Motorik
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0170-5792
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mot2026.art10d
7_049_2026_2/7_049_2026_2.pdf41
2026
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Forum Psychomotorik: Bewegungsförderung im Ganztag
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2026
Christina Jasmund
In Deutschland ist ein Rückgang der motorischen Kompetenzen bei Kindern im Grundschulalter zu beobachten (Stiftung Kindergesundheit 2024, 75). Vor diesem Hintergrund gewinnt die systematische Bewegungsförderung als zentrale Entwicklungsaufgabe für diese Altersgruppe an Bedeutung. Entsprechend findet sie auch Eingang in die aktuellen Empfehlungen zur Ausgestaltung des Ganztags. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die bestehenden Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige Bewegungsförderung im Ganztag zulassen und welche Herausforderungen dabei sichtbar werden.
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Zusammenfassung/ Abstract In Deutschland ist ein Rückgang der motorischen Kompetenzen bei Kindern im Grundschulalter zu beobachten (Stiftung Kindergesundheit 2024, 75). Vor diesem Hintergrund gewinnt die systematische Bewegungsförderung als zentrale Entwicklungsaufgabe für diese Altersgruppe an Bedeutung. Entsprechend findet sie auch Eingang in die aktuellen Empfehlungen zur Ausgestaltung des Ganztags. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die bestehenden Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige Bewegungsförderung im Ganztag zulassen und welche Herausforderungen dabei sichtbar werden. Schlüsselwörter: Ganztag, Bewegungsförderung, Qualitätskategorien Promoting physical activity in all-day schools In Germany, a decline in motor skills among primary school children has been observed (Stiftung Kindergesundheit 2024, 75). Against this backdrop, the systematic promotion of physical activity is becoming increasingly important as a key developmental task for this age group. Accordingly, it is also included in the current recommendations for the design of all-day schooling. This article examines the extent to which the existing framework conditions allow for high-quality promotion of physical activity in all-day schooling and what challenges this entails. Keywords: Full-day, promotion of physical activity, quality categories [ 60 ] 2| 2026 motorik, 49. Jg., 60-65, DOI 10.2378 / mot2026.art10d © Ernst Reinhardt Verlag [ FORUM PSYCHOMOTORIK ] Bewegungsförderung im Ganztag Eine Analyse zur Qualität des IST-Stands in NRW vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/ 27 Christina Jasmund zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule für Grundschulkinder ausdrücklich erwähnt wird (Kultusministerkonferenz 2023). Neben der Verankerung als Aufgabe auf Bundesebene ist die Förderung der körperlichen Aktivität auch in den Landesgesetzen verankert. Grundsätzlich basieren die Aufgaben der Ganztagsbetreuung in Nordrhein-Westfalen auf dem im Schulgesetz festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die zu fördernden Kompetenzbereiche Sprache, Kognition, Kreativität und Mathematik umfassen auch die Förderung motorischer, sensorischer, emotionaler und sozialer Entwicklung (MKFFI/ MSB 2018, 13). Gemäß § 9 (1); (3) des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen sind eine Vielzahl von Anreizen und Möglichkeiten für körperliche Aktivität auch Unterstützungsangebote für Gruppen unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung Teil der Förderung körperlicher Aktivität. Nach dem Mittagessen