eJournals körper tanz bewegung 4/4

körper tanz bewegung
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2195-4909
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/ktb2016.art22d
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Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten in Deutschland (BgA-KT)

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Krisztina Berger
Astrid Kolter
Marianne Eberhard-Kaechele
Jörg Oster
Ausgewählte Ergebnisse zum Fachbereich Tanztherapie einer Berufsgruppenanalyse von Künstlerischen Therapeuten zeigen, dass die Tätigkeitsmerkmale (Arbeitsfeld, Klientel etc.) dieser Berufsgruppe denen eines „heilkundlichen Berufs“ entsprechen. Somit ist eine von mehreren Bedingungen für eine berufs- und sozialrechtliche Anerkennung der Tanztherapie erfüllt. Außerdem dienen Informationen zu Bezahlung, Therapiedauer usw. der Orientierung für individuelle Therapeuten.
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Fachbeitrag 170 körper-- tanz-- bewegung 4. Jg., S. 170-181 (2016) DOI 10.2378 / ktb2016.art22d © Ernst Reinhardt Verlag Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten in Deutschland (BgA-KT) Selektive Ergebnisdarstellung aus Sicht der TanztherapeutInnen Krisztina Berger, Astrid Kolter, Marianne Eberhard-Kaechele, Jörg Oster Ausgewählte Ergebnisse zum Fachbereich Tanztherapie einer Berufsgruppenanalyse von Künstlerischen Therapeuten zeigen, dass die Tätigkeitsmerkmale (Arbeitsfeld, Klientel etc.) dieser Berufsgruppe denen eines „heilkundlichen Berufs“ entsprechen. Somit ist eine von mehreren Bedingungen für eine berufs- und sozialrechtliche Anerkennung der Tanztherapie erfüllt. Außerdem dienen Informationen zu Bezahlung, Therapiedauer usw. der Orientierung für individuelle Therapeuten. Schlüsselbegriffe Tanztherapie, Künstlerische Therapien, Berufsgruppenanalyse, Professionalisierung, heilkundliche Berufe Analysis of the Professional Field of Arts Therapists in Germany: Selected Results of a Survey from the Perspective of Dance / Movement Therapists Selected results for dance / movement therapy from an analysis of the professional field of arts therapists show that the occupational characteristics (area of work, clientel etc.) of this professional group are comparable to those of other “health care professions”. Consequently, one of a number of conditions for the legal recognition of dance / movement therapy as a profession is fulfilled. Furthermore, information on subjects such as payment and duration of therapy offer orientation for practitioners. Key words dance therapy, creative arts therapy, professional field analysis, professionalization, medical professions D er Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschlands (BTD) hat verschiedene berufspolitische Partner. Die Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie (DGK) widmet sich der Anerkennung der Körperpsychotherapie als Psychotherapieform, was Personen zugutekommt, die approbierte Psychotherapeuten sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) vertritt eher Personen ohne Approbation als Psychotherapeuten und verfolgt folgende langfristigen Ziele: ● Rechtliche Regelung des Berufs „Künstlerischer Therapeut“ (KT) als eigenständiger Heilberuf bzw. als heilkundlicher Zulassungsberuf Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 171 ● Anerkennung der „Künstlerischen Therapie“ als Therapieverfahren innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) Diese Ziele basierten ursprünglich auf einer empirisch nicht validierten Vorstellung der berufspraktischen Situation von TanztherapeutInnen und anderen Künstlerischen TherapeutInnen in Deutschland (Hamberger et al. 2013), welche auf der Situation von TherapeutInnen in Ländern wie den USA und England fußt, in denen der Beruf (teilweise mit zusätzlichen Qualifikationen) zur Kassenfinanzierung berechtigt. Um weitere Berufspolitik mit der Ausrichtung auf diese Ziele zu rechtfertigen, sind empirische Belege erforderlich, die aufzeigen, dass die Situation der Künstlerischen TherapeutInnen in Deutschland die Kriterien erfüllt, um als eigenständiger, akademischer Heilberuf bzw. als heilkundlicher Zulassungsberuf zu gelten. Aus der Sicht des