eJournals körper tanz bewegung7/1

körper tanz bewegung
9
2195-4909
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/ktb2019.art03d
9_007_2019_1/9_007_2019_1.pdf11
2019
71

Forum: Zum Gutachten des WBP zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie

11
2019
Thomas Fydrich
Auf der Grundlage des Methodenpapiers des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie wird erläutert, warum der Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) auf Anerkennung als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren negativ beschieden wurde. Es werden wesentliche Eckpunkte des Methodenpapiers und deren Anwendung am Beispiel einiger empirischer Studien im Antrag auf Anerkennung der humanistischen Psychotherapie erklärt. Zudem werden einige kritische Punkte zum Verfahrensbegriff in der Psychotherapie ausgeführt.
9_007_2019_1_0004
9 Forum: Zur Diskussion körper-- tanz-- bewegung 7. Jg., S. 9-16 (2019) DOI 10.2378 / ktb2019.art03d © Ernst Reinhardt Verlag Zum Gutachten des WBP zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie Warum die Humanistische Psychotherapie vom Wissenschaftlichen Beirat nicht als wissenschaftlich anerkannt beurteilt wurde Thomas Fydrich Auf der Grundlage des Methodenpapiers des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie wird erläutert, warum der Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) auf Anerkennung als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren negativ beschieden wurde. Es werden wesentliche Eckpunkte des Methodenpapiers und deren Anwendung am Beispiel einiger empirischer Studien im Antrag auf Anerkennung der humanistischen Psychotherapie erklärt. Zudem werden einige kritische Punkte zum Verfahrensbegriff in der Psychotherapie ausgeführt. Schlüsselbegriffe Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie, Humanistische Psychotherapie, wissenschaftliche Anerkennung The WBP’s Report on the Scientific Recognition of Humanistic Psychotherapy. Why the Federal Scientific Advisory Board for Psychotherapy Did Not Approve Humanistic Psychotherapy as a Scientifically Approved Approach Based on the “Methodenpapier” (rules of procedure) of the Federal Scientific Advisory Board for Psychotherapy, this article illustrates, why the application of the AGHPT (task force humanistic psychotherapy) for acceptance as a scientifically approved psychotherapy approach was not confirmed. Key criteria of the method of approval are explained, and their use demonstrated on a few examples of effectivity studies included in the recognition proposal of humanistic psychotherapy. Additionally, some critical aspects of the definition of the term “psychotherapeutic approach” are explained. Key words Federal Scientific Advisory Board for Psychotherapy, humanistic psychotherapy, scientific approval Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie D er Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) wurde auf der Grundlage von § 11 des Psychotherapeutengesetzes eingerichtet. Träger des Beirats sind die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesärztekammer. Der WBP hat die Aufgabe, entweder auf Anfrage von Behörden (vor allem den Landes-Gesundheitsbehörden) oder auf Antrag von Fachverbänden zu prüfen, ob 10 1 | 2019 Thomas Fydrich ein Psychotherapieverfahren oder eine Psychotherapiemethode als wissenschaftlich anerkannt gelten kann. Auf dieser Basis gibt der Beirat Empfehlungen an die Landesbehörden, ob eine Ausbildungsstätte in dem entsprechenden Vertiefungsverfahren zugelassen werden soll. Die Entscheidungen des WBP haben auch Bedeutung für die sozialrechtliche Zulassung von Psychotherapieverfahren oder -methoden. Eine positive Aussage über die Wissenschaftlichkeit eines Verfahrens oder einer Methode ist die Voraussetzung, damit ein Prüfverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in Gang gesetzt wird. Der WBP setzt sich aus sechs ärztlichen