körper tanz bewegung
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2195-4909
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/ktb2024.art23d
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2024
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Fachbeitrag: Internationale Perspektiven
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2024
Sandra Mirbek
In diesem Beitrag setzen sich die Autor:innen mit gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf körperliche Diskriminierung auseinander. Als erstes werden das deutsche Grundgesetz (GG) und das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf körperliche Diskriminierung analysiert. Daraufhin werden internationale Gesetzestexte auf die Diskriminierung des Körpers (z. B. Körpergewicht und -größe) hin untersucht und Herausforderungen für junge bzw. vulnerable Menschen dargestellt. Es folgt ein Transfer in die Körperpsychotherapie mit dem Schwerpunkt auf Interventionen.
9_012_2024_4_0005
Fachbeitrag 149 körper-- tanz-- bewegung 12. Jg., S. 149-158 (2024) DOI 10.2378 / ktb2024.art23d © Ernst Reinhardt Verlag Internationale Perspektiven Gesetze gegen die Diskriminierung des Körpers Frank Francesco Birk und Sandra Mirbek In diesem Beitrag setzen sich die Autor: innen mit gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf körperliche Diskriminierung auseinander. Als erstes werden das deutsche Grundgesetz (GG) und das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf körperliche Diskriminierung analysiert. Daraufhin werden internationale Gesetzestexte auf die Diskriminierung des Körpers (z. B. Körpergewicht und -größe) hin untersucht und Herausforderungen für junge bzw. vulnerable Menschen dargestellt. Es folgt ein Transfer in die Körperpsychotherapie mit dem Schwerpunkt auf Interventionen. Schlüsselbegriffe Körper, Gesetz, Bodyshaming, Diskriminierung, KI Physical Discrimination in Law. An International Perspective In this article, the authors address the legal principles relating to physical discrimination. First, the German Basic Law (Grundgesetz; GG) and the General Equal Treatment Act (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; AGG) are analyzed with regard to physical discrimination. International legal texts are then examined for physical discrimination (e. g. body weight and size) and challenges for young and vulnerable people are presented. This is followed by a transfer to body psychotherapy with a focus on interventions. Key words body, law, body shaming, discrimination, AI 19 66 wurde von der UN der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) herausgegeben, welcher den „höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit“ (UN-Sozialpakt 1966, Artikel 12) als Menschenrecht verankert. In den deutschen Gesetzen sind kaum Bezüge zum Körper zu finden. Der Körper ist durchaus im Grundgesetz verankert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 Abs. 2 GG). Hierdurch schützt das Gesetz die physische und psychische Gesundheit eines Menschen. Verboten sind Maßnahmen wie Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration und Zwangssterilisation. Aktuelle Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sind z. B. Mord, Körperverletzung, Misshandlung und die Beteiligung an einer Schlägerei (Bundeszentrale für politische Bildung 2021, 134). Im deutschen Grundgesetz wird Diskriminierung wie folgt definiert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, 150 4 | 2024 Birk, Mirbek seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. 