stehen Hausaufgabenbetreuung, alltägliches Lernen und Sprachförderung auf dem Programm. Dabei steht die Bewegungsförderung in der Ganztagsbetreuung in Konkurrenz zu vielfältigen weiteren Förderaufgaben wie Lese- und Mathematikförderung, Naturwissenschaften, Begabungsförderung, Förderung von Kindern mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie zusätzlichen Zugängen zum Lernen, Arbeitsgemeinschaften und sozialpädagogischen Angeboten (z. B. interkulturell, geschlechtsspe- Einführend wird zunächst eine bildungspolitische und rechtliche Einordnung des Bildungsauftrags in der Ganztagsschule vorgenommen. Aussagen zur Bedeutung von Bewegung und ihrer Förderung im Ganztag finden sich in allen relevanten rechtlichen und bildungspolitischen Dokumenten. Dazu gehört u. a. das Programm zur »Bewegungsfreundlichen Schule«, das als Resolution der Kultusministerkonferenz veröffentlicht wurde und auch in den Empfehlungen [ 61 ] Jasmund • Bewegungsförderung im Ganztag 2| 2026 zifisch, ökologisch, partizipativ, freizeitorientiert) und Projekten (Ministerium für Schule und Weiterbildung 2010, 3). Unter dem Dachprogramm »Bewegungs- und Gesundheitsförderung an Schulen in Nordrhein- Westfalen« (BeweG NRW) von 2016 bis 2020, sowie weiterführend unter dem Titel »BeweG NRW II« von 2021 bis 2025 werden alle Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsförderung in NRW zur Vernetzung und Multiplikation von Best Practices im Handlungsfeld gebündelt (Kultusministerkonferenz 2023, 34 ff.). Auffällig ist, dass es keine rechtlichen Vorgaben zu Standards, Ressourcen und Förderungsumsetzung gibt. Anhand des Qualitätsmodells nach Viernickel und Schwarz (2009) wird nachfolgend analysiert, unter welchen Bedingungen Bewegungsförderung im Ganztag in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Das Modell differenziert Qualitätskategorien, von denen angenommen wird, dass sie Auswirkungen auf die Gestaltung pädagogischer Prozesse und die Effekte der Entwicklungsförderung im Sinne des staatlichen Förderauftrags haben. Anhand der drei Inputkategorien werden die Chancen und Grenzen der Bewegungsförderung in Ganztagseinrichtungen untersucht. Strukturqualität Zur Strukturqualität zählen der Erzieher: in- Kind-Schlüssel, die Qualifikationen des pädagogischen Personals, die Räumlichkeiten (Gruppenräume, Außengelände) sowie spezielle institutionsspezifische Merkmale (Viernickel/ Schwarz 2009, 19). Für die vorliegende Analyse werden die personelle und räumliche Ausstattung, sowie das Kooperationsgebot mit Sportvereinen als relevante Strukturkriterien untersucht. Der Runderlass für den Ganztag in der bereinigten Version aus dem Jahr 2018 enthält weder ein Fachkräftegebot noch Angaben zum Personalschlüssel oder zu den Qualifikationen des Personals. Der Fachkräftemangel, niedrige Einstufungen und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten machen es schwer, langfristig qualifiziertes Betreuungspersonal zu halten. Oft sind nur befristete Arbeitsverträge und Teilzeitstellen möglich, die für potenzielle Mitarbeitende nicht attraktiv sind. Zeit für Vor- und Nachbereitungen, Besprechungen, Fortbildungen und Konferenzen sind in Teilzeitstellen und Minijobs nicht vorgesehen. Kommunale und freie Träger der Wohlfahrtspflege NRW fordern daher wiederholt eine angemessene Finanzierung und verbindliche Mindeststandards auf gesetzlicher Grundlage für Personalschlüssel, Räume und Finanzierung. In vielen Kommunen hängt die Qualität der Betreuung davon ab, ob sie finanziell in der Lage und bereit sind, freiwillige Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung bereitzustellen. Mittelfristig sind sie mit dem Ausbau der Betreuungsplätze überfordert, da dieser bereits häufig an räumlichen Beschränkungen scheitert (Freie Wohlfahrtspflege NRW 2022). Ein weiteres wesentliches Kriterium für die pädagogische Arbeit ist die Gruppengröße. Um diese den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder entsprechend variabel gestalten zu können- - bis hin zu manchmal nötigen Einzelgesprächen (Schledde / Schlee 2014, 113), ist ein entsprechender Fachkraft-Kind-Schlüssel erforderlich. Der Runderlass 2018 enthält jedoch keine konkreten Angaben zum Personalschlüssel. Gruppengrößen sollen individuellen Bedarfen der Kinder angepasst werden, jede Schule soll ein eigenes Ganztagskonzept erarbeiten, »das regelmäßig fortgeschrieben wird« (Ministerium für Schule und Weiterbildung 2010, 6.5). Hier stoßen Soll-Vorgaben mit den tatsächlichen Bedingungen aufeinander, denn auch im neuen Schuljahr 2025 / 26 »können viele Fachkräfte in der Ganztagsbetreuung nicht auskömmlich finanziert werden. Zu viele Kinder sind in zu kleinen Räumen untergebracht und es gibt keine einheitlich festgeschriebenen pädagogischen Angebote« (Völxen, 2025). Laut Empfehlung der KMK sollen Ganztagsschulen Raum und Räume durch kreative Flächennutzungskonzepte zu kindgerechten Lern- und Lebensräumen gestalten (Kultusministerkonferenz 2023). Die räumliche Situation der Ganztagseinrichtungen an (Grund-)Schulen ist problematisch. Die »starre, klassenzimmerzentrierte Flurschule« (Kricke et al. 2018, 481) [ 62 ] 2| 2026 Forum Psychomotorik ist angesichts der zunehmenden Heterogenität der Schüler: innenschaft und des inklusiven Anspruchs pädagogisch und funktional ungenügend. Nach dem Auslaufen der Investitionsförderung des Bundes stehen die Schulträger vor dem Problem, vorhandene Räume für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung umbzw. doppelt zu nutzen. Da im Runderlass keine Empfehlungen für Ganztagsräume formuliert werden, sind Kommunen und Träger vom jeweiligen finanziellen Spielraum abhängig. Kinder benötigen in der Freizeit mehr Raum als im Unterricht. Je mehr Fläche zur Verfügung steht, desto besser sind die dort stattfindenden Interaktionen und das prosoziale Verhalten (Plehn / Appel 2021, 15). Neben der Flächennutzung ist die Raumgestaltung ein »zentrales pädagogisches Werkzeug« (ebd., 30), das nicht zu unterschätzen ist. Als Klassenraum eingerichtet, können sie für die Ganztagsbetreuung jedoch keine flexiblen Ausstattungen mit aktivierenden Medien oder einladenden Rückzugsmöglichkeiten bieten. Ein nutzergruppenspezifisches Raumkonzept kann Stress mindern, das Wohlbefinden von Kindern und pädagogischen Fachkräften fördern, Impulse geben und pädagogisches Arbeiten unterstützen (Plehn / Appel 2021, 25 ff.). Dazu müssen Lehr- und pädagogische Fachkräfte des Ganztags ein gemeinsames Raumnutzungskonzept entwickeln, bestenfalls partizipativ mit den Kindern als entscheidende Nutzergruppe. Die nordrhein-westfälischen Ministerien für Schule und Weiterbildung (MSW), für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI), für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in NRW haben diverse Rahmenvereinbarungen mit den Landesverbänden für Musik, Sport, Bibliotheken, Museen, NABU, Landfrauen und Kulturelle Jugendarbeit e. V. über die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten geschlossen, um Angebote, AGs und Projekte zu ermöglichen. Vor Ort in den Kommunen und Kreisen sollen seit 2005 Bildungspartnerschaften die systematische und langfristige Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen unterstützen. Solche Netzwerke sind durch langfristige Zusammenarbeit und bestenfalls mit hauptberuflicher Steuerung effektiv. Beides ist nur mit ausreichenden Personalressourcen möglich und hängt vom individuellen Interesse der relevanten Stakeholder, also der Schulleitung, des Trägers und der Leitung des Ganztags, ab. Mit Fokus auf Sport- und Bewegungsförderung sind zusätzlich räumliche und finanzielle Ressourcen, wie Nutzungszeiträume in Schwimm- und Sporthallen sowie Sportplätzen und Übungsleiter: innenhonorare zu berücksichtigen. Unter diesen Bedingungen kann nicht von einer flächendeckenden Qualität und Quantität an bewegungsförderlichen Angeboten ausgegangen werden. Orientierungsqualität Die Orientierungsqualität ist ein System aus Einstellungen, Überzeugungen und Werten, die sich auf das Bild vom Kind, seine Entwicklung und Erziehung beziehen. Als relevante Dimensionen der Orientierungsqualität werden eine Einrichtungskonzeption (Tietze et al. 2013, 72) und die (einschlägige) Qualifikation des Personals betrachtet. Der derzeitige Qualifikationsstand des Personals in der Ganztagsbetreuung in NRW ist durch vage Vorgaben im Runderlass von 2018 gekennzeichnet. Auch im Ganztagsförderungsgesetz des Bundes von 2021 wurden keine Qualitätsstandards, etwa zur Qualifikation des Personals, festgeschrieben (Bundesgesetzblatt 2021, 4602-4606). Laut Fachkräftebarometer weisen Ergebnisse aus diversen Studien übereinstimmend darauf hin, dass ein nicht unwesentlicher Anteil des pädagogisch tätigen Personals im Ganztag nicht einschlägig pädagogisch qualifiziert ist (u. a. Altermann et al. 2018, 16). Fort- und Weiterbildungen sind von der finanziellen Ausstattung der Kommunen abhängig. Die thematischen Angebote unterliegen den Interessen Rechtliche Standards zu strukturellen Rahmenbedingungen fehlen in der Ganztagsbetreuung. [ 63 ] [ 63 ] Jasmund • Bewegungsförderung im Ganztag 2| 2026 und Fachkompetenzen der Träger und / oder der Schulleitungen. Eine teamorientierte bewegungsförderliche Qualifikation, wie sie in den Bewegungskindergärten in NRW praktiziert wird (Jasmund 2009), ist im Ganztagsbereich nicht umsetzbar. Für Schulleitungen, Trägervertretungen und Eltern sind Themen wie motorische, sensorische, emotionale und soziale Entwicklungsförderung eher zusätzliche bzw. ausgleichende Dimensionen zu den schulischen Kernkompetenzen Sprache, Kognition, Kreativität und Mathematik. Dazu passt die sehr allgemein gehaltene Vorgabe des Landes, dass die Qualifikationen des Personals in der Ganztagsbetreuung zu den Bedürfnissen der Kinder in den Bereichen der Förderung und Betreuung entsprechen sollen (Ministerium für Schule und Weiterbildung 2010, 7.1). Gemäß SGB VIII § 45 benötigt jede Einrichtung der Kindertagesbetreuung eine Einrichtungskonzeption. Jeder Träger einer Ganztagseinrichtung ist dafür verantwortlich. »Eine Konzeption ist eine schriftliche Ausführung aller inhaltlichen Schwerpunkte, die für Kinder, Eltern, die Mitarbeitenden, den Träger und die Öffentlichkeit bedeutsam sind und wirksam werden. Dabei spiegelt die Konzeption die Realität wider und verzichtet auf bloße Absichtserklärungen« (Krenz 2008, 10 f.). Eine Einrichtungskonzeption ist nach Verabschiedung durch den Rat der Tageseinrichtung gültig. Dem Rat gehört das Team der Einrichtung, der Elternrat und der Träger an. Darin »enthaltene Aussagen sind für die Mitarbeiterinnen verbindlich und stellen in ihrer Gesamtheit einen festen Bestandteil des Dienstvertrags dar« (Krenz 2008, 11). Jede (Grund-)Schule muss jährlich einen Schulentwicklungsplan