Motorik
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Auf den Punkt gebracht: Aktuelles Stichwort: Freizeit
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Die Ausweitung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 rückt den Begriff der Freizeit zunehmend in den Vordergrund und initiiert einen Diskurs über die Bedeutung und die Gestaltung von Freizeit bei Kindern in der institutionellen Betreuung. Der Terminus Freizeit weist eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionsansätze auf, die sowohl ›negative‹ wie auch ›positive‹ Begriffsbezeichnungen umfassen.
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[ 85 ] motorik, 49. Jg., 85-86, DOI 10.2378 / mot2026.art14d © Ernst Reinhardt Verlag 2| 2026 [ AUF DEN PUNKT GEBRACHT ] Aktuelles Stichwort: Freizeit Astrid Krus Die Ausweitung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026 / 27 rückt den Begriff der Freizeit zunehmend in den Vordergrund und initiiert einen Diskurs über die Bedeutung und die Gestaltung von Freizeit bei Kindern in der institutionellen Betreuung. Der Terminus Freizeit weist eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionsansätze auf, die sowohl ›negative‹ wie auch ›positive‹ Begriffsbezeichnungen umfassen. Die sogenannten ›negativen‹ Definitionen verstehen Freizeit als einen »relativ frei verfügbaren Zeitraum außerhalb der Arbeitszeit« (Müller-Schneider 2001, 227). Demnach umfasst Freizeit das, was nach der Arbeit und nach Abzug relevanter Aktivitäten wie Essen oder Schlafen übrigbleibt und wird damit zu einer Restkategorie, die primär dem Ausgleich und der Regeneration dient. Eine vergleichbare Abgrenzung zwischen verpflichtender und selbstgewählter Tätigkeit findet sich auch in historischen, schulpädagogischen Dokumenten, die der Bewegung als Freizeitaktivität eine regenerierende Wirkung zuschreiben: »Muss der Knabe unnatürlich lange sitzen und sich zusammennehmen, (…) wird [er] unlustig und unaufmerksam und verfällt auf allerhand Torheiten. Aber wenn er sich nach jeder Stunde einmal wieder frei ergehen und austummeln kann, so kann man nach der Freizeit die äußerste Kraftanstrengung, die straffste Haltung und die zäheste Aufmerksamkeit von ihm verlangen« (Lange 1861, 22 zitiert nach Opaschowski / Pries 2020, 782). In diesem Verständnis besteht eine Dualität zwischen verpflichtenden, fremdbestimmten und freien, selbstbestimmten Aktivitäten. Aktuelle Ansätze sehen diese Dualität von Arbeit/ Schule und Freizeit als nicht mehr zutreffend an, da es insbesondere im Jugend- und Erwachsenenalter durch die zunehmende Digitalisierung und Mediatisierung zu einer Aufhebung der räumlichen und zeitlichen Trennung von Arbeit und Freizeit kommt. Zum anderen ist Freizeit nicht zwangsläufig als freie Zeit, unabhängig von jeglichen Verpflichtungen und Aufgaben zu verstehen, da z. B. auch die sportliche Freizeitbetätigung im Verein oder das Spielen im Orchester von Verpflichtungen und Aufgaben (Trainingszeiten, Proben, Üben, Regelung des Ablaufs) geprägt sind. Gegenüber der Arbeit/ Schule handelt es sich dabei aber um selbstgewählte, den eigenen Interessen entsprechende Tätigkeiten, die positiv konnotiert sind. Die ›positiven‹ Begriffsbestimmungen orientieren sich mehr am Alltagsverständnis, welches die Zeit beschreibt, in der man tun und lassen kann, was man möchte. Die Entscheidungsfreiheit impliziert eine subjektive, intrinsische Komponente der Freizeit, bei der eine »Vielfalt von Handlungen und Aktivitäten, die wegen ihrer erhofften positiven Wirkung auf den psychophysischen Zustand (Genuss, Freude, Entspannung, Spaß, Zufriedenheit u. ä.) ausgeübt werden« (Tokarsky o. J.). Freizeit kann demzufolge für jedes Individuum etwas anderes bedeuten, Sport, Vergnügen, Unterhaltung, aber auch Bildungsangebote, ehrenamtliches Engagement und unter Umständen auch Arbeit umfassen, sofern diese der Zufriedenheit, der eigenen Entwicklung zuträglich sind. Benkel et al. sehen in Freizeit »den von Fremdbestimmung freien Zeitraum, der von den Einzelnen nach freiem Ermessen ausgefüllt wird« (2024, 397) und schließen damit eine zur Verfügung stehende Variationsbreite an Aktivitäten, die freie Wahlmöglichkeit, Selbstbestimmung und intrinsische Motivation hinsichtlich der Nutzung ermöglichen, ein. [ 86 ] 2| 2026 Auf den Punkt gebracht Als Kernmerkmale der