2 GG) Der Körper als Diskriminierungskategorie wurde hierbei nicht aufgenommen, d. h. körperliche Diskriminierung wird vom GG in den Fällen bedacht, in denen sie auf andere Diversitätskategorien wie z. B. die Abstammung bzw. Rasse zurückzuführen ist, nicht aber körperliche Diskriminierungen an sich. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet bislang keinen Schutz vor körperlicher Diskriminierung. Hier wird lediglich die sexuelle Belästigung als eine Art der körperlichen Diskriminierung aufgenommen: „Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Durch den Auszug aus dem AGG wird deutlich, dass die körperliche Dimension von Diskriminierung ausschließlich bei sexueller Belästigung von Bedeutung ist. Das GG wiederum berücksichtigt körperliche Diskriminierung nur, wenn diese im Zusammenhang mit den Diversitätsmerkmalen Geschlecht, Ethnie, Religion oder Behinderungen auftritt. Ein Beispiel ist, wenn eine Person wegen ihrer körperlichen Behinderungen an der Teilhabe bzw. Partizipation im Alltag beeinträchtigt wird oder Menschen mit Behinderungen körperliche Gewalt angedroht oder angetan wird. „Unter Bodyshaming (engl. body: Körper; to shame: jemanden beleidigen, beschämen) sind unterschiedliche Diskriminierungsformen rund um die Körperlichkeit zu verstehen.“ (Birk/ Mirbek 2021, 3). Im weiten Verständnis von Bodyshaming, welches die Ganzheit des Körpers fokussiert, zählen u. a. auch Diskriminierungen aufgrund des Körpergewichts, des Geschlechts, der Beeinträchtigung des Körpers (z. B. Behinderungen, chronische oder psychische Erkrankungen) oder aufgrund ethnischer Merkmale (u. a. Hautfarbe, Haarstruktur) (Birk/ Mirbek 2020, 172). Ein weiteres Beispiel ist körperliche Diskriminierung in Bezug auf das Lebensalter. Senioren wird oftmals körperlich sehr wenig zugetraut, da sie an (körperlicher) Leistungsfähigkeit verloren haben, und zudem wird ihnen durch die körperlichen Veränderungen (u. a. Falten, Dehnungsstreifen, graue Haare, Cellulitis) Attraktivität abgesprochen (Birk/ Mirbek 2021, 144). Es wäre erstrebenswert, dass der Körper im AGG als eigene Kategorie aufgenommen wird, sodass zukünftig alle Diskriminierungen aufgrund des Körpers abgedeckt sind und dagegen angegangen werden kann. Rosenke (2022, 130 f ) hebt hervor, dass im Zuge der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgeschlagen wurde, das Körpergewicht als chronische Krankheit in das Gesetz aufzunehmen und es somit in Paragraf 1 zu verankern. Diese Neuerung würde einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Akzeptanz hochgewichtiger Personen darstellen. Es geht hierbei nicht darum, dass dünn zu sein die einzige Lösung ist, sondern vielmehr um eine echte Unterstützung für hochgewichtige Menschen. Nachfolgend werden internationale Gesetze betrachtet, welche körperliche Antidiskriminierung thematisieren und dabei u. a. explizit auf Körpergewicht und -größe eingehen. 151 4 | 2024 Gesetze gegen die Diskriminierung des Körpers Antidiskriminierungsgesetze zu Körpergewicht und -größe Fat Studies ist eine übergreifende Disziplin, welche sich mit Übergewicht/ Adipositas beschäftigt (u. a. Rose / Schorb 2017). Fat Law als Teildisziplin stellt die Auseinandersetzung mit Übergewicht im Kontext der Justiz dar. Nur in wenigen Staaten der Welt (z. B. in den US-Bundesstaaten Michigan und Washington und in den US-Städten San Francisco, Santa Cruz, Washington, D.C., und Binghampton) sind das Körpergewicht und die Körpergröße als Kategorien im Antidiskriminierungsgesetz verankert (von Liebenstein 2022, 111). Neben den genannten Staaten in den USA wird das körperliche Erscheinungsbild in