, dass Merkmale dieser Differenzkategorie für das jeweilige Freizeitangebot nur eingeschränkt relevant sind: eine größere Sensibilität für ‚unsichtbare Behinderung‘ zeichnet sich hier ab. Umgekehrt muss aber auch die Frage gestellt werden, ob durch eine gewisse Auflösung bzw. Irritation des Begriffs der ‚geistigen Behinderung‘ nicht auch die konkrete Auseinandersetzung mit dem Thema erschwert wird, indem strukturell diskriminierende Verhältnisse gegenüber dieser Personengruppe dadurch verschleiert werden und dass sich - wenn auch sicherlich nicht zwangsläufig intentional - auf die Position zurückgezogen wird, dass diese Personengruppe gar nicht einzugrenzen und daher auch nicht gezielt zu adressieren sei. Insgesamt ist hier, insbesondere wenn auf die Gesamteinschätzung der kontaktierten Freizeitanbieter: innen (siehe nächstes Kap.) geblickt wird, nach wie vor noch ein Potenzial zu erkennen, dass (noch) mehr Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ an mehrheitsgesellschaftlichen Freizeitaktivitäten teilnehmen. Im Folgenden soll die Barriere des ‚In-Kontakt-Tretens‘ zwischen aufgeschlossenen Freizeitvereinen und Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ kontextualisiert und diskutiert werden. So zeigten sich viele Vertreter: innen der Verbände offen, konstatieren aber oft, dass sie noch keine Anfragen von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ um eine mögliche Teilnahme erhalten hätten. Ein Grund dafür mag die häufig anzutreffende Wohnsituation von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ in Deutschland sein: in diesem Kontext hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2009 dazu verpflichtet, Menschen mit (u. a. ‚geistiger‘) Behinderung die freie Wahl ihres Wohnorts zu ermöglichen (Artikel 19 der UN-BRK). Um diese Ziele zu erreichen, wurden alternative Wohnformen wie das betreute Wohnen ausgebaut. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl der Menschen, die ambulante Wohnformen in Anspruch nehmen, um 22 Prozent auf rund 197.600 gestiegen (BMAS, 2021, S. 324). Von dieser Entwicklung konnten Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ jedoch nicht in gleichem Maße profitieren wie andere: sie sind nach wie vor überproportional in stationären Wohneinrichtungen untergebracht (BMAS, 2021, S. 13) und entsprechend haben die meisten Bewohner: innen stationärer Einrichtungen eine ‚geistige Behinderung‘ (BMAS, 2021, S. 324). Zwar erheben die institutionalisierten Unterstützungssysteme der Behindertenhilfe, wozu auch das stationäre Wohnen zählt, für sich den Anspruch, Barrieren für Menschen mit Behinderung abzubauen und Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Dies ist allerdings nicht immer der Fall und der formulierte Anspruch und die dem Hilfesystem inhärenten Praxen laufen dem teils entgegen (Trescher, 2022, S. 457). Als Beispiel VHN 2 | 2026 87 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG hierfür ist die umfassende Bürokratie zu nennen, die an vielen Stellen des Hilfesystems zu finden ist. Der mit der Bürokratie einhergehende zeitliche Mehraufwand kann dazu führen, dass den Mitarbeiter: innen der Behindertenhilfe für andere Tätigkeiten (z. B. freizeitlichen Aktivitäten) die Ressourcen fehlen. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die auf das Hilfesystem angewiesen sind, sich in einer starken Abhängigkeit zu diesem befinden und über eine geringe eigene persönliche Handlungsökonomie verfügen (Trescher, 2015 a, S. 297ff; 2017, S. 157ff). So gibt es bspw. in stationären Wohneinrichtungen sehr starre Tagesabläufe, in denen alle Aktivitäten des täglichen Lebens stark reglementiert sind (Trescher, 2017). Zwar mögen solche Vorgaben bis zu einem gewissen Grad notwendig sein, um die Versorgung der Bewohner: innen sicherzustellen, es ergeben sich hieraus jedoch umfassende Barrieren, die die Betroffenen in der freien Gestaltung ihres Alltags einschränken. Diese Barrieren indizieren einen entscheidenden Punkt, warum Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ Teilhabemöglichkeiten an Freizeit nur eingeschränkt wahrnehmen: sie kennen diese Möglichkeiten schlichtweg nicht oder können sie aufgrund ihrer Lebenssituation kaum wahrnehmen, weil ihre ‚Betreuungssituation‘ es nicht zulässt, dass eine Begleitperson sie unterstützt oder die angestrebte Aktivität zu einer Zeit stattfindet, in der sie anderweitig eingebunden sind (Trescher, 2015 a). 3.4 Die Gesamteinschätzung In der Gesamteinschätzung nach Typ A: volle Ablehnung, Typ B: zurückhaltend, Typ C: eher aufgeschlossen und Typ D: klare Zustimmung ließen sich Unterschiede zwischen den Erhebungen feststellen. In der Erhebung 2014 (N = 202) lag der höchste Anteil mit 35 % bei „klarer Zustimmung“, Typ C und Typ B waren im Mittelfeld mit 21 % respektive 28 %, volle Ablehnung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung erteilten 17 % der befragten Angebote und Vereine. In der Erhebung 2024 (N = 55) Typ A: volle Ablehnung Typ B: zurückhaltend Typ C: eher aufgeschlossen Typ D: klare Zustimmung 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % n 2014 n 2024 17 % 7 % 28 % 26 % 21 % 53 % 35 % 15 % Abb. 3 Gesamteinschätzung nach Typ A: volle Ablehnung, Typ B: zurückhaltend, Typ C: eher aufgeschlossen und Typ D: klare Zustimmung im Vergleich 2014 zu 2024 VHN 2 | 2026 88 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG lag der größte Anteil dagegen bei Typ C mit 53 %, ein deutlicher Zuwachs für die Gesamteinschätzung „eher aufgeschlossen“. Die Anteile der anderen Typen sanken im Vergleich zu 2014, am deutlichsten der Anteil von Typ D, der um 20 % schrumpfte, und Typ A, der 10 % verlor. 2024 tendierten die Zahlen also hin zu den mittleren Gesamteinschätzungen „zurückhaltend“ und „eher aufgeschlossen“, (Typ B + C) die 2024 zusammen 79 % ausmachten, im Vergleich zu 2014 dagegen nur 49 %. Diskussionsfrage: Wie sind die sich mitunter stark veränderten Zahlen zu erklären? Die Ergebnisse zur Gesamteinschätzung der Interviews nach Typen und die stark gestiegene Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den Freizeitangeboten bestätigen zunächst die zuvor angestellten Überlegungen: das Thema Inklusion bzw. die hiermit verbundenen Forderungen wie Barrierefreiheit oder Partizipation scheint zumindest in der Mitte der Gesellschaft präsenter zu sein als noch vor zehn Jahren. Dies lässt sich zum einen daraus ableiten, dass diese Begriffe, obwohl sie im Leitfaden selbst nicht vorkommen, von den Interviewpartner: innen im Jahr 2024 häufiger (z. T. implizit) angesprochen wurden als noch 2014 und gleichzeitig offen ablehnende bis hin zu diskriminierende Aussagen gegenüber Menschen mit Behinderungen anteilig deutlich seltener zur Sprache kamen. Zum anderen, und das mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, kann die abnehmende Zuordnung zum sehr offenen Typ D auch ein Indiz dafür sein: Typ C stünde dann für einen differenzierteren und inhaltlich begründeten Blick auf Inklusion, der mehr Bewusstsein für die Grenzen der Möglichkeiten von Teilhabe aufweist; eine inhaltlich fundierte Skepsis schlägt also nicht in Ablehnung um, was daran zu verdeutlichen ist, dass auch der Anteil von Typ A: „klare Ablehnung“ sank. Das heißt, dass insgesamt nicht die intrinsische Motivation, Teilhabe zu ermöglichen, zu sinken scheint, sondern vielmehr ein realistischerer