Freizeit gelten demzufolge primär die Selbstbestimmung und die Orientierung an den individuellen Bedürfnissen und Interessen des Individuums sowie die damit verbundene Lebenszufriedenheit. Diese »biografisch bedeutende Ressource« (Harring / Peitz 2020, 793) bietet ein immenses Lernfeld sozialer, emotionaler und kommunikativer Kompetenzen, die zugleich als Alltagsbildung eine elementare Basis schulischer Bildungsprozesse sind. Aus den Begriffsbestimmungen von Freizeit lassen sich demzufolge verschiedene Wirkdimensionen ableiten: ■ Freizeit als Raum zur Befriedigung individueller Interessen und Bedürfnisse ■ als Möglichkeit zur Entspannung und Regeneration ■ als Medium der Persönlichkeitsentwicklung im Sinne von Selbstwirksamkeit und Identitätsbildung ■ sowie als Zeit non-formaler Bildungsprozesse. In Bezug auf das Kindesalter benennt die UN Kinderrechtskonvention in Artikel 31 (1) »das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit […], auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben« sowie (2) »[…] die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten […] für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung« (UNICEF 1989, 35 f ). Das Zur-Verfügung-Stellen eines »Möglichkeitsraumes«, die partizipative Mitgestaltung und die uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe an verschiedenen Aktivitäten, die den kindlichen Bedürfnissen und Interessen entsprechen, sind damit verankert. Es stellt sich die Frage, inwieweit der offene Ganztag dem Anspruch nach Freizeit und den inhärenten Wirkfaktoren entspricht. Die freie Wahl der Aktivitäten entlang der eigenen, situativen intrinsischen Motivation kann mit den Strukturen der institutionellen Ganztagsbetreuung (Einordnung in Zeitstrukturen, Festlegung einer Aktivität auf ein Schulhalbjahr) kollidieren, so dass die Angebote von Schüler: innen nicht als Freizeit wahrgenommen werden. Andererseits eröffnet die Angebotsvielfalt im offenen Ganztag Zugänge zu Freizeitaktivitäten, die einem Teil der Kinder aufgrund sozialräumlicher Bedingungen (Wohnumfeld), finanzieller Ressourcen (Kinderarmut) oder sprachlicher Barrieren anders nicht zur Verfügung stünden. Um die Potenziale der Freizeit im Ganztag zu eröffnen, braucht es außerschulische Räume und Flächen mit entsprechender Ausstattung und qualifiziertes Personal, das partizipatives Handeln und freies, selbstbestimmtes Agieren in selbstgewählten Gruppen ermöglicht. Auf diese Weise können in selbstgewählten Aktivitäten umfassende Kompetenzen erworben, neue Interessen geweckt, Erfolgserlebnisse durch Selbstbestimmung entstehen und diese als Freizeit wahrgenommen werden. Literatur Benkel, T., Bührmann, A., Klimke, D., Lautmann, R., Stäheli, U., Weischer, C., Wienold, H. (Hrsg.) (2024): Lexikon zur Soziologie. 7. Aufl. Springer VS, Wiesbaden, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-42567-8 Harring, M., Peitz, J. (2020): Freizeit im Kontext von Ganztagsbildung. In: Bollweg, P., Buchna, J., Coelen, T., Otto, H. W. (Hrsg.): Handbuch Ganztagsbildung. Springer Fachmedien, Wiesbaden, 793-807, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-23230-6_59 Lange, W. (1861): Zehn Jahre aus meiner pädagogischen Praxis. Ein Rückblick. Hoffmann und Campe, Hamburg Müller-Schneider, T. (2001): Freizeit und Erholung. In: Schäfers, B., Zapf, W. (Hrsg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands. Leske & Budrich Verlag, Leverkusen-Opladen, 227-237, https: / / doi. org/ 10.1007/ 978-3-322-94976-9 Opaschowski, H. W., Pries, M. (2020): Freizeit, Freie Zeit und Muße. In: Bollweg, P., Buchna, J., Coelen, T., Otto, H. W. (Hrsg.): Handbuch Ganztagsbildung. Springer Fachmedien, Wiesbaden, 781-791, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-23230-6_58 Tokarsky, W. (o. J.): Freizeit. In: Spektrum Lexikon der Psychologie. In: https: / / www.spektrum.de/ lexikon/ psychologie/ freizeit/ 5275, 06.01.2026 UNICEF (1989): Konvention über die Rechte des Kindes. In: https: / / headless-live.unicef.de/ caas/ v1/ media/ 194402/ data/ 77afdd9d17e246129b04e8a ef70a01ab, 06.01.2026 Kontakt Prof. Dr. Astrid Krus Diplom-Motologin, Professorin für das Lehrgebiet Kindheitspädagogik am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach, Studiengangskoordinatorin, Leitung des Kompetenzzentrums Kindheitspädagogik in Bewegung