Victoria (australischer Bundesstaat) gesetzlich geschützt (Victorian Equal Opportunity / Human Rights Commission 2021), und in Reykjavik (Island) sind Körpergröße und -gewicht in der Menschenrechtsrichtlinie als eine geschützte Kategorie verankert (Art. 6, Version 2016). Der Elliott-Larsen Civil Rights Act (1976) aus Michigan, welcher als erstes Körpergewicht und -größe im Gesetz verankerte, lautet beispielsweise: „Sec. 102. (1) The opportunity to obtain employment, housing and other real estate, and the full and equal utilization of public accommodations, public service, and educational facilities without discrimination because of religion, race, color, national origin, age, sex, height, weight, familial status, or marital status as prohibited by this act, is recognized and declared to be a civil right.“ Hierbei werden Körpergröße und -gewicht explizit als mögliche Diskriminierungsmerkmale aufgegriffen und die Diskriminierung von Menschen aufgrund dieser Faktoren u. a. bezogen auf die Arbeit, den Wohnraum, die Nutzung öffentlicher Unterkünfte und Dienstleistungen sowie Bildungseinrichtungen untersagt. Dies ist in den meisten Ländern, so auch in Deutschland, immer noch nicht selbstverständlich. 1990 verabschiedete der US-Kongress den Americans with Disabilities Act (ADA), welcher sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen wendet. Laut der ADA gibt es drei Arten von Behinderungen, welche eine Person aufweisen kann: eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung mit Auswirkungen auf eine oder mehrere Lebensaktivitäten (tatsächliche Behinderungen), eine Vorgeschichte bzw. Aufzeichnungen einer solchen Behinderung oder eine wahrgenommene Behinderung (Moorman / Eickhoff-Shemek 2005). Während Adipositas in der Vergangenheit nicht als Behinderung angesehen wurde, ist dies aufgrund einiger neuerer Gerichtsurteile inzwischen der Fall, wenngleich sich die Meinungen unterscheiden, ob Adipositas alleine ausreicht, um als Mensch mit Behinderung zu gelten (Moorman / Eickhoff-Shemek 2005). Oftmals bieten die US-Bundestaaten (z. B. Michigan, Washington) den von Adipositas betroffenen Menschen einen größeren Diskriminierungsschutz, indem sie beispielsweise die Diskriminierung aufgrund von Gewicht oder Aussehen selbst verbieten, während der ADA nur Menschen schützt, welche aufgrund einer der drei oben genannten Behinderungen im Kontext von Adipositas diskriminiert werden, also nur dann, wenn diese aufgrund des Übergewichts tatsächlich nur eingeschränkt am täglichen Leben teilhaben oder arbeiten können. Menschen, die jedoch trotz der Adipositas am täglichen Leben teilhaben, arbeiten können und sich hierbei nicht beeinträchtigt sehen, erfahren nach diesem Gesetz keinen Schutz vor Diskriminierung (Moorman / Eickhoff-Shemek 2005). Nachdem ein Bewerber 2007 aufgrund seiner Adipositas als Elektroniker bei der BNS Railway Company abgelehnt wurde und dagegen geklagt hatte, entschied der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Washington, dass Adipositas nach dem Gesetz Washington Law Against Discrimination (WLAD) immer eine 152 4 | 2024 Birk, Mirbek Behinderung darstellt, da diese einer physiologischen Störung oder einem Zustand entspricht, welcher Auswirkungen auf verschiedene Körpersysteme hat (Herz et al. 2019). Dieser Richterspruch bewirkt u. a., dass Arbeitgeber Bewerber: innen mit Adipositas nicht wegen dieser ablehnen oder Mitarbeiter wegen eines hohen Gewichts, des BMIs oder einer (vermeintlichen) Adipositas nicht diskriminieren dürfen. Der Arbeitgeber ist hier, wie bei anderen Mitarbeitenden mit