Berufsrechtes, das den Zugang und die Berufsausübung der Künstlerischen Therapien als eigenständiges Therapieverfahren regeln würde, müssen folgende Daten zum Beweis der Regelungsnotwendigkeit gesammelt werden: ● Hinreichend große (relevante) Gruppe der Leistungserbringer ● Eigenständigkeit des Therapieverfahrens / des Tätigkeitsfeldes: Künstlerische TherapeutInnen sollten in Tätigkeitsbereichen arbeiten, die für keine andere Berufsgruppen ausgeschrieben werden (Stellenprofile, Tätigkeitsprofile, Arbeitskontexte, Verträge). ● Art des Qualifizierungsniveaus ● Medizinisch-heilkundlicher Tätigkeitsbereich: Die überwiegende Anzahl der Künstlerischen TherapeutInnen sollte in den ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens tätig sein. Aus der Sicht des Sozialrechtes, das regelt, wer welche Leistungen unter welchen Umständen im Rahmen der Sozialversicherungssysteme erbringen darf und wie sie finanziert werden, müssen folgende Daten gesammelt werden: ● Indikationsspektrum: Der Einsatz Künstlerischer Therapien erfolgt in einem breiten Indikationsspektrum gem. ICD-10, das die sozialrechtlich relevanten Bereiche des SGB V abdeckt. ● Heilkundlich-therapeutische Vorgehensweise: KT planen und führen ihre Therapie auf der Grundlage der ärztlich gestellten Diagnose (gem. ICD-10) und fachspezifischer Diagnose, Indikation- und Zielstellung durch. ● Qualitätssicherung: KT sorgen durch spezifische Maßnahmen (Supervision, Fortbildung, Verbandsmitgliedschaft, Dokumentation, Evaluation etc.) für die Sicherung einer qualifizierten, ethischen Berufspraxis. Erst wenn sich der Schwerpunkt der Tätigkeitsbereiche Künstlerischer TherapeutInnen nachweislich innerhalb des sozialgesetzlich regulierten Sektors befindet, machen weitere berufspolitische Arbeitsschritte in diese Richtung Sinn. Wenn nur eine geringe Anzahl der Praktizierenden im Gesundheitswesen tätig sind, wäre ein weiteres Verfolgen des Vorhabens einer Regelung als Gesundheitsberuf vorerst obsolet (Oster et al. 2014). Hierzu gehört der kostspielige und arbeitsintensive Nachweis von Nutzen (Wirksamkeit des Verfahrens) und Wirtschaftlichkeit (Schnelligkeit, Nachhaltigkeit, Kosteneffizienz des Verfahrens). Mit dem Ziel einer realistischen Beurteilung der aktuellen berufspraktischen Situation der in Deutschland ausgebildeten und tätigen KT beauftragte die BAG KT 2012 den Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie mit der Durchführung einer Berufsgruppenanalyse für Künstlerische Therapien (BgA-KT). Die statistische Gesamtauswertung der Daten hat die Hochschule für Kunsttherapie in Nürtingen, vertreten durch Jörg Oster, übernommen. Der vorliegende Artikel basiert auf den ausführlichen wissenschaftlichen Berichten des 172 4 | 2016 Berger, Kolter, Eberhard-Kaechele, Oster Forscherteams um Oster und Melches (2014, 2015, 2016), die online erhältlich sind (siehe Literaturverzeichnis). Design der Studie Messinstrument Die Daten wurden mit einem von Experten entwickelten und erprobten Online-Fragebogen im Zeitraum vom 21.5.2013 bis zum 14.7.2013 erhoben. Der Fragebogen erfasste personenbezogene Daten (Alter, Geschlecht, Bundesland) sowie Ausbildungshintergrund, Arbeitsverhältnisse und Maßnahmen der Qualitätssicherung. Darüber hinaus wurden spezielle Fragen zum jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt (angestellt/ freiberuflich), zur Zielgruppe (Kennzeichen der Klientel, Diagnosen bzw. Indikationsspektrum gem. ICD-10), zum Setting (Art, Frequenz, Umfang, Dauer etc.), zum institutionellen Rahmen und zur Vergütung gestellt. Stichprobe Alle Künstlerischen TherapeutInnen, die zur Zeit der Datenerhebung in Deutschland angestellt oder selbständig tätig waren, wurden über die Berufsverbände / -gesellschaften und Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitute zur Teilnahme aufgerufen. Es wurden 19 in Deutschland ansässige Berufsverbände bzw. Gesellschaften für künstlerische Therapien (davon sind zehn Verbände Mitglied in der BAG KT) und insgesamt 117 Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitute bzw. Studiengänge für Künstlerische Therapien angesprochen. Stichprobengröße Die Gesamtstichprobe besteht aus 3531 Teilnehmern (TN), die mindestens eine Frage des