bzw. pragmatischer Blick auf das lebenspraktisch Machbare geworfen wird. Im Jahr 2014, in dem Typ D den höchsten prozentualen Anteil erreichte, schienen sich manche Anbieter: innen aus bester Intention sehr offen für Inklusion zu zeigen, jedoch noch keine oder kaum Vorerfahrungen diesbezüglich zu haben und daher eine eher idealistische Erwartungshaltung zum Thema zu pflegen - mittlerweile gibt es aufgrund breiterer Erfahrungswerte ein größeres Bewusstsein dafür, dass ein Wandel hin zu Inklusion nicht trivial, sondern immer auch krisenhaft ist. Gerade kleinere Vereine argumentierten daher oftmals auch so, dass sie sehr gerne inklusiver werden würden, ihnen aber in vielen Instanzen die Ressourcen dafür fehlen: z. B. in Bezug auf Personal, Kosten und Räumlichkeiten. Auf diesen Einschränkungen beruhen Erfahrungen, dass sich die Teilhabe von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ mitunter herausfordernd gestalten kann, was sich dann in einer gewissen Skepsis niederschlägt. Eine exemplarische Aussage einer interviewten Person eines internationalen Vereins ist hierzu: „Wir sind ein kleines Team, es geht nicht alles. Wir versuchen aber das Möglichste zu realisieren. Das, was durch die Barrieren im denkmalgeschützten Gebäude eben geht“ (Interview 1 - 04). Solche und weitere Aussagen müssen nicht unbedingt einseitig negativ gelesen werden, sondern zeigen auch, dass Inklusion ein hoch ambivalenter Prozess ist, der für alle Beteiligten auch krisenhaft sein kann. Entscheidend ist zunächst insgesamt, dass lebensweltliche Kontakte zwischen Menschen mit und ohne (u. a. ‚geistige‘) Behinderung geschaffen werden, damit die bestehenden ‚sozialen Grenzen‘ zwischen diesen Personengruppen überwunden und gegenseitige Ängste und ggf. Vorbehalte abgebaut werden können. In diesem Zusammenhang kann auch die sog. Kontakthypothese von Allport (1954) herangezogen werden, die diese These stützt: sie besagt, dass Vorurteile gegenüber bestimmten Personen(gruppen) VHN 2 | 2026 89 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG durch regelmäßige und qualitativ wertvolle lebenspraktische Kontakte abgebaut werden können (Allport, 1954, S. 281); gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr, dass negative Erfahrungen genau das Gegenteil bewirken können (Cloerkes, 2007, S. 147). Eine weitere zu diskutierende Frage ist, ob für die Unterschiede in der Gesamteinschätzung zwischen 2014 und 2024, insbesondere für den Rückgang des Typs D: „klare Zustimmung“ und den starken Anstieg des Typs C: „eher aufgeschlossen“, möglicherweise gesamtgesellschaftliche Krisen mitverantwortlich sind, die sich auf die Einstellung der Menschen zum Thema ‚Inklusion‘ auswirken. Die Vermutung liegt nahe, dass Inklusion in Zeiten gesellschaftlicher Krisen an Zustimmung verliert. Sicherlich gab es keine Zeit, die nicht von Krisen geprägt war, aber im Jahr 2024 scheinen diese im Vergleich zu 2014 allgegenwärtiger zu sein und den gesellschaftlichen Diskurs maßgeblich zu bestimmen, um nur einige Bsp. zu nennen: die Nachwirkungen der Corona-Krise, die Zunahme an globalen Konflikten oder der Anstieg der Lebenserhaltungskosten. In dieser Gemengelage, die Ängste schürt und monetäre Ressourcen bindet, scheint Inklusion auf der ‚Prioritätenliste‘ nach unten gerutscht zu sein und als eine Art ‚Luxusgut‘ angesehen zu werden wie z. B. auch die Vernachlässigung des Themas in der Bundestagswahl 2025 zeigt (Deutschlandfunk, 2015; Tagesschau, 2015). Zumindest was die klare Zustimmung zu ihr betrifft; eine klare Ablehnung zu Inklusion - und das ist ein positiver gesellschaftlicher Trend - scheint zumindest, und das kann auf Basis der hiesigen Ergebnisse zumindest für die Freizeitgestaltung geschlossen werden, immer unpopulärer zu werden. 