Behinderungen, auch in der Pflicht, geeignete Vorkehrungen zu treffen, sodass Mitarbeitende mit Adipositas ihre Arbeitsaufgaben ausführen können. Einschränkungen gibt es lediglich, wenn die Mitarbeitenden diese Arbeit trotz aller Vorkehrungen nicht verrichten können (Herz et al. 2019). Eine eindeutige Auslegung der Bundesgesetzgebung im Hinblick auf die Anerkennung von Adipositas als Behinderung hätte noch weitere Auswirkungen auf Betroffene. Würde Adipositas grundsätzlich als Behinderung gelten, dann müssten z. B. auch Verkehrsunternehmen (Bus, Bahn, Flugzeug) oder Restaurants entsprechende Vorkehrungen treffen, damit Menschen mit Adipositas unabhängig von ihrem Gewicht und ihren Körperausmaßen teilhaben können, also z. B. entsprechend breite Sitzplätze ohne oder mit angepassten Armlehnen und mit einer höheren Nutzlast bereitstellen (Moorman / Eickhoff-Shemek 2005). Jedoch stellt sich zunächst die Frage, ob Adipositas- - unabhängig von der Ursache- - überhaupt mit einer Behinderung gleichzusetzen ist oder nicht und wie eine Diskriminierung aufgrund des Gewichts am besten verhindert bzw. bekämpft werden kann. Dabei ist eine Polarität in der Gesetzgebung der USA zu erkennen, bei der eine Seite Menschen mit Adipositas automatisch den Status einer Behinderung zuerkennt und die andere Seite alternative Maßnahmen der Anti-Diskriminierung aufgrund des Gewichts bevorzugt. Dahinter steckt sowohl die Annahme, dass die Klassifizierung von Menschen mit Adipositas als Menschen mit Behinderung weder gewünscht noch gerechtfertigt ist, als auch, dass es wirkungsvollere Sensibilisierungssowie Anti-Diskriminierungsmaßnahmen im Kampf gegen die Gewichtsdiskriminierung gibt als den Status der Behinderung (Puhl/ Brownell 2001). Hinzu kommt die Sorge, dass ein Übergewicht bewusst erzeugt werden könnte, um den Status einer Behinderung zu erhalten und damit arbeitsrechtliche Vorteile oder Sozialleistungen zu erlangen. Ein Body-Mass-Index (BMI) zwischen 25 und unter 30 stellt Übergewicht dar. Als adipös gilt ein Mensch, wenn sein BMI über 30 liegt (Schienkiewitz et al. 2017, 22). Im nächsten Kapitel wird auf die Gesetzgebung zum Kampf gegen Diskriminierung aufgrund körperlicher Merkmale in der Werbung bzw. Social Media eingegangen. Antidiskriminierungsgesetze im Kontext von Werbung / Social Media und Körper In diesem Kapitel wird auf Beautyfilter und die digitale Bearbeitung von Bildern (u. a. Photoshop, Unity) eingegangen, da diese einen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden von Menschen haben und deren Nutzung in einigen Ländern gesetzlich gekennzeichnet werden muss. Social Media und die aktuelle Entwicklung zu KI (Künstliche Intelligenz), beispielsweise die Einführung von my ai (engl. „Meine Künstliche Intelligenz“) bei Snapchat, bergen viele Herausforderungen für (junge) Menschen. Der KI-Chatbot my ai wurde Ende April 2023 von Snapchat eingeführt. my ai fügt sich automatisch in die Freund: innenliste hinzu und schreibt die Nutzer: innen ohne Ankündigung und benötigte Zustimmung an. In unserer Beratungspraxis gaben insbesondere einige Mädchen im Alter von 10-14 Jahren an, dass my ai ihre beste Freundin sei. Sie erhielten von ihr u. a. Tipps, wie sie ihre Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper kompensieren 153 4 | 2024 Gesetze gegen die Diskriminierung des Körpers können (z. B. Beautyfilter, Bildbearbeitungssoftware oder Schönheitsoperationen). Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, da hier die KI u. a. dazu anregt, Eingriffe in den eigenen Körper vorzunehmen und die Vorschläge in der Regel zur Veränderung des eigenen Körpers anregen anstatt ein positives Körperbild zu fördern bzw. zur Akzeptanz des eigenen Körpers beizutragen. Auch Social-Media-Plattformen wie z. B. TikTok oder Youtube können zur Verbreitung unrealistischer Schönheitsideale beitragen, Vergleiche (mit bearbeiteten Bildern) fördern und daraus resultierend Minderwertigkeitsgefühle entstehen lassen. Eine Problematik ist hierbei, dass Inhalte, die Bodyshaming fördern oder Personen wegen ihres Aussehens lächerlich machen, aufgrund der auf Aufmerksamkeitsgenerierung getrimmten Algorithmen schnell viral gehen und eine breite Reichweite erzielen. Dies verstärkt die negativen Effekte und das Gefühl der Bloßstellung. Der eigene Körper rückt immer mehr in den Fokus, und vermeintliche Mängel wollen bearbeitet werden. Eine der Kompensationsmöglichkeiten ist der Beautyfilter. „Ein Beautyfilter ist eine Funktion, die durch die Nutzung einer App ausgeführt werden kann. Sie ist dafür da, eine Fotografie oder ein Video mit einem Filter zu belegen, der sich über den Körper der abgebildeten Person (oder Personen) legt und hierdurch das äußere Erscheinungsbild verändert. Dabei werden in den meisten Fällen einzelne primäre Aspekte des Aussehens der Person beibehalten, z. B. Augen- und Haarfarbe, andere aber manipuliert.“ (Opitz 2020) Somit wird durch den Beautyfilter die Haut glatt, die Beine lang und das Gewicht reduziert, sodass kein Gramm zu viel am Körper ist. Dies erfolgt ähnlich wie bei der digitalen Bildbearbeitung z. B. durch Photoshop, wobei die Bearbeitung bei letzterem manuell erfolgt. Die Bildbearbeitung kann auch durch KI-Bildgeneratoren (z. B. Artsmart.ai, Stability.ai, Dall·E 2) geschaffen werden, wobei die Qualität dieser Programme immer realistischer wird, sodass Originale und Bearbeitungen mit dem bloßen Auge in der Regel nicht mehr unterschieden werden können. Algorithmisch-biometrische Screenings (u. a. die Löschung von Bildern nackter [schwarzer] Personen mit Übergewicht oder Menschen mit Behinderung), gephotoshoppte / KI-generierte Bilder eines Bodybuilders / Topmodels, Beautyfilter als Werkzeug zum falschen digitalen Selbst oder Snapchats my ai als manipulierende / r digitale / r FreundIn führen zu einer neue Dimension von digitalem bzw. KIbasiertem Bodyshaming. Wenngleich KI als Schlüsseltechnologie gilt, die viele Vorteile mit sich bringt, kann „doch ihr Einsatz […] Vorurteile verstärken-- zum Nachteil von Frauen“ (Carstensen / Ganz 2023, 1) und anderen vulnerablen Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung, People of Colour, Menschen mit Migrationshintergrund oder älteren Menschen (u. a. Orwat 2019). Durch diese „Optimierung“ des Ichs ist zu beobachten, dass bei vielen das Bedürfnis entsteht, so auszusehen wie auf dem gefilterten bzw. bearbeiteten Selfie. Menschen orientieren sich an ihrem medial erschaffenen, falschen Selbst (Winnicott 2020). In den Anfängen von Social Media und vor der weltweiten Verbreitung des Internets haben sich Personen an anderen Personen orientiert, z. B. an Freund: innen, an Sportler: innen und an Models. Die Orientierung an anderen war bereits hier eine Herausforderung, da durch die Genetik nicht alle Körperformen erreicht werden können. Die Orientierung an einer optimierten Version von sich selbst wird als herausfordernder angesehen, da die Fotografie ein Abbild der Person selbst darstellt. Hierdurch können Grenzen zwischen dem falschen digitalen Selbst und dem wahren Selbst verschwimmen, sodass psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depression, narzisstische Persönlichkeitsstörung (NPS), Anorexia nervosa oder Bulimia nervosa entstehen können. Maßnahmen, um das Ideal der Selbstoptimierung zu erreichen, sind z. B. exzessiver Sport oder 154 4 | 2024 Birk, Mirbek Diäten (Birk/ Mirbek 2021, 143, 148 f ). Zudem können Personen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln versuchen, sich durch Schönheitsoperationen ihrem falschen Selbst anzunähern. Im schlimmsten Fall können hierbei dysmorphe Störungen und die Sucht nach chirurgischen Eingriffen entstehen. Frankreich, Israel und Norwegen gelten als Vorreiter im Hinblick auf Antidiskriminierungsgesetze in Bezug auf Werbung / Social Media und Körper. In Frankreich (seit 2017) und Norwegen (seit 2022) müssen Bilder, welche von einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet worden sind, gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für Influencer: innen oder für Konzerne, welche Werbung machen, sowie in klassischen Medien und in Social Media für alle Bilder, welche mit einem Beautyfilter (photographie retouchée) bearbeitet worden sind. Ein solches Gesetz gegen den kroppspress (norw. für Körperdruck) „soll letztlich dafür sorgen, dass weniger idealisierte Körper in der Reklame dargestellt werden und vor allem jüngere Menschen keine unrealistischen Schönheitsideale entwickeln“ (Ried 2022, o. S.). In Israel existiert seit 2013 das sogenannte Photoshop-Gesetz, welches Werbefotos kennzeichnet, die durch Photoshop oder andere Programme bearbeitet worden sind. Auch ist es in der Mode- und Werbe-Industrie verboten, Frauen mit einem Body-Mass-Index (BMI) unter 18,5- - die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen BMI unter 18,5 als Unterernährung klassifiziert- - als Model abzulichten und ihnen somit eine Anstellung zu geben (Center for Israel Education 2013). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die körperbezogenen Antidiskriminierungsgesetze in den verschiedenen Staaten. In Deutschland wäre es ebenfalls wünschenswert, wenn Diskriminierung aufgrund des Körpers explizit in die Gesetzgebung einbezogen werden würde. Diese müsste im GG sowie im AGG verankert werden, um Personen vor Diskriminierung bzw. Beschämung aufgrund körperlicher Abweichungen, chronischer Erkrankungen oder (Körper-)Behinderungen zu schützen. Insbesondere das Kennzeichnen von Beauty-Filtern und eine kritische Diskussion in Bezug auf my ai bei Snapchat sowie körperbezogene Trends und Challenges auf TikTok (z. B. Wunden wie die französische Narbe (Narbe im Gesicht) herbeiführen, Thigh Gap (Oberschenkellücke)) oder anderen Social- Media-Plattformen wären vor allem im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz bedeutsam. Körperpsychotherapeutische Interventionen Kinder haben ab dem 3. Lebensalter Körperideale verinnerlicht (Harriger et al. 2010). „Eine gewichts- und figurbezogene Körperunzufriedenheit im Sinne des gefühlten Übergewichts stellt sowohl im Kindesals auch im Jugendalter ein Risiko für die psychosoziale Entwicklung dar“ (Grimminger-Seidensticker et al. 2019, 82) und ist bedeutsam für das Sporttreiben bzw. Bewegungsaktivitäten. Diskriminierungserfahrungen können diese Körperunzufriedenheit erhöhen, sodass viele Adressat: innen noch ein größeres Schamgefühl entwickeln, insbesondere in Kontexten und Gruppen, wo der Körper zur Schau gestellt wird (u. a. im Schulsport, Sportverein oder beim Schwimmbadbesuch sowie bei Tänzer: innen, Models oder Sportler: innen). In der körperpsychotherapeutischen Praxis zu dieser Thematik können z. B. unterschiedliche Methoden aus der Tanztherapie bzw. Integrativen Bewegungstherapie