VertreterInnen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie sowie aus sechs VertreterInnen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Psychologischen Psychotherapie zusammen. Für jedes „hauptamtliche“ Mitglied gibt es eine Vertretungsperson. Die Mitglieder des WBP werden auf Vorschlag der Landeskammern und der Fachverbände für Psychotherapie von der Bundesärztekammer bzw. der Bundespsychotherapeutenkammer ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Personen eine wissenschaftliche Expertise im Bereich der Psychotherapieforschung vorweisen und zusätzlich klinische Erfahrungen haben. Die Amtsperiode beträgt jeweils vier Jahre. Die Methodik des WBP Die Methodik der Prüfung von eingehenden Anträgen auf wissenschaftliche Anerkennung ist im Methodenpapier des WBP dargestellt (WBP 2010). Nach einer ausführlichen Überarbeitung des Methodenpapiers ist seit dem Jahr 2010 das Methodenpapier in der Version 2.8 gültig. Das Methodenpapier legt die einzelnen Prüfschritte und die Entscheidungsgrundlagen für die Bewertung einzelner Studien fest. Im Methodenpapier werden drei Ebenen psychotherapeutischer Interventionen unterschieden: 1. Psychotherapeutische Technik 2. Psychotherapiemethode 3. Psychotherapieverfahren Eine psychotherapeutische Technik wird definiert als eine konkrete Vorgehensweise, mit deren Hilfe die angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von psychotherapeutischen Methoden und Verfahren erreicht werden sollen, z. B. im Bereich des psychodynamischen Verfahrens die Übertragungsdeutung zur Bewusstmachung aktualisierter unbewusster Beziehungsmuster oder in der Verhaltenstherapie die Reizkonfrontation bei der Behandlung von Angststörungen. Eine Psychotherapiemethode ist nach der Definition des WBP eine zur Behandlung einer Störung mit Krankheitswert geeignete Intervention, die durch eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung begründet ist und bei der zusätzlich eine Theorie der Behandlung von Personen mit dieser Störung vorliegt. Zudem müssen Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung klargemacht und begründet und die therapeutische Vorgehensweise genau beschrieben sein. Die Anforderungen für die Feststellung eines Psychotherapieverfahrens umfassen ebenfalls- - wie bei der Psychotherapiemethode- - das Vorliegen einer umfassenden Theorie der Entstehung und Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, zusätzlich aber auch, dass gemeinsame Grundannahmen zur Störungs- und Behandlungstheorie erkennbar sind und dass Konzepte zur differentiellen Indikationsstellung, zur Behandlungsplanung und zur therapeutischen Beziehungsgestaltung ausgearbeitet sind. Sowohl bei einer Psychotherapiemethode als auch bei einem Psychotherapieverfahren muss eine ausreichende Zahl empirischer Nachweise über die Wirksamkeit der Methode bzw. des Verfahrens vorliegen. Bei einem Ver- Zum Gutachten des WBP 1 | 2019 11 fahren müssen dabei besonders Wirksamkeitsnachweise für epidemiologisch bedeutsame Störungsbereiche erbracht worden sein. Bei Erwachsenen sind diese Nachweise unbedingt für depressive Erkrankungen und für Angststörungen erforderlich; bei Kindern und Jugendlichen gelten alternativ bzw. zusätzlich auch Wirksamkeitsnachweise für hyperkinetische Störungen und Störungen des Sozialverhaltens. Hinsichtlich der Entscheidung, ob therapeutische Ansätze als ein Verfahren betrachtet werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: a. Es muss von seinen VertreterInnen selbst als Verfahren definiert sein. b. Es muss eine umfassende Theorie der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung auf der Basis gemeinsamer theoretischer Grundannahmen erkennbar sein. c. Es müssen begründete Kriterien für die individuelle Behandlungsplanung und die Gestaltung der therapeutischen Beziehung vorhanden sein. d. Es müssen Nachweise für die Wirksamkeit des bzw. der Behandlungsansätze für ein