Fragebogens beantwortet haben. Davon sind 65,2 % der erhaltenen Datensätze auswertbar, da nur 2303 TN ihre Teilnahme an der Befragung vollständig abgeschlossen und ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung gegeben haben. Die Daten dieser 2303 TN bilden die Grundlage für die Auswertung der Berufsgruppenanalyse. Aus dem Fachbereich Tanztherapie haben an der Studie 239 TN, 10,4 % der Gesamtstichprobe, teilgenommen. Von den 239 TN waren 174 im BTD registriert (BTD 2014). Im Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschlands (BTD) waren zu diesem Zeitpunkt 350 TanztherapeutInnen registriert. D. h. knapp 50 % haben an der Befragung teilgenommen. Insofern können die vorliegenden Ergebnisse als Tendenz betrachtet werden, und die Autorinnen hoffen, durch diese Veröffentlichung Teilnehmer für eine zukünftige Nachfassung der Berufsfeldanalyse zu motivieren. Ergebnisse Im Kontext dieser Zeitschrift wird die strenge wissenschaftliche Trennung von Ergebnissen und Diskussion zugunsten einer Dialektik modifiziert und auf die Teilergebnisse zu Tanztherapie fokussiert, um eine Verwertung der Ergebnisse für Leser zu erleichtern. Allgemeine Beschreibung der Stichprobe Im Vergleich zu anderen Fachbereichen sind die TanztherapeutInnen tendenziell älter. Die Verteilung der Altersgruppen (in 10-Jahres- Schritten) innerhalb des Fachbereichs „Tanztherapie“ sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Hälfte der Stichprobe ist älter als 50 Jahre. Diskussionspunkt: Es kann sein, dass die Altersverteilung im BTD tatsächlich anders aussieht und nur die Studienteilnehmer so verteilt sind. In dem Fall müssten jüngere TanztherapeutInnen in Zukunft für die Teilnahme an berufspolitischer Forschung sensibilisiert werden. Hierzu könnte dieser Artikel dienen. Falls die Verteilung stimmt, muss in den nächsten zehn Jahren für Nachwuchs gesorgt werden, wenn die Berufsgruppe der Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 173 TanztherapeutInnen weiter bestehen soll. Hier müssten Strategien entwickelt werden, junge Menschen für den Beruf zu interessieren. 83,4 % der Gesamtstichprobe sind weiblich, 16,4 % sind männlich. Den größten Frauenanteil weist die Tanztherapie (95 %), den größten Männeranteil die Musiktherapie (23,9 %) auf. Diskussionspunkt: Die einseitige Geschlechterverteilung in der Tanztherapie stellt Herausforderungen an Ausbildung und Therapie bzgl. der Vermittlung von Rollenvorbildern und der Berücksichtigung der speziellen Lebensbedingungen und Problemen von Männern. In diesem Zusammenhang steht die abschreckende Wirkung der Bezeichnung „Tanztherapie“ auf Männer in Ausbildung und Therapie zur Debatte. Rahmenbedingungen der Stichprobe (Ort, Stellen, Vergütung, Tarifregelungen) Die Tätigkeitsorte der TanztherapeutInnen konzentrieren sich eher auf wenige Bundesländer, wenngleich in allen Bundesländern TanztherapeutInnen vertreten sind. Im Folgenden werden die Prozentangaben der Tanztherapiestellen in den einzelnen Bundesländern aufgeführt, zum Vergleich gefolgt vom Einwohneranteil dieser Bundesländer an der Gesamtbevölkerung (Gb; Bundeszentrale für politische Bildung 2012). 51,4 % haben ihre Arbeitsplätze in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (20,1 % zu 21,8 % Gb), Bayern (16,7 % zu 15,3 % Gb) und Baden-Württemberg (14,6 % zu 13,2 % Gb), gefolgt von Hessen (10,5 % zu 7,4 % Gb) und Berlin (10 % zu 4,2 % Gb). Diskussionspunkt: Die Konzentration der Tätigkeitsorte ist einerseits mit der hohen Bevölkerung dieser Länder bzw. in Berlin mit der hohen Bevölkerungsdichte (3891 Einwohner je km² vs. 227 im Bundesdurchschnitt; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016) zu erklären. Zudem ist der allgemeine Wohlstand in diesen Ländern höher. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern kann man als Freiberufler oder Angestellter im Mittel auf einen besseren Umsatz oder Gehalt kommen (z. B. Tiedge 2015). Dennoch bleibt der Eindruck, dass noch Potential für weitere Tätigkeitsorte in anderen Bundesländern besteht. Von der Stichprobe der TanztherapeutInnen sind 135 (56,5 %) angestellt tätig, 150 (62,8 %) sind freiberuflich / selbständig tätig. Dabei gibt es bei 46 (19 %) Überschneidungen, die sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig sind. Diskussionspunkt: Die höhere Zahl der freiberuflich tätigen TanztherapeutInnen wirft die Frage auf, ob die Bedürfnisse und besonderen Arbeitsbedingungen dieser Gruppe im Berufsverband und in Fort- oder Ausbildung entsprechende Berücksichtigung finden. Wir gehen davon aus, dass ein ungedeckter Bedarf an Seminaren zu Existenzgründung, Marketing- und Akquisestrategien besteht. Abb. 1: Prozentverteilung der Altersgruppen der TanztherapeutInnen Prozentverteilung der Altersgruppen Prozent der TanztherapeutInnen 174 4 | 2016 Berger, Kolter, Eberhard-Kaechele, Oster Innerhalb der Untergruppe im Angestelltenverhältnis (135 TN) gilt: 83,7 % (113 TN) der angestellten TanztherapeutInnen haben eine unbefristete, 15,6 % (21 TN) eine befristet geregelte Anstellung. Knapp ein Drittel der angestellt tanztherapeutisch Tätigen (29,6 %, 40 TN) hat einen 50-59%igen Stellenanteil, danach folgen die 90-100%igen Stellen mit 21,5 % (29 TN) der Angestellten, die drittgrößte Gruppe (17,8 %, 24 TN) bilden Angestellte mit 70-79%igen Stellen. Bei 83,7 % der angestellt künstlerisch-therapeutisch Tätigen bildet die Anstellung den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit. Bei den freiberuflich Tätigen bildet die tanztherapeutische Tätigkeit nur für ein Viertel den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit. Bei 43,7 % (59 TN) der angestellt tätigen TanztherapeutInnen entspricht die Ausschreibung der Stelle ihrer Fachrichtung („Tanztherapie“). Bei 56,3 % jedoch nicht. Hier zeigt sich eine große Streuung der Tätigkeitsfelder. Die drei höchsten Prozentsätze fallen auf die Ausschreibungen Bewegungstherapie (23 %), Sozialpädagogik/ Sozialarbeit (7,4 %) und Körpertherapie (5,9 %). Bei der Gesamtstichprobe haben 64,2 % (856 TN) eine Stelle, die als Stelle der jeweiligen Fachrichtung der Künstlerischen Therapien ausgeschrieben war. Diskussionspunkt: Vielen TherapeutInnen ist die Relevanz einer solchen Formalie wie die Stellenbezeichnung im Sinne der Bemühungen um Anerkennung des Berufsstandes möglicherweise nicht bewusst, oder es gibt andere Gründe, die sie davon abhalten, auf eine entsprechende Bezeichnung zu bestehen. Hier könnte durch Aufklärungsarbeit vom Berufsverband und die Verantwortung der einzelnen TanztherapeutInnen vor Ort mehr Bewusstsein geschaffen und versucht werden, die Stellen entsprechend umzubenennen. Zur Verteilung des Einkommens (Bruttogehalt) von angestellten TanztherapeutInnen (135 TN) liegen folgende aussagekräftige Daten vor: 0,7 % verdienen weniger als 500 €, 6,7 % verdienen 500-1000 €, 20 % verdienen 1001-1500 €, 22,2 % verdienen 1501-2000 €, 19,3 % verdienen 2001-2500 € und 25,9 % verdienen mehr als 2500 €. Inwieweit diese Angaben sich auf Teilzeit- oder volle Stellen beziehen, konnte wegen der geringen Größe der Teilstichproben nicht aussagekräftig differenziert werden. Ein positiver Zusammenhang zwischen den Jahren der Berufserfahrung und dem Bruttogehalt konnte für die Gesamtstichprobe aller KTs festgestellt werden. Diskussionspunkt: Es wird oft diskutiert, ob Akademisierung eine Verbesserung des Verdienstes erreichen könnte. Die Daten zeigen, dass die vollzeitangestellten TanztherapeutInnen ohne Hochschulabschluss (20 TN) in etwa das gleiche verdienen wie die mit Hochschulabschluss (5 TN). Allerdings kann dieser Befund durch die geringe Teilnehmerzahl Abb. 2: Wöchentliche freiberufliche Tätigkeit als TanztherapeutIn Prozent der Freiberufler Wöchentliche freiberufliche Tätigkeit als TanztherapeutIn Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 175 der Hochschulabsolventen, fehlende Angaben zu den Jahren der Berufserfahrung und durch die Deckelung der präzisen Angaben zum Verdienst bei 2500 € verzerrt sein. Die Verteilung des Honorars pro Stunde bei selbständigen / freiberuflichen TanztherapeutInnen kann Abbildung 3 entnommen werden. Auch hier zeigte sich im Vergleich der Daten von akademischen und nicht-akademischen Freiberuflern kein wesentlicher Unterschied in der Honorierung. Wie in der Wirtschaft entscheiden wohl bei der Besetzung und Vergütung der ungeregelten Stellen im Gesundheitswesen oft nicht die Qualifikation, sondern der Auftritt, das