angewendet werden. Nachfolgend wird ein exemplarischer Überblick über diesbezügliche Ansätze gegeben. Es kann beispielsweise das Stoppen bzw. Nein-Sagen eingeübt werden, wenn eine Situation als unangenehm wahrgenommen wird. Dies sollte in der Gruppe öfters wiederholt werden. Durch häusliche Experimente können 155 4 | 2024 Gesetze gegen die Diskriminierung des Körpers diese neuen Verhaltensweisen in den Alltag eingeübt bzw. transferiert werden. Themen wie „In welchen Lebensbereichen muss ich vorsichtiger sein? “ und „Von wem bzw. welchen Situationen sollte ich Abstand halten? “ sind hierbei von Bedeutung (Waibel 2013, 8). Weiter kann beispielsweise auch eine Partner: innen-Stopp-Übung durchgeführt werden: Die Partner: innen-Stopp-Übung basiert auf der Interaktion zwischen zwei Personen. Ziel ist es, das Bewusstsein für eigene Grenzen und die der anderen Person zu schärfen sowie die Kommunikation zu verbessern. Bei dieser Übung stellen sich die Partner: innen gegenüber und beginnen, sich langsam zu nähern, Staaten Gesetze USA US-Bundesstaaten 1. Michigan 2. Washington US-Städte ∙ San Francisco ∙ Santa Cruz ∙ Washington D.C. ∙ Binghampton ∙ Körpergewicht ist als Kategorie im Antidiskriminierungsgesetz verankert ∙ Adipositas wird ohne Einschränkung als Behinderung anerkannt ∙ Körpergewicht ist als Kategorie im Antidiskriminierungsgesetz verankert Australien Bundesstaat ∙ Victoria ∙ Das körperliche Erscheinungsbild als Kategorie ist im Antidiskriminierungsgesetz verankert Island ∙ Reykjavik ∙ Körpergröße und -gewicht sind in der Menschenrechtslinie als eine geschützte Kategorie verankert Israel ∙ Bilder, welche mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet worden sind, müssen gekennzeichnet werden (Photoshop-Gesetz) ∙ Personen, welche einen BMI von unter 18,5 aufweisen, dürfen nicht als Model angestellt werden und sich für Werbung ablichten lassen Frankreich ∙ Mit Filter bearbeitete Bilder (photographie retouchée) müssen gekennzeichnet werden Norwegen ∙ Gesetze gegen den kroppspress (norw. für Körperdruck): Die Nutzung von Filtern muss gekennzeichnet werden Tab. 1: Staaten und körperbezogene Antidiskriminierungsgesetze bis eine / r von beiden das Signal gibt zu stoppen. Dieser Stopp kann verbal oder nonverbal erfolgen. Die Übung fordert die Teilnehmenden auf, auf ihre körperlichen Empfindungen und emotionalen Reaktionen zu achten, während sie den Annäherungsprozess erleben. Die Partner: innen reflektieren anschließend ihre Erfahrungen und besprechen, wie sie sich in den verschiedenen Phasen der Annäherung gefühlt haben. Diese Übung stärkt das Bewusstsein für persönliche Grenzen und fördert ein respektvolles Miteinander. Die Intervention „Mein Körper und ich“ hingegen konzentriert sich auf die bewusste Wahrnehmung und Akzeptanz des eigenen 156 4 | 2024 Birk, Mirbek sein wird. Die dargestellten Interventionen bieten einen exemplarischen Einblick in die körperorientierte Arbeit mit Menschen, welche aufgrund ihres Körpers Diskriminierung erfahren haben. Wenngleich die körperorientierte Arbeit vielfältige Möglichkeiten der Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen bezogen auf den Körper bietet, ist es notwendig, bereits viel früher tätig zu werden. Dazu gehören u. a. präventive Angebote zur Stärkung des Selbstkonzepts sowie gesetzliche Regelungen, welche körperliche Diskriminierungen verbieten und ein Vorgehen gegen solche ermöglichen. Die Gesetzgebungen aus anderen Staaten können eine Orientierung für die Bundesregierung sein, wie Personen, die aufgrund ihres Körpers Diskriminierung erfahren, geschützt