breites Spektrum von Diagnosen (Anwendungsbereiche) vorliegen. e. Das Psychotherapieverfahren muss in der dargestellten Breite in Aus-, Fort- und Weiterbildung gelehrt werden. Der Antrag auf wissenschaftliche Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie Die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) hat den Antrag auf Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie (HPT) als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren im November 2012 beim WBP eingereicht. In der Sitzung vom Dezember 2017 hat der WBP das Gutachten zur HPT mit 11 von 12 Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet. Das Gutachten wurde im Januar 2018 veröffentlicht (Heuft/ Esser 2018). Der WBP kommt nach Prüfung des Antrags inklusive der zahlreichen Studien zum Ergebnis, dass die HPT zwar als eine psychotherapeutische Grundorientierung gesehen werden kann, jedoch nicht die Kriterien für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt. Für die HPT haben die Antragsteller eine Liste von zehn unterschiedlichen therapeutischen Ansätzen zusammengestellt. Dies sind (1) Gesprächspsychotherapie (Rogers), (2) Gestalttherapie (Perls), (3) Emotionsfokussierte Therapie (Greenberg), (4) Psychodrama (Moreno), (5) Logotherapie (Frankl), (6) Existenzanalyse (Längle), (7) Körperpsychotherapie (verschiedene Ansätze inklusive Bioenergetik, Biodynamik, Biosynthese, Hakomi), (8) Pesso Boyden System Psychomotor, (9) Integrative Therapie (Petzold) und (10) die Transaktionsanalyse. Eine Besonderheit im Antrag ist, dass die Gesprächspsychotherapie, die vom Beirat nach den seinerzeit gültigen methodischen Kriterien schon im Jahr 2002 anerkannt worden war, sowie die Gestalttherapie, die ebenfalls, aber mit dem Ergebnis der Nicht-Anerkennung, schon einmal geprüft worden war, jetzt als Unter-Ansätze (also im Sinne des WBP als Methoden) der HPT betrachtet werden. Hinsichtlich der Prüfung, ob die genannten psychotherapeutischen Behandlungsansätze im Sinne des Methodenpapiers als ein Psychotherapieverfahren betrachtet werden können, hat der Beirat die oben genannten fünf Kriterien geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Kriterien (a) und der Bereich „Beziehungsgestaltung“ in Kriterium (c) unproblematisch und erfüllt sind. Ausführlich diskutiert wurde, ob tatsächlich für alle Methoden eine ausreichend gemeinsame Basis für die Ätiologie psychischer Störungen und eine gemeinsame Behandlungstheorie dargestellt werden kann. So ist es beispielsweise schwierig, für die non-direktive Gesprächspsychotherapie nach Rogers, 12 1 | 2019 Thomas Fydrich in der die Realisierung der drei Basisvariablen Echtheit, Kongruenz und unbedingte Wertschätzung als notwendig und hinreichend für das therapeutische Vorgehen erachtet werden, und für die emotionsfokussierten Interventionen gestalttherapeutischer Techniken oder körperorientierter Interventionen eine gemeinsame Basis zuzuerkennen. Der WBP hat sich dennoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass vor allem die Inkongruenz zwischen Selbsterleben und der Wirklichkeit sowie die „Selbstaktualisierung“ als gemeinsame Basis einer Ätiologie- und Behandlungstheorie betrachtet werden können. Hinsichtlich des Bereichs „Konzept zur individuellen Behandlungsplanung und Indikationsstellung“ des Kriteriums (c) war jedoch- - auch nach mehreren Briefwechseln mit den Antragstellern sowie einer Anhörung von Vertretern der HPT-- klar, dass es in der HPT keine theoretisch oder empirisch begründeten Vorgehensweisen zur differentiellen Indikationsstellung gibt. Weiterhin wurde zu (e) deutlich, dass es zwar für die einzelnen therapeutischen Ansätze Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Curricula gibt, aber die HPT sich weder national noch international in der beantragten Form in (gemeinsamen) Curricula wiederfindet. Hinsichtlich der Beurteilung, ob die HPT als Psychotherapieverfahren angesehen