motorik
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0170-5792
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2019
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Berichte: Neue Wege in die Motopädie
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2019
Harald Luckert
Anna Apprich
Markus Serrano
Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen hat auf Initiative des Bundesverbands der Ausbildungsstätten für staatlich anerkannte Motopädinnen und Motopäden (BAM) per Verordnung mit Datum vom 27. November 2018 die Aufnahmevoraussetzungen an den Fachschulen für Motopädie des Landes neu gefasst.
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[ 156 ] 3| 2019 Aktuelles / Kurz berichtet [ 156 ] Neue Wege in die Motopädie Modernisierung der Aufnahmevoraussetzungen an den Fachschulen für Motopädie in Nordrhein-Westfalen Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen hat auf Initiative des Bundesverbands der Ausbildungsstätten für staatlich anerkannte Motopädinnen und Motopäden (BAM) per Verordnung mit Datum vom 27. November 2018 die Aufnahmevoraussetzungen an den Fachschulen für Motopädie des Landes neu gefasst. Aufgenommen werden können BewerberInnen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem der Fachrichtung dienlichen Erstberuf und mindestens einem Jahr Berufstätigkeit. Diese Berufstätigkeit kann nun auch in Form eines gelenkten Praktikums in einer vorangegangenen Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege oder für andere BewerberInnen auch noch während des Motopädie-Teilzeit-Bildungsgangs abgeleistet werden. Für diese InteressentInnen ist also nach Abschluss der Erstausbildung kein separates Berufsjahr mehr notwendig. Neben einem mindestens mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (FOR) und einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis werden keine weiteren Bescheinigungen und Wartezeiten mehr verlangt. InteressentInnen mit Abschlüssen in geeigneten Studiengängen (Frühpädagogik, Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit etc.) können sich mit der entsprechenden Berufserfahrung ebenso für die Fachschule für Motopädie bewerben wie InteressentInnen mit pädagogischen Assistenzberufen (z. B. SozialhelferInnen, KinderpflegerInnen, SozialassistentInnen oder HeilerziehungspflegehelferInnen) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung oder auch InteressentInnen mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Der BAM sieht in der nach fast 25 Jahren vorgenommenen Aktualisierung der Aufnahmebedingungen eine angemessene Anpassung an die in der Zwischenzeit deutlich veränderten Rahmenbedingungen der allgemeinen Ausbildungs- und Studienlandschaft und in den Arbeitsfeldern des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens. Die Motopädie-Ausbildung lässt sich so leichter in individuelle Qualifizierungs- und Berufsbiografien integrieren und die InteressentInnen können früher und zeitlich kompakter ihren Berufswunsch verwirklichen. Die Fachschule bleibt im Vergleich mit den neuen sozial- und heilpädagogischen Bachelor-Studiengängen konkurrenzfähig. Es war bisher teilweise leichter, an einer Fachhochschule aufgenommen zu werden, als an einer Fachschule für Motopädie. Der BAM betrachtet diese Neuregelung neben anderen aktuellen Entwicklungen als einen weiteren Mosaikstein für die steigende Attraktivität und die Zukunftsperspektiven des Motopädie-Berufs. Der Arbeitsmarkt für MotopädInnen hat sich in letzter Zeit sehr günstig entwickelt und es gibt bundesweit zunehmend Stellenausschreibungen. Nicht unwesentlich haben dazu regional auch die Richtlinien der Landschaftsverbände für die Förderung von Kindern mit Behinderungen in NRW beigetragen. Sie lassen in den Kindertagesstätten den Einsatz von MotopädInnen, unabhängig vom jeweiligen Erstberuf, als Integrationskräfte ausdrücklich zu. Genauere Angaben zur Bewerbung an einer Fachschule für Motopädie gibt es von den einzelnen Schulen des BAM: ■ Berufskolleg Bergisch Gladbach: www.bkgl.de ■ Weber Schule Düsseldorf: www.weber-schule.de ■ LWL Berufskolleg Hamm: www.lwl-berufskolleg.de ■ Berufskolleg Köln-Michaelshoven: www.berufskolleg-michaelshoven. de ■ Märkisches Berufskolleg Unna: www.motopaedieschule.de Für den BAM: Harald Luckert (Diplom Pädagoge, Motopäde), Anna Apprich (Diplom Motologin), Markus Serrano (Diplom Motologe)