erarbeiten. Dieser Plan ist zukunftsorientiert und ein Instrument der Qualitätsentwicklung. Er wird von der zuständigen Schulaufsicht geprüft und verabschiedet. An diesem Plan orientiert sich unter anderem die personelle und finanzielle Zuweisung an den Schulträger. Gemäß Schulgesetz ist die Konzeption des Ganztags Bestandteil des Schulentwicklungsplans und erst nach Verabschiedung durch die Schulkonferenz gültig. Die inhaltlichen Ausrichtungen sind nicht kompatibel. Durch die Auflagen für den Ganztag werden zukünftige Angebote in die Konzeption integriert, wodurch diese ihre Funktion als Grundlage des täglichen Handelns verliert. Die Zustimmungen von Schulleitung, Schulkonferenz und Schulaufsicht entmündigen den Ganztagsträger einerseits von seiner Pflicht zur Qualitätsentwicklung (SGB VIII § 79). Andererseits können das Ganztagsteam, Kinder und Familien ihr Partizipationsrecht und ihre Eigenverantwortung für bedürfnisgerechte Umsetzung von Bildungs- und Erziehungsangeboten nicht wahrnehmen (SGB VIII § 8). Am Beispiel der Arbeitsgemeinschaften wird deutlich, dass das Ganztagsteam optimalerweise nach partizipativer Abstimmung mit dem Kinder- und Elternrat einen Vorschlag für AGs in die Schulkonferenz einbringen kann. Nach der Verabschiedung des Schulentwicklungsplans und dessen Bestätigung durch die Schulaufsicht, können die Ressourcen geprüft werden. In diesem Fall betrifft dies die Hallenzeiten und die Finanzierung von Übungsleitungen durch Etats der Ganztagsbetreuung. Erst anschließend können in kooperierenden Vereinen entsprechende Personen gesucht werden, um die AGs anbieten zu können. Für Theater-, Museums- und andere AGs ergeben sich zusätzliche Kosten für Fahrten, Eintrittsgelder und Material. Diese fallen je nach finanziellem Spielraum der Kommune unterschiedlich aus und müssen ggf. auf die Eltern umgelegt werden. Leitungs- und Managementqualität Der Begriff der Leitungs- und Managementqualität bezieht sich nachfolgend auf die Koordination multiprofessioneller Teams von Lehrkräften sowie des Teams der Ganztagsbetreuung mit unterschiedlichen Trägerschaften und strukturellen Bedingungen. In Nordrhein-Westfalen wird der Einsatz von Lehrkräften aus den Bereichen Musik, Kunst, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte arbeiten häufig ohne Abstimmung unabhängig nebeneinander. [ 64 ] 2| 2026 Forum Psychomotorik Sport und für sprachliche oder mathematische Förderangebote in der Ganztagsbetreuung empfohlen. Auch Eltern sollten an Angeboten mitwirken können. »Neben Lehrkräften sollen möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrer: innen, Künstler: innen und Übungsleiter: innen im Sport und geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Teilnehmende von Freiwilligendiensten tätig werden.« (Ministerium für Schule und Weiterbildung 2010, 7.3-7.4). Diese Gemengelage führt zu einer Multiprofessionalität, im Ganztagsteam, in der »Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Erzieher, Kinderpfleger, Übungsleiter, Ehrenamtliche (und) Erlebnispädagogen« gleichgestellt sind. »Sie werden nicht mehr nur als Hilfskräfte gesehen. Dies sorgt für eine ausdifferenzierte Personalstruktur« (Dollinger 2014, 35 und 92). Deren Koordination und pädagogische Integration erfordert eine intensive Team(entwicklungs)arbeit. In NRW bieten über 90 % der Grundschulen Ganztagsbetreuung an, davon über 80 % in freier Trägerschaft. Die rechtlichen Unterschiede wirken sich auf Strukturen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsrechte aus. In ihrer Funktion als Hausherr: in trägt die Schulleitung umfassende