werden kann, konnte auf der Basis der internationalen Literatur zwar festgestellt werden, dass es deutliche Gemeinsamkeiten in der Definition von „Humanistischer Psychotherapie“ gibt, dennoch aber die Zuordnungen keinesfalls deckungsgleich sind. Beispielsweise werden in der viel zitierten Metaanalyse von Elliot et al. (2014) einige körperpsychotherapeutische Ansätze, die integrative Therapie und die Transaktionsanalyse nicht erwähnt. Zur Beurteilung des gesamten Antrags wurde neben der Prüfung dieser Kriterien parallel die Bewertung der empirischen Studien vorgenommen. Von den Antragstellern wurden 313 Studien eingereicht. In Kooperation des WBP mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss wurden zwei weitere Literaturrecherchen im Jahr 2013 und 2016 durchgeführt, und die Antragsteller bzw. einzelne Fachgesellschaften haben selbst noch weitere Studien ergänzt. Nach Prüfung der Verfügbarkeit der entsprechenden Studien ergab sich daraus eine Anzahl von 516 Veröffentlichungen, die prinzipiell zur Frage der Wirksamkeit relevant waren. Die Beurteilung der vorgelegten Wirksamkeitsstudien Bei der Begutachtung von Wirksamkeitsstudien prüft der Beirat zunächst, ob notwendige Mindestkriterien vorliegen, damit eine Untersuchung als Wirksamkeitsnachweis gewertet werden kann. Diese Mindestkriterien sind: a. Die Untersuchung wurde an einer klinischen Stichprobe durchgeführt. b. Die Diagnosen wurden durch objektive und zuverlässige Methoden erhoben. c. Es hat ein Gruppenvergleich zu einer Kontroll- oder Vergleichsgruppe stattgefunden, wobei die Parallelität der Gruppen gesichert war. d. Es erfolgte eine zuverlässige Messung der Ergebniskriterien (Zielkriterien). e. Die Zielkriterien bezogen sich auf die Symptomatik der PatientInnen. f. Die Darstellung der Befunde ermöglicht einen methodisch korrekten Vergleich zwischen den Gruppen. g. Der untersuchte psychotherapeutische Ansatz ist ein Ansatz der HPT. Diese Kriterien wurden jeweils durch zwei Mitglieder des WBP für alle Studien geprüft und/ oder im Gremium diskutiert. Es ergab sich dadurch, dass eine große Zahl von 367 Studien mindestens eines dieser Screening-Kriterien nicht erfüllte und daher als Wirksamkeitsbeleg nicht gelten kann. Bei einem deutlichen Teil dieser Studien handelte es sich um Unter- Zum Gutachten des WBP 1 | 2019 13 suchungen, die nicht an klinischen Stichproben durchgeführt worden waren oder keine Kontrollbzw. Vergleichsgruppe hatten. So befanden sich in der eingereichten Liste von Studien beispielsweise Untersuchungen über die Veränderung der psychischen Befindlichkeit von LehrerInnen im Laufe eines Gestalt-Workshops. Dies deutet auf eine geringe Sorgfalt der Antragsteller bei der Auswahl der eingereichten Studien hin. Bei einigen Studien führte die Beurteilung des Beirats als „nicht zur HPT gehörende Intervention“ zum Ausschluss der entsprechenden Untersuchung. Beispielsweise wurde ausführlich diskutiert, ob der Einsatz der therapeutischen Technik „paradoxe Intention“ in einer Studie zur Behandlung von Agoraphobie (Ascher 1981) sowie eine Reihe von Studien zu Schlafstörungen, ebenfalls aus der Arbeitsgruppe von Ascher (z. B. Ascher / Turner 1979), als „humanistisch“ im Sinne der HPT gelten können. Diesbezüglich beurteilte der Beirat mit großer Mehrheit, dass die paradoxe Intention zwar auf eine Idee von Victor Fankl (Logotherapie) zurückgeführt werden kann und der Autor der Studie in den entsprechenden Veröffentlichungen auch Bezug darauf nimmt. Allerdings wird diese Interventionstechnik in den genannten Studien sehr deutlich als Technik in einem verhaltenstherapeutischen Kontext eingesetzt. Als „paradox“ wurde die Intervention mit der Instruktion bezeichnet, dass sich PatientInnen mit der Diagnose einer Agoraphobie im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Konfrontationsbehandlung so lange einer angstbesetzten Situation aussetzen, bis die Angst