Selbstbewusstsein und das Verhandlungsgeschick des Individuums. Hier stellt sich die Frage, ob man überhaupt von dieser Tätigkeit leben kann: Die Verteilung der Gesamtstichprobe aller Künstlerischen TherapeutInnen zeigt, dass 70,3 % der angestellten und 44 % der selbstständigen KT mit dieser Tätigkeit mehr als 75 % ihres Lebensunterhalts verdienen können. Für 14 % der angestellten und 38,4 % der selbstständigen Antwort gebenden KT reicht das Bruttogehalt nicht aus, um ihren Lebensunterhalt bis zur Hälfte zu sichern. Um diese finanzielle Lücke zu überbrücken, sind sie auch in anderen Berufsfeldern tätig (Oster et al. 2014, 55). Diskussionspunkt: Im Vergleich zu anderen Fachrichtungen besteht bei den TanztherapeutInnen die größte Streuung der Honorarsätze (Melches et al. 2016, 48). Ein offener Austausch über die Honorare bei selbständiger / freiberuflicher Tätigkeit kann zur Vereinbarung über einen Mindestsatz führen, wie es bei der Antragsstellung für Leistungen aus dem ergänzenden Hilfesystem bei Traumatisierung im institutionellen oder häuslichem Rahmen erfolgte (80 € pro Stunde). Das schützt die wenig verdienenden TanztherapeutInnen vor dem Abrutschen in den Niedriglohnbereich und kommuniziert den Wert der Tanztherapie nach außen. Allerdings müsste bei künftigen Erhebungen zwischen Einzelsitzungen im Praxiskontext und mehreren zusammenhängenden Stunden im Kontext von Fortbildungen etc. differenziert werden, die oft geringer honoriert werden. Qualifikationsniveaus Bei der Verteilung der Abschlüsse in Tanztherapie in der Stichprobe der TanztherapeutInnen zeigte sich, dass sie im Vergleich zu der Gesamtstichprobe mit nur 18,8 % seltener einen akademischen Abschluss hatten als andere Fachbereiche der Künstlerischen Therapien, wie MusiktherapeutInnen mit 67,7 % Abb. 3: Honorar pro Stunde bei selbständigen / freiberuflichen TanztherapeutInnen Prozent der Selbständigen Honorar pro Stunde bei selbständigen/ freiberuflichen TanztherapeutInnen 176 4 | 2016 Berger, Kolter, Eberhard-Kaechele, Oster oder KunsttherapeutInnen mit 57,1 % Akademikern. Abbildung 4 zeigt den Vergleich der TanztherapeutInnen mit der Gesamtstichprobe. Auch wenn man die Zahl der TanztherapeutInnen betrachtet, die mindestens einen Hochschulabschluss in einem beliebigen Fach haben, sind es nur 36 %. Diskussionspunkt: Aufgrund der zunehmenden Akademisierung der Therapieberufe wie Ergotherapie, Pflegewissenschaften usw. wächst der Druck auf die Künstlerischen Therapien, ein akademisches Niveau zu etablieren. Eine gesetzliche Regelung des Berufs setzt zudem voraus, dass man sich auf ein Niveau einigt. Die Bestrebungen der BAG KT gehen eindeutig in die Richtung der Akademisierung, und die TanztherapeutInnen haben die größte Lücke diesbezüglich zu schließen. Somit müsste einerseits über die Erweiterung des Angebots an akademischen Ausbildungen nachgedacht werden, aber auch über Möglichkeiten der Nachqualifizierung von bereits ausgebildeten TanztherapeutInnen. Was die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde betrifft, liegen die TanztherapeutInnen vorne. In der Tanztherapie liegt der Anteil bei 68,1 %, gefolgt von Sprachgestaltung bei 48,5 %, Musiktherapie bei 44,7 %, in der Theater- / Dramatherapie bei 38,3 %, in der Kunst- / Gestaltungstherapie bei 36,2 % und in der Eurythmietherapie bei 30,5 %. Diskussionspunkt: Diese Werte entsprechen dem höheren Anteil an Selbständigen / Freiberuflern bei den TanztherapeutInnen im Vergleich zu der Gesamtstichprobe (s. o.). Auffällig sind weitere Daten, die zeigen, dass angestellte TanztherapeutInnen zu 76,3 % eine ICD-10 Diagnose (die vermutlich meist von anderen Berufsgruppen diagnostiziert wurde) als Behandlungsgrundlage nutzen, während nur 36,7 % der freiberuflich / selbständig Tätigen dies tun. Wichtig wäre zu klären, ob ambulant andere Merkmale als ICD-10-Diagnosen zur Orientierung für die Behandlung genutzt werden, wie z. B. Bewegungsanalyse, Psychodynamik, Körperbild etc., oder ob die Notwendigkeit Abb. 4: Verteilung der Abschlüsse der Gesamtstichprobe der Künstlerischen TherapeutInnen und der TanztherapeutInnen im Vergleich Künstlerische TherapeutInnen in Prozent TanztherapeutInnen in Prozent Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 