Verantwortung und Entscheidungskompetenzen, die für das Personal des Ganztags den öffentlichen und freien Trägern des Ganztags zustehen. Dies betrifft die Personalauswahl und den Einsatz der pädagogischen und sonstigen Mitarbeitenden, z. B. Übungsleiter: innen für Sport-AGs, hinsichtlich arbeitsrechtlicher und versicherungstechnischer Belange. Ebenfalls betroffen sind die Öffnungs- und Schließzeiten, die Nutzung von Räumen und Außenbereichen, Anschaffungen, die inhaltliche Ausrichtung der täglichen Arbeit, aber auch die Auswahl des Caterers für die Mittagsversorgung sowie die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Eltern, z. B. für die Auswahl von Sport-AGs. Obwohl erste Ergebnisse der GEW-Befragung von Lehr- und Fachkräften an Grundschulen belegen, dass eine engere Verzahnung von Schule und Ganztag erwünscht ist, wird das Ganztagspersonal oft als nicht gleichwertig zu den Lehrkräften, sondern als Anhängsel oder Belastung angesehen. Unterschiede in Qualifikation und Status, in den pädagogischen Ansätzen, unklare Zuständigkeiten sowie mangelnde Kommunikation zwischen Lehrkräften und Betreuungskräften verstärken die Spannungen und verhindern eine effektive Zusammenarbeit. Vielfach arbeiten beide Systeme unabhängig nebeneinander (Abebrese / Rösen 2025). Während Lehrkräfte den Schwerpunkt auf fachlichen Unterricht legen, stehen für das Personal der Ganztagsbetreuung soziale und freizeitpädagogische Aspekte im Vordergrund. Ohne klare Abstimmungsprozesse bleiben Synergieeffekte ungenutzt, was die Qualität der Ganztagsbetreuung beeinträchtigt. Abschließendes Fazit Die Strukturen der Bewegungsförderung in Deutschland werden als größte Herausforderung beschrieben- - sowohl hinsichtlich der Kompetenzverteilung im staatlichen Bereich als auch mit Blick auf die teilweise fehlende Zusammenführung von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure (Abebrese / Rösen 2025, 52). »Zusammengefasst gibt es zahlreiche Belege für den Nutzen der Bewegungsförderung im schulischen Kontext. Es fehlt allerdings ein Goldstandard für die Umsetzung. Zudem sollten qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Herangehensweisen mit Überprüfung des Nutzens, der Kosten und möglicher unerwünschter Nebenwirkungen selbstverständlich sein. ›Projektitis‹ ist zu vermeiden und Synergien sollten auch innerhalb eines Kollegiums bzw. mit außerschulischen Institutionen gesucht werden« (Stiftung Kindergesundheit 2024, 80 f.). Die GEW fordert für Nordrhein-Westfalen zusätzlich: ■ flächendeckend tarifliche Bezahlung ■ weniger Teilzeit, dafür Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit [ 65 ] [ 65 ] Jasmund • Bewegungsförderung im Ganztag 2| 2026 ■ verbindliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote ■ Ausbau der Personaldecke (Stiftung Kindergesundheit 2024) Wir brauchen endlich ein Gesetz für den Ganztag in Nordrhein-Westfalen! Literatur Abebrese, J., Rösen, K. (2025): Gemeinsam OGS und Grundschule verbessern. In: https: / / www.gew-nrw. de/ so-geht-ganz, 06.09.2025 Altermann, A., Lange, M., Menke, S., Rosendahl, J., Steinhauer, R., Weischenberg, J. (2018): Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2018. Eigenverlag Forschungsverbund DJI / TU Dortmund Bundesgesetzblatt (2021): Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz- - GaFöG). Teil I Nr. 71. Bundesanzeiger Verlag, Bonn, In: http: / / www.bgbl.de/ xaver/ bgbl/ start.xav? startbk=Bundesanzeiger_ BGBl&jumpTo=bgbl121s4602.pdf, 06.09.2025 Dollinger, S. (2014): Ganztagsschule neu gestalten. Bausteine für die Schulpraxis. Beltz, Weinheim Freie Wohlfahrtspflege