nachlässt. Sowohl die dahinterliegende Wirktheorie (Habituation) als auch das therapeutische Vorgehen sind sehr deutlich der Verhaltenstherapie zuzuordnen. Nach genauerer Prüfung von n = 114 Studien (in n = 136 Publikationen), die nach dem Screening prinzipiell als Wirksamkeitsnachweise in Frage kamen, konnten nach den Kriterien des Methodenpapiers für den Bereich der Psychotherapie bei Erwachsenen lediglich 27 Studien als Wirksamkeitsnachweise anerkannt werden. Diese verteilen sich wie folgt auf folgende Anwendungsbereiche (Störungsbereiche): ● Affektive Störungen: 5 Studien ● Angststörungen: 2 Studien ● Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen: 1 Studie ● Anpassungs- und Belastungsstörungen; 4-Studien ● Essstörungen: 1 Studie ● Psychische Faktoren bei somatischen Erkrankungen: 12 Studien ● Schizophrenie und wahnhafte Störungen: 1 Studie ● Gemischte Störungen: 1 Studie Bei 13 dieser Studien wurde nach der gesprächspsychotherapeutischen Methode vorgegangen; bei fünf wurde emotionsfokussierte Therapie (EFT) verwendet. Die übrigen neun Wirksamkeitsnachweise verteilen sich auf die übrigen acht therapeutischen Ansätze. Für den Altersbereich Kinder und Jugendliche liegen insgesamt lediglich zwei Studien mit Wirksamkeitsnachweisen für die gesprächspsychotherapeutische Therapie vor; eine im Anwendungsbereich Hyperkinetische Störungen und Störungen des Sozialverhaltens und eine für den Störungsbereich „Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten“. Exemplarisch sollen die (einzigen) beiden positiv bewerteten Studien, die die Effektivität körperorientierter Therapie bei Personen mit affektiven Störungen (Depressionen) und Schizophrenien nachweisen, dargestellt werden. Röhricht und Priebe (2006) haben in einem randomisierten Untersuchungsdesign n = 24 chronisch schizophrene PatientInnen ambulant auf der Grundlage eines Behandlungsmanuals verglichen mit einer Gruppe von n = 21 PatientInnen, die „supportive counseling“ (unterstützende Gespräche) erhielten. Alle PatientInnen erhielten diese Behandlungen über zehn Wochen (in Gruppen) zusätzlich zur psychosozialen 14 1 | 2019 Thomas Fydrich Standardversorgung. Die manualisierte körperorienterte Behandlung bestand aus (1) nonverbalem Kommunikationstraining, (2) bewusste Körperwahrnehmung, (3) Aktivitätsstimulation, (4) Förderung positiver Körpererfahrung, (5) Verbesserung dysfunktionaler Selbstwahrnehmung und (6) Bearbeitung psychopathologischer Phänomene wie Depersonalisation, verringerte Erfahrung persönlicher Grenzen oder Körperbildstörungen. Die Befunde zeigen, dass die körperorientierte Gruppentherapie zu signifikant deutlicherer Reduktion der Negativsymptomatik führte (erfasst mit der PANNS, einem zuverlässigen Verfahren zur Erhebung der Positiv- und Negativsymptomatik bei Schizophrenie). Zudem war die Drop-out-Rate in der körperorientierten Behandlung deutlich geringer als in der Gruppe mit supportive Counseling. In einer weiteren Studie derselben Arbeitsgruppe (Röhricht et al. 2013) wurde-- ebenfalls im Rahmen eines randomisiert-kontrollierten Designs- - bei einer Gruppe von Personen mit deutlich ausgeprägter depressiver Symptomatik im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die eine übliche fortlaufende pharmakologische Behandlung erhielt, nach Einsatz einer rund 20-stündigen körperorientierten psychologischen Behandlung eine deutliche Reduktion der Depressivität (erfasst mit der Hamilton- Ratingskala) nachgewiesen (Röhricht 2000). Die Prüfung der Gesprächspsychotherapie als Methode der HPT Im Vergleich zum positiven Gutachten für die Gesprächspsychotherapie (GT) im Jahr 2002 ergibt sich nach der aktuellen Prüfung ein insgesamt negatives Ergebnis für die Gesprächspsychotherapie. Dies kann dadurch erklärt werden, dass bei der früheren Begutachtung die positiv bewerteten Studien zur emotionsfokussierten Psychotherapie auch für die Gesprächspsychotherapie gezählt