177 einer verbesserten diagnostischen Kompetenz in der selbständigen Arbeit besteht. Die wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die von TanztherapeutInnen praktiziert werden, sind Abbildung 5 zu entnehmen. Diskussionspunkt: An dieser Stelle wäre es spannend zu betrachten, ob die Häufigkeit der Supervisionsstunden im Verhältnis zu den Arbeitsstunden pro Woche oder den Jahren der Berufserfahrung steht. Insgesamt wenden über 98 % der KT zumindest eine Maßnahme der Dokumentation oder Evaluation des künstlerisch-therapeutischen Angebotes an. Ein Unterschied zeigt sich zwischen Angestellten und Freiberuflern: 82,8 % (1130 TN) der Freiberufler nutzen eine eigene Verlaufsdokumentation und setzen zu 41,8 % (570 TN) auf Teilnehmer-Feedback, während 69,3 % (924 TN) der Angestellten eine eigene Verlaufsdokumentation fertigen, 62,4 % (832 TN) der Angestellten nutzen eine institutionsinterne Dokumentation und 32,3 % (431 TN) eine institutionsinterne Qualitätssicherung (z. B. Patientenzufriedenheitsbefragung / Qualitätsberichte). Diskussionspunkt: Diese Ergebnisse verdeutlichen die Relevanz der Dokumentation und Evaluation in der therapeutischen Arbeit. Sie regen dazu an, den professionellen Umgang mit Dokumentationssystemen und Inhalten bereits während der Therapieausbildung verstärkt vorzubereiten bzw. für bereits Ausgebildete dies in Peergruppen oder Fortbildungen weiterzuentwickeln. Tätigkeitsbereiche Die Ergebnisse zu den Tätigkeitsbereichen der TanztherapeutInnen belegen, dass das Haupttätigkeitsfeld im Regelungsbereich gemäß Sozialgesetzbuch (SGB), damit also im medizinisch-heilkundlichen Sektor liegt, wie Abbildung 6 verdeutlicht. Diskussionspunkt: Eine zentrale Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung als Heilberuf ist der Nachweis, dass ein Großteil der berufstätigen Praktiker bereits in medizinischheilkundlichen Sektoren tätig ist. Laut den obigen Daten ist diese Bedingung erfüllt. Klientel Die Antworten des Fragebogens weisen ein breites Indikationsspektrum auf. Hier werden Altersgruppen unter verschiedenen Kriterien differenziert: In der Altersgruppe der Erwachsenen sind die drei größten Untergruppen psychisch kranke Erwachsene (75,3 %), somatisch erkrankte Erwachsene (44,4 %) und Erwachsene als Beitrag zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands / Verminderung sozial bedingter Ungleichheit (42,3 %). Abb. 5: Qualitätssicherung durch Fortbildung und Supervision 178 4 | 2016 Berger, Kolter, Eberhard-Kaechele, Oster Außerdem werden zu 33,1 % Erwachsene im Rahmen von Aus- und Weiterbildung betreut. In der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen arbeiten TanztherapeutInnen schwerpunktmäßig mit folgenden Untergruppen: psychisch kranke Kinder / Jugendliche (19,2 %), Kinder / Jugendliche als Beitrag zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands / Verminderung sozial bedingter Ungleichheit (17,6 %), Kinder / Jugendliche mit somatischen Erkrankungen (10,9 %) und Kinder / Jugendliche mit Lernbehinderung (11,3 %). In der Altersgruppe der Senioren arbeiten angestellte KT schwerpunktmäßig mit folgenden Untergruppen: psychisch kranke Senioren (18,8 %), somatisch erkrankte Senioren (11,7 %) und Senioren, die von Beeinträchtigung oder Behinderung bedroht sind (5,5 %). Diskussionspunkt: In der Zeit seit der Erhebung ist die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund eine zunehmend relevante Klientel geworden, die in dieser Studie noch nicht berücksichtigt wurde. Settings In der Gruppe der TanztherapeutInnen zeigt sich die folgende Verteilung der Settings (Mehrfachnennungen, erst bei Angestellten und dann bei Selbständigen): Einzelsetting (83,7 % vs. 81,3 %), Kleingruppe mit 2-6 Klienten (77,8 % vs. 66,7 %), Großgruppe mit 7-18 Klienten (77,8 % vs. 63,3 %), Gruppe mit mehr als 18 Personen (3,7 % vs. 9,3 %), offene Gruppe / offenes Angebot (24,4 % vs. 17,3 %), aufsuchendes Angebot (18,5 % vs. 23,3 %). Die Frequenz des tanztherapeutischen Angebots pro Woche ist bei Angestellten im Durchschnitt 1-2 mal (31 %), 3-4 mal (31,9 %), 5-6 mal (16,3 %), projektbezogener Zeitraum (2,2 %). Bei Selbständigen: 1-2 mal (42,7 %), 3-4 mal (26 %) 5-6 mal (4,7 %), 7-8 mal 4 %, projektbezogener Zeitraum (7,3 %). Die Gesamtdauer der tanztherapeutischen Maßnahme ist bei angestellten TanztherapeutInnen meistens 6-12 Wochen (40 %), 3-6 Wochen (28,1 %), 1-3 Jahre (13,3 %). Bei selbständigen TN fällt die Verteilung schwerpunktmäßig anders aus: 6-12 Wochen (19,3 %), 1-3 Jahre (18,7 %), 3-9 Monate (15,3 %), 9-12 Monate (14,7 %). Diskussionspunkt: Anhand der vorliegenden Daten können unter Berücksichtigung der realen Settingbedingungen spezifischere Maßnahmen konzipiert werden. Ziele Im Rahmen dieser ersten Berufsgruppenanalyse wurden fachspezifische, störungsübergrei- Abb. 6: Tätigkeitsbereiche der TanztherapeutInnen in Prozent Tätigkeitsbereiche der TanztherapeutInnen Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 179 fende Ziele erfragt. Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse für die angestellten und selbständigen / freiberuflich tätigen TanztherapeutInnen. Diese entsprechen im Wesentlichen den Ergebnissen der Gesamtstichprobe aller Künstlerischen Therapien. Diskussionspunkt: Die Zielvorgaben wurden aus Expertenvorschlägen für die einzelnen Fachrichtungen gewonnen und können kein Alleinstellungsmerkmal der Künstlerischen Therapien begründen. Sie verdeutlichen eher die Übereinstimmung mit allgemeinen Zielen der Psychotherapie sowie, dass im Feld der Anspruch, Teile der psychotherapeutischen Versorgung übernehmen zu können, umgesetzt wird (Melches et al. 2016). Sie stellen eine Möglichkeit dar, die Konzeption von gemeinsamen Methoden und Wirkfaktoren voranzutreiben. Fazit Mit den vorgestellten Daten konnte gezeigt werden, dass die Berufsfeldanalyse ihr Ziel erreicht hat, Grundlagen für eine Regelung des Berufes des „Künstlerischen Therapeuten“ zu schaffen. Hierzu gehören die Erfassung der Größe der Berufsgruppe, der Beleg der Eigenständigkeit des Verfahrens in Bezug auf Stellenausschreibungen und -beschreibungen, die Nutzung von Qualitätssicherung sowie der Nachweis des primär medizinisch-heilkundlichen Tätigkeitsbereichs mit einem breiten Indikationsspektrum gemäß ICD-10 und psychotherapeutisch relevante Zielsetzungen. Dieser Artikel möchte darüber hinaus Interesse wecken für die weiteren Informationen, die in den Originalberichten zu lesen sind und in Tab. 1: Zielsetzungen des tanztherapeutischen Angebotes differenziert für Angestellte und Selbständige / Freiberufliche, Mehrfachnennungen möglich Ziel Häufigkeit der Nennung bei: Angestellte Selbständige / Freiberufler Reduktion von Spannungszuständen / Entspannung 122 130 Förderung der sozialen Kompetenz 115 125 Strukturierung und Stabilisierung in (akut) emotional labilen Zuständen 108 114 Erlebnisintensivierung und Wahrnehmungsveränderung 108 114 Krankheitsbewältigung 88 89 Überwindung sozialer Konflikte 83 81 Entwicklungsförderung allgemein 76 92 Aufarbeitung biografischer Probleme 75 93 Rhythmisierung entgleister Körperrhythmen 43 47 Harmonisierung physiologisch entgleister Prozesse 42 48 Förderung der Kommunikationsfähigkeit 19 14 Förderung des Selbstwertgefühls 19 16 Persönlichkeitsentwicklung allgemein 17 14 Steigerung der emotionalen Aufgeschlossenheit 15 13 Stärkung der Symbolisierungsfähigkeit 15 6 Andere Zielsetzung 6 13 180 4 | 2016 Berger, Kolter, Eberhard-Kaechele, Oster diesem Rahmen nicht erläutert werden konnten. Es bleibt jedoch noch viel zu tun. Das Qualifizierungsniveau der Künstlerischen TherapeutInnen ist noch weit entfernt von dem einheitlichen Profil, das für eine rechtliche Regelung des Berufs erforderlich ist und bei den Verhandlungen über die Aufnahme der KT in Behandlungsleitlinien immer wieder gefordert wird. Hinzu kommt, dass sich sowohl die künstlerisch-therapeutische Ausbildung als auch die Leistungserbringung an Inhalten orientieren müssen, wie sie für bestehende heilkundliche Zulassungsberufe gelten. Dies betrifft insbesondere medizinische Inhalte. Schließlich müssen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durch qualitativ hochwertige Studien bewiesen werden. Wären die oben beschriebenen Evaluationsziele der Berufsgruppenanalyse in wesentlichen Aspekten nicht erreicht bzw. deutlich unterschritten, wäre u. a. die bisherige berufspolitische Zielorientierung in Frage zu stellen