NRW (2022): Offener Ganztag in NRW: Gemeinsam den Kraftakt meistern! Bei der Umsetzung vom Rechtsanspruch muss die Qualität im Blick bleiben. In: https: / / www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/ presse/ detail/ offener-ganztag-in-nrw-gemeinsam-den-kraftakt-meistern, 02.09.2025 Jasmund, C. (2009): Evaluation Bewegungspädagogischer Arbeit. Zum Einfluss motorischer Förderung in Kindertagesstätten auf die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung von Kindern. Rabenstück, Berlin Krenz, A. (2008): Konzeptionsentwicklung in Kindertagesstätten. Bildungsverlag Eins, Troisdorf Kricke, M., Reich, K., Schanz, L., Schneider, J. (2018): Raum und Inklusion. Neue Konzepte im Schulbau. Beltz, Weinheim Kultusministerkonferenz (2023): Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. In: https: / / www.kmk.org/ fileadmin/ veroeffentlichungen_beschluesse/ 2023/ 2023_10_12-Ganztag-Empfehlung.pdf, 02.09.2025 Ministerium für Schule und Weiterbildung (2010): BASS 12-63 Nr. 2. Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01 / 11 S. 38, berichtigt 02 / 11 S. 85). Ritterbach Verlag, Erftstadt, In: https: / / www.bra.nrw.de/ system/ files/ media/ document/ file/ erlass_18_12_13.pdf, 06.01.2026 Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI), Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) (2018): Bildungsgrundsätze. Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an. Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen. 2. Aufl. Herder, Freiburg im Breisgau Plehn, M., Appel, S. (2021): Raumgestaltung entwickeln und pädagogisch begleiten. Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule. Herder, Freiburg Schledde, W., Schlee, J. (2014): Die Herausforderungen sind mannigfach. In: Popp, K., Methner, A. (Hrsg.): Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten. Hilfen für die schulische Praxis. Kohlhammer, Stuttgart, 101-115 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch): Kinder- und Jugendhilfe. § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In: https: / / www.gesetze-im-internet. de/ sgb_8/ __8.html, 06.01.2026 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch): Kinder- und Jugendhilfe. § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung. In: https: / / www.gesetze-im-internet. de/ sgb_8/ __45.html, 06.01.2026 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch): Kinder- und Jugendhilfe. § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung. In: https: / / www.gesetze-im-internet. de/ sgb_8/ __79.html, 06.01.2026 Stiftung Kindergesundheit (2024): Kindergesundheitsbericht. In: https: / / www.kindergesundheit.de / _docs/ Kindergesundheitsbericht_Digital-2024_ 241112.pdf, 03.09.2025 Tietze, W., Becker-Stoll, F., Bensel, J., Eckhardt, A., Haug-Schnabel, G., Kalicki, B., Keller, H., Leyendecker, B. (Hrsg.) (2013): Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK). Verlag das Netz, Weimar Viernickel, S., Schwarz, S. (2009): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der pädagogischen Fachkraft-Kind-Relation. 2. Aufl. GEW, Berlin Völxen, B. (2025): Das ist neu im Schuljahr 2025 / 26. In: WAZ Ausgabe vom 23.08.2025 Die Autorin Dr. Christina Jasmund staatl. anerkannte Erzieherin, Diplom Philosophin, Motopädin, Diplom Sozialpädagogin, seit 2009 tätig als Professorin für Kindheitspädagogik an der Hochschule Niederrhein, Co- Koordinatorin für den Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik mit dem Schwerpunkt Bildung durch Bewegung Kontakt Christina Jasmund Am Schellberg 6F 47249 Duisburg c.jasmund@bildungsraeume.eu