4 Methodisches Fazit Ziel der Nacherhebungsstudie war es, die Entwicklungen der Freizeitgestaltung hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit (u. a. ‚geistiger‘) Behinderung sowie der grundsätzlichen Offenheit zu Inklusion von Freizeitanbietern in Frankfurt zu untersuchen. Dieses Unterfangen kann grundsätzlich als gelungen bezeichnet werden, da, wie die Gegenüberstellung der Ergebnisse beider Studien in Kap. 3 zeigt, entsprechende Tendenzen aufgezeigt und diskutiert werden konnten. Darüber hinaus hatte die vollständige Übernahme des methodischen Settings im Jahr 2024 aus Gründen der Vergleichbarkeit den großen Vorteil, dass auf empirische Vorerfahrungen sowie auf einen sehr gut erprobten Leitfaden zurückgegriffen werden konnte. Dadurch konnten auch erhebliche zeitliche Ressourcen eingespart werden. Umgekehrt ist in der Eins-zu-eins-Übernahme des methodischen Settings auch eine entscheidende Schwäche der Studie 2024 zu sehen: sie konnte sich nicht flexibel an neue Entwicklungen im adressierten Feld anpassen. Diesem Umstand ist es wohl auch insbesondere geschuldet, dass im Jahr 2024 mit geringen Fallzahlen gearbeitet werden musste (Kap. 3.1). Für zukünftige Forschungsprojekte ist in diesem Zusammenhang auch die Frage zu stellen, ob es heute noch zeitgemäß ist, eine hohe Fallzahl an leitfadengestützten Interviews via Telefon generieren zu wollen, oder ob hier nicht andere Zugänge gewinnbringender, zugleich ressourcenschonender und ggf. auch niederschwelliger für die Adressat: innen sind. Denkbar wäre z. B. die Verbreitung einer Online- Befragung via Social Media und E-Mail. Es bleibt aber auch klar, dass jeder methodische Zugang seine Grenzen hat und immer mit forschungspraktischen Einschränkungen verbunden ist, die es abzuwägen gilt. So wäre z. B. bei einer möglichen Online-Befragung kritisch anzumerken, dass die Ergebnisse dadurch verzerrt werden könnten, dass in erster Linie Personen den Fragebogen ausfüllen, die dem adressierten Thema prinzipiell aufgeschlossen gegenüberstehen, oder die Qualität der offenen Fragen dadurch verloren geht, dass keine spontanen ,Live-Aussagen‘ eingefangen werden können. VHN 2 | 2026 90 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG 5 Schlussbetrachtung In der Studie aus dem Jahr 2014 konnte gezeigt werden, dass in Frankfurt ein breitgefächertes Spektrum an regulären Freizeitaktivitäten und -angeboten existiert, an denen Menschen mit (u. a. ‚geistiger‘) Behinderung teilnehmen. Dies gilt, wie die Nacherhebungsstudie nun belegt, im selben bzw. noch größerem Maße auch für das Jahr 2024. Ebenso wurde abermals ermittelt, dass ein hoher Anteil der befragten Freizeitvereine einer möglichen Teilnahme der beiden Zielgruppen eher offen gegenübersteht, auch wenn es sich hier im Vergleich zu 2014 mittlerweile dahingehend etwas verschoben hat, dass die klare Offenheit abgenommen hat, insgesamt aber auch die klare Ablehnung gesunken ist. Mit Blick auf die zumindest einmalige Teilnahme von Teilnehmer: innen mit ‚geistiger Behinderung‘ wird das noch in 2014 dokumentierte Missverhältnis 2024 prozentual und unter Berücksichtigung der kleineren Stichprobe ein Stück weit aufgelöst, dennoch scheint der Bereitschaft der Angebotsseite ein noch immer ausbaufähiger Anteil von faktischen Teilnehmer: innen gegenüberzustehen. Gerade wenn bedacht wird, dass hier nicht die regelmäßige und gleichberechtigte Teilhabe an der Freizeitaktivität abgefragt wurde, sondern lediglich, ob mindestens schon einmal eine Person mit ‚geistiger Behinderung‘ teilnahm. Die bisher unbeantwortete Frage nach einer regelmäßigen Teilhabe und