worden waren. Weiterhin gab es einige Änderungen in der Methodik der Bewertung von Studien und im Algorithmus bei der Gesamtanerkennung als Verfahren. Nach dem aktuellen Methodenpapier ist es notwendig, dass für die epidemiologisch wichtigsten Störungsbereiche „Affektive Störungen“ und „Angststörungen“ jeweils mindestens drei positiv bewertete Studien vorliegen. Dies war nach den früheren Kriterien noch nicht notwendig. Darüber hinaus sind die Kriterien für den Vergleich von zwei aktiven Behandlungen im aktuellen Methodenpapier methodisch präzisiert worden. Im Einzelfall fallen sie daher etwas strenger aus. Besonders die sogenannten „Non-Inferiority“-Studien wurden im ersten Gutachten weniger strikt geprüft. In Non-Inferiority-Studien wird ein Vergleich mit einer bisher schon als wirksam beurteilten Behandlung vorgenommen. Falls kein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Behandlungen gezeigt wird, kann dies als Hinweis auf Wirksamkeit gewertet werden; allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Stichproben sehr groß sind. Diese Beispiele erklären, warum einzelne Studien, die bei der ersten Begutachtung der GT noch positiv bewertet wurden, im aktuellen Gutachten nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Das „Muster“ der insgesamt positiv bewerteten Studien (ein Großteil aus den bisher schon bekannten Methoden der GT und der EFT) lässt das Vorgehen der AGHPT als Versuch erscheinen, im „Omnibusverfahren“ weiteren acht wenig oder gar nicht empirisch beforschten Methoden das Zertifikat „wissenschaftlich anerkannt“ zu verschaffen. Die Antragsteller haben die GT in die Situation gebracht, erneut nach den bekannten strengeren Kriterien geprüft zu werden. Es ist unklar, ob dieses Risiko für die GT mit den VertreterInnen der GT vor der Antragstellung diskutiert wurde. Klar ist nur, dass ohne den in dieser Form vorgelegten Antrag die GT nicht erneut geprüft worden wäre. Zum Gutachten des WBP 1 | 2019 15 Gesamtsituation und kritische Sicht des Verfahrensbegriffs Jenseits der Prüfung der HPT und damit auch der teilweise erneuten Prüfung der einzelnen therapeutischen Ansätze der HPT muss die Befundlage für die Gruppe der dargestellten therapeutischen Ansätze als sehr schwach bezeichnet werden. Es ist zwar korrekt, dass durch die geringe Vertretung humanistischer ForscherInnen im akademischen Kontext auch die Fördermöglichkeiten für die Grundlagen- und Outcomeforschung für die genannten Ansätze deutlich geringer sind als für die derzeit berufs- und sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie und psychodynamische Therapie), dennoch verwundert es, dass in den letzten 20 Jahren-- mit einigen Ausnahmen (beispielsweise die Arbeitsgruppen um Greenberg oder Röhricht)- - bei den VertreterInnen einiger humanistischer Therapieansätze wegen einer feststellbaren grundsätzlich forschungskritischen Grundeinstellung kaum neuere Forschungsergebnisse vorgelegt wurden. Die oft feststellbare eher negative (bzw. ignorierende) Grundeinstellung gegenüber den Fortschritten der störungsorientierten Forschung zu psychischen Störungen und deren Behandlung hat meines Erachtens zur Folge, dass die notwendigen störungsorientierten Therapiestudien nicht initiiert wurden und werden. So ist beispielsweise seit mindestens 20 Jahren bekannt, dass für die GT belastbare positive Befunde zur Behandlung von Angststörungen fehlen. Auch bei nur geringen Ressourcen sollte es möglich gewesen (und aktuell immer noch möglich) sein, eine (oder mehrere) Therapiestudien zu diesem Indikationsbereich durchzuführen. Ein weiterer kritischer Punkt hinsichtlich der Definition und der Operationalisierung von Psychotherapieverfahren sei an dieser Stelle angesprochen. Die Entwicklung der Psychotherapie in den letzten Dekaden hat eine Reihe sehr innovativer, neuer Ansätze hervorgebracht, bei denen es zunehmend schwieriger wird, diese mit großer Klarheit