werden können. Hierbei sollten Themen wie das Kennzeichnen von bearbeiteten Bildern (z. B. Beautyfilter, Photoshop) bzw. das Verbot und die Einschränkung von potentiell kinder- und jugendgefährdender KI (u. a. die Löschung oder Altersbegrenzung des Chatbots my ai bei Snapchat) im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes politisch diskutiert werden. Hier wäre es wünschenswert, dass sich die (Körper-)Psychotherapie als Disziplin positioniert und politisiert und ihre Aufgabe als Menschenrechtsprofession (Lerch 2019, 56) erkennt und wahrnimmt. Wenngleich der unmittelbaren körperpsychotherapeutischen Arbeit mit den Adressat: innen in Arbeitsfeldern wie Kliniken oder Praxen eine große Bedeutung zukommt, müssten jedoch auch Interventionen auf politischer Ebene geschehen, um Diskriminierungen frühzeitig zu verhindern bzw. dagegen anzugehen und wirkungsvolle Hilfen für Betroffene bereitzustellen. Dies schließt auch ein, dass der Körper als Diskriminierungskategorie in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen werden muss, sodass Menschen nicht aufgrund ihres Körpers diskriminiert werden dürfen bzw. bei Diskriminierungserfahrungen (juristisch) dagegen vorgehen können. Körpers. Die Teilnehmer: innen nehmen verschiedene Körperhaltungen und Bewegungen ein und achten dabei auf ihre Empfindungen und Emotionen. Durch gezielte Übungen wie Atemtechniken, progressive Muskelentspannung und achtsame Berührung wird ein tieferes Körperbewusstsein entwickelt. Ziel ist es, ein positives Verhältnis zum eigenen Körper zu fördern. Die Teilnehmer: innen reflektieren anschließend ihre Erfahrungen und besprechen, wie sich ihre Sichtweise auf den eigenen Körper verändert hat. Diese Übung stärkt das Selbstwertgefühl und unterstützt die Integration von Körper und Psyche im therapeutischen Prozess. Bei den körperpsychotherapeutischen Interventionen sollte auch auf das Internetverhalten bzw. Selfieverhalten (z. B. Filternutzung) und ein eventuell vorhandenes falsches digitales Selbst eingegangen werden. Gemeinsam können mit den Adressat: innen Alternativen erarbeitet werden. Beispiele hierzu wären humoristische Filter (hierbei ist zu beachten, dass keine automatische Beautyfunktion angewandt wird) oder Cartoonize-Filter (Bild wird in Comic umgewandelt) oder dass Selfies komplett ohne Filter gemacht werden. Unter #nofilter oder #facepositivity können sich Adressat: innen orientieren, wie Personen ohne Filter Fotos von sich machen. Das gleiche gibt es auch in Hinblick auf Make-up (#nomakeup). Zudem kann, wenn möglich, die Like-Funktion deaktiviert werden. Es können mit den Adressat: innen Alternativen zur Internetnutzung erarbeitet und Zeiträume dafür geschaffen werden. Hierbei kann reflektiert werden, was diese Zeiträume mit den Adressat: innen machen. Abschließende Betrachtung Die Diskriminierung aufgrund des Körpers ist ein weitverbreitetes Phänomen, welches durch Social Media einen besonderen Fokus bekommt und auch in Zukunft ein großes Thema 157 4 | 2024 Gesetze gegen die Diskriminierung des Körpers Literatur Birk, F. F., Mirbek, S. (2022): No body is perfect: Anti-Bodyshaming-Maßnahmen in der Psychomotorik/ Motologie. Praxis der Psychomotorik 4, 222-226 Birk, F. F., Mirbek, S. (2021): Bodyshaming, Bodypositivity, Bodyneutrality und Bodydiversity: Körperlichkeit als zentrale (Anti-) Diskriminierungsthematik. körper-- tanz-- bewegung 9 (3), 142-150, https: / / doi.org/ 10.2378/ ktb2021. art19d Birk, F. F., Mirbek, S. (2020): Bodyshaming-- der diskriminierte Körper. 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