wie sich diese jenseits subjektiver Eindrücke von Vertreter: innen freizeitlicher Angebote ganz konkret ausgestaltet, weist ein Forschungsdesiderat auf, dessen Bearbeitung die Ergebnisse dieser Studie komplementieren könnte. Eine begründete Vorannahme, die auch durch die Aussagen vieler Vertreter: innen von Freizeitangeboten aus dieser Studie bestätigt wird, ist, dass die regelmäßige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit ‚geistiger Behinderung‘ eher selten ist und am häufigsten dort zu finden ist, wo sich Vertreter: innen des Freizeitangebots persönlich für das Thema Inklusion interessieren und engagieren. Das zeigt, dass Freizeit nach wie vor ein großes Inklusionspotenzial innewohnt, das es zukünftig weiter auszuschöpfen gilt. Dies ist jedoch auch als krisenhafter Prozess zu begreifen, der sich weder linear noch aufgrund einfacher Kausalitätsketten vollzieht. Insofern scheint die aktuelle Entwicklung durchweg begrüßenswert und positiv und kann möglicherweise als ein Zeichen dafür diskutiert werden, dass Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK langsam sichtbare Wirkungen zeigen - dass beispielsweise institutionalisierte Betreuungsstrukturen aufgebrochen werden und Menschen mit Behinderung mehr persönliche Handlungsökonomie zur Gestaltung ihrer Freizeit zur Verfügung steht. Weiter lässt sich auf Basis der Ergebnisse der Nacherhebungsstudie aus 2024 ableiten, dass latente, gesellschaftliche Barrieren (wie gegenseitige Ängste, behindertenfeindliche Einstellungen oder Unwissenheit zum Thema Inklusion) zwar noch immer wirksam sind, aber insgesamt weniger wurden. Besonders wichtig scheint daher, übergeordnet die Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft noch weiter dafür zu stärken, dass Personen mit ‚geistiger Behinderung‘ oder anderen Beeinträchtigungen noch immer systematisch Ausschlusserfahrungen machen. Ein zentrales Puzzlestück in inklusiven Prozessen ist es, noch mehr lebenspraktische Berührungspunkte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Freizeit bietet dafür ein ideales Feld und wird punktuell bereits als solches genutzt. Um daran anknüpfende praxisbezogene Implikationen zu adressieren, müssten jedoch weiterführende Forschungsdesiderate bearbeitet werden: aus der vorliegenden Studie ergibt sich weder die Perspektive institutionalisierter Wohneinrichtungen und deren Mitarbeitenden, die für Freizeitgestaltung verantwortlich sind, noch die Perspektive von Menschen mit Behinderung selbst. Auch die Chancen, die sich durch (pandemiebedingte) Digitalisierung für die allgemeine Freizeitgestaltung ergeben, wurden hier nur angerissen. Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung zeigt sich als Feld, VHN 2 | 2026 91 HENDRIK TRESCHER, SONJA WEIDMANN, PETER NOTHBAUM Teilhabebarrieren im Kontext von Freizeit und (‚geistiger‘) Behinderung FACH B E ITR AG in dem verschiedene Akteure mitwirken: das Ge- oder Misslingen inklusiver Prozesse kann daher von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen. Der Beitrag der vorliegenden Studie schließt eine Lücke in diesem Feld, indem inklusive Längsschnittprozesse aus der Perspektive der Freizeitangebote dargestellt werden. Literatur Allport, G. W. (1954). The Nature of Prejudice. Cambridge & Mass.: Addison-Wesley Publishing Company, Inc. https: / / doi.org/ 10.2307/ 2573151 Brinkmann, D. (2015). Freizeit im Kontext des demografischen Wandels. In: R. Freericks, D. Brinkmann (Hrsg.), Handbuch Freizeitsoziologie, 189 -210. Springer VS, Wiesbaden. https: / / doi. org/ 10.1007/ 978-3-658-01520-6_7 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021). 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