einem (schon existierenden) Psychotherapieverfahren zuzuordnen. Die sogenannte „dritte Welle“ (der Verhaltenstherapie) ist ein Beispiel dafür. Hier wurden auf theoretischer Grundlage neue, meist störungsspezifische Therapien entwickelt und empirisch evaluiert. Die suggerierte Zuordnung zur Verhaltenstherapie kann jedoch-- beispielsweise für die Schematherapie, die Acceptance- und Commitment-Therapie (ACT) oder die CBASP-Therapie (zunächst für die Behandlung von Personen mit chronischer Depression)-- in Zweifel gezogen werden. Auch finden sich in vielen verhaltenstherapeutischen Ansätzen Elemente der Gesprächspsychotherapie (z. B. Techniken des Motivational Interviewing) oder des Psychodrama (Rollenspieltechniken bei der Behandlung sozialer Phobien) oder deutlich verhaltenstherapeutische Elemente in systemischen Behandlungen (z. B. Henggeler et al. 1991). Für die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Methoden und Ansätze sollte daher weniger an starren Verfahrensgrenzen festgehalten werden. Diese sind für die Weiterentwicklung dieses Heilberufs nicht hilfreich. Die Möglichkeit, in Zukunft die Vielfalt der Psychotherapie zu erhalten oder zu erweitern, liegt darin, theoretisch und praktisch begründete, „grenzüberschreitende“ Weiterentwicklungen nicht nur zu erlauben, sondern gezielt zu fördern und deren Modelle sowie die Wirksamkeit neuer oder weiterentwickelter Ansätze empirisch zu untersuchen. Dies würde für die Zukunft der Versorgung eine wachsende Vielfalt durch Evidenzbasierung ermöglichen (Rief 2018). Literatur Ascher, L. M. (1981): Employing paradoxical intention in the treatment of agoraphobia. Behaviour Research and Therapy 19 (6), 533-542, https: / / doi.org/ 10.1016/ 0005-7967(81)90080-2 16 1 | 2019 Thomas Fydrich Prof. Dr. Thomas Fydrich Leiter des Zentrums für Psychotherapie an der Humboldt- Universität zu Berlin, Professur für Psychotherapie an der Humboldt-Universität zu Berlin (bis März 2018) sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (seit 2005). ✉ Prof. Dr. Thomas Fydrich ZPHU-- Zentrum für Psychotherapie Humboldt-Universität zu Berlin Klosterstr. 64 | D-10179 Berlin fydrich@hu-berlin.de Ascher, L. M., Turner, R. M. (1979): Paradoxical intention and insomnia: an experimental investigation. Behaviour Research and Therapy 17 (4), 408-411, https: / / doi.org/ 10.1016/ 0005- 7967(79)90015-9 Henggeler, S. W., Borduin, C. M., Melton, G., Mann, B., Smith, L., Hall, J., Cone, L., Fucci, B. (1991): Effects of multisystemic therapy on drug use and abuse in serious juvenile offenders: a progress report from two out-come studies. Family Dynamics of Addiction Quarterly 1 (3), 40-51 Heuft, G., Esser, G. (2018): Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie. In: www.wbpsychotherapie. de/ downloads/ Gutachten-HPT.pdf, 13.8.2018 Rief, W. (2018): Das kritische Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur humanistischen Psychotherapie: Anlass zur Reflexion des Begriffs „Psychotherapieverfahren“. Verhaltenstherapie 28, 68-71, https: / / doi.org/ 10.1159/ 000489537 Röhricht, F. (2000): Körperorientierte Behandlung psychischer Störungen. Ein Leitfaden für Forschung und Praxis. Hogrefe, Göttingen Röhricht, F., Papadopoulos, N., Priebe, S. (2013): An exploratory randomized controlled trial of body psychotherapy for patients with chronic depression. Journal of Affective Disorders 151 (1), 85-91, https: / / doi.org/ 10.1016/ j. jad.2013.05.056 Röhricht, F., Priebe, S. (2006): Effect of bodyoriented psychological therapy on negative symptoms in schizophrenia: a randomized controlled trial. Psychological Medicine 36 (5), 669-678, https: / / doi.org/ 10.1017/ S0033291706007161 WBP (2010): Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie nach § 11 PsychThG. Verfahrensregeln zur Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie. In: www.wbpsychotherapie.de/ downloads/ Methodenpapier28.pdf, 13.8.2018