bzw. müsste hinsichtlich der Etablierungsbemühungen ein grundlegender Paradigmenwechsel angedacht werden (Oster et al. 2014). Stattdessen sind die intuitiven Vorstellungen des Berufs eher bestätigt und die professionelle Identität der Künstlerischen Therapien durch die Erhellung ihrer Gemeinsamkeiten gestärkt worden. Literatur BTD Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschlands (2014): Vorstandsbericht 2013 / 2014 Bundeszentrale für politische Bildung (2012): Bevölkerung nach Ländern. In: www.bpb.de/ nachschlagen/ zahlen-und-fakten/ soziale-situation-in-deutschland/ 61535/ bevoelkerung-nach-laendern, 1.7.2016 Hamberger, C., Hamdorf, T. D., Junker, J., Elbing, U., Oster, J. (2013): Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT). Hintergründe, Zielstellung und Aufruf. Musiktherapeutische Umschau 34 (1), 48-60, http: / / dx.doi. org/ 10.13109/ muum.2013.34.1.48 Melches, J., Hamberger, C., Oster, J. (2016): Berufsgruppenanalyse Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT)-- Ergebnisse und Resümee. Musiktherapeutische Umschau 37 (1), 41-59, http: / / dx.doi.org/ 10.13109/ muum.2016.37.1.41 Oster, J. (2015): Berufsgruppenanalyse Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Ergebnisbericht zu den Fachbereichen Kunsttherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, Eurythmietherapie, Theatertherapie, Sonstige. http: / / dx.doi. org/ 10.18725/ OPARU-3839 Oster, J., Hamberger, C., Hamdorf, T. D., Junker, J., Elbing, U., Melches, J. (2014): Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Ergebnisbericht. http: / / dx.doi. org/ 10.18725/ OPARU-3840 Oster, J., Melches, J., Hamberger, C. (2014): Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT)-- Erste Ergebnisse. Musiktherapeutische Umschau 35 (3), 314-326, http: / / dx.doi.org/ 10.13109/ muum.2014.35.4.314 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2016): Gebiet und Bevölkerung. In: www.statistik-portal.de/ Statistik-Portal/ de_jb01_jahrtab1.asp, 18.5.2016 Tiedge, A. (2015): Gehaltsatlas. So viel verdienen die Deutschen. In: www.spiegel.de/ karriere/ berufsleben/ gehaelter-im-vergleich-gehaltsatlasordnet-nach-bundeslaendern-und-geschlecht-a- 1059285.html, 30.5.2016 Berufsgruppenanalyse Tanztherapie 4 | 2016 181 Die AutorInnen Dr. Krisztina Berger Promovierte Physikerin, Tanztherapeutin BTD, seit 2008 in eigener Praxis Beraterin für eine internationale Klientel aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie Ausbilderin für Tanz- und Bewegungstherapie am HIGW. ✉ Dr. Krisztina Berger Alt-Moabit 134 | D-10557 Berlin krisztina.berger@gmail.com www.krisztina-berger.com Astrid Kolter Diplom-Psychologin, Tanztherapeutin BTD, tätig in eigener Praxis sowie mit Kindern und Jugendlichen in einer psychiatrischen Klinik. Lehrkraft an der Volkshochschule und der Ballett-, Musical- und Tanzakademie STEP IN, Marburg. Zweite Vorsitzende des Berufsverbandes der TanztherapeutInnen Deutschland (BTD). ✉ Astrid Kolter Praxis für Tanztherapie Neue Kasseler Str. 7a | D-35039 Marburg praxis@tanztherapie-kolter.de www.tanztherapie-kolter.de Dr. rer. medic. Marianne Eberhard-Kaechele Ausbilderin, Supervisorin und Lehrtherapeutin BTD. Dozentin an der Deutschen Sporthochschule Köln am Institut für Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation, Abteilung Neurologie, Psychosomatik, Psychiatrie. Eigene Praxis für Tanz- und Ausdruckstherapie. Wissenschaftliche Leiterin des Langen Instituts für Tanz- und Ausdruckstherapie. ✉ Dr. rer. medic. Marianne Eberhard-Kaechele Abteilung Neurologie, Psychosomatik, Psychiatrie Institut für Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6 | D-50933 Köln m.eberhard-kaechele@dshs-koeln.de Prof. Dr. Jörg Oster Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Professor für wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden in den Künstlerischen Therapien sowie Klinische Psychologie an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Zudem klinische und wissenschaftliche wissenschaftliche Tätigkeit an der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ulm. ✉ Prof. Dr. Jörg Oster Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Albert-Einstein-Allee 23 | D-89081 Ulm joerg.oster@uni-ulm.de